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PRESSEKONFERENZ/1607: Regierungspressekonferenz vom 12. Februar 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 12. Februar 2018
Regierungspressekonferenz vom 12. Februar 2018

Themen: Besuch des italienischen Ministerpräsidenten, Angriff der israelischen Luftwaffe in Syrien, Medienberichte über die Verhaftung von deutschen IS-Kämpferinnen in Syrien, Nahostkonflikt, wegen IS-Mitgliedschaft im Irak inhaftierte deutsche Staatsangehörige/Todesurteil gegen eine deutsche Staatsangehörige im Irak, Vorschläge für Maßnahmen zur Luftreinhaltung in deutschen Städten, möglicher Besuch des türkischen Ministerpräsidenten, Inhaftierung von Deniz Yücel und anderen deutschen Staatsangehörigen in der Türkei, Teilnahme des Bundesaußenministers an der Münchner Sicherheitskonferenz, Äußerungen des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zur Einsatzfähigkeit der Marine, Nachfrage nach Internetzugängen mit Übertragungsraten von 100 bis 200 Megabit pro Sekunde, Entwicklung der Ariane-6-Trägerrakete, Äußerung des ukrainischen Staatspräsidenten zum SPD-Mitgliedervotum über den Entwurf eines Koalitionsvertrages

Sprecher: StS Seibert, Breul (AA), Breul (AA), Haufe (BMUB), Kall (BMJV), Neumann (BMVg), Friedrich (BMVI), Einhorn (BMWi)


Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, guten Tag! Ich kann Ihnen jetzt den neuesten Stand zum geplanten Besuch des italienischen Ministerpräsidenten Paolo Gentiloni geben. Sie wissen: Der war für letzte Woche geplant und musste verschoben werden. Er wird nun an diesem kommenden Freitag, den 16. Februar, nachgeholt. Ministerpräsident Gentiloni wird um 10 Uhr im Kanzleramt begrüßt werden. Im Anschluss an das Gespräch mit der Kanzlerin wird es eine gemeinsame Pressekonferenz geben.

Frage: Staatssekretär Seibert, wie reagiert die deutsche Regierung auf die militärische Eskalation, die am Wochenende zwischen dem Iran, Syrien und Israel stattgefunden hat? Unterstützt Deutschland Israels Recht auf Selbstverteidigung?

StS Seibert: Die Bundesregierung hat immer wieder darauf hingewiesen, dass sie der festen Überzeugung ist, dass Israel das Recht hat, sich gegen Angriffe zu verteidigen. Wir haben auch wiederholt unserer Sorge darüber Ausdruck gegeben, dass Irans militärisches Engagement in Syrien und im Libanon - insbesondere auch über vom Iran gesteuerte Milizen - zu einer gefährlichen Eskalation des syrischen Bürgerkriegs selbst beiträgt. Deswegen fordert die Bundesregierung den Iran auf, seine aggressive Haltung gegenüber Israel aufzugeben und insgesamt von seiner aggressiven Politik gegenüber dem Staat Israel Abstand zu nehmen.

Frage: Sie sprechen von Selbstverteidigung. Wie oder gegen was verteidigt sich Israel denn selbst? Wurden die von irgendjemandem angegriffen?

Wie ist es mit dem Völkerrecht? Hält sich Israel an das Völkerrecht, oder prüfen Sie das wieder?

Breul: Ich kann nur wiedergeben, was die israelische Regierung an diesem Wochenende gesagt hat. Sie hat sich - - -

Zuruf : Nein, ich will Ihre Einschätzung des Völkerrechts!

Breul: Bitte! Das war der Beginn meines ersten Satzes. Wenn ich den zu Ende reden dürfte, dann kommt danach der zweite Satz, vielleicht noch ein dritter, und dann können Sie beurteilen, ob ich Ihre Frage beantwortet habe.

Israel hat sich am Wochenende auf das Selbstverteidigungsrecht berufen und dabei mitgeteilt, dass es zuvor zu einem Eindringen einer iranischen Drohne in den israelischen Luftraum gekommen ist. Wir haben darüber keine eigenen Erkenntnisse. Ohne die genaue Faktenlage vor Ort zu kennen, ist es natürlich schwierig, das zu beurteilen. Es ist in der Tat so, dass das nicht der erste Vorfall war, bei dem eine iranische Drohne in den israelischen Luftraum eingedrungen ist. Darum ist sozusagen ohne eigene Erkenntnisse mit Sicherheit zu sagen, dass diese israelische Berufung auf dieses Vorgehen eine sehr hohe Plausibilität hat.

Zusatzfrage: Die Syrer widersprechen dem ja. Die Drohne sei nicht über israelischem Luftraum gewesen. Sie haben darüber keine neuen Erkenntnisse und glauben deshalb wem?

Breul: Das habe ich doch gerade eben gesagt.

Frage: Heißt das denn, dass die israelische Regierung Deutschland bis jetzt keine detaillierten Informationen darüber gegeben hat, was am Wochenende passiert ist?

