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PRESSEKONFERENZ/1674: Regierungspressekonferenz vom 28. Mai 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 28. Mai 2018
Regierungspressekonferenz vom 28. Mai 2018

Themen: Regierungsbildung in Italien, Abgasmanipulationsvorwürfe gegen Dieselfahrzeuge der Daimler AG, Stopp der Auftragsvergabe an deutsche Firmen seitens Saudi-Arabiens, Vorwürfe gegen das BAMF, Treffen des Bundesaußenministers mit seinem griechischen Amtskollegen, ikoreduzierung bei Banken, Handelsstreit mit den USA, Lage in Syrien, Kohleausstiegskommission, Tätigkeit eines früheren leitenden Beamten des Auswärtigen Amtes für den Volkswagen-Konzern, Wahlkampfveranstaltungen türkischer Parteien in Deutschland, Entschluss der israelischen Regierung zum Bau eines Unterwassersperrwerks zur Forcierung der Seeblockade gegen Gaza

Sprecher: StS Seibert, Friedrich (BMVI), Haufe (BMU), Adebahr (AA), Einhorn (BMWi), Korff (BMI), Kolberg (BMF)


Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Meine Frage geht an Herrn Seibert; mein Thema ist natürlich Italien. Luigi Di Maio will angeblich ein Impeachment des Präsidenten. Die Entscheidung von Mattarella, der ein Veto gegen Paolo Savona als Finanzminister in Italien eingelegt hat, hat eine sehr starke politische Reaktion verursacht. In dieser Konstellation möchte ich fragen, ob die deutsche Regierung nach dieser Entscheidung zurzeit eine bessere Zukunft für Italien und die Eurozone sieht.

StS Seibert: Italien ist uns ein wichtiger Freund und Partner, als EU-Mitglied, in den bilateralen politischen Beziehungen. Aber es gibt eben auch auf der Ebene der Bürger eine millionenfach gelebte deutsch-italienische Freundschaft. Unser Respekt vor der italienischen Demokratie und unser Respekt vor den demokratischen Institutionen Italiens gebietet es, dass wir jetzt abwarten, welche Regierung das Land führen wird und mit welchen Ideen sie dann an uns und die anderen europäischen Partner herantritt.

Die Bundesregierung - das ist unsere Grundhaltung - ist immer bereit, mit einer italienischen Regierung gut und eng zusammenzuarbeiten.

Zusatzfrage: Meine zweite Frage bezieht sich auf den Artikel von "Spiegel ONLINE". In den letzten Tagen war die deutsche Presse nicht immer hilfreich für die schwierige Lage in Italien. In dem genannten Artikel geht es um Italien als "Schnorrer". Dieser Artikel hat nicht nur die öffentliche Meinung in Italien empört, sondern auch den italienischen Botschafter und den Präsidenten Mattarella, der gestern gesagt hat, solche Beleidigungen seien inakzeptabel und grotesk.

Wir hätten gern eine Reaktion der Bundesregierung dazu.

StS Seibert: Ich nehme die Diskussion in Italien darüber zur Kenntnis. Sie werden mich nicht einzelne Presseartikel bewerten hören. Das widerspräche der Grundhaltung, die die Bundesregierung gegenüber der Pressefreiheit in Deutschland einnimmt. Unsere Sprache, also die Sprache der Bundesregierung, der Bundeskanzlerin, der Minister, gegenüber unseren Partnern ist respektvoll. Unsere Grundhaltung - ich habe gerade versucht, das zu erklären - ist die einer guten, möglichst engen Zusammenarbeit unter europäischen Partnern.

Frage: Fürchtet die Bundesregierung, dass der Zeitplan für Reformen innerhalb der EU durch die neuen Unwägbarkeiten in Italien in Gefahr kommen könnte? Wird sich das alles jetzt verzögern?

StS Seibert: Damit fordern Sie mich ja im Grunde auf, zu mutmaßen, wann das zustande kommen wird und was dann passiert. Ich möchte an solchen Mutmaßungen nicht teilnehmen. Die Bundesregierung hofft im Interesse unseres engen und guten europäischen Partners Italien auf eine stabile Regierung.

Zusatzfrage: Ich möchte das Verkehrsministerium fragen. Heute Morgen gab es ein Gespräch in Ihrem Hause mit dem Daimlerchef Zetsche.

Mich würde erstens interessieren, was bei diesem Gespräch herausgekommen ist.

Zweitens: Ist es richtig, dass es einen weiteren Termin des Ministers mit Herrn Zetsche in zwei Wochen geben wird?

Mich interessiert drittens, was Ihr Haus von dem Vorschlag der Umweltministerin hält, die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen möglicherweise schrittweise, in Etappen, durchzuführen?

Friedrich: Das sind zwei Fragenkomplexe. Ich beginne mit dem Treffen von Bundesminister Scheuer mit Herrn Zetsche. In der Tat soll es ein weiteres Treffen geben. Der Minister hat sich dazu geäußert. Ich möchte das kurz vortragen. Dieses Zitat haben wir bereits veröffentlicht:

"Wir werden jetzt einen vertieften Austausch über die hochkomplexen technischen Fragen vornehmen mit dem Ziel, anhand unserer konkreten Prüfungen umgehend die genaue Zahl der betroffenen Modelle zu ermitteln. Bei einem weiteren Treffen in 14 Tagen werden die konkreten Ergebnisse auf dem Tisch liegen. Zudem läuft für das betroffene Modell Mercedes Vito 1.6 l Diesel Euro 6 ein Verwaltungsverfahren zur Anordnung nachträglicher Nebenbestimmungen zur EG-Typgenehmigung. Zusätzlich hat das Kraftfahrt-Bundesamt dem Unternehmen eine Frist bis 15. Juni zur Vorlage einer technischen Lösung und deren Umsetzung angeordnet."

Zu Ihrer zweiten Frage - Hardwarenachrüstungen - hat sich Bundesminister Scheuer auch schon mehrfach geäußert. Er sieht den Effekt von Hardwarenachrüstungen nach wie vor als nicht zufriedenstellend an. Aus seiner Sicht gibt es nach wie vor technische, rechtliche und finanzielle Bedenken. Aus seiner Sicht ist eine Investition in die alte Dieselflotte nach wie vor eine Investition in die Vergangenheit. Es würde unglaublich lange Zeit brauchen, nämlich eineinhalb bis drei Jahre. Somit lösen wir das Grundproblem damit nicht. Dazu hat sich Herr Scheuer, wie gesagt, mehrfach geäußert. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen.

Frage: Frau Friedrich, können Sie sagen, wie lang das Gespräch mit Herrn Zetsche heute gedauert hat?

Eine Nachfrage zu dem Statement des Ministers: Er spricht von einem Verwaltungsverfahren zur Anordnung nachträglicher Nebenbestimmungen zur EG-Typgenehmigung. Was genau ist das? Könnten Sie uns das erklären?

Friedrich: Die einzelnen Details kann ich Ihnen jetzt nicht vortragen. Mir liegt der Bescheid im Detail jetzt einfach nicht vor.

Zur Länge des Gesprächs kann ich Ihnen auch keine Auskunft geben, weil ich nicht dabei gewesen bin.

Zusatzfrage: Wurde heute denn etwas Neues vereinbart? Ist die Anordnung nachträglicher Nebenbestimmungen etwas Neues?

