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PRESSEKONFERENZ/1229: Energiewende - Merkel, Gabriel, Haseloff und Sieling am 01.06.2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz in Berlin - Mittwoch, 1. Juni 2016
Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel, Bundesminister Gabriel, Ministerpräsident Haseloff und Bürgermeister Sieling


BK'in Merkel: Meine Damen und Herren, wir haben intensive Beratungen und, würde ich sagen, auch sehr konstruktive Beratungen gehabt. Wir sind noch zu keiner präzisen, abschließenden Einigung kommen, aber die Umrisse einer solchen Einigung und die Orientierungspunkte sind klar erkennbar. Alle haben sich dazu bekannt, dass wir die Energiewende erfolgreich gestalten wollen. Wir stehen vor einem qualitativ neuen Angang, nämlich der stärkeren Berechenbarkeit der Energiewende, und dies dadurch, dass wir zu Ausschreibungen in den einzelnen Bereichen - von Photovoltaik bis zur Windenergie an Land und auf See - übergehen werden. Diese Tatsache allein ist sozusagen ein Wechsel in der ganzen Herangehensweise, ein Paradigmenwechsel.

Wir bekennen uns zu dem Ausbaukorridor, dem Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2025 in Höhe von 40 Prozent bis 45 Prozent, und werden daran auch die Entwicklungen der einzelnen Segmente der erneuerbaren Energien orientieren. Der Bundeswirtschaftsminister wird gleich im Detail darüber berichten, wo die Orientierungspunkte liegen können.

Für mich ist wichtig, dass wir heute Abend auch wirklich im Blick hatten, dass wir auf der einen Seite keine Fadenrisse in der Technologieentwicklung haben wollen. Wir wissen: Wir brauchen immer kritische Massen, um bestimmte Energiebereiche zu entwickeln. Das gilt jetzt vor allen Dingen auch für die Offshore-Energie. Wir werden hier bis 2030 Kapazitäten mit 15 Gigawatt ausbauen.

Zum Zweiten haben wir natürlich im Hinblick auf den Verbraucher, auf die Kunden auch das elementare Interesse, dass sich die Kosten vernünftig entwickeln. Hier ergibt sich in der Phase, in der die erneuerbaren Energien jetzt die wesentliche Säule der Energieversorgung in Deutschland werden, natürlich die Aufgabe, den Netzausbau und den Ausbau der erneuerbaren Energien vernünftig zu koordinieren. Auch diesem Ansinnen tragen wir Rechnung, sowohl im Bereich der Offshore-Energie als auch im Bereich der Onshore-Energie, wo wir inzwischen einige Energieleitungsausbauengpässe haben und insofern auch darauf reagieren werden.

Enden werden wir sozusagen mit einem ganzen Kasten von Festlegungen, die dann in sich ein vernünftiges Bild ergeben und den Korridor des Ausbaus auch klar und präzise widerspiegeln. Wir haben auch sehr intensiv über einige Punkte gesprochen, die etwas mit der Industriestärke der Bundesrepublik Deutschland zu tun haben, mit der Frage, wie sich die Stromkosten in den einzelnen Bereichen entwickeln, wie wir zum Beispiel mit bestimmten Anlagen umgehen können, die heute eine Förderung im Rahmen der erneuerbaren Energien erhalten. Das Stichwort heißt Schwarzlauge; dazu wird der Ministerpräsident nachher sicherlich noch mehr sagen können.

Insofern, weil das ganze Thema natürlich sehr vielfältig ist und weil wir uns auch mit den Bundestagsfraktionen und mit den Ministerpräsidenten abstimmen müssen, hat es eine geraume Zeit gedauert. Wir sind noch nicht ganz beim Abschluss, aber ich glaube, wir haben die größte Wegstrecke zurückgelegt.

BM Gabriel: Ja, mit Sicherheit die allergrößte, weil wir es, glaube ich, geschafft haben, einen Paradigmenwechsel einzuleiten. Warum reden wir solange über solche Themen? Weil die erneuerbaren Energien so eine große Erfolgsgeschichte sind, dass möglichst alle etwas für ihre Länder davon haben wollen - Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Energieerzeugung. Wenn man jetzt Leute hierhin einladen würde, die vor 15 oder 20 Jahren - Sie können so etwas sagen, weil Sie das damals auch schon gemacht haben - über diese Frage diskutiert haben, dann könnten sie berichten, dass die Debatte eher andersherum war, so, dass es große Sorgen gab, dass man vielleicht zu viel ausbaut. Ich kann mich noch an Anzeigen erinnern, in denen stand, bei einem Anteil der Erneuerbaren am Strommarkt von 5 Prozent sei die Grenze der physikalischen Aufnahmefähigkeit erreicht. Das alles hat sich völlig verändert, und es gibt natürlich ein Rieseninteresse am Ausbau. Das ist der Grund, warum man auch für einen Interessenausgleich sorgen muss.

