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PRESSEKONFERENZ/1583: Regierungspressekonferenz vom 20. Dezember 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Mittwoch, 20. Dezember 2017
Regierungspressekonferenz vom 20. Dezember 2017


Themen: Bericht des UN-Generalsekretärs zur Umsetzung des Atomabkommens mit dem Iran, Raketenbeschuss der Hauptstadt Saudi-Arabiens, Reise des Bundesaußenministers nach Afghanistan, Abzug der russischen Offiziere aus dem Joint Centre for Control and Coordination, erster Jahrestag des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz, Rede eines russischen Schülers anlässlich des Volkstrauertags im Deutschen Bundestag, Überarbeitung des Traditionserlasses der Bundeswehr, Steuerreform in den USA, Überreichung von Förderbescheiden für die Entwicklung kommunaler Masterpläne zur Verbesserung der Luftqualität, Schadenersatzklage gegen an einem Lastwagenkartell beteiligte Hersteller, Verzögerung der Arbeiten an der Tschernobyl-Schutzhülle, Verfahren gegen Polen nach Artikel 7 der EU-Verträge, Überbrückungskredit für die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin, UN-Resolution zur Jerusalem-Politik der US-Regierung

Sprecher: StS Seibert, Breul (AA), Neumann (BMVg), Dimroth (BMI), Fehling (BMF), Alemany (BMWi), Friedrich (BMVI), Haufe (BMUB)

Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Wir beginnen mit dem Bericht des UN-Generalsekretärs zur Bewertung der Umsetzung der Verpflichtungen aus der Resolution 2231, den er gestern im UN-Sicherheitsrat vorgestellt hat. Die Resolution 2231 aus dem Juli 2015 bestätigt das Atomabkommen mit dem Iran und hat es damit für die Unterzeichner verpflichtend gemacht. Wir begrüßen die Feststellung des Berichts sehr, dass die Nuklearvereinbarung sowohl durch den Iran als auch durch die anderen an der Vereinbarung beteiligten Staaten im Berichtszeitraum eingehalten wurde.

Dessen ungeachtet gibt ein anderes Element des Umsetzungsberichts Anlass zu ernsthafter Sorge, nämlich die Fortsetzung des ballistischen Raketenprogramms durch den Iran. Die iranischen Raketenstarts und Raketentests vom Juni und Juli dieses Jahres stehen im Widerspruch zu der genannten Resolution. Wir fordern den Iran also noch einmal nachdrücklich dazu auf, die vollständige Umsetzung der UN-Resolution 2231 anzustreben.

Im Übrigen verstärken die Erkenntnisse, die im Bericht des Generalsekretärs enthalten sind, unsere Befürchtungen, dass der Iran die ihm auferlegten Beschränkungen bezüglich der Weitergabe von Waffen und von ballistischen Raketen verletzt. Dieser Bericht enthält mehrere deutliche Anhaltspunkte dafür, dass es eine Verwicklung des Irans in den Raketenbeschuss ziviler Ziele in Saudi-Arabien am 22. Juli und am 4. November gibt, und zwar Raketenbeschuss durch die Huthi im Jemen. Außerdem enthält der Bericht Hinweise, die nahelegen, dass der Iran für verschiedene Waffentransfers in den Jemen auf dem Seeweg verantwortlich ist. Solche Waffenlieferungen würden auch mehrere UN-Resolutionen, die UN-Resolutionen 2216 und 2231, verletzen.

Wir begrüßen daher die Empfehlung des UN-Sekretariats einer gemeinsamen Sitzung des Sicherheitsrats sowie des Jemen-Sanktionsausschusses, um diese Punkte weiter zu diskutieren.

Wir verurteilen darüber hinaus den erneuten Raketenbeschuss am gestrigen, 19. Dezember aus dem Jemen auf die Hauptstadt Saudi-Arabiens, auf Riad, auf das Schärfste. Es kann keine Rechtfertigung für einen solchen Akt geben. Diese Raketenangriffe auf Saudi-Arabien müssen endlich ein Ende nehmen. Wir appellieren erneut an alle Parteien des Konflikts im Jemen, die Spirale der Gewalt zu durchbrechen, die Kampfhandlungen unverzüglich einzustellen, politische Gespräche wiederzubeleben und die Blockade für humanitäre Hilfe - davon war hier schon oft die Rede - vollständig aufzuheben.

Wir unterstützen weiterhin nachdrücklich die Bemühungen des Sondergesandten der Vereinten Nationen für den Jemen und drücken noch einmal unsere feste Überzeugung aus, dass ein Ausweg aus dem Jemen-Konflikt nur auf diplomatischem Wege zu finden sein wird.

Breul: Guten Morgen! Außenminister Gabriel ist vergangene Nacht nach Afghanistan gereist. Er wird dort heute politische Gespräche mit dem Präsidenten Afghanistans, Aschraf Ghani, sowie dem Regierungschef, Abdullah Abdullah, führen. Dabei geht es auch um den Stand und die Perspektiven des Engagements Deutschlands in Afghanistan. Ein wesentlicher Punkt der Reise wird das Fortbestehen der Handlungsfähigkeit Deutschlands in Afghanistan sein. Wie Sie alle wissen, ist unsere Botschaft seit dem Anschlag am 31. Mai nur eingeschränkt arbeitsfähig. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies zu ändern. Dafür benötigen wir natürlich auch die Unterstützung Afghanistans.

Außenminister Gabriel wird weiterhin die für das kommende Jahr geplanten Wahlen ansprechen sowie für weitere Reformbemühungen der afghanischen Regierung werben. Überdies wird er sich über die Chancen für einen innerafghanischen Friedensprozess informieren. Es wird auch ein Treffen mit der Zivilgesellschaft geben.

Neben dem Besuch in Kabul ist ein Besuch in Masar-e-Scharif geplant, wo Außenminister Gabriel den deutschen Soldaten für ihren Einsatz danken und sich zum Stand des Wiederaufbaus unseres Generalkonsulats erkundigen wird.

Frage: Herr Breul, Sie haben eben angedeutet, dass auch die Unterstützung Afghanistans nötig sei, um die Handlungsfähigkeit wiederherzustellen. Gibt es Gründe dafür, dass Sie das hier betonen müssen?

