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PRESSEKONFERENZ/1699: Regierungspressekonferenz vom 25. Juni 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 25. Juni 2018
Regierungspressekonferenz vom 25. Juni 2018

Themen: Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in der Türkei, in der Türkei inhaftierte Deutsche, Zurückweisung von Personen mit einer bestehenden Einreisesperre an der deutschen Grenze, sogenannter Masterplan des Bundesinnenministers, Seenotrettungseinsätze im Mittelmeer, geplantes Baukindergeld, Manipulationen bei der Abgasreinigung von Diesel-Kfz, Interviewaussagen des Bundesinnenministers zur Qualität des deutschen Journalismus, mögliche Minderung von Hartz-IV-Leistungen durch Ausgleichsrenten für NS-Opfer, Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland, Finanzhilfen für Griechenland, Verweigerung der Einreise des früheren Nato-Generalsekretärs Javier Solana in die USA

Sprecher: StS Seibert, Adebahr (AA), Petermann (BMI), Neumann (BMVg), Wagner (BMWi), Strater (BMVI), Küchen (BMAS), Fehling (BMF)


Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Herr Seibert, wie bewertet die Bundesregierung das Wahlergebnis in der Türkei und auch das Zustandekommen desselbigen, das ja von der einen oder anderen Seite auch als vielleicht nicht richtig kritisiert wird?

StS Seibert: Erst einmal guten Morgen oder guten Tag von meiner Seite an alle! - Die Bundesregierung hat die Wahlergebnisse sowohl der Präsidentschafts- als auch der Parlamentswahlen in der Türkei verfolgt und zur Kenntnis genommen. Was die Präsidentschaftswahl anbetrifft: Laut dem vorläufigen Endergebnis hat Präsident Erdogan diese Präsidentschaftswahl gewonnen. Im Parlament hat das Bündnis aus AKP und MHP eine Mehrheit der Stimmen erreicht. Das amtliche Endergebnis der Wahlen steht ja zur Stunde noch aus.

Wir gehen zunächst einmal davon aus, dass die Arbeitsbeziehungen zwischen beiden Regierungen, der deutschen und der künftigen türkischen, auch in Zukunft konstruktiv und gedeihlich sein werden. Natürlich wird die Bundeskanzlerin dem türkischen Präsidenten, wie es üblich ist, zur gegebenen Zeit dann auch gratulieren. Wir wollen jetzt zunächst noch einmal die Einschätzung der Wahlbeobachtung durch die OSZE beziehungsweise ODIHR abwarten, die ja meines Wissens heute Nachmittag vorgestellt wird, und dann geht es weiter.

Frage: Gibt es hier noch ein Wort zu der offenkundig hohen Wahlbeteiligung auch von hier lebenden Türken und deren Abstimmungsverhalten?

StS Seibert: Ich möchte deren Abstimmungsverhalten nicht kommentieren.

Frage: Frau Adebahr, im Zusammenhang mit der Wahl beziehungsweise der Wahlbeobachtung sind offenbar drei deutsche Staatsbürger festgenommen worden. Können Sie uns dazu etwas sagen?

Adebahr: Ich kann Ihnen betätigen, dass in Sirnak im Südosten der Türkei drei deutsche Staatsangehörige festgenommen wurden. Nicht bestätigen kann ich Ihnen, dass es sich dabei um Wahlbeobachter handelt, also um Wahlbeobachter im Sinne der OSZE- oder der ODIHR-Mission. Die Botschaft in Ankara steht mit allen drei Verhafteten in Kontakt. Wir betreuen Sie konsularisch und schauen, wie wir da weiter hilfreich sein können.

Zusatzfrage: In der vergangenen Woche war von einer weiteren Inhaftierung die Rede gewesen, ohne dass es Details gab. Können wir davon ausgehen, dass diese Person inzwischen wieder frei ist?

Adebahr: Ja, diese Person ist frei, und es besteht auch keine Ausreisesperre.

Frage: Es hat heute Morgen Kritik an dem Verhalten der Türken in Deutschland nach der Wahl gegeben, was das Feiern des Ergebnisses angeht. Sieht die Bundesregierung darin irgendein Problem, Herr Seibert?

StS Seibert: Die Bundesregierung kommentiert, wie ich gerade gesagt habe, das Abstimmungsverhalten derjenigen, die in Deutschland zur Wahl gegangen sind, nicht. Ich sehe auch nicht, warum ich das jetzt in Bezug auf Autokorsos oder so etwas tun sollte.