Friedrich: Es wurde angeordnet, dass es noch einmal Prüfungen geben soll. Die konkreten Ergebnisse werden in 14 Tagen noch einmal besprochen werden. Das wurde vereinbart. Zudem läuft, wie gesagt, auch das Verwaltungsverfahren zur Anordnung für den Vito. Aber mehr Details kann ich Ihnen im Moment zu dem Gespräch nicht geben.

Frage: Frau Friedrich, Herr Zetsche sprach heute der ARD gegenüber von einem sehr guten Gespräch. Hat Ihr Ministerium die gleiche Beurteilung? Was bedeutet die Formulierung "ein sehr gutes Gespräch"?

Friedrich: Die Beurteilung von Herrn Zetsche kann ich jetzt nicht weiter kommentieren.

Es bleibt dabei, dass Bundesminister Andreas Scheuer noch einmal einen vertieften Austausch durchgeführt hat. So bewertet er das Gespräch. Darüber hinaus wird es noch ein weiteres Treffen geben.

Frage: Was genau wird denn jetzt geprüft? Geht es um die Anzahl der betroffenen Autos?

Meine zweite Frage, zu einem ähnlichen Themenkomplex, aber an das Umweltministerium: Wenn es jetzt heißt, die Meinungsbildung innerhalb der Regierung zum Thema der stufenweisen Einführung der technischen Nachrüstung dauere noch an, war dieser Vorstoß von Frau Schulze innerhalb der Bundesregierung abgestimmt?

Friedrich: Zu Ihrer ersten Frage kann ich sagen, dass es bei den konkreten Prüfungen in der Tat um die konkrete Gesamtzahl der Fahrzeuge geht. Das hatte ich eben ja auch vorgetragen.

Dazu, inwiefern das abgestimmt ist oder nicht, kann ich jetzt auch keine Stellung nehmen. Fakt ist einfach, dass Bundesministerin Schulze ihre Meinung bekanntgegeben hat, ebenso wie Herr Scheuer seine Meinung bekanntgegeben hat.

Haufe: Abgestimmt in der Bundesregierung ist die Position, dass wir allen Städten so helfen wollen, dass sie die Grenzwerte einhalten und dass die Luft in allen Städten, die von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind, wieder sauber ist. Das ist Konsens in der Bundesregierung.

Die Bundesumweltministerin ist fest der Meinung, dass wir es in etwa einem Dutzend Städte nicht schaffen werden, die Grenzwerte einzuhalten, wenn nicht zusätzlich zum Sofortprogramm Saubere Luft und zu den Softwareupdates, sofern sie gut funktionieren, auch Hardwarenachrüstungen kommen. Das ist für sie das Entscheidende. Wir schaffen es ohne die Hardwarenachrüstungen in solchen Städten nicht, die Grenzwerte einzuhalten.

Am Wochenende hat sie ihre Position noch einmal bekräftigt, weil sie sieht, dass wir heute schon Hardwarenachrüstungen einsetzen. Wir setzen sie bei Bussen ein. Wir haben sie auch schon bei Diesel-Pkw. Das heißt, so ihre direkte Äußerung, aus ihrer Sicht sind Hardwarenachrüstungen kein Hexenwerk, man muss es mit den Bedenken bei der Hardwarenachrüstung auch nicht übertreiben.

Frage: Frau Friedrich, erste Nachfrage von meiner Seite: Könnten Sie noch einmal erklären, was es mit dem Verwaltungsverfahren und der EG-Typgenehmigung auf sich hat? Das hatte auch schon der Kollege Pichler gefragt.

Zweite Frage: Am Wochenende gab es einen weiteren Bericht über deutlich mehr betroffene Vitos. Es wurde eine Zahl von 40 genannt. Bisher findet sich in Ihrer Erklärung die bekannte Zahl von 6300. Inwiefern könnte es sein, dass sich in den nächsten zwei Wochen die Marke eben jenen 40 annähert?

Was ist eigentlich mit den 80 genannten C-Klasse-Mercedeswagen? Gibt es dazu schon Erkenntnisse in Ihrem Hause?

Friedrich: Zu Ihrer ersten Frage nach der EG-Typgenehmigung kann ich mich nur wiederholen, dass mir die Details der Anordnung nicht bekannt sind.

Darüber hinaus dienen die Prüfungen, die jetzt seitens Daimlers stattfinden werden, gerade dazu, die Gesamtzahl zu ermitteln. Das heißt, ich kann an dieser Stelle keine Gesamtzahl nennen. Das wird in 14 Tagen von Daimler noch einmal vorgelegt werden. Hierzu soll es ja ein weiteres Treffen geben, bei dem die konkreten Ergebnisse auf dem Tisch liegen sollen.

Frage: Eine Frage an das Umweltministerium: Herr Haufe, erstens, sind Sie von der Erweiterung der Vorwürfe in Richtung Daimlers überrascht worden, oder haben Sie eigentlich damit gerechnet, dass auch dieser Hersteller in verschiedenen Segmenten des Angebots davon betroffen ist?

Zweitens: Wir haben eben noch einmal gehört, dass der Verkehrsminister auch die Light-Version der Hardwarenachrüstung ablehnt. Sehen Sie durch die neuen Vorwürfe gegen Daimler die Position Ihres Hauses gestärkt, oder spielt das gar keine Rolle? Sie haben eben ja noch einmal auf die Immissionsentlastung der Innenstädte rekurriert.

Haufe: Davon, überrascht zu sein, kann man sicherlich nicht mehr sprechen. Wir hören ja in einem recht festen Rhythmus von neuen Problemen bei der Abgasreinigung bei verschiedenen Autotypen. Deswegen war die Umweltministerin nicht überrascht.

Gleichwohl bestärkt es sie in der Auffassung, dass wir die bestehenden EU-Regelungen für die Vorgaben für Abschalteinrichtungen, die ja jetzt diskutiert werden, weiter vorantreiben müssen, und zwar in eine Richtung, dass es eine eindeutigere, klarere Regelung gibt, als es bisher scheinbar der Fall ist. Es wird ja ein gewisser Interpretationsspielraum genutzt. Klar ist darin geregelt, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind. Es gibt aber bestimmte Ausnahmen zum Motorschutz. Diesen Fakt dehnt man seitens der Autobranche wohl etwas unterschiedlich aus.

Das heißt, sie sieht dort nach wie vor klar ihre Baustelle. Diese ist noch nicht gelöst. Darüber hinaus sagt sie noch einmal sehr deutlich: Die Autobranche ist dazu verpflichtet, alles Mögliche zu tun, um diese Situation, die die Probleme beim Diesel betrifft, abzustellen. Denn damit wird letztlich der Diesel selbst etwas diskreditiert, und das kann nicht im Interesse der Autobranche sein. Das kann auch nicht in unserem Interesse sein. Das ist die Befürchtung, die sie dabei hat.

Zusatzfrage: Wenn Sie sagen, die Ministerin sei nicht davon überrascht, dass immer wieder neue Vorwürfe hochkommen, dann möchte ich fragen, ob Sie dahinter eine Art von systemischer Verschweigenshaltung der Automobilindustrie sehen, die ja eigentlich zuallererst wissen müsste, welche ihrer technischen Einrichtungen gegen diese Vorschriften verstoßen.

Haufe: Nein, so weit möchte ich überhaupt nicht gehen. Das würde ich nicht so beschreiben. Ich habe dem, was ich jetzt dazu gesagt habe, nichts weiter hinzuzufügen.

Frage: Ich habe ebenfalls eine Nachfrage zu der laufenden Prüfung. Sie haben gesagt, es gehe um die Zahlen. Ist damit schon geklärt, ob die Mercedes-C-Klasse bei den illegalen Abschalteinrichtungen grundsätzlich einbezogen ist, oder wird diese Grundsatzfrage auch noch geprüft werden?

