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PRESSEKONFERENZ/1527: Regierungspressekonferenz vom 1. September 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut

Mitschrift Pressekonferenz - Freitag, 1. September 2017
Regierungspressekonferenz vom 1. September 2017

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Besprechung der Bundeskanzlerin mit Kommunen zur Luftqualität in Städten, Plenarsitzung des Deutschen Bundestags, Kabinettssitzung, Gespräch mit dem israelischen Staatspräsidenten, Eröffnung des internationalen Friedenstreffens von Sant'Egidio in Münster), Annullierung der Präsidentschaftswahlen in Kenia, Festnahme von zwei Deutschen in der Türkei, vorläufiger Abschlussbericht zu den Vorkommnissen am Ausbildungszentrum Munster, Medienberichte über eine angeblich geplante Modernisierung der Kurz- und Mittelstreckenatombewaffnung von Teilen der Nato, Ausschluss von Journalisten vom G20-Gipfel, Antrag Ungarns an die EU über eine Kostenbeteiligung für Grenzsicherungsmaßnahmen, Kleine Anfrage der Grünen zur Sicherheitskonzeption des G20-Gipfels in Hamburg

Sprecher: StS Seibert, Adebahr (AA), Haufe (BMUB), Plate (BMI), Flosdorff (BMVg)


Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, guten Tag! Ein Blick auf die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche:

Los geht es am Montag, den 4. September. Sie hat, wie Sie sicherlich schon wissen, für 11 Uhr die Oberbürgermeister von etwa 30 Städten eingeladen, deren Luftqualität in besonderem Maße von Stickstoffbelastungen beeinträchtigt ist. Eingeladen sind auch Ministerpräsidenten betroffener Länder und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände. Das Treffen findet im Kanzleramt statt. Außenminister und Vizekanzler Gabriel sowie die mit der Thematik befassten Bundesministerinnen und -minister für Verkehr, Umwelt, Wirtschaft und Finanzen werden ebenfalls an dem Treffen teilnehmen. Anknüpfend an die Ergebnisse des Nationalen Forums Diesel soll erörtert werden, wie die Luftqualitätsgrenzwerte möglichst schnell erreicht werden können. Auch geht es darum, wie Bund, Länder und Kommunen in Richtung dieses Ziels zusammenarbeiten können. Insbesondere soll es auch um Maßnahmen gehen, die die Kommunen selbst ergreifen können.

Um Ihren Fragen vorzubeugen: Eine abschließende Teilnehmerliste haben wir wegen laufender Änderungen noch nicht; da muss ich Sie auf Montag vertrösten.

Für die Länder sind die Regierungschefinnen und -chefs von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen eingeladen. Das Treffen beginnt um 11 Uhr. Danach ist eine Pressekonferenz vorgesehen.

Am Dienstag, den 5. September, ist die Bundeskanzlerin im Deutschen Bundestag. Sie wird im Rahmen der vereinbarten Debatte zur Situation in Deutschland ab 9 Uhr sprechen.

Am Mittwoch, den 6.tember, um 9.30 Uhr findet die übliche Sitzung des Bundeskabinetts statt.

Am Donnerstag, den 7. September, wird die Kanzlerin um 11.30 Uhr den israelischen Staatspräsidenten Reuven Rivlin im Kanzleramt zu einem Gespräch empfangen. Präsident Rivlin nimmt auf Einladung der bayerischen Staatskanzlei an der Gedenkveranstaltung und der Eröffnung des Erinnerungsorts "Olympia-Attentat München 1972" teil. Auch wird er gemeinsam mit Bundespräsident Steinmeier verschiedene Termine wahrnehmen. Es wird insbesondere um die bilateralen Beziehungen, um die aktuelle Lage in Israel, den Nahostkonflikt und die Krisen in der Region gehen. Bei der Ankunft des Staatspräsidenten ist ein Bildtermin geplant.

Ich habe noch einen Termin für Sonntag, den 10. September. Die Bundeskanzlerin reist nach Münster. Sie wird dort ab 16.30 Uhr an der Eröffnung des internationalen Friedenstreffens von Sant'Egidio teilnehmen und eine Rede halten. Ich denke, die meisten von Ihnen wissen es: Sant'Egidio ist eine international tätige christliche Laienbewegung, sehr engagiert in der Bekämpfung von Armut und in der Friedensarbeit. Veranstalter des Münster-Treffens sind die Gemeinschaft Sant'Egidio sowie die Bistümer Münster und Osnabrück. Es steht unter dem Motto "Wege des Friedens" und wird nach Aachen und München nun zum dritten Mal in Deutschland durchgeführt. Schon 2011 hatte die Bundeskanzlerin daran teilgenommen.

So viel dazu.

Frage : Gleich zu dem Diesel-Treffen am Montag gefragt: Welche Position hat die Bundesregierung im Hinblick auf eine Aufstockung des geplanten Mobilitätsfonds? Wir lesen heute in manchen Zeitungen etwas von bis zu einer Verdopplung des 500-Millionen-Fonds, der ja noch gar nicht operabel ist.

Eine zweite Frage: Sie haben gesagt, die Teilnehmerliste sei noch nicht fertig. Aber es ist definitiv klar, dass seitens der Wirtschaft, seitens der Unternehmen niemand vertreten sein wird. Ist das so?

StS Seibert: Der Gipfel soll im Wesentlichen die Bundesregierung, die Bundeskanzlerin mit den Vertretern der Kommunen zusammenbringen, deswegen: Vertreter einzelner Städte wie auch Vertreter der kommunalen Verbände, Deutscher Städtetag usw. Das ist das Ziel dieses Treffens.

Man muss das auseinanderhalten: Bei der Frage, wie wir die Stickoxide reduzieren, geht es natürlich darum, dass man alle Potenziale erschließt. Am kommenden Montag, bei dem Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Kommunen, geht es um Beiträge im Wesentlichen vonseiten der Kommunen. Ich nenne jetzt einmal beispielhaft den Umbau des kommunalen Fahrzeugparks, verbesserte Angebote im öffentlichen Personennahverkehr und beim Radverkehr. Für Maßnahmen, bei denen Unterstützungen des Bundes sinnvoll sind, wird das dann über die bestehenden Förderinstrumente aus dem Bundeshaushalt geschehen, unabhängig vom Mobilitätsfonds.

Beim Nationalen Forum Diesel Anfang August, von dem es im November eine Fortsetzung geben soll, geht es schwerpunktmäßig um die Verbesserung bei den Dieselfahrzeugen und um den Beitrag der Automobilindustrie. In diesem Rahmen vereinbarte Maßnahmen, die das flankieren sollen, die Einsetzung der bekannten Expertengruppen - das alles wird dann im November auf einer nächsten Sitzung besprochen. Dabei wird auch erörtert, wie dieser beschlossene Fonds genutzt wird, der ja zur Hälfte von der Automobilindustrie zu speisen ist.

Zusatzfrage : Es ist ja schlechterdings nicht vorstellbar, dass, wenn die Kommunen am Montag mit am Tisch sitzen, solche Maßnahmen, die in der aktuellen politischen Diskussion sind und die auch dem Bund etwas abverlangen würden - denn dieser Fonds ist, wie Sie richtig gesagt haben, nicht nur von den Unternehmen, sondern auch von der öffentlichen Seite her gespeist -, nicht zur Sprache kommen. Von daher würde mich schon interessieren, ob es grundsätzlich die Bereitschaft des Bundes gibt, bei einer größeren Ausstattung dieser Fonds mitzuspielen und mitzuziehen.

StS Seibert: Die Ergebnisse des Treffens am Montag werden auf der anschließenden Pressekonferenz vorgestellt. Ich kann und will dem hier nicht vorgreifen.

Frage: Herr Seibert, ich habe noch nicht verstanden, was Herr Gabriel als Außenminister da macht.

Adebahr: Herr Gabriel ist in seiner Funktion als Vizekanzler dieser Bundesregierung bei dem Treffen anwesend.

StS Seibert: Wie ich es auch sagte.

Frage: Herr Seibert, könnten Sie einmal erklären, welche inhaltlichen Entwicklungen dazu geführt haben, dass die Bundeskanzlerin jetzt persönlich zu diesem Treffen einlädt, nachdem das ja beim eigentlichen, großen Diesel-Gipfel vor vier Wochen nicht der Fall war?

Zum Zweiten: Habe ich es richtig verstanden, dass es jetzt keine Zusagen des Bundes für eine zusätzliche finanzielle Unterstützung der Länder oder Kommunen geben kann?

StS Seibert: Das habe ich so in gar keiner Weise gesagt. Ich habe gesagt, dass man auseinanderhalten muss den Mobilitätsfonds, eingesetzt beim Nationalen Forum Diesel im August und mit bestimmten Aufgaben versehen, und das Treffen mit den Kommunen, bei dem es im Wesentlichen um Maßnahmen geht, die die Kommunen anstrengen können. Eine Unterstützung des Bundes für solche Maßnahmen kommt aus anderen Quellen. Mehr habe ich gar nicht gesagt.

