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PRESSEKONFERENZ/1557: Regierungspressekonferenz vom 3. November 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Freitag, 3. November 2017
Regierungspressekonferenz vom 3. November 2017

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Zusammentreffen mit Vertretern der Deutschlandstiftung Integration, Entgegennahme des Jahresgutachtens des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Oberlin-Rede), Airbus, Medienberichte über Datenbestände des Ausländerzentralregisters, Pläne für eine Steuerreform in den USA, Haftbefehle gegen Mitglieder der ehemaligen Regionalregierung Kataloniens, geplante Veranstaltungen im Rahmen des Dieselgipfels, Insolvenzverfahren von Air Berlin, Urteil eines italienischen Gerichts gegen die Bundesrepublik Deutschland, Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten, Fall eines aus Deutschland entführten vietnamesischen Staatsangehörigen, mögliche Verlängerung der Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat, mögliche finanzielle Mehrbelastungen für Deutschland nach dem Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union, Nominierung eines neuen Präsidenten des Federal Reserve Systems, in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsbürger

Sprecher: StS Seibert, Dimroth (BMI), von Tiesenhausen-Cave (BMF), Breul (AA), Jornitz (BMWi), Langenbruch (BMUB), Hauck (BMEL)


Vorsitzende Maier eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag auch von mir! Der erste öffentliche Termin der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche, den ich Ihnen vortragen möchte, ist ein Termin am Montag, dem 6. November. Sie wird um 13.30 Uhr im Bundeskanzleramt mit dem neu gewählten Vorsitzenden des Stiftungsrates der Deutschlandstiftung Integration - das ist Altbundespräsident Christian Wulff - sowie Vertretern des Stiftungsrats und der Unternehmenspartner der Stiftung zusammentreffen.

Die Bundeskanzlerin - das wird mancher von Ihnen wissen - ist seit zehn Jahren Schirmherrin der Deutschlandstiftung Integration und will sich bei dieser Begegnung über die aktuellen und zukünftigen Projekte der Stiftung informieren.

Ein paar Worte zur Deutschlandstiftung Integration, die seit zehn Jahren angetreten ist, Toleranz und Austausch zwischen Menschen mit unterschiedlichem nationalen, kulturellen und sozialen Hintergrund zu fördern: Besonders konkretisiert sich das in einem erfolgreichen Stipendiaten- und Mentorenprogramm mit dem Titel "Geh Deinen Weg", mit dem junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte auf ihrem Weg in die Berufswelt begleitet werden.

Für den Mittwoch kann ich Ihnen vortragen, dass die Bundeskanzlerin um 11 Uhr das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung entgegennehmen wird. Prof. Schmidt, der Vorsitzende des Sachverständigenrates, wird es überreichen. Sowohl er als auch die Bundeskanzlerin werden dabei kurze Statements abgeben. Voraussichtlich werden auch weitere Bundesminister anwesend sein.

Am Mittwochabend ein Auftritt der Bundeskanzlerin im Rahmen des Reformationsjubiläumsjahres, das wir feiern, und zwar ab 19 Uhr in der Oberlinkirche in Potsdam. Sie hält die sogenannte Oberlin-Rede und führt anschließend ein Gespräch mit dem theologischen Vorstand des diakonischen Vereins Oberlinhaus. - So viel dazu.

Frage: Herr Seibert, ich möchte Sie nach dem Thema Airbus fragen. Es gab eine Berichterstattung, nach der es in Frankreich Unzufriedenheit mit dem Umfang und den Möglichkeiten für die staatlichen Aktionäre gibt, Einfluss zu nehmen.

Ist es, wie berichtet, zu Kontakten der Kanzlerin mit Herrn Macron oder zu anderen Kontakten auf Regierungsebene gekommen, in denen die französische Seite Änderungswünsche im Hinblick auf die Vertretung in Gremien angemeldet hat, zum Beispiel im Hinblick auf Führungsstrukturen?

Zweitens. Gibt es von der Bundesregierung selbst möglicherweise eigenständig Wünsche nach Änderungen bei Airbus?

Drittens. Ist die Bundesregierung offen, mit Frankreich - womöglich auch mit Spanien - über eine Neuaufstellung der staatlichen Aktionäre bei Airbus zu sprechen?

StS Seibert: Ich will erst einmal grundsätzlich vorwegschicken, dass die Regierungen von Deutschland und Frankreich sich vollkommen einig darüber sind, dass Airbus für beide Länder von sehr großer Bedeutung ist. Dazu tauschen sich auch Präsident Macron und die Bundeskanzlerin immer wieder aus.

Die Aufgabenverteilung zwischen der unternehmerischen Verantwortung und den politischen Fragestellungen - darauf zielte ja Ihre Frage - ist aus Sicht der Bundesregierung dabei klar: Wir haben eine Satzung und eine Aktionärsstruktur des Unternehmens Airbus, die funktional sind. Es gibt derzeit für die Bundesregierung keinen Anlass, in ihrer Rolle als Aktionär auf eine Änderung der Beteiligung oder der Satzung hinzuwirken.

