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PRESSEKONFERENZ/1507: Regierungspressekonferenz vom 14. Juli 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Freitag, 14. Juli 2017
Regierungspressekonferenz vom 14. Juli 2017

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Sommerempfang der IHK zu Rostock, Abschlussveranstaltung des Runden Tisches "Frauen in Kultur und Medien", Sommerfest des Bundesleistungszentrums Kienbaum, Kabinettssitzung, Besuch des britischen Prinzen William), Tod von Liu Xiaobo, Termin für eine mögliche Sommerpressekonferenz der Bundeskanzlerin, Anhörung von Vertretern von Daimler im Bundesverkehrsministerium, Waffenexporte nach Saudi-Arabien und Ägypten, Forderung der USA nach mehr Daten über Einwanderer und Einreisende, Berichte über den Tod des IS-Anführers al-Baghdadi, Entzug von Akkreditierungen während des G20-Gipfels, feierliches Gelöbnis von Rekrutinnen und Rekruten im Gedenken an den Widerstand vom 20. Juli 1944, Abschlussbericht des Arbeitskreises Abstammungsrecht, Justizreform in Polen

Sprecher: StS Seibert, Adebahr (AA), Strater (BMVI), Langenbruch (BMUB), Jornitz (BMWi), Plate (BMI), Baer-Henney (BMJV)


Vorsitzende Maier eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, guten Tag! Die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche: Es geht am Montag los. Die Kanzlerin besucht den Sommerempfang der IHK zu Rostock. Sie wird dort gegen 12.20 Uhr eine Rede zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen halten. Das Ganze findet in Stralsund in der Störtebeker Braumanufaktur statt.

Ebenfalls am Montag, den 17. Juli, wird die Bundeskanzlerin im Bundeskanzleramt anlässlich der Abschlussveranstaltung des Runden "Tisches Frauen in Kultur und Medien" Kulturstaatsministerin Grütters und 37 Prominente aus Kultur und Medien empfangen. Es gibt einen kleinen Fototermin. Die Staatsministerin wird der Kanzlerin einen Katalog mit Empfehlungen und Vorschlägen überreichen, die dieser Runde Tisch erarbeitet hat. Es geht darum, wie man mehr Chancengleichheit für Frauen in der Kultur- und Medienbranche erzielen kann.

Am Dienstag, den 18. Juli, wird die Bundeskanzlerin ab 17 Uhr das Bundesleistungszentrum Kienbaum besuchen - das liegt 40 Kilometer östlich von Berlin; viele mögen es kennen - und dort am traditionellen Sommerfest teilnehmen. Sie wird eine Fahrt über das Gelände machen, verschiedene Trainingsstationen und natürlich vor allem auch Athletinnen und Athleten besuchen. Danach wird sie dem Preisträger des Kienbaum-Awards eine Urkunde überreichen und schließlich zum traditionellen Sommerfest ein kurzes Grußwort halten. Das Bundesleistungszentrum Kienbaum soll nach über 60 Jahren eine Aufwertung als zentrale Trainingsstätte des Spitzensports erfahren. Es soll künftig als der zentrale sportartübergreifende Lehrgangsort der Spitzensportverbände benannt werden: Kienbaum - Olympisches und Paralympisches Trainingszentrum für Deutschland.

Am Mittwoch tagt um 9.30 Uhr zur üblichen Zeit das Kabinett unter der Leitung der Bundeskanzlerin.

Um 12.30 Uhr bekommt sie im Kanzleramt Besuch des britischen Prinzen William, Herzog von Cambridge, und seiner Ehefrau Catherine, Herzogin von Cambridge. Es wird ein gemeinsames Mittagessen geben. Bei der Ankunft des Prinzenpaares ist ein Bildtermin geplant.

So viel zu den Terminen.

Dann habe ich noch etwas sehr Ernstes. Die Bundeskanzlerin hat gestern ihre Anteilnahme zum Tode von Liu Xiaobo ausgedrückt. Sie hat sein Lebenswerk als mutiger Kämpfer für Bürgerrechte und Meinungsfreiheit gewürdigt. Liu Xiaobo war für viele in China und außerhalb ein Hoffnungsträger. Sein stets gewaltfreier Einsatz für Demokratie und Menschenrechte hat ihm auch international höchste Anerkennung zuteilwerden lassen. Den Friedensnobelpreis 2010 konnte er wegen seiner Inhaftierung bekanntlich nicht selbst entgegennehmen. Mit seinem Tod verstummt nun eine wichtige Stimme für eine offene Gesellschaft.

Die Bundesregierung hatte sich gegenüber der chinesischen Führung wiederholt für eine humanitäre Lösung und für seine Ausreise eingesetzt. Sein Wunsch nach Ausreise nach Deutschland oder in ein anderes Land wurde ihm bis zuletzt nicht gewährt.

In diesen Stunden gilt seiner Ehefrau, seiner Familie, seinen Freunden und Mitstreitern unsere Anteilnahme. Wir werden sie auch weiterhin unterstützen.

Frage: Herr Seibert, mich würde interessieren, ob es schon einen Termin für eine mögliche Sommerpressekonferenz der Kanzlerin hier in diesem Raum gibt.

StS Seibert: Wenn sie in der nächsten Woche stattfände, hätte ich sie Ihnen angekündigt. Das heißt, vor den Sommerferien nicht. Wir sagen rechtzeitig Bescheid.

Frage: Herr Seibert, ich habe zu dem Tod von Liu Xiaobo zwei Nachfragen. Die chinesische Agenturmeldung lautet, dass China nach dem Tod von Liu Xiaobo Protest gegen die Kritik und die Forderung eingereicht hat. Können Sie das bestätigen, und in welcher Form ist das eingegangen? In welcher Form wird sich die Bundesregierung jetzt dafür einsetzen, dass die Witwe und dessen Bruder ausreisen können?

StS Seibert: Ich denke, da muss ich an das Auswärtige Amt abgeben.

Adebahr: Mir ist nicht bekannt, in welcher Form der Protest der Chinesen bei uns eingegangen ist oder eingegangen sein soll. Da sind wir noch in der Aufklärung. Das kann ich im Moment noch nicht sagen. Wir haben die Agenturmeldung und die Presselage gesehen. Aber es gibt nichts, was ich Ihnen im Moment mitteilen könnte, was wir als Note oder sonst auch über die Botschaft erhalten hätten. Da sind wir noch in der Nachforschung.

Zusatzfrage: Könnten Sie zu der zweiten Frage noch etwas sagen, wie, in welcher Form sich die Bundesregierung für die Ausreise der Witwe und des Bruders einsetzt?

Adebahr: Der Bundesaußenminister und auch die Kanzlerin haben sich gestern dazu geäußert, dass wir das fordern. Diese Forderung ist der chinesischen Seite bekannt. Welche Gespräche es jetzt seitens der Botschaft in Peking weiter dazu gibt, in welcher Form wir unsere Forderung da noch einmal deutlich machen und verstärken, das werden die nächsten Tage zeigen. Erst einmal stehen diese öffentlichen Forderungen von der Bundesregierung und sind von der chinesischen Seite auch wahrgenommen worden.

Frage: Herr Seibert, Sie sprachen eben von Unterstützung für die Witwe. Was ist "Unterstützung" jetzt genau? Im Anschluss noch die Frage: Heißt "Ausreise", dass dann auch eine Einreise nach Deutschland möglich wäre?

StS Seibert: Ich denke, man muss einfach sehen, dass wir über die vergangenen Jahre immer wieder auch die Stimme für Liu Xiaobo und seine Frau erhoben haben, in den letzten Wochen natürlich besonders vehement - eine humanitäre Lösung, für die wir uns auf verschiedenen Ebenen immer wieder eingesetzt haben. Das ist damit gemeint. Das wird nun mit dem sehr bedauerlichen Tode von Liu Xiaobo nicht von einem auf den anderen Tag aufhören.

Zusatzfrage: Und zu der Frage der Einreise nach Deutschland, also Aufnahme?