Die Bundeskanzlerin war - das haben wir hier häufig besprochen - vollkommen auf der Höhe der Diskussionen, die im August vor, beim und nach dem ersten Nationalen Forum Diesel geführt wurden, und ständig informiert. Sie hat immer gesagt: Dies ist nur ein erster Schritt. - Das, was dort beschlossen wurde, sind erste Schritte; nicht mehr und nicht weniger. Es werden weitere folgen müssen. Dass Schritte von der Automobilindustrie ergriffen werden müssen, ist vollkommen klar; denn die Automobilindustrie ist es, die Vertrauen verspielt hat.

Gleichzeitig ist es richtig, alle möglichen Potenziale zu erschließen - wie ich versucht habe, am Anfang zu sagen -, um die Stickoxide zu reduzieren und - das ist das gemeinsame Ziel - um Fahrverbote zu vermeiden. Das ist das Ziel, mit dem alle diese verschiedenen Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen und mit verschiedenen Adressaten besprochen werden.

Frage: Sie sagten, die abschließende Teilnehmerliste gebe es noch gibt. Gibt es denn eine vorläufige Teilnehmerliste, wenn zum Beispiel die Kommune X noch nicht weiß, ob der OB selbst oder nur der Dezernent kommt? Können Sie uns schon ein paar Kommunen nennen, die definitiv teilnehmen? Welche Kommunen sollen überhaupt teilnehmen, die gerade um die Ecke sind, wer gerade Zeit hat, oder nach welchen Gesichtspunkten sind sie eingeladen worden?

StS Seibert: Die Städte sind nach dem Grad ihrer Betroffenheit, nach dem Umfang der gemessenen Grenzwertüberschreitung ausgewählt worden. Es gibt Städte, bei denen liegen Klagen vor den Verwaltungsgerichten vor. Natürlich ist auch eine regionale Verteilung berücksichtigt worden. Ich bitte trotzdem um Verständnis, dass es jetzt wenig Sinn hat, Ihnen eine vorläufige Liste mitzuteilen - das machen wir auch bei sonstigen Veranstaltungen im Bundeskanzleramt nicht -, weil sich Veränderungen ergeben können; das ist auch normal. Sie werden am Montag sehen, dass eine Vielzahl von in besonderem Maße betroffenen Städten vertreten sein wird. Dann wird sich Ihnen der Sinn dieses Treffens klar erschließen.

Frage: Herr Seibert, zwei Fragen noch im Nachklapp dazu. Erstens. War Urlaub der einzige Grund, weshalb die Kanzlerin beim ersten wichtigen Diesel-Gipfel nicht dabei war?

Die zweite Frage: Was hat das Kanzleramt dazu veranlasst, den ursprünglich für Oktober avisierten nächsten großen Diesel-Gipfel auf November zu verschieben?

StS Seibert: Über die Frage der Teilnahme am ersten Nationalen Forum Diesel ist doch hier so viel gesagt worden. Ich habe dem nichts Neues hinzuzufügen. Bei jeder Veranstaltung stellt sich aufs Neue die Frage der Teilnahme oder der Nichtteilnahme der Bundeskanzlerin: Ist es angemessen, wenn die Bundesregierung durch die betroffenen Fachministerien vertreten ist und die Bundeskanzlerin natürlich über alle Schritte der Veranstaltung informiert ist? Die Entscheidung ist im August so gefallen.

Es war von Anfang an vollkommen klar, dass dies nicht ein einmaliges Ereignis bleiben wird, sondern dass weitere Veranstaltungen folgen müssen. Die Bundeskanzlerin hat die Initiative ergriffen, die nun zu dem Treffen mit den Kommunen am nächsten Montag führt. Sie hat ein zweites Nationales Forum Diesel angekündigt. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, warum Oktober oder November. Ich denke, die Hauptbegründung liegt darin, dass es sinnvoll ist, erst einmal die Arbeitsgruppen ihre Arbeit machen zu lassen und dann wenigstens einen gewissen Zeitraum abzuwarten, um beurteilen zu können, ob Maßnahmen, die man miteinander beschlossen und die man ergriffen hat, Wirksamkeit entfalten. Das Ziel des zweiten Gipfels ist dann, zu sehen: Was funktioniert? Wo müssen wir nachsteuern? Wo müssen wir neue Ideen entwickeln? Dazu braucht es einen gewissen Abstand zum ersten Gipfel.

Zusatzfrage: Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es eine politische Entscheidung war, dass die Kanzlerin am ersten Gipfel nicht teilgenommen hat, oder ob es eine urlaubsbedingte Entscheidung war.

StS Seibert: Jede Entscheidung der Bundeskanzlerin ist eine politische.

Zusatzfrage: Das heißt, die Bundeskanzlerin hat aus politischen Gründen darauf verzichtet, den ersten Gipfel zu koordinieren. Danke.

StS Seibert: Das, was Sie jetzt am Schluss gesagt haben, war ja keine Frage.

Zusatz: Ja, doch, das haben Sie ja gesagt.

StS Seibert: Nein, das habe ich nicht gesagt.

Zusatz: Da jede Entscheidung eine politische ist, war auch die Nichtteilnahme eine politische Entscheidung.

StS Seibert: Gut. Ich habe das gesagt, was ich dazu zu sagen habe.

Frage: Ich habe eine Frage, die sich an das BMUB und an das BMVI richtet. Eben wurde gesagt, dass bereits bestehende Förderprogramme für die Kommunen ausgebaut werden sollen beziehungsweise dass sie noch einmal auf die Tagesordnung kommen. Mich würde jetzt interessieren, um welche Programme es dabei konkret geht und ob es schon so etwas wie einen Finanzplan gibt, womit die Kommunen dann rechnen können?

Haufe: Das kann ich gleich konkret beantworten. Wir werden in der nächsten Woche das Programm zur CO2-freien Zustellung aufstocken. Das ist ein Förderprogramm, bei dem es um emissionsfreie Logistikfahrzeuge geht, also für die Zustellung von Paketen und anderen Gütern, beispielsweise auch für die Briefzustellung. Das ist ein Baustein, mit dem wir die Kommunen jetzt unterstützen werden. Das werden wir nächsten Donnerstag vorstellen. Dieses Projekt wird unter anderem zusammen mit der Firma DHL gemacht, die die Elektroscooter baut. Dort steigen wir stärker ein, um Kommunen, die besonders belastet sind, besser zu unterstützen.

Adebahr: Vor einer guten Stunde hat das oberste Gericht in Kenia die Präsidentschaftswahlen vom 8. August annulliert. Warum hat das Gericht das getan? Weil die Opposition im Rahmen der Vorgaben der kenianischen Verfassung dies auf dem Rechtsweg angefochten hat. Nun müssen die Präsidentschaftswahlen in Kenia wiederholt werden. Die Bundesregierung begrüßt, dass die Opposition diesen rechtlichen Weg beschritten hat und dass das Verfahren mit Geduld und Zuversicht vom kenianischen Volk verfolgt wurde. Das transparente und unabhängige Verfahren, das es dort gegeben hat, hat die Widerstandsfähigkeit der kenianischen Demokratie bewiesen. Wir appellieren erneut an alle Parteien und ihre Anhänger, nun das Ergebnis der gerichtlichen Prüfung friedlich zu akzeptieren und weiterhin von gewaltsamen Protesten abzusehen. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung im Wahlprozess in Kenia aufmerksam verfolgen. Auch werden wir die Organisation der Neuwahlen unterstützen.

Ich muss Ihnen sodann bedauerlicherweise mitteilen, dass am 31. August zwei weitere deutsche Staatsangehörige in der Türkei aufgrund politischer Vorwürfe festgenommen worden sind. Das Generalkonsulat Izmir wurde von nicht staatlichen Stellen über die Festnahme der beiden informiert. Die Flughafenpolizei in Antalya hat dann auf Anfrage des Konsulats die Festnahme bestätigt. Bestätigt wurde von dort auch die alleinige deutsche Staatsangehörigkeit der beiden Festgenommenen. Bisher wurde einem telefonischen Kontakt unsererseits mit dem Generalkonsulat nicht stattgegeben. Unsere Vertretungen in der Türkei versuchen nun, Informationen zu sichern, den Kontakt zu den Betroffenen herzustellen und die konsularische Betreuung, worauf die beiden deutschen Staatsangehörigen ein Anrecht haben, so schnell wie möglich sicherzustellen. Im Moment - Sie wissen es vielleicht - ist in der Türkei ein großer muslimischer Feiertag. Wir sind trotzdem mit Hochdruck daran, dies sicherzustellen.

Zu Deniz Yücel, bevor Sie fragen: Ich kann Ihnen im Vergleich zum letzten Stand keinen neuen Stand verkünden. Der Botschafter konnte Deniz Yücel vor einigen Tagen besuchen. Heute, am 200. Tag der Haft Deniz Yücels, sind wir mit den Gedanken bei ihm und tun weiterhin alles in unserer Macht Stehende, um auf die Freilassung Deniz Yücels und der anderen deutschen Inhaftierten hinzuwirken.

StS Seibert: Ich möchte das ausdrücklich bekräftigen. Seit 200 Tagen sitzt Deniz Yücel in Haft. Die gesamte Bundesregierung ist, wie die Kollegin gesagt hat, in Gedanken bei ihm, und das nicht nur heute. Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung, insbesondere im Auswärtigen Amt, arbeiten wirklich täglich mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln für seine Freilassung und, weil die noch nicht erreicht ist, für seine möglichst gute und intensive Betreuung. Das tun wir im Übrigen auch für die Freilassung und die Betreuung weiterer inhaftierter Staatsangehöriger.