Friedrich: Grundsätzlich wurde zunächst einmal festgestellt, dass bei den Fahrzeugmodellen Mercedes Vito 1.6 l Diesel Euro 6 Abschalteinrichtungen vorhanden sind, die nicht zulässig sind. Dies wurde im Zuge von Messungen vom KBA festgestellt. Darüber hinaus gilt es jetzt erst einmal abzuwarten, was bei den konkreten Prüfungen durch Daimler herauskommt. Ich muss Sie um Verständnis bitten, dass wir die 14 Tage erst einmal abwarten müssen.

Zusatzfrage: Geht es grundsätzlich um die Frage, ob die Mercedes C-Klasse da eingeschlossen ist ob es da illegale Abschalteinrichtungen gibt?

Friedrich: Dem, was im Zuge dieser Prüfungen herauskommt, kann ich nicht vorgreifen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass im Zuge der Prüfungen das erste Ziel ist, erst einmal herauszufinden, welche Zahl von Fahrzeugen betroffen ist, welche Modelle oder was auch immer. Alles Weitere, Details und Ähnliches zu den Prüfungen kann ich eben noch nicht sagen.

Frage: In der Berichterstattung stand, dass der betroffene Motor von Renault beziehungsweise aus Frankreich kam. Gibt es Pläne, Fahrzeuge von Renault-Nissan diesbezüglich zu prüfen? Sind schon Prüfungen im Gange? - Danke schön.

Friedrich: Das KBA geht grundsätzlich allen Verdachtsfällen nach und prüft sie. Ob konkret im Fall Nissan etwas passiert oder nicht, kann ich jetzt nicht sagen. Soweit mir bekannt ist, gibt es da keinen Verdachtsfall. Aber das entzieht sich meiner persönlichen Kenntnis.

Frage: Ich habe noch eine Frage zu diesem Themenkomplex. Am 31. Mai treten ja in Hamburg Fahrverbote in Kraft. Damit ist eigentlich klar, dass die Strategie der Bundesregierung, diese durch andere Maßnahmen abzuwenden, gescheitert ist. Wie bewerten das Umwelt- und das Verkehrsministerium jetzt diesen Vorgang?

Friedrich: Zum Thema Fahrverbote - das ist ja noch einmal ein ganz anderer Komplex als Handwarenachrüstungen - hat Bundesminister Scheuer gesagt, dass generelle Fahrverbote keine akzeptable Lösung seien. Es gilt: Wir brauchen gute Mobilität in den Städten bei weniger Emissionen. Wir müssen das Problem an der Wurzel angreifen. Mit dem Sofortprogramm haben wir schon den ersten Schritt getan. Das Sofortprogramm gibt Impulse, um mehr für saubere Luft zu tun. Wir unterstützen die Städte, die Luft schnell, zuverlässig und auch nachhaltig zu verbessern. Das sind Maßnahmen wie zum Beispiel Verkehrslenkungen, aber auch Dieselbusnachrüstungen. Sicherlich werden noch Intensivstädte übrig bleiben, wenn die Emissionen reduziert worden sind. Dann muss die Bundesregierung schauen, dass der Dialog intensiv fortgesetzt wird, um die Emissionen weiter zu reduzieren.

Haufe: Nach Ansicht der Bundesumweltministerin dürfen die Städte nicht in die Lage kommen, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger am Ende nur noch durch Fahrverbote garantieren zu können. Das lehnt sie ab.

Die Kollegin hat gerade ausgeführt, welche Maßnahmen die Bundesregierung bisher getroffen hat. Aus der Sicht der Bundesumweltministerin - ich habe es eben gesagt - wird dies am Ende nicht ausreichend sein. Es müssen auch Hardwarenachrüstungen an Diesel-Pkws in Städten vorgenommen werden, die eine besonders hohe Luftbelastung haben. Wer gänzlich ausschließt, dass das ohne Hardwarenachrüstungen möglich ist, so die Bundesumweltministerin, der trägt letztlich dazu bei, dass in diesen Städten auch Fahrverbote kommen könnten.

Frage: Noch ein kleines Detail: Wenn Sie "in zwei Wochen" sagen, könnten Sie das konkretisieren? Also am Montag in zwei Wochen hier in Berlin?

Friedrich: Das kann ich leider nicht konkretisieren, auch wenn es schön wäre, jetzt ein Datum oder eine Uhrzeit zu nennen. Das entzieht sich meiner Kenntnis.

Frage: Frau Friedrich, wenn Sie das bitte für mich noch einmal klarstellen könnten: Schließt Ihr Haus grundsätzlich verpflichtende Hardwarenachrüstungen für Dieselfahrzeuge aus, oder wie ist die Position Ihres Hauses?

Friedrich: Ich habe sie eben schon einmal vorgetragen. Der Minister ist überzeugt, die Effekte einer Hardwarenachrüstung seien nicht zufriedenstellend. Es gibt technische, rechtliche, aber auch finanzielle Bedenken dagegen. Es würde einfach zu lange dauern, bis der Effekt eintritt.

Frage: Frau Friedrich, Sie sprachen gerade von Prüfungen durch Daimler. Ich war bisher immer der Annahme, dass das KBA diese Prüfungen vornimmt. Könnten Sie das bitte erklären?

Friedrich: Im Zuge der Prüfungen durch das KBA ist bekannt geworden, dass es eine unzulässige Abschalteinrichtung beim Vito gibt. Es gilt, jetzt noch einmal vertiefte Prüfungen durchzuführen. Sicherlich werden Daimler und das BKA dabei zusammenarbeiten. Wie die Prüfungen im Detail ablaufen, kann ich Ihnen jetzt leider nicht sagen.

Frage: Frau Friedrich, hat denn der Daimler-Chef dem Minister gegenüber erklärt, warum er die Feststellung, dass die Abschalteinrichtungen unzulässig sind, notfalls vor Gericht anfechten möchte? - Das wäre meine erste Frage.

Meine zweite Frage wäre, ob Sie vielleicht wenigstens beschreiben könnten, worum es bei dem EG-Typengenehmigungsverfahren eigentlich geht.

Friedrich: Zu dem EG-Typengenehmigungsverfahren kann ich im Moment nichts sagen. Ich kann verstehen, dass Sie das wissen möchten, aber da bitte ich um Verständnis.

Bezüglich des Gesprächs mit Herrn Zetsche kann ich Ihnen leider auch nur sagen, dass wir aus Gesprächen grundsätzlich nicht berichten. Deshalb kann ich Ihnen jetzt keine Details aus dem Gespräch nennen.

Frage: Herr Seibert, das Umwelt- und das Verkehrsministerium scheinen sich da in der Sache ziemlich unvereinbar gegenüberzustehen beziehungsweise in diesem Fall nebeneinanderzusitzen. Viele Dieselnutzer fragen sich natürlich: Wie lange soll das noch so weitergehen? - Das geht ja schon über eine sehr lange Zeit so. Wann kommt denn da einmal ein Machtwort aus dem Kanzleramt?

StS Seibert: Die Regierungspressekonferenz zeigt: Es gibt eine ganz schöne Bandbreite von Meinungen zum Thema Hardwarenachrüstungen. Es gibt übrigens auch eine ganz schöne Bandbreite von Expertenmeinungen zu diesem Thema. Es ist klar, dass das dann zu einem Zeitpunkt auch zu einer politischen Lösung, also dem, was wir immer als die Meinungsbildung in der Bundesregierung bezeichnen, geführt werden muss. Wir brauchen dazu dann eine einheitliche Haltung. Die müssen wir auf der Basis der Auswertung der Gutachten und der Abwägung der Argumente herstellen.