StS Seibert: Ich denke, dazu hat die Kollegin aus dem Auswärtigen Amt alles gesagt. Nun haben wir es gerade erst einmal mit dem tragischen Tod zu tun. Die humanitären Belange haben in den letzten Tagen und Wochen im Mittelpunkt gestanden. Ich erinnere auch daran, dass wir die chinesische Seite gebeten hatten, ausländische Ärzte, auch einen deutschen Arzt zuzulassen. Das ist glücklicherweise möglich gewesen, aber man muss sagen, erst zu einem sehr späten Zeitpunkt möglich gewesen. Das heißt, die humanitären Belange haben im Vordergrund gestanden. Wie ich gesagt habe: Unser Wunsch für eine humanitäre Lösung endet jetzt nicht mit dem Tode dieses Menschenrechtlers.

Frage: Ich würde gerne von Herrn Strater wissen, was die Anhörung von Daimler bei Ihnen im Haus erbracht hat und wie der Minister das, was dabei herausgekommen ist, bewertet.

Vom Umweltministerium würde ich gerne wissen: Wie sieht denn Frau Hendricks diese neue Entwicklung?

Strater: In der Tat: Es hat gestern ein Treffen der Untersuchungskommission "Volkswagen" unseres Hauses mit Vertretern der Daimler AG bei uns im Haus gegeben. Daimler wurde dabei durch den Entwicklungsvorstand Ola Källenius vertreten.

Zum Inhalt des Gesprächs: Daimler hat bei dem Gespräch seine Position dargestellt, dass sich Daimler rechtskonform verhält.

Zu dem Ergebnis des Gesprächs: Das Kraftfahrt-Bundesamt nimmt Fahrzeuge des Herstellers Daimler in die Prüfung, so wie es auch bei anderen Fahrzeugen in der Vergangenheit der Fall war.

Zusatzfrage: Eine Bewertung des Ministers?

Strater: Das ist das, was ich im Moment sagen kann. Das Ergebnis habe ich Ihnen ja genannt: Das Kraftfahrt-Bundesamt nimmt Fahrzeuge des Herstellers Daimler in die Prüfung.

Langenbruch: Ich kann dazu offen sagen: Wir haben Anfang August ein Gespräch zu diesem Thema. Da wird ein Dialog zwischen den Herstellern, den Ministerien und den Verbänden stattfinden. Unsere Position, dass es wichtig ist, dass dieses Thema angegangen wird, weil die Luft in Deutschland besser werden muss und Gesundheitsrisiken mit dem Status quo verbunden sind, ist ja hier bekannt.

Frage: Auch ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium: Kam das Gespräch zustande, weil man in Ihrem Hause davon ausgeht, dass auch bei Daimler, so wie bei VW, eine Betrugssoftware verwendet wurde?

Strater: Das ist jetzt eine ähnliche Frage nach der Bewertung des Sachverhalts. Zu dem Ergebnis des Gesprächs habe ich Ihnen etwas gesagt: Das Kraftfahrt-Bundesamt nimmt Fahrzeuge des Herstellers Daimler in die Prüfung. Weitere Dinge kann ich jetzt hier noch nicht nennen.

Frage: "Fahrzeuge des Herstellers Daimler" - das heißt, gezielt die Fahrzeuge mit den beiden Motorentypen, die da genannt wurden. Verstehe ich das richtig?

Strater: Ja.

Zusatzfrage: Dann habe ich noch eine Frage zu dem, was Frau Langenbruch eben angesprochen hat, nämlich das Treffen am 2. August. Wer diskutiert denn da? Wer ist geladen? Ist beispielsweise auch das Kanzleramt dabei? Es heißt ja bisher, auch die Länder sollten dabei sein. Also: Welche Länder, welche Teilnehmer, wer wird eingeladen?

Strater: Wir haben eine ähnliche Frage schon am Mittwoch oder Montag hier gehabt. Wir haben gesagt, dass neben dem BMVI und dem BMUB auch weitere fachbezogene Ministerien, Vertreter der Automobilindustrie und Entscheidungsträger der Länder an dem Treffen teilnehmen sollen. Wenn Sie mich jetzt nach einer konkreten Teilnehmerliste oder weiteren einzelnen Teilnehmern fragen, die kann ich Ihnen jetzt noch nicht nennen über das hinaus, was ich jetzt gesagt habe. Das Treffen findet am 2. August statt. Alles Weitere sehen wir dann.

Zusatzfrage: Wo findet das Treffen statt?

Strater: Das wird noch festgelegt; wahrscheinlich bei uns im Haus, soweit ich das richtig weiß.

Zusatzfrage: Ist das Kanzleramt dabei?

StS Seibert: Zunächst einmal: Eingeladen haben die zuständigen Ministerien Verkehr und Umwelt. Ich kann Ihnen jetzt aus dem Kopf nicht sagen, ob Vertreter der zuständigen Abteilung im Kanzleramt dabei sind.

Frage : Herr Strater, ich habe ein bisschen die Übersicht verloren, welche Prüfungen derzeit alles im Gange sind. Könnten Sie einmal ganz kurz sagen, welche Autohersteller und welche Typen derzeit vom KBA noch in der Untersuchung sind?

Strater: Das kann ich im Einzelnen jetzt natürlich nicht sagen. Sie wissen, dass wir eine Menge Prüfungen am Laufen haben. Wir hatten den Fall Fiat. Wir haben vor einigen Wochen bekannt gegeben, dass bei Audi die Getriebesteuerung untersucht wird und dass das in einen verpflichtenden Rückruf mündet. Wir haben Opel. Wir haben viele weitere Hersteller. Ich möchte aber jetzt hier nicht auf einzelne Hersteller eingehen; denn Sie kennen die vielen Monate, die diese Untersuchungen schon dauern. Ich habe es jetzt auch nicht im Einzelnen im Kopf. Aber wir gehen jeden Hinweisen nach. Die Untersuchungskommission besteht ja fort. Wie ich es eben genannt habe, wurden Fahrzeuge auch schon in der Vergangenheit immer wieder in die Prüfung hineingenommen. So ist es auch jetzt bei Daimler der Fall.

Zusatzfrage : Könnten Sie uns im Nachgang der Pressekonferenz eine aktuelle Übersicht über die derzeit noch laufenden und die bereits abgeschlossenen Verfahren zukommen lassen?

Strater: Da muss ich einmal schauen, wie detailliert Sie das brauchen und wie detailliert wir das liefern können. Aber Sie können das auch gerne in den Archiven nachlesen. Immer wenn es etwas dazu gab, haben wir uns dazu auch presseöffentlich geäußert und die jeweiligen Maßnahmen kundgetan. Der Minister ist vor die Presse getreten. Ich glaube, eine solche Zusammenstellung können Sie journalistisch durchaus auch selber vornehmen. Aber wir schauen einmal, was wir da machen können.

Vorsitzende Maier: Ich versehe die Nachreichung mit einem Fragezeichen.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert beziehungsweise das Wirtschaftsministerium zu den beschlossenen Rüstungslieferungen nach Saudi-Arabien und Ägypten. Wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Lieferungen nach Saudi-Arabien und Ägypten vor dem Hintergrund der Spannungen mit Katar, aber auch des Krieges im Jemen, im Hinblick auf die eigenen politischen Grundsätze der Bundesregierung beim Export militärischer Güter, aber auch auf das Außenwirtschaftsgesetz, das ja eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten sucht? Bewerten Sie diese Lieferungen dann im Hinblick auf diese Maßgabe eher als produktiv? Wie begründen Sie das?

Eine zweite Frage: Saudi-Arabien selbst hatte gesagt, dass es keine weiteren Militärgüter in Deutschland bestellen wird. Bezieht sich das auch schon auf die bereits geordneten 48 Patrouillenboote, von denen vier jetzt geliefert werden sollen?

Jornitz: Vielen Dank für die Frage. - Erst einmal möchte ich mich allgemein äußern. Deutschland hat inzwischen das restriktivste Rüstungsexportsystem, das wir je hatten. Es ist nicht von wirtschaftspolitischen, sondern von außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen geleitet. Wir haben da den gemeinsamen Standpunkt der EU von 2008. Wir haben die politischen Grundsätze der Bundesregierung von 2000, die Kleinwaffengrundsätze. Wir haben Post-Shipment-Kontrollen eingeführt. Wir haben Transparenz gegenüber dem Parlament eingeführt. Auch bringen wir zweimal im Jahr die Rüstungsexportberichte heraus.

Zu den Entscheidungen: Das sind Entscheidungen im Einzelfall, die innerhalb der Bundesregierung umfassend abgewogen und anhand der außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen getroffen werden.