Sowohl die Situation, in der sich Deniz Yücel jetzt seit 200 Tagen befindet, wie auch die Situation, in der sich andere deutsche Inhaftierte in der Türkei befinden, machen uns weiterhin große Sorgen. Unsere Forderungen an die Türkei sind ganz klar - die Bundeskanzlerin hat sie in den vergangenen Tagen wieder deutlich formuliert -: Wir erwarten von der Türkei, dass die deutschen Staatsbürger, die aus nicht nachvollziehbaren Gründen inhaftiert sind, freigelassen werden. Wir erwarten nicht nur, dass rechtsstaatliche Verfahren eingehalten werden, sondern wir erwarten auch die vollständige Einhaltung des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen. Wir halten Verstöße dagegen, zum Beispiel unterlassene Informationen über die Verhaftung deutscher Staatsangehöriger oder eine Versagung der konsularischen Betreuung, für vollkommen inakzeptabel.

Das wollte ich an dieser Stelle noch sagen aus dem traurigen Anlass, dass Deniz Yücel heute 200 Tage in Haft ist.

Frage : Frau Adebahr, was wird den beiden, die jetzt festgenommen wurden, vorgeworfen? Was sind das für Deutsche? Können Sie da vielleicht eine Berufsgruppe nennen? Sind das zwei Männer, zwei Frauen?

Adebahr: Ich kann zu den persönlichen Daten der beiden, wie Sie wissen, hier keine genaueren Angaben machen. Wir versuchen, das noch aufzuklären, und hatten zu den beiden noch keinen persönlichen Kontakt. Insofern kann ich jetzt an dieser Stelle nur sagen, dass wir davon ausgehen müssen, dass es ein politischer Vorwurf sein könnte, auch wie bei anderen Festgenommenen, nämlich der Vorwurf des Terrorverdachts. Aber, wie gesagt, da müssen wir noch weiter aufklären und auch mit ihnen sprechen können.

Zusatzfrage : Warum gehen Sie davon aus? Sind das Journalisten, Aktivisten? Können Sie etwas zu Frau Tolu, Herrn Steudtner und den anderen acht - - - Wie viel deutsche oder deutsch-türkische politische Gefangene gibt es jetzt eigentlich in der Türkei? Sind das elf oder zwölf?

Adebahr: Im Augenblick befinden sich 55 deutsche Staatsangehörige in türkischer Haft, davon zwölf - die beiden schon mitgezählt - aus politischen Gründen, mindestens vier davon mit doppelter Staatsangehörigkeit.

Zusatzfrage: Warum wissen Sie nicht, was denen vorgeworfen wird? Können Sie eine Berufsgruppe nennen? Was ist mit Frau Tolu und Herrn Steudtner?

Adebahr: Zu Frau Tolu und Herrn Steudtner gibt es keine neuen Informationen, seit wir das letzte Mal in der Regierungspressekonferenz darüber gesprochen haben.

Ich kann Ihnen zu diesen beiden Fällen nichts Genaueres sagen, weil wir zum einen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine genaueren Angaben machen und zum anderen die Informationen, die uns im Moment vorliegen, bruchstückhaft sind, weil wir noch keinen konsularischen Zugang haben und diesen erst herstellen müssen. Erst dann können wir uns ein genaueres Bild verschaffen.

Frage: Herr Seibert, welche Schritte zur direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Erdogan unternimmt die Bundeskanzlerin, um die sich häufenden Festnahmen zu reduzieren und die anhaltende Inhaftnahme zu verbessern?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat bei verschiedenen Gelegenheiten, als Sie mit Präsident Erdogan zusammengetroffen ist, ihre deutliche Sorge über die Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeit und der Meinungsfreiheit in der Türkei zum Ausdruck gebracht, auch ihre Sorge, was konkrete Fälle wie Deniz Yücel und andere betrifft. Wenn es weitere Gespräche zwischen der Bundeskanzlerin und dem Präsidenten gibt, über die ich zu berichten hätte, dann werde ich das tun.

Zusatzfrage: Gibt es derzeit laufende direkte Gespräche zwischen der Kanzlerin und Herrn Erdogan?

StS Seibert: Wenn es über welche zu berichten gäbe, dann würde ich das tun.

Zusatzfrage: Es gibt auch keine Mittelsmänner?

StS Seibert: Was Sie möglicherweise Mittelsmänner nennen, sind die Mitarbeiter der Bundesregierung auf allen Ebenen, ganz besonders auch die des Auswärtigen Amtes, die natürlich in einem, ich würde sagen, ständigen Kontakt mit der türkischen Regierung und türkischen Stellen stehen. Auf diesen Wegen versuchen wir, das zu erreichen, was ich hier gerade als unsere Forderungen noch einmal sehr klar gesagt habe.

Frage: Frau Adebahr, Sie erwähnten den Flughafen Antalya. Das legt den Schluss nahe, dass die beiden bei der Einreise festgenommen wurden. War das so?

Zum Zweiten - da war ich vielleicht unaufmerksam -: Bedeutet 31. August - das war gestern - das Datum der Festnahme? Sind Sie dann in diesem Fall sofort von den türkischen Behörden informiert worden?

Zum Dritten: Haben Sie Kenntnis darüber, ob es bereits eine anwaltliche Betreuung für die beiden oder für einen von beiden gibt?

Adebahr: Wir sind nicht von türkischer Seite, sondern von nicht staatlichen Stellen darauf aufmerksam gemacht worden. Die türkischen Stellen haben uns also ein weiteres Mal nicht sofort informiert. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob das bei der Einreise am Flughafen passiert ist oder nicht. Auch ist mir nicht bekannt, da wir selbst noch keinen Zugang hatten, ob die beiden inzwischen anwaltlich vertreten sind oder nicht. Das ist gestern passiert. Wir müssen das aufklären.

Zusatzfrage: Sie sprachen von Informationen von nicht staatlichen Stellen. Geht daraus hervor, dass die Festnahme gestern oder möglicherweise auch schon vorher erfolgt ist?

Adebahr: Unserer Kenntnis nach ist sie gestern erfolgt.

Frage: Sind Sie sicher, dass das im Rahmen des Einreiseprozesses passiert ist und nicht bei der Ausreise oder auf dem Weg zur Ausreise? Ich frage das deswegen, weil man dann ja darauf schließen könnte, dass möglicherweise in der Türkei ein wie auch immer geartetes Delikt begangen worden sein könnte.

Die zweite Frage an Herrn Plate: Das Verhältnis zur Türkei hat ja auch eine innenpolitische Komponente, und zwar ganz viele. Eine davon ist, dass Abgeordnete mit türkischem Hintergrund offensichtlich stärker bedroht sind und dass man die Schutzmaßnahmen hochgefahren hat. Wie ist da die Situation? Wie beurteilt das BMI das?

Adebahr: Ich kann weder bestätigen, dass es bei der Einreise, noch dass es bei der Ausreise oder wie genau passiert ist, weil wir das noch aufklären müssen.

Plate: Ich will gerne darauf antworten. - Bundestagsabgeordnete, unabhängig von ihrer Herkunft, sind Teil des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag. Es ist richtig, dass diese durch ihre Eigenschaft grundsätzlich auch für Personenschutzmaßnahmen des Bundeskriminalamtes in Betracht kommen. Es ist allerdings so, dass das letztlich natürlich immer unabhängig von der Herkunft ist. Grundsätzlich kommen alle dafür in Betracht. Eine Gefährdungsbewertung erfolgt anlassbezogen, das heißt, bezogen auf die konkrete Person und beispielsweise auch auf die konkreten Termine, die eine solche Abgeordnete oder ein solcher Abgeordneter wahrnimmt. Das bedeutet, es kann einmal einen Wahlkampftermin geben, bei dem es keine Bedrohungslage gibt. Dann wird die Person nicht durch den BKA-Personenschutz begleitet. Es kann auch einen Termin geben, bei dem das anders aussieht. Bei Reisen in Krisengebiete werden Abgeordnete relativ grundsätzlich vom BKA begleitet. Das will ich zum Hintergrund sagen.

Richtig ist: Es gibt in der Tat einige türkischstämmige Abgeordnete, für die das BKA die sogenannte Gefährdungsstufe 3 festgelegt hat. Vielleicht zur Erläuterung: 1 ist die höchste Stufe, 3 ist eine nicht unerhebliche, aber auch nicht ganz herausgehobene Gefährdungsstufe. Ich kann hier die konkreten Abgeordneten allein schon aus Datenschutzgründen, aber auch aus Sicherheitsgründen nicht nennen, so wie auch nicht die Dichte der Sicherheitsmaßnahmen. Das wird mit den Abgeordneten besprochen. Das kann ich natürlich nicht öffentlich machen.