Breul: Na ja, also jetzt ist Montag. Die Vorfälle passierten am Wochenende. Selbstverständlich stehen wir im engen Austausch mit der israelischen Regierung. Was ich vorhin gesagt habe, ist: Wir haben keine eigenen Erkenntnisse.

Frage: Sie haben die völkerrechtliche Frage nicht beantwortet.

Breul: Die wäre? Könnten Sie die noch einmal wiederholen?

Zusatzfrage: Israel greift ja in Syrien ein, jetzt egal, gegen wen. Wie ist das mit dem Völkerrecht vereinbar?

Breul: Dazu habe ich doch gerade gesagt, dass sich Israel am Wochenende auf das Selbstverteidigungsrecht berufen hat. Das ist eine völkerrechtliche Norm. Um genau zu beurteilen, wie die völkerrechtliche Bewertung vorzunehmen ist, muss man die gesamte Faktenlage vor Ort kennen, und die kennen wir derzeit nicht.

Frage: Herr Seibert, Sie haben den Iran aufgefordert, seine aggressive Politik aufzugeben. Geschieht das über diese Äußerung in der Regierungspressekonferenz, oder informieren Sie den Iran auch noch auf anderen Kanälen?

StS Seibert: Zunächst einmal spreche ich ja hier als Sprecher der Bundesregierung für die Bundesregierung, sozusagen in offizieller Funktion. Das wird ja sicherlich auch gehört werden. Außerdem unterhält natürlich auch vor allem die Europäische Union Gesprächskanäle mit dem Iran. Auch in diesem Rahmen wird diese Haltung immer wieder vorgebracht. Die Klage, die wir über Irans aggressive Außenpolitik in dieser Region führen, ist auch schon Gegenstand von gemeinsamen europäischen Erklärungen gewesen, die wir mit Großbritannien und Frankreich herausgegeben haben. Das wird dem Iran jetzt nichts Neues sein.

Frage: In Verbindung mit der iranischen Politik in der Region war ja immer wieder auch die Rede von der Möglichkeit, dass die Europäer neue Sanktionen gegen den Iran verhängen könnten oder dass man sich darüber zumindest unterhält. Hat sich da inzwischen irgendetwas materialisiert? Rückt mit diesem konkreten Fall möglicherweise die Verhängung europäischer Sanktionen gegen den Iran näher?

Breul: Ich glaube, dafür, diesbezüglich Schlussfolgerungen zu ziehen, ist es jetzt noch zu früh. Aber natürlich ist es so, dass wir in die Debatte über den Iran und unseren Umgang mit dem Iran aktuelle politische Entwicklungen einfließen lassen. Herr Seibert hat schon in seinem Eingangsstatement gesagt, dass die Rolle des Iran in Syrien und auch in der weiteren Region höchst problematisch ist und dass wir das äußerst kritisch sehen. Selbstverständlich wird das unsere weitere Politik leiten.

Frage: Medienberichten zufolge sollen 15 deutsche IS-Kämpferinnen in Nordsyrien verhaftet worden sein. Es stellt sich die Frage: Steht die Bundesregierung bezüglich des zukünftigen strafrechtlichen Prozederes mit der kurdischen Führung in Kontakt? Nach Aussagen der Frauen selbst, die dem IS angehören, würden sie nämlich gerne nach Hause zurückkehren.

Breul: Ich vermute, es liegt eine Verwechslung vor. Sie reden von Nordsyrien. Ich meine, Sie meinten den Nordirak.

Zusatz: Ich meinte Nordsyrien. Ich beziehe mich konkret auf einen Artikel von "DIE WELT" am Samstag. Darin ist die Rede von insgesamt 800 Frauen, die dem IS beigetreten seien, davon 15 deutsche Staatsbürgerinnen.

Breul: Es tut mir leid; in Bezug auf Nordsyrien liegen mir keine Erkenntnisse vor. Wie Sie wissen, sind wir ja in Syrien auch nicht mit einer Botschaft vertreten. Wir haben demzufolge auch keine Möglichkeit, dort konsularische Betreuung vorzunehmen.

Zusatzfrage: Dann wäre meine hypothetische Nachfrage, wenn Sie von diesem Fall nicht wissen: Wie gestaltet sich die diplomatische Beziehung der Bundesrepublik Deutschland zur kurdischen Führung?

Breul: Ich weiß, ehrlich gesagt, gar nicht, welche kurdische Führung Sie jetzt meinen und wo diese Gefangenen genau sein sollen. Darum kann ich die Frage nicht beantworten.

Frage: Ich war thematisch eigentlich noch in der Nahostregion, aber die ist ja auch vielfältig. Die Frage geht an das Auswärtige Amt. Herr Breul, US-Präsident Trump bezweifelt den Friedenswillen der Beteiligten, vor allem der Israelis und der Palästinenser. Guterres ist höchst besorgt, und Michael Wolffsohn, der auch kein unerfahrener Kenner der Situation ist, sagt, die Zwei-Staaten-Lösung habe keine Perspektive mehr, sondern es gehe eigentlich nur um eine Konföderation unter Einbeziehung Jordaniens. Sind das Positionen und Optionen, die im Auswärtigen Amt nur zur Kenntnis genommen werden, oder sind sie bei Ihnen Bestandteil strategischer Debatten? Teilen Sie vor allen Dingen die Einschätzung von Donald Trump?