Die Sitzungen des Bundessicherheitsrates, auf die Sie mit Ihrer Frage wahrscheinlich abzielen, sind nach der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates geheim. Die Geheimhaltung ist gegenüber dem Bundestag aufgehoben, aber nicht gegenüber der Öffentlichkeit. Insofern können wir leider keine weiteren Kommentierungen zu etwaigen Entscheidungen des Bundessicherheitsrates vornehmen.

StS Seibert: Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Der Kollege hat das, glaube ich, sehr klar benannt. Zu Einzelfällen werde ich mich hier nicht äußern. Aber wenn Exporte genehmigt werden, dann deswegen, weil sie den sehr strengen Kriterien, die wir alle zusammen daran anlegen, genügen.

Frage : Herr Seibert, als die Kanzlerin Ende April in Saudi-Arabien war, gab es die Meldungen von saudischer Seite, dass man auf deutsche Rüstungslieferungen zukünftig verzichtet. Was hat es mit diesen Meldungen auf sich? Sind das noch alte Deals, die einfach noch genehmigt werden mussten, die mit der Aussage des saudischen Prinzen nichts zu tun hatten?

StS Seibert: Genehmigt werden muss grundsätzlich einmal gar nichts. Genehmigt wird, wenn sämtliche Kriterien unserer sehr strengen Rüstungsexportkontrollrichtlinien und auch der europäischen Richtlinien, die da gelten, durchgeprüft sind. Das ist eine grundsätzliche Bemerkung.

Ansonsten fragen Sie mich nun nach einer Stellungnahme zu einer saudischen Aussage. Ich finde, das ist jetzt nicht meine Rolle als Sprecher Bundesregierung.

Zusatzfrage : Als die Kanzlerin in Riad war, hat die saudische Seite gesagt, dass man keine Waffen, keine Rüstungsgüter mehr haben will. War das eine Ente?

Frau Adebahr, könnten Sie vor dem Hintergrund sicherheits- und außenpolitischer Belange begründen, warum Saudi-Arabien jetzt Patrouillenboote, Lastkraftwagen und Maschinen für die Munitionsherstellung braucht beziehungsweise bekommen soll?

StS Seibert: Ich bitte Sie, sich mit Ihrer Frage an die saudische Botschaft hier in Berlin zu wenden. Das betrifft eine angeblich saudische Aussage.

Adebahr: Ich kann nur noch hinzufügen, dass wir bei unserer Rüstungsexportpolitik alle restriktiven Regeln, die der Kollege dargestellt hat, und das gesamte Recht anwenden. Das gilt auch für Saudi-Arabien.

Zusatz : Das war nicht die Frage.

Frage : Nur ganz kurz, damit ich es richtig verstehe: Es handelt sich aber wieder um den klassischen Fall der Ausfuhrgenehmigung für Güter, die bereits im Vorhinein irgendwann bestellt wurden, und nicht um neue Rüstungsaufträge? Es geht also jetzt konkret darum, dass die bestellten Produkte geliefert werden?

Jornitz: Wie gesagt: Die Entscheidungen des Bundessicherheitsrates sind geheim. Zu etwaigen Angelegenheiten kann ich keine Stellung nehmen.

Frage : Waren die Abstimmungen im Bundessicherheitsrat einstimmig?

Jornitz: Noch einmal: Die Entscheidungen des Bundessicherheitsrates und etwaige Sitzungen sind geheim. Dazu kann ich nichts sagen.

Frage: Es waren ja, wenn ich richtig informiert bin, 48 Patrouillenboote bestellt; drei wurden schon geliefert. Jetzt wurde beschlossen, dass vier weitere geliefert werden können. Meine Nachfrage vorhin war, ob sich die Ankündigung Saudi-Arabiens, keine weiteren Güter bestellen zu wollen, womöglich auch noch auf diese Bestellung beziehen kann.

Jornitz: Der Regierungssprecher hat ja schon gesagt, dass wir die Äußerungen Saudi-Arabiens nicht kommentieren können. Dem kann ich mich nur anschließen. Saudi-Arabien hat in der Vergangenheit Genehmigungen für Patrouillenboote erhalten. Dazu hat sich die Bundesregierung in parlamentarischen Anfragen auch geäußert. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Frage: Die USA wollen offensichtlich mehr Informationen von anderen Ländern über Einwanderer und auch Einreisende. Gibt es da schon offizielle Mitteilungen an das Auswärtige Amt oder ein Anschreiben an das BMI?

Adebahr: Dem Auswärtigen Amt liegt dazu im Moment keine offizielle Mitteilung vor. Wir haben die Presseberichte gesehen.

Zusatzfrage: Welche Auskünfte über Einreisende müssen denn bis jetzt überhaupt schon an die USA erteilt werden?

Adebahr: Ich weiß nicht, ob der Kollege des BMI etwas dazu sagen kann.

Plate: Ich will gerne zwei, drei Sätze ergänzen. Ein offizielles Schreiben liegt auch uns nicht vor. Wir kennen das nur aus Medienberichten. Ich will aber einordnend sagen, dass jedenfalls die Erstbewertung dessen, was in den Medien zu lesen ist, bei uns im Haus ziemlich nahelegt, dass es dabei gerade nicht um Länder wie Deutschland geht. Deutschland nimmt ja am Visa-Waiver-Programm teil, sodass die allermeisten Leute - es gibt nur sehr spezielle Bedingungen, unter denen das anders ist - ohnehin gar kein Visum beantragen müssen. Zudem sind die Voraussetzungen, die dort für Länder genannt sind, aus denen Visa beantragt werden sollen, in Deutschland sowieso weit überwiegend erfüllt. Eine noch detailliertere Bewertung fällt angesichts der Tatsache, dass uns bislang nichts Offizielles dazu vorliegt, im Moment etwas schwer.

Zusatzfrage: Welche Informationen müssen schon bislang weitergegeben werden?

Plate: Das habe ich, ehrlich gesagt, auswendig nicht parat.

Zusatz: Okay.

Frage : Frau Adebahr, gegebenenfalls Herr Seibert, es gibt übereinstimmende Berichte, dass der Führer von ISIS, Herr al-Baghdadi, tot sein soll. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse, und wie bewerten Sie die Berichte?

Adebahr: Dem Auswärtigen Amt liegen dazu keine eigenen Erkenntnisse vor. Ich weiß nicht, ob Sie etwas dazu sagen können, Herr Seibert.

StS Seibert: Das gilt auch für das Kanzleramt.

Zusatzfrage : Tangieren die Bundesregierung solche Berichte über den Tod des ISIS-Führers? Denn man bekämpft ja ISIS.

StS Seibert: Da wir aus voller Überzeugung mit vielen internationalen Partnern ein Teil der Anti-IS-Koalition sind, interessiert uns natürlich alles, was die Auseinandersetzung, den Kampf gegen den IS, und zwar nicht nur militärisch, sondern auch in Bezug auf die gefährliche Radikalisierung, die der IS in einzelnen Teilen der Welt anstrebt, betrifft. All das interessiert uns natürlich. Dennoch kann ich Ihnen hier sozusagen amtlich keine Bestätigung dieser Meldungen geben, die wir natürlich zur Kenntnis nehmen.

Zusatzfrage : Aber die Bundesregierung würde es als Fortschritt betrachten, wenn dieser Mann tot wäre?

StS Seibert: Ich spekuliere jetzt nicht darüber, weil wir keine eigenen Erkenntnisse haben. Die Bundesregierung hofft darauf, dass insgesamt der Kampf gegen den IS weiter erfolgreich voranschreitet, und zwar sowohl in der militärischen Form als auch in der ideologischen Form, im Kampf gegen die Finanzierungsquellen und im Kampf gegen die Propagandakanäle des IS. Das ist ein sehr breites Feld.

Frage : Zu den G20-Akkreditierungen gibt es zwei Aspekte, zu denen ich gerne noch etwas wissen möchte. Das eine ist ein Bericht vom Norddeutschen Rundfunk zu einem angeblich - vermutlich auch tatsächlich - betroffenen Kollegen, der namensidentisch mit einem sogenannten Reichsbürger zu sein scheint, dem die Akkreditierung entzogen wurde. Können Sie uns dazu irgendetwas mitteilen, Herr Plate?

