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PRESSEKONFERENZ/1301: Regierungspressekonferenz vom 12. September 2016 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 12. September 2016
Regierungspressekonferenz vom 12. September 2016

Themen: Reise des Bundesaußenministers in die Ukraine und ins Baltikum, CETA, Asyl- und Flüchtlingspolitik, Suche eines Nachfolgers für den UN-Generalsekretär, Forderung des griechischen Ministerpräsidenten nach deutschen Reparationszahlungen

Sprecher: StS Seibert, Schäfer (AA), Flosdorff (BMVg), Baron (BMWi), Plate (BMI)


Vorsitzende Maier eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Schäfer: Sie wissen bereits, dass Herr Steinmeier am Mittwoch und am Donnerstag in die Ukraine reisen wird, und zwar gemeinsam mit seinem französischen Amtskollegen. Dazu möchte ich jetzt gar nichts sagen.

Ich würde Ihnen gerne noch von einer Reise des Ministers berichten, die morgen Früh - noch vor Sonnenaufgang - beginnen wird, nämlich ins Baltikum. Seit vielen Jahren ist es gute Praxis, dass sich die drei baltischen Außenminister - die "B3", könnte man sagen - mit dem deutschen Außenminister treffen, um Angelegenheiten gemeinsamen Interesses zu besprechen. Das steht jetzt wieder einmal auf der Tagesordnung. Herr Steinmeier wird morgen früh nach Riga fliegen und dort von seinem Amtskollegen Edgars Rinkevics in Lettland begrüßt werden. Der litauische Außenminister wird da sein und dann wohl auch ein Vertreter Estlands. Sie haben vielleicht mitbekommen, dass die Kollegin von Herrn Steinmeier aus Estland in den vergangenen Tagen zurückgetreten ist, weil sie Staatspräsidentin werden möchte. Ob Sie oder jemand anderes für Estland da sei wird, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

Es geht darum, gemeinsam "25 Jahre Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen nach dem Untergang der Sowjetunion" zu begehen. Wir hatten in den vergangenen 25 Jahren eine schöne, sehr erfolgreiche, sehr harmonische und gute Zeit im Verhältnis zwischen den baltischen Staaten und Deutschland. Es lohnt sich, das gemeinsam zu würdigen und gemeinsam zu feiern. Aber - Sie werden es mir sicherlich abnehmen, wenn ich Ihnen das sage - es geht nicht nur um das gemeinsame Abfeiern einer guten Vergangenheit, sondern auch um das gemeinsame Gestalten der politischen Zukunft, die in den letzten Jahren angesichts des Verhaltens des großen Nachbarn im Osten auf der Krim und anderswo in Europa in ein schwierigeres Fahrwasser geraten ist. Es geht Herrn Steinmeier bei seinen Gesprächen mit seinen baltischen Amtskollegen darum, das, was wir Rückversicherung nennen, nämlich die Reaktion auf das Gefühl von Bedrohung in den baltischen Staaten, zu bekräftigen, die Beschlüsse vom Nato-Gipfel in Warschau zu bekräftigen und darüber hinaus alle Fragen von gemeinsamem Interesse mit seinen baltischen Amtskollegen aufzunehmen. Dazu gehört natürlich auch der Ukraine-Konflikt, der den baltischen Amtskollegen von Herrn Steinmeier natürlich besonders unter den Nägeln brennt. Das ist ja ein Tag vor der Reise von Herrn Steinmeier mit seinem französischen Amtskollegen nach Kiew.

Frage: Herr Schäfer, wird dann auch die Abrüstungsinitiative des Außenministers ein Thema sein, die ja im Baltikum nicht nur auf Zustimmung gestoßen ist, weil man dort fürchtet, dass die Kontrolle oder Festlegung von Obergrenzen, was konventionelle Waffen angeht, möglicherweise nicht im eigenen Interesse ist?

Zweite Frage: Dient dieses Treffen auch der Vorbereitung von Bratislava mit dem Abchecken dessen, wie weit die baltischen Staaten hinsichtlich der neuen Initiativen in Richtung einer stärkeren europäischen Sicherheitszusammenarbeit gehen würden?

