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PRESSEKONFERENZ/1565: Regierungspressekonferenz vom 22. November 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut Mitschrift Pressekonferenz - Mittwoch, 23. November 2017
Regierungspressekonferenz vom 22. November 2017

Themen: Personalie, Haftstrafe für den chinesischen Menschenrechtsanwalt Jiang Tianyong, Kabinettssitzung (Verordnung zur Änderung der Stromnetzzugangs-verordnung, sinkender Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung, Rentenversicherungsbericht, geplante Unterzeichnung eines EU-Partnerschaftsabkommens mit Armenien), Verurteilung von Ratko Mladić wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Lage in Simbabwe, Arbeit der geschäftsführenden Bundesregierung, Brexit, Debatte über die Stilllegung von Kohlekraftwerken, gesonderte Grenzkontrollen bei Flügen aus Griechenland, Rückkehr des libanesischen Ministerpräsidenten in den Libanon, Untreuevorwürfe gegen einen Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, insolvente Fluggesellschaft Air Berlin

Sprecher: StS Seibert, Schroeren (BMUB), Adebahr (AA), Baron (BMWi), Schneider (BMAS), Korff (BMI), Hauck (BMEL)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Vorsitzender Feldhoff: Wir wollen heute Michael Schroeren verabschieden, der heute seine letzte Regierungspressekonferenz hat. Er wird Ende des Jahres nicht, wie viele andere Sprecher, in eine neue Funktion im Ministerium wechseln, sondern in den verdienten Ruhestand und ins Privatleben. Lieber Michael - das darf ich sagen, wir kennen uns viele Jahre; du bist einer, der am längsten auf dieser Bank hier gesessen hat, am längsten durchgehalten hat, kann man sagen, sogar wiedergekommen ist, und zwar ohne die nötige Angst, die man hier vielleicht auch haben könnte oder müsste -, wir wollen dir für deine Arbeit, für deine Tätigkeit hier, für die interessanten Informationen danken. Alles Gute für die Zukunft!

Schroeren: Vielen Dank, Herr Vorsitzender! - Es ist in der Tat nicht das erste Mal, dass ich mich von Ihnen an dieser Stelle verabschiede. Ich kann Ihnen aber versichern: Das soll nicht wieder vorkommen, zumindest nicht in beruflicher Funktion und in diesem Rahmen. Ich beende zum Ende dieses Jahres meine berufliche Tätigkeit, die ich in den vergangenen knapp 35 Jahren als Pressesprecher ausgeübt habe - davon 15 Jahre für das Bundesumweltministerium beziehungsweise für die Umweltminister Trittin und Gabriel und für die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

Ich will diese Gelegenheit gerne nutzen, um Ihnen zu danken - nicht für die gute Zusammenarbeit, wie das bei solchen Gelegenheiten sehr häufig gesagt wird; sicherlich in guter Absicht, aber auch nicht ganz passend, wie ich finde, wenn es um das Verhältnis zwischen Pressesprechern und Journalisten geht. Sicher, Sie und wir hier auf diese Seite sind in diesem Raum und auch an anderer Stelle zusammen unserer Arbeit nachgegangen, aber jeder der seinigen - und dazwischen liegt eben nicht nur dieser Tresen.

Danken möchte ich Ihnen auch nicht für die Fragen, die Sie mir gestellt haben oder vielleicht noch stellen werden - auch so eine Floskel, die nach meinem Geschmack etwas zu häufig von dieser Seite des Tisches gesagt wird. Ich finde, Fragen sind keine Geschenke oder kleine Aufmerksamkeiten, für die wir uns als Pressesprecher zu bedanken hätten, oder etwas, für das Sie als Fragende einen Anspruch hätten, Dank zu ernten. Fragen zu stellen, gehört fraglos zu Ihrem Job, und sie zu beantworten, ist unsere Aufgabe hier auf dieser Seite. Niemand weiß wahrscheinlich besser als wir, dass das nicht immer eine dankbare Aufgabe ist.

Kein Dank also für Zusammenarbeit, kein Dank für Fragen, aber natürlich für etwas anderes: allen voran für freundlichen, respektvollen Umgang; Dank für professionelles Verständnis für die Rollen und die Grenzen, in denen Pressesprecher sich zu bewegen haben; Dank auch für die Nachsicht, wenn Fristen überschritten wurden; für die Geduld, wenn es hieß "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit" - als ob Langsamkeit, Behäbigkeit, Trödelei vielleicht schon ein Beweis für Gründlichkeit wären -; Dank auch für die vielen Momente, aus denen ungeachtet der beruflichen Interessen Freundschaften entstanden sind und entstehen konnten.

Ich wünsche Ihnen zum Abschied zuallererst, dass es diese einzigartige Instanz, diese Bundespressekonferenz, um die uns viele in der Welt beneiden, noch möglichst lange geben wird. Ich wünsche Ihnen, den Mitgliedern dieser Bundespressekonferenz, dass Sie Ihren schönen und verantwortungsvollen Beruf noch möglichst lange ausüben können. Ich sage das in Erinnerung an viele Weggefährten im Laufe der Jahre, die diesen Beruf aufgeben mussten oder aufgegeben haben - nach meinem Gefühl nicht immer beziehungsweise meistens nicht aus freien Stücken. Ich wünsche Ihnen, dass Sie Arbeit tun können, ohne dem Zwang oder der Erwartungshaltung ausgesetzt zu sein, jeden Tag ein möglichst zeilenträchtiges Zitat zu jagen, zu bekommen, zu beschaffen, so als ob ein guter Platz im Zitate-Ranking oder hohe Klickzahlen alleine oder überhaupt schon ein Beweis für journalistische Qualität wären. Mit anderen Worten: Ich wünsche Ihnen, dass die ökonomischen Zwänge, denen Ihr Verlag, Ihr Medium, Ihr Funkhaus ausgesetzt sein mag, möglichst wenig auf Ihre journalistische Arbeit durchschlagen. Fromme Wünsche, ich weiß, aber das heißt ja nicht, dass man sie nicht aussprechen darf.

Machen Sie es gut, und wenn Sie mögen, feiern Sie mit mir am 30. November meinen Abschied im Bundesumweltministerium. Ich würde mich freuen und bedanke mich jetzt für Ihre Aufmerksamkeit.

