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PRESSEKONFERENZ/1538: Regierungspressekonferenz vom 20. September 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Mittwoch, 20. September 2017
Regierungspressekonferenz vom 20. September 2017

Themen: Erdbeben in Mexiko, Kabinettssitzung (Indossierung der erweiterten Arbeitsdefinition von Antisemitismus, 6. Bericht zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung, Kabinettsstatistik), mögliche Fusion der Stahlsparten von thyssenkrupp und Tata, Strafverfolgung von in Syrien begangenen Gewalttaten in Deutschland, Hurrikane in der Karibik, Brexit, Nordkorea-Konflikt, Atomabkommen mit dem Iran, US-amerikanische Militärstrategie in Bezug auf Afghanistan, CO2-Ausstoß von Dieselfahrzeugen, Bundesanteil an der Commerzbank, Manöver "Sapad 2017", Sanktionen gegen Russland, Sicherheitsvorkehrungen für die Bundestagswahl, mögliche Nutzung des US-Stützpunktes Ramstein als Relaisstation für US-amerikanische Drohnenangriffe, Flugbetrieb von Air Berlin

Sprecher: SRS Streiter, Breul (AA), Wagner (BMWi), Küchen (BMAS), Kolberg (BMF), Dimroth (BMI), Krüger (BMJV), Fähnrich (BMVg), Hille (BMVI),


Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Streiter sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS Streiter: Vor dem Bericht aus dem Kabinett wollte ich Ihnen mitteilen, dass die Bundeskanzlerin dem Präsidenten der Vereinigten Mexikanischen Staaten, Herrn Enrique Peña Nieto, ein Telegramm geschickt hat. Es hat folgenden Wortlaut:

"Sehr geehrter Herr Präsident, es erfüllt mich mit großer Trauer und Bestürzung, dass bei einem schweren Erdbeben in Ihrem Land zahlreiche Menschen den Tod fanden und viele Menschen verletzt wurden.

Den betroffenen Menschen, den Opfern und ihren Angehörigen gilt mein tief empfundenes Mitgefühl. Allen Verletzten wünsche ich eine rasche Genesung.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitbürgern Kraft und Stärke in dieser schweren Stunde.

Seien Sie versichert, dass Deutschland an Ihrer Seite stehen wird.

In stiller Anteilnahme

Angela Merkel
Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland"

Dann berichte ich kurz aus dem Kabinett. Das Kabinett hat heute die von der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken verabschiedete Arbeitsdefinition von Antisemitismus in einer erweiterten Form zur Kenntnis genommen. Die Verabschiedung dieser Arbeitsdefinition im Plenum der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken im Mai 2016 geht auf eine deutsch-rumänische Initiative zurück.

Die Definition lautet in der erweiterten Form wie folgt:

"Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein."

Mit der Kabinettsbefassung verfolgt die Bundesregierung das Ziel, erneut die Verantwortung Deutschlands bei der Bekämpfung von Antisemitismus zu betonen. Darüber hinaus soll sie gegenüber unseren Partnern und internationalen Organisationen der außenpolitischen Glaubwürdigkeit noch stärker Gewicht verleihen. Die Arbeitsdefinition in der erweiterten Form soll in der Schul- und Erwachsenenbildung sowie in den Bereichen Justiz und Exekutive berücksichtigt werden, soweit dies nicht sowieso schon in dieser oder ähnlicher Form der Fall ist.

Das andere sind zwei Tagesordnungspunkte, die sich mit dem Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung und dem Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung beschäftigt haben. Die Bundesregierung hat im Kabinett dieses Thema behandelt, einmal mit dem 6. Bericht der Bundesregierung zur Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie mit der Stellungnahme der Bundesregierung zum Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Bildung für nachhaltige Entwicklung fördert die Dialogfähigkeit, Partizipation sowie kreatives und kritisches Denken. Bildung für nachhaltige Entwicklung ermöglicht es jedem Einzelnen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen.

Der Bericht fächert über alle Akteure auf, was in Deutschland seit Mitte 2013 bei Bildung für nachhaltige Entwicklung erreicht wurde. Ausführlich beschreibt er, welche Initiativen und Programme von Bund, Ländern und Kommunen realisiert wurden.

Mit dem Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung durch die Nationale Plattform wurde zudem erstmals für Deutschland eine nationale Strategie vorgelegt, der sich Bund, Länder, Kommunen sowie die Akteure der Zivilgesellschaft, Bildung und Wissenschaft gleichermaßen verschreiben. Auf Initiative der Bundesregierung wird damit ein wichtiger Beitrag geleistet, um eine generationengerechte, global verantwortliche und integrative Bildungspolitik umzusetzen.

Der Aktionsplan setzt auch im internationalen Vergleich Maßstäbe. 130 Ziele und 349 Maßnahmenempfehlungen zeigen, wie Bildung für nachhaltige Entwicklung strukturell im gesamten Bildungssystem verankert werden soll. Nachhaltigkeit muss überall in Lehrpläne, Curricula und Ausbildungsordnungen eingehen. Lehrerinnen, Ausbilder und Erzieher müssen entsprechend aus- und weitergebildet werden.

Wie dieser Bericht zeigt, wurden bereits in den vergangenen Jahren fast 2000 ausgezeichnete Projekte entwickelt - für Kindertageseinrichtungen, Schulen, Vereine, Betriebe und Wohnquartiere. Wer da noch Genaueres wissen will, kann sich im Forschungsministerium erkundigen.

Dann habe ich noch etwas für die Freunde der Statistik. Dies war ja die letzte Kabinettssitzung vor der Bundestagswahl. Es war die 163. Kabinettssitzung. Die Bundeskanzlerin hat den Vorsitz bei 158 Kabinettssitzungen wahrgenommen. Lediglich bei vier Kabinettssitzungen wurde sie durch den Vizekanzler vertreten, den berühmten Sommerferien-Kabinetten.

In den 162 Sitzungen vor der heutigen hat die Bundesregierung insgesamt 1853 Kabinettsvorlagen, darunter 520 Gesetzentwürfe, 209 Verordnungen und 28 allgemeine Verwaltungsvorschriften im Kabinett verabschiedet. Das ist eine ganze Menge. Es gab zwei Kabinettsklausuren, eine im Januar 2014 und eine im Mai 2016. Die durchschnittliche Dauer einer Kabinettssitzung beträgt 35 Minuten; die längste dauerte 1 Stunde und 33 Minuten, die kürzesten dauerten zehn Minuten. Es gab 31 Regierungserklärungen, von denen die Bundeskanzlerin 22 abgegeben hat.

Dann gibt es noch eine schöne Zahl: Die Anzahl der Kleinen Anfragen aus dem Parlament heraus ist um 9,5 Prozent gestiegen, auf 3940 Kleine Anfragen, wobei "Kleine Anfragen" nicht heißt, dass sie klein sind, sondern sie haben teilweise 46 Unterfragen.