Wir sind uns auch einig mit der französischen Seite, wie wichtig die Balance der beiden Länder ist. Das drückt sich nicht nur in den Anteilen am Unternehmen aus - jeweils 12,5 Prozent pro Land -, sondern auch in der Tradition, dass in der Besetzung der Posten des Vorstandsvorsitzenden und des Aufsichtsratsvorsitzenden jeweils beide Länder widergespiegelt werden. Das ist, was ich Ihnen dazu sagen kann.

Es ist aus unserer Sicht eine funktionierende Satzung und Aktionärsstruktur. Wir sehen derzeit keinen Anlass, dabei auf irgendwelche Änderungen hinzuwirken. Frankreich und Deutschland stehen zu allen wichtigen Fragen, die Airbus betreffen, in regelmäßigem Kontakt.

Zusatzfrage: Darf ich bitte noch einmal nachfragen: Ist denn vonseiten Frankreichs an die Bundesregierung das Ansinnen, das Interesse gerichtet worden, sich über Änderungen von Satzung und Position der staatlichen Aktionäre zu unterhalten? Wie hat die Bundesregierung auf ein solches mögliches Ansinnen reagiert?

StS Seibert: Dazu muss ich Ihnen noch einmal das sagen, was ich gerade gesagt habe: Wir stehen zu allen wichtigen Fragen, die Airbus betreffen, miteinander in regelmäßigem Kontakt. Über detaillierte Inhalte der Gespräche, die auf verschiedenen Ebenen laufen, kann ich Ihnen hier nicht berichten. Aber ich habe ja versucht, Ihnen die Grundposition der Bundesregierung darzulegen.

Zusatzfrage: Ich habe noch eine Anschlussfrage: Ist die Bundesregierung angesichts der verschiedenen Problemkreise, in denen sich Airbus mit Korruptionsvorwürfen und Problemen in den USA befindet, mit dem jetzigen Vorstand, mit dem jetzigen deutschen Firmenchef zufrieden, wie er diese Sache managt oder sieht die Bundesregierung möglicherweise Handlungsbedarf?

StS Seibert: Der Vorstandsvorsitzende von Airbus, Tom Enders, ist bis 2019 bestellt. Eine Abstimmung zwischen den Aktionären Deutschland, Frankreich, Spanien über die Zeit danach steht derzeit nicht auf der Tagesordnung.

Frage: Ich habe einige Fragen an Herrn Dimroth. Mich würde interessieren: Wie viele Ausländer sind derzeit vollziehbar ausreisepflichtig und wie viele davon sind abgelehnte Asylbewerber?

Wie groß ist die Zahl derjenigen, von denen Sie nicht wissen, wo sie sich aufhalten oder wie sie adressierbar sind?

Kann es sein, dass Sie unsere Zeitung in Bezug darauf möglicherweise unrichtig informiert haben?

Dimroth: Vielen Dank für die Fragen. - Dann fange ich mit dem letzten Teil der Fragen an. Dazu gab es ja schon gestern mit Ihrem Haus eine Reihe von Kontakten; das ist Ihnen sicher bekannt.

Zu der Frage, ob möglicherweise die Antwort, die Sie am Mittwoch aus unserem Haus erhalten haben, für Sie Anlass zu der Berichterstattung am Donnerstag war, die aus unserer Sicht eben nur teilweise zutreffend ist, möchte ich darauf verweisen, dass sich Ihre Anfrage schon dem Wortlaut nach auf alle im Ausländerzentralregister erfassten Personen bezog und mitnichten auf die Teilgruppe möglicherweise abgelehnter Asylbewerber. Auf dieser Grundlage erfolgte dann auch die Antwort, in der wir sehr deutlich gemacht haben, dass diese Rechnung, die Sie vorhatten anzustellen, aus unserer Sicht aus einer Reihe von Gründen so ohne Weiteres nicht anzustellen ist. Das hatten wir aus unserer Sicht auch hinreichend deutlich in der Antwort zum Ausdruck gebracht.

Ich denke, die Punkte muss ich hier im Einzelnen nicht wiederholen. Wir haben gestern versucht, das noch einmal relativ breit zu erklären. Insofern kann ich keine Grundlage dafür erkennen, auf der der von Ihnen gerade formulierte Vorwurf zu stützen wäre.

Richtig ist, dass wir gestern im Laufe des Tages aufgrund des große Medieninteresses im Nachgang zu Ihrer Berichterstattung noch einmal sehr deutlich gemacht haben, dass im Ausländerzentralregister eben nicht nur abgelehnte Asylbewerber als ausreisepflichtigen Personen gespeichert sind, sondern auch sonstige Ausländer und dass eben die Teilgruppe der sonstigen Ausländer, die ausreisepflichtig sind, ca. 50 Prozent des Datenbestandes ausmacht. Das hätte sicher am Mittwoch noch deutlicher formuliert werden können und damit möglicherweise für Sie noch deutlicher Anlass gegeben, Ihre Rechnung noch einmal infrage zu stellen.