Aber es gibt zwei große Veränderungen, die wir heute vorgenommen haben, die die Erfolgsgeschichte der Erneuerbaren, glaube ich, ganz wesentlich fortschreiben werden. Erstens: In Zukunft legt nicht mehr der Deutsche Bundestag die Preise für erneuerbare Energien fest, sondern der Markt durch Ausschreibungen. Wir haben in der Vergangenheit mit dem EEG ein Technologiefördergebiet gehabt, bei dem die Politik nach Aushandlungsprozessen die Preise für erneuerbare Energien festgelegt hat. Das hat immer den Nachteil, dass diejenigen, die sich daran beteiligen, sich natürlich selbst auch optimieren können, zum Beispiel bei der Frage "Wie hoch sind denn die Grundstückspreise, die ich nehme, oder die Pachtpreise?", und dass dabei jedenfalls eine Optimierung der Preise herauskommt, sozusagen nicht die effizientesten oder kostengünstigsten Preise.

Das konnte man rechtfertigen, solange die Erneuerbaren eine Nische auf dem deutschen Strommarkt darstellten. Das sind sie bei Weitem nicht mehr. Wenn man sich das heute anschaut, dann sind sie mit 33 Prozent in Wahrheit inzwischen die größte und stärkste Säule. Die Bundeskanzlerin hat es ja eben beschrieben: Wir wollen das bis 2025 auch noch auf 45 Prozent ausbauen. Das sind also keine jungen Welpen mehr, die Welpenschutz brauchen, sondern das sind ziemlich flinke Jagdhunde, die jetzt am Markt in Ausschreibungen natürlich zeigen müssen, dass sie sich dem Wettbewerb stellen. Das ist, glaube ich, dringend nötig; denn am Ende des Tages wollen wir die effizienteste Form von Technologie und Standorten und damit auch die kostengünstigste fördern.

Der zweite große Paradigmenwechsel ist: Wir haben in Deutschland in der Vergangenheit häufig auch in der politischen Debatte den Fortschritt der Energiewende daran gemessen, wie hoch eigentlich die Prozentzahl der Erneuerbaren ist, die wir da so pro Jahr erreichen. In Wahrheit geht es natürlich nicht nur um die Prozentzahlen des Anteils erneuerbarer Energien, sondern es geht auch um die Frage, ob die Infrastruktur und der Ausbau der Erneuerbaren denn zueinander passen. Was alle schon seit geraumer Zeit wissen oder zumindest ahnen, ist, dass diese Infrastruktur nicht zum Ausbau passt. Heute haben wir einen Prozess in Gang gesetzt, bei dem wir dadurch, dass wir die Infrastruktur und den Ausbau der Erneuerbaren in ein Verhältnis bringen, jedenfalls dafür sorgen, dass wir in Zukunft nicht dadurch steigende Kosten haben, dass wir zwar erneuerbaren Strom produzieren, den aber nicht an die Kunden bringen können, und dass wir hinterher den Strom zweimal bezahlen, einmal für den, der den Strom produziert, und einmal für den, den wir uns dann sozusagen von der Ersatzbank holen müssen, damit er am Ende die Versorgungssicherheit garantiert.

Die berühmten Redispatch-Kosten wollen wir drastisch in den Griff bekommen und nicht weiter einfach ansteigen lassen. Was heißt das? Wir haben uns heute angeschaut, wo die dringend notwendigen Netzausbaugebiete sind, und haben zwei Netzausbauzonen festgelegt. Die eine ist im Norden, wo wir in Zukunft mehr Leitungsausbau brauchen, und die andere ist sozusagen der Rest von Deutschland. Wir haben verabredet, dass von dem Onshore-Windenergie-Zubau in den kommenden Jahren nur ein bestimmter Prozentsatz in Norddeutschland zugebaut werden soll, der dort auch über das existierende Netz transportiert werden kann. Alle zwei Jahre werden wir den Netzausbau überprüfen, und wenn sich die Lage verbessert haben wird, wird natürlich auch der Zubau in Norddeutschland weiter vorangehen können.