Frage: Frau Friedrich, könnten Sie bitte nachliefern, was die Nebenabsprachen zur EG-Typengenehmigung bedeuten?

Friedrich: Ich kann gerne schauen, was ich tun kann.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Der "Spiegel" hat am Wochenende darüber berichtet, dass Saudi-Arabien über die deutsche Nahostpolitik tief verärgert sei, besonders über die deutsche Haltung gegenüber dem Iran. Das Saudische Königreich habe sich deswegen entschieden, einen internen Vergabestopp in Bezug auf Regierungsaufträge zu verhängen. Es sollen auch mehrere deutsche Firmen betroffen sein. Hat die Regierung von Saudi-Arabien dies offiziell gegenüber der deutschen Regierung bekannt gegeben? Haben sich bei der Bundesregierung die betroffenen Firmen gemeldet?

Adebahr: Ich kommentiere, wie Herr Seibert es auch immer sagt, von hier aus keine Presseartikel. Klar ist aber, dass wir mit der deutschen Wirtschaft in Saudi-Arabien in einem engen Kontakt stehen und natürlich auch mit den Unternehmen laufend in Kontakt sind, die in der Region und in Saudi-Arabien tätig sind. Die Bundesregierung und das Auswärtige Amt hören sich die Sorgen der deutschen Wirtschaft an und nehmen sie sehr ernst.

Wenn Sie nach konkreten möglichen Forderungen, Anweisungen - oder wie auch immer - seitens Saudi-Arabien fragen, dann kann ich Ihnen sagen, dass uns vonseiten der saudischen Regierung so etwas nicht zur Kenntnis gebracht ist. An Spekulationen, die man in der Presse lesen kann, möchte ich mich von hier aus nicht beteiligen.

Zusatzfrage: Also hat sich die saudische Regierung offiziell nicht über die deutsche Haltung gegenüber dem Iran beschwert?

Adebahr: Ihre erste Frage bezog sich auf das Wirtschaftsthema. Jetzt erweitern Sie das auf ein politisches Thema. Wir würden uns wünschen, dass der saudische Botschafter nach Berlin zurückkommt. Dass wir an einer Verbesserung unseres Verhältnisses arbeiten, ist bekannt. Die Gespräche gehen dort fort. Der Bundesaußenminister hat seinen saudischen Außenministerkollegen zuletzt vergangene Woche auf dem G20-Außenministertreffen in Buenos Aires getroffen und dort Gespräche geführt.

Was das Thema Iran anbelangt, ist, gerade auch was das JCPOA, das Nuklearabkommen mit dem Iran, betrifft, in den letzten zehn Tagen mittlerweile sehr deutlich geworden, dass Europa und die Europäische Union eine sehr geschlossene Haltung dazu haben und diese auch gemeinsam vertreten. Die Haltung der Bundesregierung, Großbritanniens, Frankreichs und Europas zu diesem Abkommen haben wir schon seit 2015, also schon eine ganze Weile. Ich denke, dies ist auch in der Region sehr gut bekannt.

Frage: Ich würde ganz gerne noch an diesen Klagen hängen bleiben. Es geht ja nicht nur um Presseberichte. Es geht auch um Äußerungen aus der Wirtschaft, selbst um Äußerungen der deutschen Wirtschaft aus Riad, die davon spricht, dass es da Probleme gibt. Daher würde ich gerne vom Wirtschaftsministerium, das ja sicherlich ein besonders naheliegender Ansprechpartner für deutsche Unternehmen ist, gerne wissen: Ist Ihnen von deutschen Unternehmen zur Kenntnis gebracht worden, dass es seit Februar eine andere Situation insofern gibt, als die Zurückhaltung der Saudis gegenüber deutschen Firmen grundsätzlich stärker geworden ist? Lässt sich das an irgendwelchen Zahlen festmachen? Hat dies inzwischen zu Reaktionen auf deutscher Seite geführt, mit den Saudis über dieses Problem zu sprechen?

Einhorn: Vielen Dank für die Frage. - Mir ist jetzt nichts bekannt, dass Unternehmen in Einzelfällen uns gegenüber da etwas vorgebracht hätten oder dass wir schon Veränderungen wahrnehmen können. Ich kann mich nur dem anschließen, was eben schon gesagt wurde: Uns ist daran gelegen, einen guten Dialog und auch gute bilaterale Wirtschaftsbeziehungen mit Saudi-Arabien zu pflegen. Die Berichte vom Wochenende haben wir ebenso nur aus der Presse zur Kenntnis genommen. Sollte sich das konkretisieren, werden wir die weitere Entwicklung natürlich sehr aufmerksam verfolgen.

Frage: Herr Seibert, ich habe eine Frage zum Skandal im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der Skandal dauert ja jetzt schon mehrere Wochen an. Unser Eindruck ist, dass er Millionen Deutsche beschäftigt, auch weil das Sicherheitsgefühl betroffen ist und weil es um Vertrauen in die Ämter geht. Warum hat es die Kanzlerin bisher versäumt, sich dazu zu äußern? Wollen Sie das gegebenenfalls nachholen?

Die zweite, daran anschließende Frage ist: In dem betreffenden Zeitraum damals wurde die Flüchtlingspolitik im Kanzleramt koordiniert und nicht ausschließlich im Innenministerium. In welcher Form wollen Sie jetzt ganz konkret zur Aufklärung beitragen? Ist die Kanzlerin in diesem Zusammenhang für oder gegen einen Untersuchungsausschuss?

StS Seibert: Zunächst einmal: Das BAMF, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, unterliegt der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesinnenministeriums. Deswegen ist ja auch der Bericht der BAMF-Innenrevision an das BMI weitergeleitet worden. Deswegen hat auch der Bundesinnenminister angekündigt, genau zu prüfen, welche Konsequenzen aus diesem Bericht zu ziehen sind. Er wird sich morgen im Innenausschuss den Fragen der Abgeordneten des Deutschen Bundestags stellen. Der Bundesinnenminister hat die volle politische Unterstützung der Bundeskanzlerin in all seinen Bemühungen, dort, wo es notwendig ist, Aufklärung zu betreiben und dort, wo es notwendig ist, auch notwendige Konsequenzen zu ziehen.

Zu der Frage nach einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss: Das Recht, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzuberufen, ist ja ein Recht des Bundestags: Ausschluss des Grundsatzes der Gewaltenteilung. Der Bundestag entscheidet selbst über die Frage einer Einsetzung. Das werde ich als Sprecher der Bundesregierung jetzt hier nicht kommentieren. Es war immer so, dass die Bundesregierung, wenn es Bundestags-Untersuchungsausschüsse gab, die Aufklärungsarbeit des Bundestags selbstverständlich unterstützt hat.

Zusatzfrage: Ich habe noch eine Nachfrage zu Ihrer ersten Antwort: Es bleibt also dabei, dass sich die Kanzlerin zu dem Fall nicht äußern wird?

StS Seibert: Ich habe jetzt für heute das gesagt, was ich zu sagen habe. Natürlich verfolgt die ganze Bundesregierung, auch die Bundeskanzlerin, diesen Fall sehr intensiv. Sie steht in regelmäßiger Abstimmung und auch im Informationsaustausch mit dem Bundesinnenminister und unterstützt seine Bemühungen, Aufklärung in diese ja doch sehr schwerwiegenden Vorwürfe zu bringen.