Ich bleibe aber dabei: Ganz grundsätzlich ist es so, dass wir auch in dem ersten Kontakt mit Ihrem Haus sehr deutlich auf die Zweifel und insbesondere die fehlende Vergleichbarkeit der von Ihnen verwendeten Statistiken hingewiesen haben, sodass eine entsprechende Berichterstattung jedenfalls nicht auf einer fehlerhaften Information durch das BMI zurückzuführen ist.

Zum Stand der ausreisepflichtigen Personen: Es ist so, dass mit Stand 30. September dieses Jahres rund 230 Personen als ausreisepflichtig im AZR gespeichert waren, davon rund 163 mit Duldung.

Zu Ihrer Frage, wie viele Personen derzeit sozusagen ohne bekannten Aufenthalt in Deutschland sind, kann ich Ihnen keine konkrete Zahl nennen. Insofern war Ihre Berichterstattung an diesem Punkt auch nicht unzutreffend. Da haben Sie uns zutreffend zitiert. Dass sozusagen eine vollständige Kenntnis darüber, wo sich Menschen in Deutschland aufhalten, per se schon nicht möglich ist, ist allerdings aus meiner Sicht auch nicht so wahnsinnig überraschend. Wir leben im Schengen-Regime der offenen Grenzen. Da kann per se eine vollständige Erkenntnis darüber, wer sich wann wo aufhält, gar nicht vorliegen.

Richtig ist aber noch zusätzlich Zweierlei, was ich gerne auch loswerden möchte: Das eine ist, dass wir sehr wohl wissen, dass der Datenbestand im Ausländerzentralregister - sagen wir es einmal so - überarbeitungswürdig ist. Das hat auch schon mehrfach auf der politischen Ebene eine Rolle gespielt, unter anderem im Rahmen einer Ministerpräsidentenkonferenz Anfang dieses Jahres. Dort hat man gemeinsam zwischen Bund und Ländern vereinbart, hier weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen vorzunehmen. Das ist deswegen auch insbesondere erforderlich, weil das BAMF zwar die führende Stelle dieses Registers ist, aber wie immer bei solchen Zentralregistern die Qualität der dort abgelegten Daten ganz maßgeblich von der Qualität der zugelieferten Daten abhängt. Diese wiederum werden eben in der Regel von Landesbehörden, von den Ausländerbehörden der Länder, zugeliefert. Deswegen ist man sich einig, dass man gemeinsam mit Bund und Ländern genau diesen Datenbestand evaluiert und versucht, da, wo Qualitätsmängel sichtbar sind, diese Qualitätsmängel abzustellen.

Ich gehe auch davon aus, dass dies eine Aufgabe für die neue Bundesregierung bleiben wird, denn letztlich - so sieht es auch das AZR-Gesetz selbst vor - ist die Evaluierung der Daten im AZR eine gesetzlich vorgegebene Daueraufgabe.

Dann noch ein letzter Hinweis: Der Befund, dass wir aufgrund der von mir geschilderten Tatsachen keine vollständige Kenntnis darüber haben, ob beispielsweise Menschen freiwillig ohne entsprechende staatliche Unterstützung ausgereist sind, ist ja unter anderem Anlass auch vonseiten Deutschlands dafür gewesen, gegenüber der Kommission initiativ zu werden und auf ein europäisches Ein- und Ausreisesystem zu drängen, was inzwischen ja auch Erfolg gezeitigt hat. Es gibt einen entsprechenden Beschluss, ein solches System zu etablieren. Das wird uns dann Gelegenheit geben, bei Ein- und Ausreisen aus dem Schengenraum jedenfalls einen entsprechenden Erkenntnisgewinn zu generieren, der dann auch mögliche Erkenntnislücken, die derzeit bestehen, schließbar machen wird.

Zusatzfrage: Es wird Sie nicht erstaunen, dass wir über die Debatte, welche Hinweise aus Ihrem Haus gekommen sind, unterschiedliche Auffassungen haben. Wenn Sie sagen, dass Sie nicht von allen, die ausreisepflichtig sind, wissen, wo sie sind, von welchen wissen Sie es denn? Wie groß sind die Anteile? Wer sind die abgelehnten Asylbewerber, die vollziehbar ausreisepflichtig sind? Welche Größenordnung haben diejenigen mit abgelaufenen Visa? Es muss doch möglich sein, den Dunkelbereich einzugrenzen.

Dimroth: Wir hatten gestern ausgeführt - das sollte Ihnen auch zur Kenntnis gelangt sein -, dass wir von einer Zahl von ungefähr 50 Prozent Menschen im AZR ausgehen, die hier erfolglos Schutz nachgesucht haben. Dementsprechend ergibt sich für die andere Personengruppe auch ein Anteil von ca. 50 Prozent. Das sind insbesondere eben solche, bei denen Visa abgelaufen sind. Das können aber auch Menschen sein, die ihren Aufenthaltstitel beispielsweise dadurch verwirkt haben, dass sie hier straffällig geworden sind. Auch das ist ja eine denkbare Konstellation. Das sind die Größenordnungen, von denen wir ausgehen, also ca. 50/50.

Zusatz: Aber Sie können doch nicht sagen, es könnten welche dabei sein, bei denen ein Visum abgelaufen ist. Wenn jemand ein Visum hat oder hatte, ist diese Person ja bekannt. Also muss man doch genau fixieren können, wie viele es sind, deren Visa abgelaufen sind, um zum Beispiel innerhalb der verbleibenden 50 Prozent Abgrenzungen vorzunehmen.

