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PRESSEKONFERENZ/1519: Regierungspressekonferenz vom 16. August 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 16. August 2017
Regierungspressekonferenz vom 16. August 2017

Themen: Kabinettssitzung (Umsetzung des Projektes Elektronisches Gesetzgebungsverfahren, Nationaler Aktionsplan 2017-2019 zur Teilnahme Deutschlands am Open Government Partnership, Bericht über den Frauen- und Männeranteil an Führungsebenen und in Gremien in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst), Terroranschlag in der nigerianischen Stadt Maiduguri, Staatshilfen für Air Berlin, Situation in Syrien, unbekannter Aufenthaltsort von Liu Xia, Belastung von Hühnereiern mit dem Pflanzenschutzmittel Fipronil, Forderung der Türkei nach einer Auslieferung eines türkischen Theologen aus Deutschland, BER-Gesellschafterversammlung, Nordkorea-Konflikt, Amtszeit des französischen Staatspräsidenten, Ausschreitungen beim DFB-Pokalspiel in Rostock

Sprecher: SRS'in Demmer, Schäfer (AA), Baron (BMWi), Kolberg (BMF), Ehrentraut (BMAS), Wendt (BMEL), Steffen (BMJV), Hille (BMVI), Dimroth (BMI), Kempe (BMFSFJ)


Vorsitzende Maier eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Die Bundesregierung hat heute im Bundeskabinett die vom Bundesinnenminister vorgelegte Verwaltungsvereinbarung über die Umsetzung des Projektes Elektronisches Gesetzgebungsverfahren beschlossen. Das ist die formale Grundlage, um das Gesetzgebungsverfahren des Bundes vollständig medienbruchfrei zu digitalisieren - vom ersten Textentwurf bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt. Dies geschieht unter Einbeziehung aller daran beteiligten Verfassungsorgane. Das Bundespräsidialamt, die Verwaltung des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung, das Sekretariat des Bundesrates, die Geschäftsstelle des Vermittlungsausschusses und der Nationale Normenkontrollrat werden die Verwaltungsvereinbarung im Anschluss an den heutigen Kabinettbeschluss unterzeichnen und damit den offiziellen Startschuss für die vollständige Digitalisierung des Gesetzgebungsverfahrens setzen.

Erste konkrete Anwendungen sollen bereits 2018 in Betrieb genommen werden, und eine vollständig digitalisierte Gesetzgebung soll bis zum Jahr 2021 erreicht werden. Im Einzelnen geht es vor allem um eine vollständige und flächendeckende IT-Unterstützung für die Arbeitsebenen sowie eine umfassende Informationsbereitstellung für die politischen Ebenen, um die Entstehungsprozesse gesetzgeberischen Handelns so effizient wie möglich zu gestalten. Dabei wird das Vorhaben auch die Beteiligung von Ländern, Interessengruppen und Bürgern im Gesetzgebungsverfahren in den Blick nehmen und hierfür Vorschläge für die Zukunft erarbeiten.

Des Weiteren hat die Bundesregierung heute den ebenfalls vom Bundesinnenminister vorgelegten ersten Nationalen Aktionsplan 2017-2019 zur Teilnahme Deutschlands am Open Government Partnership beschlossen. Darin haben sich 75 Staaten zusammengeschlossen, mit dem Ziel, Transparenz und bürgerschaftliches Engagement zu stärken, Korruption zu bekämpfen sowie vermehrt neue Technologien zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen einzusetzen. Das geschieht zum einen durch Erfahrungsaustausch, und zum anderen werden regelmäßig nationale Aktionspläne im Dialog mit der Zivilgesellschaft entwickelt, deren Umsetzung dann von unabhängiger Stelle evaluiert werden soll.

Die Bundesregierung tritt damit national wie international für eine Förderung des offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns, des sogenannten Open Government, ein. In Zeiten der Digitalisierung will die Bundesregierung neue Formen der Zusammenarbeit und Problemlösung nutzen, Daten und Informationen einfacher zugänglich machen sowie Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Beteiligung am politischen Geschehen ermöglichen. Der nun vorliegende Nationale Aktionsplan zeigt das bisher Erreichte auf dem Gebiet des offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns und ist gleichzeitig eine wichtige Grundlage für dessen Förderung.

Ein weiteres Thema im Kabinett war heute der Bericht über den Frauen- und Männeranteil an Führungsebenen und in Gremien in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Sie werden sich alle erinnern: Am 1. Mai 2015 ist das sogenannte Frauenquotengesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sieht ein mehrstufiges Monitoring vor. Dazu gehört auch die Vorlage dieses Berichtes an den Deutschen Bundestag zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes. Diesen Bericht hat das Kabinett heute beschlossen. Hier sind für das Geschäftsjahr 2015 erstmals alle vom Gesetz erfassten Gesellschaftsformen ausgewertet worden.

Für die Privatwirtschaft zeigen sich folgende Entwicklungen: Anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist in den Aufsichtsräten eine deutliche Steigerung des Frauenanteils zu verzeichnen. In Unternehmen, die unter die feste Quote von 30 Prozent fallen, ist dieser Anteil im Geschäftsjahr 2015 von 25 auf 27,3 Prozent gestiegen; in den Unternehmen, die nicht unter die feste Quote fallen, von 19,5 auf 21,2 Prozent. Festzustellen ist darüber hinaus, dass sich die Unternehmen, die unter die feste Quote fallen, ambitioniertere Zielgrößen setzen als die übrigen. In den Vorständen der untersuchten Unternehmen sind Frauen allerdings nach wie vor stark unterrepräsentiert. Nur wenige Unternehmen haben sich bisher das Ziel gesetzt, eine Frau für den Vorstand zu gewinnen.

Für den öffentlichen Dienst ist Folgendes festzuhalten: In der Bundesverwaltung sind inzwischen mehr Frauen als Männer beschäftigt. Auch beim Anteil von Frauen in Führungspositionen gibt es insgesamt Fortschritte. Allerdings gelangen in fast allen Bereichen nach wie vor nur wenige Frauen in die obersten Führungsebenen. Auffällig ist, dass Teilzeitbeschäftigung nach wie vor ein Hemmnis ist, wenn es um die Übertragung von Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen geht. Zum Stichtag 31. Dezember 2016 gab es 522 Gremien, für die der Bund drei oder mehr Mitglieder bestimmen kann. 40,9 Prozent der vom Bund zu bestimmenden Aufsichtsratsmitglieder waren weiblich. Der Bund geht hier also mit gutem Beispiel voran.

Schäfer: Ich würde Ihnen für die Bundesregierung gerne Folgendes mitteilen: Erneut hat ein schlimmer Terroranschlag die Tschadsee-Region erschüttert. In der Nähe der Stadt Maiduguri in Nigeria sind gestern nach offiziellen Angaben mindestens 28 Menschen ums Leben gekommen, und weitere 80 Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Die nigerianische Regierung vermutet die Terrororganisation Boko Haram hinter dem Anschlag beziehungsweise den Anschlägen, die dort ja parallel ausgeführt wurden.

Lassen Sie mich für die Bundesregierung sagen, dass wir den Terroranschlag auf das Schärfste verurteilen. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind mit den Opfern sowie ihren Familien und Freunden. Seit 2009 wurden zwischen 20 und 30 Menschen bei Anschlagen im Nordosten Nigerias getötet. Nigeria dürfte eines der Länder sein, die am allermeisten vom islamistischen Terrorismus betroffen sind. Auch mehr als zwei Millionen Menschen sind vor dem Terror von Boko Haram in Nigeria auf der Flucht. Wir stehen an der Seite Nigerias und unterstützen das Land im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus, und wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, zu verhindern, dass sich der Terrorismus weiter in der Region und in Westafrika ausbreiten kann. Das ist eine Herausforderung, mit der wir die Staaten der Region nicht allein lassen dürfen und nicht allein lassen werden.