Vorsitzender Feldhoff: Lieber Michael, auch wir wollen uns bedanken und wünschen jetzt ein bisschen Muße und vor allen Dingen ein bisschen mehr Gelassenheit abseits dieses oft sehr hektischen Politikbetriebes. Wir, die Bundespressekonferenz, machen das jetzt seit 68 Jahren. Wir haben uns, glaube ich, in den letzten 68 Jahren zumindest bemüht, jeden Tag die Fragen so zu stellen, dass sie auch beantwortet werden können.

Wir wollen uns jetzt mit einem kleinen Geschenk bei dir bedanken. - Herzlichen Dank!

Damit kommen wir jetzt zum Tagesgeschäft. Es gab eine Kabinettssitzung. - Herr Seibert, bitte schön.

StS Seibert: Bevor ich zu der Kabinettssitzung komme, würde ich gerne etwas zum Thema China sagen.

Der chinesische Menschenrechtsanwalt Jiang Tianyong ist gestern von einem Gericht in der Provinz Hunan zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Die Bundesregierung - das möchte ich sagen - hat Bedenken im Hinblick sowohl auf die Fairness als auch auf die Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens. Wie Sie vielleicht wissen, hatte sich die Bundeskanzlerin bei einem ihrer Besuche in China mit Herrn Jiang über die Menschenrechtslage ausgetauscht; das Gleiche gilt für Bundesminister Gabriel, auch er hat den Anwalt Jiang getroffen. Deshalb verfolgen wir diesen Fall seit Jiangs sehr plötzlichem Verschwinden im November des vergangenen Jahres besonders aufmerksam und bedauern diese Verurteilung zur Haftstrafe.

Dann mache ich gleich weiter: Wir hatten heute eine Kabinettssitzung, die sich zunächst mit einem wichtigen energiepolitischen Thema befasst hat, nämlich der Verordnung zur Änderung der Stromnetzzugangsverordnung. Diese Änderungsverordnung wurde beschlossen, um die Einheitlichkeit der deutschen Stromgebotszone gesetzlich zu verankern. Was heißt das? Vielleicht ein bisschen Begriffserklärung: Die einheitliche Stromgebotszone stellt sicher, dass in Deutschland der Strompreis überall gleich hoch ist. Das ist die Basis für einen uneingeschränkten und in ganz Deutschland einheitlichen Zugang zum Netz. Dass wir in Deutschland so eine einheitliche Stromgebotszone haben, ist historisch gewachsen; bisher ist es nicht gesetzlich verankert. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Diese Einheitlichkeit, also die Gewährleistung von gleichen Bedingungen für Netzzugang, Stromerzeugung und Strombezug, ist jetzt gesetzlich abgesichert. Wir wollen damit eine Aufteilung Deutschlands in zwei unterschiedliche Strompreiszonen verhindern.

Dann hat das Kabinett rund um das Thema Rente zwei Beschlüsse gefasst, und beide zeigen: Die gesetzliche Rentenversicherung ist in einer guten Verfassung. Sie profitiert von der weiterhin erfreulichen Lage am Arbeitsmarkt und ist bis zum Jahre 2030 gut aufgestellt.

Zum einen sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar des nächsten Jahres von derzeit 18,7 auf 18,6 Prozent, und der Beitragssatz für die knappschaftliche Rentenversicherung sinkt von 24,8 auf 24,7 Prozent. Das hat das Kabinett heute per Verordnung beschlossen. Das heißt, es gibt sowohl für Beschäftigte wie für Unternehmen eine Entlastung bei den Lohnnebenkosten. Der Beitragssatz muss - so sind die gesetzlichen Vorgaben - gesenkt werden, und zwar dann, wenn die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage bis zum Ende des Folgejahres das 1,5-fache der Monatsausgaben der Rentenkasse übersteigt. Durch diese Absenkung werden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen insgesamt um etwa 600 Millionen Euro pro Jahr entlastet, und die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken ebenfalls um etwa 600 Millionen Euro.

Zum anderen - ich hatte gesagt, zwei Beschlüsse - wird im November jedes Jahres der sogenannte Rentenversicherungsbericht vorgelegt, der dann auf der Grundlage von Modellrechnungen darüber Auskunft gibt, wie sich die Rentenfinanzen in den nächsten 15 Jahren voraussichtlich entwickeln werden. Danach bleibt der Beitragssatz dann bis einschließlich 2022 unverändert bei 18,6 Prozent. Anschließend steigt er schrittweise wieder an auf voraussichtlich 20 Prozent im Jahre 2025 und auf 21,6 Prozent im Jahre 2030. Im Jahre 2031 beträgt er dann voraussichtlich 21,8 Prozent. Der Beitragssatz bewegt sich damit in diesem Vorhersagezeitraum innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, die vorsehen, dass er bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen darf. Das Sicherungsniveau vor Steuern, definiert als Standardrente gemessen am Durchschnittsentgelt, bleibt in den kommenden Jahren weitgehend stabil bei rund 48,2 Prozent. Ab der Mitte des kommenden Jahrzehnts sinkt es allmählich ab und wird für 2030 auf 45 Prozent vorausberechnet. Auch das bewegt sich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben.

Darüber hinaus hat sich das Kabinett auch noch mit der Unterzeichnung eines EU-Partnerschaftsabkommens mit Armenien befasst. Diese Unterzeichnung soll an diesem Freitag in Brüssel im Rahmen des EU-Gipfels der Östlichen Partnerschaft stattfinden, und das Kabinett hat heute zugestimmt, dass das geschehen kann. Das ist das vierte Abkommen innerhalb der sogenannten Östlichen Partnerschaft - es gibt Assoziierungsabkommen mit der Republik Moldau, mit Georgien und mit der Ukraine -, und das unterstreicht eine neue Qualität in den Beziehungen zu Armenien. Es vertieft die gesamte Bandbreite der Zusammenarbeit, und zwar politisch wie wirtschaftlich. Wir setzen damit ein Zeichen, dass eine intensivere Zusammenarbeit mit der EU auch für ein Land möglich ist, das politisch und wirtschaftlich eng mit Russland verbunden ist.

Adebahr: Ich möchte etwas zum heutigen Urteil gegen Ratko Mladić sagen. Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien hat Ratko Mladić heute in erster Instanz wegen Genozids, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Bundesregierung begrüßt dieses Urteil als wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung der grausamen Verbrechen, die in den 1990er-Jahren im ehemaligen Jugoslawien verübt wurden. Ratko Mladić ist unter anderem verantwortlich für die Ermordung von über 8 muslimischen Männern und Jungen bei Srebrenica und wurde dafür heute wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.

Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin für die Stärkung des Völkerrechts und insbesondere auch für die Stärkung des Völkerstrafrechts einsetzen. Die Völkergemeinschaft muss Täter, die sich schwerster Kriegsverbrechen schuldig gemacht haben, zur Verantwortung ziehen. Dies schulden wir, schuldet die Weltgemeinschaft, den Opfern. Erst eine solche Aufarbeitung macht den Weg zu Versöhnung und Frieden frei.

Außerdem möchte ich noch etwa zu Simbabwe sagen. In Simbabwe hat gestern der langjährige Präsident Robert Mugabe seinen Rücktritt erklärt. Diese Entscheidung wurde von der Bevölkerung - vielleicht haben Sie die Bilder gesehen - mit großer Freude und Erleichterung aufgenommen. Aus Sicht der Bundesregierung haben die Ereignisse der letzten Tage damit eindringlich gezeigt, dass die Menschen in Simbabwe einen echten Neuanfang wollen, für ein Simbabwe, das friedlich, gewaltfrei, demokratisch und pluralistisch ist, für ein Land, in dem die Menschen dort ihr volles Potenzial entfalten können. Diese Chance besteht jetzt. Es ist die Chance auf einen Neuanfang, der aber unter Einschluss aller demokratischen und zivilgesellschaftlichen Kräfte erfolgen muss, und dabei bleiben die Bedeutung der Menschenrechte und der Gewaltverzicht aller Beteiligten ein grundlegendes Fundament.

Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung in Simbabwe mit großer Anteilnahme und mit Sympathie verfolgen. Wir stehen auch bereit, gemeinsam mit unseren europäischen, afrikanischen und internationalen Partnern Simbabwes Weg in eine neue Zukunft zu unterstützen.

Frage: Ich wüsste gerne, ob die (Verordnung zur Änderung der Stromnetzzugangsverordnung) irgendeine Auswirkung auf den Strompreis hat. Warum machen Sie das?

Baron: Die Verordnung ist von uns eingebracht worden, und ich kann die Zielsetzung gerne noch einmal erläutern. Herr Seibert hat es ja schon dargestellt: Es gibt derzeit eine einheitliche Stromgebotszone in Deutschland. Das ist auch historisch gewachsen, resultiert aus den Zeiten vor der Strommarktliberalisierung, einfach als historisch gewachsener Zustand, und das ist der aktuelle Status quo. Durch diese Änderung der Stromnetzzugangsverordnung wird dieser Status quo rechtlich verankert und rechtlich festgeschrieben, um da eben Klarheit und Transparenz zu erhöhen. Diese einheitliche Stromgebotszone dient eben dazu, dass der Gebotszonenzuschnitt einheitlich ist, gleiche Regelungen für den Zugang zum Netz und eben einheitliche Stromgebotspreise gelten. Dies auch aufrechtzuerhalten, ist unser Ziel.

Zusatzfrage: Heißt das, Sie wollen das festschreiben, was wir jetzt haben, aber Sie erwarten keine Veränderung?

Baron: Genau.

Zusatzfrage: Hätten Sie aber eine Veränderung erwartet, falls Sie das nicht festgeschrieben hätten?

Baron: Ziel ist eben, diese historisch gewachsene Situation auch gesetzlich zu verankern. Das, es gesetzlich zu verankern und diese Situation beizubehalten, halten wir eben für den gebotenen Weg.

Vielleicht noch ein Hinweis: Aus unserer Sicht ist eine einheitliche Stromgebotszone eben auch wichtig, um Anreize für den Netzausbau zu setzen und den Netzausbau zügig voranzubringen. Das ist ja eben ein wichtiges Handlungsfeld der Energiewende; daher diese Änderung der Stromnetzzugangsverordnung.

StS Seibert: Ich könnte vielleicht, der Kollegin, noch ein paar Fachinformationen nachreichen: Das Ziel der Regelung ist, sicherzustellen, dass die Übertragungsnetzbetreiber nicht einseitig über eine Änderung des sogenannten Gebotszonenzuschnitt entscheiden können, sondern dass solch eine Entscheidung im Rahmen der dafür vorgesehenen europäischen Prozesse erfolgt. Vor allem untersagt man diesen Übertragungsnetzbetreibern, bei Engpässen ein Engpassmanagement durchzuführen, das dann zu einer Aufteilung dieser innerdeutschen einheitlichen Strompreiszone führen würde. Sie werden deshalb rechtlich verpflichtet, Handelstransaktionen innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland ohne Kapazitätsvergabe so zu ermöglichen, dass das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine einheitliche Stromgebotszone bildet.

Zusatzfrage: Ich wollte nur sicherstellen, dass ich es richtig verstanden habe, dass es (bei der Änderung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung) um 600 Millionen Euro für die Arbeitnehmer sowie 600 Millionen Euro für die Arbeitgeber geht, also dass man die Beträge zusammenrechnen muss.

Außerdem wüsste ich gerne, was das für eine Auswirkung auf den Bundeshaushalt hat; denn der Rentenzuschuss ist ja immer an den Beitragssatz gekoppelt, wenn ich das richtig weiß. Das muss ja irgendwie finanziell bei Ihnen im Lot sein.

Schneider: Zur ersten Frage: Das ist richtig. Das sind jeweils 600 Millionen Euro für jede Seite.

Zum Bundeszuschuss: Der sinkt, und zwar in einer Größenordnung von - - - Ich habe es irgendwo. Ich schaue nach und würde das gleich noch einmal nachreichen. Er sinkt aber auf jeden Fall.

Zusatzfrage: Dann hätte ich die Nachfrage, ob das im Bundeshaushalt 2018 schon eingeplant ist, also ob darin jetzt mehr Geld zur Verfügung steht oder ob Sie das Geld, das jetzt frei wird, schon verplant haben.

Schneider: Das müsste ich in der Tat nachreichen. Was den Bundeszuschuss angeht, kann ich gleich hier nachschauen; das - das weiß ich - habe ich mit.

Aber was den Haushalt angeht, müsste ich das dann tatsächlich sozusagen noch einmal im Anschluss nachreichen. Ich kann Ihnen nicht sagen, inwieweit der vorläufige Haushalt das schon in welcher Größenordnung beinhaltet oder nicht.

Frage: Herr Seibert, wie viele Ministerinnen und Minister haben denn noch Interesse an einer Teilnahme an der Sitzung der geschäftsführenden Regierung durch persönliche Anwesenheit gezeigt?