Dimroth: Das habe ich ja gerade getan. Die Gruppen teilen sich ungefähr hälftig auf.

Frage: Ich würde gerne eine Frage an das Bundesfinanzministerium richten. Gestern sind die amerikanischen Steuersenkungspläne als Gesamtkonzept mit umfangreichen Senkungen bei den Unternehmenssteuern vorgelegt worden. Ergibt sich daraus für die Bundesregierung irgendein Handlungsbedarf? Verändern sich damit die Wettbewerbsfähigkeit oder die Chancen der deutschen Wirtschaft auf Auslandsmärkten gegenüber der US-Konkurrenz?

von Tiesenhausen-Cave: Ich würde Ihre Frage erst einmal ein wenig qualifizieren.

Die USA befinden sich jetzt in der Genese in einem langwierigen und auch komplexen Prozess zwischen verschiedenen institutionellen Ebenen und womöglich dann eines Tages in der Beschlussfassung einer großen Steuerreform. Wir hatten ja schon Eckpunkte Ende des Sommers und eine Konkretisierung im September. Gestern sind dann, glaube ich, 400 weitere Seiten mit Vorschlägen vorgelegt worden.

Wir beobachten diese Entwicklung natürlich mit großem Interesse. Aber Sie werden auch Verständnis dafür haben, dass wir jetzt noch nicht Beurteilungen hier abgeben können. Wir werden die Einzelheiten prüfen. Dies betrifft natürlich insbesondere auch den Bereich, der für Deutschland von großem Interesse ist. Das sind nämlich die geplanten Änderungen bei der Besteuerung von Auslandsbeziehungen. Mögliche Reaktionen darauf können erst dann getroffen werden, wenn eine Beschlussfassung da ist. Das wissen Sie auch: Das wird vermutlich in den Aufgabenbereich einer neuen Bundesregierung fallen und ins nächste Jahr oder vielleicht auch noch in die weitere Zukunft gelagert werden müssen.

Frage: Ich möchte eine Frage zu Katalonien stellen. Wie Sie wissen, sitzen seit gestern Abend acht frühere Mitglieder der katalanischen Regierung in Untersuchungshaft. Es wird behauptet, es seien politische Häftlinge. Ich würde gern wissen, ob Sie das auch so sehen.

Ich möchte auch eine Stellungnahme von Ihnen über die Flucht des ehemaligen Ministerpräsidenten Kataloniens Puigdemont bekommen, der jetzt aus Brüssel behauptet, dass er auch ein Opfer der spanischen Regierung ist. Er hat sogar gesagt, Spanien sei überhaupt kein Rechtsstaat.

StS Seibert: Dann lassen Sie mich gleich zu Beginn ausführen, dass Spanien aus der Sicht der Bundesregierung natürlich ein Rechtsstaat ist. Das führt dazu, dass ich als Sprecher der Bundesregierung keinen Anlass sehe, Entscheidungen spanischer Gerichte hier in irgendeiner Weise zu kommentieren. Wir mischen uns in laufende Gerichtsverfahren in dem spanischen Rechtsstaat nicht ein.

Zur Frage nach Herrn Puigdemont: Die spanische Regierung hat unter dem Artikel 155 Maßnahmen ergriffen, die die spanische Verfassung für genau den Fall vorsieht. Das sind strenge Maßnahmen. Das stimmt. Aber es sind Maßnahmen im Rahmen der spanischen Verfassungsordnung gegen eine Regionalregierung, die diese Verfassungsordnung durch ihre Handlungen in Frage gestellt hat.

Wir unterstützen weiterhin - daran hat sich überhaupt nichts geändert - die klare Haltung des spanischen Ministerpräsidenten zur Gewährleistung und Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung. Wir vertrauen auch darauf, dass eine mit Augenmaß vorgenommene Umsetzung der Maßnahmen des Artikels 155 es schaffen kann, wieder genau zu diesen Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Katalonien zurückzukehren und eine Aussöhnung innerhalb der spanischen Gesellschaft, die natürlich wichtig ist, zu schaffen.

Zusatzfrage: Herr Puigdemont versucht eine Internationalisierung dieses Konfliktes. Glauben Sie - vielleicht kann der Sprecher des Auswärtigen Amtes dazu etwas sagen -, dass das erfolgreich sein könnte?

StS Seibert: Ohne dem Auswärtigen Amt vorgreifen zu können - Herr Breul wird sich sicherlich gleich äußern -, will ich trotzdem noch einmal sagen, dass sich auch in dieser Hinsicht die Haltung der Bundesregierung nicht geändert hat. Wir betrachten das als eine Angelegenheit Spaniens, eine innerspanische Angelegenheit, die eben auch im Rahmen der spanischen Verfassungs- und Rechtsordnung und der spanischen Demokratie zu lösen ist - hoffentlich im Dialog, hoffentlich im guten Sinne, aber innerhalb der spanischen Verfassungsordnung.