Frage: Herr Seibert, bedeutet das Schweigen der Kanzlerin die, wie Sie sagten, Unterstützung der Bemühungen des Innenministers bei der Aufklärung, oder bedeutet das auch, dass sich ihre Position in der Strategie und in den Äußerungen Herrn Seehofers weitestgehend wiederfindet?

Zum Zweiten eine Frage an das BMI: Es gibt jetzt heftige Kritik vom Gesamtpersonalrat des BAMF, unter Herrn Weise sei das BAMF auf marktwirtschaftliche Benchmarks getrimmt und das Grundrecht sei sozusagen am Fließband erledigt worden. Ist das eine nachgeschobene Kritik, oder ist diese nach Ihrer Kenntnis zu dem Höhepunkt des Entscheidungsdrucks auch schon geübt worden?

Korff: Die Kritik ist definitiv nicht neu. Es ist klar, dass diese Kritik sozusagen in den letzten Monaten und meiner Wahrnehmung nach auch Jahren geäußert wurde. Ob das damals in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt genau passiert ist, kann ich im Moment, ehrlich gesagt, so nicht nachvollziehen, also sozusagen nicht zeitlich genau festlegen. Klar ist aber, dass Streitigkeiten beziehungsweise die Debatte zwischen dem Personalrat und dem BAMF ja auch schon die Hochzeiten der Flüchtlingskrise geprägt haben.

StS Seibert: Zu dem Teil der Frage, der an mich gerichtet war: Die Bundeskanzlerin wie die ganze Bundesregierung nehmen die Vorwürfe beziehungsweise die Verdachtsmomente, die im Zusammenhang mit Bremen aufgetaucht sind, natürlich sehr ernst. Der Verdacht, dass da rechtswidrig positive Asylbescheide ergangen sind, ist ein schwerwiegender Verdacht. Deswegen unterstützt sie komplett die Aufklärungsarbeit des Bundesinnenministeriums unter Leitung des Bundesinnenministers und steht dazu in engem, regelmäßigem Austausch mit Horst Seehofer.

Frage: Der Bundesinnenminister hat am Wochenende als eine der Konsequenzen aus der jüngsten Diskussion und den Schwierigkeiten beim Flüchtlingsthema eine grundlegende Veränderung der Asylorganisation angekündigt. Mich würde interessieren, was ich mir darunter vorzustellen habe. Was würde das konkret bedeuten?

Korff: Er hat in demselben Interview auch gesagt, dass Konsequenzen aus der Aufklärung und aus den Ergebnissen, die diese Aufklärung ergibt, selbstverständlich dann gezogen werden müssen, wenn sozusagen Tatsachen feststehen, und dass das nicht schon anhand von Behauptungen getan werden sollte. Dies erst einmal als Erstes. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen also keine Pläne oder sozusagen konkrete Verfahrensweisen dazu vor, wie eine komplette Umorganisation des Asylverfahrensrechts oder der Asylorganisation insgesamt aufgrund der Vorwürfe gegen das BAMF umzusetzen ist.

Klar ist aber auch - das hat er quasi in demselben Satz gesagt -, dass er angekündigt hat, sozusagen einen Masterplan für Migration vorzulegen, in dem natürlich auch wesentliche Fragen des Asylrechts, der Organisation usw. aufgegriffen werden. Der wird voraussichtlich nächste Woche vorgestellt werden.

Gleichermaßen hat er gesagt, dass natürlich auch die Planungen für AnKER-Zentren, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart worden sind - was ja auch zu einer Umorganisation oder Neugestaltung, jedenfalls zu einer Bündelung von Asylverfahren führen wird -, als eine Antwort auf die Erkenntnisse, die wir jetzt haben, angesehen werden kann.

Zusatzfrage: Darf ich noch einmal nachfragen, weil ich so etwas immer nicht verstehe? Heißt das jetzt, dass auch offen ist, ob es nur Detailänderungen gibt, heißt das, dass es eine komplette Systemänderung gibt, oder gehe ich mit dieser Vorstellung zu weit?

Korff: Die Konsequenzen, die zum jetzigen Zeitpunkt zu ziehen waren - das hatte ich letzte Woche schon gesagt -, sind durch die Ankündigungen gezogen worden, die wir letzten Mittwoch gemacht haben. Dass es Überlegungen gibt, insgesamt beim Gesamtthema Migration - nicht nur beim Asylverfahrensrecht oder dem Asylrecht oder der Asylorganisation - weiter zu gehen, ist ebenfalls bekannt. Es liegen aber im Moment keine konkreten Pläne für einen kompletten Umbau der Asylorganisation, um Ihre Worte zu nutzen, auf dem Tisch.

Frage: Frau Korff, jetzt bin ich doch ein bisschen erstaunt. Wenn die Kritik des Personalrats schon sehr lange existiert, welche Konsequenzen hat das BMI dann eigentlich daraus gezogen? Wir alle wissen, dass es die Debatte eigentlich seit 2015 gibt. Was ist denn schiefgelaufen, dass man daran gar nichts geändert hat? Waren die Fronten da so verhärtet, dass nichts gegangen ist?

Herr Seibert, das Bundesamt ist ja letzten Endes der Kern der Organisation, die dafür zuständig ist, die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin umzusetzen. Das war früher schon so, das war 2015 so, das ist heute so. Wie elementar ist diese Frage eigentlich für die Verantwortung der Kanzlerin an dieser Stelle? Kann man die immer an Minister delegieren, obwohl man die Organisation zwischenzeitlich selbst in das Kanzleramt geholt hat, oder muss man irgendwann sagen "Mensch, ich habe da auch etwas verschlafen"?

Korff: Zu der ersten Frage: Sie wissen sehr gut, dass es mitnichten so ist, dass diese Kritik nicht gehört worden ist, die im Übrigen auch nicht nur vom Personalrat vorgebracht worden ist. Da, wo Änderungen vollzogen werden mussten - - -

Als ein Beispiel nenne ich einmal die Trennung von Anhörer und Entscheider, die sozusagen ein Element war, das ja in der Hochphase erforderlich geworden war, um in Verfahren schnell entscheiden zu können. Die wurde zurückgedreht. Natürlich sozusagen auch in klarer Abstimmung mit dem BMI wurde klar gesagt: Das ist ein wesentliches Instrument im Asylverfahren - wir haben hier ja auch schon oft darüber gesprochen -, und deswegen ist es wichtig, dass wir die Entscheidung bei einer Person belassen und dass Anhörer und Entscheider sozusagen wieder eine Person sind. Dies einmal als ein Beispiel für Veränderungen, die vollzogen wurden.

Andere Beispiele sind sozusagen, dass sich das BMI sehr dafür eingesetzt hat und natürlich auch mehrfach gesagt hat, dass Qualität vor Schnelligkeit stehen muss und dass das Entscheidende ist, dass in den Verfahren richtig und gut entschieden wird. Ich erinnere da an viele Äußerungen jedenfalls aus dem letzten Jahr, die auch durch Strukturveränderungen im BAMF umgesetzt wurden - das Sicherheitsreferat muss also sozusagen in allen Fällen eingebunden werden -, oder auch an die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die im letzten September eingeführt worden sind.