Das ist jetzt für die betroffenen Bundesländer sozusagen eine schwierige Entscheidung, aber sie haben sie mitgetragen, weil natürlich trotzdem ein Ausbau von Onshore-Windenergie in Norddeutschland stattfinden wird, und zwar auch in ganz erheblichem Umfang. Wir haben einen Einigungskorridor für den Windenergieausbau an Land in Höhe von insgesamt etwa 2,8 Gigawatt brutto verabredet; das ist so der Einigungskorridor. Der Ausbau in Norddeutschland wird auf etwa 60 Prozent des Durchschnitts des in den letzten drei Jahren dort stattgefundenen Ausbaus begrenzt. Damit sorgen wir für zwei Dinge: Zum einen sorgen wir dafür, dass nicht in einen bestehenden Netzengpass weiter unbegrenzt zugebaut wird, aber natürlich sorgen wir gleichzeitig auch dafür, dass Onshore-Windenergie auch in anderen Bundesländern außerhalb Norddeutschlands stattfinden kann.

Das sind zwei große Veränderungen: Ausschreibungen und eine Synchronisation des Ausbaus erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau.

Es gibt einen Bereich, in dem wir noch weitere Beratungen brauchen. Das ist die Frage: Wie sieht es mit dem Biomasseausbau aus?

Wir haben uns auf PV verständigt. Die Ausschreibungen umfassen, glaube ich, 600 Megawatt, die wir jetzt festgelegt haben. Wir haben uns auf eine Größenordnung von PV-Anlagen von bis zu 750 Megawatt geeinigt, die nicht an den Ausschreibungen teilnehmen müssen, weil wir natürlich die Dachanlagen im Eigenstrom jetzt nicht in die Ausschreibungen holen wollen.

Außerdem haben wir uns auf einen kontinuierlichen Ausbaupfad für Offshore-Windenergie geeinigt, bei dem wir die Industrialisierung ermöglichen wollen. Es gibt dort noch Beratungsbedarf. Dadurch, dass es jetzt - anders als manche erwartet haben - kontinuierlich zum Zubau von Offshore-Windenergie kommt und wir über mehr als 8000 Stunden Laufzeit und Nutzungszeit reden, wird es auch dort darauf ankommen, dass wir den Leitungsausbau nicht nur von der Plattform an Land hinbekommen - das ist selbstverständlich -, sondern dass wir auch aufpassen, dass der Leitungsausbau an Land mit dem Ausbau der Offshore-Windenergieplattformen Schritt hält. Auch dafür, da eine konkrete Regelung zu finden, werden wir noch eine Runde brauchen.

Das sind die einzigen beiden Punkte, bei denen wir noch weiteren Beratungsbedarf haben. Ich bin mir aber sicher, dass wir das auch hinbekommen werden. Bei allen anderen Bereichen - von Schwarzlauge bis zur Frage des Umgangs mit vermiedenen Netzentgelten - haben wir heute die Einigungskorridore beschrieben. Deswegen, glaube ich, hat sich die Zeit gelohnt.

Noch einmal: Dass wir so lange dafür brauchen, liegt einfach daran, dass da inzwischen viele sozusagen Interessen haben. Ich glaube, dass die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundesregierung am Ende des Tages allerdings gemeinsam dafür Sorge zu tragen haben, dass nicht die Summe der Regionalinteressen das Gemeinwohl bestimmt, sondern dass sich das Gemeinwohl auch aus der Frage speist: Wie viele Kosten erzeugen wir? Ergibt der Ausbau mit Blick auf die Infrastruktur Sinn? Ich finde, die Einigungskorridore, die Bund und Länder da gefunden haben, sorgen dafür, dass dieses Gemeinwohlinteresse auch im Mittelpunkt des Gesetzgebungsverfahrens steht.

Ich gehe davon aus, dass wir am 8. Juni den Gesetzentwurf im Kabinett verabschieden und dann auch ausreichend Zeit haben werden - nicht nur für die Beratung im Bundestag, sondern auch nach der Beschlussfassung für die notwendige Notifizierung bei der Europäischen Kommission in Brüssel.