So weit das statistische Material kurz vor der Wahl, bevor sich eine neue Regierung bildet.

Frage: Herr Streiter, eine kurze Nachfrage zu dieser Statistik: Wie lange war die heutige Kabinettssitzung? Wie war die Atmosphäre bei der heutigen Sitzung, zum letzten Mal vor der Wahl?

Wenn Sie die Zahl der Kabinettsvorlagen mit anderen Legislaturperioden vergleichen: Waren das deutlich mehr oder deutlich weniger? Hält sich das zu allen früheren Koalitionen die Waage?

Eine letzte Frage noch: Wenn Sie davon das wichtigste Thema auswählen müssten, welches war das aus Sicht der Bundeskanzlerin?

SRS Streiter: Um die letzte Frage gleich zu beantworten: Das steht mir ja nicht an; das ist für manchen auch eine Geschmacksfrage und eine Frage der politischen Interessen. Ich werde jetzt hier nicht sagen: Das war das Wichtigste, und das war das Unwichtigste. Das kann ich nicht sagen.

Zusatzfrage: Den wichtigsten Erfolg vielleicht?

SRS Streiter: Nein, nein. Bitte führen Sie mich vier Tage vor der Wahl hier nicht aufs Glatteis.

Ehrlich gesagt, ich bin nicht auf die tolle Idee gekommen, heute auf die Uhr zu schauen. Aber ich meine, es sind ungefähr 25 bis 30 Minuten gewesen, also ungefähr im Durchschnitt.

Die Stimmung war, wie üblich, gut. Ich habe an vielen Kabinettssitzungen teilgenommen, eigentlich an allen. Da war noch nie schlechte Stimmung. Dort herrscht ein sehr professioneller Umgang. Da das Bundeskabinett, wie ich hier schon einmal erwähnt habe, weniger ein Diskussionsgremium, sondern mehr ein Beschlussgremium ist, kommt da ganz selten schlechte Laune auf. Wenn Sie mich fragen würden, ob ich schon einmal erlebt habe, dass da richtig schlechte Laune geherrscht hätte, würde ich sagen: Nein, daran kann ich mich nicht erinnern, auch nicht in der letzten Legislaturperiode. Es sind Profis, die da arbeiten. Sie beschließen Vorlagen, die ja alle schon vorbesprochen und durch tausend Gremien gegangen sind.

Zusatzfrage: Ich möchte noch an meine Frage zur Zahl der Kabinettsvorlagen im Vergleich zu früheren Kabinetten erinnern.

SRS Streiter: Ich glaube, davor waren es 1977. Das ist ungefähr gleich geblieben.

Einen wirklich signifikanten Anstieg gibt es bei den Kleinen Anfragen. Wenn die Regierungsfraktionen eine große Mehrheit im Parlament haben, ist das natürlich für die Opposition das Mittel der Wahl. Das ist um 9,4 Prozent aufgewachsen. Es macht viel Arbeit, aber die Abgeordneten haben ja einen Anspruch darauf, dass sie beantwortet werden.

Frage : Herr Streiter, wer hat denn den Vizekanzler vertreten, der im Moment ja in New York ist?

SRS Streiter: Ein Staatssekretär; der Name fällt mir gerade nicht ein.

Vorsitzender Detjen: Vielleicht weiß das Auswärtige Amt Bescheid.

Breul: Herr Staatsminister Roth.

SRS Streiter: Genau. Ihn habe ich nämlich dann nicht gesehen. Wir sitzen an der Seite, und ich habe da eine ganze Reihe Leute vor mir.

Frage : Herr Streiter, haben denn die Profis aus dem Bundeskabinett heute auch über thyssenkrupp und Tata gesprochen? Da geht es immerhin um den Verlust von 4000 Arbeitsplätzen.

SRS Streiter: Nein.

Frage : Ich würde gerne bei diesem Thema bleiben. Nachdem ich mitbekommen habe, dass es zumindest warnende Äußerungen - so würde ich es mal nennen - aus dem Bundesarbeitsministerium und aus dem Bundeswirtschaftsministerium zu diesem Fusionsbegehren gegeben hat, würde mich interessieren, ob diese warnenden Stimmen von der Bundeskanzlerin, von der Bundesregierung in toto geteilt werden, nämlich zu sagen: Passt auf, dass ihr die Arbeitnehmer mitnehmt; ohne Arbeitnehmer kann das Vorhaben nicht laufen.

Zum Zweiten würde mich interessieren, ob diese kritischen Äußerungen aus den beiden Häusern - Wirtschaft und Arbeit - als eine Aufforderung an die beteiligten Unternehmen gemeint sind, sich auch mit der Bundesregierung noch mal ins Benehmen zu setzen.

Mich interessiert auch die Frage: Gibt es irgendwelche Maßnahmen, irgendwelche Instrumente, die die Bundesregierung hätte, um im Zweifelsfall diese Fusionspläne unterbinden zu können?

SRS Streiter: Ich kann Ihnen dazu wenig sagen. Es herrscht das Ressortprinzip, und Sie können davon ausgehen, dass die Ministerinnen, die sich dazu geäußert haben, natürlich die Auffassung der Bundesregierung wiedergeben. Mit den Details kann man Ihnen bei den Ressorts weiterhelfen.

Wagner: Ich kann dazu gerne etwas ausführen. Vielleicht zur Einordnung: Heute hat thyssenkrupp diese Absichtserklärung bekannt gegeben. Diese Absichtserklärung haben wir natürlich zur Kenntnis genommen. Die genauen Inhalte und auch die genannten Aussagen dort können wir jetzt im Einzelfall nicht kommentieren.

Im Grundsatz ist es zunächst mal eine unternehmerische Strategieentscheidung, die wir als solche grundsätzlich nicht kommentieren. In der Tat hat sich Ministerin Zypries dazu heute geäußert. Sie hat sich auch in der Vergangenheit schon dazu geäußert und zum Ausdruck gebracht, dass bei derart wichtigen strategischen Unternehmensentscheidungen immer auch ein Konsens mit der Arbeitnehmerseite und den Arbeitnehmervertretungen hergestellt werden muss. Das ist derzeit noch nicht der Fall.

Es ist hier eine sehr große Entscheidung, eine Entscheidung von großer Tragweite, die immer auch die Akzeptanz der Arbeitnehmerseite benötigt. Das hat die Ministerin heute auch noch einmal so zum Ausdruck gebracht.

Konkret zu Ihren Fragen: Die eine Frage zielte darauf ab, wie die Aussage der Ministerin zu interpretieren ist. Ich kann jetzt nur für die Wirtschaftsministerin sprechen. Da gilt natürlich wie immer: Die Aussage steht erst mal für sich. Das ist ein Appell, sich noch einmal sehr eng mit der Arbeitnehmerseite abzustimmen und insoweit den Konsens herzustellen. Das hat sie gesagt, und weiter kann ich das an dieser Stelle auch nicht interpretieren.