Zusatzfrage: Also Sie sehen keine Gefahr von Internationalisierung?

StS Seibert: Das ist meine Antwort.

Breul: Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Ich sehe auch nicht, wie sich die Lage geändert hätte, dass wir zu einer anderen Einschätzung kommen müssten.

StS Seibert: Es bleibt - wenn ich das hinzufügen darf - für uns wirklich wichtig, dass die Einheit und die Verfassungsordnung Spaniens erhalten bleiben. Das ist unser großes Interesse.

Frage: Herr Seibert, ich wollte kurz nachfragen. Es stehen noch die Termine für zwei angekündigte Veranstaltungen im Rahmen des Dieselgipfels aus. Besteht inzwischen Klarheit, wann sie stattfinden werden? Ich spreche vom Kommunalgipfel und der mit den Herstellern.

StS Seibert: Es ist gut, dass Sie das fragen. Denn es gab heute eine Berichterstattung, die nicht ganz zutreffend war. Wir reden ja von zwei verschiedenen Gipfeln - einmal der mit den Kommunen und dann das Nationale Forum Diesel, das auch noch fortgesetzt werden soll.

Zu dem Gipfel mit den am stärksten betroffenen Kommunen kann ich sagen, dass dieser Gipfel noch Ende November stattfinden wird. Die Einladungen gehen in den nächsten Tagen heraus.

Das zweite Nationale Forum Diesel, also das Format, bei dem auch die betroffenen Konzerne vertreten sind, ist für Anfang 2018 geplant, und zwar schlicht und ergreifend deswegen, weil die beim ersten Nationalen Forum Diesel eingesetzten Arbeitsgruppen, die Expertengruppen, ihre Arbeit bis dahin fortführen und die Ergebnisse vorlegen sollen. Wir sind also auch damit völlig im Rahmen des Prozesses, wie er geplant ist.

Frage: Herr Seibert, nur der Form halber: Den Diesel-Gipfel mit den Kommunen wird die geschäftsführende Bundesregierung bestreiten? Oder wird man so lange warten, bis sich Jamaika gebildet hat?

StS Seibert: Wenn wir gemeinsam davon ausgehen, wofür ja vieles spricht, dass wir Ende November weiterhin eine geschäftsführende Bundesregierung haben, dann wird es diese geschäftsführende Bundesregierung unter Leitung der geschäftsführenden Bundeskanzlerin sein, die diesen Kommunalgipfel durchführt.

Wie gesagt, die Einladungen dazu gehen in den nächsten Tagen heraus.

Zusatzfrage: Das heißt, da wird die Bundesregierung - bestehend aus Union und SPD - -

StS Seibert: Richtig.

Zusatzfrage: - - mit Vertretern der Kommunen Verabredungen für die Zukunft treffen? Sehe ich das richtig? Die Grünen und die FDP schauen von außen zu?

StS Seibert: Ich will und kann diesem zweiten Kommunalgipfel jetzt nicht vorgreifen. Deswegen kann ich Ihnen auch nicht sagen, was die Ergebnisse dieses Treffens sein werden.

Aber, noch einmal: Ja, es wird ein Gipfel sein, den naturgemäß die geschäftsführende Bundesregierung ausrichtet.

Wir hatten aber auch hier schon aus anderen Anlässen über sondierungsfreundliches Regieren - ich meine, so war das Wort - gesprochen. Das können Sie anwenden.

Zusatzfrage: Also es wird einen Jamaika-freundlichen, großkoalitionären Gipfel mit Blick nach vorn geben?

StS Seibert: Auf jeden Fall mit Blick nach vorn, ja.

Frage : Steht auf der Tagesordnung, dass der eingerichtete Mobilitätsfonds, der die Städte ja unter anderem bei der Umrüstung ihrer Flotten unterstützen soll, offenbar inzwischen mit Geld angefüllt ist, es aber an den Auszahlungsbedingungen fehlt? Ist zu erwarten, dass dieser kommunale Diesel-Gipfel das "Go" gibt, damit schon Geld aus diesem Mobilitätsfonds fließen kann?

StS Seibert: Also, ich möchte jetzt hier über einen Gipfel, den ich tatsächlich für Ende November ankündigen kann, aber für den die Einladungen noch nicht heraus sind, nicht weiter in Einzelheiten reden. Ich glaube, dafür wird sich noch die Gelegenheit ergeben.

Frage: Ich hätte eine Frage an das Wirtschaftsministerium zum Thema Air Berlin. Dem Unternehmen scheint im Insolvenzverfahren das Geld auszugehen. Welchen Erkenntnisstand haben Sie? Wie ernst ist die Lage? Sehen Sie Bedarf, Geld nachzuschießen, über einen weiteren Kredit zum Beispiel?

Jornitz: Ich möchte dazu nur kurz sagen, dass wir natürlich weiter davon ausgehen, dass der KfW-Kredit in Höhe von 150 Millionen Euro in vollem Umfang zurückgezahlt wird. Wir gehen auch davon aus, dass die Rückzahlungen aus den Verkaufserlösen von Vermögenswerten aus der Insolvenzmasse von Air Berlin getätigt werden können. Ich glaube, sonst gibt es dem jetzt nichts hinzuzufügen.