Frage: Ich würde gerne etwas zu dem Zwischenbericht über die kollabierten Soldaten in Munster fragen. Ich habe darin nichts über den Einfluss von Medikamenten, vom Energydrink bis zum illegalen Aufputschmittel, gefunden. Gibt es Stand heute Erkenntnisse darüber, ob derlei Dinge einen Einfluss auf diese Fälle gehabt haben? Gibt es eigentlich disziplinarische Maßnahmen gegen Vorgesetzte, wenn beispielsweise bei einem Eingewöhnungsmarsch unpassende Kleidung getragen wird, wenn Liegestütze und Laufschritte angeordnet werden? Wird da jemand zur Verantwortung gezogen?

Flosdorff: Lassen Sie mich das bitte erst einmal grundsätzlich einordnen. Das, was wir jetzt haben, ist ein vorläufiger Untersuchungsbericht des Kommandos Heer, das verantwortlich gezeichnet hat. Er dient der Vorbereitung des Verteidigungsausschusses in der kommenden Woche. Das heißt jetzt nicht, dass wir jetzt denken, dass wir die Ermittlungen abgeschlossen haben. Es laufen auf den unterschiedlichsten Strängen weiter Ermittlungen. Es gibt Ermittlungen disziplinarischer Art in der Bundeswehr. Es gibt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Es gibt aber auch truppendienstliche Maßnahmen, die eingeleitet worden sind. Es ist noch offen, welche weiteren Erkenntnisse und Bewertungen wir noch bekommen und welche Schlussfolgerungen letztendlich gezogen werden müssen.

Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, Ihnen kurz die Stellungnahme der Bundesverteidigungsministerin zum bisherigen Ermittlungsstand vorzutragen:

"Ich bin sehr betroffen von dem Geschehen an diesem Ausbildungstag in Munster. Meine Gedanken sind sowohl bei dem verstorbenen Soldaten und seinen Angehörigen, aber auch bei allen anderen Betroffenen, die Hitzschläge erlitten haben und zum Teil noch hart mit den gesundheitlichen Folgen ringen. Das Gleiche gilt für die beteiligten Ausbilder und Vorgesetzten, die ebenfalls schwer an den Geschehnissen tragen.

Die Spitzen von Heer und Sanität haben in den vergangenen Wochen enorme Anstrengungen unternommen, das Geschehen umfassend aufzuklären. Bisher zeichnet sich in dem vorliegenden Bericht trotz einiger beanstandeter Verhaltensweisen und widriger Umstände keine singuläre Ursache ab, die für sich gesehen den Todesfall oder gar das tragische Gesamtgeschehen dieses Tages erklären könnte.

Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, zumal auch die Staatsanwaltschaft eigene Ermittlungen führt und immer noch neue Hinweise zur Kenntnis gelangen. Dieses sorgfältige und akribische Vorgehen der Untersuchungsgruppe in Verantwortung von Heer und Sanität verdient hohe Anerkennung. Für die gesamte Bundeswehr ist es wichtig, dass wir die Ursachen genau analysieren und die richtigen Schlussfolgerungen ziehen, um das Risiko einer Wiederholung des tragischen Geschehens in Zukunft zu vermindern."

Ich bitte um Verständnis, dass ich jetzt bezüglich einzelner Aspekte hier nicht ins Detail gehen werde. Das ist ein vorläufiger Bericht. Die Kernbefunde und die Schlussfolgerungen stehen online. Der Bericht steht meiner Kenntnis nach nicht online, zumindest nicht auf irgendwelchen Seiten der Bundeswehr. Das hat den Hintergrund, den ich eben geschildert habe, nämlich dass alle Untersuchungen noch laufen, dass das jetzt vorläufige Erkenntnisse sind.

Wir hatten die Themen, die Sie angesprochen haben - mögliche Drogen, Aufputschmittel -, schon einige Male hier in der Regierungspressekonferenz gehabt. Wir haben schon damals angedeutet, dass die nach dem bisherigen Erkenntnisstand keinen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtgeschehen haben. Das ist auch der gegenwärtige Stand in dem Bericht, der sehr wohl die gesamten Untersuchungen anspricht. Bei den von Hitzschlägen betroffenen Soldaten gab es Drogen-Screenings. Es gab Untersuchungen in den Örtlichkeiten, ob irgendwelche Medikamente dort vorgefunden worden sind, ob es dort sonstige Substanzen gab.

Nichts von dem, was bisher ermittelt worden ist, und die Ermittlungen dauern ja jetzt schon einige Wochen an, deutet darauf hin, dass eine wesentliche Ursache in dieser Richtung zu suchen ist. Es ist leider so, dass die genaue Ursache, die zum Tode des Offiziersanwärters, aber auch zu den schwerwiegenden Erkrankungen der drei weiteren Soldaten führte, bisher nicht vollständig aufgeklärt werden konnte und dass es nach derzeitigem Stand der Ermittlungen eher so aussieht, dass es höchstwahrscheinlich eine unglückliche Verkettung verschiedener Ursachen und Faktoren gewesen ist, die in jedem dieser vier Fälle zu den traumatischen Folgen geführt hat.

Es gab - das muss man klar sagen, und daran sehen Sie, dass da sehr genau hingeschaut und aufgeklärt wird - eine Reihe zu beanstandender Verhaltensweisen, vielleicht auch eine falsche Auslegung von Vorschriften, aber an diesem Tag auch unglückliche Faktoren wie Umwelteinflüsse, die dazu geführt haben, dass sich das Risiko solcher Erkrankungen und letztendlich auch der Hitzschläge erhöht hat.

Das erklärt aber nicht, muss ich ganz deutlich sagen, den Tod des verstorbenen Soldaten, der ja sehr früh an diesem Tage, bevor viele andere Faktoren hinzugekommen sind, seinen Hitzschlag erlitten hat und leider einige Zeit später den Folgen erlegen ist. Deswegen bitte ich hier einfach auch um Verständnis und appelliere an Sie, jetzt nicht einzelne Faktoren herauszuziehen und zu denken, das sei jetzt irgendwie die Ursache.

Im Hinblick darauf, dass Sie - je nachdem, was Sie daraus für Schlüsse ziehen - die Ursache immer im Bereich der Offiziersanwärter, also der Betroffenen, oder im Bereich der Ausbilder und Vorgesetzten verorten: Dazu, hier eine einseitige Zuweisung vorzunehmen, gibt der Bericht keinen Anlass. Die Angehörigen sind noch sehr bewegt davon. Es gibt ja auch noch einen Offiziersanwärter, der in der Klinik sehr hart mit den Folgen und auch um sein Leben ringt. Es gibt einige, die auf dem Wege der Genesung, der Besserung sind. Es gibt in Munster auch wirklich Ausbilder und Vorgesetzte, die von dem Geschehen sehr angefasst sind, sehr bewegt sind, auch emotional davon mitgenommen sind und die die Berichterstattung dann natürlich auch sehr genau verfolgen.

Ich möchte an dieser Stelle einmal einen Punkt machen. Sie können gerne nachfragen.

Frage: Bei einem Betroffenen sollen ja auch Diätpillen gefunden worden sein. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, welche Rolle die Spindkontrollen dabei gespielt haben. Haben Sie Hinweise darauf, dass es da Fehler oder Nachlässigkeiten gegeben hat? Wird sich daran in diesem Zusammenhang möglicherweise auch etwas ändern?

Flosdorff: Das ist genau das, was ich gerade gesagt habe. Das sind wirklich einzelne, winzige Einzelaspekte dieses Gesamtgeschehens. Es gibt insgesamt elf Soldatinnen und Soldaten von 44 Soldatinnen und Soldaten, die an diesem Tag in unterschiedlichster Form gesundheitlich betroffen waren. Vier haben in schwerwiegender Form Hitzschläge erlitten, andere waren kurzzeitig bewusstlos, andere hatten an dem Tag, wie man sagt, marschtypische Beschwerdemuster. Wenn jetzt nur in einem Fall, der vielleicht auch gar nichts mit dem Hitzschlag zu tun hat, Medikamente gefunden werden, dann hat das nichts mit dem zu tun, was dieses Gesamtgeschehen erklärt.

Ich bitte da um Vertrauen. Hierzu sind wirklich auch viele externe Experten hinzugezogen worden. Es gibt toxikologische Untersuchungen. Es gab Blut- und Urinproben. Es wurde auf Medikamente, Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, leistungssteigernde Substanzen und Rauschmittel hin untersucht. Der Gesundheitszustand wurde im Vorfeld abgeglichen, bevor die Offiziersanwärter zur Bundeswehr gekommen sind. Es wurden hier auch Fragen der Korrelation zwischen einzelnen Substanzen, der Leistungsphysiologie und der Thermoregulation geprüft. Es ist also wirklich bis ins Detail - vielleicht auch bis hin zu genetischen Prädisposition - geprüft worden, ob es da Anhaltspunkte gibt. Es wird hier jedem Detail nachgegangen, und ich warne davor, hier irgendetwas herauszuziehen und dem mehr Bedeutung beizumessen, als am Ende des Tages tatsächlich gerechtfertigt ist.

Frage: Herr Flosdorff, Sie sprachen von einer unglücklichen Verquickung von Umständen. Das deutet ja eher auf Fahrlässigkeit hin. Deuten die Details nicht doch eher auch auf möglichen Vorsatz hin, also auf Schikanen? Inwieweit ermitteln Sie in Richtung eines Vorsatzes?