Können Sie schon absehen, wie der Zeitplan aussehen wird, um die Handlungsfähigkeit dort wiederherzustellen?

Breul: Nein, dazu habe ich keine besonderen Gründe. Es war einfach nur der Hinweis darauf, dass wir das natürlich nicht komplett in Eigenregie machen können, sondern vor Ort in schwierigen Umständen mit den lokalen Behörden, mit dem Staat zusammenarbeiten müssen, um dies möglichst schnell zu gewährleisten.

Einen konkreten Zeitplan kann ich Ihnen leider noch nicht nennen.

Frage: Ist dieser Besuch zwischen dem Auswärtigen Amt und dem BMVg abgesprochen worden? Es gibt ja eine gewisse zeitliche Nähe der beiden Besuche.

Breul: Ich denke, das BMVg wird so leicht nicht zu überraschen sein, wenn man berücksichtigt, dass ja auch Außenminister Gabriel mit einem Flugzeug der Luftwaffe reist und auch ein Besuch auf einem Stützpunkt nicht unangekündigt erfolgen kann. Ja, natürlich: Der Besuch ist abgestimmt. Herr Gabriel wird neben dem Truppenbesuch, wie ich ja gerade schon erwähnte, auch Gespräche in der Hauptstadt Kabul führen.

Frage: Das Thema Afghanistan ist noch ein bisschen weiter. Die Verteidigungsministerin war ja gerade dort und hat angekündigt, dass es einen umfassenden Bericht geben soll. Wie ist die Position des Auswärtigen Amtes dazu. Wussten Sie von dieser Ankündigung? Wie ist das weitere Vorgehen?

Breul: Grundsätzlich unterziehen wir das Engagement in Afghanistan einer kontinuierlichen Beobachtung und Bewertung. Selbstverständlich sind wir auch der Meinung, dass wir, wenn wir jetzt über neue Mandate diskutieren, das sehr sorgfältig tun und es auch sehr gut begründen müssen, wenn wir Änderungen daran vornehmen wollen. Insofern unterstützen wir den Ansatz einer perspektivisch angelegten Bestandsaufnahme. Diese sollte natürlich vor allem auch den internationalen Rahmen berücksichtigen, in dem unser Engagement stattfindet. Sie sollte gerade Perspektiven für die zukünftige Gestaltung unseres Engagements aufzeigen. Über die genaue Art und Struktur dieses Berichts stimmen wir uns mit den Ressorts sehr eng ab.

Frage: Die Verteidigungsministerin hat gestern gesagt, dass sie eine Aufstockung des Mandates anstrebt. Wie ist die Position des Auswärtigen Amtes dazu?

Breul: Wir haben das Mandat ja gerade für drei Monate verlängert. Natürlich hat jetzt die Debatte darüber schon begonnen, was nach diesen drei Monaten passiert. Das wird in bewährter Weise in einem Abstimmungs- und Planungsprozess und natürlich in sehr engem Dialog mit dem Bundestag erfolgen, der letztlich darüber zu entscheiden hat.

Zusatzfrage: Hat Ihr Minister schon eine Position dazu?

Breul: Es gilt das, was ich gerade gesagt habe. Wir beginnen jetzt eine Debatte darüber. Frau von der Leyen hat schon Argumente vorgebracht. Es gibt mit Sicherheit auch weitere Argumente. Diese Debatte beginnen und führen wir jetzt. Wie schon gesagt, am Ende wird der Bundestag entscheiden.

Frage: Herr Seibert, hat die Bundesverteidigungsministerin ihren Wunsch nach einer Truppenaufstockung in Afghanistan ohne Rücksprache mit dem Kanzleramt gemacht, oder hat sie sich ins Einvernehmen mit dem Kanzleramt gesetzt? Hat sie damit sozusagen auch die Position der geschäftsführend amtierenden Bundeskanzlerin zum Ausdruck gebracht?

An Herrn Breul die Frage: Ist die Handlungsfähigkeit der deutschen Diplomaten in Afghanistan so weit wiederhergestellt, dass man mit Blick auf Flüchtlingsrückführungen eine umfassende Sicherheitseinschätzung der Lage in Afghanistan mit eigenen Erkenntnissen angehen kann?

StS Seibert: Frau von der Leyen ist die Verteidigungsministerin dieser Bundesregierung, die geschäftsführende Verteidigungsministerin dieser geschäftsführenden Bundesregierung. In dieser Ressortverantwortlichkeit hat sie den Besuch in Afghanistan abgestattet, mit denjenigen gesprochen, die die Realität dort vielleicht am allerbesten kennen, weil sie sie täglich erfahren, und ihre Haltung dazu gesagt. Es lohnt sich übrigens nach meiner Überzeugung, genau nachzulesen, was die Ministerin gesagt hat.

Zum Umgang mit dem Mandat, das der Bundestag gerade verlängert hat - wir haben ihm gemeinschaftlich vorgeschlagen, dies zu tun - hat Herr Breul gerade alles gesagt. Wir werden in der Bundesregierung ganz einvernehmlich vorgehen.

Zusatzfrage: Entschuldigung, aber die Frage war, ob sich die Verteidigungsministerin, bevor sie das in Afghanistan erklärt hat, was ich gelesen habe, ins Einvernehmen mit dem Kanzleramt gesetzt hat oder ob sie das nicht mit Rückendeckung der Kanzlerin getan hat.

StS Seibert: Die Verteidigungsministerin hat selbstverständlich, weil sie die Verteidigungsministerin ist, die Rückendeckung der Bundeskanzlerin, so wie es für die anderen Minister auch gilt. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Über internen Austausch unter den Ministern und innerhalb der Bundesregierung berichte ich hier ja grundsätzlich nicht.

Neumann: Wie Sie wissen, sind wir seit 16 Jahren in Afghanistan. Das Mandat und der Auftrag haben sich in diesem Zeitraum mehrfach geändert. Aktuell stehen die Sicherungskräfte vor Ort im Fokus. Ministerin von der Leyen hat den Fokus darauf gelegt, weil sie vor Ort von der Truppe, von den in Verantwortung stehenden Generalen gehört hat, dass wir unseren Auftrag "Train, Advice and Assist", den Resolute Support dort durchführt, besser erfüllen könnten, wenn wir mehr Sicherungskräfte hätten.