Zu Ihrer letzten Frage, ob es Mittel der Bundesregierung gibt, solche Pläne zu unterbinden: Das ist erst einmal eine Absichtserklärung der beiden Unternehmen zur Zusammenarbeit. Ganz generell kann ich dazu nur sagen: Wenn es zu einer Fusion kommen sollte, gelten in diesem Fall, wie das auch in allen anderen Fällen immer der Fall ist, die erforderlichen rechtlichen Vorgaben, das heißt die Vorgaben an die Fusionskontrolle, sowohl national als auch europäisch, sowie gegebenenfalls Anforderungen an die Investitionsprüfung. Welche Anforderungen genau zu erfüllen sind, hängt natürlich im Einzelfall davon ab, wie der Vertrag ausgestaltet ist und wie das dann angemeldet wird.

Küchen: Ich kann noch anfügen, dass natürlich auch das Zitat von Bundesministerin Nahles, wie es heute herausgegeben wurde, für sich steht. Der Schwerpunkt liegt aus Sicht der Ministerin ganz klar darauf, dass die Arbeitnehmervertreter umfassend in die Beratungen einbezogen werden. Das ist aus unserer Sicht wichtig. Dies gilt natürlich auch für die Beschäftigungssicherung und die Standortsicherung. Ansonsten kann ich dazu nichts Weiteres ausführen.

Frage : Ich habe noch eine Nachfrage zu den Plänen, den Sitz dieser gemeinsamen Gesellschaft nach Holland zu verlegen. Ich möchte vom Wirtschaftsministerium wissen, ob es irgendwelche Einflussmöglichkeiten auf solche Sitzentscheidungen von Unternehmen hat, die Tausende von Mitarbeitern hier in Deutschland beschäftigen, auch mit Blick auf die Montanmitbestimmung.

Ich möchte vom Finanzministerium gerne wissen, ob man solche Sitzverlagerungen auch deshalb als kritisch bewertet, weil sie möglicherweise ein Indiz für einen unfairen Steuerwettbewerb auf der Unternehmensseite darstellen könnten. Denn ich vermute, dass diese Entscheidung für Holland auch etwas mit Steuerpflichten zu tun hat, die dort für die Unternehmen entstehen.

Wagner: Zu Ihrer Frage, ob ein Sitz eventuell ins Ausland verlegt wird. Das war in der Ankündigung ja so enthalten. Da gilt, was ich vorhin gesagt habe: Wir können jetzt zu den einzelnen Ankündigungen keine Stellung nehmen. Es sind grundsätzlich erst einmal unternehmerische Entscheidungen.

Bei der Frage, welche Mittel die Bundesregierung hat, sind wir wieder bei dem Thema von vorhin: Natürlich müssen die beteiligten Unternehmen alle Anforderungen, die das deutsche oder auch das europäische Recht stellt, einhalten.

Kolberg: Für uns gilt natürlich genauso, dass wir geschäftspolitische Entscheidungen von Unternehmen nicht kommentieren. Hier gibt es offensichtlich noch gar keine endgültigen Entscheidungen. Deswegen bitte ich Sie um Verständnis, dass wir auf Grundlage dieser vagen Informationen jetzt nicht in eine Grundsatzdebatte zu diesem Thema einsteigen wollen.

Frage: Eine Nachfrage an das Auswärtige Amt, weil Herr Gabriel sich auch zum zukünftigen Firmensitz geäußert hatte: Gibt es da noch irgendetwas Neues, was der Minister uns mitzuteilen hat?

Breul: Nein, dazu habe ich nichts zu sagen.

Frage : Herr Streiter, diese Pläne kamen ja nicht so überraschend. Ist denn die Kanzlerin von dieser Entscheidung vorab informiert worden? Wissen Sie das?

An die anderen Ministerien: Es gab gestern, glaube ich, ein Treffen von Herrn Laschet und dem NRW-Wirtschaftsminister. Gab es vonseiten der Landesregierung dazu irgendeine Information? Das Thema ist ja möglicherweise schon ein bisschen brisant, gerade jetzt vor der Bundestagswahl.

SRS Streiter: Das ist mir nicht bekannt, muss ich ehrlich sagen. Das kann ich weder so noch so bestätigen.

Küchen: Auch mir ist das nicht bekannt.

Wagner: Mir ist es auch nicht bekannt. Grundsätzlich sind wir natürlich im Austausch mit den Ländern, aber über konkrete Gespräche dazu kann ich Ihnen nichts berichten.

SRS Streiter: Für die Statistiker: Ich muss mich korrigieren; ich habe eine falsche Zahl genannt. Es waren 1977 Kabinettsvorlagen. Die Zahl 1863 bezog sich auf die letzte Legislaturperiode. Dann ist auch Ihre Frage beantwortet: Es sind hundert mehr.

Frage : Ich hätte genau dazu, Herr Streiter, noch eine Frage, weil Sie ja auch von der sehr kurzen und der sehr langen Kabinettssitzung gesprochen haben. Wann war das jeweils? Wissen Sie noch, warum die eine so kurz war und die andere so lang gedauert hat? Welche Inhalte hatten die Sitzungen?

SRS Streiter: Die Inhalte kann ich Ihnen nicht sagen. Die Kürze und die Länge hängen von dem Umfang der Tagesordnung ab. Die längste Kabinettssitzung dauerte 1 Stunde und 33 Minuten. Das war die 89. Kabinettssitzung am 27. Januar 2016. Da ging es um den Bundeshaushalt 2016. Da muss einfach mehr vorgetragen werden. Die kürzesten dauerten nur zehn Minuten. Das kam zweimal vor, nämlich am 28. Mai 2014 und am 24. Mai 2017.

Zusatzfrage : War das mit Frau Merkel oder mit Vertretung?

SRS Streiter: Die waren alle mit der Bundeskanzlerin, denn die Vertretungen sind immer im Sommer, im Juli und im August.

Zusatzfrage : Auch wenn es nicht die allerletzte Sitzung war - die Kabinettsrunde wird ja auch nach der Wahl noch einmal zusammenkommen -: War da trotzdem jetzt eine Art Wehmut? Man wird sich nach der Wahl ja unter anderen Bedingungen sehen.

SRS Streiter: Keine Blumen, kein Sekt, nichts. Es ändert sich dann auch der Status, denn die Bundesregierung ist ja dann geschäftsführend im Amt.

Nein, es hat keiner geweint und keiner gelacht. Es gab keine Blumen, keinen Sekt, nichts. Es ging so wie immer.

Frage : Noch zur Kabinettssitzung: Ich habe eine Frage zu der Befassung mit dem Thema Antisemitismus. Können Sie sagen, ob dieser Beschluss irgendwelche praktischen Auswirkungen haben wird? Wenn ja, welche?

SRS Streiter: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Das war ein Tagesordnungspunkt, der ohne Aussprache abgehandelt wurde. Das kann ich Ihnen aber nachreichen.

Zusatz : Das wäre nett. Danke.