Frage: Frau Adebahr, ist diese freigelassene Person die Geschäftsfrau, hinsichtlich der hier letzte Woche die Rede davon war, dass sie inhaftiert war?

Weiß man mittlerweile, warum sie inhaftiert wurde?

Hatten Sie Kontakt zu ihr?

Adebahr: Wir geben aus Persönlichkeitsschutzgründen zu Einzelheiten solcher Fälle von diesem Podium aus keine genaueren Hinweise, aber dieser Fall ist ja in den Medien gewesen. Es ist diese Geschäftsfrau.

Über die Gründe der Verhaftung ist mir im Moment nichts bekannt, und dazu könnte ich auch von diesem Podium aus nichts sagen.

Ja, wir hatten Kontakt.

Frage: Sie haben gerade von deutschen Gefangenen im Südosten geredet. Es gab am Wochenende aus Quellen noch eine Meldung darüber, dass im westtürkischen Edirne eine deutsche Sängerin festgenommen worden sei. Können Sie das bestätigen?

Adebahr: Das kann ich nicht bestätigen. Falls dazu Informationen bei uns vorliegen sollten, würde ich die gerne nachreichen, aber es ist mir im Moment nicht bekannt, dass es so ist.

Zusatz: Dabei geht es um eine Wahlkampfveranstaltung der HDP.

Adebahr: Okay. Schauen wir einmal.

Frage: Ich würde gerne Frau Petermann noch einmal nach Äußerungen aus der vergangenen Woche fragen, die für Verwirrung gesorgt haben, nach der Pressekonferenz von Herrn Seehofer, aber auch nach der Pressekonferenz hier am vergangenen Montag sowie nach Äußerungen der Bundespolizei hinsichtlich der Einreise von Flüchtlingen trotz bestehender Einreisesperre. Mir ist immer noch nicht ganz klar, wer mit einer Einreisesperre an der deutschen Grenze zurückgewiesen wird und wer trotz einer Einreisesperre einreisen darf.

Petermann: Vorigen Dienstag hat der Bundesminister des Inneren die Bundespolizei angewiesen, dass künftig im Bereich der wieder eingeführten Grenzkontrollen - das heißt, an der Grenze zu Österreich beziehungsweise an den Binnengrenzen - Personen, gegen die ein Einreise- und ein Aufenthaltsverbot besteht, im Sinne des § 11 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes zurückgewiesen werden dürfen, auch wenn sie ein Asylgesuch stellen. Das ist die Besonderheit.

Zusatz: Das habe ich nicht verstanden.

Petermann: Die Besonderheit oder der Unterschied ist, dass Personen, gegen die ein Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht, nicht einreisen dürfen, auch wenn sie ein Schutzgesuch stellen, um Asyl bitten, aber nur dieser Personenkreis (nicht).

Zusatzfrage: Unter welchen Umständen dürfen sie einreisen? Müssen sie neue Asylgründe kenntlich machen?

Petermann: Sie dürfen nicht einreisen. Sie dürfen grundsätzlich nicht einreisen, wenn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht.

Zusatzfrage: Auch dann, wenn sie klarmachen, dass es seit ihrer Einreisesperre neue Asylgründe gibt?

Petermann: Sie dürfen nicht einreisen, solange dieses Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht.

Frage: Herr Seibert, wann wird der Bundesinnenminister seinen Masterplan zum Asyl vorstellen, in dem ja auch dieses Thema endgültig und für alle nachlesbar geregelt sein wird? Gibt es dafür ein Ultimatum der Kanzlerin?

StS Seibert: Erstens scheint mir das eine Frage zu sein, die Sie eher an das Bundesinnenministerium stellen müssten. Zweitens arbeitet die Bundeskanzlerin nicht mit Ultimaten. Drittens kann ich Ihnen einen solchen Termin nicht nennen.

Zusatzfrage: Weil Sie den Termin nicht kennen, oder weil ich formal das Innenministerium fragen muss, weil es ja in der Richtlinienkompetenz des Innenministers liegt, wann er eine Pressekonferenz macht?

StS Seibert: Mir ist ein solcher Termin nicht bekannt.

Zusatzfrage: Darf ich dann Frau Petermann fragen? Nachdem das ja schon verschoben wurde und Herr Seehofer ein akkurater Minister ist, würde ich gerne wissen: Wann ist die Veröffentlichung des Masterplans geplant, vor oder nach dem morgigen Koalitionsgipfel?