Zweite Frage in diesem Zusammenhang: Vor einiger Zeit hat ja der geschäftsführende Kanzleramtsminister seine geschäftsführend amtierenden Kollegen gebeten, auf besondere Beförderungen und einen Stellenzuwachs auf Leitungsebenen mit Rücksicht auf die Vergänglichkeit der Großen Koalition zu verzichten. Wird diese schriftliche Bitte von Herrn Altmaier eigentlich vom Verfahren her kontrolliert, ist das quasi ein Ukas, oder ist das nur eine freundliche Bitte, an die man sich halten kann, aber nicht muss?

StS Seibert: Erstens war die geschäftsführende Bundesregierung heute komplett im Bundeskabinett vertreten, wie es ja auch ganz normal und selbstverständlich ist; denn wir sind eine geschäftsführende Bundesregierung, die jederzeit handlungsfähig ist und sein muss. Das wurde heute auch durchaus durch die Präsenz widergespiegelt. Sie sehen ja auch, dass das heute Beschlüsse waren, die wichtig sind.

Hinsichtlich des anderen gehe ich davon aus, dass das natürlich auch von allen Beteiligten im Auge behalten wird.

Zusatzfrage: Aber heißt "im Auge behalten", dass das im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung geschieht, wie es unter Demokraten üblich ist, oder sitzt da irgendjemand in der Amtsstelle des geschäftsführenden Kanzleramtsministers, der akribisch darauf achtet, dass es zu keinen besonders herausragenden Beförderungswellen in diesen Tagen kommt?

StS Seibert: Da solche Beförderungen ja auch durch das Kabinett gingen, wenn es sie gäbe, würden sie schon auffallen.

Zusatzfrage: Aber ist das, was alles unterhalb der Kabinettsbefassung angeht - da verdient man ja auch ordentlich Geld -, ein freiwilliger Verzicht auf goldene Zeiten?

StS Seibert: Die Unterstellung, die darin liegt, würde ich gerne zurückweisen. Ansonsten kann ich die Frage, in welcher Form das überprüft wird, jetzt nicht beantworten. Das Kanzleramt steht natürlich mit den Ministerien, falls es Fälle gibt, die fraglich sind, in Kontakt.

Frage: Wir sind ja gerade bei dem Bereich der handlungsfähigen Bundesregierung. Jetzt sind die Minister zwar im Amt und erscheinen auch zur Kabinettssitzung. Gestern hat sich aber im Bundestag gezeigt, dass die geschäftsführende Bundesregierung eben nicht mehr die Unterstützung aller Fraktionen, die sie eigentlich tragen sollten, hat; denn bei der Abstimmung über die vorzeitige Rückzahlung der irischen Schulden gegenüber dem IWF, die ja ein Bundestagsvotum erfordert hat, hat die SPD nicht mitgestimmt. Das ist jetzt vielleicht noch ein vergleichsweise kleiner Bereich, aber es gibt ja nun auch andere Sachen, die die geschäftsführende Bundesregierung noch machen will. Gibt es darüber irgendwelche Verabredungen innerhalb der Bundesregierung? Die Handlungsfähigkeit hängt ja auch an solchen Fragen.

StS Seibert: Sie werden verstehen, dass ich über das Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag aus Respekt vor dem Verfassungsorgan Bundestag hier nicht sprechen kann.

Zuruf: Das war ja nicht meine Frage!

StS Seibert: Na ja, doch. - Ich gehe davon aus, dass die Befugnisse und auch die Verpflichtungen einer geschäftsführenden Bundesregierung allen, die an ihr beteiligt sind, auch bekannt sind.

Frage: Aber Herr Seibert, es ist doch schon so, dass die Koalition beendet wäre, wenn man mit wechselnden Mehrheiten abstimmte. Ist dann auch die geschäftsführende Koalition beendet, wenn man mit wechselnden Mehrheiten abstimmt? Welche Regierungsform gibt es dann noch?

StS Seibert: Wir haben eine geschäftsführende Bundesregierung, und weitere Spekulationen gibt es nicht an dieser Stelle und nicht durch mich.

Frage: Ich hätte gerne gewusst, Herr Seibert, ob der Brexit-Ausschuss überhaupt noch tagt. Kann der überhaupt noch tagen?

Ein bisschen konkreter: Herr Barnier hat vor zwei Wochen - ich glaube, es war am 10. November - Großbritannien eine zweiwöchige Frist gesetzt, sich zu äußern. Wie findet jetzt die Meinungsbildung der Bundesregierung zu dieser Frage statt?

StS Seibert: Ich muss noch einmal sehr grundsätzlich anfangen, und das habe ich leider schon oft gesagt: Eine geschäftsführende Bundesregierung hat rechtlich dieselben Befugnisse wie eine regulär im Amt befindliche Bundesregierung. Das gilt für die Politik in Deutschland ebenso wie für die europäische und die internationale Ebene. Deswegen sind wir natürlich auch zu jeder Zeit fähig, unsere Haltung zu den laufenden Brexit-Verhandlungen zu äußern, haben sie bereits geäußert und handeln dabei natürlich im Konsens mit den anderen EU-27 sowie im Rahmen des Verhandlungsmandats, das wir alle Michel Barnier und seinem Team gegeben haben. Daran hat sich nichts geändert. Wenn es für notwendig erachtet wird, kann auch jederzeit dieser sogenannte Brexit-Kabinettsausschuss zusammentreten.

Zusatzfrage: Ich habe noch eine andere Frage, Herr Seibert. Sie haben, glaube ich, den Begriff vom "sondierungsfreundlichen Regieren" geprägt.

StS Seibert: Der ist nicht von mir.

Zusatz: Ich weiß es, ehrlich gesagt, nicht.

StS Seibert: Ich weiß nicht, von wem er ist, aber irgendjemand hatte ihn gesagt, und ich habe ihn dann einmal aufgegriffen.

Zusatzfrage: Egal, Sie haben ihn ja eingeführt. - Ist das eigentlich noch so? Wird jetzt also gerade auch sondierungsfreundlich regiert? Es wird ja zumindest momentan nicht sondiert.

StS Seibert: Na ja, wo nichts sondiert wird, verliert der Begriff natürlich ein bisschen seine Bedeutung, oder? Das heißt nicht, dass wichtige Weichenstellungen natürlich nicht auch nur in Absprache vorgenommen werden würden.