Für alles Weitere hat die Ministerin darauf verwiesen, dass wir die Diskussion breit in den dafür zuständigen Gremien durchführen werden. Die Entscheidung obliegt, wie auch Herr Breul schon gesagt hat, natürlich dem Deutschen Bundestag.

StS Seibert: Diese Sicherungskräfte - das muss man vielleicht für den einen oder anderen noch dazusagen - werden von anderen internationalen Kontingenten gestellt.

Neumann: Die multinationalen Berater kommen von verschiedenen Nationen. Das Gleiche trifft natürlich auf die Sicherungskräfte zu. Wir haben im Norden Afghanistans als Rahmennation eine besondere Rolle, aber das ist ein multinationaler Einsatz mit 18 weiteren Nationen.

Breul: Zur Handlungsfähigkeit der Botschaft kann ich, wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe, nur sagen, dass sie weiterhin nur sehr stark eingeschränkt handlungsfähig ist. Wir arbeiten weiter am Ausbau des Kernteams vor Ort. Hierbei wurden Fortschritte erzielt. Aber das ist natürlich ein Prozess. Unser Fokus liegt auf der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der Botschaft.

Ihre zweite Frage zielte, so nehme ich an, auf ein Datum für einen aktualisierten Asyllagebericht ab. Ein konkretes Datum kann ich Ihnen wegen der eingeschränkten Arbeitsfähigkeit weiterhin nicht nennen.

Zusatzfrage: Gibt es dafür eine zeitliche Prognose? Ist in zwei Jahren mit einem aktualisierten, mit eigenen Erkenntnissen vollumfänglich ausgestatteten Lagebericht für die mögliche Rückführung von Flüchtlingen nach Afghanistan zu rechnen oder im ersten Vierteljahr des nächsten Jahres? Können sie eine Andeutung machen?

Breul: Ehrlich gesagt, so richtig andeuten möchte ich das nicht, weil wir es nicht absehen können. Es ist, wie gesagt, unsere höchste Priorität, die Arbeitsfähigkeit der Botschaft wiederherzustellen - natürlich nicht nur wegen des Asyllageberichts. Wie Sie wissen, ist auch unsere Rechts- und Konsularabteilung vor Ort sehr stark gefragt und kann derzeit nicht arbeiten. Das ist für uns eine Toppriorität. Wie ich vorhin schon einleitend sagte, hängt es nicht nur von uns ab, sondern natürlich auch von den Partnern vor Ort, mit denen wir uns eng abstimmen.

Verzeihen Sie mir, ich möchte jetzt kein konkretes Zeitfenster nennen. Aber das hat für uns höchste Priorität, und wir arbeiten daran.

Frage: Herr Breul, man könnte jetzt zur Kenntnis nehmen, dass das Büro des Präsidenten in Afghanistan, also möglicherweise das Pendant zum deutschen Kanzleramt, in signifikanter Weise an entscheidenden Positionen von Afghanen mit einem deutschen Hintergrund geprägt oder beeinflusst wird. Ich vermute ja, dass Ihnen das nicht verborgen geblieben ist. Ist das in irgendeiner Weise eine spezifische Möglichkeit der intensiveren Beziehung zwischen der Bundesregierung und der afghanischen Regierung? Unterstützen Sie diese Prozesse, oder ist das ein reiner historischer Zufall?

Breul: Ich würde das jetzt eher als historischen Zufall werten. Unsere Zusammenarbeit mit der afghanischen Regierung ist eng. Wenn man sich da bei einem Kaffee oder Tee auch einmal auf Deutsch austauschen kann, dann ist das mit Sicherheit ganz nett, aber ich denke nicht, dass das wirklich etwas an der Qualität unserer Zusammenarbeit ändert. Sie ist gut und eng.

Zusatzfrage: Heißt das, dass es keine spezifische Kooperation zwischen dem Auswärtigen Amt und den - ich nenne es jetzt einmal so - Deutsch-Afghanen gibt, von denen ja einige 20 Jahre in Deutschland gelebt haben, sozialisiert worden sind usw.?

Breul: Nein. Ich denke auch, jede Regierung würde sich verbitten, dass wir uns unsere Gesprächspartner da aussuchen, sondern das passiert auf den geeigneten Ebenen und Kanälen, wie es sich zwischen zwei Regierungen gehört.

Ich möchte gern noch ein kurzes Statement abgeben. Wir sind besorgt über den Abzug der russischen Offiziere aus dem Joint Centre for Control and Coordination und rufen beide Seiten auf, eine Lösung zu finden, um die Arbeitsfähigkeit dieses Gremiums sicherzustellen. Der Rückzug aus der bilateralen Militärbeobachtungskommission ist bedauerlich, weil er erhebliche Folgen für die Zivilbevölkerung in den Konfliktgebieten der Ostukraine haben könnte. Das JCCC leistet einen wichtigen Beitrag bei der Vermittlung und Überwachung lokaler Feuerpausen etwa zur Erleichterung von Reparaturen an lebenswichtiger ziviler Infrastruktur und bei der Absicherung von Minenräumung. Das Zentrum trägt auch dazu bei, die Sicherheit und Bewegungsfreiheit der OSZE-Beobachtermission zu gewährleisten.

Die erneute Zunahme der Kämpfe in der Ostukraine erfüllt uns mit großer Sorge. Wir fordern die Seiten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um den Waffenstillstand wieder zu festigen und menschliches Leid zu lindern.

Frage: Herr Breul, gibt es irgendwelche Bewegung in der Uno bei der Frage von Blauhelmmissionen in der Ostukraine?

Breul: Soweit ich weiß, gibt es aktuell keine dazu angesetzten Beratungen in den VN. Falls dem doch so sein sollte, reiche ich Ihnen das gern nach.

Frage: Herr Seibert, die Bundeskanzlerin hat gestern ein paar Worte zum Gespräch mit den Opfern und Hinterbliebenen des Anschlags gesagt. Darin hat sie von Schwächen des Staates und von Dingen gesprochen, die nicht gut gelaufen sind. Explizite Entschuldigungen hat man meines Wissens aber nur vom Justizminister und vom Bürgermeister Berlins gehört. Warum nicht von der Bundeskanzlerin oder vom Innenminister, die beide ja durchaus auch mit dem Thema befasst waren?