Petermann: Es gibt keinen neuen Termin. Deswegen lohnt es sich auch nicht, eine Differenzierung in "davor" und "danach" vorzunehmen. Es gibt keinen. Im Augenblick ist die Sachlage so, wie sie hier in der vorigen Woche, glaube ich, bei zwei Terminen beschrieben wurde. Wenn es einen neuen Termin geben sollte, dann würden wir ihn mitteilen.

Frage: Herr Seibert, die Darstellung von Frau Petermann scheint mir eine andere Position als die zu sein, die Sie hier in der vergangenen Woche eingenommen haben. Damals sagten Sie nämlich: Wenn eine Person, auch wenn sie nicht einreisen darf, an der Grenze "Asyl" sagt, sei sie von dem abzuweisenden Personenkreis ausgenommen, der nicht einreisen dürfe. - Es gibt jetzt laut der Klarstellung von Frau Petermann doch eine andere Position. Ich bitte um Aufklärung.

Zum Zweiten: Was bedeutet es für den Fortgang der Geschichte, wenn ein Minister im Vorhinein ankündigt, dass er die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin in einer bestimmten Frage gegebenenfalls nicht anerkennen wird?

StS Seibert: Es liegt da ein Missverständnis bei Ihnen vor; denn es gibt keinen Widerspruch in den Positionen. Es gibt eine Entscheidung des Bundesinnenministers, die die Bundeskanzlerin auch ausdrücklich mitträgt, nämlich dass eben künftig im Rahmen von vorübergehend wieder eingeführten Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zwischen Deutschland und Österreich Personen, gegen die ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes besteht, zurückgewiesen werden, ungeachtet davon, ob sie ein Schutzersuchen äußern. Das ist die Position und die Entscheidung des Bundesinnenministers, getragen auch von der Bundeskanzlerin. Das ist dann jetzt - ich kann nicht genau sagen, an welchem Tag es in Kraft - - -

Petermann: Am Dienstag.

StS Seibert: Also morgen.

Petermann: Vorige Woche!

StS Seibert: Es ist schon in Kraft. Seit Dienstag ist das das Verfahren.

Zusatzfrage: Zweite Frage?

StS Seibert: Zu der zweiten Frage habe ich hier nicht Stellung zu nehmen. Sie wissen, dass die Bundeskanzlerin daran arbeitet, mit europäischen Partnern über europäische Lösungen zu diskutieren, und das ist das, was aus meiner Sicht jetzt zählt.

Zusatzfrage: Mit Verlaub: Wenn ein Minister die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin, deren Sprecher Sie sind, im Vorwege sozusagen in Abrede stellt und sagt "Daran werde ich mich nicht halten", ist das dann nicht ein Anlass, dazu Stellung zu nehmen?

StS Seibert: Ich bin ja auch der Sprecher der ganzen Bundesregierung und der Bundeskanzlerin und kann deswegen nur auf das verweisen, was ich hier mehrfach gesagt habe: Die Bundesregierung arbeitet selbstverständlich auf Grundlage dessen, was im Grundgesetz verankert ist, und der Geschäftsordnung, die für die Arbeit der Bundesregierung gilt.

Frage: Ich würde gern bei den Zahlen bleiben, Frau Petermann. Können Sie mir denn sagen, wie viele Flüchtlinge bis zum vergangenen Dienstag trotz einer Einreisesperre einreisen konnten, ob sich diese Zahl nach dem vergangenen Dienstag substanziell verändert hat und worin eigentlich genau der skandalöse Sachverhalt liegt, den Horst Seehofer in seiner Pressekonferenz in München so bezeichnet hat?

Petermann: Mit dem skandalösen Sachverhalt meinte er, dass Personen überhaupt hier einreisen dürfen, obwohl eine Einreisesperre beziehungsweise ein Aufenthaltsverbot in der Bundesrepublik besteht. Ich denke, das braucht man nicht weiter auszuführen.

Zu Zahlen: Die kann ich Ihnen noch nicht nennen. Ich habe keine aktuelle Zahl seit dem vergangenen Dienstag vorliegen. Wir wissen das ja nur, was die Bereiche zu Österreich angeht; denn nur dort gilt ja diese Regelung der Binnengrenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich. Insgesamt gibt es da eine Zahl von 2025 unerlaubten Einreisen von Januar bis April 2017. Wir gehen davon aus, dass Einreise- und Aufenthaltsverbote in ca. 100 Fällen pro Monat bestehen. Aber das wird erst jetzt im Zuge dieser Maßnahmen genau kontrolliert.