Das Zweite ist der Bericht eines Fotografen, Herrn Kietzmann, der heute Morgen als aktuellen Stand bekannt gegeben hat, dass er nach dem Akkreditierungsentzug um die Begründung ersucht hat und daraufhin vom BKA zum Bundespresseamt geschickt wurde, vom Bundespresseamt zum BKA, und bis heute keine Begründung erhalten hat. Da würde ich natürlich gerne wissen: Wer ist eigentlich für den Akkreditierungsentzug jetzt begründungspflichtig? Warum ist das offensichtlich in diesem Fall noch nicht passiert?

Plate: Vielen Dank für die Fragen. - Ich kann zu ganz konkreten Einzelfällen mit ganz konkreten Namen, die Sie auf den Tisch legen - da bitte ich um Nachsicht -, jetzt keine Angaben machen. Das geht im Sinne des Datenschutzes wirklich nicht.

Ich will aber grundsätzlich bestätigen, dass sich unter den Personen, gegenüber denen es Sicherheitsbedenken gab, eine Person befand, bei der es verdichtete Erkenntnisse gab, dass sie dem Reichsbürger-Spektrum zuzuordnen ist. Das ist grundsätzlich zutreffend. Dazu, ob es sich um diese Person oder um eine andere handelt, kann und werde ich keine Angaben machen.

Richtig ist weiter, dass das BKA - das ist der zweite Teil Ihrer Frage - in einer Pressemitteilung, die Ihnen allen bekannt ist, ausdrücklich gesagt hat, dass der Datenschutzbeauftragte des BKA diejenigen Stelle ist, an die sich die Betroffenen wenden sollen, wenn sie Informationen haben müssen. Ich bin mit Ihnen bezüglich Ihrer Frage natürlich einig, dass das zügig gehen muss.

Der konkrete Fall, den Sie genannt haben, ist in Prüfung, ob das tatsächlich nicht geschehen und warum das nicht geschehen ist, ob sich die Erstmeldung möglicherweise vor der Bekanntgabe und Entscheidung, dass der Datenschutzbeauftragte beim BKA die richtige Ansprechstelle ist, abgespielt hat, eine erste mögliche Zurückweisung. All dem gehen wir nach. Natürlich - das ist ganz klar; darauf werden wir auch hinwirken, soweit sich das als erforderlich herausstellen sollte - soll das alles jetzt zügig vonstattengehen.

Zusatzfrage : Herr Seibert, eine Ergänzung?

StS Seibert: Nein. Das ist das, was auch ich gesagt hätte, wenn ich dafür zuständig wäre. Zuständig ist aber das BKA, das ja bereits am Dienstagabend in seiner Presseerklärung den Ansprechpartner benannt hat. Deswegen habe ich dem jetzt nichts hinzuzufügen.

Im Übrigen bin ich mir vollkommen mit dem Kollegen Plate einig, dass es absolut nicht richtig wäre, hier Einzelfälle zu besprechen. Ich denke, die rechtlichen Gründe dafür verstehen Sie gut.

Zusatzfrage : Wenn ich inhaltlich noch einmal nachfragen darf. Herr Plate, Sie haben vermutlich seit spätestens Montag die Überprüfungen auch des Vorgehens gestartet. Wie weit sind Sie denn bislang mit Ihren Erkenntnissen, wie weit sich diese Akkreditierungsentzüge im Nachhinein als richtig herausgestellt haben?

Plate: Abgeschlossen ist das noch nicht. Natürlich schauen wir uns jeden einzelnen Fall auf dieser Liste mit 32 Personen noch einmal ziemlich genau an; das ist klar. Noch genauer wird das natürlich hinsichtlich der neun Personen geschehen, die tatsächlich keinen Einlass bekommen haben, in Zusammenarbeit mit den Betroffenen selbst, soweit sie sich beim Datenschutzbeauftragten des BKA melden, wozu ich die Kolleginnen und Kollegen noch einmal ermuntern möchte, soweit das nicht bereits geschehen ist.

Ich will aber an dieser Stelle doch noch eine Sache zu den Sicherheitsbedenken nachtragen, weil ich intensiv habe prüfen lassen, ob ich vielleicht noch ein kleines bisschen weitergehen und zwei, drei Beispiele ohne Personenbezug nennen kann. Ich möchte beispielsweise hervorheben, dass es etliche Personen mit Straftaten und Verurteilungen gab, auch konkret im Zusammenhang mit dem linkextremen Spektrum. Es gab Personen, über die es Erkenntnisse gab, dass sie Leiter von Schwarzen Blöcken auf Versammlungen gewesen sind, die sich dort vor Ort extrem gewalttätig verhalten haben. Solche Dinge waren auch dabei. Den Reichsbürger-Verdacht hatte ich gerade schon genannt. Das will ich an dieser Stelle, weil Sie nach einer Verdichtung der Erkenntnislage hinsichtlich der Bedenken und deren Berechtigung fragten, doch noch erwähnen.

Frage: Ich habe eine Lernfrage an Herrn Plate. Wir hatten ja schon verschiedentlich das Thema, dass eine Information über Diskreditierte - sind das dann Diskreditierte, wenn die Akkreditierung weg ist? -, also über nicht mehr Akkreditierte, gegeben wurde. Bedeutete das, dass diese Information gegeben wurde in dem Moment, in dem sie nicht hineingelassen wurden, oder bedeutete das eine Informationspflicht, die im Anschluss in schriftlicher Form den nicht mehr Hineingelassenen zu geben war? Das sind ja unterschiedliche Verfahren.

Plate: Offen gestanden bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe. Aber ich versuche einmal, etwas dazu zu sagen, was ich dazu sagen kann. Dann geben Sie mir ein Zeichen, ob das Ihre Frage beantwortet.

Zunächst einmal war, jedenfalls am Mittwoch und auch am Montag, glaube ich, hier Thema, inwieweit den Betroffenen eine Begründung gegeben worden ist. Ich habe das, jedenfalls vonseiten der Fragesteller, aber auch vonseiten der Antwortenden - da kann ich das logischerweise besser beurteilen -, so aufgefasst, als ob das auf den Moment des Nichteinlasses abgezielt hat. Ich glaube, da hatte ich ausgeführt, dass wir die Person, die zugleich eine staatliche Stelle präsentiert, die diesen Nichteinlass durchsetzt, in der Pflicht sehen, das in gewisser Weise zu begründen, wobei die Begründungstiefe natürlich von der Situation abhängt, insbesondere auch wie viele Leute drum herumstehen, das genau mithören können usw. Grundsätzlich bedarf es einer Begründung. Wir halten das für notwendig und richtig.

Ich hatte auch gesagt, dass es Medienberichte gibt, denen wir nachgehen. Wir überprüfen, ob das in jedem Einzelfall so passiert ist, wie das notwendig gewesen wäre oder nicht. Wir haben uns selbstverständlich vorgenommen für die Zukunft nachzusteuern, sollte sich in einzelnen Fällen herausstellen, dass das nicht so ist.

Davon zu unterscheiden ist das Verfahren der Nachfrage, das ich vorhin gerade angerissen habe, nämlich die Möglichkeit, sich an den Datenschutzbeauftragten beim BKA zu wenden. Das ist letztlich eine Sache, die im BKA-Gesetz konzeptionell vorgesehen ist. Dort ist vorgesehen, dass auf Nachfrage Auskunft erteilt werden muss, was über eine Person, die sich an den Datenschutzbeauftragten wendet, gespeichert ist.

Das ist sozusagen, wenn man so will, eine Holschuld, wenn Sie so mögen. So ist die gesetzliche Konzeption, während das andere sozusagen eine Bringschuld der staatlichen Stellen ist. Also in dem Moment, wo man nicht hereinkommt, muss einem schon - jedenfalls in groben Zügen - mitgeteilt werden, woran das liegt.

Zusatz: Es tut mir leid, wenn ich meine Frage etwas umständlich oder missverständlich gestellt habe. Aber Sie haben den Sinn durchaus begriffen.

Frage : Herr Seibert, wie viele von den 32 Entziehungen der Akkreditierungen haben sich aus Ihrer Sicht mittlerweile als Fehler herausgestellt?