StS Seibert: Zunächst einmal haben Sie recht: Als 2015 die Zahl der Flüchtlinge und Migranten, die nach Deutschland kamen, sehr stark in die Höhe schoss, war das BAMF in der zentralen Rolle, diese Herausforderung für unsere Verwaltung und für unser Land zu bewältigen. Weil das so war, sind dann ganz besonders unter Herrn Weise natürlich eine ganze Reihe von Maßnahmen, Strukturveränderungen und Reformen der Abläufe ins Werk gesetzt worden. Das BAMF ist auch personell stark verstärkt worden, damit es diese Aufgabe besser wahrnehmen kann.

Wenn wir nun in einer Arbeitseinheit des BAMF auf einen solchen, sehr ernsthaften Verdacht gestoßen werden, wenn der im Raum steht, dann muss der aufgeklärt werden. Dann müssen die notwendigen Konsequenzen auch ohne Ansehen von Personen oder allem, was einem sonst praktisch erschiene, gezogen werden, und dieser Verantwortung stellt sich der Bundesinnenminister. Dabei hat er die volle Unterstützung der Bundeskanzlerin. Niemand entzieht sich dieser Verantwortung.

Frage: Frau Korff, wenn das jetzt zumindest in der Aufklärung ein "Fall Seehofer" ist - so interpretiere ich das -, in welcher Form befindet sich Herr Seehofer dann, da die Vorwürfe doch größtenteils in die Zeit vor der Amtsübernahme durch Herrn Seehofer fallen, im Austausch mit seinem Vorgänger, mit Herrn de Maizière, natürlich zu dem Thema?

Noch eine Nachfrage an Herrn Seibert: Wessen Idee war es denn damals - vielleicht erinnern Sie sich noch einmal an jene Zeit zurück -, Frank-Jürgen Weise in das BAMF zu holen? War das ausschließlich eine Idee von Herrn de Maizière, oder wurde die Idee im Kanzleramt geboren?

Korff: Eine Aufarbeitung solcher Fälle, soweit wir sie als Bundesministerium des Inneren durchführen und soweit sie das BAMF als uns nachgeordnete Behörde für uns durchführt, erfolgt ja sozusagen unabhängig von dem Amtsvorgänger, sondern erst einmal durch Aufarbeitung der vorhandenen Informationen, die im Haus vorliegen. Das tun wir. Darüber wird der Innenminister morgen im Innenausschuss berichten.

Abgesehen davon sind ja sozusagen auch viele bekannte und hier mehrfach genannte Instrumente der Aufklärung angewandt worden: die staatsanwaltschaftliche Aufklärung, die unabhängige Prüfung durch den Bundesrechnungshof, die Disziplinarverfahren, die von externen Ermittlern durchgeführt werden, usw.

StS Seibert: Es konnte damals Herr Weise für diese schwierige und anspruchsvolle Aufgabe, die sich dem BAMF angesichts der gestiegenen Herausforderungen der Jahre 2015 und folgende stellte, gewonnen werden, und er hat viel dafür getan, dass das BAMF tatsächlich besser in die Lage kam, diese Aufgaben, diese Herausforderungen zu erfüllen. Darüber, dass er der richtige Mann dafür war, gab es in der Bundesregierung Einigkeit.

Frage: Herr Seibert, teilt die Kanzlerin die Auffassung, dass solche Risiken wie die jetzt in Bremen aufgetauchten vielleicht auch an anderen Stellen besser vermieden werden können, wenn die Entscheidungsprozesse in Ankerzentren verlagert werden?

StS Seibert: Nun vermischen Sie ja zwei Dinge. Zunächst einmal: Was in Bremen geschehen ist, muss aufgeklärt werden. Das geschieht jetzt mit aller Kraft. Erste wichtige Konsequenzen sind vom Bundesinnenminister gezogen worden, und die Bundeskanzlerin unterstützt das.

Zum Zweiten ist die Einrichtung von Ankerzentren etwas, worauf sich die Koalitionspartner bereits im Koalitionsvertrag geeinigt haben, und in diesem Sinne wird das dann umgesetzt.

Zusatz: Ich wollte das nicht vermischen, aber ich habe jüngste Äußerungen des Bundesinnenministers im Ohr, wo er nach meiner Erinnerung gesagt hat, die Verlagerung in die Ankerzentren wäre auch ein gutes Mittel, um solche Risiken zukünftig zu vermeiden und zu umgehen. Darauf bezog sich meine Frage - aber die Antwort war deutlich, danke.

Korff: Ich habe mich eben ja schon dazu geäußert: Ja, der Minister hat gestern gesagt, dass das Hauptziel sein muss, die Asylverfahren nicht nur schnell, sondern auch sicher zu machen. Dass das auch in Ankerzentren gelingen kann, hat er so gesagt, und das ist sicherlich auch richtig; denn wenn die Asylverfahren in Ankerzentren stattfinden, werden durch eine Bündelung der dort vertretenen Parteien dann natürlich auch diese Elemente eine Rolle spielen. Dass das keine Ausschließlichkeit ist, ist, glaube ich, auch klar; denn die Aussage, dass Asylverfahren nicht nur schnell, sondern auch sicher sein müssen, ist, glaube ich, sozusagen allumfassend und gilt unabhängig von Ankerzentren.

Frage: Frau Adebahr, Außenminister Maas wird sich morgen mit seinem griechischen Kollegen Kotzias treffen. Was sind die Schwerpunkte der Gespräche, die da geführt werden?

Adebahr: Ich kann Ihnen gern bestätigen, dass zwischen den beiden morgen ein Gespräch geplant ist; es wird gegen Mittag auch eine Pressekonferenz geben. Es wird sicherlich zunächst um den Stand unserer bilateralen Beziehungen mit Griechenland gehen, die sich aus unserer Sicht sehr, sehr positiv entwickeln und für die auch Herr Kotzias sich sehr einsetzt. Da sind zum einen sicherlich Projekte aus dem Aktionsplan zu nennen, den unsere beiden Regierungen Ende 2016 vereinbart haben. Das ist der bilaterale Teil. Es wird natürlich auch um internationale Themen wie Syrien und den Iran oder auch um transatlantische Themen gehen. Ich denke schon, dass die Namensfrage zwischen Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auch ein Thema sein könnte, das die beiden Minister miteinander besprechen werden.

Zusatzfrage: Sie haben den Namensstreit zwischen Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien gerade angesprochen. Momentan läuft ja ein Versuch, diesen Streit beizulegen. Was sind diesbezüglich die Erwartungen der deutschen Bundesregierung?

Adebahr: Wir nehmen die guten Nachrichten in den Gesprächen, die man hört, natürlich zur Kenntnis, und wir begrüßen, dass sich Griechenland und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien in dieser offenen Namensfrage augenscheinlich aufeinander zubewegen. Die Bundesregierung appelliert sowohl an Athen als auch an Skopje, nun die letzten Fragen, die es dort gibt, zu lösen, die Enden zu knüpfen, und diese historische Chance, die das auch sein kann, zu nutzen und diesen Namensstreit nun zu lösen. Denn wir denken, dass die Lösung dieses Namensstreites wirklich positive Auswirkungen sowohl auf das bilaterale Verhältnis als auch auf die Stabilität der gesamten Region haben würde und verfolgen deshalb die Gespräche sehr aufmerksam.

Zusatzfrage: Wie sehen Sie die Chancen, dass eine Lösung dieses Konflikts bis zum EU- oder Nato-Gipfel im Sommer gefunden wird?

Adebahr: Darüber möchte ich von hier aus nicht spekulieren. Ich denke, der Bundesaußenminister wird vielleicht morgen genau diese Frage Herrn Kotzias stellen und sie werden sich über dieses Thema unterhalten.