Schäfer: Hinsichtlich Ihrer ersten Frage wäre ich fast zu sagen versucht: Da können Sie Gift drauf nehmen! Klar ist nämlich: Es hat in der Tat vonseiten eines der Amtskollegen von Herrn Steinmeier eine ziemlich heftige Reaktion auf diesen rüstungskontrollpolitischen Vorschlag des deutschen Außenministers gegeben. Wir werden ganz bestimmt noch einmal versuchen, der litauischen Seite zu erläutern, was die Motive für diese Initiative gewesen sind, nämlich der Versuch, immer wieder an den Stellen, an denen die europäische Friedensordnung in Gefahr und durcheinandergeraten ist, Vorschläge und Initiativen zu entfalten, die dem großen Nachbarn der Balten im Osten die Gelegenheit geben, konstruktiv darauf einzugehen. Es ist doch völlig selbstverständlich, dass bei diesen Vorschlägen die legitimen und berechtigten Interessen der baltischen Staaten Berücksichtigung finden; alles andere wäre ja geradezu widersinnig.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ja, ich bin sicher, dass der deutsche Außenminister morgen Europapolitisches mit seinen drei Amtskollegen besprechen wird. Die Bundeskanzlerin hat da ja in den letzten Wochen schon jede Menge Gespräche geführt; ich glaube, auch mit den Regierungschefs der baltischen Staaten, Herr Seibert, nicht wahr?

StS Seibert: Gestern mit zweien davon, und außerdem war sie vor Kurzem in Estland und hat dort einen bilateralen Besuch gemacht.

Schäfer: Es ist doch völlig selbstverständlich, dass allen vier Ministern, die dort morgen zusammenkommen werden, auch die Zukunft Europas - die Zukunft der 27 Europas - im Zusammenhang mit den Folgen des "Brexit"-Referendums im Vereinigten Königreich am Herzen liegt.

Zusatzfrage: Darf ich noch einmal nachfragen? Ich weiß jetzt gar nicht, an wen die Frage am besten geht, an Herrn Seibert, Herrn Schäfer oder Herrn Flosdorff: Gibt es denn Erkenntnisse innerhalb der Bundesregierung darüber, ob die baltischen Staaten zum Beispiel auch zu gemeinsamen Verbänden mit der Bundeswehr bereit wären, wie die Bundeswehr sie ja auch mit etlichen anderen EU-Staaten unterhält?

Flosdorff: Was ich dazu sagen kann, ist: Wir planen - das ist ja kein Geheimnis - für Litauen, dass Deutschland dort als "lead nation" im Rahmen der größeren Nato-Strategie "Persistent Presence" aktiv wird. Dort sind dann natürlich auch Verbände von Litauen mit integriert.

Schäfer: Im Übrigen gilt das, was in Warschau beim Nato Gipfel vereinbart worden ist, und zu den Rückversicherungsmaßnahmen, die in Warschau oder zwei Jahre zuvor in Wales vereinbart worden sind, gehört eben auch eine engere militärische Zusammenarbeit im Baltikum mit unseren baltischen Partnern. Das gilt, das wird umgesetzt, und da sind wir auch auf einem guten Weg.

StS Seibert: Ich will dazu vielleicht nur grundsätzlich sagen: Wir befinden uns als Europäer natürlich in einer komplexen globalen Herausforderungslage, und daher befürwortet die Bundesregierung auf dem Gebiet der Sicherheit und auch der Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine noch engere Zusammenarbeit. Dieses Thema der äußeren Sicherheit Europas hat einen zentralen Stellenwert und ist als solches auch bei allen Gesprächen, die die Bundeskanzlerin in den letzten Wochen und bis gestern Abend mit ihren europäischen Kollegen, den Staats- und Regierungschefs, geführt hat, betont worden. Sie hat immer gesagt: Wir müssen und können in Bezug auf die äußere Sicherheit der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik noch mehr gemeinsam tun. Die Verteidigungsministerien Deutschlands und Frankreichs haben dazu ja eine Initiative vorgelegt. Sie machen konkrete Vorschläge, und das hat die Unterstützung der Bundeskanzlerin.