StS Seibert: Sie haben offensichtlich die Stellungnahme der Bundeskanzlerin am Breitscheidplatz gestern gehört. Die Worte, die die Bundeskanzlerin gewählt hat, stehen für sich. Dem habe ich hier nichts hinzuzufügen.

Sie hatte am Vortag ein gut dreistündiges Gespräch sowohl mit Menschen, die damals am Breitscheidplatz einen Anverwandten verloren haben, als auch mit Menschen, die damals verletzt wurden, sei es am Körper, sie es an der Seele, was man nie außer Acht lassen darf. Das war, wie sie berichtet hat, ein sehr intensives Gespräch, bei dem all das zur Sprache kam, was für die Opfer in diesen vergangenen zwölf Monaten an Unterstützung wichtig war oder hinsichtlich dessen sie eben auch das Gefühl hatten, von verschiedenen Stellen des Staates - von Bundes- oder Landesstellen, Kassen usw. - nicht ausreichend beziehungsweise nicht richtig unterstützt worden zu sein. Das ist ein sehr breites Feld. All das ist zur Sprache gekommen.

All das kommt im Übrigen ja auch in dem Bericht des Bundesbeauftragten für die Opfer, Kurt Beck, zum Ausdruck, und dieser Bericht hat dem Kabinett vorgelegen. Wir werden uns jetzt Stück für Stück sehr zügig daran machen, das umzusetzen, was umgesetzt werden kann. Es gibt in der geschäftsführenden Bundesregierung große Einigkeit darüber, dass es wichtig ist, dass schnell gehandelt wird.

Mehr habe ich Ihnen dazu jetzt nicht zu sagen. Die Worte der Bundeskanzlerin sowohl bei dem internen und nicht öffentlichen dreistündigen Treffen am Montag als auch von gestern stehen für sich.

Dimroth: Ich möchte das mehr oder weniger gleichlautend ergänzen: Der Bundesinnenminister hat sich ja auch in einer Vielzahl von öffentlichen Statements zu dem Sachverhalt geäußert, sowohl in Bezug auf die Rolle der Sicherheitsbehörden in diesem Kontext als auch in Bezug unter anderem beispielsweise auf den offenen Brief der Opferangehörigen. Auch insoweit gilt das, was Herr Seibert gesagt hat, nämlich dass diese Worte, die der Bundesinnenminister gewählt hat, für sich stehen.

Zusatzfrage: Wenn ich kurz nachfragen darf: Ich versuche nur, ganz sicher zu gehen, dass ich es richtig verstehe, dass es bisher vonseiten der CDU-geführten Ministerien keinerlei Bitte um Vergebung gegenüber den Angehörigen gegeben hat.

StS Seibert: Wenn ich jetzt ehrlich sein darf, finde ich es befremdlich, dies in eine Frage nach der Parteizugehörigkeit von Ministern aufzuspalten. Das spielt dabei, glaube ich, nun gar keine Rolle.

Zusatzfrage: Aber habe ich es richtig verstanden, dass es bisher vom Bundeskanzleramt oder vom Innenministerium keinerlei Bitte um Vergebung gegeben hat?

Dimroth: Ich kann nur noch einmal auf die Vielzahl öffentlicher Äußerungen meines Ministers verweisen, der unter anderem beispielsweise seine tiefe Betroffenheit nach der Lektüre des offenen Briefes zum Ausdruck gebracht hat und der, wie Sie wissen, sehr frühzeitig gemeinsam mit dem damaligen Bundespräsidenten Gauck auch mit den Opferangehörigen und den verletzten Opfern zusammengekommen ist. Auch das waren interne Gespräche, sodass ich dabei bleiben muss: Die Worte des Ministers stehen für sich und sind für Sie auch öffentlich nachrecherchierbar.

Frage: Herr Seibert, die Bundeskanzlerin war ja nach dem Gespräch mit den Angehörigen erkennbar beeindruckt. Ich weiß es nicht mehr wörtlich, aber jedenfalls wurde vom Eindruck eines offenen, ehrlichen und schonungslosen Meinungsaustauschs gesprochen. Hat sie sich in diesem Zusammenhang in interner Runde bei den Angehörigen für Versäumnisse des Staates oder für eigenes Handeln entschuldigt?

StS Seibert: Das Treffen der Bundeskanzlerin mit dem Betroffenen und den Angehörigen der Opfer war nicht öffentlich und wird auch durch mich jetzt hier nicht öffentlich gemacht werden. Es war eine Situation, in der die Menschen an verschiedenen Tischen saßen. Sie ist vom einen zum anderen Tisch gegangen und hat zum Teil sehr viel Zeit an einzelnen Tischen verbracht. Das sind Gespräche, die ich nicht öffentlich machen werde und bei denen ich im Einzelnen auch nicht dabei war, denn ich hatte an einem anderen Tisch meine Gespräche zu führen.

Frage: Ich möchte noch einmal das Thema aufgreifen, das ich bereits am Freitag hier angeschnitten habe. Damals war die Bundesregierung aber etwas ahnungslos. Es geht um folgenden Sachverhalt, und ich probiere es noch einmal: Die russische Staatsanwaltschaft will wohl gegen die Friedrich-Ebert-Stiftung in Moskau vorgehen. Im Raum steht die Erklärung der Stiftung zur unerwünschten Organisation. Im russischen Parlament gibt es schon Stimmen, die fordern, die Friedrich-Ebert-Stiftung dort zu verbieten. Anlass oder, genauer gesagt, Vorwand ist der Auftritt eines russischen Schülers im Bundestag. Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung diese Geschichte und das Vorgehen gegen die Friedrich-Ebert-Stiftung in Moskau bewertet.

Breul: Vielen Dank. - Zunächst möchte ich zurückweisen, dass wir ahnungslos sind. Wir bemühen uns zumindest, es nicht zu sein.