Frage: Herr Kolberg, noch einmal zu der Einigung vom Freitag: Die beiden Minister haben das ja als großen Durchbruch verkündet, allerdings sagten sie nichts weiter zu den Details. Soweit ich weiß, geht es da ja um die Bildung von Risikopuffern für notleidende Banken. Könnten Sie das bitte noch einmal erläutern?

Kolberg: Genau, es geht um das Bankenpaket, das beim Treffen der Finanzminister in Brüssel Thema war. Das Paket wurde im November 2016 von der Kommission vorgelegt und war Teil der im Ecofin-Fahrplan, der sogenannten Roadmap, vereinbarten Maßnahmen zur Risikoreduzierung im Bankensektor. Im Einzelnen geht es da um die Umsetzung von internationalen Standards im Bankenaufsichtsrecht sowie um den Punkt, den Sie gerade angesprochen haben, also die Reform der Verlustpuffer bei den Banken. Diese sollen nämlich in einer Schieflage für das sogenannte Bail-in genutzt werden, also dafür, dass nicht Steuerzahler und Sparer bei einer Schieflage zur Verantwortung gezogen werden beziehungsweise in die Haftung genommen werden, sondern die Anteilseigner und Gläubiger. Da wurde als Ratsposition beschlossen, dass bei größeren Banken ein Verlustpuffer von mindestens 8 Prozent der Bilanzsumme vorgehalten werden soll. Mit dieser Einigung geht die Ratspräsidentschaft jetzt in die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.

Zusatzfrage: Wenn ich mich recht entsinne, sind diese 8 Prozent nicht neu; die sind ja schon seit einigen Jahren im Gespräch, da geht es ja um Basel III beziehungsweise Basel IV - je nachdem, wie man es nennt. Was ist denn da jetzt der große Durchbruch, den die beiden verkündet haben? Das klingt mir sehr nach einer Umsetzung bereits beschlossener Abmachungen.

Kolberg: Genau, auf internationaler Ebene gibt es dazu Abmachungen. Die Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit, die sogenannte "total loss absorbing capacity", wurde als Konsequenz aus der Bankenkrise international vereinbart, und jetzt geht es natürlich darum, das auch umzusetzen; denn die Vereinbarungen nutzen uns nichts, wenn sie nicht angewendet werden. Darüber diskutiert man auf europäischer Ebene schon seit geraumer Zeit. Die Kommission hat dafür einen Vorschlag vorgelegt. Der wurde jetzt über längere Zeit auf EU-Ebene diskutiert, und es gab keine richtigen Fortschritte. Der Minister hat hier zusammen mit seinem französischen Kollegen intensiv verhandelt und einen gemeinsamen Vorschlag vorgelegt und auch mit einigen europäischen Kollegen besprochen und dafür geworben.

Auf dieser Grundlage konnte jetzt der Durchbruch, den Sie gerade beschrieben haben, erreicht werden, nämlich dass es jetzt zu der Umsetzung kommt. Das ist eben eine gute Nachricht für die Steuerzahler und für die Sparer in Europa, die dann bei einer Krise nicht mehr einstehen müssen. Das ist ja genau die Lehre, die wir aus der Bankenkrise gezogen haben, und das ist auch eine wichtige Voraussetzung für die weiteren Schritte bei der Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion, die ja gerade auf EU-Ebene diskutiert werden. Deswegen hat der Minister in der Pressekonferenz in Brüssel auch betont - gemeinsam mit seinem französischen Kollegen -, dass es jetzt eine neue Dynamik gibt und dass man endlich diese Voraussetzung geschaffen hat, um weiterzukommen.

Zusatzfrage: Können Sie noch einmal sagen, ab wann diese neuen Vorschriften dann greifen, das heißt, wie schnell man sie tatsächlich in Kraft setzen will?

Könnten Sie noch einmal die Differenz zwischen den 8 Prozent und den 6,75 Prozent erläutern? Beziehen die sich auf risikogewichtete Aktiva oder auf die gesamte Bilanzsumme?

Kolberg: Zu den Details habe ich mich ja eben schon geäußert. Ich habe eben auch ausgeführt, dass es jetzt erst einmal darum geht, dass sich der Rat geeinigt hat. Da gab es eben die Probleme; die Kommission hatte ihren Vorschlag vorgelegt und dann hat man seit 2016 über diesen Vorschlag diskutiert, ohne wesentlich voranzukommen. Jetzt gibt es eine Ratspositionierung, und die Präsidentschaft des Rates - im Moment Bulgarien - hat jetzt einen Verhandlungsauftrag, um gemeinsam mit dem EP eine Lösung zu erarbeiten.

Frage: Im Handelsstreit mit den USA kommen wir jetzt der Deadline etwas näher. Herr Seibert, wie sehen Sie die Chancen, dass man jetzt, kurz vor dem Ende der Deadline, die Strafzölle für Aluminium noch abwenden kann? Sollten die USA statt Zöllen letztendlich dann Aluminium- und Stahlquoten einführen, könnte die Bundesregierung damit leben?

StS Seibert: Ich möchte die Chancen hier nicht bewerten. Dazu bin ich auch nicht in der Lage. Die Gespräche laufen. Die EU-Mitgliedstaaten haben beim informellen Rat in Sofia ihr gemeinsames Ziel bekräftigt: Wir wollen eine dauerhafte Ausnahme der EU von den US-Zöllen auf Stahl und Aluminium. Gleichzeitig sind wir EU-Staaten bereit, über vier wesentliche Punkte zu sprechen und Gespräche mit den USA dazu aufzunehmen. - Das alles ist in Sofia genannt worden. Nun laufen die Gespräche. Bitte verlangen Sie mir keine Einschätzung der Aussichten ab. Ich würde gerne das Ende der Gespräche und die dann folgenden Entscheidungen abwarten, bevor ich über weitere Dinge spreche.

Frage: Herr Seibert, ich möchte auf das Thema Syrien beziehungsweise auf den Besuch der Kanzlerin in Russland und das Gespräch mit Herrn Putin zu sprechen kommen, und zwar zu der Thematik, das syrische Regime behindere über Enteignungen die Rückkehr sunnitischer Flüchtlinge in ihre Heimat. Mich interessiert: Wie groß ist die Sorge der Bundesregierung, dass an diesem Punkt quasi ein neuer Großkonflikt aufscheint? Vor allem: Hat die Kanzlerin in ihrem Gespräch mit Herrn Putin irgendwelche Zusicherungen bekommen, dass sich Herr Putin einsetzen will, um ein solches Vorgehen künftig zu verhindern oder das syrische Regime davon abzuhalten?

StS Seibert: Sie sprechen das sogenannte Dekret 10 in Syrien an, das ja auch von dieser Stelle hier schon kommentiert wurde. Das macht uns Sorgen, weil es von Menschen, die sich zum Teil als Binnenvertriebene oder millionenfach auch als aus dem Land Geflüchtete in einer schwierigen Lage befinden, verlangt, innerhalb einer bestimmten Frist Eigentumsrechte geltend zu machen und mithilfe von Dokumenten nachzuweisen und ansonsten möglicherweise ihr Wohneigentum zu verlieren. Das besorgt uns sehr. Das wäre, wenn es so durchgeführt würde, für die Millionen von Binnenvertriebenen und syrischen Flüchtlingen eine sehr schlechte Nachricht.