Frage: Ich weiß nicht genau, an wen sich die Frage richtet. Die Frage ist: Gab es in der letzten Zeit neue Anfragen aus dem Baltikum, was die deutschen Rüstungsexporte in diese Länder angeht, also Anfragen nach Verteidigungstechnik und Ähnlichem? Das betrifft wahrscheinlich das Wirtschaftsministerium.

Baron: Wie bekannt ist, kann ich zu Einzelheiten oder Anfragen keine Stellung nehmen. Sie wissen: Das sind alles Einzelfallentscheidungen, die in den entsprechenden Gremien getroffen werden. Darüber kann ich keine Auskunft geben.

Frage: Dies ist gar keine neue Frage. Es ist noch einmal eine Frage vom letzten Mittwoch. Da hatte ich gefragt, wer für Deutschland das CETA-Abkommen unterschreiben wird und wann das genau passieren wird. Es wurde eine Nachlieferung angekündigt, die noch nicht angekommen ist. Deswegen wollte ich noch einmal hören, ob es inzwischen eine Antwort gibt oder woran das scheitert.

Baron: Ich kann dann gerne noch einmal auf die Ausführungen von letzter Woche verweisen: Es gibt einen Zeitplan bislang erst einmal nur bis zur informellen Sitzung des Handelsministerrats. Dort wird CETA beraten, aber es werden keine Beschlüsse getroffen.

Dazu, wie es dann weitergehen wird: Das ist die Zeitplanung der Europäischen Kommission. Irgendwann wird es also natürlich eine formelle Sitzung des Handelsministerrats geben, der dann Beschlüsse treffen wird, aber das steht bislang noch nicht fest. Das ist die Zeitplanung der Europäischen Kommission.

Zusatzfrage: Entschuldigung, aber da waren wir schon weiter. Das wird also nicht bei der Sitzung des Handelsministerrats, sondern nach Auskunft der EU bei der Sitzung des Rats für Allgemeine Angelegenheiten unterzeichnet beziehungsweise dort wird das beschlossen und dann möglicherweise erst beim EU-Kanada-Gipfel eine Woche später - jetzt im Oktober - unterzeichnet werden. Aber das sind alles bereits sehr konkret feststehende Termine. Deswegen wüsste ich gerne, wie es dann mit der Unterzeichnung genau ablaufen wird.

Baron: Ich kann nur noch einmal sagen: Einen konkreten Termin dafür gibt es nicht.

Vielleicht mache ich nur allgemein die Anmerkung: Bei einem gemischten Abkommen - wir gehen ja davon aus, dass CETA ein solches ist - erfolgt die Unterzeichnung des Abkommens durch die EU sowie natürlich durch die Vertragsparteien, und das ist der rechtliche Stand der Dinge. Aber zu Terminen steht derzeit noch nichts Genaueres fest.

Zusatzfrage: Noch eine Nachfrage: Wird das aber durch alle Mitgliedstaaten unterzeichnet, nicht nur durch die EU? Ist das korrekt? Das sagt man zumindest in Brüssel so, und es war mir auch bereits vom Außenministerium bestätigt worden, dass das so ist.

Können Sie noch etwas dazu sagen, Herr Schäfer, wann das nun passieren wird?

Schäfer: Nein, wann, kann ich nicht sagen.