BGM Sieling: Ich will den Gedanken mit dem Gemeinwohlinteresse gleich aufnehmen, weil man, glaube ich, sagen kann, dass sich alle Bundesländer in diese Richtung an das große Thema der EEG-Reform herangemacht haben, und zwar in Bezug darauf, dass das Ziel, eine Preisbegrenzung hinzubekommen und dafür zu sorgen, dass Strom und Energie kostengünstig angeboten werden, natürlich auch erreicht wird. Dafür hat es die Bereitschaft von allen Ländern gegeben, sich auf den Korridor einzulassen.

Die Länge der Beratungen ist dann sicherlich vor allem dadurch ausgelöst worden, dass man schauen muss, wie die einzelnen, sehr spezifischen, sehr unterschiedlichen Interessen in dem Korridor untergebracht werden. Die Grundstruktur ist eben vom Bundeswirtschaftsminister dargelegt worden. Da gibt es einige in der Tat noch offene Punkte. Ich glaube aber, dass der überwiegende Teil der Länder wirklich von einem sehr großen Einigungsinteresse getragen war und jetzt auch will, dass wir dies so auf den Weg bringen und so hinbekommen.

Es gibt einige weitere Themen, die sich in den Beratungen noch ergeben haben. Ich will beispielhaft nur das Thema Eigenstrom nennen, das wir abgesichert haben und hinsichtlich dessen es auch von Beginn an einen Konsens gab. So gibt es einige weitere Angelegenheiten, aber insgesamt ist es so, dass wir den Ausbau der Erneuerbaren eben nicht abbremsen wollen. Wir wollen die industriellen Strukturen erhalten, und wir wollen die Möglichkeiten eines weiteren Aufbaus und Ausbaus erhalten. Ich glaube, dass man sagen kann, dass wir nach diesen Beratungen 90 Prozent der Wegstrecke gegangen sind.

MP Haseloff: Letzteres kann ich nur bestätigen. Wir sind einen entscheidenden Schritt nach vorne gekommen. Ich glaube, das war eigentlich auch schon der Durchbruch, denn jetzt steht eigentlich dem nichts mehr im Wege, dass daraus ein im Bundesrat mitgetragenes Gesetz entstehen kann, das über Kabinett und Bundestag zur Entscheidung kommen kann.

Ich sage das deshalb auch, weil wir über die Stunden, die wir verhandelt haben, gemerkt haben, dass wir alle aufeinander zugegangen sind. Alle haben sich bewegt und haben versucht, eine Lösung zu finden, die einen Abriss in der Gesetzeswirkung vermeidet. Das heißt, dass wir ab 1. Januar 2017 ein novelliertes EEG haben werden, das den modernen Anforderungen entspricht und den Zubau bis 2025 in Richtung der angestrebten 45 Prozent sicherstellen helfen könnte.

Wichtig ist für uns, dass wir deswegen so lange verhandelt haben, weil das inzwischen einen Wirtschaftssektor darstellt, der viele Hunderttausende Arbeitsplätze umfasst. Deswegen sind die einzelnen Interessen der Bundesländer sehr differenziert zu berücksichtigen gewesen. Das ist in großen Teilen möglich geworden. Ich danke ausdrücklich dafür, dass wir in Bezug auf die Entscheidungen, die heute Abend getroffen worden, bestimmte Technologien und Industriestandorte bis hin zu ganz konkreten Arbeitsplätzen in bestimmten Regionen erhalten helfen, weil wir im Rahmen des EEG dort Lösungen gefunden haben, die unter anderem die energetische Nutzung wie zum Beispiel der Schwarzlauge im Bereich der Zellstoffindustrie an mehreren Standorten in Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen-Anhalt sicherstellen helfen.

Letzte Bemerkung: Die vermiedenen Netzentgelte sind seit langem ein Thema; das war politisch unbestritten. Es gab hierzu schon Beschlusslagen der Wirtschaftsministerkonferenz, aber auch des Bundesrats. Das ist jetzt erstmalig aufgegriffen worden. Das heißt, wir haben jetzt ein klares zeitliches Szenario vor uns, dass also nicht irgendwann, sondern relativ schnell für die volatilen Einspeisungen Lösungen herbeigeführt werden, die die Unterschiede innerhalb der einzelnen Bundesländer abmildert und abräumen hilft, sodass wir in dem Zusammenhang eine wichtige Kernforderung der ostdeutschen Länder erfüllt sehen, was das Angehen des Themas anbelangt. Jetzt müssen wir dafür auch die Formulierung finden, dass entsprechend die Wirkung entfaltet werden kann. Hier bin ich aber optimistisch. Ich danke ausdrücklich sowohl der Bundeskanzlerin als auch dem Vizekanzler, dass sie uns heute über die entscheidende Klippe geholfen haben.