Sie sagen zweitens, die Ermittlungen bräuchten noch Zeit. Werden denn trotzdem kurzfristige Konsequenzen gezogen, damit sich ähnliche Vorfälle an anderen Standorten nicht wiederholen?

Flosdorff: Mir ist nicht bekannt - ich habe hier ja unterschiedliche Ermittlungsstränge benannt -, dass irgendjemand in Richtung eines Vorsatzes ermittelt. Die Betroffenheit ist - das habe ich Ihnen ja auch eben schon gesagt - groß, auch im Kreis der Ausbilder und Vorgesetzten in Munster. Wir bilden - dies auch einfach für Ihren Hintergrund - im Jahr 20 Soldatinnen und Soldaten in der Grundausbildung aus. Selbst erfahrene Ausbilder, die jetzt im Vorfeld auch zurate gezogen worden sind, sagen, dass sie in ihrer Dienstzeit so eine Häufung so schwerwiegender Folgen noch nicht erlebt haben.

Es ist minutiös untersucht worden: Gab es hier vielleicht irgendwelche Verstöße gegen Weisungen oder Befehlsketten? Sind einzelne Vorschriften nicht sachgerecht ausgelegt worden, was zum Beispiel den Anzug angeht? Es gibt eine grundsätzliche Weisung dazu, wie der bei einem Einweisungsmarsch auszusehen hat. Der Vorgesetzte vor Ort, der dann in der konkreten Situation ist, hat dann aber auch auf unmittelbare Einflüsse, auf plötzlich auftretende Erkenntnisse zu reagieren. Er muss dann auch sagen "Jetzt zieht die Jacken aus", wenn es zu warm ist, oder "Zieht eine Jacke an", wenn es zu kalt ist.

Das sind aber alles Faktoren, die bei 20 einzelne Soldaten in der Grundausbildung für sich gesehen in der Bundeswehr sicherlich jedes Jahr vielfach passieren, ohne dass sie zu solch schwerwiegenden Folgen führen. Deswegen sprechen wir hier von einer Verkettung von Umständen und einzelnen Faktoren, die geeignet sind, das Risiko einer Wärmestauung und am Ende des Tages letztlich auch eines Hitzschlags zu erhöhen, aber für sich gesehen wirklich ein kleiner Baustein sind.

Es kann sein, dass staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, die ja parallel laufen - da muss ich auch einmal sagen, dass das vorbehaltlich dieser Ermittlungen und weitere Erkenntnisse gilt, die wir jetzt im Laufe des Prozesses noch gewinnen -, auch zu Schlussfolgerungen kommen werden, die letztlich auch auf die Motivation eingehen. Im Moment sehe ich dafür keine Anzeichen.

Frage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass bis jetzt von den Vorgesetzten und Ausbildern noch niemand in irgendeiner Form beurlaubt, suspendiert, versetzt oder so etwas wurde?

Die andere Frage: Denken Sie darüber nach, die Kriterien für die körperliche Fitness bei den Berufsanfängern, wie ich sie einmal nenne, also bei den neuen Rekruten in irgendeiner Form anzupassen oder die körperlichen Anforderungen, die am Anfang der Ausbildung an die Rekruten gestellt werden, irgendwie abzumildern, also geringere Anforderungen zu stellen?

Flosdorff: Ich möchte Ihnen dazu sagen, weil dies jetzt wirklich ein vorläufiger Abschlussbericht ist, dass ich hier nicht in Details gehen werde und dass ich von dieser Stelle auch keine Spekulation und Nebeninterpretation vornehmen werde, wenn hierfür wirklich Experten in einer genau dafür geeigneten Untersuchungsgruppe organisiert worden sind.

Lassen Sie mich nur etwas zu den Anforderungen sagen: Das war ein Offiziersanwärter-Lehrgang. Diese Offiziersanwärter haben alle einen Medizincheck bestanden. Die haben alle einen Basis-Fitnesstest bestanden, der sich in nichts von dem Basis-Fitnesstest unterscheidet, der von allen aktiven Soldaten jedes Jahr einmal erfüllt werden muss. Diese Anforderungen sind auch keine anderen Anforderungen als die, die es in der Grundausbildung gibt. Die ist fordernd. Das muss auch so sein, weil sich daran die Einsatzausbildung anschließt. Aber auch innerhalb der Grundausbildung gibt es geplante Steigerungen. Deswegen gibt es einen Eingewöhnungsmarsch. Deswegen versucht man, die Rekrutinnen und Rekruten langsam an dieses Leistungsniveau heranzuführen.

Der Bericht und die Untersuchungskommission befassen sich sehr intensiv auch mit diesen Fragestellungen. Aber wir sind im Moment in einem vorläufigen Stadium, und ich werde von dieser Stelle aus nicht irgendwelche Parallelanalysen und -interpretationen liefern. Dafür bitte ich um Verständnis.

Zusatzfrage: Sind nach jetzigem Stand irgendwelche Vorgesetzten oder Ausbilder suspendiert, versetzt oder sonst wie disziplinarisch von der Bundeswehr belangt worden?

Flosdorff: Die disziplinarischen Ermittlungen laufen, habe ich gesagt. Es laufen also staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und disziplinarische Ermittlungen. Die laufen auch in enger Verschränkung miteinander. Man tauscht die Erkenntnisse aus, die man hat. Es gibt auch schon erste truppendienstliche Maßnahmen, was zum Beispiel die Bekleidung, was den Anzug angeht. Das wird aber auch alles auf der Homepage aufgeführt, die wir haben.

Ich bitte auch um Verständnis. Hier kann es nicht darum gehen, jetzt vorschnelle Schlüsse zu ziehen oder Verantwortungszuweisungen vorzunehmen, bevor das Geschehen nicht restlos aufgeklärt ist.

Frage: Herr Seibert, in welcher Form gedenkt die Bundesrepublik beziehungsweise die Bundesregierung, sich an der in Rede stehenden Modernisierung der Kurz- und Mittelstreckenatombewaffnung der USA und von Teilen der Nato zu beteiligen?

Ist in diesem Zusammenhang an eine Erweiterung der nuklearen Teilhabe seitens der Bundeswehr gedacht?

StS Seibert: Vielleicht fängt einmal das Auswärtige Amt an, das ja unsere Abrüstungspolitik und diese Fragen bearbeitet. Dann kann ich das ergänzen. Es gibt ja auch eine aktuelle Berichterstattung - nicht über die Nato, sondern über die russische Seite. Vielleicht fangen Sie also an, und dann sage ich auch etwas.

Adebahr: Sie sprechen die aktuelle Berichterstattung in einer großen deutschen Zeitung heute Morgen an. Dazu kann ich Ihnen nur sagen, dass wir von dieser Stelle aus keine Stellung zu möglicherweise eingestuften oder geheimen Papieren nehmen können.

Zu der Berichterstattung kann ich inhaltlich gerne ausführen, dass es richtig ist, dass der INF-Vertrag, der dort beschrieben wird, ein zentrales Element der aktuellen Abrüstungs- und Rüstungskontrollarchitektur ist; denn durch ihn - deshalb ist er so wichtig - wurde seit 1987 eine ganze Waffenkategorie verboten, die die Sicherheit Europas bedroht hat, und die relevanten Arsenale zwischen Russland und den USA wurden abgerüstet.

Es trifft auch zu, dass die Bundesregierung angesichts aktueller Meldungen über die Gefahr einer Erosion dieses Vertrags besorgt ist. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben bereits mehrfach öffentlich festgestellt, dass Russland diesen Vertrag verletze. Sie haben vielleicht auch mitbekommen, dass in den USA auch öffentliche Forderungen aus dem US-Kongress dazu aufkommen, wie die USA möglicherweise auf die perzipierte Verletzung durch Russland reagieren sollten. Dazu gibt es verschiedene Vorschläge, die auch bis dahin reichen, dass die USA möglicherweise ihrerseits darüber nachdenken könnten, wie sie mit dem Vertrag umgehen.

Außenminister Gabriel hat auch mehrfach gemahnt - das haben Sie in der Öffentlichkeit in den letzten Wochen vielleicht verfolgt -, dass Russland diese Vorwürfe ausräumen müsse, besonders vor dem Hintergrund, dass Moskau sein nicht-strategisches Nukleararsenal in Europa auch ausbaut.

Wir als Bundesregierung beziehungsweise als Auswärtiges Amt stehen zu all diesen besorgniserregenden Fragen in einem zum Teil vertraulichen Dialog mit unseren Verbündeten. Das schließt natürlich auch die Nato ein. Wir sind darüber im Gespräch. Es ist vor diesem Hintergrund unser Appell, dass man alles tut, um das INF-Vertragsregime zu erhalten, dass man alles tut, um die bestehenden Rüstungskontrollmechanismen zu stärken, und dass man sich auch in diesem angespannten Sicherheitsumfeld trotzdem daran macht, eine Fortentwicklung der Abrüstungsarchitektur zu erreichen. Es ist für das Auswärtige Amt ein wichtiges Thema, möglicherweise eine Trendwende zu schaffen und zu Abrüstungsschritten zu kommen.