Dann möchte ich gerne hinzufügen, dass der Jugendaustausch mit Russland und die Beschäftigung mit der gemeinsamen Geschichte für uns wichtige Bestandteile unserer bilateralen Beziehungen sind und wir sie sehr begrüßen. Geschichte lässt sich nicht begraben oder beenden, und der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge leistet hier eine sehr wichtige Aufgabe. Zur Rolle der Friedrich-Ebert-Stiftung möchte ich betonen, dass die Stiftung eindeutig erklärt hat, dass sie sich an diesem Projekt nicht beteiligt und auch nicht beteiligt war.

Ganz generell möchte ich sagen, dass wir die teilweise maßlosen Vorwürfe gegenüber der Stiftung und die verschärfte Rhetorik in diesem Fall mit Sorge sehen. Wir werden das weiter sehr genau beobachten. Wir haben aber auch gesehen, dass der Kreml in dieser Sache zur Zurückhaltung und Mäßigung aufgerufen hat. Diese Haltung ist aus unserer Sicht vernünftig, und sie ist zu begrüßen.

Zusatzfrage: Betrachtet die Bundesregierung das Vorgehen gegen die Friedrich-Ebert-Stiftung denn als Teil der russischen Kampagne gegen ausländische Organisationen wie zum Beispiel US-Stiftungen generell?

Ich habe eine zweite Nachfrage zum Inhalt der Rede. Ich hoffe, die Bundesregierung hat sich inzwischen schlaugemacht, was der Junge aus Nowy Urengoi im Bundestag überhaupt gesagt hat. Mich würde interessieren, wie der Inhalt dieses Auftritts bewertet wird.

Breul: Wir hatten, glaube ich, schon am Freitag darauf hingewiesen, dass das ja eine Veranstaltung des Bundestags war. Darum möchte ich hier jetzt auch nicht die Rede des Schülers im Einzelnen bewerten.

Form und Ausmaß der Empörung in Russland haben uns doch überrascht. Für uns ist klar: Die Position der Bundesregierung zum Zweiten Weltkrieg und zu unserer Erinnerungskultur ist vollkommen eindeutig. Der ideologisch und rassistisch motivierte Angriffs- und Vernichtungskrieg ging von Deutschland aus. Er brachte unermessliche Grausamkeiten, Mord und Zerstörung; das ist eindeutig. Veranstaltungen wie die Gedenkstunde zum Volkstrauertag im Deutschen Bundestag sollen gerade dafür sorgen, dass diese Verbrechen nicht in Vergessenheit geraten und wir weiterhin der Opfer der Nazis gedenken.

Zusatzfrage: Die erste Nachfrage wurde nicht beantwortet, ob das ein Teil der generellen russischen Kampagne gegen ausländische Stiftungen - wie zum Beispiel gegen die amerikanischen Stiftungen, die sich ja inzwischen aus Russland zurückziehen mussten - ist.

Breul: Ich weiß, ehrlich gesagt, nicht, ob wir das bewerten können. Sie haben ja selbst gehört, dass ich gerade begrüßt habe, wie sich der Kreml zu diesem Fall geäußert hat. Es gab ja vor allem in den Zeitungen diese Vorhaltungen gegenüber der Friedrich-Ebert-Stiftung. Auf den ersten Blick scheint uns da vor allem eine Verwechslung vorzulegen.

Frage: Die Frage knüpft daran an. In der russischen Diskussion wird wohl berichtet, dass die Rede des Schülers von Deutschland aus vorbereitet oder vorgeschrieben worden sein soll. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob dieser Sachverhalt tatsächlich so war?

Breul: Darüber habe ich keine Kenntnis. Das würde mich jetzt allerdings sehr wundern. Das war ja ein Austauschschüler an einem Gymnasium in Kassel. Ich wüsste jetzt nicht, wie die Bundesregierung Einfluss auf die Inhalte seiner Rede nehmen sollte oder könnte. Dafür habe ich also, wie gesagt, keinerlei Anzeichen und sehe nicht, wie das hätte stattfinden sollen.

StS Seibert: Wir schreiben Reden weder unseren eigenen Schülern vor noch Schülern, die im Jugendaustausch aus anderen Ländern zu uns kommen. Wir sind froh, dass es diesen Jugendaustausch gibt, weil er ein Stück gelebter Verständigung zwischen zwei Völkern ist.

Zusatz: Ich habe die Frage auch lediglich deswegen gestellt, weil es offensichtlich in der russischen Auseinandersetzung - vor allem mit der Lehrerin und Schulleiterin dieses Schülers, die ja offenbar mit Sanktionen zu rechnen hat - so dargestellt wurde, dass der Redetext eben deutscherseits vorgegeben worden sei. Ich habe nicht gesagt, dass die Bundesregierung das formuliert hatte. Meine Frage war, ob Sie Kenntnis davon hätten, dass es so war.

Frage: Herr Neumann, auf Anregung der Ministerin hat die Bundeswehr ihr Verhältnis zur Tradition ja kürzlich neu bewertet. Ich muss gestehen, dass ich den Bericht jetzt nicht im Wortlaut im Kopf habe. Ich frage vor dem Hintergrund der Neufestlegung des Traditionserlasses: Gibt es denn nach gültiger Ansicht der Traditionsministerin unschuldige Wehrmachtssoldaten?

Neumann: Sehen Sie es mir bitte nach: Der Traditionserlass liegt im Entwurf vor. Er wird gerade breit diskutiert. Der nächste Meilenstein wird dann Mitte Januar sein, wenn wir die ganzen Einflüsse und die ganzen Kommentare, die wir dazu erhalten, auswerten. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Entwurf in diesem Sinne inhaltlich nicht kommentieren werde.

Zusatzfrage: Darf ich die Frage an Herrn Seibert weiterreichen, da er ja Inhaber des allgemeinpolitischen Stellungnahmemandats ist? Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung unschuldige Wehrmachtssoldaten, die in Russland im Einsatz waren?

StS Seibert: Ich habe Herrn Neumann nichts hinzuzufügen. Das ist der Umgang mit der Neuerarbeitung dieses Traditionserlasses, und erscheint mir sehr sinnvoll zu sein, dass man das dann am Ende nach und nach auch der Öffentlichkeit vorstellt.