Frage: Laut "DER Spiegel" führt die Bundesanwaltschaft ein Verfahren gegen ca. 25 Syrer wegen eines Massakers in Tabka im März 2013. Als Mitglieder der Al-Nusra-Front sollen sie syrische Beamte und Regierungsanhänger brutal ermordet haben. Die Frage lautet: Wie viele Ermittlungsverfahren laufen derzeit, und wie viele von ihnen lassen sich den Milizen oder den Regierungstruppen zuordnen? Herr Dimroth, was können Sie dazu sagen?

Dimroth: Dazu kann ich Ihnen recht präzise antworten, dass für Fragen der Ermittlungstätigkeit des Generalbundesanwalts nicht das Bundesinnenministerium, sondern das Bundesjustizministerium innerhalb der Bundesregierung zuständig ist, sodass ich Sie bitten müsste, die Frage an meine Kollegin zu richten.

Zusatz: Entschuldigen Sie bitte.

Krüger: Kein Problem. - Ich bitte Sie, sich hinsichtlich der Ermittlungen des Generalbundesanwalts an die Pressestelle des Generalbundesanwalts zu wenden, die Ihnen die Frage gerne beantworten wird. Ich kann dazu gerade nichts beitragen. Ich habe die Zahlen nicht.

Zusatzfrage: Können Sie bestätigen - diese Frage müsste an Herrn Dimroth gehen -, dass es eine Projektgruppe mit dem Codenamen KETO gibt, um Söldner und Dschihadisten aufzuspüren, die Massaker und Gewalttaten in Syrien begangen haben?

Dimroth: Wo soll es diese Projektgruppe geben?

Zusatz: Beim Bundesamt für Verfassungsschutz.

Dimroth: Es verbietet sich in der Regel, jedenfalls in diesem Rahmen hier, über operative Maßnahmen, Projektgruppennamen, Personalansätze oder Ähnliches zu sprechen, die den Bereich des Bundesamts für Verfassungsschutz betreffen. Wie Sie wissen, gibt es für all diese Fragen nicht ohne Grund geheim tagende Gremien im Deutschen Bundestag. Dort wird, soweit erforderlich und soweit von den Abgeordneten gewünscht, über die Arbeit des Bundesamtes berichtet. Ich bitte um Verständnis, dass das in der Öffentlichkeit in der Regel nicht geschehen kann, weil die Aufgabenwahrnehmung ansonsten gefährdet wäre.

Frage: An das Auswärtige Amt zum Erdbeben in Mexiko: Gibt es irgendwelche Erkenntnisse, dass Deutsche in irgendeiner Form betroffen sind?

Erwägt die Bundesregierung Hilfsmaßnahmen? Ich frage das auch vor dem Hintergrund, dass gerade noch eine Rettungsmission in der Karibik läuft.

Breul: Vielen Dank für die Frage. Ich möchte mich gerne der Anteilnahme von Herrn Streiter beziehungsweise der Bundeskanzlerin anschließen. Auch der Außenminister hat sich gestern Nacht direkt nach seiner Landung in New York dementsprechend geäußert. Nach jetzigem Kenntnisstand - es ist jetzt in Mexiko ja noch Ende der Nacht oder frühmorgens, und die Aufräumarbeiten sind in vollem Gange - sind keine Deutschen betroffen. Wir sind aber dabei, uns mit der Botschaft in Mexiko-Stadt eng abzustimmen.

Was die Hilfeleistungen angeht, sind wir natürlich in erster Linie darauf angewiesen, Signale von mexikanischer Seite zu bekommen, was vor Ort gebraucht wird, und dann stünden wir bereit, uns dort auch einzubringen.

Frage: Ich habe eine Nachfrage zum Hurrikan: Gibt es Überlegung, auch da zu helfen und vielleicht die Bundeswehr zu schicken? "Irma" hat ja schon gewütet, und "Maria" steht noch bevor.

Breul: Zur Bundeswehr kann ich jetzt nichts sagen, aber natürlich beobachten wir auch andere beziehungsweise sich anbahnende Naturkatastrophen sehr genau und stehen dann bereit, um Hilfe zu leisten, und zwar - genau wie ich es gerade für Mexiko schon gesagt habe - in ganz enger Abstimmung mit den Akteuren vor Ort, weil die am besten beurteilen können, was dann auch wirklich gebraucht wird.

Fähnrich: Ich kann dazu ausführen, dass die Bundesregierung bereits unterstützt: Auf eine Anfrage der Niederlande hin bringen wir mit einem Flugzeug zwischen den Inseln der Karibik im Schwerpunkt zum einen Material und haben zum anderen auch Personal ausgeflogen. Das hält auf Anfrage der Niederlande auch noch bis mindestens Ende September an.

Zusatzfrage: Und in Mexiko ist die Bundeswehr noch nicht aktiv?

Fähnrich: Bis jetzt liegt mir dazu jedenfalls noch keine Anfrage oder Ähnliches vor.

Frage: Noch einmal an das Auswärtige Amt, und zwar zum Thema Brexit: Laut "Financial Times" soll es ein Angebot von Großbritannien geben, EU-Schulden in Höhe von 20 Milliarden Euro zu zahlen. Wissen Sie davon? Falls Sie davon wissen: Was sagen Sie dazu?

Breul: Ich weiß davon in dem Sinne, dass ich auch die Meldungen in der Zeitung beziehungsweise in den Zeitungen gelesen habe. Ich möchte mich jetzt allerdings nicht daran beteiligen, über genaue Zahlen zu spekulieren. Da wird das entscheidend sein, was Frau May morgen in ihrer Grundsatzrede sagt beziehungsweise was die britische Verhandlungsdelegation am Montag mitbringt. Die Haltung der EU ist, denke ich, bekannt. Die finanziellen Verpflichtungen müssen geklärt sein, bevor es in die nächste Phase der Verhandlungen geht. Bis jetzt haben wir kein förmliches britisches Angebot, und darauf warten wir.

Zusatzfrage: Das heißt, die Bundesregierung wurde nicht von der britischen Seite informiert?

Breul: Es gilt das, was ich gerade gesagt habe. Es schwirren Zahlen durch die Zeitungen. Letztlich wird das entscheidend sein, was Großbritannien in den Verhandlungen förmlich auf den Tisch legt, und bisher haben sie noch nichts auf den Tisch gelegt.

Frage : Nur zur Sicherheit auch an Sie, Herr Streiter: Das ist ja eine Sache, die auch auf Ebene der Regierungschefs läuft. Ist bei der Kanzlerin oder im Kanzleramt zu diesen 20 Milliarden Euro irgendetwas angekommen, außer der Zulieferung der "Financial Times", in der das steht?

SRS Streiter: Nein. Selbstverständlich wird auf vielen Ebenen miteinander gesprochen; über konkrete Verhandlungsangebote der britischen Regierung wurden wir vorab aber nicht informiert.

Frage : Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung die militärische Drohung des US-Präsidenten gegenüber Nordkorea kommentiert.