Breul: Nein, ich weiß jetzt, ehrlich gesagt, nicht, auf welcher Äußerung von Herrn Trump Sie sich beziehen. Darum möchte ich die jetzt nicht im Einzelnen bewerten.

Aber Außenminister Gabriel war ja gerade erst - ich glaube, vor zwei Wochen - in Israel und hat dort noch einmal für die gesamte Bundesregierung ganz eindeutig so Stellung bezogen, dass wir zur Zwei-Staaten-Lösung stehen und dass wir alle Parteien dazu auffordern, konstruktive Schritte in diese Richtung zu unternehmen und von einseitigen Schritten Abstand zu nehmen, die die Zwei-Staaten-Lösung in noch weitere Ferne rücken lassen.

Zusatzfrage: Heißt das, die Perspektive, dass es im Grunde eine Zwei-Staaten-Plus-Lösung gibt - also inklusive Jordaniens, was auch territorial einfach einen neuen Raum schaffen würde -, ist etwas, das im Auswärtigen Amt als nicht realistisch erwogen wird?

Breul: Nein. Der Minister hat das in Israel wirklich mit aller Nachdrücklichkeit vorgetragen.

Wir warnen auch davor, Debatten zu führen, die vom eigentlichen Kern der Sache ablenken, nämlich dass die beiden Parteien zurück an den Verhandlungstisch kehren und über eine Verhandlungslösung sozusagen zu einem Ziel kommen, das für beide Seiten akzeptabel ist, und das ist - so sehen wir das - die Zwei-Staaten-Lösung.

Frage: Nach den israelischen Bombardements auf militärische Stellungen in Syrien hat Netanjahu mit Herrn Trump und Herrn Putin telefoniert. Gab es auch einen direkten Draht zwischen Frau Merkel und Herrn Netanjahu?

StS Seibert: Ich berichte Ihnen über Telefonate, wenn es etwas zu berichten gibt.

Zusatzfrage: Also gab es kein Telefonat?

StS Seibert: Ich berichte Ihnen über Telefonate, wenn es etwas zu berichten gibt.

Frage: Herr Netanjahu soll an der Münchner Sicherheitskonferenz teilnehmen. Sollte er dort die Frau Bundeskanzlerin treffen?

StS Seibert: Ein Besuch der Bundeskanzlerin in München zur Sicherheitskonferenz ist nicht geplant. Die Bundesverteidigungsministerin wird dort sein, und der Bundesaußenminister zu einem späteren Zeitpunkt auch.

Frage: Gibt es neue Erkenntnisse über das Verfahren gegen Lamia K., die Deutschmarokkanerin, die im Nordirak zum Tode verurteilt wurde?

Welche Erkenntnisse gibt es über die anderen dort inhaftieren Deutschen, also Linda W. und, ich glaube, zwei oder drei andere? Sind deren Verfahren auch schon abgeschlossen?

Breul: Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir aus gutem Grund und auch auf Bitten der Betroffenen bei der Betreuung dieser Fälle auf sehr strikte Vertraulichkeit achten, einfach um in der Sache weiterzukommen.

Ich kann Ihnen gerne bestätigen, dass alle uns bekannten inhaftierten deutschen Staatsangehörigen konsularisch betreut werden. Ich kann Ihnen des Weiteren - sozusagen auf abstrakter genereller Ebene - mitteilen, dass es im Irak eine Regel gibt, nach der alle Todesurteile von Amts wegen durch ein Richtergremium überprüft werden, und dass unsere Botschaft die Verfahren vor Ort natürlich ganz eng verfolgt.

Zusatzfrage: Droht auch anderen Frauen die Todesstrafe?

Breul: Dazu möchte ich auf das verweisen, was ich gerade gesagt habe. Aus Gründen der Vertraulichkeit gebe ich keine weitere Auskunft.

Frage: An das Bundesumweltministerium: Am Freitag ist die Frist des EU-Umweltkommissars ausgelaufen, noch einmal Vorschläge zur Luftreinhaltung zu unterbreiten, um eine Klage abzuwenden. Hat die Bundesregierung beziehungsweise das Bundesumweltministerium noch neue Vorschläge eingereicht, und wenn ja, welche?

Haufe: Die Bundesregierung hat ihr Schreiben an die EU-Kommission abgesendet, und jetzt schauen wir, dass die EU-Kommission sich mit den Inhalten vertraut macht. Dann werden wir sehen, wie es weitergeht; das wird ja die EU-Kommission bestimmen. Ich kann Ihnen an dieser Stelle jetzt keine Angaben zum Inhalt machen. Ich denke, zu einer seriösen Kommunikation gehört, dass diejenigen, die das Schreiben bekommen sollen, auch erst einmal lesen, was darin steht.