Zusatzfrage: Entschuldigung, das hat sich nicht auf den Traditionserlass bezogen, sondern - - -

StS Seibert: Es ist aber eine Frage, die sich darauf bezieht. Im Übrigen kann ich doch noch einmal auf das verweisen, was auch Herr Breul vom Auswärtigen Amt gesagt hat: Unsere Einschätzung des Krieges, mit dem Nazi-Deutschland Russland überzogen hat, könnte doch klarer nicht sein!

Frage: Herr Seibert, ich möchte doch auf den Inhalt der Rede dieses Jungen zurückkommen. Er hat gesagt, der Wehrmachtssoldat sei in der Gefangenschaft schuldlos umgekommen. Halten Sie diese Formulierung vielleicht für etwas unglücklich?

StS Seibert: Ich möchte wirklich nicht damit anfangen, hier die Reden von - ich weiß nicht, ob 16- oder 17-jährigen - Schülern, die sie im Rahmen von Jugendaustauschprojekten in der besten Absicht der Völkerverständigung halten, für die Bundesregierung zu zensieren. Das, finde ich, ist für einen Regierungssprecher wirklich nicht angebracht. Eine Rede kann Diskussionen auslösen. Das ist ja vielleicht auch der Sinn einer Rede. Aber die Bundesregierung vergibt da keine Zensuren und keine Kommentare.

Frage: Ich habe eine Frage zur US-Steuerreform an das Bundesfinanzministerium: Können Sie uns dazu eine Bewertung geben? Können Sie uns auch sagen, ob und, wenn ja, welche Punkte dabei für Deutschland vielleicht problematisch sind?

Fehling: Ja, das kann ich gerne tun. Wir müssen sehen, und Sie werden das gesehen haben: Der Gesetzgebungsprozess war ja zumindest gestern noch nicht so weit abgeschlossen, wie es zunächst absehbar gewesen war, weil die Abstimmung im Repräsentantenhaus noch einmal wiederholt werden musste. Das war für heute vorgesehen. Danach ist immer noch die Ausfertigung durch den US Präsidenten erforderlich. Das heißt, zum jetzigen Zeitpunkt liegt noch kein in Kraft getretenes Gesetz vor.

Wir werden die Regelungen der US-Steuerreform sorgfältig analysieren, wenn sie dann in der Endfassung vorliegen werden, und werden bei dieser Bewertung natürlich auch genau schauen, wie die Auswirkungen auf Deutschland sein werden, auf die deutsche Industrie, auf die deutsche Wirtschaft und auch auf den deutschen Steuerstandort. Aber zum jetzigen Zeitpunkt, an dem das sozusagen alles noch taufrisch ist und es ja auch bis zuletzt Änderungen gegeben hat, kann ich dazu noch keine Bewertung abgeben.

Frage: Der BDI war offenbar schon ein bisschen schneller in der Bewertung und hat unter anderem gefordert, das Außensteuerrecht zu ändern. Wie steht denn das Finanzministerium dazu?

Fehling: Die Forderungen, namentlich vonseiten der deutschen Wirtschaft, dass das deutsche Außensteuerrecht geändert werden soll - dabei geht es vor allem um die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung -, sind nicht neu. Wir von der Finanzverwaltung sind seit einiger Zeit auch mit den Bundesländern, die wir daran beteiligen, im Diskussionsprozess darüber, ob und, wenn ja, welche Reform hier sinnvoll ist. Es kommt hinzu, dass wir kürzlich eine europäische Richtlinie verabschiedet haben, die sogenannte Anti-BEPS-Richtlinie. Auch die enthält Maßgaben zu dieser Hinzurechnungsbesteuerung. In diesem Gesamtzusammenhang werden wir das bewerten, und das wird dann natürlich sicherlich auch eine Frage im Zusammenhang mit der politischen Bewertung der US-Steuerreform sein.

Zusatzfrage: An das Wirtschaftsministerium: Vielleicht könnten Sie, Frau Alemany, einen Kommentar dazu abgeben. Die Wirtschaft sieht ja die Gefahr, dass durch diese Steuerreform international tätige Konzerne ihren Sitz in die USA verlagern könnten. Sehen Sie das im Wirtschaftsministerium auch so?

Alemany: Zunächst einmal kann ich mich den Aussagen meines Vorredners anschließen. Wir müssen erst einmal warten, bis der finale, unterschriebene Gesetzentwurf vorliegt. Es lief ja gerade über die Ticker, dass der Senat und das Repräsentantenhaus jetzt abgestimmt haben. Wir schauen einmal, wie es am Ende aussehen wird.

Zunächst einmal ist es für uns eine gute Nachricht, dass es so aussieht, als wäre die "Excise Tax" nicht mehr Bestandteil. Da gab es ja in verschiedenen Vorentwürfen doch Anlass zur Sorge, die auch die Wirtschaft und auch unsere Ministerin Zypries geäußert haben. Die "Excise Tax" ist, so gesehen, draußen, was erst einmal eine gute Neuigkeit ist, weil das die internationalen Lieferketten zu beschweren drohte.

Insgesamt würde ich mich mit einer Bewertung noch zurückhalten wollen, bis der finale Entwurf vorliegt. Grundsätzlich ist es so, dass so ein Steuersystem natürlich immer aktuell gehalten werden muss. Wie Sie wissen, haben wir uns ja zum Beispiel immer für steuerliche FuE-Förderung und solche Aktualitäten eingesetzt, aber auch das wird Sache einer neuen Regierung werden.

Zusatzfrage: Ich habe noch eine Frage an das Verkehrsministerium zur Vergabe der Fördergeschäfte. Ich war heute Morgen bei dem Termin nicht dabei. Die Frage ist: Warum sind nur 60 Fördergeschäfte erteilt worden? Wird es eine Nachmeldefrist für die Kommunen geben, die es vielleicht nicht geschafft haben, sich anzumelden?