StS Seibert: Das bin ich nicht in der Lage zu beantworten, weil ich nicht diese Sicherheitsüberprüfungen mache, weil ich auch nicht die Zuständigkeiten und die Kompetenz habe, diese Sicherheitsfragen zu klären. Dafür gibt es die Sicherheitsbehörden und das BKA, die sicherlich auch genau diesen Fragen in der Nachbereitung dieses G20-Gipfels nachgehen.

Zusatzfrage : Aber die Verantwortung für den Entzug der Akkreditierung haben Sie. Also ist die Frage schon berechtigt.

StS Seibert: Wir haben das ja schon über eine Stunde lang hier am letzten Mittwoch geklärt. Ich kann das gern noch einmal sagen. Mir sind durch die Staatssekretärin des Innenministeriums am Donnerstagabend zusätzliche Sicherheitsbedenken und eine Neubeurteilung der Gesamtlage des Gipfels überbracht worden. Ich habe es als meine Verantwortung angesehen, diese Hinweise ernst zu nehmen und die empfohlene Maßnahme tatsächlich auch zu ergreifen. Ja, diese Verantwortung habe ich gesehen. Ich glaube, das war auch richtig.

Plate: Ich will gern versuchen, noch ein bisschen - so viel das geht - zusätzliches Licht in diese verschiedenen Fragen zu bringen.

Ich will vielleicht sagen: Das Verantwortungs- und Zuständigkeitsverhältnis zwischen den beiden Behörden muss man sich ein bisschen so vorstellen wie Vase und Blumen. Also die Vase sozusagen ist vom BPA, aber die Inhalte - die Blumen, wenn man so will - müssen von den Sicherheitsbehörden kommen. Insofern ist es immer so: Die fachliche, inhaltliche Aufarbeitung muss von den Sicherheitsbehörden kommen. Das gilt sowohl in dem Moment der Ersteinschätzung als auch hinterher bei der Begründung und Überprüfung, ob alles richtig gelaufen ist oder nicht.

Ich hatte schon auf eine andere Frage geantwortet, dass die Überprüfung noch nicht ganz abgeschlossen ist und wir uns diese Fälle sehr genau anschauen, insbesondere das BKA, aber alle beteiligten Stellen. Insofern will ich einerseits um ein bisschen Geduld bitten, aber auch Erwartungsmanagement betreiben. Es wird bei so einer Liste, wenn man es denn Liste nennen will, nie so sein, dass es am Ende ein total schwarz-weißes Ergebnis ist. Ich kann im Moment auch noch nicht ganz ausschließen, ob vielleicht eine Person darauf war, bei der ein Büroversehen vorgelegen hat oder so. Ich habe dafür keine Anhaltspunkte. Das wird natürlich auch angeschaut. Das ist klar.

Aber es wird natürlich dazwischen eine ganze Reihe von Personen geben, bei denen es nicht so harte und so gravierende Erkenntnisse gab - das hatte ich, glaube ich, am Mittwoch schon angedeutet -, dass man von vorherein zu einem Ausschluss gekommen ist, aber eben Erkenntnisse, die gewisse Bedenken mit sich gebracht haben. Da wird es am Ende sicherlich bei einigen dieser Fällen auch verschiedene Meinungen geben, ob diese Erkenntnisse so waren, dass man am Ende in der konkreten Situation zu einem Entzug kommen musste oder nicht. Das ist aber, ehrlich gesagt, polizeiliche Arbeit, die ihrem Charakter nach immer eine Ex-Ante-Sicht einnehmen muss, also prognostischer Art ist. Am Ende muss der Polizeiführer eine Prognose stellen, ob die Bedenken so sind, dass man das Risiko eingehen kann oder nicht. Es liegt in der Natur der Sache, dass, wenn man sich das nachher anschaut, man immer Leute finden wird, die das stützen werden und die sagen: Ach, wir finden, das Risiko hätte man eingehen können.

Deswegen will ich das Erwartungsmanagement insoweit betreiben, als Sie natürlich gern weiter nachfragen dürfen und sollen. Aber es wird am Ende nie eine Liste geben, auf der steht: 29 Mal richtig und drei Mal falsch oder 32 Mal richtig und kein Mal falsch. - Das liegt in der Natur der Sache, dass das am Ende nicht das Ergebnis sein kann.

Frage: Sie haben eben ein paar der Vorwürfe geschildert. Es gab erhebliche Straftaten. Herr Plate, sind die Straftaten, von denen Sie sprachen, und die Anführerschaft in Schwarzen Blocks etwas Aktuelles? Sind das aktuelle Straftaten, oder lag das länger in der Vergangenheit?

Dann hätte ich noch eine Frage zu einem Bericht der Kollegen vom "Tagesspiegel", die mit Berufung auf Sicherheitskreise auch ein paar Details zu den Straftaten, um die es bei den Kollegen ging, herausgefunden haben. Da steht, es gehe um Landfriedensbruch, das Schmieren von Graffiti und Sachbeschädigungen. Können Sie das bestätigen, dass das bei Personen eine Rolle gespielt hat?

Dann würde mich Ihre Haltung dazu interessieren: Ist es gerechtfertigt, die Akkreditierung bei Graffiti-Sprühen zu entziehen?

Plate: Ich nehme gern dazu Stellung. Vielleicht zunächst einmal zu dem letzten Teil, weil er mir noch frischer in Erinnerung ist als der erste.

Ich kann bestätigen, dass Straftaten wie die von Ihnen benannten unter anderem auch dabei waren. Ich kann aber nicht bestätigen, dass das jeweils in den konkreten Fällen auch nur eine davon war. Insofern möchte ich bitten, das sozusagen in die Gesamtüberlegung - gerechtfertigt oder nicht - einzubeziehen, die ich aber mit Verweis auf meine vorherige Antwort jetzt hier und heute nicht geben kann, weil die Überprüfung dieser 32 Fälle noch nicht abgeschlossen ist. Das hatte ich ja auch schon gesagt.

Dann hatten Sie nach "aktuell" oder "nicht aktuell" gefragt. Das ist natürlich immer eine Bewertungsfrage. "Aktuell" ist, glaube ich, ein ausfüllungsbedürftiger Begriff. Es sind sicherlich Sachen dabei gewesen, die einige Jahre - manchmal einige wenige Jahre - her waren. Es gibt sicher auch Sachen, die ein paar mehr Jahre her gewesen sind. Aber es liegt jetzt nicht alles in der weit entfernten Vergangenheit, was gegen die betroffene Person an Bedenken von den Sicherheitsbehörden mitgeteilt worden ist.

Frage: Herr Seibert, ich habe noch eine Nachfrage zu Ihren tatsächlichen Befugnissen in dem Augenblick. Sie haben gesagt, Sie haben es als Ihre Pflicht gesehen, dieser Empfehlung zu folgen. Hätten Sie denn die Befugnis gehabt, anders zu entscheiden oder eine Abstufungsentscheidung zu treffen? Ich meine die Option, die ja auch von Ihnen geschildert wurde, dass man Sicherheitsbeamte mit diesen Journalisten mitlaufen lässt. Inwieweit hätte Ihr eigener Erfahrungshorizont mit bestimmten Personen auf dieser Liste eine Rolle bei einer solchen Abstufung spielen können?

StS Seibert: Ich habe ja am Mittwoch hier versucht, das Akkreditierungsverfahren noch einmal klar zu machen. Das Akkreditierungsverfahren besteht aus zwei wesentlichen Fragen. Die eine ist: Ist die Person, die hier akkreditiert werden möchte, Journalist - jedenfalls im Rahmen unserer Kriterien? Das ist ein ernst zu nehmendes Kriterium. Die andere ist: Gibt es Sicherheitserkenntnisse betreffs dieser Person? Das ist auch ein ernst zu nehmendes Kriterium.

Wenn mir die Fachleute für diesen Sicherheitsaspekt, nämlich die Sicherheitsbehörden, erst zu nehmende Bedenken überbringen und sagen, sie sind deswegen in der akuten Situation am Donnerstagabend und Freitagmorgen zu einer Neubewertung des Sicherheitsaspektes gekommen, dann muss ich diesen Aspekt ernst nehmen. So habe ich meine Verantwortung gesehen. Dementsprechend habe ich mich dann auch verhalten.