Zusatzfrage: Warum ist die Zahl 2025 in diesem Zusammenhang jetzt von Belang?

Petermann: Die Gesamtzahl. Hatten Sie nicht danach gefragt?

Zusatz: Nein, ich hatte nach der Zahl der Flüchtlinge gefragt, die trotz einer bestehenden Einreisesperre an der Grenze auftauchten und ins Land gelassen wurden.

Petermann: Ca. 100. Zur genauen Zahl: Es wird erst seit vorigen Dienstag kontrolliert.

Frage: Es hat sich schon fast erledigt, Frau Petermann, aber könnten Sie vielleicht die Zahl der Personen nachreichen, denen der Aufenthalt in Deutschland seit Dienstag letzter Woche verboten wurde und die abgewiesen wurden?

Petermann: Das kann ich gerne tun.

Frage: Frau Petermann, Sie haben letzte Woche eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Herausgabe des Masterplans erhalten. Ich wollte fragen: Ist es technisch überhaupt möglich, so eine Anfrage zu stellen, und ist es möglich, dass Sie die erfüllen? Fühlen Sie sich dann an diese gesetzliche Frist von, glaube ich, vier Wochen gebunden?

An die anderen Ressorts: Hat da einmal jemand überlegt, eine IFG-Anfrage nach diesem Masterplan zu stellen, den, glaube ich, noch wenige gesehen haben?

Petermann: Gut, ich kann gerne beginnen. Es gibt sicherlich die Möglichkeit, einen IFG-Antrag zu stellen. Mir ist er jetzt nicht bekannt. Ich kann Ihnen auch nicht sagen, wie die Rechtslage in diesem Fall ist, was ein unveröffentlichtes Papier angeht. Das werden mir die Kollegen sicherlich sagen können, die das fachlich prüfen. Ich kann es hier an dieser Stelle nicht tun. Aber darüber wird der Antragsteller sicherlich auch informiert werden.

Frage: Man ist ja bekanntlich auf der Suche nach bilateralen Lösungen. Mich würde interessieren, ob das Innenministerium daran eigentlich auch beteiligt ist. Eigentlich ist das ja Ihre Aufgabe, auch mit den Innenministern von Partnerländern zu sprechen.

Petermann: Ganz allgemein kann ich sagen, dass der Bundesinnenminister es sehr begrüßen würde, wenn es in diesem Bereich Erfolge gäbe. Ich glaube, es ist unbestritten und muss auch einmal gesagt werden, dass er natürlich sehr an europäischen Lösungen interessiert ist - gerne auch an bilateralen - und dass er die sehr begrüßen würde.

Aktuell sind mir keine Maßnahmen bekannt. Herr Seibert, wissen Sie dazu Näheres?

StS Seibert: Ich kann in diesem Fall nicht für das BMI sprechen. Die Bundeskanzlerin hat gestern nach der sehr ausführlichen und sehr wichtigen Diskussion mit einer Reihe von Regierungs- und Staatschefs in Europa gesagt: Wo immer möglich, wollen wir natürlich europäische Lösungen finden, und wo dies nicht möglich ist, wollen wir die, die willig sind, zusammenführen und einen gemeinsamen Rahmen des Handelns erarbeiten. - Es wird in dieser Woche noch viel Arbeit daran und noch vielerlei Kontakt geben.

Zusatzfrage: Entschuldigung, aber das war jetzt nicht die Antwort. Die Frage war - dann stelle ich sie Herrn Seibert -, ob es auf der Suche nach diesen bilateralen Lösungen eine Zusammenarbeit mit dem Innenminister gibt, ob der Innenminister da selbst aktiv wird oder ob Sie sagen - vielleicht mit Verweis auf die angemeldete Richtlinienkompetenz -, dass das jetzt allein Sache der Kanzlerin ist.

StS Seibert: Gestern gab es ein Sondertreffen beziehungsweise informelles Arbeitstreffen von Staats- und Regierungschefs. Das heißt, auf dieser Ebene ist gesprochen worden, und auf dieser Ebene werden auch die Kontakte in den nächsten Tagen weitergehen.