Deutschland unterstützt in der von Boko-Haram-Terror betroffenen Tschadsee-Region mit humanitärer Hilfe in ganz erheblichem Umfang. Im laufenden Jahr 2017 etwa beläuft sich diese Hilfe auf mehr als 90 Millionen Euro. Gemeinsam mit anderen internationalen Partnern leisten wir auch im Rahmen der UN-Mission MINUSMA in Mali einen wichtigen Beitrag. - Ich danke Ihnen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium zum Themenkomplex Air Berlin: Ich würde Sie bitten, noch einmal darzulegen, warum Sie sagen, dass die Staatshilfen nicht den Wettbewerb in Europa verzerren - dieser Vorwurf wird ja von Ryanair gemacht - und inwiefern damit nicht das Ziel verbunden ist, dass Lufthansa eine schuldenfreie Air Berlin übernehmen kann.

Zweite Frage: Ein Sprecher der EU-Kommission hat heute gesagt, die Kommission habe zwei Monate Zeit, die Zulässigkeit solcher Staatshilfen zu prüfen. Bis wann rechnen Sie da mit einer Antwort, und was passiert, wenn die Kommission sagt, dass solche Hilfen unzulässig wären? Denn das Geld fließt ja schon, wenn ich richtig informiert bin.

Baron: Vielen Dank - eine ganze Menge Fragen. Vielleicht kann ich zunächst ein paar Dinge zur Einordnung sagen, und dann komme ich zu Ihren Fragen.

Es ist richtig - darüber haben wir gestern ja informiert -, die Bundesregierung hat entschieden, Air Berlin einen Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro zu gewähren. Dieser Übergangskredit wird durch die KfW zur Verfügung gestellt und ist durch eine Bundesgarantie abgesichert. Es war für alle in der Bundesregierung sehr überraschend, dass Etihad am Wochenende beziehungsweise am Freitag spätabends die Bundesregierung darüber informiert hat, dass die gemachten Zusagen gegenüber Air Berlin nicht mehr fortgeführt werden. Die Bundesregierung hat daraufhin schnell und entschlossen gehandelt und mit dieser Entscheidung zugunsten eines Übergangskredits und einer Bürgschaft eine sehr verantwortungsvolle Lösung getroffen.

Vielleicht kann ich noch einmal einordnen, was eigentlich die Alternativen gewesen wären: Die erste Alternative wäre gewesen, dass Etihad dabei bleibt. Das stand dann nicht mehr zur Debatte, da Etihad eben das Gegenteil entschieden hat. Die zweite Alternative wäre gewesen, die Insolvenzantragstellung ohne Aktivitäten der Bundesregierung durchlaufen zu lassen. Das hätte bedeutet, dass unmittelbar nach Stellung des Insolvenzantrages keine Flüge mehr hätten durchgeführt werden können, wodurch mehrere Zehntausend Urlauber nicht mehr mit ihren Flügen rechnen hätten können, sodass ein Rückflug für viele Urlauber an vielen Destinationen nicht möglich gewesen wäre. Die dritte Alternative war ebendieser Übergangskredit, für den sich die Bundesregierung letztlich entschieden hat, und zwar aus drei maßgeblichen Gründen: erstens um den Flugbetrieb aufrechtzuerhalten, zweitens um eine Fortführungsperspektive für Air Berlin für die schon laufenden Vertragsverhandlungen mit verschiedenen Airlines zu schaffen und drittens um auch eine bestmögliche Lösung im Sinne der Beschäftigten zu finden. Das ist das Umfeld, in dem sich die Entscheidung bewegt hat.

Die Äußerungen, die Ryanair heute getätigt hat, auch mit dem Vorwurf verbunden, es handele sich um einen inszenierten Insolvenzantrag, sind abwegig, die weisen wir zurück. Die Bundesregierung wurde, wie gesagt, am späten Freitagabend/Freitagnacht beziehungsweise am Wochenende von Air Berlin informiert. In dieser Situation hat die Bundesregierung dann sehr schnell - eben binnen weniger Tage, über das Wochenende bis gestern - und sehr verantwortungsvoll diese Lösung treffen müssen. Wir gehen davon aus, dass sie beihilferechtlich konform ist. Wir haben gestern auch die Notifizierung in Brüssel vorgenommen, die dafür notwendig und absolut üblich ist. Es fällt unter den Beihilferahmen der sogenannten Restrukturierungsbeihilfen. Restrukturierungshilfen beziehungsweise Restrukturierungsbeihilfen sind übliche Verfahren, und es ist in diesen Verfahren auch üblich, dass eine Auszahlung erfolgt und parallel das Beihilfeprüfverfahren weiterläuft; denn gerade das ist ja Sinn und Zweck dieser kurzfristigen Beihilfen und Zuschüsse, die eben notwendig sind.

Wie gesagt, die Notifizierung ist erfolgt. Wir werden in der kommenden Woche Gespräche in Brüssel führen; das werden die Fachexperten bei uns im Haus wahrnehmen. Über einen genauen Zeitpunkt der Entscheidung kann ich jetzt nicht spekulieren, weil das natürlich Sache der EU-Kommission ist. Die EU-Kommission hat gestern ja bestätigt, dass wir dazu im Kontakt und im Austausch stehen. Wir hoffen, dass das sehr zügig abgeschlossen werden kann, gehen aber davon aus, dass das beihilfekonform ist.

Zusatzfrage: Könnten Sie noch einmal darlegen, warum Sie sagen, der Vorwurf von Ryanair sei unbegründet?

Baron: Es ist, sage ich einmal, eine übliche Sache, diese Restrukturierungsbeihilfen vorzunehmen. Sie sind ja auf einen Übergangszeitraum gerichtet; das ist ein Übergangskredit, der eben eine Sicherung des Flugbetriebes für die Zeit bis zum Abschluss der Vertragsverhandlungen mit anderen Airlines darstellen soll. Andere Airlines haben an verschiedenem Flugeigentum oder verschiedenen Teilen von Air Berlin ja schon Interesse begründet. Interesse besteht also, und damit ist eben eine Zukunftsperspektive beziehungsweise eine Fortführungsperspektive gegeben, die dann durch andere Eigentümer fortgeführt werden kann. Somit ist da keine nachhaltige Wettbewerbsverzerrung im Markt zu sehen. Wie gesagt, diese Restrukturierungsbeihilfen sind durchaus ein übliches Mittel und ein sowohl bei uns als auch der EU-Kommission bekanntes Instrument.

Frage: An beide Häuser, BMWi und BMF: Ist dieser Kredit denn besonders abgesichert? Vielleicht könnten Sie das einmal darstellen.

Zweite Frage: Ist das Geld schon ausgezahlt worden?

Baron: Die Auszahlung erfolgt durch die KfW. Das ist der Schritt, der noch erfolgen muss. Es sind da jetzt noch technische Umsetzungen notwendig - vielleicht kann der Kollege dazu noch ergänzen. Das ist sozusagen der Stand der Dinge.

Zu Ihrer ersten Frage: Es handelt sich um einen Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro, der durch die KfW zur Verfügung gestellt wird. Die Absicherung ist die Bundesbürgschaft, und die läuft nach den üblichen Verfahren. Wir gehen davon aus, dass die Vertragsverhandlungen zwischen Air Berlin und anderen Airlines sehr gut laufen werden. Es ist ja so, dass die Slots, die Flug- und Landerechte, über die Air Berlin verfügt, durchaus einen Vermögenswert haben; das zeigt ja auch das Interesse der anderen Airlines. Insofern gehen wir eben davon aus, dass das abgeschlossen werden kann und dass es möglich ist, dass diese Vertragsverhandlungen zu einem positiven Ergebnis führen.