Es ist nicht meine Rolle, mir einzelne Fälle anzuschauen. Wie sollte ich auch, der ich nicht aus dem Sicherheitsbereich stamme, Sicherheitsbedenken bewerten können? Wie sollte ich das tun? Das ist auch gar nicht meine Rolle.

Meine Rolle ist es als Leiter des Bundespresseamtes bei so einer Veranstaltung ein Akkreditierungsverfahren in dem Geist durchzuführen, dass es zu einer größtmöglichen Zahl der Akkreditierten, zu größtmöglichen Zugang zum Ereignis und damit auch Möglichkeit zur Berichterstattung führt. Genau in diesem Sinne tun wir das ja. Deshalb haben wir über 5100 Menschen akkreditiert. Deswegen haben wir uns zunächst auch bei Personen, zu denen Erkenntnisse deutscher Sicherheitsbehörden vorlagen, für die Akkreditierung entschieden.

Es gab dann am Donnerstagabend eine veränderte Einschätzung der Sicherheitsbehörden, und die hatte ich nicht zu ignorieren. So ist mein Amtsverständnis.

Zusatzfrage: Ich habe ja ihren Ausführungen auch gefolgt, als Sie das bereits vorher erklärt haben. Es war wirklich eine reine Frage nach der Befugnis. Hätten Sie die Befugnis das abzustufen, da einzelne Fälle herauszugreifen? Es ist ja ein Unterschied zwischen Verständnis des eigenen Amtes und der tatsächlichen Befugnis. Das ist mir unklar.

StS Seibert: Ich habe mich in dieser Situation nicht mit der Befugnis, sondern mit der Situation, wie sie sich mir darstellte, befasst und sah meine Verantwortung, so zu handeln, wie ich gehandelt habe.

Frage : Herr Seibert, es gab ja seit Mittwoch auch noch Berichte darüber, dass das BKA und andere deutsche Sicherheitsbehörden deutsche Journalisten auf Gipfeln und anderen Großveranstaltungen beschatten, begleiten, überwachen - und das schon seit über zehn Jahren. Wollen Sie zu diesen Berichten irgendetwas sagen? Weisen Sie das zurück?

StS Seibert: Noch einmal: Wir vom BPA sind in dem bekannten und bewährten Verfahren für die Akkreditierungen zuständig gemeinsam mit dem BKA, das die Sicherheitsüberprüfungen vornimmt. Welche Schlüsse das BKA zieht, wenn eine Person akkreditiert ist, zu der es Sicherheitserkenntnisse gibt, ob es dann punktuell eine verstärkte Sicherheitspräsenz vorsieht, das ist die Sache des BKA.

Ich muss jetzt zur Kenntnis nehmen, dass Sie Worte wie "beschatten" benutzen. Ich kann nur sagen: Unser Ansatz ist immer und war auch beim G20-Gipfel in Hamburg, Zugang und Berichterstattung zu ermöglichen. Es geht selbstverständlich nicht um einen Eingriff in Berichterstattung. Tatsächlich hat ja auch einen solchen Eingriff nie jemand beklagt, weil verstärkte Sicherheitspräsenz kein Eingriff dieser Art ist, sondern den Zugang ermöglichen soll.

Zusatzfrage : Die Frage bezog sich darauf, ob seit über zehn Jahren Journalisten von BKA-Beamten oder anderen Sicherheitsbeamten begleitet werden, Herr Seibert. Also wenn ich auf einem Polizeikongress bin und dort von BKA-Beamten begleitet werde, dann ist das schon ein Eingriff. Also so wie Sie das darstellen, so unschuldig ist das jetzt nicht.

StS Seibert: Dann wäre beispielsweise jeder Besuch einer Pressekonferenz im Kanzleramt ein Eingriff. Da gehen Sie nicht hin. Aber wenn Sie dahingingen, dann wäre auch das ein Eingriff, weil natürlich auch da Sicherheitspräsenz ist. Das Gleiche gilt für das Bundesinnenministerium - Herr Plate hat das ja am Mittwoch gesagt -, wenn Pressekonferenzen im Innenministerium sind.

Plate: Ich will das, wenn ich darf, auch noch einmal in aller Deutlichkeit ergänzen - ich habe ja, ehrlich gesagt, am Mittwoch schon relativ ausführlich dazu gesprochen -: Sozusagen das Einzige, was es gibt, das in diese Richtung geht, ist eben diese erhöhte oder überhaupt vorhandene Sicherheitspräsenz von Personenschützern in den Bereichen, in denen besondere Sicherheitsvorkehrungen gelten. Zum Beispiel ist das in Ministerien der Fall: Wenn Sie oder Ihre Kolleginnen und Kollegen zu Pressekonferenzen zu uns gekommen sind, dann werden Sie festgestellt haben, dass es immer eine Begleitung gibt, zum Beispiel auch vom Eingang bis zum Ort der Pressekonferenz und am Ende auch wieder zurück. Das geschieht offen, das hat nichts zu tun mit Schatten, Beschatten, Überwachung, Observation - alles Quatsch, wenn ich das so deutlich sagen darf. Es gibt eben eine solche Begleitung manchmal im Sinne einer erhöhten Sicherheitspräsenz.

Ich bin, ehrlich gesagt, kein Polizeieinsatzhistoriker; deswegen weiß ich jetzt nicht, wann es das zum ersten Mal gegeben hat. Ganz sicherlich hat es das zum Beispiel auch beim Gipfel in Heiligendamm gegeben. Das ist aber nichts, was in einer besonderen Intensivierung, die hier im Raum steht, häufig passiert oder so. Was wichtiger ist: Es passiert offen, es passiert nach Ansprache der Betroffenen. Es hat also wirklich mit Observation, Beschattung oder Ähnlichem absolut nichts zu tun.

StS Seibert: Ich versuche es noch einmal zu sagen: Der Gedanke dahinter ist ein positiver im Sinne von "Zugang ermöglichen".

Frage: Herr Seibert, vielleicht ist mir die Zahl in der bisherigen Diskussion entgangen - dann wäre die Frage gegenstandslos -, aber wie viele Akkreditierungen sind denn im Vorfeld nicht erteilt worden? Anders gefragt: Wie viele Anträge auf Akkreditierung gab es, die dann letztlich zu dieser Zahl von mehr als 5000 erteilten Akkreditierungen geführt haben?

StS Seibert: Ich schaue nach, ich habe es irgendwo aufgeschrieben. Wenn Sie noch eine weitere Fragerunde drehen, habe ich das vielleicht irgendwo gefunden.

Frage: Herr Plate, die Hamburger Innenbehörde hat heute Morgen wohl bestätigt, dass derzeit 35 Untersuchungen gegen Polizeibeamte laufen, die Mehrzahl davon wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt. Sieben davon seien auch von Amts wegen eingeleitet worden. Was bedeutet das? Bedeutet das, dass amtliche Stellen zum Beispiel nach Ansicht von Video- und Fotomaterial Anlass hatten zu sagen: Da besteht ein Verdacht gegen Polizeibeamte, zum Beispiel wegen Körperverletzung im Amt?

Plate: Ich vermute, die Kollegin aus dem BMJV kann das vielleicht ergänzen, denn "von Amts wegen" ist ein strafprozessualer Begriff. Es gibt Antragsdelikte und es gibt Delikte, die von Amts wegen verfolgt werden. "Von Amts wegen" bezieht sich aber - zunächst einmal jedenfalls, wenn das im technischen Sinne gebraucht worden ist, was ich jetzt hinsichtlich dieser konkreten Bericht nicht weiß - auf die Strafverfolgungsbehörde; das heißt, die Staatsanwaltschaft entscheidet von Amts wegen, ins solchen Delikten tätig zu werden, wo das vorgesehen ist.

Baer-Henney: Ich kann dazu nichts groß ergänzen. Wie gesagt, da wird die Strafverfolgungsbehörde praktisch von selber tätig. Es kommt auf die Art des Delikts an, ob man von Amts wegen ermitteln kann oder nur auf Strafantrag hin. Es ist aber bei den Delikten, die hier in Rede stehen, also der Körperverletzung im Amt, sowieso der Fall, dass kein Strafantrag erforderlich ist.

Zusatzfrage: Aber es muss ja von irgendwoher einen konkreten Verdacht gegen konkrete einzelne Personen gegeben haben, sonst würde man ein solches Verfahren ja nicht von Amts wegen einleiten.