Aber auf Ihre Fragen aus der letzten Woche will ich selbstverständlich antworten: Bei gemischten Abkommen ist es so, wie die Kollegin es sagte. Im handelspolitischen Bereich oder anderswo unterzeichnen das die Institutionen der Europäischen Union - in diesem Fall die Kommission - und die Mitgliedstaaten. Wer es für die Mitgliedstaaten unterzeichnet, ist wiederum keine Angelegenheit des Europarechts, sondern der nationalen Befugnisse und Prokura. Das Recht, solche Verträge zu unterzeichnen, hat grundsätzlich der Bundespräsident und ansonsten nach den Regeln des Völkervertragsrechts ganz sicher auch der Außenminister oder solche Persönlichkeiten, die dazu bevollmächtigt sind. Dafür, zu fragen, wer das jetzt in diesem Fall sein wird, ist es, glaube ich, noch ein bisschen zu früh. Das ist aber auch wirklich nur ein technisches Detail.

Sie hatten ja letzte Woche auch noch nach dem Umgang mit Enthaltungen gefragt. Auch da ist die Auskunft, die ich von unseren Experten in der Europaabteilung bekommen habe, die sich aber ihrerseits, wenn ich es richtig sehe, auch in Brüssel schlaugemacht haben, dass bei dieser Art von gemischten Abkommen eine Enthaltung nicht wie eine Neinstimme gewertet wird.

Zusatzfrage: Bei der Abstimmung nicht, aber bei der Unterzeichnung müsste sie doch wie eine Neinstimme wirken. Wenn man nicht - - -

Schäfer: Ja, das ist absolut richtig. Das sind ja aber auch zwei unterschiedliche Verfahrensschritte auf dem Weg zum Inkrafttreten dieses Abkommens. Das ist richtig. Sich bei einer Unterzeichnung zu enthalten, geht ja gar nicht. Entweder man unterzeichnet, oder man unterzeichnet nicht. Sich enthalten oder nur mit dem Vornamen unterzeichnen kann man schlecht.

Frage: Ich hätte eine Frage an den Regierungssprecher nach den Verhandlungen oder Gesprächen, die es gestern im Zusammenhang mit der Frage gegeben hat, wie es innerhalb der Koalition weitergeht. Hat die Bundeskanzlerin irgendeine Einschätzung dazu parat, wie wahrscheinlich eine Einigung mit der CSU in der Flüchtlingsfrage im Laufe des Oktobers ist?

StS Seibert: Sie wissen ja sehr gut, dass ich für vertrauliche Gespräche der Parteivorsitzenden untereinander nicht der richtige Ansprechpartner bin. So kann ich Ihnen zu gestern auch nur das sagen, was Sie schon ahnen, was Sie schon wissen und was Sie schon von anderen gehört haben: Die drei haben in guter Atmosphäre die Planungen für die Lösung der anstehenden Probleme besprochen und vorangetrieben. Die Themen sind genannt worden. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen, schon gar nicht, was Zeitpläne betrifft. Ich bin, was sozusagen das Verhältnis der Schwesterparteien CDU und CSU betrifft - darauf spielen Sie ja an -, nicht der richtige Ansprechpartner.

Zusatzfrage: Deswegen habe ich auch gerade nicht nach dem Gespräch von gestern und irgendwelchen Zeitplänen gefragt, sondern nach der Einschätzung der Kanzlerin, und zwar eine allgemeine Einschätzung, was die Bundesregierung angeht, hinsichtlich eines einheitliches Bildes der Bundesregierung in der eigentlich von allen gemeinsam zu vertretenden Flüchtlingspolitik. Ist so etwas im Laufe des Oktobers zu erwarten?

StS Seibert: Alles, was die Bundesregierung seit dem vergangenen Sommer im Bereich der Flüchtlingspolitik getan hat - sowohl an nationaler Politik als auch an europäischer oder darüber hinausgehender internationaler Politik -, hat sie ja gemeinsam beschlossen und gemeinsam getragen, in vielen Fällen übrigens auch gemeinsam mit Bundesländern, Kommunen und der überwiegenden Mehrheit des Deutschen Bundestags. Natürlich wird darauf hingearbeitet, dass es dabei auch bleibt.

Zusatzfrage: Könnten Sie kurz umreißen, wie die Bundeskanzlerin den Stand der Bewältigung der Flüchtlingskrise in Deutschland sieht? Steht man dabei ganz am Anfang, oder ist man schon fast durch? Wo steht man dabei? Auf halbem Wege? Wie sieht sie die Umsetzung dessen, was seit einem Jahr angeschoben worden ist?