Frage: Es gab ja jetzt in den Sondierungsgesprächen Einigkeit darüber, dass es notwendig und machbar sei, 7 Gigawatt an Kohlestrom aus dem deutschen Strommix herauszunehmen, um die Klimaschutzziele für 2020 noch zu erreichen. Die geschäftsführende Umweltministerin hat ja gestern Abend im Bundestag erklärt, sie wolle damit jetzt auch anfangen, und als ersten Schritt hat sie die dafür vorgesehene Kommission berufen, die die Details und die Kompensation ausarbeiten soll. Sie wolle das tun, sofern die Unionsseite damit einverstanden sei. Ich wüsste gerne, ob zum Beispiel am Rande dieser Kabinettssitzung schon darüber gesprochen wurde, ob die Unionsseite damit einverstanden ist, und, wenn nicht, ob Sie, Herr Seibert, vielleicht einmal etwas dazu sagen können, wie einverstanden Sie damit wären.

Schroeren: Mir ist nicht bekannt, ob das heute am Rande der Kabinettssitzung eine Rolle gespielt hat. Ich kann nur wiederholen, was die Ministerin gestern im Bundestag gesagt hat. Da sagte sie: Aus Verhandlungskreisen war zu vernehmen, dass die Union zuletzt angeboten hatte, 7 Gigawatt an Kohlekapazität bis 2020 vom Netz zu nehmen. Sie sagte weiter: Das ist meines Erachtens eine vernünftige Größenordnung, die eine Basis für eine deutlich bessere Klimabilanz 2020 legen würde und von der aus wir einen stetigen Pfad für das Erreichen der Klimaschutzziele 2030 legen können. Dann hat sie zum Schluss ihrer Ausführungen gesagt, dass sie bereit wäre und es für sinnvoll hielte, wenn bereits jetzt von der geschäftsführenden Bundesregierung die Vorbereitungen für die Bildung der Kommission getroffen werden würden, wie im Klimaschutzplan 2050 beschlossen worden ist.

StS Seibert: Mir ist nicht bekannt, dass innerhalb der geschäftsführenden Bundesregierung darüber jetzt schon Gespräche geführt werden. Ich würde solchen Gesprächen an dieser Stelle auf keinen Fall vorgreifen wollen.

Zusatzfrage: Aber ist Ihnen denn bekannt, dass es irgendwelchen Widerstand dagegen gibt? Dann wären ja vielleicht gar keine Gespräche notwendig.

StS Seibert: Ich habe zu diesem Thema jetzt nicht mehr zu sagen und möchte hier auch nicht unter Rückgriff auf Sondierungsverhandlungen, die ja nun auch nicht mehr tagesaktuell sind, sozusagen neue Äußerungen machen.

Zusatzfrage: Wird dieser Einschätzung, dass 7 Gigawatt problemlos abgeschaltet werden könnten und müssten, denn mittlerweile auch vom Bundeswirtschaftsministerium geteilt? Es gab ja Missverständnisse über das Papier, das irgendwie von der Fachabteilung und dem Staatssekretär erstellt worden war und zu dem die Ministerin dann sagte, das sei nicht von ihr, aber falsch sei es auch nicht. Mir ist zumindest nicht richtig klar geworden, was das Ministerium jetzt eigentlich wirklich darüber denkt. Können Sie noch einmal sagen, ob dieser Sachstand, der von Spitzenvertretern der Bundesnetzagentur und des Bundeswirtschaftsministeriums dort vorgetragen worden ist, auch vom Ministerium für zutreffend gehalten wird?

Baron: Das haben wir schon am vergangenen Freitag hier an dieser Stelle in der Regierungspressekonferenz getan. Ich kann das gerne noch einmal tun, würde aber gerne zwei Fragen voneinander trennen.

Zu Ihrer ersten Frage, was das Papier angeht, das in der Presse kursierte, haben wir unsere Stellungnahme abgegeben und mitgeteilt, dass es sich nicht um ein Papier des Hauses handelt, weil es im Haus und mit der Hausleitung nicht abgestimmt ist und wir uns daher von dem Papier distanzieren. Das ist der bekannte Sachverhalt, den wir schon am Freitag hier vorgetragen haben.

Noch einmal zu der Frage, die Sie davor gestellt hatten, was die Kommission "Wachstum, Strukturwandel, Regionalentwicklung" angeht: In der Tat, das ist die Kommission, die im Klimaschutzplan 2050 vorgesehen ist. Der Klimaschutzplan enthält ja die Aufgabe an die Politik, Strukturwandel in den betroffenen Regionen durch aktive Modernisierungs- und Strukturpolitik zu begleiten. Die Kommission wird umfassend vorbereitet, und der Auftrag dafür liegt im Bundeswirtschaftsministerium. Es gab seit dem Klimaschutzplan im vergangenen Jahr schon in den vergangenen Monaten Gespräche mit den betroffenen Ländern, um das umfassend vorzubereiten. Das ist der Prozess, der läuft. Das sind die inhaltlichen Vorbereitungen. Es soll ein aussagekräftiges Bild von der aktuellen Situation in diesen Ländern geben, damit die Kommission ihre Arbeit aufnehmen und auf Basis der umfassenden Vorbereitung agieren kann. Wie nun der weitere Prozess abläuft, ist zwischen den Ressorts der Bundesregierung abzustimmen.

Vorsitzender Feldhoff: Dann kommen wir zu einer Nachlieferung des BMAS in Sachen Rente.

Schneider: Ich kann noch einmal zum Bundeszuschuss etwas nachtragen - das finden Sie übrigens auch in der Beitragssatzverordnung, die heute im Kabinett war und die bei uns auf der Homepage steht -: Zum einen sind das die Entlastungen durch die Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten, die sich auf eine Entlastungshöhe von 0,08 Milliarden Euro belaufen. Zum anderen ist das der allgemeine Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. Hier gibt es eine Entlastung in Höhe von 0,24 Milliarden Euro. Das ist, wie gesagt, in der Verordnung selbst ausgewiesen.

Was den Haushalt anbelangt, müsste ich tatsächlich nachreichen, ob - und wenn ja, in welcher Höhe - eine mögliche Entlastung schon berücksichtigt worden ist. Die genaue Höhe, wie ich sie jetzt genannt habe, wird dort sicherlich nicht stehen. Wenn, dann wäre das Zufall, weil die Daten erst kurz bevor der Rentenversicherungsbericht ins Kabinett kam feststanden.

Frage: Insgesamt 320 Millionen Euro?