Zusatzfrage: Also nicht auf der Ebene der Innenminister?

StS Seibert: Jedenfalls für diese nächsten Tage kann ich Ihnen für die Bundeskanzlerin ankündigen, dass sie auf ihrer Ebene weitere Kontakte haben wird und dass natürlich auch die Arbeitsebene im Kanzleramt sehr intensiv arbeiten wird.

Zusatzfrage: Ist das Innenministerium also nicht dabei, um das jetzt noch einmal von Ihnen zu hören?

Petermann: Sagen wir es so: Mir ist das derzeit nicht bekannt.

Frage: Frau Petermann, Sie haben eben gesagt, das gelte ja sowieso nur für die österreichische Grenze. Heißt das, dass an anderen deutschen Grenzen Flüchtlinge trotz einer Wiedereinreisesperre einreisen können? Gibt es unterschiedliche Anweisungen an die Bundespolizei für unterschiedliche Grenzen?

Petermann: Es gibt keine unterschiedlichen Anweisungen, sondern es gibt wegen der Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen nur an der österreichischen Grenze die Möglichkeit, dort trotz Schengen Flüchtlinge, gegen die eine Wiedereinreisesperre oder ein Aufenthaltsverbot vorliegt, zurückzuweisen. Die übrigen Grenzen sind offen. Das heißt also, derjenige, der dort ein Asylgesuch stellt, wird natürlich hier hereingelassen, beziehungsweise wenn kein Asyl begehrt wird, dann wird der auch zurückgeschoben. Darüber, dass eine Zurückschiebung möglich ist, gibt es mit den einzelnen Anrainerstaaten Verträge. Wenn allerdings derjenige Asyl beantragt, dann wird dieses Asylgesuch auch entgegengenommen und geprüft.

Zusatzfrage: Gilt das auch, wenn eine Einreisesperre vorliegt?

Petermann: Derzeit ja.

Zusatzfrage: Gibt es Zahlen über Einreisen von Flüchtlingen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

Petermann: Das ist möglich. Das weiß ich jetzt im Augenblick nicht. Ich müsste prüfen, ob das nach Bundesländern aufgesplittet ist.

Frage: Herr Seibert, in den letzten Wochen haben die Rechtsaußen in Europa von den Willigen gesprochen, von der Achse der Willigen, Herr Seehofer, Herr Kurz usw. Ist es Zufall, dass Sie jetzt auch damit anfangen? Sie haben gerade auch wieder gesagt, man müsse die, die willig seien, zusammenführen. Das haben Sie gestern auch getwittert.

StS Seibert: Ich kann dem Begriff des Willigen nun wirklich nichts Problematisches entnehmen. Willig heißt, guten Willen zu haben. Davon sprach die Bundeskanzlerin gestern, von gutem Willen zu konstruktiven Lösungen, nicht unilateralen, sondern miteinander abgestimmten Lösungen. Diesem Begriff kann ich nichts Falsches oder Böses entnehmen.

Zusatz: Es ist schon auffällig, dass Sie und die Kanzlerin jetzt die Sprache Ihrer politischen Gegner verwenden. Also nähern Sie sich auch sprachlich den Rechtsaußen an.

StS Seibert: Ich habe gerade gesagt, wie ich diesen Begriff einschätze.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Adebahr. Es geht um bilaterale Lösungen bezüglich der Flüchtlinge. Das Schiff "Lifeline" ist ja ein deutsches Schiff mit deutschen Seenotrettern, aber mit niederländischer Flagge. Dieses Schiff hat große Probleme. Meine Frage ist: Was tun Deutschland, die Bundesregierung oder das Auswärtige Amt, um die Situation zu lösen? Soll dieses Schiff nach Deutschland zurückfahren oder nach Holland fahren, oder was soll passieren?

Adebahr: Ich glaube, schon am Freitag wurde hier darüber gesprochen. Die Bundesregierung verfolgt diesen Fall und die anderen Fälle natürlich sehr genau, und wo wir können, versuchen wir auch, auf eine gute Lösung hinzuwirken. Wir müssen dabei bedenken, dass im Fall von Unterstützungsbedarf auch im Zusammenhang mit Seenotrettungseinsätzen in erster Linie eben der Flaggenstaat gefragt und berechtigt ist. Das ist in allen drei Fällen, die wir derzeit haben, nicht die Bundesrepublik Deutschland. Aber natürlich setzen wir uns bei Seenotleitstellen und dort, wo wir können, dafür ein, dass eine gute, solidarische Lösung für diese Probleme gefunden wird.