Frage: Herr Haufe, mit Verlaub: Da fühle ich mich etwa komisch berührt, denn als wir in der Vergangenheit, vor dem Freitag, danach gefragt haben, welche neuen Vorschläge es geben wird, haben wir von Ihnen gehört "Nun warten Sie noch einmal ab, es ist ja noch nicht Freitag, und dann machen wir das". Jetzt ist der Freitag vorbei und wir fragen nach, und dann erwartet man eigentlich, dass dann auch im Kern neue Vorschläge mitgeteilt werden. Oder ist das eine geheime Kommandosache?

Haufe: Das ist keine geheime Kommunikation, sondern das ist eine Kommunikation innerhalb eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Die Kommunikation innerhalb eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens ist erst einmal vertraulich. Das ist die Grundregel innerhalb so eines Verfahrens. Das heißt ja nicht, dass darüber nicht auch noch kommuniziert werden wird; aber jetzt geht es doch erst einmal darum: Die Bundesregierung hat ihr Schreiben abgesendet und die EU-Kommission sollte lesen, was darin steht. Ich glaube, das kennen Sie aus vielen anderen Zusammenhängen. Sie sind ein erfahrener Journalist; es ist nicht besonders freundlich, wenn Sie aus einer anderen Quelle erfahren, was Sie eigentlich noch nicht einmal auf dem Schreibtisch haben.

Zusatzfrage: Es ist aber auch nicht besonders freundlich, wenn Journalisten in Aussicht gestellt wird "Wartet doch mal den Freitag ab, dann sagen wir, was wir nachgereicht haben", und nun erfahren wir es wieder nicht. Aber ich nehme zur Kenntnis, dass Sie sagen "Wir warten einmal ab, bis die EU das hat, und dann gibt es auch weitere Kommunikation von unserer Seite". Da habe ich Sie richtig verstanden?

Haufe: Wir kommunizieren zu dem Themenkomplex "saubere Luft" ausführlich und immer wieder; aber es gibt auch ein paar Gepflogenheiten und ein paar Bedingungen, die wir dabei einhalten müssen.

Frage: Herr Seibert, die "Bild"-Zeitung hatte heute Morgen gemeldet, dass der türkische Ministerpräsident am Donnerstag nach Berlin käme, um die Kanzlerin zu treffen. Können Sie das bestätigen?

StS Seibert: Ich habe Ihnen heute keinen Termin für ein Treffen mit dem türkischen Ministerpräsidenten zu nennen.

Zusatzfrage: Gibt es denn eine derartige Anfrage seitens der Türkei beim Kanzleramt?

StS Seibert: Es gibt regelmäßige und viele Kontakte mit der türkischen Regierung auf allen Ebenen, über die wir jetzt im Einzelnen nicht berichten. Wenn es etwas gäbe, was einen Termin betrifft, dann würde ich mich melden.

Frage: Die Festnahme von Deniz Yücel jährt sich ja diese Woche. Gibt es in dem Fall Neuigkeiten? Was hat die Bundesregierung bisher konkret getan, um eine Freilassung von Herrn Yücel zu erwirken?

StS Seibert: Wir sprechen über das Thema von Deniz Yücel und der anderen aus unserer Sicht aus nicht überzeugenden Gründen in Haft gesetzten hier dreimal die Woche, und das seit vielen Wochen und Monaten. Darin, dass wir schon so lange darüber sprechen, liegt natürlich auch schon eine Traurigkeit dieser Angelegenheit. Deniz Yücel ist jetzt seit nahezu einem Jahr in Haft, und es liegt immer noch keine Anklageschrift vor. Diese lange Haft ohne Anklageschrift, ohne Einleitung eines ordentlichen Gerichtsverfahrens, ist natürlich eine Belastung der Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei; das kann man zu diesem Zeitpunkt schon noch einmal sagen. Die Kanzlerin hat ja im vergangenen Jahr sehr klar formuliert: "Wir erwarten von der Türkei, dass die deutschen Staatsbürger, die aus nicht nachvollziehbaren Gründen inhaftiert sind, freigelassen werden". Deniz Yücel ist sicherlich der prominenteste von diesen. Deswegen wird sich die Bundesregierung auch in Zukunft mit allen Mitteln, die uns politisch wie diplomatisch zur Verfügung stehen, für die Freilassung von Deniz Yücel wie natürlich auch der anderen inhaftierten Deutschen einsetzen.

Ihnen hier jetzt im Einzelnen aufzulisten, was es dazu in den vergangenen zwölf Monaten an Gesprächen und Kontakten gegeben hat, sprengt, ehrlich gesagt, den Rahmen dieser Veranstaltung.

Zusatzfrage: Gibt es irgendwelche Neuigkeiten in diesem Fall, Herr Breul?

Breul: Nein. - Wenn Sie das interessiert, kann ich noch einmal kurz subsummieren, was sozusagen die unterschiedlichen Stränge sind, die weiterverfolgt werden.