Schneider: Genau.

Frage: Es geht um die Kontrolle von Flugpassagieren aus Griechenland und um eine Verordnung, die ab dem 12. November für ein halbes Jahr gelten wird. Passagiere, die aus Griechenland kommen, werden im Flugzeug wie Personen behandelt, die von außerhalb des Schengen-Raums kommen. Seitdem gibt es in griechischen Medien eine Flut von Berichten über Fluggäste, die sich über die langwierigen Prozeduren beschweren, mit denen sie konfrontiert sind, dass sie in abseitige Hallen gebracht und kontrolliert werden, dass sie wegen zu wenig Personal dort längere Zeit sitzen müssen, bis ihre Pässe kontrolliert werden. Meine Frage ist: Wollen und werden Sie diese Kontrollen erträglicher machen?

Dann gibt es noch die Beschwerde, dass es von deutscher Seite im Vorfeld überhaupt keine Informationen darüber gibt, was die griechischen Fluggäste in Deutschland erwartet.

Korff: Erst einmal zur rechtlichen Einordnung: Das ist kein Erlass oder keine Verordnung, die ab dem 12. November gilt, sondern das ist die Ankündigung, die wir schon im Oktober anhand von Pressemitteilungen gemacht haben, dass die Grenzkontrollen für weitere sechs Monate - beginnend ab dem 12. November - begonnen werden, und zwar an der Binnengrenze zu Österreich, aber eben auch an der griechischen Luftgrenze. Das heißt, die Ankündigung gab es schon. Zu allen Zeitpunkten gab es dazu einen engen Austausch mit den griechischen Behörden.

Zu dem Vorwurf, der in der Tat jetzt offensichtlich in den griechischen Medien ziemlich breit erhoben wird, dass die Passagiere in den Flughäfen in die Extra-Schengen-Bereiche geleitet werden: Das können wir tatsächlich so nicht bestätigen. Wir setzen alles daran, dass Flüge in den normalen Schengen-Ankunftsbereichen abgefertigt werden. Das ist jedenfalls für Frankfurt, wo das die meisten Flüge betrifft, in jedem Fall so. Es gab einzelne Fälle, wo es in Stuttgart aus Gründen, die nicht zwingend mit den Kontrollen zusammenhängen, eventuell erforderlich war, in dem Extra-Schengen-Bereich abzufertigen. Das waren, wie gesagt, einzelne Flüge. Die deutschen Behörden sind sehr bemüht, die Kontrollen auf das Notwendigste zu beschränken und den Reisenden reibungslose Anschlüsse zu ermöglichen.

Es gibt vereinzelt Berichte, dass es zu Verzögerungen gekommen ist. Uns wird aber nicht flächendeckend von denjenigen, die das vor Ort beobachten, berichtet, dass es zu erheblichen Kontrollschlangen oder Ähnlichem gekommen ist.

Zusatzfrage: Was diese Maßnahme betrifft, so kritisieren nicht nur die griechischen Passagiere mangelnde Informationen - ich glaube, das betrifft inzwischen Zehntausende; in den letzten neun Tagen waren es über 30 -, sondern auch die griechische Regierung. Sie sei nur einen Tag vor dem Treffen der Justiz- und Innenminister der EU Mitte Oktober in Luxemburg vom deutschen Innenministerium darüber informiert worden, dass die Flugzeuge aus Griechenland ab November kontrolliert werden. Warum haben Sie sich im Vorfeld nicht mit der griechischen Seite zusammengesetzt, um Lösungen zu finden, wie die Missstände, die Sie konstatiert haben - es kommen Personen aus Griechenland mit gefälschten Pässen, und in den ersten zehn Monaten wurden an die 1000 Verhaftungen an deutschen Flughäfen vorgenommen -, beseitigt werden können? Warum muss jetzt die Europäische Kommission - heute tagen in Brüssel die Experten - beide Seiten zusammenführen?

Das, was mich irritiert, ist Folgendes: Mehrmals ist in diesem Jahr in der Bundespressekonferenz die gute Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Griechenland in Flüchtlings- und Sicherheitsfragen betont worden. Seit Jahren arbeiten deutsche Beamte mit ihren griechischen Kollegen an griechischen Flughäfen zusammen, um genau das zu verhindern, was passiert. Ich glaube, es gab aufgrund dieser Zusammenarbeit von deutschen und griechischen Beamten an die 1800 Verhaftungen an griechischen Flughäfen, sodass verhindert worden ist, dass Personen mit gefälschten Papieren nach Deutschland gekommen sind. Warum nicht vorher die Zusammenarbeit?

Korff: Ich versuche einmal, die Komplexe zu trennen, die es zu beantworten gilt.

Die Zusammenarbeit gibt es, und sie ist in der Tat gut. Zum Beispiel gibt es diese Zusammenarbeit an den Flughäfen, aber auch auf Expertenebene auf ganz unterschiedlichen Ebenen im Migrationsbereich. Ich sage das, weil es wichtig ist, den Begriff richtigzustellen. Verhaftungen gab es natürlich nicht, sondern diese Zusammenarbeit der griechischen und deutschen Behörden durch polizeiliche Grenzbeamte, die im Vorfeld von Flügen mitarbeiten, hat in diesem Jahr zu 3200 Beförderungsausschlüssen und - die Zahl nannten Sie auch - um die 1000 Zurückweisungen an der Grenze in dem Moment geführt, wo sie in Deutschland angekommen sind. Auch das waren keine Verhaftungen, sondern Zurückweisungen an der Grenze. Das erst einmal zur Klarstellung des Begriffs.

Ich kann den Zeitpunkt, also ob das genau einen Tag vor dem JI-Rat war oder nicht, in dieser Form nicht bestätigen. Die Zahlen waren auf polizeilicher Ebene jeweils Gegenstand des Austauschs in dieser deutsch-griechischen Zusammenarbeit. Konkret ist aber im Nachgang - - - Der JI-Rat fand zufällig zeitgleich mit der Ankündigung der Wiedereinführung der Grenzkontrollen - das war einen Monat vor dieser Maßnahme - statt. Seitdem gibt es einen engen Austausch zwischen den deutschen und den griechischen Behörden. Wir waren zu jedem Moment mit der Kommission in einem engen Kontakt, was diese Thematik anbelangt.

Frage: Ich habe das selber am Montag, dem 30. November, auf dem Flughafen Schönefeld erlebt. Wir sind aus Athen gekommen und in einen Bereich außerhalb von Schengen geführt worden. Das war außerhalb von Schengen. Ich habe das selbst erlebt.