In diesem Zusammenhang eine Wissensfrage an das Auswärtige Amt: Über welche diplomatischen Möglichkeiten in Nordkorea verfügt Deutschland, die die anderen Staaten nicht haben?

SRS Streiter: Zunächst kann ich Ihnen sagen, dass die Bundesregierung die Ausführungen des amerikanischen Präsidenten zur Kenntnis genommen hat. Die Bundeskanzlerin hat gestern noch einmal ihre Haltung zu Nordkorea deutlich bekräftigt, als sie gesagt hat, dass es für sie und für die gesamte Bundesregierung ausschließlich eine diplomatische und friedliche Lösung des Konflikts geben kann und dass sie sich mit ganzer Kraft für eine friedliche Lösung einsetzen wird.

Die Bundeskanzlerin nimmt dies aber auch zum Anlass, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Drohung, andere Staaten mit Zerstörung zu überziehen, in den vergangenen Monaten ein ums andere Mal von der nordkoreanischen Führung ausgegangen ist. Es ist Pjöngjang, das mit seinen fortgesetzten Provokationen die Sicherheit der gesamten Region und das Nichtverbreitungsregime der Vereinten Nationen bedroht. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Wochen wiederholt die nordkoreanische Führung dazu aufgefordert, ihre völkerrechtswidrigen Raketen und Nukleartests einzustellen, um so Raum für diplomatische Bemühungen zu öffnen. Dazu gehört auch die geschlossene Haltung der internationalen Gemeinschaft durch die Verschärfung der Sanktionen des UN-Sicherheitsrates, den Druck auf Nordkorea zu erhöhen, damit es sich einer politischen Lösung öffnet.

Im Übrigen unterstützt die Bundesregierung die Ausführungen von Generalsekretär Guterres, der gestern in seiner Rede vor der Generalversammlung die Geschlossenheit des UN-Sicherheitsrats in dieser Frage begrüßt und darauf hingewiesen hat, dass es für die Krise um Nordkorea ausschließlich eine politische Lösung geben kann.

Breul: Zu den diplomatischen Möglichkeiten kann ich gerne noch ergänzen: Es ist so, dass wir dort eine Botschaft haben. Das trifft nicht auf alle EU-Länder zu, aber wir sind auch nicht die einzigen. Ich weiß von den Briten, dass sie dort ebenfalls eine Botschaft haben, und es gibt, glaube ich, noch ein paar andere. Dazu könnte ich Ihnen gegebenenfalls noch einmal eine Liste nachreichen, wenn Sie das interessiert.

Zusatzfrage : Auch an das Auswärtige Amt: Welche Schritte seitens der russischen Regierung würde denn der Außenminister im Zusammenhang mit Nordkorea begrüßen?

Breul: Da würde ich Sie gerne in eine andere Zeitzone und auf einen anderen Kontinent verweisen, denn der Außenminister ist ja heute Nacht - ich erwähnte es bereits - in New York gelandet und wird dort Gespräche führen. Gleich, in einer halben Stunde, geht es mit dem chinesischen Außenminister los. Heute sind auch noch Gespräche mit dem russischen Außenminister geplant. Insofern würde ich Sie da gerne auf die Äußerungen des Außenministers nach den jeweiligen Gesprächen verweisen.

Zusatzfrage : Haben Sie vielleicht einen Zeitplan, wann er vor der UN sprechen wird?

Breul: Wann die Gespräche stattfinden, kann ich Ihnen - - es ist noch für heute geplant, ich möchte es jetzt aber eigentlich nicht auf die Minute festlegen. Viele von Ihnen werden das kennen: Dieses Geschäft in New York ist ein riesiger Zirkus, da werden Termine oft wenige Minuten vorher noch einmal nach hinten verschoben usw. Die Antwort ist also: Heute.

Frage: Herr Breul, teilt der Außenminister die Einschätzung und Bewertung des Iran-Vertrages durch den US-Präsidenten?

Breul: Auch dazu würde ich Sie gerne nach New York verweisen. Dort tagt heute im Laufe des Nachmittags, also an unserem Abend, die sogenannte Joint Commission. Das sind diejenigen, die die Einhaltung des Abkommens überwachen, also die bekannte E3+3 und natürlich der Iran. Die werden sich zur Umsetzung des Abkommens beraten, und in dem Umfeld wird sich auch der Außenminister äußern.

Zusatzfrage: Gibt es seitens der Bundesregierung, vielleicht des Außenministeriums, eine Bewertung der Ankündigung der Veränderung der US-amerikanischen Militärstrategie in Bezug auf Afghanistan? Die Aussage des US-Präsidenten war ja, in Zukunft würden nicht mehr politische Vorgaben über Militäreinsätze entscheiden, sondern allein militärische Sicherheitsinteressen. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf den Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan?

Breul: Ich glaube, dieses Thema hatten wir hier schon vor ein paar Wochen, nämlich nach der Grundsatzrede von Herrn Trump. Ich kann da nach der gestrigen Rede keinen großen Wandel erkennen.

Frage : Auch wenn Sie immer auf die noch anstehenden Ausführungen des Ministers in New York verweisen, würde mich - da das unabhängig von der Tagung in New York von Tillerson gekommen ist - doch die Haltung der Bundesregierung zum Vorschlag einer Neuverhandlung der Vereinbarungen mit dem Iran interessieren. Wie steht die Bundesregierung dazu?

Wie steht die Bundesregierung dazu, den Iran im Hinblick auf "Schurkenstaaten" in einem Atemzug mit Nordkorea zu nennen, wie es der US-Präsident getan hat? Ist das die gleiche Kategorie?

SRS Streiter: Ich kann dazu grundsätzlich sagen, dass es ziemlich unüblich ist, Reden ausländischer Politiker zu kommentieren. Was das Abkommen mit dem Iran betrifft, so halten wir es nach wie vor für ein wichtiges Element zur Verhinderung eines nuklearen Wettrüstens in der Region. Es dient der Sicherheit der gesamten Region, und aus Sicht der Bundesregierung kann kein Interesse daran bestehen, dieses Abkommen, das ja ein großer Erfolg der Diplomatie war, wieder aufs Spiel zu setzen. Vielmehr sind alle Parteien aufgerufen, ihre Beiträge dazu zu leisten, dass dieses Abkommen weiterhin konsequent umgesetzt wird.

Vorsitzender Detjen: Ist die Frage beantwortet?

SRS Streiter: Der Kollege hat auf jeden Fall etwas aufgeschrieben.

Zusatzfrage : Ich hatte die Frage an das Auswärtige Amt gestellt, von daher nehme ich das, was Sie da sagen, gerne zusätzlich.

Breul: Ich nicke hier stumm vor mich hin; das hört man natürlich schlecht. Die Position des Außenministers entspricht da also absolut dem, was der Stellvertretende Regierungssprecher hier gerade vorgetragen hat. Ich wollte nur darauf hinweisen - darum meine Kommentare von vorhin -, dass heute Gespräche genau zu diesem Thema stattfinden und dass man sich da kritisch mit den Argumenten auseinandersetzen wird. Danach wird der Außenminister auch presseöffentlich etwas dazu sagen.