StS Seibert: Es ist offensichtlich, dass seit dem Sommer 2015 sehr vieles geschehen ist.

Wir haben national enorm viel unternommen, um die Aufnahme der Flüchtlinge hier zu ermöglichen und die Integration voranzubringen, um aber beispielsweise auch gesetzlich die Rahmenbedingungen für eine Abschiebung derjenigen, die hier kein Bleiberecht haben, zu verbessern. Das heißt, es gibt eine Vielzahl von gesetzlichen Maßnahmen - Asylpaket I, Asylpaket II - die hier in Deutschland greifen. Länder sind auf die Liste der sicheren Herkunftsstaaten gesetzt worden usw.

Hinzu kommt der europäische Aspekt. Wir haben ein europäisch-türkisches Abkommen, das zumindest für die Ägäis eine drastische Verbesserung der Situation gebracht und es geschafft hat, die lebensgefährliche Schmugglerkriminalität und die Zahl der illegalen Flüchtlinge, die über die Ägäis kommen, stark zu reduzieren. Wir haben Verantwortung als Europäer für die Flüchtlinge übernommen, die in der Türkei untergebracht sind - fast 3 Millionen. Wir geben aus europäischen Töpfen Geld für ein besseres Leben dieser Flüchtlinge.

Im vergangenen Jahr ist die Londoner Syrien-Konferenz mit großem Erfolg gelaufen, was ganz konkret bedeutet, dass die Versorgung der Flüchtlinge, die in und vor allem um Syrien herum in Flüchtlingslagern sind, gesichert ist. Das wird man im Jahre 2017 sicherlich wiederholen müssen, damit wir niemals wieder in eine Situation kommen, dass sich aus Geldmangel bei internationalen Organisationen Lebensverhältnisse in Lagern so verschlechtern, dass Menschen nichts anderes mehr übrigbleibt als die Flucht.

Das ist eine völlig unvollständige Liste alles dessen, was im vergangenen Jahr von der Bundesregierung und auf europäischer Ebene initiiert worden ist. Das heißt: Viel ist geschafft, viel bleibt zu tun.

Frage: Ich knüpfe direkt daran an. Herr Seibert, vielleicht können Sie nach den wiederholten Forderungen der CSU, dass man noch mehr tun müsse, den Blick nach vorn wenden und uns sagen, welche Punkte in dieser Flüchtlingskrise die Bundesregierung ihrer Meinung nach noch in dieser Legislaturperiode zu bewältigen hat. Welches sind die vier oder fünf Punkte, die die Bundesregierung aus ihrer Sicht noch leisten muss, oder würden Sie sagen, dass man abgesehen von der Umsetzung der Beschlüsse eigentlich sehr weit gekommen ist?

StS Seibert: Wir stecken mitten in mühsamen und anspruchsvollen Prozessen. Die Integration ist noch nicht geschafft, wenn man möglichst viele Menschen in Sprach- und Integrationskursen hat, obwohl schon das erstens eine große Leistung Deutschlands ist und zweitens ein sehr guter Schritt nach vorn. Natürlich muss der nächste Schritt sein: Integration in Arbeit, Integration in Ausbildung. Hierbei bleibt in Deutschland viel zu tun.

Natürlich können wir - wenn ich Europa einmal in den Blick nehme - nicht damit zufrieden sein, dass wir zwar für die Ägäis eine drastische Reduzierung der illegalen Migration erreicht haben, aber für andere Teile des Mittelmeers noch nicht. Die Bundeskanzlerin hat mehrfach angedeutet, dass es notwendig ist, Abkommen, Verabredungen und Vereinbarungen so, wie wir Europäer sie mit der Türkei getroffen haben, auch mit anderen Anrainerstaaten des Mittelmeers zu treffen. Das ist aber sehr schwierig, weil wir in Libyen keinen wirklich im ganzen Land anerkannten staatlichen Partner haben.