Was tut die Bundesregierung konkret in diesem Bereich? Ein Beispiel dafür ist die NPDI, die Non-Proliferation and Disarmament Initiative. Die besteht aus zwölf Staaten, Nuklearstaaten und Nicht-Nuklearstaaten. Die hat eine wichtige Brückenfunktion inne. Es gab gerade vorgestern ein wichtiges Expertentreffen im Auswärtigen Amt. Es wird in der VN-Woche in New York ein Treffen auf Ministerebene geben, zu dem der Bundesaußenminister und sein japanischer Kollege einladen werden. Es gibt Expertenkommissionen wie die Deep-Cuts-Kommission, mit der sich der Bundesaußenminister getroffen und sich dort Vorschläge von russischer und von amerikanischer Seite angeschaut hat. Es gibt vielerlei Gesprächsfäden und Initiativen hinsichtlich dieses großen Pakets und einige Stellschrauben, an denen man dort drehen kann. So viel kann ich Ihnen vielleicht zum Inhalt der Berichterstattung sagen.

StS Seibert: Ich will das, wenn ich darf, noch kurz ergänzen und etwas zu unserer deutschen Politik in dieser Frage sagen. Wir sind ja als Bundesregierung insgesamt dem Langfrist- oder Langzeitziel von "Global Zero" verpflichtet, also einer weltweiten nachprüfbaren vollständigen Abschaffung nuklearer Waffen. Das steht in unserem Koalitionsvertrag. Das steht im Übrigen auch in einschlägigen Nato-Dokumenten. Schon der Nato-Gipfel 2012 in Chicago hatte sich ja zu diesem Ziel bekannt, also sämtliche Verbündete, nachdem der damalige Präsident Obama mehrere Initiativen in diesem Bereich angeboten und unternommen hatte, worauf Russland zu unserem Bedauern damals nicht eingegangen ist. "Global Zero" ist also ein gemeinsames Ziel dieser Bundesregierung.

Dennoch müssen wir natürlich erkennen, dass Nuklearwaffen von einigen Staaten nach wie vor als Mittel militärischer Auseinandersetzungen betrachtet werden. Solange das so ist und auch Deutschland und Europa hiervon bedroht sind, besteht die Notwendigkeit zum Erhalt einer nuklearen Abschreckung fort. Diese leistet die Nato für uns. Man darf also den sicherheitspolitischen Kontext nicht ausblenden und den Dialog mit den Besitzerstaaten nicht aufgeben, sonst werden Fortschritte nicht möglich. Das, was die Kollegin über die verschiedenen Foren gesagt hat, in denen agiert wird, ist natürlich genau die Haltung der gesamten Bundesregierung.

Frage: Frau Adebahr, können Sie sagen, welche deutschen Stellen möglicherweise schon jetzt an Überlegungen zur Modernisierung der nuklearen Abschreckung beteiligt sind?

Adebahr: Nein. Ich kann Ihnen nichts darüber mitteilen, ob es Gespräche gibt oder wer solche Gespräche führt.

Zusatzfrage: Gibt es dazu auch keine Geheimverhandlungen mit amerikanischen Militärs und mit anderen Partnern in der Nato?

Adebahr: Mir ist zu dieser Frage nichts bekannt.

Vorsitzender Mayntz: Würde es etwas nützen, wenn wir "unter drei" gingen?

Adebahr: Nein.

Frage: Frau Adebahr, erfüllen die USA die nuklearen Rüstungskontrollen?

Adebahr: Sie spielen, wie gesagt, noch einmal auf die Berichterstattung heute an. Der Bundesregierung liegen zu der Frage, ob und gegebenenfalls wie der INF-Vertrag verletzt wird, keine eigenen Erkenntnisse vor. Wir nehmen aber zur Kenntnis, dass von beiden Seiten - von Russland und von den USA - Informationen in den Raum gestellt und Vorwürfe erhoben werden, dass die jeweils andere Seite das verletze. Deshalb ist es aus unserer Sicht wichtig, dass diese beiden Staaten das Misstrauen überwinden und auch wieder ins Gespräch darüber kommen, wie sie beide die Einhaltung oder Nichteinhaltung des INF-Vertrages sehen, dass beide ihre Argumente austauschen, wie sie zu den Vorwürfen, die gegenseitig erhoben werden, Stellung nehmen.

Zusatzfrage: Eine Verständnisfrage: Herr Seibert hat jetzt genau dasselbe gesagt, was Frau Demmer am 25. August hier gesagt hat, dass es Staaten mit nuklearen Waffen gebe, die das immer noch als Mittel militärischer Auseinandersetzung betrachteten, und dass Deutschland davon bedroht sei.

Herr Seibert, welcher Staat mit Nuklearwaffen bedroht Deutschland? Können Sie das konkret sagen?

StS Seibert: Dass ich das gesagt habe, was Frau Demmer gesagt hat, zeigt nur, dass das die konsistente Haltung der Bundesregierung ist.

Im Übrigen werden diese Beratungen im Kreis der Nato-Bündnispartner beschlossen. Ich muss das jetzt nicht weiter ausformulieren. Aber es gibt dazu in der Nato Einigkeit. Deswegen gibt es in der Nato auch Einigkeit darüber, dass im konkreten sicherheitspolitischen Kontext derzeit diese nukleare Abschreckung leider noch notwendig ist.

Zusatz: Meine Frage war eine andere. Sie sprechen davon, dass Staaten mit Nuklearwaffen Deutschland bedrohen. Welche Staaten sind das, oder welcher Staat ist das, Herr Seibert?

StS Seibert: Ich werde mich dazu jetzt nicht weiter auslassen.

Zusatz: Sie behaupten das doch. Also müssen Sie es ja sagen können.

StS Seibert: Ich werde mich dazu jetzt aber nicht weiter auslassen.

Zusatzfrage: Ist es Russland?

StS Seibert: Ich werde mich dazu nicht weiter auslassen und hier nicht einzelne Staaten benennen. Es ist bekannt, dass Russland der Staat ist, zwischen dem und den Amerikanern es zum Beispiel diese Verträge gibt. Deswegen ist es notwendig, dass sie eingehalten werden. Deswegen ist es notwendig, dass jetzt natürlich erst einmal der Sachstand dazu herausgefunden wird, ob Vorwürfe, die jetzt in der Presse erhoben werden, zutreffen, und dass man in den Gremien auch wieder eine neue Dynamik des Gesprächs starten kann.

Frage (zum Ausschluss von Journalisten vom G20-Gipfel): Ich habe eine Frage an Herrn Plate und dann an Herrn Seibert. Ich würde sie gern nacheinander stellen.

Herr Plate, Sie hatten am Mittwoch es auf die Frage eines Kollegen nach der möglichen Verletzung der Unschuldsvermutung als Unfug und Unsinn bewertet. Nun gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2002, das sich ausdrücklich mit der Rolle der Unschuldsvermutung und der Gefahrenabwehr beschäftigt, die Schnittstellen zwischen Strafverfahren und Gefahrenabwehr behandelt und genau für den Fall, der uns betrifft, nämlich die weitere Speicherung von Daten aus abgeschlossenen Strafverfahren, außerordentlich strenge und präzise Kriterien formuliert und benennt. Vor diesem Hintergrund frage ich, ob die Einschätzung als Unfug und Unsinn wirklich sachgemäß war.

Plate: Ich will vielleicht noch einmal sagen, dass meine Äußerung in einem bestimmten Zusammenhang gefallen ist, genauso wie die Frage, die die Unschuldsvermutung zitiert hat, in einem bestimmten Zusammenhang gefallen ist. In diesem Zusammenhang ging es darum, dass Speicherungen in polizeilichen Datenbanken pauschal gegen die Unschuldsvermutung verstießen, wenn es zum Beispiel nicht zu einer Verurteilung oder wenn es zu Freisprüchen gekommen sei. Nun spielt das Konzept der Unschuldsvermutung in der Gefahrenabwehr allenfalls eine sehr mittelbare Rolle, jedenfalls in dieser präzisen juristischen Begrifflichkeit. Das habe ich ja auch, denke ich, klargestellt, indem ich gesagt habe, dass ich mich nicht auf ein mögliches allgemeinsprachliches Verständnis der Unschuldsvermutung beziehe, sondern auf das, wie ich es gerade dargelegt habe.

In der Tat bleibe ich bei der Rechtsauffassung, dass ich es nicht für zutreffend halte, dass es sich hierbei um Verstöße gegen die Unschuldsvermutung handelt. Es ist einfach so - das habe ich auch vorgetragen, ich will das an der Stelle gern noch einmal wiederholen -: Wenn eine beschuldigte Person freigesprochen wird, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen sie abgelehnt wird oder das Verfahren dauerhaft eingestellt wird, ist eine Speicherung dann unzulässig, wenn sich aus der Entscheidung ergibt, dass die betroffene Person die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen hat. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass, wenn das nicht der Fall ist, man nicht von einer unzulässigen Speicherung ausgehen kann. Es ist vielmehr sogar so, dass es in solchen Fällen ein Verstoß gegen Artikel 6 Buchstabe a der EU-Datenschutzrechtlinie 2016/680 bedeuten würde, wenn man per se auf eine Speicherung verzichten würde. Das ist vielleicht als zusätzliche Einordnung hilfreich.