Vorsitzender Detjen: Dann gibt es einen Nachtrag von Herrn Dimroth zu der Frage zur Antisemitismus-Definition.

Dimroth: Vielen Dank. Das war ja eine gemeinsame Initiative des Außenministers und des Innenministers, und ich kann Ihnen vielleicht noch ein bisschen etwas dazu sagen.

Die Befassung des Bundeskabinetts mit der Arbeitsdefinition von Antisemitismus der Internationalen Allianz für Holocaustgedenken hat keine unmittelbare rechtliche Wirkung, sie hat aber sehr wohl eine empfehlende und eine symbolische Wirkung. Sie hat einen empfehlenden Charakter, weil die Bundesregierung davon ausgeht, dass diese Definition durchaus Vorbild beispielsweise für entsprechende Bildungsinhalte in der Erwachsenen- sowie der Kinder- und Jugendbildung sein kann, aber auch in Ausbildungsbereichen für Exekutive und Judikative sein kann. Sie hat aber vor allem auch einen starken symbolischen Charakter, weil damit ganz klar zum Ausdruck gebracht wird, dass sich die Bundesregierung sehr stark dem gemeinsamen Kampf gegen Antisemitismus auf jeder Ebene widmet.

Der Bundesminister hat dazu heute ja auch schon etwas gesagt. Ich kann das vielleicht kurz zitieren:

"Auch wenn dies nicht alle in unserem politischen Spektrum so zu sehen scheinen: Der entschlossene und konsequente Kampf gegen jede Form von Antisemitismus gehört unumstößlich und dauerhaft zu unserer Staatsraison."

Danke.

Breul: Wenn ich darf, würde ich dazu auch noch kurz etwas ergänzen. Herr Dimroth hat es schon gesagt: Das ist eine gemeinsame Initiative vom Innenministerium und vom Außenministerium. Wir setzen uns ja nicht nur in Deutschland, sondern insbesondere auch im Ausland dafür ein, gegen Antisemitismus vorzugehen. Insofern ist das ein ganz wichtiger Baustein in diesem internationalen Kampf gegen Antisemitismus, und es ist ja zentral, ein gemeinsames Verständnis, eine gemeinsame Definition von dem zu haben, gegen das wir da vorgehen wollen.

SRS Streiter: Damit bin ich dann raus, oder?

Vorsitzender Detjen: Nein, noch nicht.

SRS Streiter: Nein, ich meine, dass ich dann nichts mehr schicken muss.

Frage: Ich habe eine Diesel-Frage an das Verkehrsministerium. Eine der vielen Kleinen Anfragen der Grünen an Ihr Haus hat ergeben, dass der Diesel auch beim CO2 nicht so gut aussieht, wie immer angenommen wird. Meine Frage ist: Welche Konsequenzen wird das für die allgemeine Diskussion haben? Wird es da dann auch eine weitere neue Software geben? Was macht man?

Hille: Wie es bei Vergleichen immer so ist, muss man sich anschauen, was mit was verglichen wird. In diesem Fall werden schwere Dieselfahrzeuge mit leichten Benzinfahrzeugen verglichen. Das ist natürlich kein adäquater Vergleich, um dann zu einem Ergebnis zu kommen. Um zu einem tragfähigen Ergebnis zu kommen, müsste man natürlich die Frage stellen, wie der CO2-Ausstoß aussähe, wenn die schweren Dieselfahrzeuge Benzinfahrzeuge wären. Dabei wird ganz deutlich, dass der Diesel deutlich weniger verbraucht, und ein geringerer Verbrauch bedeutet einen geringeren CO2-Ausstoß, sodass sich Ihre Frage damit erübrigt. Dieser Vergleich, schwere Dieselfahrzeuge mit leichten Benzinern zu vergleichen, ist also nicht tauglich. Das ist ein klassischer Vergleich von Äpfeln mit Birnen oder wie Sie das auch gerne nennen würden.

Frage : Das betrifft jetzt nicht direkt das Thema Diesel, auf die erste Frage bezogen, aber es wurde am Montag eine Studie vorgelegt, in der berechnet wurde, dass in Europa jährlich etwa 4500 Menschen mehr eines vorzeitigen Todes gestorben sind, und zwar wegen der erhöhten Dieselemissionen, die vor zwei Jahren aufgedeckt wurden. Macht sich die Bundesregierung denn diese Art von Zahlen zu eigen, oder hat man dazu eigene Studien in Auftrag gegeben?

Hille: Wir haben ja, glaube ich, an dieser Stelle schon vielfach darüber gesprochen, was für Maßnahmen von der Bundesregierung ergriffen werden, um die Schadstoffbelastung in Deutschland und insbesondere in den Innenstädten zu senken. Ich will Sie nicht damit langweilen. Das ist hier, wie gesagt, vielfach vorgetragen worden, und das können Sie auch gerne auf unserer Homepage nachlesen.

Ich weise in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass nicht nur der Verkehr ein Emittent von Schadstoffen ist, und darum geht es in dieser Studie. Die ist auf den Verkehr reduziert. Aber Schadstoffe in Innenstädten werden natürlich auch von Heizungen, der Industrie oder auch von anderen Verkehrsteilnehmern emittiert.

Zusatzfrage : Ich frage deshalb, weil es ja in Deutschland eine Zögerlichkeit gibt, wenn es darum geht, die Verursacher dieser erhöhten Emissionen zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn hier jetzt also nicht nur ein wirtschaftlicher Schaden besteht, sondern auch eine ganz konkrete Zahl vorgelegt wird, nämlich 4500 Menschen pro Jahr - das ist, grob geschätzt, ein Breitscheidplatz am Tag -, nimmt die Bundesregierung das dann ernst?

Hille: Was meinen Sie mit Zögerlichkeit?

Zusatzfrage : Es wird ja niemand vor Gericht gestellt. Sehe ich das falsch?

Hille: Sie werfen jetzt aber eine ganze Reihe von Dingen in einen Topf, die nichts miteinander zu tun haben. Die Aktivitäten der Bundesregierung in Bezug auf den Diesel und das Ziel, die Schadstoffe in Deutschland zu senken, sind ja nun mannigfaltig. Es hat einen Dieselgipfel im August gegeben. Es hat jetzt vor zwei Wochen einen zweiten Dieselgipfel mit einer ganzen Reihe von Beschlüssen gegeben, genau mit dem Ziel, die Schadstoffemissionen deutlich zu senken. Dazu gehört die Umrüstung von 4,5 Millionen Fahrzeugen mit einem Softwareupdate. Dazu gehört die Entwicklung von Mobilitätskonzepten für die besonders betroffenen Kommunen. Dazu gehört die Umrüstung des öffentlichen Personennahverkehrs auf alternative Antriebe usw.