Das heißt, dafür ist noch viel Arbeit zu erbringen. Das ist nur ein Anriss dessen, was noch zu leisten bleibt und worum sich die Bundesregierung mit allen Kräften in der nächsten Zeit und auch noch im Verlauf dieser Legislaturperiode bemühen wird.

Plate: Ich will noch eine Sache ergänzen, auch wenn der Minister es schon mehrfach gesagt hat. Das Thema der Abschiebung - das heißt, die Beseitigung von Vollzugsdefiziten im Bereich der Ausreisepflichtigen - ist natürlich eine Daueraufgabe, aber darauf wird in den nächsten Wochen und Monaten sicherlich ein großer Schwerpunkt liegen. Der Minister hat im August eine Bund-Länder-Taskforce für Schnellverfahren für Abschiebungen insbesondere für straffällige Ausländer angekündigt. Dazu gibt es schon ein Pilotprojekt mit NRW.

Sie hatten nach Schwerpunkten gefragt. Auch wenn das schon einmal gesagt worden ist, war es mir doch wichtig, das noch einmal zu erwähnen.

Zusatzfrage: Herr Plate, ich möchte gern weiterfragen: Unter den Forderungen, die die CSU jetzt erhebt und von denen sie sagt, dass sie unbedingt noch erledigt werden müssen, findet sich auch die Forderung nach einer gesetzlichen Umsetzung der Obergrenze. Vielleicht können Sie sagen, wie das Innenministerium die Erklärung von Herrn Herrmann bewertet, dass ab der Zahl 200 jeder zurückgewiesen werden sollte, der aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland kommt. Ist das handhabbar? Wie schätzen Sie das ein?

Plate: Politische Papiere oder Forderungen aus dem politischen Raum kommentiere ich grundsätzlich nicht. Aber es ist natürlich bekannt und hier mehrfach geäußert worden, wie die Rechtsfragen im Umkreis dieses Themas von hier gesehen werden.

Zusatzfrage: Heißt das: nicht grundgesetzkonform?

Plate: Ich habe dazu das gesagt, was ich im Moment dazu sagen möchte.

Frage: Herr Seibert, ist denn die Bundesregierung in der Flüchtlingsthematik voll und ganz handlungsfähig? Ich nehme an, Sie beantworten die Frage mit Ja, deswegen würde mich noch interessieren: Wenn Sie nicht wissen, ob Herr Seehofer und Frau Merkel in dieser Frage voll und ganz gemeinsam handlungsfähig sind, wie kann das dann für die Bundesregierung gelten?

StS Seibert: Sie haben es nun zwar schon vorhergesagt, aber trotzdem beantworte ich die Frage mit Ja. Die Bundesregierung war in dieser Frage voll und ganz handlungsfähig, und sie ist es weiterhin.

Zusatzfrage: Herr Seibert, vielleicht dürfte ich meine Frage noch präzisieren: Woher nehmen Sie das Wissen, dass die Koalition und die Regierung in der Flüchtlingsfrage voll und ganz handlungsfähig sind, wenn zwei der wichtigsten tragenden Parteien der Regierung in wichtigen Fragen in dieser Thematik nicht übereinstimmen? Sind der Parteienstreit und die Regierungspolitik zwei getrennte Welten, nach dem Motto: Was schert es die Regierung, wenn sich die sie tragenden Parteien in einer der zentralen politischen Fragen nicht einig sind?

StS Seibert: Die Meinungsverschiedenheit, die es in einem Punkt der Flüchtlingsproblematik zwischen zwei Koalitionsparteien gibt, ist ja nicht neu, sondern schon älter - sie reicht weit ins letzte Jahr zurück -, und sie hat diese Bundesregierung nie daran gehindert, gemeinsam eine konstruktive und für das Land sinnvolle Flüchtlingspolitik zu machen. Dabei wird es auch bleiben.