Baer-Henney: Genau.

Zusatzfrage: Aber dieser Verdacht kann entstehen, ohne dass jemand von außen eine Anzeige stellt, also aus eigenen Erkenntnissen, richtig?

Baer-Henney: Ja, das ist so.

Vorsitzende Maier: Inzwischen gibt es die Antwort auf die Frage des Kollegen Junginger.

StS Seibert: Es ist so: Keiner der Anträge auf Akkreditierung, die uns bis zum Ende des Akkreditierungsschlusses erreicht haben, ist aus Sicherheitsgründen abgelehnt worden - keiner. Es ist möglich - die Zahl habe ich nicht -, dass Anträge abgelehnt wurden, weil die journalistische Eigenschaft nicht nach unseren Kriterien gegeben war. Aus Sicherheitsgründen ist keiner abgelehnt worden.

Frage: Herr Plate, wie ist es möglich, dass, wie Sie sagen, Leiter von Schwarzen Blöcken überhaupt zu einer Akkreditierung gekommen sind?

Plate: Die Frage ist nachvollziehbar. Das ist natürlich immer eine Gemengelage. Es gab im konkreten Fall zwei Gruppen von Journalisten auf dieser 32er-Liste: Bei 28 Personen lagen Sicherheitsbedenken schon vor der Akkreditierung vor, aber es wurde bewusst entschieden - wie hier schon häufiger beschrieben -, die Akkreditierung dennoch zu gewähren, aber mit weniger grundrechtsintensiven Maßnahmen als mit einem Akkreditierungsentzug zu operieren, um trotzdem die Sicherheit zu gewährleisten. - Sie schauen so, als ob Sie unglücklich sind mit meiner Antwort, aber vielleicht fragen Sie dann noch einmal nach. - Die andere Gruppe sind vier Personen, bei denen zunächst keine solchen Sicherheitsbedenken vorlagen; die waren in einem Schnellverfahren akkreditiert worden, und da sind Erkenntnisse ausschließlich deutscher Sicherheitsbehörden - um das vielleicht auch an der Stelle wieder klar zu machen -, eigene Erkenntnisse - auch im allgemeinsprachlichen Sinne eigene Erkenntnisse -, nach Erteilung der Akkreditierung gemeldet worden. Bei diesen vier Personen ist es deswegen zu einem nachträglichen Akkreditierungsentzug gekommen. Darunter war auch eine Person, gegen die die Bedenken so waren, wie Sie es gerade in der Frage beschrieben haben.

Vorsitzende Maier: Und, waren Sie zufrieden, Herr Kollege, oder nicht?

Zusatzfrage: Ich habe nur so geguckt, weil ich den ersten Teil Ihrer Antwort einfach nicht verstanden habe. Da waren ziemlich viele Informationen auf einmal drin, deswegen wollte ich da noch einmal nachhören.

Ich versuche es noch einmal anders: Sie wissen heute, dass da tatsächlich auch Aktivisten aus dem Schwarzen Block akkreditiert waren?

Plate: Nein, nicht erst heute, sondern nach Erteilung der ursprünglichen Akkreditierung.

Zusatz: Ich dachte immer, man wird da kreuz und quer und sowas von durchleuchtet, wenn man eine Akkreditierung zu so einer Veranstaltung wie dieser haben will, dass das eigentlich ausgeschlossen ist.

Plate: Das sollte so selten wie möglich vorkommen, aber gerade wenn das Akkreditierungsbegehren relativ spät kommt und die Veranstaltung relativ bald beginnt, kann es im Einzelfall schon einmal vorkommen, dass eine der beteiligten Sicherheitsbehörden - in dem Fall ging es um Verfassungsschutzerkenntnisse - zu einem Zeitpunkt, zu dem man gedacht hat "Da kommt jetzt nichts mehr", doch noch eine Erkenntnis zuliefert, und dann muss man eben handeln. Aber das ist natürlich vom Verfahren so angelegt, dass das möglichst nicht passieren soll - um das ganz klar zu sagen. Natürlich sollen idealerweise alle Erkenntnisse vollständig vorliegen, bevor es zur Akkreditierung kommt. Es gab aber vier Fälle, in denen es Erkenntniszulieferungen gab, die etwas später gekommen sind, und die konnte man dann eben erst nach der eigentlichen Erteilung der Akkreditierung nachträglich berücksichtigen.

Zusatzfrage: Heißt das, der Verfassungsschutz war an der Stelle nachlässig, oder heißt das, die Akkreditierungsstellen waren nachlässig?

Plate: Die Bewertung der Nachlässigkeit will und kann ich, ehrlich gesagt, an dieser Stelle noch nicht ganz abschließend vornehmen. Wir haben hier ja schon mehrfach gesagt, dass wir uns das gesamte Verfahren noch einmal genau anschauen, um herauszufinden, was man verbessern kann. Das Thema "lessons learned" gilt eben nicht nur für den operativen Polizeieinsatz und alle Beteiligten, sondern auch für das weitere Umfeld. Es ist, ehrlich gesagt, täglich gelebte Verwaltungsarbeit, dass man sich immer das, was passiert ist, daraufhin anschaut, was besser gemacht werden kann und was nicht. Hier lag es insbesondere an der zeitlichen Abfolge des Akkreditierungsantrags und dem Beginn des Gipfels und der im Schnellverfahren erfolgten Akkreditierung. Warum im Einzelnen die Erkenntnisse zum eigentlich besseren Zeitpunkt noch nicht vollständig vorgelegen haben, prüfen wir im Moment noch. Es ist, glaube ich, zu einfach, da nach einer monokausalen Antwort zu suchen.

Frage : Herr Plate, sind diese 32 Personen alle Männer, oder sind auch weibliche Journalisten dabei?

Plate: Ich kann Ihnen keine Quote männlich/weiblich nennen, aber es waren grundsätzlich beide Geschlechter vertreten.

Zusatzfrage : Herr Seibert, Herr Plate hat ja schon gesagt, dass man Verbesserungen der Verfahren anstrebt; Sie haben das am Mittwoch auch gesagt. Kommt für Sie da ein runder Tisch zum Beispiel mit uns Journalisten infrage?

Frau Adebahr, Sie wollten uns noch eine Antwort bezüglich der Hilfe des Auswärtigen Amtes für Journalisten in der Türkei nachreichen. Das haben Sie bisher nicht gemacht.

StS Seibert: Ich denke, die Nacharbeitung dessen, was im und um den Gipfel geschehen ist, ist das eine, und die muss auch innerhalb der betroffenen Organisationen geleistet werden. Das andere ist, dass ich merke - ich erlebe das ja auch die ganze Woche schon -, dass bei Ihnen Fragen aufgekommen sind und dass bei Ihnen zum Teil auch Fragen mit Sorgen verbunden aufgekommen sind. Ich merke auch, dass einigen unserer Erklärungen - heute nicht so sehr, aber im Laufe der Woche - ein gewisses Misstrauen entgegenschlägt. Das kann mich ja als jemand, der einer Behörde vorsteht - dem Bundespresseamt -, die sich als ein Unterstützer des Journalismus versteht, nicht kalt lassen. Deswegen versuchen wir Ihnen hier - am Montag, am Mittwoch, auch heute - sehr ausführlich Antworten zu geben, deswegen hat auch das Bundeskriminalamt einen Ansprechpartner benannt, der den Betroffenen Auskunft gibt, und deswegen werde auch ich das Gespräch weiter suchen.

Wir haben hier ja im Grunde immer mit dem Thema zu tun - wir haben am Mittwoch auch schon darüber gesprochen -, dass es ein Spannungsfeld zwischen den Freiheitsrechten und den Sicherheitsnotwendigkeiten gibt - ganz besonders natürlich bei einem internationalen Großereignis wie einem G20-Gipfel. Ich werde das Gespräch darüber weiter suchen. Ich werde auf den Vorstand der Bundespressekonferenz und auch auf die Vertreter der Journalistenverbände zugehen, um bald einen Meinungsaustausch darüber zu haben, wie wir mit diesen Fragen in Zukunft umgehen können. Ich glaube, dass das wichtig ist. Ich möchte gerne, dass wir uns darüber unterhalten und dass Vertrauen zwischen uns herrscht. Es mag ja in Vielem politisch unterschiedliche Einschätzungen hier im Saal geben, aber ich denke, in unserem ganz klaren Eintreten für die Pressefreiheit sind wir uns doch einig.