Friedrich: Die Antwort ist ganz einfach. Es gibt jetzt natürlich 60 Masterpläne beziehungsweise 60 Fördergeschäfte für Kommunen, die eben Masterpläne erstellen können, um ihre Luftreinhaltungsmaßnahmen einmal zusammenzufassen und eben detailliert auszuführen. In der Tat sind es 90 Kommunen, die eben eine belastete Luft haben. Die Antwort ist, wie gesagt, im Prinzip ganz einfach: Es haben sich 60 Kommunen gemeldet, die eine Förderung haben möchten, also Geld, um die Masterpläne zu erstellen. Das ergibt natürlich einen Gap. In diesem Gap sind dann eben Kommunen dabei, die beispielsweise schon einen Luftreinhaltungsplan haben, oder aber Kommunen, die sich darüber auch noch einmal Gedanken machen möchten. Dazu hat sich auch der Minister noch einmal in seinem Pressestatement geäußert, das wir online gestellt haben. Genau auf diese Frage geht er darin auch noch einmal ein. Sie können sich da noch einmal detailliert ansehen, was der Minister dazu gesagt hat

Zusatzfrage : Haben Sie das im Kopf? Dann spare ich mir ein bisschen Arbeit.

Friedrich: Ich habe es gerade in eigenen Worten wiedergegeben: Die 60 Kommunen haben sich gemeldet, und dann gibt es ja die 30, die übrig bleiben. Davon gibt es einige, die eben einen Luftreinhaltungsplan haben, und es gibt einige, die sich noch Gedanken darüber machen möchten, ob sie das brauchen oder ob sie es irgendwie anders lösen. Das hat der Minister im Pressestatement in eigenen Worten dann noch einmal ein bisschen länger gesagt. Das können Sie sich noch einmal ansehen.

Frage: Herr Neumann, die Bundeswehr klagt gemeinsam mit etwa 40 Unternehmen gegen ein Lastwagenkartell. Können Sie uns dazu ein bisschen mehr sagen? Inwiefern sind Sie betroffen? Um welchen Betrag geht es? Was wollen Sie mit der Klage erreichen?

Neumann: Ja. Die EU-Kommission hat festgestellt, dass verschiedene Lkw-Hersteller in den Jahren 1997 bis 2011 verbotene Kartellabsprachen getroffen haben. Die Bundeswehr sowie zwei unserer Gesellschaften haben in diesem Zeitraum von diesen Firmen Lkw erworben und sind damit auch Geschädigte. Die Deutsche Bahn hat nun als ebenfalls Geschädigte Klage erhoben und wird dabei auch unsere Schadensersatzansprüche geltend machen.

Zusatzfrage: Um wie viele Lastwagen oder wie viel Geld geht es?

Neumann: Betroffen sind bis zu 10 Fahrzeuge.

Zusatzfrage: Allein von Ihnen?

Neumann: Ja, allein von der Bundeswehr. - Die Höhe der Ansprüche wird derzeit von der Deutschen Bahn ermittelt.

Frage: An das BMUB: Es gibt Berichte, dass sich die Fertigstellung des zweiten Sarkophags um Tschernobyl, der ja wesentlich auch mit deutscher Beteiligung - auch finanzieller Beteiligung - errichtet wird, verzögert. Der Grund soll wohl sein, dass die Strahlung des alten, des ursprünglichen, ersten Sarkophags doch höher ist als vermutet. Was bedeutet das? Hat man da falsch geplant? Müssen wir uns wegen der anhaltenden Strahlenbelastung Sorgen machen?

Haufe: Es ist richtig, dass es dort bei bestimmten Prozessen zur Installation dieses "Shelters" Probleme gibt, und zwar einfach deswegen, weil die Strahlenbelastung in bestimmten Bereichen der Kraftwerksreste, die dort sind, sehr hoch ist. Das ist ja ein sehr einzigartiges Projekt, das wir dort vornehmen, und wenn man sich die Halbwertzeit von bestimmten radioaktiven Stoffen anschaut, ist es eigentlich auch nichts ungewöhnlich, dass die Belastung in bestimmten Bereichen sehr hoch sein kann und auch länger sehr hoch ist. Man hat entschieden, dass man, um die Sicherheit der Arbeiter dort zu garantieren, bestimmte Prozesse verzögert und abwartet, bis die Strahlung sinkt, oder eben auch Maßnahmen trifft, damit die Strahlungsbelastung für die Arbeiter dort nicht zu hoch wird. Das heißt aber nicht, dass sich insgesamt die Fertigstellung dieses Projektes verzögern wird - wir rechnen ja damit, dass es dort im Mai 2018 einen kompletten Sarkophag gibt. Damit, dass es bei so einem einzigartigen Projekt, das eine enorme Herausforderung darstellt, auch zu Verzögerungen kommen kann, ist eigentlich immer gerechnet worden, und solche Verzögerungen sind quasi auch in die Zeit eingepreist worden.

Zusatzfrage: Verstehe ich Sie richtig, dass diese Verzögerung etwas mit der Absicht zu tun hat, die Strahlenbelastung für die Arbeiter, die dort diesen Neubau errichten, nicht zu erhöhen? Es hat nichts zu tun mit der Grundkonstruktion dieses Sarkophags und möglicher weiterer Freisetzung von Radioaktivität, die dann auch in Deutschland ankommen könnte, richtig?

Haufe: Es geht nicht um die Grundkonstruktion, genau. Es geht eben darum, diese Schutzhülle zu installieren und sie quasi über diesen ganzen Komplex zu ziehen. Das ist ein sehr aufwendiger Prozess, der ja auch ein sehr großes Areal umfasst. Da dort vor Ort gesehen wurde, dass die Radioaktivität in bestimmten Bereichen im Moment zu hoch ist, wird man den ganzen Prozess etwas verlangsamen - im Moment jedenfalls.

Sie haben nach Gefahren für die Bevölkerung hier oder in der weiteren Umgebung gefragt: Darum geht es nicht, es geht um die örtliche, lokale Strahlungsbelastung. Dieser sind erst einmal die Arbeiter dort vor Ort ausgesetzt, und genau das will man eben verhindern.

Frage: Ist diese Verzögerung mit zusätzlichen Kosten verbunden, und wenn ja, in welcher Höhe?