Frage: Herr Plate, ich möchte noch einmal auf die Frage der Obergrenze zurückkommen, aber in einem etwas anderen Zusammenhang: Können Sie bitte noch einmal erklären, wer eigentlich an der deutschen Grenze im Moment zurückgewiesen wird? Die Praxis hatte sich ja seit Anfang des Jahres geändert beziehungsweise verschärft - je nachdem, wie man es bezeichnen möchte. Welches sind die Personengruppen, die nach Deutschland gelassen werden, und welches sind diejenigen, die zurückgewiesen werden?

Plate: Vielen Dank für die Frage. Zunächst einmal möchte ich mit der von Ihnen geäußerten Vermutung oder Unterstellung aufräumen, die Praxis habe sich seit Anfang des Jahres irgendwie geändert. Das kann ich, ehrlich gesagt, nicht erkennen. Vielmehr war die Praxis seit Einführung der Grenzkontrollen schon immer so, dass jene Personen, die nicht über die Einreisevoraussetzungen verfügen - das heißt zum Beispiel, dass man ein Visum mitbringt, wenn man visumspflichtig ist - und auch nicht formulieren, dass sie Schutz in Deutschland suchen, zurückgewiesen werden. Das ist nach wie vor auch der absolut aktuelle Stand. Umgekehrt formuliert: Wer die Einreisevoraussetzungen erfüllt und über entsprechende Papier verfügt und/oder Schutz in Deutschland begehrt, der kommt hinein, und derjenige, für den das nicht gilt, wird zurückgewiesen.

Zusatzfrage: Jemand, der kein Ausweispapier hat, aber Asyl in Deutschland beantragen möchte, wird also auch dann für eine Prüfung zugelassen, wenn er aus der Schweiz oder Österreich nach Deutschland einreist?

Plate: Das ist zutreffend.

Frage: Eine Frage zum Thema UN-Generalsekretär: Das russische Außenministerium hat sich gestern über das Verhalten der Bundesregierung bei der Suche eines Nachfolgers für Ban Ki-moon beklagt. Konkret wird Deutschland vorgeworfen, auf Bulgarien Druck auszuüben, damit die EU-Kommissarin Georgieva vorgeschlagen wird. Was halten Sie von diesem Vorwurf? Ist es richtig, dass die Bundesregierung die bulgarische EU-Kommissarin unterstützt? Dritte Frage: Wurde das Thema am Rande des G20-Gipfels angesprochen?

StS Seibert: Wie Sie wissen, äußere ich mich zu vertraulichen Gesprächen der Bundeskanzlerin beim G20-Gipfel oder anderen Anlässen grundsätzlich nicht. Es gibt zurzeit zehn Kandidaten und Kandidatinnen, die sich für das Amt des UN-Generalsekretärs, also für die Nachfolge von Ban Ki-moon bewerben. Frau Georgieva befindet sich nicht unter diesen Kandidaten. Sie ist Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, und ihre Arbeit dort wird sehr geschätzt. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, sich zu Personalspekulationen zu äußern.

Schäfer: Weil es uns jetzt schon das zweite Mal in wenigen Tagen passiert, dass es solche Äußerungen meiner russischen Amtskollegen in Moskau gibt, würde ich Ihnen über das hinaus, was Herr Seibert gerade für die Bundesregierung gesagt hat, einfach nur sagen wollen: Wir jedenfalls hier auf dieser Bank halten uns an die Fakten, und die Fakten sind so, wie Herr Seibert sie beschrieben hat. Es gibt auch überhaupt keine Notwendigkeit für die Bundesregierung, sich bereits jetzt zu äußern. Das Verfahren läuft zunächst einmal im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - und dann auch in der Generalversammlung, aber zunächst einmal im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen -, und da ist Russland seit Langem, nämlich von Anfang an, ständiges Mitglied.

Mir geht es eigentlich nur darum, zu sagen: Von offizieller Seite Dinge in die Welt zu pusten, die objektiv falsch sind - wie gesagt, das geschieht schon zum zweiten Mal in wenigen Tagen -, ist, glaube ich, kein freundlicher Umgang miteinander.