Kolberg: Da kann ich jetzt gar nicht viel ergänzen. Wie Frau Baron schon gesagt hat, befindet sich das gerade mit der KfW in der technischen Vorbereitung, und das ist der Stand.

Frage: Ich habe auch zwei Fragen zu Air Berlin:

Erstens. Sie haben die 150 Millionen Euro angesprochen. Wie lange können die ungefähr reichen, gibt es dazu bei Ihnen Berechnungen?

Zweitens. Sie haben gerade eben auf die Vermögenswerte und die Start- und Landerechte angespielt. Wie zuversichtlich sind Sie denn, dass der Kredit der KfW in Höhe von 150 Millionen Euro aus dem Erlös dann auch wieder zurückgezahlt werden kann? Wenn dort am Ende etwas übrig bleibt, was nicht getilgt wird, wer bleibt dann darauf sitzen?

Baron: Zweck des Übergangskredites ist es ja gerade, den Flugbetrieb so lange aufrechtzuerhalten, bis die Vertragsverhandlungen über den Erwerb von Vermögenswerten, von Vermögensteilen von Air Berlin abgeschlossen sind. Für mehrere Monate kann damit der Flugbetrieb sichergestellt werden. Einen genauen Zeitpunkt kann ich jetzt nicht beziffern; das hängt, wie gesagt, sehr stark vom Fortgang dieser Vertragsverhandlungen ab. Die laufen ja schon seit Monaten, und wir gehen eben davon aus, dass sie zügig abgeschlossen werden können.

Wir gehen auch davon aus, dass das Darlehen zurückgezahlt wird. Wie gesagt, die Entscheidungen werden im üblichen Verfahren aufgrund einer risikobasierten Analyse geführt, und wir gehen eben davon aus, dass aufgrund dieser Vertragsverhandlungen und aufgrund dessen, was daraus zustande kommt, eine Rückzahlung erfolgen kann.

Frage: Zwei Fragen zu Air Berlin, ebenfalls an das BMWi: Zum einen waren in der Vergangenheit neben der Bundesbürgschaft auch Landesbürgschaften von Berlin und NRW in der Diskussion. Können Sie erläutern, warum es jetzt nur eine Bundesbürgschaft geworden ist?

Zum anderen gibt es zum Teil auch aus den Regierungsparteien schon Warnungen, dass es bei den 150 Millionen bleiben müsse. Können Sie ausschließen, dass es weitere Kredite geben wird?

Baron: Wie gesagt, die Entscheidung ist über den Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro getroffen worden. Das ist die Entscheidung, die getroffen wurde, und diese Entscheidung steht. Sie dient, wie es der Name sagt, für einen Übergangszeitraum. Wir hoffen, dass sich die Dinge sehr schnell finden und die Vertragsverhandlungen sehr schnell abgeschlossen werden können.

Zur Frage der Landesbürgschaften im Juni: Die Situation ist jetzt natürlich eine andere als im Juni. Es ist richtig, wir hatten im Juni schon einmal eine Diskussion über einen Bürgschaftsantrag in Verbindung mit Landesbürgschaften, der dann zurückgezogen wurde, aber eben in einer anderen Situation. Damals mussten alle Beteiligten davon ausgehen, dass Etihad die erteilten Zusagen weiter aufrechterhält. Das war damals der Stand der Dinge, und das war damals die Entscheidungssituation. Sie ist jetzt eine andere. Das Unternehmen musste Insolvenzantrag stellen, nachdem Etihad diese Zusagen zurückgezogen hatte. Damit ist die Situation eine andere.

Hier wurde von Air Berlin eben der Bund adressiert. Er hat dann am Wochenende diese Entscheidung über die Gewährung eines Übergangskredites sehr schnell getroffen.

Zusatzfrage: Wurde jetzt nur noch der Bund adressiert, oder gab es die entsprechende Anfrage auch noch einmal an die Länder?

Baron: Ich kann nur für den Bund sprechen. Mit dem Bund liefen die Verhandlungen am Wochenende. Mir ist nicht bekannt, ob es zu diesem Zeitpunkt auch mit den Ländern Verhandlungen gab. Aber diese Frage müssen Sie an die Länder richten; das weiß ich nicht.

Frage: Frau Baron, Sie haben eine der Fragen des Kollegen nicht beantwortet. Ist sichergestellt, dass es bei diesem Kredit von 150 Millionen bleibt, oder ist die KfW frei, weitere Tranchen oder Kredite zu geben - es mag ja sein, dass in dem Zeitraum, den Sie berechnet haben, die Verhandlungen nicht zu einem befriedigenden Abschluss kommen -, oder war es das dann?

Baron: Wie gesagt, die Entscheidung ist jetzt so getroffen worden, wie sie getroffen wurde: Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro. Wir hoffen, dass sich die Vertragsverhandlungen sehr schnell ergeben und zu einer Lösung kommen. Damit würden sich dann auch Folgefragen erübrigen. So ist der Stand der Dinge. Denn es gibt Anzeichen dafür, dass es sehr schnell zu Einigungen und Verträgen von Air Berlin mit anderen Airlines kommen wird.

Zusatzfrage: Schließen Sie also nicht aus, dass es weitere Kredite geben kann?

Baron: Für den Stand jetzt ist die Entscheidung getroffen: 150 Millionen, nicht mehr. - Wir glauben, dass sich das erübrigt.

Zusatzfrage: Schließen Sie also nicht aus, dass es weitere Kredite geben kann, wenn sich Ihre Hoffnung nicht erfüllt?

Baron: Ich denke, ich habe die Antwort gegeben.

Frage: Eine Frage an das Finanzministerium: Ist es richtig, dass der Finanzminister ursprünglich dagegen war, diesen Kredit zu geben?

Könnten Sie erklären, was ihn letztendlich zur Zustimmung bewegt hat?

Kolberg: In der Berichterstattung ist, denke ich, einiges durcheinandergegangen. Der Bundesfinanzminister hat immer darauf geachtet, dass Probleme einzelner Unternehmen nicht auf den Haushalt abgewälzt werden. Mit der Insolvenz von Air Berlin, über die Frau Baron ausführlich berichtet hat, ist eine andere und neue Lage eingetreten.

Die Bundesregierung hat sich dann einvernehmlich entschieden, einen Überbrückungskredit zu geben. Das Bundeswirtschaftsministerium hat diesen Punkt erläutert. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Massekredit. Das heißt, dass er nach der Insolvenz gewährt wird und vorrangig zu bedienen ist. Wir gehen deshalb davon aus, dass wir das Geld zurückerhalten. Deshalb haben wir dieser Entscheidung zugestimmt.

Frage: Es scheint so, dass Etihad jetzt praktisch der Sündenbock ist. Hat Etihad erklärt, was der Grund dieser Entscheidung war?

Befürchtet man, dass die bilateralen Beziehungen dadurch Schaden nehmen?

Baron: Ich weiß nicht, wie die Erklärung von Etihad gegenüber Air Berlin erfolgt ist. Das sind Vertragsbeziehungen zwischen diesen beiden Partnern. Die Bundesregierung wurde über den Sachstand am späten Freitag, Freitagnacht, am Wochenende von Air Berlin informiert. Dabei sind keine Gründe übermittelt worden. Ob sie gegenüber Air Berlin übermittelt wurden, kann ich so nicht sagen.