Fichtner: Ich würde das gerne ergänzen. Es ist völlig unstrittig, dass Stickoxide gesundheitsschädlich sind. Das gilt besonders für Kinder, für Senioren, für Schwangere sowie gerade für Menschen, die sich an viel befahrenen Straßen aufhalten, die dort wohnen. Die sind besonders davon betroffen. Das wissen wir aber nicht erst, seitdem diese Studie erschienen ist. Das wissen wir schon lange. Das ist auch der Grund dafür, dass es Stickoxidgrenzwerte gibt, übrigens auch schon sehr lange.

Wenn Sie jetzt von Zögerlichkeit sprechen: Uns wird im Gegenteil häufiger vorgeworden, wir würden übertreiben, was Stickoxidgrenzwerte und deren Durchsetzung angeht. Das ist genauso falsch. Ich kann da keine Zögerlichkeit erkennen. Gerade wir als Bundesumweltministerium sind sehr aktiv gewesen, wenn es darum geht, da auch die Verantwortlichen zu benennen.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Hille und Herrn Fichtner gleichermaßen. Es wäre ja eine Möglichkeit der Schadstoffreduzierung auf jeder Ebene, wenn man Höchstgeschwindigkeiten einführen würde, wie das in vielen anderen Ländern der Welt der Fall ist. Ist denn unter dem Eindruck der neuen Zahlen, der Studien beziehungsweise der Debatte der Gedanke an die Einführung eines generellen Tempolimits näher gerückt, oder sind Sie da eher zögerlich?

Hille: Es geht dabei ja um innerstädtischen Verkehr. Diese Frage wird dann am Ende von den Kommunen geklärt werden müssen. Es gibt aber jetzt keine abstrakte Haltung der Bundesregierung dazu.

Frage : Ich würde gerne vom Bundesfinanzministerium wissen, ob es in jüngster Zeit Interessensbekundungen an der Übernahme des Bundesanteils an der Commerzbank gegeben hat und ob die Wahrscheinlichkeit einer Veräußerung dieses Anteils innerhalb absehbarer Zeit näher gerückt ist.

Kolberg: Vertreter des BMF werden zu diversen Themen und Anlässen von Finanzinvestoren kontaktiert. Wie immer äußern wir uns zu einzelnen Gesprächen nicht.

Unsere Position zur Commerzbank hat sich nicht geändert. Wir haben ja immer wieder darauf hingewiesen, dass der Bund seine Beteiligung nicht auf ewig halten wird und dass wir für den Steuerzahler ein gutes wirtschaftliches Ergebnis erzielen wollen.

Frage : Ich habe eine ganz kurze Frage an das Verteidigungsministerium: Gab es eigentlich Beobachter oder irgendwelche Vertreter aus Deutschland bei dem russisch-weißrussischen Manöver "Sapad 2017"?

Fähnrich: Zu diesem Manöver "Sapad" wurden ja auch schon in der letzten Woche Fragen beantwortet. Es gab seitens der Bundeswehr keinen offiziellen Beobachter bei diesem Manöver. Das Einzige, das es gegeben hat, waren am 17. und 18. September zwei Vertreter des MilAttStabs aus Moskau, die sich dort quasi bei einem "Visitor Day" das Manöver angeschaut haben.

Zusatzfrage : Ich habe das akustisch nicht verstanden. Welche zwei Vertreter?

Fähnrich: Vertreter des MilAttStabs in Moskau.

Zusatzfrage : Welches Stabs?

Fähnrich: Des Militärattaché-Stabs in Moskau.

Frage: Die Frage geht an Herrn Streiter und wahrscheinlich auch an Herrn Breul. Bundeskanzlerin Merkel hatte ja zuletzt hier in der BPK gesagt, dass die Einhaltung der Minsker Vereinbarungen die Voraussetzung dafür schaffe, die Sanktionen gegen Russland aufzuheben. Zuletzt hieß es jetzt aus den USA, dass nur die Rückgabe der Krim diese Voraussetzung schaffen würde. Was ist die Position der Bundesregierung dazu? Steht sie da quasi zu ihrem Wort?

SRS Streiter: Ich glaube, niemand könnte die Position der Bundesregierung besser als die Bundeskanzlerin formulieren.

Zusatzfrage: Aber Sie sind doch - - -

SRS Streiter: Die haben Sie ja gerade zitiert.

Zusatzfrage: Und was ist da - - -

SRS Streiter: Das gilt.

Zusatzfrage: Genau. Jetzt war halt die Frage an Sie gerichtet, ob diese Position - - -

SRS Streiter: Ihre Frage war, was gilt, und ich sage Ihnen: Es gilt das, was die Bundeskanzlerin gesagt hat.

Zusatz: Okay, dann war das ein Missverständnis.

Frage : Ich habe noch eine Frage an das Bundesinnenministerium, und zwar mit Blick auf die Wahlen. Sind dabei, verglichen mit früheren Wahlen, die Sicherheitsvorkehrungen in irgendeiner Weise noch einmal hochgefahren worden, oder sind sie auf dem Level gehalten worden, auf dem sie in der letzten Zeit sowieso waren? Hat sich durch die Bundestagswahl also noch einmal irgendein zusätzlicher Handlungsbedarf auf dieser Sicherheitsebene ergeben?

Dimroth: Wie Sie wissen, sind ja die zuständigen Stellen in den Kommunen und in den Ländern auch jeweils für die Sicherheit der Wahllokale, der Zu- und Abgänge zuständig. Selbstverständlich gibt es einen engen Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und denen der Länder hinsichtlich Einschätzungsfragen der Sicherheitslage insgesamt. Wie Sie ebenso wissen, gehen wir auch seit geraumer Zeit von einer hohen Gefährdungslage insbesondere aus dem Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus aus, sodass, denke ich, alle hinreichend dafür sensibilisiert sind, aus diesem Blickwinkel, aber auch aus allen anderen möglichen Gefährdungsrichtungen die passenden Maßnahmen zu ergreifen.

Es gibt aber, wie Sie ebenso wissen, in Deutschland ja nicht eine Ampeleinstufung oder eine Zahleneinstufung verschiedener Gefährdungslagen wie in einigen - unter anderem auch europäischen - Ländern, sodass ich Ihnen hier jetzt nicht von einem bestimmten Level berichten kann, das wir hier für diese Überlegungen annehmen. Vielmehr gilt, noch einmal gesagt: Bund und Länder sind in engem Austausch, was die Gefährdungsrichtung und - lage insgesamt anbetrifft. Wir gehen davon aus, dass die zuständigen Kolleginnen und Kollegen vor Ort daraus die richtigen Schlüsse ziehen.

Frage : Herr Dimroth, noch eine Nachfrage: Wenn Sie jetzt eben sagten, Sie gehen ohnehin von einer erhöhten Bedrohungslage aus, meinen Sie das dann auch mit Blick auf die Bundestagswahl beziehungsweise praktisch auf diese letzten Tage vor der Bundestagswahl, oder war das ein ganz allgemeines Statement?