Korff: Ich kann, wie gesagt, einzelne Maßnahmen hier weder nachvollziehen noch tatsächlich kommentieren. Da fehlt mir schlicht das Wissen.

In der Sache weiß ich, dass wir im Kontakt mit der Bundespolizei sind und das, soweit es geht, verhindert werden soll.

Frage: Direkt dazu: Sie können also mit der Formulierung, die Sie jetzt benutzt haben, nicht ausschließen, dass das geschieht, dass Passagiere aus Griechenland nicht im Schengen-Bereich, sondern in einem anderen Bereich kontrolliert werden?

Zweitens. Diese verschärften Grenzkontrollen gelten ja in Deutschland seit Längerem. Sie haben sich auf Berichte über diese schärfere Verordnung berufen. Sind das nur Berichte oder gibt es auch Daten, die dem zugrunde liegen?

Eine Frage an das Außenministerium: Gab es vonseiten der griechischen Regierung irgendeine Art Beschwerde über das, was geschieht?

Korff: Nein, ich kann nicht ausschließen - das war ja Ihre Frage -, dass einzelne Flüge in Extra-Schengen-Bereichen abgefertigt werden. Das kann man aber aufgrund der Flughafenorganisation nie. Ich kann nur sagen, dass wir bestrebt sind, die Abfertigungen in Extra-Schengen-Bereichen auf das absolute Mindestmaß zu beschränken und dass das vermieden werden soll.

Zur zweiten Frage, ob es Daten gab: Die habe ich ja gerade genannt. Die Grundlage für uns ist schon das Migrationsgeschehen, das aufgrund der Zahlen, die ich gerade genannt habe, sozusagen Anlass gibt. Bei Stichproben - das muss man ja auch sagen - wurde in 1000 Fällen festgestellt - und damit liegt die Zahl höher als an anderen Binnengrenzen; nur einmal zum Vergleich: Italien steht an Platz zwei mit einer niedrigen dreistelligen Summe -, dass unerlaubte Einreisen über die Luftgrenze versucht wurden. Der andere Teilaspekt sind, wie ich eben sagte, diese Beförderungsausschlüsse, die auf griechischer Seite dazu führen.

Ein Punkt ist auch noch wichtig: Die Kontrollen hier in Deutschland sind die Maßnahmen, die wir hier in Deutschland unverändert durchführen. Es gilt natürlich auch, dass gleichermaßen auf griechischer Seite bei Abflug sowohl durch die Luftfahrtunternehmen als auch durch die griechischen Behörden in Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden die Maßnahmen unterstützt werden können. Je mehr dort passiert, desto weniger muss in Deutschland kontrolliert werden.

Adebahr: Mir ist bis heute nicht bekannt, dass es Beschwerden über unsere Botschaft oder an das Auswärtige Amt gegeben hat. Ich will das aber auch nicht ausschließen. Das würden wir gegebenenfalls nachreichen.

Frage: Sie sagten, diese Menschen in den deutschen Flughäfen seien zurückgewiesen worden. Was bedeutet Zurückweisung? Heißt das, dass erst einmal ihre Personalien festgestellt wurden, dass sie zur Polizei gebracht worden sind? Wie sieht die Prozedur aus?

Korff: Das Kriterium ist, dass eine Einreise ohne gültiges Reisedokument versucht wird. Im Einzelnen kann ich die Abläufe hier jetzt nicht schildern.

Zusatzfrage: Ist das eine Straftat?

Korff: Ja, das ist eine Straftat. Das ist die gleiche Situation wie beim Überschreiten einer Binnengrenze, zum Beispiel einer Landgrenze, ohne ein gültiges Reisedokument.

Zusatz: Aber die Leute müssten dann doch verhaftet werden!

Korff: Nein, sie müssen nicht verhaftet werden. Nicht jede Straftat bedeutet, dass Menschen verhaftet werden.

Zusatz: Das heißt, sie werden sofort ausgewiesen, ohne Feststellung ihrer Identität?

Korff: Dann stellen sich mehrere Fragen, die hier, denke ich, auch schon sehr häufig diskutiert wurden, etwa ob ein Asylantrag gestellt wird oder nicht und solche Fragen. - Aber das heißt nicht automatisch Verhaftung.

Zusatzfrage: Entschuldigen Sie, ich muss noch etwas fragen, und zwar: Die Begründung, die Sie in einer Meldung Ihres Ministeriums Mitte Februar gegeben haben, warum Sie diese Maßnahme treffen, war: "in nationaler Souveränität" - das heißt also, ohne die Beteiligung der Europäischen Kommission. Das ist rechtlich möglich. In Ihrer Meldung heißt es: "als Ultima Ratio unter bestimmten Voraussetzungen für die Dauer von sechs Monaten". Dann heißt es dort weiter zu dieser Ultima Ratio:

"Die Mitgliedstaaten haben davon in der Vergangenheit insbesondere im Zusammenhang mit politischen und sportlichen Großereignissen und terroristischen Anschlägen Gebrauch gemacht."

Deshalb meine Frage: Gab es unter denen, die Sie da abgewehrt haben, bei denen Sie verhindert haben, dass sie nach Deutschland kommen, irgendjemanden, der als islamistischer Gefährder oder als Terrorverdächtiger gelten kann wie zum Beispiel derjenige islamistische Gefährder, der mit einer Fußfessel Mitte Februar aus Hamburg nach Griechenland geflogen ist, wie man hört, mit dem Zutun sämtlicher deutscher Behörden?

Korff: Zu dieser Unterstellung möchte ich mich in diesem Zusammenhang nicht äußern.

Zusatz: Das ist keine Unterstellung. Entschuldigen Sie!

Korff: Die Formulierung "mit Zutun deutscher Behörden" ist eine Unterstellung.

Erstens ist die Erklärung, die wir abgegeben haben, nicht von Mitte Februar, sondern von Mitte Oktober.

Ja, es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten, Grenzkontrollen einzuführen. Diejenige, die wir in diesem Fall gewählt haben, ist die in nationaler Souveränität, in der Tat ohne Beteiligung der Kommission. Die Begründung, die damals aufgeführt wurde und die auch in der Pressemitteilung vom 12. Oktober sehr nachvollziehbar ist, stellt auf die terroristische Bedrohungslage in Deutschland und Europa insgesamt ab und nicht auf konkrete Einzelfälle. Es bedarf nicht eines konkreten Einzelfalls, der an der Grenze festgestellt wurde, um eine solche Maßnahme zu begründen, sondern sie stellt tatsächlich auf die Bedrohungslage insgesamt ab.