Das ist ein unternehmerischer Prozess, der, denke ich, auch unternehmerisch zu bewerten ist. Ich kann jetzt zu den Beziehungen nichts sagen, aber ich halte es für einen unternehmerischen Prozess in diesem Vertragsverhältnis.

Frage: An Frau Baron oder auch Herrn Ehrentraut: Nach unseren Informationen ist geplant, dass die Beschäftigten möglicherweise von August bis Oktober Insolvenzgeld erhalten sollen. Können Sie sagen, welche Informationen Sie dazu schon haben?

Die zweite Frage: Gibt es schon Überlegungen, möglicherweise eine Transfergesellschaft für Beschäftigte, die von neuen Eigentümern nicht übernommen werden können, einzurichten?

Baron: Dazu müsste ich in der Tat an die Kollegen des Arbeitsministeriums übergeben.

Ehrentraut: Danke für die Frage. Grundsätzlich kann die Bundesagentur für Arbeit ins Spiel kommen, wenn von Air Berlin ein Antrag auf Insolvenzgeld gestellt wird. Das muss bei der BA passieren.

Nach unseren Kenntnissen prüft die BA im Moment noch, ob es solch einen Antrag gibt. Alles Weitere wäre dann zu entscheiden, auch ob die Voraussetzungen für die Zahlung von Insolvenzgeld vorliegen.

Frage: Mir ist noch nicht ganz klar, weshalb der Sinneswandel in der Bundesregierung eingetreten ist. Die Wirtschaftsministerin hatte sich noch im Juni skeptisch gezeigt, was Rettungsbeihilfen anbelangt. Jetzt erfahren wir, dass auch der Bundesfinanzminister skeptisch war. Er will nicht, dass sich Unternehmen über den Bundeshaushalt sanieren. Was hat also binnen weniger Tage zu dieser anderen Sichtweise geführt?

Baron: Vielleicht kann ich das noch einmal erläutern. In der Tat haben wir jetzt eine komplett andere Situation, als wir sie im Juni hatten. Etihad hat seine Finanzierungszusagen gegenüber Air Berlin zurückgezogen. Das ist eine komplett neue Situation, die in der Folge dazu geführt hat, dass das Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen musste. Das wurde gestern dann auch getan, hier, beim Amtsgericht Charlottenburg, und das Verfahren eröffnet.

Damit stand im Raum, dass unmittelbar nach Stellung eines Insolvenzantrages ein sogenanntes "grounding" hätte erfolgen müssen. Das heißt, es hätte kein Flugbetrieb mehr erfolgen dürfen. Das hätte in der Urlaubszeit die Konsequenz gehabt, dass mehrere zehntausend Urlauberinnen und Urlauber sowie Reisende an verschiedenen internationalen Destinationen keinen Rückflug mehr hätten antreten können. Alternativen in Form eines Transports durch andere Akteure waren bei der Anzahl der Betroffenen und in der Kürze der Zeit nicht möglich. Die Sicherstellung des Flugbetriebs ist ein ganz wesentlicher Grund für die Gewährung des Übergangskredites.

Der zweite wesentliche Grund - das hatte ich auch schon genannt - ist, dass man eine kurzfristige Fortführungsperspektive für Air Berlin sieht, nämlich durch die Vertragsverhandlungen mit und durch den Einstieg von anderen Airlines, den einige der betroffenen Airlines auch schon angedeutet haben. Einige der betroffenen Airlines haben schon bestätigt, dass sie dazu in Vertragsverhandlungen sind.

Kolberg: Vielleicht kann ich an dieser Stelle noch ergänzen. Der große Unterschied ist eben, dass wir mit dem Kredit der KfW zuerst aus den Verkaufserlösen bedient werden. Hätten wir vor der Insolvenz - das habe ich mit meinen Erläuterungen klar zu machen versucht - eine Unterstützung gegeben, dann hätten wir diese Vorrangigkeit nicht gehabt. Das ist der Unterschied, der durch die Insolvenz jetzt vorliegt.

Frage: Wer auch immer sich berufen fühlt, auf die Frage zu antworten: Laut UNHCR kehren aktuell Hundertausende syrischer Flüchtlinge nach Syrien zurück, nachdem Regierungstruppen immer weitere Gebiete einnehmen.

Die Frage ist: Durch welche Programme und Maßnahmen fördert die Bundesregierung den Wiederaufbau in Syrien und die Rückkehrwilligkeit der Flüchtlinge?

Schäfer: Schon seit vielen Jahren betreibt die internationale Staatengemeinschaft unter Führung Deutschlands und der Vereinigten Arabischen Emirate einen Hilfsfonds aus dem heraus in Gebieten, die unter der Kontrolle der moderaten syrischen Opposition stehen, Projekte der Daseinsvorsorge, der Wiederherstellung der Wasser- und Stromversorgung und anderes finanziert werden. Das läuft unter den schwierigen Bedingungen in Syrien aus unserer Sicht ganz gut und ganz erfolgreich.

Ich kann die Zahlen über Heerscharen von zurückkehrenden Syrern, die Sie eingangs Ihrer Frage genannt haben, bedauerlicherweise nicht bestätigen.

Ich muss weiter darauf hinweisen, dass die Situation in Syrien für die Menschen dort wegen des Bürgerkrieges, wegen der fortgesetzten Zerstörung, wegen der Kämpfe der verschiedenen Parteien untereinander, aber auch wegen der Grausamkeit des syrischen Regimes von Präsident Assad weiterhin außerordentlich schwierig ist. Ich denke, es bleibt dabei, dass wir nur dann eine Situation bekommen, in der wirklich die Möglichkeit besteht, dass Syrien die Chance für einen Neuanfang bekommt und damit die Menschen wirklich zurückkehren können, wenn die Konfliktparteien bereit sind, miteinander in Genf Lösungen zu finden, die eine politische Überwindung des Konfliktes möglich machen.

Zusatzfrage: Vielen Dank. Noch ein Zusatz: Sie sprachen jetzt erneut, wie so oft, von der Grausamkeit des syrischen Regimes als anscheinend ausschlaggebendem Grund für die Situation vor Ort. Wie jetzt bekannt wurde, wurde ein CIA-Programm zur Förderung der Rebellen in Syrien etc. eingestellt. Wer bis auf das grausame Assad-Regime ist denn Ihrer Ansicht nach noch in den Konflikt involviert und verhindert sozusagen eine friedliche Lösung auf Dauer, die die Rückkehr der Flüchtlinge ermöglichen würde?

Schäfer: Darüber haben wir hier schon sehr häufig gesprochen. Es gibt auch keinen neuen Stand. Ich denke, dass alle Beobachter zu Recht davon ausgehen, dass in Syrien von vielen Kriegsparteien, von Parteien dieses schrecklichen Bürgerkrieges, auch Kriegsverbrechen begangen werden.

Die Aggression ist seit 2011 immer wieder vom Regime von Präsident Assad ausgegangen. Offizielle Zahlen der Vereinten Nationen gehen davon aus, dass weit über 300 Menschen der Gewalt des Assad-Regimes zum Opfer gefallen sind. 300 Menschen - das ist eine deutsche Großstadt, die in sechs Jahren ausgelöscht worden ist. Das kann man nicht vergessen, und das werden wir auch nicht vergessen.

Zusatzfrage: Die Frage zielte darauf ab, wer nach Erkenntnissen der Bundesregierung die weiteren Konfliktparteien neben dem grausamen Assad-Regime sind.