Dimroth: Ich meine mich jedenfalls zu erinnern, dass ich nicht von einer erhöhten Gefährdungslage gesprochen habe, sondern von einer hohen, und zwar einer seit Längerem fortdauernden hohen Gefährdungslage. Einen unmittelbaren Kontext zur anstehenden Bundestagswahl entnehme ich dem nicht.

Nur ist natürlich umgekehrt jede Veranstaltung, die eine große Beteiligung und sozusagen die Verfügbarkeitsmachung von Öffentlichkeit voraussetzt, immer eine Herausforderung für die Sicherheitsbehörden vor Ort. Es ist ja bei jedem Fußballspiel und bei jeder anderen größeren Versammlung auch der Fall, dass sich daraus bestimmte Sicherheitsmaßnahmen oder das Erfordernis bestimmter Sicherheitsmaßnahmen ableiten. So ist das jetzt auch. Auf dieser Seite der Medaille wird also sozusagen ein Schuh daraus, aber nicht auf der Gefährdungssachverhaltsseite.

Zusatzfrage : Es gab ja im Vorfeld auch immer wieder Befürchtungen hinsichtlich Cyberattacken, möglicherweise aus Russland. Sehen Sie eigentlich irgendeine erhöhte Anzahl von Attacken innerhalb der letzten Tage oder Wochen, oder ist die jetzt in der letzten Zeit im Grunde genommen relativ gleich geblieben?

Dimroth: Wie Sie wissen, haben ja unter anderem auch die Behörden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren das Thema der Sicherheit der Bundestagswahl und einer möglichen Vulnerabilität durch entsprechende IT-Angriffe tatsächlich immer einmal wieder thematisiert, das Ganze vor dem Hintergrund eines ja bekanntermaßen erheblichen Angriffs auf den Deutschen Bundestag, der Vorkommnisse bei der US-Wahl und der Vorkommnisse bei der Wahl in Frankreich. Das sind alles Dinge, die uns zu Recht sehr sensibel auf diese Abläufe haben schauen lassen.

Es ist nach heutigem Stand nicht so - glücklicherweise, will ich sagen -, dass wir von einem nennenswerten Angriff berichten könnten. Es gibt natürlich ein großes Grundrauschen, wie ich es jetzt einmal nennen will, eine große Anzahl von Cyberangriffen, die wir tagtäglich sehen und messen, jedenfalls im Verantwortungsbereich des BSI, was also vor allem die Regierungskommunikation anbetrifft. Das BSI ist, wie Sie wissen, auch beratend tätig in Richtung des Bundestages, für Abgeordnete, soweit diese unmittelbar den Kontakt zum BSI suchen, oder auch in Richtung der Fraktionen. Auch dort gab es kleinere Vorfälle. Von einem großen oder gar flächendeckenden Angriff können wir, wie gesagt, glücklicherweise nicht berichten.

Aus unserer Sicht ist aber noch nicht der Zeitpunkt erreicht, an dem man komplette Entwarnung geben könnte. Erinnern Sie sich an Frankreich: Dort sind bestimmte Ereignisse erst sehr kurz vor der Wahl aufgetreten. Insofern gehen wir davon aus, dass die Sensibilisierung für dieses Thema nach wie vor sinnvoll ist. Die Bundesregierung hat das Ihre getan, um die Vulnerabilität so gering wie möglich zu halten, sodass wir guter Hoffnung sind, dass es jedenfalls nicht zu Angriffen mit nennenswerten Folgen kommt. Noch einmal: Ein Fazit erlaubt sich, denke ich, erst nach der Wahl und nicht schon wenige Tage davor.

Frage: In einem Interview mit Videoblogger Tilo Jung von "Jung & Naiv" am Wochenende bestritt Sigmar Gabriel, dass Ramstein als Relaisstation für US-Drohnenangriffe genutzt wird. Sie schütteln den Kopf, habe ich das falsch wiedergegeben? - Können Sie das kurz korrigieren?

Vorsitzender Detjen: Nein, wir betreiben jetzt keine Exegese.

Zusatz: Gut. - Kann das Auswärtige Amt jetzt bestätigen, dass Ramstein tatsächlich als Relaisstation für derartige Angriffe genutzt wird?

Breul: Ich denke, das Interview mit Minister Gabriel hat dazu keinen neuen Sachstand ergeben. Darum wüsste ich nicht, was ich zusätzlich zu dem, was wir hier schon etliche Male und in großer Länge dazu ausgetauscht haben, beitragen könnte.

Frage: Eine Frage zu Air Berlin: Ich mutmaße, sie richtet sich an Herrn Wagner. Der Flugbetrieb von Air Berlin wird durch einen Überbrückungskredit seitens der Bundesregierung aufrechterhalten. Erklärte Absicht dabei war, wenn ich mich recht erinnere, dass Reisende zurückfliegen, also ihre Rückflüge wahrnehmen können.

Entspricht es einem zweckmäßigen Einsatz dieser Gelder, wenn Reisende, deren Flüge gecancelt worden sind, die Nachricht erhalten, dass es keine Umbuchungsalternative gebe, ihr Flug also storniert wird, während gleichzeitig im Netz bei Air Berlin genau solche Umleitungsflüge nach wie vor buchbar sind - allerdings zum Zehnfachen des von den Reisenden gezahlten Preises?

Wagner: Der Zweck des Kredits - das haben Sie schon richtig gesagt - war, dass der Geschäftsbetrieb, der Flugbetrieb von Air Berlin weiter aufrechterhalten werden kann. Aber konkrete Vorfälle können wir vonseiten der Bundesregierung natürlich nicht kommentieren. Dazu müssten Sie sich bitte an das Unternehmen wenden.

Zusatzfrage: Ich frage deswegen, weil ich mich erinnere, dass damals explizit als eine Begründung für die rasche Gewährung dieses Überbrückungskredites genannt wurde, dass damit sichergestellt werden solle, dass Reisende Ihre Rückflüge aus dem Ausland wahrnehmen können. Sehen Sie sich nicht in einer besonderen Aufsichts- oder Kontrollpflicht, dass die Mittel entsprechend eingesetzt werden und nicht, wie es offenbar im Moment geschieht, dazu benutzt werden, dass Air Berlin "windfall"-Profite auf dem Rücken einzelner Reisender macht?

Wagner: Ich kann gegenüber dem, was ich gesagt habe, eigentlich nichts ergänzen. Einzelvorfälle im Zusammenhang mit einzelnen Buchungen können wir vonseiten der Bundesregierung jetzt nicht kommentieren.

Klar ist: Der Kredit soll es ermöglichen, den Geschäftsbetrieb fortzusetzen. Das heißt aber nicht, dass jeder Flug stattfindet. Wir sehen auch bei anderen Airlines, dass das nicht in jedem Fall funktioniert.

Mittwoch, 20. September 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 20. September 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/09/2017-09-20-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
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Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2017

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