Frage: Herr Jornitz, ist es richtig, dass sich die Bundesregierung zur Sicherung ihrer Ansprüche einen Zugriff auf diese Verkaufserlöse, die ja von Lufthansa und möglicherweise easyJet kommen, formell hat zusichern lassen? Gibt es da eine spezielle Zusicherung, dass die Bundesregierung darauf Zugriff hat?

Jornitz: Wie Sie wissen, unterliegt die Vertragsgestaltung auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Deswegen kann ich mich zu Einzelheiten, auch zu der Frage eventueller Sicherheiten, nicht äußern.

Frage: Herr Seibert, ein Gericht in Italien hat diese Woche ein Urteil gesprochen, in dem es Deutschland auffordert, für ein Massaker während des Zweiten Weltkrieges ca. 7 Millionen Euro zu bezahlen. Wie positionieren Sie sich diesem Urteil gegenüber?

StS Seibert: Ich muss ein bisschen auf den Kollegen vom Auswärtigen Amt schauen, weil mir dieses Urteil, ehrlich gesagt, nicht geläufig ist. Ich müsste mich danach erkundigen. - Vielleicht haben Sie mehr davon gehört?

Breul: Leider nicht. Ich müsste auch nachschauen.

StS Seibert: Dann müssten wir Ihnen das nachreichen.

Zusatzfrage: Die Tatsache, dass ein reguläres Gericht ein Urteil gegen einen Staat spricht oder behauptet, dies tun zu können, stellt den Grundsatz der Staatsimmunität infrage. Wie sehen Sie das? Vielleicht ist das auch eine Frage an das Justizministerium.

StS Seibert: Sehen Sie, wir beide sind mit dem Urteil jetzt nicht vertraut. Deswegen werden wir uns erkundigen müssen. Natürlich wird es auch eine eigene juristische Beurteilung der Bundesregierung zu einem solchen Urteil geben. Die Frage, die Sie jetzt aufwerfen, wird ein Teil dieser Beurteilung sein.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Dimroth zum Thema "Familiennachzug". Gibt es aus Ihrem Hause eine neue Schätzung zum möglichen Umfang des Familiennachzugs?

Dimroth: Eine solche gibt es nicht. Das wissen Sie sicherlich auch, wenn Sie das parlamentarische Frage- und Antwortwesen in der jüngeren Zeit aufmerksam verfolgt haben. Wir als BMI sind genau dazu aus dem parlamentarischen Raum mehrfach befragt worden. Dort können Sie unsere Antworten nachlesen, aus denen sich ergibt, dass es keine valide neue Schätzung gibt.

Zusatzfrage: Zuletzt noch im September war die Schätzung Ihres Hauses und auch des Ministers, dass pro anerkanntem Geflüchteten möglicherweise eine zusätzliche Person nach Deutschland nachkomme. Heißt das, dass diese Einschätzung jetzt revidiert wurde? Sie war nicht so ganz richtig oder beruhte auf falschen Berechnungen. Können Sie darüber noch etwas sagen?

Dimroth: Diese Zahl geht auf eine Betrachtung des BAMF zurück, die ihrerseits wiederum beispielsweise überhaupt nur bestimmte Personengruppen in Betracht genommen hat. Insofern war und ist das eine Schätzung. Das haben wir auch immer so kommuniziert.

Die Problematik ist hierbei schlichtweg die, dass es aufgrund der vielfältigen Herausforderungen vermutlich gar nicht möglich ist, eine wirklich hundertprozentig abklopfbare, sichere Zahl für eine wirklich abschließende, valide Studie zu errechnen. Das hängt vor allem auch damit zusammen, dass wir, wenn überhaupt, immer nur Potenziale in den Blick nehmen können. Ob ein solches Potenzial dann auch realisiert wird, ob also diejenigen, die potenziell einen solchen Anspruch hätten, ihn auch wahrnehmen, das ist sozusagen ohnehin reine Fiktion. Das beschreibt jedenfalls im Ansatz die Schwierigkeiten, hierbei zu einer klaren, kommagenauen, absoluten Zahl zu kommen. Deswegen haben wir immer von Schätzungen gesprochen.

Es gibt die Zahl des BAMF. Wie Sie wissen, gibt es aus jüngster Zeit auch eine Studie des IAB, die zu sehr viel geringeren Zahlen und Faktoren kommt. Bei ihr haben wir allerdings eine Reihe von methodischen Schwächen erkannt - wir haben sie auch kommuniziert -, sodass wir uns diese Zahl nicht zu eigen machen.

Aber noch einmal: Eine in Stein gemeißelte Zahl, die das abschließend umreißt, wird aufgrund der von mir benannten Schwierigkeiten kaum ermittelbar sein. Es wird immer um Schätzungen gehen. Hinzu kommt dann immer noch der Aspekt, welche Auswirkungen eine solche Praxis in der einen oder anderen Richtung möglicherweise auch bei der Entscheidung über Flucht oder Nichtflucht von Menschen hätte, die derzeit in Herkunftsländern möglicherweise darüber nachdenken, Fluchtmaßnahmen zu ergreifen.