Schäfer: Ich denke, Sie brauchen nur die Zeitung aufzuschlagen, um zu sehen, wer die Konfliktparteien sind. Warum wollen Sie, dass ich das aufzähle? Da gibt es internationale Parteien, zu denen Russland, die Vereinigten Staaten von Amerika und andere gehören, die sich im Wesentlichen in der Luft an diesen Auseinandersetzungen auch militärisch beteiligen. Es gibt unterschiedlichste - Dutzende jedenfalls, vielleicht mehr - Gruppen, die sich miteinander und gegeneinander im Kampf befinden. Ich denke, es hilft Ihnen jetzt nicht weiter, wenn ich Ihnen solch eine Liste aufzähle.

Frage: Eine Frage an Herrn Schäfer: Wie bewertet die Bundesregierung, dass Liu Xia, die Witwe des Friedensnobelpreisträgers Liu Xiaobo, seit einem Monat verschwunden ist?

Schäfer: Sie haben auch von dieser Stelle aus mitbekommen, dass wir im Fall des Friedensnobelpreisträgers und seiner Familie einiges getan haben. Wir sind nicht nur in Sorge über den Umgang mit Herrn Liu Xiabo gewesen, sondern wir haben auch immer wieder versucht, Lösungen zu finden und anzubieten, einschließlich einer möglichen humanitären Lösung unter Beteiligung Deutschlands. Das gilt weiterhin. Wir bemühen uns darum, im Rahmen beschränkter Möglichkeiten - beschränkte Möglichkeiten deshalb, weil die chinesische Regierung das nicht gern sieht - mit der Familie des verstorbenen Friedensnobelpreisträgers Kontakt zu bekommen und zu schauen, was aus Sicht der Familie der richtige weitere Weg für die Familienangehörigen sein könnte.

Zusatzfrage: Haben Sie nähere Erkenntnisse darüber, wo sie sein könnte? Gibt es zurzeit irgendwelche Kontakte vonseiten der Bundesregierung?

Schäfer: Ich habe dazu nichts, was ich Ihnen sagen kann.

Zusatzfrage: Ich habe noch eine zweite Frage, und zwar an das Landwirtschaftsministerium zum Thema der Fipronil-Eier. Heute gibt es wieder neue Zahlen. Es heißt, es seien 35 Millionen belastete Eier allein nach Niedersachsen geliefert worden. Können Sie mir etwas zu den ganz aktuellen Zahlen und den neuen Erkenntnissen sagen?

Wendt: Mit der Zahl, die Sie genannt haben, beziehen Sie sich auf eine Berichterstattung in der Tageszeitung "Neue Osnabrücker Zeitung" von heute. Genannt wurden die Zahlen in Niedersachsen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist die in Deutschland zuständige Kontaktstelle für das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel und kann alle Meldungen der Europäischen Kommission, der Mitgliedsstaaten und der Länder sehen und bewerten. - Das erst einmal zur Einordnung vorweg.

Aus Sicht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt die rein mathematische Zusammenführung der über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel übermittelten Zahlen zu Lieferungen von Eiern aus den Niederlanden nach Deutschland zu einer massiven Überschätzung der tatsächlich in Deutschland in den Handel gelangten und potenziell mit Fipronil belasteten Eier.

Zusatzfrage: Können Sie uns denn konkrete Zahlen nennen?

Wendt: Die konkrete Zahl des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist seit Tagen bekannt: 10,7 Millionen Eier.

Frage: Ich habe die Diskrepanz noch nicht ganz verstanden. Können Sie es mir vielleicht noch einmal erklären? Immerhin ist es ja die dreifache Menge: 30 Millionen gegen 10 Millionen. Warum denkt der Landwirtschaftsminister, dass 30 Millionen eine massiv zu hohe Zahl sind?

Eine zweite Frage dazu: In Ungarn sind jetzt auch verarbeitete Eier - ich meine, in Pfannkuchenrohmasse - entdeckt worden. Die Verbraucherschützer haben das vom Markt genommen und, wie es heißt, vernichtet.

Können Sie einen Überblick darüber geben, wie in Deutschland mit verarbeiteten Eiern umgegangen wird, die möglicherweise Fipronil enthalten? Gibt es so etwas wie eine Übersicht darüber? Wird daran gearbeitet? Was raten Sie Verbrauchern?

Wendt: Zu der ersten Frage: Wie ich gerade gesagt habe, führt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das BVL, die Zahlen zusammen. Wie ich es gesagt habe, führt die rein mathematische Zusammenführung der Zahlen aus einem System zu einer massiven Überschätzung von tatsächlich in Deutschland in den Handel gelangten mit Fipronil belasteten Eiern.

Diese Einschätzung beruht insbesondere auf der Tatsache, dass seit Bekanntwerden des Sachverhaltes sowohl wirtschaftsseitig, beispielsweise durch frühzeitige stille Rücknahmen, als auch von den zuständigen Behörden der Länder Maßnahmen ergriffen wurden, um die potenziell betroffenen Eier aus dem Handel zu nehmen. Diese 28 Millionen, die da jetzt genannt werden und vielleicht potenziell in irgendeinem System vorhanden sind, sind also nicht die Eier, die dann auch tatsächlich potenziell verkauft wurden, weil aufgrund dieser Schnellwarnsysteme durch die Länderbehörden und durch den Handel auch sehr schnell reagiert wurde. Diese 28 Millionen sind nicht durch das gedeckt, was tatsächlich da ist.

Im Übrigen ist es vielleicht an dieser Stelle auch noch einmal sinnvoll, wie es auch der Bundeslandwirtschaftsminister in den vergangenen Tagen mehrfach getan hat, darauf hinzuweisen, dass man mit der Lebensmittelsicherheit und den Sorgen der Verbraucher vielleicht nicht unbedingt Wahlkampf machen sollte.

Zu der zweiten Frage nach den verarbeiteten Produkten: Das gilt genauso für Eier wie für verarbeitete Produkte. Das wird geprüft. Ich kann jetzt aber schlecht für Ungarn sprechen. In Deutschland ist es tatsächlich so: Das ist in der Prüfkette drin. Die Lebensmittelbehörden, die in den Ländern die Überwachung übernehmen, überprüfen natürlich einerseits die Eier und andererseits die verarbeiteten Produkte. Dort, wo Produkte auffallen, werden sie herausgenommen. Aber es wird über die Testreihe in den Lebensmittelbehörden der Länder getestet und eben bei lebensmittelwarnung.de eingestellt, wenn Produkte bekannt sind.

Frage: Die 10,7 Millionen Eier sind, wenn ich Sie richtig verstehe, die, die tatsächlich in Deutschland konsumiert wurden.

Wendt: Das sind die jetzt bekannten Fälle in Deutschland, 10,7 Millionen Eier, in denen tatsächlich Fipronil nachgewiesen wurde und die dann herausgezogen wurden.

Zusatz: Die dann allerdings auch zum Teil vom Handel selbstständig herausgenommen wurden, weil man gesehen hat, dass das diese Chargen sind!

Wendt: Das hatte ich ja gerade gesagt, genau. Durch die Schnellwarnsysteme, durch die in Deutschland sehr schnell reagiert wurde, haben einerseits die Länder reagiert - mit Maßnahmen, Sperren usw. -, aber andererseits tatsächlich auch die Einzelhandelsketten und die Unternehmen. Sie haben schnell, frühzeitig und auch still die Produkte, also die Eier, aus dem Handel genommen.

Zusatzfrage: Welche Chargen wurden zusammengerechnet, um auf 30 Millionen zu kommen?

Wendt: Noch einmal: Es fließen verschiedene Zahlen in dieses System und in ein Schnellwarnsystem ein. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist in der Lage, diese Zahlen sozusagen zu überprüfen und zu schauen, welche Eierchargen tatsächlich in den deutschen Handel gekommen sind und dann auch unter Umständen verkauft wurden. Nicht alle 28 Millionen Eier, die geliefert wurden, sind also auch in den Handel gekommen.