Haufe: Es gibt für dieses Projekt ja einen Kostenplan. Wie gesagt, es geht hier nicht um Verzögerungen, die sich auf den Kostenplan auswirken - und auch nicht auf den gesamten Zeitplan. Es ist einfach so, dass das ein sehr aufwendiges, ein sehr einzigartiges Projekt ist, bei dem es - das ist ganz normal - auch zu bestimmten Problemen kommt, die man dann innerhalb der Zeit lösen muss. Es ist also nicht so, dass man da von einem reibungslosen Ablauf ausgegangen ist; dafür ist das Problem beziehungsweise ist die Installation dieser Schutzhülle viel zu kompliziert und eben mit vielen Gefahren behaftet.

Frage: Herr Seibert, in Brüssel diskutiert die Europäische Kommission gerade, ob man ein Sanktionsverfahren gegenüber Polen starten soll. Es geht um das Verfahren nach Artikel 7, das rein theoretisch zum Entzug von Stimmrecht führen könnte - die sogenannte Nuklearoption. Es gibt noch unbestätigte Berichte, laut denen die Kommission sich dafür entscheiden werde. Glauben Sie, dass das eine richtige Entscheidung wäre? Wie positioniert sich die Bundesregierung, unterstützt man die Europäische Kommission?

StS Seibert: Wie Sie schon sagen, wird die Entscheidung wird in diesen Minuten getroffen; deswegen kann ich sie noch nicht kommentieren. Ich will aber darauf hinweisen, dass erstens, wenn die Entscheidung so getroffen wird, wie viele jetzt glauben, die Kommission es sich wirklich nicht leicht gemacht hat. Dieser Entscheidung ist dann ein gut zweijähriger Dialog der Kommission mit Polen vorausgegangen. Das war ein intensiver und auch ein konstruktiver Dialog. Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Pressekonferenz am Freitag gemeinsam mit dem französischen Staatspräsidenten für die Bundesregierung gesagt, dass wir die Kommission unterstützen, wenn sie diese Entscheidung trifft. Sie hat darauf hingewiesen, dass wir in Europa klare rechtsstaatliche Verfahren haben. Wir haben das hier mehrfach gesagt: Die Kommission ist die Hüterin der Verträge, das heißt, es ist ihre Aufgabe zu bewerten, ob beispielsweise die gesetzlichen Maßnahmen eines Mitgliedstaats zur Justizreform diesen europäischen Werten und dem Unionsrecht insgesamt entsprechen. Das hat die Kommission in diesem zweijährigen intensiven Verfahren getan. Sie hat es sich wirklich nicht leicht gemacht. Wenn es zu der Entscheidung kommt, dann würden wir sie unterstützen.

Frage: An das Wirtschaftsministerium zum Thema Kredit an Air Berlin: Frau Alemany, könnten Sie kurz sagen, was der Stand bei den Rückzahlungen ist? Es hat ja offenbar Rückzahlungen gegeben.

Alemany: Wie Sie wissen, ist es so, dass wir keine Einzelheiten zu dem Kredit oder zu Fragen, die sich um den Kredit ranken, öffentlich machen. Ich kann aber bestätigen, dass der Rückzahlprozess eingeleitet wurde.

Frage: Von welcher Rückzahlungsquote geht die Bundesregierung derzeit denn realistischerweise aus?

Alemany: Auch dazu haben wir hier ja schon Stellung genommen: Wir beziffern das nicht.

Zusatzfrage: Es gibt aber inzwischen Berechnungen, denen zufolge die bisherige Quote wohl nur bei einem Drittel, also etwa 50 Milliarden Euro, liegen könnte, wenn nicht doch zusätzliche Einnahmen durch einen Niki-Verkauf entstehen. Sind diese 30 Prozent bisher realistisch?

Alemany: Ich habe dazu auch einiges gelesen, aber wie gesagt: Öffentlich kommentieren oder beziffern wir den Rückzahlungsprozess jetzt nicht. Wie Sie wissen, gab es auch eine Stellungnahme der Bundesregierung dazu, und diese gilt weiterhin. Da gehen wir davon aus, dass es durch den unerwarteten Ausfall der Erlöse aus dem Niki-Verkauf dazu kommen kann, dass der Kredit nur zum Teil zurückgezahlt werden kann.

Zusatzfrage: Aber Sie würden die bisher genannte Zahl, dass das derzeitige Verkaufsszenario nicht mehr als 30 Prozent Kreditrückzahlung bringen würde, auch nicht dementieren?

Alemany: Das weise ich zurück.

Breul: Ich möchte noch einmal kurz etwas zum Thema Blauhelmmission in der Ostukraine nachreichen, damit da kein falscher Eindruck entsteht. Es stimmt, was ich vorhin gesagt habe: Das ist derzeit nicht auf der Tagesordnung der Vereinten Nationen. Dennoch laufen die Gespräche dazu zwischen den beteiligten Staaten und den internationalen Partnern weiter, um diese Blauhelmmission vielleicht doch zu ermöglichen.

Frage: Ich habe auch eine Frage zur UN: Die UN-Vollversammlung wird über eine Jerusalem-Resolution abstimmen. Welche Haltung wird Deutschland da beziehen, wie werden Sie stimmen?

Breul: Vielen Dank für die Frage. - Sie werden sicherlich beobachtet haben, dass sich der UN-Sicherheitsrat zweimal mit dieser Thematik beschäftigt hat. Zum einen hat er sich damit in einer Dringlichkeitssitzung am 8. Dezember beschäftigt: Da hat Deutschland gemeinsam mit den EU-Staaten im Sicherheitsrat - Frankreich, Großbritannien, Italien, Schweden - ein Statement abgegeben und unsere Position bezüglich Jerusalem und der Zwei-Staaten-Lösung noch einmal bekräftigt. In der Tat ist es jetzt so, dass sich nach der zweiten Befassung des Sicherheitsrats am 18. Dezember und dem dort stattgefundenen US-Veto jetzt die VN-Generalversammlung in einer Sonder-/Notstandssitzung am 21. Dezember diesem Thema widmen möchte. Die arabische Gruppe hat einen Resolutionstext vorgelegt. Zur Annahme in der Generalversammlung wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, wie bei allen anderen Entschließungen zu Nahostfragen auch. Es ist die Bestrebung der Bundesregierung, im EU-Konsens zu entscheiden und dementsprechend abzustimmen. Dazu finden jetzt Beratungen statt.

Mittwoch, 20. Dezember 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 20. Dezember 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/12/2017-12-20-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2017

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