Zusatzfrage: Aber nichtsdestoweniger hat sich der Bundesinnenminister aufgrund der Faktenlage, die ihm offensichtlich vonseiten des BAMF vorgelegen hat, dazu hinreißen lassen, eine konkrete Schätzung zu nennen. Zu dieser konkreten Schätzung möchte man sich jetzt nicht mehr bekennen. Das heißt, man hat offensichtlich auch Schätzungen berechnet, zu denen man heute nicht mehr steht. Dann wäre meine Frage: Sie nennen Schwächen der IAB-Studie. Sie hatten hier neulich gesagt, es gebe Fragestellungen. Können Sie das noch ein bisschen konkretisieren?

Dimroth: Das kann ich sehr gern tun.

Distanzieren - so weit würde ich nicht gern. Es war immer klar, dass das, was das BAMF vorgelegt hat, auch nur einen Teilaspekt der gesamten Situation in den Blick genommen hat. Das hätte auch jedem klar sein müssen, der sich damit befasst hat. Insofern handelt es sich eben immer um Schätzungen. Das haben wir sehr deutlich gemacht.

Jetzt gibt es eine neue Studie. Sie fragen noch einmal nach den Schwächen, die wir erkennen. Dazu kann ich Ihnen eine Reihe von Punkten aufzählen. Zum einen beruhen die zugrunde liegenden Daten allein auf Eigenangaben der Betroffenen, sind also nicht verifizierbar. Die Befragungen erfolgten querschnittsartig bei Asylantragsstellern aus verschiedenen Herkunftsländern. Das heißt, die Daten umfassen auch Personen, die keinerlei Schutz erhalten, die also auch nicht in die Gruppe derjenigen, die - in Anführungszeichen - bloß subsidiären Schutz erhalten, gehören. Nur über diese sprechen wir ja eigentlich, weil nur diese Gruppe überhaupt Gegenstand der politischen Debatte darüber ist. Dann hat die Studie des IAB die Kategorie der unbegleiteten Minderjährigen nicht berücksichtigt. Das ist durchaus auch ein nennenswerter Faktor oder ein nennenswertes Personenpotenzial beim Thema des Familiennachzugs. Schließlich hat die IAB-Studie aus unserer Sicht auch nicht hinreichend berücksichtigt, dass aktuell eintreffende Schutzsuchende eine andere Familienstruktur aufweisen als im betrachteten Zeitraum 2013 bis 2016. Wie Sie wissen hat noch bis weit in das Jahr 2015 hinein insbesondere die Gruppe derjenigen, die aus dem Westbalkan zu uns gekommen sind, die Hauptgruppe ausgemacht. Bei diesen war das Migrationsgeschehen stark von kompletten Familien, die hier angekommen sind, geprägt, sodass sich die Frage schon per se nicht gestellt hat.

Dies sind die von uns identifizierten Punkte, bei denen wir doch gewisse Fragestellungen an die Studie haben.

Zusatzfrage: Eine ganz kurze, abschließende Frage: Bleibt der Minister bei seiner Einschätzung, es handele sich um eine gewaltige Zahl?

Dimroth: Zu dem, was der Minister dazu gesagt hat, sehe ich mich jetzt nicht berufen, eine Neubewertung vorzunehmen, zumal die Kategorisierung als "gewaltige Zahl" auch hinreichend unspezifisch ist.

Frage: Ich möchte den Regierungssprecher oder das Auswärtige Amt fragen, ob Sie kurz den neuesten Stand zum Thema Vietnam und Entführungsfall referieren könnten. Mein Stand ist vom 22. September. Da gab es die Ausweisung und die Einbestellung. Was ist seitdem passiert? - Danke.

Breul: Ich kann dazu vielleicht nur sagen, dass wir uns in Gesprächen mit der vietnamesischen Regierung befinden und sozusagen ein Dialog stattfindet.

Frage: Ich habe noch eine Frage an Sie, Herr Seibert. Der deutsche Wissenschaftsverlag Springer Nature hat einen Teil seines Angebots für Internetnutzer in China beschränkt oder gesperrt, weil er Repressionen von chinesischer Seite befürchtete, und zwar im Hinblick auf Themen wie "Taiwan" und anderes, was in der chinesischen Führung umstritten ist.

Wie bewerten Sie eine solche Praxis, dass ein deutscher Verlag quasi Selbstzensur übt, weil es in China mit der Informationsfreiheit sowie den Freiheiten für Journalisten und grundsätzlich für Medien so bestellt ist, dass man Repressionen erwarten muss, wenn man den Wünschen der chinesischen Führung nicht entspricht?

StS Seibert: Ich würde mich gern auch über das, was Sie gerade vom Verlag Springer Nature berichten, erst einmal etwas kundiger machen, als ich es jetzt bin, um darauf eine Antwort geben zu können.

Ich kann Ihnen nur grundsätzlich sagen, dass für uns selbstverständlich die Freiheit der Wissenschaft, die Freiheit der Rede, die Freiheit des Ausdrucks Grundrechte sind, die im Übrigen auch in unseren Kontakten und unserer Zusammenarbeit mit der chinesischen Regierung immer wieder eine Rolle spielen. Es gibt auch Menschenrechtsdialoge und ähnliche Formate, in denen genau so etwas thematisiert wird.