Frage: Die Türkei soll eine diplomatische Note an das Auswärtige Amt geschickt haben. Sie fordert die Auslieferung eines türkischen Theologen, der in den Putschversuch maßgeblich verwickelt sein soll. Herr Schäfer, können Sie das bestätigen? Gibt es inzwischen schon eine Reaktion?

Schäfer: Ich kann bestätigen, dass es eine Verbalnote der türkischen Botschaft in Berlin gibt, die vom 12. August - das ist vorgestern, also Samstag - datiert. Ich kann Ihnen den Eingang dieser Note bestätigen.

Zusatzfrage: Gibt es schon eine Reaktion?

Schäfer: Was heißt das? Welche Reaktionen meinen Sie? Ich habe jetzt gesagt, dass wir das bekommen haben. Heute ist der erste Arbeitstag nach einem sonnigen Wochenende in Berlin. Ich bin ganz sicher, dass sich die zuständigen Kollegen im Auswärtigen Amt und dann vielleicht auch die zuständigen Behörden der Bundesregierung diesem türkischen Wunsch auf der Grundlage von Recht und Gesetz zuwenden werden.

Zusatzfrage: Können Sie bestätigen, dass sich diese Person Adil Öksüz in Deutschland aufhält?

Schäfer: Deshalb habe ich nachgefragt, welche Frage Sie da an uns richten. Ich bin für das Auswärtige Amt nicht in der Lage, so etwas zu bestätigen. Ich weiß, dass es Pressemeldungen in der Türkei gibt, in denen so etwas behauptet wird, aber ich weiß das nicht.

Frage: Herr Schäfer, besteht denn grundsätzlich die Möglichkeit, dass Sie in diesem Fall, wenn diese Person richtig benannt ist, ausliefern werden, oder gibt es innerhalb der Bundesregierung den Vorbehalt, dass man sagt "Angesichts der derzeitigen Situation in der Türkei können wir eigentlich ausschließen, dass überhaupt jemand ausgeliefert wird"?

Schäfer: Die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei sind, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, seit den 50er-Jahren Mitgliedstaaten des sogenannten Europäischen Auslieferungsübereinkommens. Dieses Übereinkommen regelt die Umstände, unter denen eine von einem Staat gewünschte Person von einem anderen Staat ausgeliefert werden kann.

Das Verfahren in Deutschland ist so, dass es zunächst erst einmal eine justizielle Entscheidung über eine solche, in diesem Fall von der Türkei beantragte Auslieferung geben kann und dass dann, und nur dann, wenn es eine positive justizielle Entscheidung gibt - also eine Zustimmungsentscheidung oder eine Zulässigkeitsentscheidung eines deutschen Gerichtes über die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit einer solchen Auslieferung -, die Bundesregierung über eine solche Auslieferung entscheidet, weil der Auslieferungsverkehr letztlich ein Teil der diplomatischen, politischen Beziehungen zwischen zwei Staaten ist. Deshalb mögen Sie daran ermessen, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist, in dem nach Recht und Gesetz entschieden wird.

Das heißt, da muss sich dann zunächst einmal die Justiz damit beschäftigen, ob die Vorwürfe, die gegen eine bestimmte Person erhoben werden, durch den die Auslieferung begehrenden Staat tatsächlich auch glaubhaft gemacht werden konnten. Sollte es tatsächlich dazu kommen, dass eine solche justizielle Entscheidung die Zulässigkeit für gegeben hält, dann wird sich die Bundesregierung mit dieser Frage beschäftigen. Wir diskutieren das ja nicht im luftleeren Raum. Ich weiß sehr wohl, dass die betreffende Person, um die es hier geht und nach der der Kollege gefragt hat, in den türkischen Medien als einer der wichtigsten Urheber des Putschversuchs in der Nacht vom 15. auf den 16. Juli verantwortlich gemacht wird. Aber wir halten uns an das, was es tatsächlich an konkreten, belegbaren, glaubwürdigen und beweisbaren Anhaltspunkten geben mag. So etwas gibt es noch nicht, sondern was ich gegenüber dem Kollegen bestätigt habe, ist der Eingang einer Verbalnote, in der in der Tat angekündigt wird, dass sich die Türkei für den Fall, dass sich der Mann in Deutschland aufhalten sollte - auch das wissen wir nicht -, vorbehält, gegebenenfalls ein Auslieferungsersuchen zu stellen. Da sind wir jetzt.

Zusatzfrage: Herr Schäfer, können Sie sagen, wie viele Auslieferungsersuchen seitens der Türkei Ihnen gerade für Personen vorliegen, denen eine Verwicklung beziehungsweise Beteiligung an dem Putsch vorgeworfen wird? Welchen Stand haben diese Verfahren?

Schäfer: Bin ich dran?

Vorsitzende Maier: Ja, die Frage richtete sich an Sie! Ich dachte, Sie - - -

Schäfer: Wenn ich es richtig sehe, ist die zuständige Behörde für diese Art von Statistiken und Informationen das Bundesamt für Justiz und nicht das Auswärtige Amt. Ich bin nicht in der Lage, Ihnen auf diese Frage eine Antwort zu geben. Ich halte es für möglich, dass das Auswärtige Amt das tun könnte, ich habe das aber nicht parat. Ich müsste das also gegebenenfalls nachliefern; Entschuldigung. Ich dachte, Sie hatten sich gleich an das BMJV gewandt.

Zusatzfrage: Darf ich die Frage dann weiterreichen?

Steffen: Ich kann Ihnen dazu leider keine aktuelle Zahl nennen, aber ich kann sie gerne nachreichen.

Frage: Der Bundesaußenminister Sigmar Gabriel hatte vor einiger Zeit eine Neuausrichtung der Türkeipolitik aufgrund der Repressalien vor Ort angekündigt, und zwar in ziemlich offensiven Worten. Könnten Sie anhand konkreter Beispiele darlegen, worin diese Neuausrichtung besteht?

Schäfer: Frau Vorsitzende, wenn Sie das möchten, dann können wir das gerne noch einmal wiederholen. Das mache ich gerne. - Es ist reiner Zufall, aber ich habe hier gerade die Äußerungen von Herrn Gabriel vom 20. Juli vor mir liegen, mit denen er die Neuausrichtung der deutschen Türkeipolitik angekündigt, aber auch begründet hat. Es heißt hier, und ich glaube, das ist vielleicht der wichtigste Satz in seinen Ausführungen:

"Die Fälle von Peter Steudtner, Deniz Yücel und Mesale Tolu stehen beispielhaft für die abwegigen Vorwürfe von 'Terrorpropaganda', die offensichtlich dazu dienen, jede kritische Stimme zum Schweigen zu bringen, derer man habhaft werden kann, auch aus Deutschland, und sie stehen für ein Unrecht, das jeden treffen kann."

Weiter heißt es:

"So kann es nicht weitergehen. Wir können nicht weitermachen wie bisher. Wir müssen klarer als bisher sein, damit die Verantwortlichen in Ankara begreifen, dass eine solche Politik nicht folgenlos ist. Wir werden deshalb jetzt schauen müssen, wie wir unsere Politik gegenüber der Türkei der verschärften Lage" - in diesem Land - "anpassen."