Zum einen gibt es das Hauptverfahren, weswegen Herr Yücel jetzt seit fast einem Jahr in U-Haft sitzt. Herr Seibert hat es gerade schon erwähnt: Noch immer liegt keine Anklageschrift vor. Die Botschaft betreut Herrn Yücel konsularisch. Ich habe gerade einmal durchgezählt: Am 15. Januar hat der mittlerweile insgesamt achte Haftbesuch bei Herrn Yücel stattgefunden.

Der zweite Strang ist die Klage vor dem türkischen Verfassungsgericht durch die Anwälte von Herrn Yücel. Die Bundesregierung ist nicht Verfahrensbeteiligter an dieser Verfassungsbeschwerde. Wir hoffen aber, dass das türkische Verfassungsgericht eine zügige und eine gerechte Entscheidung über die Beschwerde von Herrn Yücel treffen wird.

Der dritte Strang - vielleicht kann dazu der Kollege vom BMJV noch ergänzen - ist sozusagen das Beschwerdeverfahren von Herrn Yücel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Kall: Dazu kann ich gerne etwas ergänzen. Es geht um die sogenannte Menschenrechtsbeschwerde von Herrn Yücel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wie Herr Breul schon sagte. Dazu hat die Bundesregierung inzwischen am 31. Januar Stellung genommen und sehr deutlich gemacht, dass wir durch die überlange Zeit der Untersuchungshaft ohne Anklageerhebung, aber auch in anderen Punkten Herrn Yücel in seinen Menschenrechten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt sehen.

Was die Frage betrifft, wie das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg jetzt weitergeht, kann ich Ihnen nur sagen, dass das in den Händen des Gerichtshofs liegt. Sowohl die türkische Regierung als auch die Anwälte von Herrn Yücel haben jetzt noch einmal Gelegenheit, Stellung zu nehmen - auch zu dem, was die Bundesregierung vor dem Gerichtshof vorgetragen hat. Diese Frist endet am 22. Februar, und anschließend wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden, ob er eine mündliche Verhandlung anberaumt oder im schriftlichen Verfahren das Verfahren weiterverfolgt.

Frage: Herr Seibert, gibt es denn vonseiten der Türkei irgendwelche Anzeichen, dass all Ihre Kontakte, all Ihre Gespräche irgendwie vorankommen?

StS Seibert: Ich glaube, dass es hier nicht meine Rolle ist, Anzeichen zu deuten. Wir haben in einigen Fällen - Steudtner, Tolu - Gott sei Dank das erreicht oder es ist das geschehen, was wir uns gewünscht haben und was wir gefordert hatten, nämlich die Freilassung dieser Personen. Im Fall Deniz Yücel ist es noch nicht soweit, und es gibt noch nicht einmal eine Anklageerhebung. Das ist der traurige Zustand, und daran arbeiten deutsche Diplomatie und deutsche Politik jede Woche aufs Neue. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

Zusatzfrage: Erlauben Sie mir trotzdem die Nachfrage: Ist die Beziehung zur Türkei noch einmal zusätzlich in dieser Hinsicht belastet worden, was den Eingriff der Türkei auf syrischen Boden und die Diskrepanzen oder Ungereimtheiten, Unstimmigkeiten zwischen den Nato-Partnern USA und Türkei dort angeht? Sehen Sie die Türkei in eine Rolle gedrängt, die es ihr schwerer macht, ihr bei der Freilassung von Inhaftierten entgegenzukommen oder ist das komplett zu trennen?

StS Seibert: Bei allem Respekt: Ich finde, jetzt vermengen Sie mehrere Dinge miteinander, die ich jedenfalls hier nicht vermengen werde. Ich glaube, es ist sinnvoll, dass wir die Dinge getrennt betrachten. Wir haben uns zu der Situation in Nordsyrien geäußert. Und es gibt die Problematik der inhaftierten Deutschen, die dort aus nicht nachvollziehbaren Gründen inhaftiert sind. Deniz Yücel ist der prominenteste von ihnen.

Wir tun politisch, diplomatisch, was wir können, um in diesem Fall eine Verbesserung zu erreichen. Es ist ganz offensichtlich, dass das deutsch-türkische Verhältnis derzeit nicht in Normalform ist. Wir haben immer gesagt: Es ist das deutsche Interesse, das Interesse dieser Bundesregierung, das Interesse unseres Landes, gute Beziehungen zur Türkei zu haben. Dafür gibt es viele historische Gründe; dafür gibt es Gründe der geostrategischen Lage der Türkei; dafür gibt es die Tatsache zu nennen, dass bei uns mehrere Millionen Menschen mit türkischen Wurzeln leben. Wir wollen gute Beziehungen zur Türkei. Aber es gibt auch gute Gründe, warum diese Beziehungen derzeit nicht normal gut genannt werden können. Von einer Normalisierung sind wir ja auch noch ein gutes Stück entfernt.

Frage: Welche Erkenntnisse hat denn das Außenamt im Augenblick über die körperliche und mentale Verfassung von Deniz Yücel?

Breul: Der letzte Haftbesuch liegt schon ein paar Wochen zurück. Er fand am 15. Januar durch unseren Generalkonsul statt. Bei diesem Besuch hat Herr Yücel dem Generalkonsul versichert, dass es ihm den Umständen entsprechend gut geht.