Zusatzfrage: Herr Plate, das ist der eine Teil. Sie haben beschrieben, dass es weiter zulässig ist. Der zweite Teil der Rechtslage und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ist aber, dass es nur unter ganz streng formulierten Kriterien, die ausdrücklich auch begründet werden müssen - das ist die sogenannte Negativprognose -, erlaubt ist. Das heißt, die Restriktionen bei der weiteren Speicherung sind Teil der Rechtslage und - deshalb kommt dann doch der Begriff der Unschuldsvermutung, jedenfalls nach diesem Urteil des Verfassungsgerichts, hinein - leiten sich aus dem übergreifenden Grundrecht der Unschuldsvermutung ab.

Würden Sie dieser Bewertung zustimmen?

Plate: Ich würde, ehrlich gesagt, stattdessen meine eigene Bewertung vornehmen wollen. In der Tat fällt in dem Urteil der Begriff "Unschuldsvermutung", aber in dem sehr engen Zusammenhang, dass sie dann eine Rolle spielt, wenn es um Maßnahmen geht, deren Wirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung gleichkommen oder jedenfalls mit einer strafrechtlichen Verurteilung vergleichbar sind. Das ist bei Maßnahmen, die sich auf polizeiliche Datenbankeinträge stützen, natürlich nicht per se der Fall, auch nicht, denke ich, bei denen, die hier im Raum standen.

Richtig ist aber, dass die Frage der Negativprognose, letzten Endes die Frage der Verhältnismäßigkeit, wann solche Einträge bestehen bleiben können, eine schwierige und wichtige ist. Es muss eine sorgfältige Abwägung erfolgen. Wir haben gesehen, dass das möglicherweise nicht in allen Fällen so geschehen ist. Bei dieser schwierigen Abwägung sind Fehler passiert, ganz offensichtlich. Die Aufarbeitung dessen dauert an; das habe ich schon gesagt und sage es gern noch einmal. Es ist natürlich eine schwierige Aufgabe für die polizeilichen Sachbearbeiter, diese Verhältnismäßigkeitsabwägung, die natürlich besonders strengen Kriterien genügen muss, wenn es nicht zu einer Verurteilung gekommen ist, wirklich sachgerecht zu erfüllen. Das ist eine schwere Aufgabe, aber vor ihr kann man sich nicht drücken.

Zusatzfrage: Herr Seibert, gerade vor diesem Hintergrund: Sie waren derjenige, der die Entscheidung treffen musste, nach der es tatsächlich zu grundrechtsinvasiven Eingriffen gekommen ist, nachdem Sie die Sicherheitsprognose des BKA bekommen haben. Der Entzug der Akkreditierung ist nämlich solch ein grundrechtsinvasiver Eingriff. Nun sagt das Verfassungsgericht in der gleichen Entscheidung:

"Die Unschuldsvermutung schützt den Beschuldigten auch vor Nachteilen ..., denen aber kein rechtsstaatliches prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung vorausgegangen ist."

Nun sagen mir Verfassungsrechtler, mit denen ich spreche: In der Situation war es nicht sozusagen eine Ermessensentscheidung, sondern war es wegen der Unschuldsvermutung rechtlich zwingend geboten, in dem Moment, in dem es um Sanktionen - also um Maßnahmen - geht, zumindest rechtliches Gehör zu geben, dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, zum Beispiel die Vorwürfe zu kommentieren, und ihm dann nicht einfach sozusagen nur den Ausweis zu entziehen, sondern mit ihm im Einzelfall zu entscheiden, ob die Verhältnismäßigkeitsabwägung angemessen ist.

Sie haben immer gesagt, Sie hatten keinen Entscheidungsspielraum. Sind Sie nach dieser Vorgabe des Verfassungsgerichts nicht tatsächlich rechtlich verpflichtet gewesen, rechtliches Gehör zu geben?

StS Seibert: Anders als Kollege Plate bin ich nicht in der Lage, mit Ihnen hier einen verfassungsrechtlichen Disput zu führen. Dazu fehlt mir die juristische Kenntnis. Ich denke, dass das auch nicht meine Rolle ist. Neun Klagen sind gegen das Bundespresseamt eingereicht worden. Wir haben immer gesagt: Es ist richtig und völlig verständlich, dass betroffene Medienvertreter diesen Rechtsweg suchen, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen und um eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung herbeizuführen. Dem Spruch der Justiz werden wir uns selbstverständlich stellen.

Ich kann jetzt noch einmal Folgendes sagen, das ist mir ein Bedürfnis - Frau Demmer hat es am Mittwoch auch schon gesagt -: Dass es zu Fällen kam, in denen die Akkreditierung ungerechtfertigt entzogen wurde - aufgrund von Verwechslungen oder anderen Fehlern -, das bedauern wir sehr. Das ist für uns als Bundespresseamt schmerzlich, weil die Pressefreiheit für uns ein Gut von überragender Bedeutung ist. Wir werden uns bei den Betroffenen natürlich auch entschuldigen. Ich werde auf die Betroffenen persönlich zugehen und sie zu einem Gespräch einladen, weil ich ihnen gern mein Bedauern und die Haltung des Bundespresseamtes im persönlichen Gespräch ausdrücken würde. Das ist mir wichtig zu sagen.

Zweitens: Die Vorgänge rund um G20 haben - das ist in den letzten Tagen auch diskutiert worden - Fragen der Speicherung von Daten, Fragen der Qualität gespeicherter Daten dringlich aufgeworfen. Das wird auch eine wichtige Rolle bei den Überlegungen innerhalb der Bundesregierung und der Sicherheitsbehörden spielen, wie wir solche Fälle ungerechtfertigten Entzugs von Akkreditierungen in Zukunft vermeiden können. Denn das ist natürlich unsere Absicht.

Frage: Herr Seibert, hat das Bundespresseamt irgendetwas unternommen, um Kollegen vor unsachgemäßer, vor ungerechter Entscheidung beim Entzug der Akkreditierung zu bewahren?

Sie sagten, man prüfe das jetzt. Daraus schließe ich: So etwas soll nicht mehr vorkommen. - Ich nehme an, Sie sind noch nicht soweit, um ein doppeltes Sicherheitsnetz einzubauen. Aber werden Sie das dann öffentlich bekanntgeben, um für zukünftige Fälle eine doppelte Kontrolle zu gewährleisten?

StS Seibert: Wir haben natürlich gleich nach Hamburg angefangen, uns innerhalb des Bundespresseamtes, auch mit dem Bundesinnenministerium und den Sicherheitsbehörden zu überlegen, ob etwas falsch gelaufen ist und wie verhindert werden kann, dass in Zukunft etwas falsch läuft. In diesem Prozess sind wir. Wir haben dazu auch Vertreter der Journalisten hinzugezogen. Sie haben uns aus meiner Sicht wertvolle Hinweise gegeben, was man tun könnte, um möglicherweise die Wahrscheinlichkeit von Fehlern zu verringern. Das ist unsere Absicht. Denn wir als Bundespresseamt verstehen uns natürlich als eine Stelle, die versucht, Berichterstattung möglichst frei und möglichst reichhaltig zu ermöglichen. Das macht unsere Arbeit jeden Tag aus.

Nichtsdestoweniger wird natürlich auch bei künftigen Akkreditierungsereignissen wieder eine doppelte Prüfung vorzunehmen sein. Erstens: Handelt es sich bei demjenigen, der akkreditiert werden möchte um einen Journalisten? Zweitens: Sprechen gewichtige Sicherheitsbedenken gegen eine Akkreditierung?

Dennoch kann man sicherlich Dinge verbessern. Wir werden darüber intensiv weiter nachdenken. Dann wird man die Veränderungen auch relativ zeitnah umsetzen.

Zusatzfrage: Heißt das, dass es in Zukunft eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme zur Vermeidung von Missverständnissen geben wird?

StS Seibert: Dass uns allen daran liegt - das hat das BMI sehr klar ausgedrückt, und ich sage es für das BPA noch einmal -, zu verhindern, dass Medienvertretern ungerechtfertigt ihre Akkreditierung entzogen wird, das können Sie uns doch auch einmal abnehmen. Ich habe gesagt, das ist schmerzhaft für uns als Bundespresseamt. Natürlich werden wir versuchen, solche Fälle in Zukunft zu vermeiden.

Wie man das tut, ob man in der Organisation innerhalb des Akkreditierungsverfahrens etwas ändern muss, das werden wir sehen. Darüber denken wir nach.

Frage: Herr Seibert, ich meine, es war am Mittwoch, als Frau Demmer auf die Frage, wie viel Zeit für die Entscheidungsfindung Ihnen persönlich eigentlich blieb - also zwischen der Information und Ihrer Entscheidung: "Dann werden diese Akkreditierungen zurückgenommen" -, so meine ich, keine Antwort geben konnte. Könnten Sie für den Fall, dass das nicht an anderer Stelle schon geschehen ist, noch einmal sagen, wie viel Zeit Sie persönlich für die Entscheidungsfindung tatsächlich hatten?