Frage: Ministerpräsident Tsipras hat gestern die Forderung nach Reparationen im Zusammenhang mit der Nazizeit wiederholt. Was antwortet die Bundesregierung darauf?

Darüber hinaus: Vor etlichen Monaten war die Bildung einer bilateralen Kommission zwischen Griechenland und der Bundesrepublik angekündigt worden, die die bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern untersuchen sollte - darunter auch die Frage der Reparationen. Ist diese Kommission inzwischen konstituiert worden und hat sie ihre Arbeit aufgenommen? Falls ja: Zu welchen Ergebnissen ist sie bisher gelangt?

StS Seibert: Zum ersten Teil Ihrer Frage kann ich Ihnen sagen, dass sich unsere hier vielfach vorgetragene Haltung nicht geändert hat: Die Frage nach deutschen Reparationen ist juristisch wie politisch abschließend geregelt.

Schäfer: Zu Ihrer zweiten Frage: Der Amtskollege von Herrn Steinmeier, Herr Kotzias, ist nicht nur ein großer Kenner Deutschlands, ein Fachmann der deutschen Sprache und ein Freund Deutschlands, sondern er hat auch gleich nach Übernahme der Amtsgeschäfte als Außenminister Griechenlands - und darüber freuen wir uns sehr - den Vorschlag unterbreitet, dass wir die bilateralen Beziehungen nach einer schwierigen Phase im Dialog zwischen beiden Regierungen - federführend zwischen beiden Außenministerien - auf eine ganz neue Ebene heben wollen. Bei einem Besuch von Herrn Steinmeier - ich meine, Anfang des Jahres - in Athen ist diese Idee auch öffentlich bekannt gemacht worden. Daher stammt, glaube ich, auch das, was Sie da gerade gesagt haben.

Es geht aber letztlich weit darüber hinaus, eine bilaterale Kommission einzurichten. Die Idee ist vielmehr, dass man die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Griechenland in ganz vielfältiger Weise intensiviert: dass man die Beratungen und Gespräche zu ganz vielen Dingen, die uns beide angehen, weit über den Bereich der Außenpolitik hinaus stark intensivieren möchte. Dazu liegen uns, liegen dem Auswärtigen Amt, seit einiger Zeit ganz konkrete griechische Vorschläge vor, die wir sehr begrüßen und die derzeit im Kreise der Ministerien, die davon betroffen wären, und vom Auswärtigen Amt konsultiert und abgestimmt werden. Ich gehe davon aus, dass es nicht mehr lange braucht, bevor es eine konsolidierte, also im Ressortkreis besprochene Antwort auf die sehr guten und sehr konstruktiven Vorschläge der griechischen Regierung und des griechischen Außenministers geben wird. Ich denke, die beiden Außenminister werden dann in absehbarer Zeit eine Gelegenheit finden, auch die Öffentlichkeit darüber zu unterrichten, was beide Regierungen beschlossen haben.

Ich will aber ausdrücklich sagen, dass es vonseiten der deutschen Bundesregierung - und zwar wegen der inhaltlichen Positionen, die Herr Seibert gerade vorgetragen hat - überhaupt keine Absicht gibt, in welcher Form auch immer in offizieller Weise Verhandlungen, Gespräche oder Ähnliches über Reparationen mit der griechischen Regierung aufzunehmen. Das eine ist also völlig getrennt von dem anderen.

Zusatzfrage: Die Kommission hat es also nie gegeben, und es besteht auch nicht die Absicht, sie zu bilden?

Schäfer: Ich glaube, dass die Idee der beiden Außenministerien und der beiden Außenminister schon darin besteht, dass man die Beziehungen, in denen die Beratungen und Gespräche intensiviert werden sollen, sozusagen auf eine förmliche Grundlage stellt und damit auch Gesprächsforen ins Leben ruft, in denen dann Gespräche geführt werden. Mit der Frage der Reparationen hat das aber rein gar nichts zu tun.

Montag, 12. September 2016

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 12. September 2016
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2016/09/2016-09-12-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. September 2016

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