Aber über diesen konkreten Fall möchte ich jetzt nicht sprechen, weil ich mich über ihn erst noch etwas genauer kundig machen will. Gegebenenfalls könnte ich dazu etwas nachreichen.

Frage: Noch eine Frage zum "Jamaika-freundlichen Regieren" an Herrn Seibert oder vielleicht auch an die entsprechenden Ressorts: Gibt es bereits eine Entscheidung, wie die Bundesregierung nächste Woche über das Thema "Glyphosat" in Brüssel abstimmen möchte? Meiner Information nach steht dort dazu nächste Woche eine Abstimmung an. - Vielleicht, wie gehabt, das Landwirtschafts- und das Umweltressort?

Langenbruch: Für das Umweltministerium kann ich sagen, dass die Kommission nächste Woche erst einmal einen Vorschlag vorlegen wird. Dann wird man sich das anschauen müssen.

Ansonsten hat sich an der Position des Bundesumweltministeriums, die wir hier ja mehrfach referiert haben, nichts geändert.

Hauck: Ich kann auch nur hinzufügen, dass sich an der Position des Landwirtschaftsministers ebenfalls nichts geändert hat. Die Abstimmungen laufen. Mehr kann ich im Moment nicht hinzufügen.

Zusatzfrage: Inwieweit werden, wenn die Kommission zum Beispiel einen Vorschlag für eine Verlängerung um fünf Jahre vorlegen wird - ich denke, das ist die Variante, die gerade am wahrscheinlichsten ist -, bei den Gesprächen zum Beispiel auch mögliche zukünftige Partner, sprich: die Grünen, mit einbezogen?

Hauck: Darauf ist Herr Seibert in der vergangenen Woche bereits eingegangen. Dem kann ich eigentlich nichts hinzufügen.

StS Seibert: Ich kann dem nichts hinzufügen, was ich in der vergangenen Woche gesagt habe, dass das ohnehin viel diskutierte Thema "Glyphosat", das in Brüssel im Fluss ist, auch hier in Berlin im Fluss ist, auch im Sinne dessen, dass es bei den Verhandlungen über die Bildung einer neuen Regierung eine Rolle spielt. Aber ich kann Ihnen dazu keine Details nennen.

Frage: Eine Frage an das Finanzministerium zum Thema "Brexit": Es gibt einen Sonderbericht des Bundesrechnungshofes - das war heute Bestandteil der Berichterstattung in der "Bild"-Zeitung -, wonach der Brexit im Worst-Case-Szenario - so nenne ich das - 5 Milliarden - - - Sie kennen das.

Macht sich das Finanzministerium diese Zahlen zu eigen? - Danke.

von Tiesenhausen-Cave: Das ist ein Bericht des Bundesrechnungshofs. Ich kann und muss an dieser Stelle darauf verweisen, dass derzeit in Brüssel Verhandlungen zwischen den europäischen Institutionen und Großbritannien laufen, in denen es in der ersten Phase ja genau um die finanziellen Verpflichtungen geht. In einer zweiten Phase wird es dann um andere Dinge gehen, die auch wiederum finanzielle Auswirkungen haben werden, nämlich um die Frage, welches mögliche Folgeregime etabliert wird. Insofern ist es zum jetzigen Zeitpunkt einfach viel zu früh, über finanzielle Schlussfolgerungen endgültige Urteile zu sprechen.

Zusatzfrage: Ich möchte das Finanzministerium noch fragen: Der neue Fed-Chef Powell - kommentieren Sie das?

von Tiesenhausen-Cave: Nein. Das ist eine Nominierung, und es ist keine Aufgabe des Finanzministeriums, das zu kommentieren.

Breul: Bevor wir auseinandergehen, möchte ich noch etwas sagen. Ich gehe davon aus, dass es Sie interessiert, weil Sie zu dem Thema in der Vergangenheit oft nachgefragt haben. Ich kann Ihnen mitteilen, dass eine weitere Person, die sich unter den politischen Inhaftierten in der Türkei befand, zwischenzeitlich aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Dies geschah bereits am 22. Oktober. Die Person wurde mit einer Ausreisesperre belegt. Wir geben die Entlassung aus guten Gründen immer erst dann bekannt, wenn sie auch behördlicherseits bestätigt ist. Diese Bestätigung liegt nun vor. Deshalb teile ich Ihnen das heute gern mit.

Demnach befinden sich - die Rechnung ist einfach - jetzt noch neun deutsche Staatsangehörige aus politischen Gründen in der Türkei in Haft.

Frage: Um wen handelt es sich?

Breul: Sie haben gemerkt, dass ich versucht habe, das abstrakt zu umschreiben. Das ist der Wunsch der betroffenen Person, an den wir uns halten.

Zusatzfrage: Mann oder Frau?

Breul: Die betroffene Person hat uns gebeten, keine weiteren Angaben zur Identität zu machen.

Freitag, 3. November 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 3. November 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/11/2017-11-03-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2017

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