Ansonsten bin ich optimistisch, dass wir im Bundesrat etwas behandeln können, das zumindest zu einer klaren Mehrheit führt beziehungsweise von allen getragen wird. Ich glaube, auch die Restparameter, die noch zu verhandeln sind, sind dann mehr mathematische Übungen in dem Sinne, dass man Optimierungsprozesse ansetzt, die im Kanzleramt und im Wirtschaftsministerium hervorragend beherrscht werden.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, ich habe gelernt, dass 90 Prozent erreicht sind. Die 10 Prozent machen offenbar die Biomasse aus und damit auch einen Konflikt mit der CSU und Horst Seehofer. Was war so schwierig, dieses Thema auch noch zu lösen?

BK'in Merkel: Wir haben einfach die genaue Austarierung von Wind an Land, wobei der Bundeswirtschaftsminister hier auch schon einen Orientierungsrahmen genannt hat - Biomasse und die Netzausbaugebiete, noch nicht abschließend geklärt. Da geht es sicherlich auch darum, dass sozusagen eine gewisse Parallelität, was Kosten anbelangt, gewahrt werden muss, wobei die Biomasse ja nicht nur in Bayern ausgebaut wird. In Mecklenburg-Vorpommern, in Brandenburg kenne ich jedenfalls auch ziemlich viele Bioanlagen. Dazu, das Ganze dann abschließend hinzubekommen, hat es heute nicht gereicht.

Wenn ich aber einmal schaue, wo wir herkamen und wie unübersichtlich die verschiedenen Parameter und Interessen waren, dann glaube ich, dass man diesen letzten Schritt noch gehen kann.

Frage: Vielleicht könnten Sie zwei Sätze zum Thema Solar sagen, Herr Gabriel. Ich habe es nicht ganz verstanden. 600 Megawatt Ausschreibung ist klar. Habe ich 750 Megawatt sozusagen im alten System richtig verstanden? Insgesamt wären das jetzt nur noch 3,5 Gigawatt. Bleibt man bei der Zahl 2,5 Gigawatt pro Jahr, die man früher haben wollte? Können Sie das noch einmal erläutern?

BM Gabriel: Bei der Frage der Grenze, ab der eine Teilnahme an der Ausschreibung stattfinden soll, geht es um diese 750 Kilowatt. Und zwar möchten wir vermeiden, dass sich Anlagen, die kleiner sind und die im Wesentlichen der Eigenstromversorgung dienen - Dachanlagen - alle diesem Ausschreibungsprozess stellen.

Warum möchten wir das vermeiden? Erstens ist das ein Wust von Anlagen. Zweitens wollen wir natürlich nicht bei der Ausschreibung die beste Eigenstromanlage herausfinden, sondern wir wollen die effizienteste PV-Anlage finden, die zur allgemeinen Stromversorgung beiträgt. Deswegen gibt es sozusagen diese Grenze. Das Volumen pro Jahr waren die vorhin genannten 600 Megawatt, die sich der Ausschreibung stellen. Es gibt eben parallel dazu noch diejenigen, die sich nicht an der Ausschreibung beteiligen müssen. Da gilt der früher bereits verabredete Deckel in der Summe von 52, die wir schon im alten Gesetz festgelegt hatten. Sie dürfen also nicht nur diejenigen zählen, die an der Ausschreibung teilnehmen, sondern müssen dazu diejenigen nehmen, die quasi über Dachanlagen und kleinere Anlagen kommen. Dann kommen Sie auf die alte Größenordnung.

Zusatzfrage: Anders als beim Wind haben Sie jetzt aber kein Jahresziel?

BM Gabriel: Doch, nämlich pro Jahr Ausschreibung 600 Megawatt.

StS Seibert: Wenn ich keine weiteren Fragen sehe, danke ich herzlich und wünsche gute Nacht.

Mittwoch, 1. Juni 2016

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Quelle:
Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel, Bundesminister Gabriel,
Ministerpräsident Haseloff und Bürgermeister Sieling, 1. Juni 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/06/2016-06-01-bkin-regchefs-der-laender.html;jsessionid=A371499A329B9AD6B3217723BBD3EE38.s7t1
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juni 2016

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