Zusatzfrage: Was ist denn eine gute, solidarische Lösung, die Sie bewirken können? Wie können Sie denn dabei helfen? Können Sie uns ein bisschen darüber aufklären, wie diese Hilfe aus deutscher Sicht aussehen könnte?

Adebahr: Wir sind mit verschiedenen Stellen - mit Seenotleitstellen in Malta und in Italien - in Kontakt, und auch zu den Niederlanden gibt es Kontakte. Wir versuchen einfach, auf eine solidarische, gute Lösung für die Flüchtlinge hinzuwirken. Wie gesagt, ist dabei in erster Linie der Flaggenstaat gefragt und berechtigt.

Frage: Frau Petermann, Sie wiesen darauf hin, dass die Zurückweisungen je nach Grenzübergang unterschiedlich gehandhabt würden. Das bedeutet ja, dass nationales Recht unterschiedlich angewendet wird, je nach dem Grenzstaat, gegenüber dem es angewendet wird. Ist das rechtlich nicht problematisch?

Petermann: Ich ergänze das gerne noch: Mit Schengen wurden die Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union oder zumindest zwischen den Schengen-Staaten ja aufgehoben. Sie wurden erst 2015 wieder eingeführt, zum ersten Mal gegenüber Österreich, und seitdem verlängert. Das ist rechtmäßig.

Zusatzfrage: Frau Adebahr, offensichtlich ist es so, dass sich jetzt aus Solidaritätsgründen auf mindestens einem dieser Boote auch deutsche Abgeordnete aufhalten. Können Sie uns etwas darüber sagen, ob und in welcher Weise es schon Fortschritte in der Frage gibt, das Problem zu lösen?

Adebahr: Wir waren von dem Aufenthalt der Bundestagsabgeordneten im Vorfeld nicht informiert, aber es gibt natürlich auch keinerlei Pflicht der Abgeordneten, uns das mitzuteilen. Inzwischen stehen sie mit der Botschaft in Rom in Kontakt, und wir sind, wie gesagt, weiterhin in Gesprächen, um auf eine gute Lösung hinzuwirken. Von konkreten Fortschritten kann ich Ihnen hier heute Morgen nicht berichten.

Frage: Mich würde einmal interessieren, wie die Bundesregierung eigentlich zu den Hilfsorganisationen steht, die dort auf den Schiffen aktiv sind. In diesem Fall soll es ja wohl auch darum gegangen sein, dass Flüchtlinge aus libyschen Gewässern herauseskortiert wurden, selbst von der libyschen Küstenwache. Es gibt immer wieder Vorwürfe darüber, dass sie sozusagen Beihilfe für Schlepper leisten. Welche Einschätzung hat denn die Bundesregierung dazu?

Adebahr: Ich denke, wir haben ja hinreichend deutlich gemacht, dass es ein humanitäres Gebot gibt. Es gibt völkerrechtliche Gebote. Wir setzen uns dort, wo wir können - aber wir sind nicht der Flaggenstaat und dafür nicht in erster Linie zuständig -, eben dafür ein, dass gute Lösungen gefunden werden. Ich weiß nicht, ob das ein Thema in Brüssel war. Es braucht eine europäische gute, solidarische Lösung auch für solche Schiffe. Natürlich ist es so, dass niemand Flüchtlinge ertrinken sehen möchte. Insofern setzen wir uns dort, wo wir können, für eine Lösung ein.

Zusatzfrage: Das hatte ich schon verstanden; das hatten Sie ja vorher gesagt. Meine Frage war, welche Einstellung Sie zu den Hilfsorganisationen haben, ob Sie deren Arbeit als humanitäre Arbeit begrüßen oder ob Sie, weil Sie ja auch die Schlepperei bekämpfen wollen, wie Sie hier mehrfach betont haben, darin ein Problem sehen.

Adebahr: Ich denke, uns liegen die Informationen, die Sie aus der Presse kennen, dazu vor. Die Fälle müssen für sich betrachtet werden. Natürlich ist die Rettung von Flüchtlingen aus größter Not eine Aufgabe, die gemacht werden sollte; das stellen wir gar nicht infrage. Ich möchte jetzt hier einzelne Fälle und einzelne Flüchtlings-NGOs nicht en détail kommentieren.