Das heißt, die Sachaufklärung dessen, was hier jetzt die ganze Woche in Rede stand, ist das eine, aber ich würde darüber gerne einen Meinungsaustausch führen, ja.

Zusatzfrage : Sind das bilaterale Meinungsaustausche? Ich hatte ja einen runden Tisch angeregt.

StS Seibert: Wie gesagt, ich werde an den Vorstand der Bundespressekonferenz und an die Journalistenverbände herangehen, und ich denke, dann kann man sich einmal vertraulich und in Ruhe darüber austauschen, wie die unterschiedlichen Seiten das sehen und wie wir in Zukunft vielleicht damit umgehen, sodass wir Vertrauen und nicht Misstrauen untereinander haben.

Adebahr: Ich kann generell sagen, dass sich das Auswärtige Amt und unsere an die 200 Auslandsvertretungen immer bemühen, in Konsularfällen, soweit sie auftreten und soweit nötig, konsularische Hilfe zukommen zu lassen. Das ist eines unserer großen Arbeitsgebiete, und das tun wir mit großem Nachdruck; wir helfen konsularisch, wenn und soweit möglich und nötig. Ich bitte aber um Verständnis, dass wir zu konkreten Einzelfällen aufgrund des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen grundsätzlich keine Auskunft geben. Das betrifft auch die Nachfrage, die Sie in der letzten Regierungspressekonferenz gestellt haben.

Frage : Eine kleine Klärungsfrage an Herrn Plate, nur damit wir uns da richtig verstehen: Die Geschichte der Versammlungsleiter Schwarzer Block - oder wie auch immer Sie das bezeichnet haben - bezog sich nicht aktuell auf Hamburg im Sinne davon, dass ein akkreditierter Journalist gleichzeitig noch ein Anmelder einer Demonstration gewesen wäre oder dort einen Schwarzen Block geleitet haben soll, sondern das sind zeitlich im deutlichen Abstand befindliche Ereignisse. Richtig?

Plate: So richtig ins Detail kann ich in diesem konkreten Fall nicht weiter gehen. Ich will nur sagen, dass es sich bei der konkreten Konstellation, die ich geschildert habe, nicht um eine einmalige Sache gehandelt hat.

Zusatzfrage : Aber wir können jetzt nicht davon ausgehen, dass beispielsweise erst jemand ein Akkreditierungsgesuch gestellt hat, dann nach erfolgter Akkreditierung noch in entsprechender Weise in Hamburg aufgetreten ist und ihm danach dann die Akkreditierung entzogen wurde.

Plate: Ich bitte um Nachsicht. Das kann ich nicht kommentieren.

Frage: Das wäre auch exakt meine Frage gewesen. Sie haben gesagt, dass es vier Fälle waren, die zeitlich erst bekannt wurden, als der Gipfel bereits lief. Unter diesen vier Fällen ist der Akkreditierte, der als Führer eines Schwarzen Blocks bekannt geworden ist. War er in dem Schwarzen Block während des Gipfels in Hamburg oder kurz davor aktiv?

Plate: Das war, ehrlich gesagt, fast genau die gleiche Frage, die der Kollege gestellt hat. Insofern kann die Antwort jetzt auch nicht besonders anders ausfallen.

Ich will nur an einer Stelle präzisieren, weil Sie mich, glaube ich, nicht ganz richtig zitiert haben. Sie haben gesagt, die Informationen kamen erst, als der Gipfel losgegangen ist. Das habe ich, ehrlich gesagt, nicht gesagt. Ich habe das auch nicht ganz genau abgeglichen. Ich habe gesagt: Die Informationen kamen, nachdem die Akkreditierung erteilt worden ist. Das ist noch einmal ein anderer Zeitpunkt. Ich weiß nicht, ob das relevant werden kann. Das kann man nicht ausschließen, und deswegen will ich das an der Stelle klarstellen.

Leiter von Schwarzen Blöcken - das will ich auch noch einmal sagen - sind in der Regel nicht Versammlungsleiter im Sinne des Versammlungsrechts, der sich bei der Versammlungsbehörde gemeldet hätte. Das möchte ich an der Stelle auch noch sagen.

Im Übrigen: Was den konkreten Vorfall angeht, bin ich schon an die Grenze dessen gegangen, was ich an Details nennen kann.

Frage: Herr Seibert, können Sie die wirtschaftspolitische Rede der Bundeskanzlerin am Montag in Stralsund ein bisschen näher beschreiben? Ist das eine Replik auf das, was der Kanzlerkandidat am Sonntag macht, oder gibt es ein spezielles Thema? Wirtschaftspolitik ist ja doch ein weites Feld.

StS Seibert: Ich kann sie nicht beschreiben, weil ich sie noch nicht kenne.

Zweitens. Es handelt sich um eine Veranstaltung der IHK Rostock. Es wäre also nicht völlig unrealistisch zu erwarten, dass es möglicherweise auch um die besonderen Wirtschaftsbedingungen der neuen Bundesländer, vielleicht auch des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, geht. Ich muss Sie wirklich bitten - ich freue mich ja, dass Sie sich interessieren -, vielleicht entweder hinzugehen oder die Rede anders zu verfolgen.

Zusatzfrage: Eine Frage an das Verteidigungsministerium zu einem Termin, zu dem ich hingehe: Können Sie schon sagen, wer die Hauptrede bei der Gelöbnisveranstaltung am Donnerstag halten wird?

Henjes: Sie meinen anlässlich des Gedenkens Widerstand 20. Juli?

Zusatz: Genau.

Henjes: Soweit ich weiß, werden die Reden die Verteidigungsministerin und Prof. Wolffsohn halten.

Frage : Herr Seibert, ich würde gerne wissen, ob die Kanzlerin die geplante Neuregelung des Abstammungsrechts von Justizminister Maas unterstützt.

Frau Baer-Henney, können Sie noch einmal ganz kurz erläutern, wobei es sich dabei genau handelt?

Baer-Henney: Es geht bei dem Arbeitskreis Abstammungsrecht um ganz viele Fragestellungen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Veränderungen stellen: Wie ist der Begriff der Familie zu definieren? Ist das Zusammenleben von Kindern in bestimmten sozialen Räumen mit ihren biologischen Eltern oder den sozialen Eltern möglicherweise rechtlich neu einzuordnen? Das sind die Gegenstände dieses Arbeitskreises Abstammungsrecht.

Ich weiß jetzt nicht, ob Sie eine gezielte Frage dazu haben. Das habe ich nicht ganz verstanden.

Zusatz : Ich wollte von Ihnen wissen, worum es im Groben aus Ihrer Sicht geht.

Baer-Henney: Darum geht es in diesem Abschlussbericht, der aber sehr umfassend ist. Er steht auf unserer Internetseite, wo Sie sich gerne noch einmal in die Details einlesen können.

StS Seibert: Ich denke, die Bundeskanzlerin - wie viele andere auch in der Bundesregierung - sieht der Diskussion darüber mit Interesse entgegen.

Zusatzfrage : Ich wollte noch wissen, ob das Auswärtige Amt ein Statement zur Entwicklung in Polen hat. Dort wurde am Mittwoch eine umstrittene Justizreform verabschiedet. Kritiker sprechen davon, dass der Rechtsstaat abgeschafft werde, weil die Richter jetzt von der Regierungspartei bestimmt werden können. Wie sieht das die Bundesregierung?

Adebahr: Dazu möchte ich deutlich sagen, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zentrale Werte der EU und Europas sind und aus Sicht der Bundesregierung nicht zur Disposition stehen. Auf diese Werte haben sich alle Mitgliedstaaten der EU verpflichtet. Gerade die Gewaltenteilung ist in einem Rechtsstaat ein besonders hohes Gut. Deshalb unterstützen wir die Kommission in ihrem Dialog mit der polnischen Regierung im Rahmen des sogenannten Rechtsstaatlichkeitsverfahrens. Wir erhoffen uns von der polnischen Seite, dass sie konstruktiv mit der Kommission zusammenarbeitet und die Empfehlungen umsetzt.

Freitag, 14. Juli 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 14. Juli 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/07/2017-07-14-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2017

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