StS Seibert: Wir haben das alles hier sehr ausführlich in den Regierungspressekonferenzen, die dem Gipfel unmittelbar folgten, besprochen. Ich sage es gern noch einmal. Ich bin am Donnerstagabend - das war Donnerstag, der 6. Juli - über die veränderte Sicherheitseinschätzung der Behörden informiert worden, verbunden mit der dringenden Empfehlung, in einigen Fällen die Akkreditierung zu widerrufen. Diesem dringenden Rat bin ich gefolgt.

Das ist das, was ich dazu zu sagen habe. Es war ein Ereignis am Donnerstagabend, Information und Entscheidung.

Zusatzfrage: Innerhalb weniger Stunden an diesem einen Abend?

StS Seibert: Das ist das, was ich dazu zu sagen habe.

Frage: Herr Seibert, da Sie gerade sagten, dass Sie jetzt keine juristischen Dispute führen wollen: Haben Sie sich in dieser Entscheidungssituation, in der Sie einen grundrechtsinvasiven Verwaltungsakt getroffen haben, selbst noch mit Juristen beraten?

Daraus abgeleitet die Frage: Sie haben direkt nach dem G20-Gipfel an uns appelliert, wir sollten Ihren Erklärungen Glauben schenken. Würden Sie im Rückblick sagen, dass es vielleicht auch aus Ihrer Sicht klüger gewesen wäre, den Sicherheitseinschätzungen des BKA nicht Glauben zu schenken, sondern sie mit der nötigen Skepsis einer eigenen zumindest juristischen Bewertung, wenn nicht gar einer sozusagen substanziellen Bewertung zu unterziehen?

StS Seibert: Da wir nun fünf Fälle haben, in denen offenkundig kein Grund vorlag, die Akkreditierung zu entziehen und die Akkreditierung doch entzogen wurde, bedauern wir diese Entscheidung. Es ist selbstverständlich, dass man sich wünschte, in diesen fünf Fällen wäre anders gehandelt worden.

Ob ich in der konkreten Situation am Donnerstagabend in der Lage gewesen wäre, Fehlern auf die Spur zu kommen, das möchte ich sehr bestreiten, wie ich überhaupt noch einmal sage: Ich habe nicht den Sachverstand, um Sicherheitsbedenken - Sicherheitsbewertungen, die mir dringend entgegengebracht werden -, in dem Moment zu beurteilen. Deswegen glaube ich auch heute noch, dass es am 6.i meine Verantwortung war, diesen dringend vorgebrachten Sicherheitsempfehlungen zu folgen. Alles Weitere muss jetzt geklärt werden.

Zusatzfrage: Ich hatte gefragt, ob Sie sich in der Situation juristisch beraten haben, wenn Sie sagen, Sie selber hätten den Sachverstand nicht. Also es geht ja nicht nur um die Bewertung der einzelnen Einträge und der Vorwürfe, die da gegen die Kollegen erhoben wurden, sondern auch darum, wie das rechtlich geordnete Verfahren hätte ablaufen müssen. Haben Sie sich juristisch beraten lassen?

StS Seibert: Die Sicherheitsbehörden sind zuständig für die Übernahme der Sicherheitsüberprüfung. Den dringenden Empfehlungen der Sicherheitsbehörden, die mir durch die Staatssekretärin des Bundesinnenministeriums überbracht wurden, habe ich Folge geleistet.

Zusatzfrage: Ohne juristische Beratung?

Plate: Ich habe vielleicht noch einen Satz zu ergänzen. Denn das ist zur Klarstellung doch wichtig.

Dass Fehler passiert sind, steht außer Frage. Ich glaube, das ist auch von unserer Seite deutlich geworden. Daran ist gar nichts zu deuteln. Aber man muss bei der sicherheitsbehördlichen Arbeit trotzdem unterscheiden, wie sich eine Lage - wie man so schön sagt - ex ante und wie sie sich ex post darstellt, das heißt wie man die Lage hinterher beurteilt, wenn man mehr Wissen als zu dem Zeitpunkt hat. Da beurteilen wir sie so, dass es einige Fälle - das sind dann in jedem Fall zu viele - gab, in denen das ex post falsch war. Aber das wissen wir jetzt auf der Grundlage von Informationen, die zu dem Zeitpunkt nicht vorlagen, nämlich dass bestimmte behördliche Zulieferungen, auf die das BKA sich in dem Moment verlassen können musste und auch verlassen hat, nicht zutreffend waren. Das ließ sich auch in der dynamischen Gipfelsituation und bei dem, was an Zeit zur Verfügung stand, nicht aufklären. Es ließ sich nicht erkennen, auch aus Sicht des BKA, dass sich hinter Informationen, die ihnen vorlagen, möglicherweise Fehler verstecken könnten.

Die Beurteilung des BKA ist aus Sicht des BMI auf der Grundlage, die dem BKA vorlag und auf die sich das BKA verlassen hat, auch aus heutiger Sicht nachvollziehbar gewesen. Bloß erfolgte sie auf einer Tatsachengrundlage, die sich heute - jedenfalls in ein paar Fällen - als nicht zutreffend oder jedenfalls nicht vollständig herausgestellt hat. Mir ist wichtig, dass klar wird, dass es ein Unterschied ist, wie man heute auf die Dinge schauen kann und welche Erkenntnisquellen zu dem Zeitpunkt zur Verfügung standen, zu dem nun einmal die Entscheidung getroffen werden musste.

Frage : Herr Plate, Sie wollten uns noch nachreichen, wie viele Menschen beim BKA am Datenschutz arbeiten oder dafür zuständig sind.

Plate: Dazu kann ich gern etwas sagen. Es gibt einmal die Stelle des behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die gibt es ja in jeder Behörde; das schreibt das Bundesdatenschutzgesetz vor. Da arbeitet eine zweistellige Anzahl von Mitarbeitern. Herr Münch hat sie heute in der PK selber genannt. Ich habe sie mir aber nicht aufgeschrieben.

Es ist nun einmal so: Das BKA ist ja auch die deutsche polizeiliche Zentralstelle. Das Kerngeschäft des BKA ist sozusagen Datenaustausch unter den Länderpolizeien mit internationalen polizeilichen Stellen. Insofern gibt es kaum eine Arbeit im BKA, in der das Thema Datenschutz nicht eine Rolle spielt.

Wenn Sie sich das BKA-Gesetz anschauen - das ist ja das Gesetz, das die Arbeit des BKA regelt, die Befugnisse -, dann handelt es sich da beinahe ausnahmslos um Befugnisnormen, die sich im Bereich des polizeilichen Informationsaustausches und damit Datenschutzes bewegen, sodass eine eher politische Zahl kaum noch so genannt werden kann, weil sich mehr oder weniger fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA im weitesten Sinne mit dem Thema Datenschutz beschäftigen und das Gegenstand ihrer alltäglichen Arbeit ist.

Frage : Ich möchte kurz das Thema Ungarn ansprechen. Ungarn ist ein schwieriger Partner in der EU-Flüchtlingspolitik. Die Ungarn haben jetzt angekündigt, dass sie der EU eine Rechnung schicken wollen - 400lionen Euro für die Beteiligung am Grenzzaun und ähnlichen Kosten. Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt? Würden Sie es für angemessen halten, wenn die EU dieser Kostenbeteiligung Folge leistet?

StS Seibert: Die Prüfung von Anträgen auf Hilfe liegt bei der EU-Kommission, die sich ja auch schon zu dem ungarischen Antrag geäußert hat.

Grundsätzlich will ich sagen: Ungarn hat mit seiner Forderung europäische Solidarität angemahnt. Das ist natürlich auch für die Bundesregierung ein ganz zentrales Element unserer Zusammenarbeit in der Europäischen Union, gerade im Zusammenhang mit den Herausforderungen, die sich durch Flucht und Migration stellen. Also dass Ungarn Solidarität einfordert und damit Solidarität als ein wichtiges europäisches Prinzip anerkennt, das begrüßen wir.

Zusatzfrage : Das begrüßen Sie. Wollten Sie nicht noch vervollkommnen, dass Ungarn dem auch bei der Verteilung von Flüchtlingen nachkommt?

StS Seibert: Solidarität kann natürlich nie extrem selektiv gesehen werden. Wenn Sie sich die Reaktion der Europäischen Kommission auf das ungarische Ansinnen anschauen - es ist ja an der Kommission das zu beantworten und nicht einzelner Mitgliedstaaten -, dann weist sie darauf hin, dass Solidarität immer eine beidseitig befahrbare Straße ist.

Frage: Etwas Ähnliches, was wir eben schon besprochen haben, aber mit einem anderen Fragehintergrund: Herr Seibert, es gibt eine Parlamentarische Anfrage der Grünen zum G20-Komplex, nicht mehr zu den Akkreditierungen. Da ist Fristverlängerung von der Bundesregierung erbeten worden. Trotz der Fristverlängerung, die am Montagabend war, sind die Fragen noch nicht beantwortet worden. Es wurde auch nicht um eine weitere Fristverlängerung gebeten. Können Sie das erklären? Ist da im Moment vielleicht etwas - auch im Umgang zwischen Bundesregierung und Parlament - außer Tritt geraten?

StS Seibert: Ich sehe nicht, dass zwischen Bundesregierung und Parlament irgendetwas außer Tritt geraten wäre. Dieser konkreten Frage werde ich nachgehen.

Freitag, 1. September 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 1. September 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/09/2017-09-01-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. September 2017

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