Er hat dann einige Vorschläge und einige Ankündigungen dazu gemacht, wie man mit der neuen Lage umgeht. Eine davon - darüber ist in den Medien auch sehr ausführlich berichtet worden - war, dass wir auch wegen der Gefahr, dass auch völlig unbescholtene Deutsche, die in die Türkei zu reisen beabsichtigen, etwa als Touristen, einfach so von türkischen Sicherheitsbehörden festgenommen werden können - das ist ja, wenn Sie so wollen, der Kern des Falles Steudtner -, unsere Reisehinweise verschärft haben, um Deutsche darüber zu unterrichten, dass sie aufpassen müssen, dass ihnen nicht vielleicht etwas Ähnliches wie Herrn Steudtner passiert.

Dann hat der Außenminister im Bereich der wirtschaftlichen Beziehungen mit der Türkei darauf hingewiesen, dass Terrorvorwürfe gegen deutsche Unternehmen ganz sicher Investitionshemmnisse sind, und deshalb angekündigt, dass die Bundesregierung prüfen wird, ob eine staatliche Unterstützung für deutsche Investitionen in der Türkei - ob staatliche Unterstützung für Handelsbeziehungen mit der Türkei etwa auf dem Wege von Hermesbürgschaften oder ob deutsche oder europäische Kreditunterstützung durch öffentliche Entwicklungsbanken - in dieser Lage noch das richtige Mittel der Wahl ist. Da stehen wir jetzt.

Es war sehr schnell zu spüren, dass diese Neuausrichtung der Türkeipolitik tatsächlich zu etwas Nachdenken in Ankara geführt hat. Ganz plötzlich war die sogenannte Terrorliste, auf der 680 deutsche Unternehmen standen, eben kein Versuch mehr, die deutschen Sicherheitsbehörden und Strafverfolgungsbehörden dazu zu bringen, Siemens, BASF und andere in Sachen Gülen und einer Beteiligung am Putschversuch zu informieren und um Mitwirkung zu bitten, sondern nur noch ein irgendwie doofes Missgeschick. Wir haben das Gefühl, dass die von der Bundesregierung getragene und von Herrn Gabriel verkündete Neuausrichtung dieser Türkeipolitik immerhin dazu geführt hat, dass es in Ankara und Istanbul etwas mehr Nachdenken darüber gibt, wie man miteinander umgeht.

Es bleibt dabei, und das sage ich ganz ausdrücklich auch vor dem Hintergrund von schwer verständlicher Kritik, die ich gestern von Standesvertretern von Ihnen habe lesen müssen, dass dazu selbstverständlich gehört, dass der Anlass und der eigentliche Grund dafür, dass wir diese Neuausrichtung betrieben haben, der Umgang mit deutschen Staatsangehörigen und allem voran mit deutschen Journalisten ist. Diese Bundesregierung und dieser Außenminister und wir alle hier sind nicht müde geworden, in den letzten sechs Monaten wieder und wieder - Sie alle sind Zeugen davon - dazu aufzufordern, den Umgang mit diesen Menschen zu verändern, sie auf freien Fuß zu setzen, ihnen mindestens ein rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren. All das hat bislang nicht zu einer Reaktion - jedenfalls keiner feststellbaren - aus Ankara geführt, und das war der Grund dafür, dass Herr Gabriel es für notwendig erachtet hat, am 20. Juli die Politik gegenüber der Türkei zu modifizieren. Ich kann Ihnen versichern, dass unser Engagement und auch das Engagement des Außenministers für die immer noch neun deutschen Staatsangehörigen, die aus politischen Gründen in türkischen Gefängnissen sitzen, nicht nachlassen wird.

Wir haben jetzt glücklicherweise endlich eine Zusage vonseiten der türkischen Behörden bekommen, dass unser Botschafter Martin Erdmann nächste Woche Dienstag zu Herrn Yücel kommen kann, also zu einem Haftbesuch durch einen Botschafter - auch das mögen Sie durchaus als eine symbolische Handlung verstehen -, und dass der Botschafter zum ersten Mal - Herrn Yücel wird er zum zweiten Mal treffen - am Tag darauf, am Mittwoch nächster Woche, am 23. August, auch Peter Steudtner besuchen kann, der, wie Sie wissen, inzwischen in einem anderen Untersuchungsgefängnis ist und dort unter, wie wir annehmen müssen, eher schwierigeren Haftbedingungen in diesem Untersuchungsgefängnis seiner Freiheit beraubt wird.

Frage: Ich habe die Frage an das Verkehrsressort: Wird der Minister heute an der BER-Gesellschafterversammlung teilnehmen? Wenn ja, wird er dort für die Offenhaltung Tegels argumentieren?

Hille: Ja, der Minister wird heute Abend an der BER-Gesellschafterversammlung teilnehmen. Ich glaube, Sie kennen die Position des Ministers. Er hat Fragen angesprochen, die sich im Zusammenhang mit den Kapazitäten stellen, also ob die Kapazitäten am BER für die Zukunft ausreichend sichergestellt sind. Das sind Dinge, die geklärt werden müssen. Die Wachstumszahlen sind ja mittlerweile völlig andere als die, die damals, als der Beschluss vor 20 Jahren gefasst worden ist, prognostiziert und geplant worden sind. Nur einmal zur Illustration: 1997 gab es 9 Millionen Passagiere. Für dieses Jahr werden 34 Millionen Passagiere erwartet, Tendenz weiter stark steigend. Das ist, glaube ich, verständlich, und das sind Fragen, die sich nicht nur dem Minister stellen, sondern ist eine Diskussion, die darüber geführt wird. Dieser Punkt wird heute Abend bei der Gesellschafterversammlung besprochen werden.

Zusatzfrage: Heißt das also, er wird versuchen, die Mitgesellschafter zu überzeugen, Tegel offen zu lassen?

Hille: Wie ich gerade gesagt habe, wird das heute Abend bei der Gesellschafterversammlung besprochen werden. Wie es mit Gesprächen ist, die in der Zukunft liegen: Die gilt es abzuwarten.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Nach Angaben der chinesischen Regierung hat Herr Gabriel gestern mit seinem chinesischen Kollegen telefoniert. Thema sei Nordkorea gewesen. Können Sie etwas erläutern, worum es im Detail in dem Gespräch ging?

Zweite Frage: Kann sich Deutschland vorstellen, in irgendeiner Form eine Art von Vermittlerrolle einzunehmen?

Schäfer: Zur ersten Frage: Ich kann bestätigen, dass es ein solches Telefonat gegeben hat. Es ging um einige Fragen in den bilateralen Beziehungen, etwa um hochrangigen Besuchsverkehr zwischen Deutschland und China. Aber es ging auch und im Kern - das kann ich bestätigen - um den Fall Nordkorea, um den Austausch der Einschätzung, um Analysen zur Lage und um den gemeinsamen Versuch, etwas Druck aus dem Kessel zu nehmen und zur Deeskalation beizutragen.

Zur zweiten Frage: Nein. Deutschland ist sicher nicht in der Nordkorea-Krise ein Vermittler. Wir überheben uns nicht oder leiden an Großmannssucht und glauben, dass wir einen globalen Konflikt, der sich allerdings 10 Kilometer weiter südöstlich abspielt, mit unseren Vermittlungskünsten einfach lösen können. Dazu ist die Sache viel zu kompliziert. Im Grunde ist ja das, was wir heute erleben, nur ein Aufwuchs dessen, was in den 50er-Jahren im Korea-Krieg geschehen ist und bis heute ungelöst ist. Wir können nicht durch ein paar gelungene diplomatische Schachzüge die Erwartung hegen, dass wir dieses Problem gelöst bekommen. Sondern das sind dicke Bretter, die da gebohrt werden müssen, und daran beteiligen wir uns. Daran beteiligt sich die Bundesregierung, daran beteiligt sich auch der Außenminister durch die Gespräche, die er in den letzten Tagen dazu geführt hat, und auch durch seine öffentlichen Äußerungen.