Zusatzfrage: Wie viele deutsche oder deutsch-türkische Staatsangehörige befinden sich denn derzeit aus politischen Gründen in der Türkei in Haft?

Breul: Dazu hat sich seit Freitag - da hatten wir das Thema schon - nichts geändert. Es sind immer noch sechs.

Frage: Herr Seibert, da Sie die Zahl - ein Jahr Untersuchungshaft ohne Anklageerhebung - so nachdrücklich betont haben: Sieht die Bundesregierung darin rechtsstaatliche Prinzipien verletzt oder ist das noch mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar?

StS Seibert: Ich möchte mich hier nicht zum türkischen Rechtssystem äußern, das ich in allen Details auch gar nicht kenne. Klar ist, dass wir es beklagen, dass Deniz Yücel seit einem Jahr in Haft sitzt und keine Anklageschrift gegen ihn vorgebracht wurde, die ja auch seinen Verteidigern erlauben würde, sich auf bestimmte Punkte der Anklage einzustellen.

Zusatzfrage: Der Begriff "rechtsstaatliches Prinzip" hat ja auch eine über das nationale Recht hinausgehende Dimension. Ist nach Ihrem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit das, was die Türkei mit Herrn Yücel macht, mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar oder nicht?

StS Seibert: Ich habe es doch sehr klar gesagt: Deniz Yücel ist aus unserer Sicht aus nicht nachvollziehbaren Gründen inhaftiert. Es liegt ein Jahr nach dieser Inhaftnahme nicht einmal eine Anklageschrift vor. Das beklagen wir, und wir fordern, dass sich das ändert.

Frage: Wenn Herr Yücel achtmal innerhalb eines Jahres besucht wurde, dann ist das Pi mal Daumen alle sechs Wochen der Fall gewesen. Ist das eigentlich eine normale Frequenz in Sachen konsularische Betreuung von Deutschen in ausländischen Gefängnissen oder was wäre eine normale Frequenz?

Weil der Kollege das gerade angesprochen hat: Was ist denn mit dem türkischen Vorgehen in Syrien in Sachen Völkerrecht? Haben Sie die Sache mittlerweile einmal geprüft?

Breul: Ich weiß nicht, was jetzt das eine mit dem anderen zu tun hat. Aber zur zweiten Frage kann ich Ihnen sagen, dass es keinen neuen Stand gegenüber unserer Diskussion vom Mittwoch gibt.

Zur ersten Frage: Mir liegen jetzt keine Daten vor. Sie wissen aber auch, dass der Fall Yücel vielleicht kein sozusagen typischer Fall für die konsularische Betreuung im Ausland ist. Ich kann Ihnen zur Frequenz der Termine, die stattfinden, sagen: Das geschieht natürlich immer in enger Rücksprache mit den Anwälten und mit der zu betreuenden Person. Dabei richtet sich das jeweilige Generalkonsulat oder die jeweilige Botschaft natürlich immer nach dem Einzelfall.

Frage: Herr Breul, eine Frage zu Herrn Gabriel. Es gab ein bisschen Konfusion, was die Münchner Sicherheitskonferenz angeht. Mein letzter Stand ist, dass er dorthin fahren wird. Können Sie ganz kurz sagen, warum er sich erst entschieden hatte, nicht nach München zu fahren, er jetzt aber doch fährt? Hat das möglicherweise mit seinen Aussichten auf einen weiteren Ministerposten zu tun? Kann man das dementsprechend als ein Zeichen lesen, dass er davon ausgeht, dass er Außenminister bleibt?

Mit welcher Botschaft fährt er zu der Konferenz? Hat er schon irgendwelche Termine mit Gesprächspartnern vereinbart? Was will er dort eigentlich? Ist das ein Abschiedsbesuch oder will er weitermachen?

Herr Seibert, ganz kurz nachgefragt: Fährt die Kanzlerin nach München? Ist das geplant?

StS Seibert: Das ist nicht geplant, wie ich vorhin schon sagte.

Breul: Ich habe eigentlich dem nicht viel hinzuzufügen, was ich hier am Freitag vortrug. Wir kommentieren das Kalendermanagement nicht. Es ist durchaus üblich, dass Termine in der Planung einmal auftauchen, wieder verschwinden und dann wieder auftauchen. Aus diesem Grund kündigen wir presseöffentliche Termine immer mit sehr kurzem zeitlichem Vorlauf an. Darum hatten wir als Auswärtiges Amt die Teilnahme an der Münchner Sicherheitskonferenz auch noch gar nicht angekündigt.

Ich habe dann hier am Freitag auf vielfachen Wunsch bestätigt - für uns ein bisschen atypisch, weil ein Vorlauf von acht Tagen -, dass Außenminister Gabriel an der Münchner Sicherheitskonferenz teilnehmen wird. Zur weiteren Programmgestaltung vor Ort wollte ich mich nicht äußern; daran hat sich heute auch noch nichts geändert. Sie wissen, auch Terminkalender anderer Gesprächspartner sind volatil. Darum würde ich das ankündigen, wenn es so weit ist.