Um auch das klar zu sagen: Die Entscheidung in Bezug auf die griechischen Landgrenzen steht nicht konkret in einem engeren Zusammenhang zur terroristischen Bedrohungslage als die Entscheidung in Bezug auf die österreichische Binnengrenze.

Frage: Frau Korff, Sie sprechen von tausend Personen. Die griechische Seite hat Berlin gefragt: diese Liste mit den tausend Personen, Namen, Datum, Ort. Sie haben nicht geantwortet. Gibt es eine Liste mit tausend Personen? Hat die griechische Regierung nach dieser Liste gefragt?

Korff: Zu den deutsch-griechischen Beziehungen, zu konkreten Gesprächen und Forderungen möchte ich mich hier nicht äußern.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt zum Thema Libanon, Rücktritt vom Rücktritt: Ich möchte erstens wissen, ob Sie eigene Erkenntnisse haben, und zweitens, ob Sie vielleicht eine kurze Lagebeurteilung aus Ihrer Sicht geben können. - Danke.

Adebahr: Aus unserer Sicht ist die Rückkehr von Saad Hariri in den Libanon ein Hoffnungszeichen. Außenminister Gabriel hat sehr deutlich unterstrichen, dass auch die Initiative des französischen Präsidenten, Hariri nach Paris einzuladen, und jetzt auch in der Vorbereitung seiner Rückkehr eine sehr begrüßenswerte Initiative war.

Aus unserer Sicht ist es jetzt wichtig, dass im Interesse des Libanons und der Menschen dort die aktuelle Phase der politischen Ungewissheit möglichst bald endet. Auch die Meldung über das Ruhenlassen des ausgesprochenen Rücktritts, die wir vernommen haben, müssen wir erst einmal daraufhin anschauen, was genau das heißt und was er damit meint, wie sich die Beratungen in der libanesischen Regierung und auch mit Präsident Aoun jetzt fortsetzen. Aus unserer Sicht bleibt es so: Der Libanon kann nur dann dauerhaft Stabilität finden, wenn alle libanesischen politischen Akteure dafür arbeiten, das Land zu einen, und sich auf die Herausforderungen konzentrieren, vor denen der Libanon steht - und diese sind zahlreich. Wir hoffen, dass sich der Libanon auf diesen Weg begeben kann.

Frage: An Herrn Seibert und vielleicht auch die Kollegen im Landwirtschaftsministerium: Der Rechercheverbund aus WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" bringt heute Mittag eine Geschichte rund um Untreuevorwürfe gegen den Parlamentarischen Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium Peter Bleser. Haben Sie Erkenntnisse dazu? Die Immunität ist offenbar schon aufgehoben. Kennen Sie Einzelheiten dazu?

StS Seibert: Für mich gilt: Nein.

Hauck: Auch mir liegen keine Erkenntnisse vor.

Zusatz: Wenn aber der Bundestag offenbar schon tätig geworden ist, dann scheint das ja eine Sache zu sein, die hinter den Kulissen bekannt gewesen ist.

Hauck: Für das Landwirtschaftsministerium kann ich sagen, dass das keine Sache ist, die seine Tätigkeit als Parlamentarischer Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium betrifft. Von daher kann ich mich an dieser Stelle dazu nicht äußern.

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema Air Berlin, wahrscheinlich an das Wirtschaftsministerium. Ich wüsste erstens gern, ob der Kredit mittlerweile zurückgezahlt worden ist beziehungsweise wie dabei der Stand ist.

Zweitens gibt es heute, wenn ich es richtig im Kopf habe, eine Demonstration von Air-Berlin-Mitarbeitern, die keinen Arbeitsplatz gefunden haben. Sind Sie im Rückblick mit den Maßnahmen, die getroffen wurden, auch im Zusammenhang mit dem Kredit, der dazu dienen sollte, am Schluss auch Arbeitsplätze zu sichern, zufrieden? Wie bewerten Sie den ganzen Vorgang bis heute? - Danke.

Baron: Vielen Dank. Wir haben zur Frage der Kreditgewährung hier schon mehrfach Stellung genommen. Es gab klare Gründe für diesen Kredit. Das kann ich auch gern noch einmal darlegen. Es ging im August darum, ein sofortiges Grounding zu verhindern. Dieses hätte auch die Verkaufsverhandlungen, die ja im Folgenden stattgefunden haben, erschwert. Die Situation gerade für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätte deutlich schlechter ausgesehen als ohne einen gewährten Kredit. Deshalb wurde die Entscheidung für die Kreditgewährung - als Entscheidung der gesamten Bundesregierung - getroffen.

Zu Ihrer Frage des Kredits: Wir gehen weiterhin davon aus, dass der Kredit in voller Höhe zurückgezahlt werden kann. Er ist Teil der Insolvenzmasse und wird aus der Insolvenzmasse als Massekredit beglichen. Derzeit ist eine Rückzahlung noch nicht erfolgt. Aber wir gehen, wie gesagt, weiterhin davon aus, dass sie erfolgen wird.

Zusatzfrage : Vielen Dank. Der erste Teil war der Blick zurück. Ich wüsste gern, ob Sie schon ein Fazit im Haus gezogen haben, wie Sie also auch die Bemühungen der beteiligten Unternehmen, auch der Käufer, bewerten. Gibt es solch ein Fazit schon? - Danke.

Baron: Es gibt jetzt kein formelles Fazit, das wir ziehen. Es ist ja ein Prozess, der noch stattfindet. Die Verkaufsverhandlungen zwischen den Beteiligten haben stattgefunden. Es finden aber noch Prüfungen auf Kommissionsebene statt. Die Transfergesellschaft im Land Berlin ist gestartet. Es ist also ein Prozess, der noch stattfindet, sodass wir zum jetzigen Zeitpunkt auch kein Fazit ziehen sollten.

Natürlich ist es das Interesse auch der Bundeswirtschaftsministerin - das hat sie auch deutlich gemacht -, dass möglichst viele Beschäftigte Anschlussbeschäftigungen finden. Dafür gibt es die beschriebenen Prozesse zum Beispiel im Land Berlin. Aber all diese Prozesse laufen noch.

Mittwoch, 22. November 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 22. November 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/11/2017-11-22-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. November 2017

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