Es gibt ja ein Format, das eigentlich existiert, das aber seit Jahren nicht getagt hat. Das sind die Sechs-Parteien-Gespräche, an denen sich auch die Europäische Union beteiligt. Deutschland ist Teil der Europäischen Union, und deshalb dabei engagiert.

Darüber hinaus - und das hat der Außenminister in den vergangenen Tagen auch öffentlich mehrfach gesagt - unterstützt er die Idee von Martin Schulz, die darin besteht, ein gelungenes, ein erfolgreiches Konzept, nämlich das, eine nukleare Proliferation im Nahen Osten durch Verhandlungen mit dem Iran zu verhindern, vielleicht auf die Lage in Nordkorea zu übertragen. Das könnte bedeuten, dass man das Format - die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats und Deutschland plus die Europäische Union; wir nennen das E3+3 -, das die Rahmenverhandlungen hat, das über einen Zeitraum von mehreren Jahren seine Arbeit hat erfolgreich gestalten können, vielleicht auch auf den Nordkorea-Konflikt übertragen kann. Das ist ein Vorschlag, der in der Welt ist. Wie sich das umsetzen lässt und wie andere das sehen, müssen wir in den nächsten Wochen einmal sehen. Zunächst geht es erst einmal darum, zur Deeskalation beizutragen. Nur dann, wenn die Lage so ruhig geworden ist, dass man überhaupt wieder miteinander reden kann, bestehen Möglichkeiten für Diplomatie.

Frage: Eine Frage zum kleinen Dienstjubiläum des französischen Präsidenten. Emmanuel Macron wird kommenden Montag 100 Tage im Amt sein. Beim Antrittsbesuch hier in Berlin war viel Euphorie und neuer Schwung zu spüren, was die bilateralen Beziehungen angeht. Vielleicht eine kleine Einschätzung der Bundesregierung oder des Auswärtigen Amtes, ein Fazit dieser 100 Tage. Was hat sich getan? Wie haben sich Beziehungen seitdem entwickelt? Gibt es vielleicht schon ein, zwei konkrete Projekte, an denen man so einen neuen Schwung festmachen kann?

Schäfer: An unserer Euphorie und auch an unserer Begeisterung für den Stand der bilateralen Beziehungen hat sich überhaupt nichts geändert. Wir sind so froh wie vor 100 Tagen darüber, dass in Frankreich ein Präsident gewählt worden ist, der sich, genau wie wir und wie diese Bundesregierung, Europa auf die Fahnen geschrieben hat und der in einem sehr konfrontativen Wahlkampf gegen den Front National und andere ein klares Bekenntnis zur Zukunft Frankreichs in Europa abgelegt hat. Wir teilen das eins zu eins.

Aber Sie werden sicherlich von unserer Seite nicht erwarten können, dass wir hier von Berlin aus Haltungsnoten über die 100-Tage-Bilanz des französischen Präsidenten abgeben. Sondern wir wissen, dass sich der französische Präsident ganz viel vorgenommen hat - nicht nur mit Europa, sondern auch im eigenen Land -, dass er Reformen ins Werk setzen möchte, die er in den letzten Monaten vorbereitet hat. Wir sind sehr zuversichtlich - und erwarten das auch -, dass der französische Präsident das tun wird, was er angekündigt hat. Wir wollen ihn hier von Berlin aus nach Kräften unterstützen.

Dass der deutsch-französische Ministerrat am 13. Juli so zügig nach der Amtseinführung des neuen französischen Präsidenten stattgefunden hat, ist auch ein politisches Symbol und ein Zeichen dafür, wie wichtig wir die deutsch-französischen Beziehungen nehmen und wie sehr wir daran glauben, dass in dieser politischen Konstellation Deutschland und Frankreich vorangehen können, um Europa krisenfest zu machen, um Europa in die Zukunft zu tragen und um gemeinsam auch bilateral viele Dinge gemeinsam zu erreichen. Und das tun wir.

SRS'in Demmer: Genau! Auch ich möchte natürlich keine Haltungsnoten vergeben. Aber Frankreich ist und bleibt natürlich Deutschlands engster und wichtigster Partner in Europa.

Zu der Frage, wie eng die Zusammenarbeit ist: Ich habe hier in der vergangenen Woche schon auf das nächste Treffen hingewiesen. Am 28. August wird die Bundeskanzlerin auf Einladung von Staatspräsident Macron mit dem italienischen Ministerpräsidenten Gentiloni, dem spanischen Ministerpräsidenten Rajoy und dem französischen Staatspräsidenten zusammentreffen, um gemeinsam aktuelle europapolitische Fragen zu besprechen.

Frage: Eine Frage an das Innenministerium zu den Ausschreitungen in Rostock. Haben Sie dazu einen Kommentar?

Dimroth: Vielen Dank. - Der Bundesinnenminister selbst hat sich heute in einem Interview in einer großen deutschen Tageszeitung zu den Vorfällen von Montagabend in Rostock beim DFB-Pokalspiel geäußert. Dem habe ich von hier aus nichts mehr hinzuzufügen.

Wie Sie wissen, sind für die konkreten Abläufe vor Ort der Veranstalter und drumherum die Sicherheitsbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern zuständig und nicht der Bund. Insofern bitte ich um Verständnis, dass ich zu dem Sachverhalt als solchem jetzt keinen neuen Sachstand mitteilen kann. Die Behörden vor Ort haben gestern dazu auch schon Pressearbeit gemacht. Ich gehe davon aus, dass, wenn weitere Erkenntnisse anfallen, dort auch entsprechende Erkenntnisse weiter mit der Öffentlichkeit geteilt werden.

Noch einmal: Der Bundesinnenminister hat sehr klare Worte zur Einordnung dessen gefunden, was dort passiert ist, und hat auch die aus seiner Sicht notwendigen und gleichzeitig aber auch angemessenen Mittel benannt, die im gemeinsamen Kampf von Bundesländern, Veranstaltern - Vereine, Deutsche Fußball Liga - und dem Staat ergriffen werden können, um diesem echten Problem - Gewalt im Fußball - etwas entgegenzusetzen.

Frage: Eine Frage zur Frauenquote an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hat die negative Bilanz der Frauenquote etwas mit dem jahrelangen Nein der Frau Bundeskanzlerin zu tun?

Kempe: Ich würde Ihnen erst einmal widersprechen wollen, dass es eine negative Bilanz gibt. Frau Ministerin Barley hat sich heute noch einmal ausführlich in einem Interview geäußert, dass wir insgesamt eher ein positives Bild zeichnen. Da, wo wir feste Vorgaben bei der festen Frauenquote haben, wirkt sie eben. Das ist noch einmal klar geworden und ist auch an den Zahlen ablesbar.

Die Ministerin hat allerdings auch eingeräumt, dass es da, wo das Prinzip der Freiwilligkeit vorherrscht, noch Nachholbedarf gibt. Dem werden wir gegebenenfalls auch nachkommen. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

Frage: Warum wählen Frauen trotzdem gerne Frau Merkel?

Kempe: Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten.

Vorsitzende Maier: Das müssen Sie, glaube ich, die Frauen fragen.

SRS'in Demmer: Ich würde gerne für die Bundeskanzlerin sagen, dass die Zahlen in Teilen natürlich nicht zufriedenstellen können, wie es der Kollege eben gesagt hat. Die Bundeskanzlerin rät der Wirtschaft nachdrücklich, nicht mit der Zielgröße null zu arbeiten. Diese Haltung ist nicht akzeptabel. Man sieht ja beim Bund, dass man einiges erreichen kann, wenn man das nur will.

Mittwoch, 16. August 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 16. August 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/08/2017-08-16-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. August 2017

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