Frage: Herr Breul, das Kalendermanagement interessiert mich jetzt hier gar nicht, sondern der Kalender an sich. Hat er denn in dieser Woche irgendwelche Termine, außer das Ding in München?

Breul: Sie hatten mich am Freitag ja auch schon danach gefragt. Da habe ich Ihnen bestätigt - ich mache das gerne heute noch einmal -: Der Bundesaußenminister ist geschäftsführend im Amt. Er arbeitet, er hat Termine. Presseöffentliche Termine kündige ich Ihnen hier gerne mit kurzem zeitlichem Vorlauf an.

Zusatzfrage: Über die anderen Termine wollen Sie nicht reden?

Breul: Das ist so, wie wir es immer handhaben. Ich kann es gerne noch einmal erklären.

Zusatz : Nein.

Breul: Gut. Ich denke, Sie haben es verstanden.

Frage: Eine Frage an Herrn Neumann zu Aussagen des Vorsitzenden der parlamentarischen Abteilung für Verteidigung, Herrn Hans-Peter Bartels. Herr Bartels meinte beziehungsweise postulierte, dass der Bundesmarine die Schiffe ausgehen. Damit meinte er, dass alte Schiffe nicht schnell genug restauriert werden und neue Schiffe der Bundesmarine nicht schnell genug zur Verfügung gestellt werden. Ich würde gerne fragen, wie das Verteidigungsministerium das einschätzt.

Neumann: Die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ist generell nicht zufriedenstellend. Das wurde an dieser Stelle auch schon mehrfach diskutiert. Entscheidend bleibt jedoch, dass die Bundeswehr - und damit auch die Marine - alle ihre Einsätze erfüllen kann.

Um diese Situation nachhaltig zu verbessern, sind Trendwenden in Bezug auf Material und Finanzen eingeleitet. Es gilt jetzt, diesen Weg konsequent weiterzuverfolgen. Aber wie das bei Trendwenden nun einmal so ist: Sie benötigen Nachhaltigkeit und Zeit. Das ist keine Sache, die man innerhalb von Monaten regelt, sondern wir reden hier von Jahren.

Zusatz: Herr Neumann, Sie sagen, das sei generell nicht zufriedenstellend. Herr Bartels spricht von einem Desaster innerhalb der Marine. Es gibt auf jeden Fall einen Unterschied in der Einschätzung.

Neumann: Ich sehe keinen Unterschied in der Einschätzung, denn auch die Marine kann ihren ganzen Einsatzverpflichtungen nachkommen.

Wenn Sie Fragen zu Schiffen haben, können Sie gerne das Presse- und Informationszentrum der Marine kontaktieren.

Frage: Wenn Sie so schön allgemein sagen, dass die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr nicht zufriedenstellend sei, dann fragt man sich ja, wer daran Schuld ist. Eigentlich gehört es doch zu den Pflichten einer Regierung, auch einer Ministerin, die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr generell zu gewährleisten. Oder habe ich ein falsches Verständnis von dem, was ein Minister tun muss?

Neumann: Sie müssen die Rahmenbedingungen beachten. Wir haben in den letzten Jahren ein deutlich verändertes sicherheitspolitisches Umfeld. Wenn Sie einmal die beiden Weißbuchvarianten betrachten, speziell das letzte aus dem Jahr 2016, dann findet dort eine Refokussierung auf Landes- und Bündnisverteidigung statt. In dem Vorgängerweißbuch stand, dass wir uns auf eine solche Situation zehn Jahre vorbereiten können. Spätestens durch die Annexion der Krim 2014 sehen wir, dass die Gefährdung der europäischen Sicherheit näher an unsere Grenzen herangekommen ist. Es geht jetzt darum, diesem Trend mit den Trendwenden, die ich gerade beschrieben habe, entgegenzuwirken. Wir haben die Finanzierung verstetigt, und dieser Trend muss sich weiterhin fortsetzen.

Noch einmal: Das ist keine Sache, die Sie innerhalb von Monaten regeln können, sondern wir reden über Jahre.

Frage: Ist die Marinemission im Libanon in irgendeiner Weise gefährdet?

Neumann: Noch einmal: Alle Einsätze der Bundeswehr können erfüllt werden. Alle.

Frage: Eine Frage an das Verkehrsministerium: Ihre Staatssekretärin hat sich zur Gigabitdiskussion geäußert, indem sie sagte: "Im Moment haben wir ja das Problem, dass die Telekommunikationsunternehmen auch ihre 100- oder 200-Mbit/s-Anschlüsse nicht loswerden." - Wir erklärt sich das Verkehrsministerium diese Lage, wenn es denn stimmt?

Friedrich: Zum einen ist mir die Aussage nicht bekannt - das muss ich ehrlich zugeben -, auch wenn Sie sie jetzt wahrscheinlich online sehen. Ich höre sie in diesem Moment zum ersten Mal.