In diesem Sinne hat die Bundeskanzlerin das auch mit Präsident Putin besprochen. Sie hat sich auch in der Pressekonferenz in Sotschi dazu geäußert, natürlich auch in der Hoffnung, dass Präsident Putin seinen Einfluss auf den syrischen Machthaber Assad geltend macht, dass dies jedenfalls so nicht umgesetzt wird. Sie hat damals gesagt: Es muss verhindert werden, dass dort Fakten geschaffen werden. - Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, was in den letzten Tagen geschehen ist. Aber unsere Aufforderung an den russischen Präsidenten, seinen Einfluss in diesem Sinne zu nutzen, war jedenfalls deutlich.

Adebahr: Wenn ich ergänzen darf: Dies hatte Herr Maas auch schon mit seinem Amtskollegen Lawrow gemacht. In der dortigen Pressekonferenz finden Sie eine Äußerung von beiden dazu, die unsere Besorgnis über dieses Dekret ausdrückt.

Zusatzfrage: Ich möchte noch die Frage stellen, ob aus den Gesprächen - sei es mit Lawrow, sei es mit Putin - irgendetwas herausgeschienen ist, was man als eine Zusicherung verstehen kann, dass Russland diese Bedenken verstanden hat und dem Rechnung trägt.

StS Seibert: Ich befürchte, für die konkrete Politik Russlands müssten Sie russische Sprecher fragen.

Frage: Ich habe eine Frage zur Kohlekommission. Ich möchte wissen, ob diese Kommission am Mittwoch eingesetzt wird und, wenn ja, ob Sie, Herr Seibert, etwas über die Besetzung und die Ziele sagen könnten. Wenn nein, vielleicht könnten dann die betroffenen Häuser erklären, wo es noch hakt. - Danke.

StS Seibert: Ich denke, darüber sollte, wenn überhaupt, das federführende Wirtschaftsministerium Auskunft geben. Ich kann Ihnen dazu jetzt an dieser Stelle nichts sagen. Das tun wir, wenn sie eingesetzt ist.

Einhorn: Dem kann ich mich im Grunde genommen nur anschließen. Die Vorbereitungen laufen noch. Es ist geplant, dass sich das Kabinett zeitnah mit der Kommission befasst. Aber ich kann dem nicht vorgreifen.

Zusatzfrage: Also nicht am Mittwoch?

Einhorn: Zeitnah.

Frage: Frau Adebahr, mit Jens Hanefeld genießt ein früherer leitender Beamter Ihres Hauses seit vier Jahren Sonderurlaub, um für den Volkswagen-Konzern tätig zu sein, aktuell im Bereich Außen- und Regierungsbeziehungen. Wie vereinbart sich das aus Ihrer Sicht mit der von der Bundesregierung postulierten auch kritischen Distanz zur Automobilindustrie? Welche Außenwirkung verbinden Sie damit, etwa in den USA?

Adebahr: Für den Austausch von Beamten in die Wirtschaft gibt es klare gesetzliche Regelungen, die auch in diesem Falle eingehalten werden. Das vollzieht sich nach ganz geregelten Grundsätzen und ist rechtlich auch möglich. Das ist ein Instrument, um das Kennenlernen zwischen wirtschaftlichem und ministeriellem Tätigwerden zu regeln, aber eben nach ganz klaren besoldungsrechtlichen, dienstrechtlichen usw. Regeln, die dort eingehalten werden. Das ist eigentlich auch in diesem Fall der Fall.

Zusatzfrage: Und die Außenwirkung?

Adebahr: Ich spekuliere jetzt nicht über mögliche Außenwirkungen, wie dies wo, an einem anderen Ort wahrgenommen wird. Für das Auswärtige Amt und für die Bundesregierung kann ich sagen, dass sich ein solcher Austausch, ein Personalaustausch zwischen Ministerien und der Wirtschaft nach ganz klaren gesetzlichen Richtlinien und Regeln vollzieht, die wir auch einhalten.

Frage: Ich habe eine Frage zu Wahlkampfveranstaltungen der türkischen Parteien in Deutschland. Mitglieder der Regierungsparteien der Türkei kritisieren Deutschland hinsichtlich der Wahlkampfveranstaltungen, dass Veranstaltungen der Oppositionsparteien genehmigt würden und eigene nicht. Diesbezüglich hat das türkische Außenministerium am Wochenende eine Erklärung abgegeben. Wenn man die Plakate sieht, dann stellt man fest, dass in den nächsten Tagen Wahlkampfveranstaltungen der Oppositionsparteien in Deutschland durchgeführt werden. Letzte Woche gab es in Köln eine Veranstaltung einer Oppositionspartei. Dürfen einige Parteien Wahlkampf machen und einige nicht? Wie ist die Lage?

Adebahr: Dazu kann ich Ihnen gerne das mitteilen, was wir von dieser Stelle aus schon gesagt haben, nämlich dass die Regelung, die die Bundesregierung in einer Verbalnote vor einem Jahr getroffen hat, sehr klar ist, dass Wahlkampfauftritte ausländischer Amtsträger aus Nicht-EU-Staaten in einem Zeitraum von drei Monaten vor der Wahl grundsätzlich nicht genehmigt werden. Das gilt weiterhin. Der Inhalt dieser Verbalnote ist allgemein bekannt, und wir kommunizieren ihn auch. Das ist der Inhalt, den sich die Bundesregierung als Regel dafür gegeben hat. Konkrete Genehmigungen von Veranstaltungen oder Versammlungen werden, wie Sie sicherlich wissen, vor Ort von den lokalen Kommunen und Behörden erteilt. Was ich für die Bundesregierung sagen kann, ist, dass wir zu dem Inhalt dieser Verbalnote stehen und ihn auch kommunizieren.

Frage: Frau Adebahr, wie bewertet das Auswärtige Amt den vom israelischen Verteidigungsminister angekündigten oder verkündeten Entschluss, den Bau eines Unterwassersperrwerks zur Forcierung der Seeblockade gegen Gaza auszuweiten? Entspricht das dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, oder ist das eigentlich eher konfliktverschärfend?

Adebahr: Auch wir haben die Pressemeldung dazu zur Kenntnis genommen. Das ist eine Meldung von heute Morgen. Natürlich gilt grundsätzlich das, was wir hier schon öfter gesagt haben, nämlich dass auch Israel, wie jeder andere Staat, das Recht hat, seine Grenzen zu sichern. Dass uns die Lage im Gazastreifen große Sorgen macht - in wirtschaftlicher und humanitärer Hinsicht - und dass uns die Lage dort bedrückt, ist kein Geheimnis. Heute beispielsweise sind Gaza und Israel auch Thema beim Außenministerrat in Brüssel. Dort werden die EU-Staaten sicherlich zu einem Gespräch darüber zusammenkommen, vielleicht auch dieses Thema diskutieren und zu einer Haltung finden. Die Gespräche laufen gerade.

Zusatzfrage: Es ist aber doch ein qualitativer Unterschied, ob eine Seeblockade durch Schiffe ausgeübt wird, die schnell wieder wegfahren können, oder ob da solide Sperrwerke errichtet werden, die dauerhaft den Zugang verunmöglichen.

Adebahr: Dazu kann ich Ihnen sagen: Wir haben die Pressemeldung von heute Morgen gesehen. Ich möchte von dieser Stelle aus nicht darüber spekulieren, was genau dort wie geplant ist. Ich habe unsere grundsätzliche Haltung dargelegt. Das ist das, was ich heute dazu zu sagen habe.

Montag, 28. Mai 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 28. Mai 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/05/2018-05-28-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2018

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