Ich muss sagen, dass die Bundesregierung natürlich kein Unternehmen ist. Ich gehe davon aus, dass sie sich mit dieser Aussage auf Unternehmen bezieht, die diese Anschlüsse zur Verfügung stellen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist natürlich für den Breitbandausbau zuständig, aber eben nicht für den Verkauf von Anschlüssen, sondern für die Vergabe von Fördergeldern.

Zusatzfrage: Ich habe nicht behauptet, dass Sie ein Unternehmen sind, sondern Frau Bär hat über die Telekommunikationsunternehmen in Deutschland gesprochen, zum Beispiel die Deutsche Telekom, die schnelle Anschlüsse anbieten. Sie behauptet, dass die Unternehmen die Anschlüsse gar nicht loswerden. Woran liegt das Ihrer Meinung nach?

Friedrich: Ich kann das jetzt an dieser Stelle nicht weiter kommentieren. Wenn die Staatssekretärin das so gesagt hat, dann hat sie das so gesagt und dann gilt das auch. Ich kann das gerade nicht weitergehend kommentieren.

Zusatzfrage: Heißt das, dass sie für das Verkehrsministerium gesprochen hat?

Friedrich: Wenn sie sie in dieser Form - wenn es dort so steht - als Parlamentarische Staatssekretärin genannt haben, wird sie auch in dieser Form gesprochen haben. Aber diese Aussage ist, wie gesagt, jetzt ein wenig aus dem Kontext gerissen. Ich kenne den Artikel oder Beitrag nicht. Deshalb kann ich das jetzt nicht weiter kommentieren.

Frage: An das Wirtschaftsministerium, und zwar mit Bezug auf die Zuständigkeit für Luft- und Raumfahrt: Wir alle waren vor Kurzem aufgrund von Nachrichtenbildern und sozialen Medien mehr oder weniger Zeugen einer eindrucksvollen technischen Leistung der Firma SpaceX und konnten sehen, wie die Booster eine extrem schwere Rakete und "payload" ins All gebracht haben und dann synchron gelandet sind. Die Bundesregierung ist einer der Hauptfinanciers für die Entwicklung einer Ariane 6, die ihren ersten Flug 2020 absolvieren soll, wenn alles gut läuft, die aber schon dann technisch hinter SpaceX zurückfallen wird. Investiert die Bundesregierung noch gutes Geld?

Einhorn: Ich muss einmal ganz kurz in die Unterlagen schauen. - Es ist richtig, der ESA-Ministerrat hat vor drei Jahren, also Ende 2014, der Entwicklung der Ariane-6-Trägerrakete zugestimmt. 2016 wurde eine Programmüberprüfung durchgeführt und im November 2016 eine Grundsatzeinigung dazu erzielt. Das ist der Stand, der mir vorliegt. Mehr kann ich dazu aktuell nicht sagen.

Zusatzfrage: Muss die Bundesregierung ihr Investment überprüfen? Im neuen Koalitionsvertrag ist die Rede davon, dass man ein Weltraumgesetz auf den Weg bringen will, um auch nicht staatliche Raumfahrtunternehmen bei ihren Investitionen abzusichern. Das zielt ja auch in die Richtung, mehr SpaceX in Europa zu ermöglichen. Dennoch läuft ein Ariane-6-Programm weiter, das leistungsmäßig jetzt von SpaceX im Grunde in den Schatten gestellt wird.

Einhorn: Ich kann Aussagen, die im neuen Koalitionsvertrag stehen, nicht kommentieren, auch nicht interpretieren. Aber die Tatsache, dass etwas dazu darin steht, bedeutet ja, dass wir auch weiterhin an dem Thema dran sein werden. Da müssen wir uns jetzt noch ein bisschen gedulden.

Frage: Ich habe eine Frage zum Koalitionsvertrag beziehungsweise zur ausländischen Einmischung. Der ukrainische Staatspräsident, Herr Poroschenko, hat in einem Interview an die SPD-Mitglieder appelliert, der Koalitionsvereinbarung mit der Union zuzustimmen. Jetzt interessieren mich nicht die Parteien, aber an Sie, Herr Seibert, als Regierungssprecher die Frage: Wie bewertet die Bundesregierung diese Einmischung des ukrainischen Staatspräsidenten in innerdeutsche Angelegenheiten? Begrüßen Sie sie?

StS Seibert: Ich bewerte das jedenfalls nicht so wie Sie. Im Rahmen der freien Meinungsäußerung ist es doch jedem überlassen, sich im In- oder Ausland zu den ja doch sehr interessanten politischen Ereignissen in Deutschland zu äußern. Nichtsdestoweniger wird die Entscheidung von denen gefällt, die sie zu fällen haben.

Zusatz: Heißt das, dass Sie, wenn wir in den nächsten Wochen etwas von Herrn Erdogan, Herrn Putin usw. zu der Zustimmung oder Ablehnung hören, das auch völlig in Ordnung finden?

StS Seibert: Ich spekuliere nicht.

Montag, 12. Februar 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 12. Februar 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/02/2018-02-12-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2018

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