Frage: Frau Petermann, zur zeitweisen Aussetzung des Schengen-Regimes, also der Wiedereinführung von Grenzkontrollen: Nach meiner Erinnerung ist dieser Zeitraum auf 24 Monate begrenzt. Habe ich das falsch in Erinnerung, weil Sie ja sagten, es sei rechtmäßig, dass das nun seit 2015 besteht, also deutlich darüber hinaus, und verlängert wurde?

Petermann: Ja, die sind immer zeitlich befristet und wurden immer wieder neu aufgestellt und verlängert.

Zusatzfrage: Heißt das, es gibt aus Ihrer Sicht insgesamt keine Befristung?

Petermann: Nein.

Zusatzfrage: Das kann also endlos verlängert werden?

Petermann: Das weiß ich nicht. Das hängt natürlich auch von den Abstimmungen ab. Aber derzeit besteht innerhalb der Bundesregierung schon die Auffassung, dass die Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich zumindest für einen überschaubaren Zeitraum bestehen müssen, und dann wird neu entschieden, ob das verlängert wird.

Zusatzfrage: Entschuldigung, das war ja nicht die Frage! Sie haben gesagt, das sei rechtmäßig und immer wieder verlängert worden. Gibt es im Schengen-Abkommen eine Befristung, oder lässt das Schengen-Abkommen zu, dass Kontrollen auf ewig verlängert werden können?

Petermann: Mir ist eine ewige Verlängerung nicht bekannt. Vielleicht verstehen wir uns nicht ganz.

Zusatzfrage: Gibt es eine Befristung der Verlängerung im Schengen-Abkommen oder nicht?

Petermann: Ja. Das ist immer auf einen bestimmten Zeitraum befristet - ich kann Ihnen den jetzt gar nicht nennen -, und dann wird neu entschieden.

Vorsitzender Detjen: Die Frage ist, ob es sozusagen eine Obergrenze gibt.

Petermann: Aha. Okay.

Zusatzfrage: Kettenverträge! Sie befristen also auf ein paar Monate, und dann verlängern Sie, und das endlos. - Ist das rechtmäßig?

Petermann: Ich glaube, diese Behauptung kann man so nicht aufstellen. Sie wollen ja so tun, als ob das auf ewig verlängert werden könnte. Das hängt natürlich von den Umständen und davon ab, ob die Umstände eine solche Maßnahme rechtfertigen.

Zusatzfrage: Zur Klarstellung der Frage: Hängt aus Ihrer Sicht die Rechtmäßigkeit der Bestimmungen in einem Vertrag also von der Wahrnehmung der Umstände ab? - Das ist doch eine klare Frage, oder?

Petermann: Ja.

Zusatzfrage : Können Sie mir eine Antwort geben?

Petermann: Ja.

Zusatzfrage: Herr Neumann, seitdem vor knapp zwei Wochen das Thema mit der "Aquarius" aufkam, gab es erstaunlicherweise keine einzige Meldung mehr darüber, dass das Schiff der deutschen Marine Schiffbrüchige oder in Seenot geratene Personen aufgenommen hat. Ist das nun ein reiner Zufall, oder gibt es da im Rahmen der Operation Sophia eine, sagen wir einmal, veränderte Steuerung der Marineeinheiten, die dazu beiträgt?

Neumann: Zur deutschen Beteiligung an der Operation Sophia: Wie Sie wissen, sind wir daran mit ca. 110 Soldaten auf dem Tender "Mosel" beteiligt. Wie Sie sicherlich auch wissen, geht es um eine völkerrechtliche Verpflichtung, Menschen in Seenot zu helfen. Es gibt da also keine Möglichkeit der Steuerung, sondern es geht um die Notwendigkeit. Die lag offensichtlich in den letzten zwei Wochen nicht vor.

Zusatzfrage : Wenn ich mich recht an die zurückliegenden Berichte über die Aufnahme von in Seenot geratenen Personen erinnere, war der Fall meistens, dass die jeweilige deutsche Einheit auf Anweisung der Seenotrettungszentrale in Rom ein bestimmtes Seegebiet zur Aufnahme von in Seenot geratenen Personen angesteuert hat. Insofern lautet die Frage, ob eine solche Anweisung in den vergangenen Wochen - vielleicht gezielt, vielleicht zufällig - nicht mehr vorgelegen hat.

Neumann: Diese Frage müssten Sie an die Seenotrettungsstation in Rom richten. Ich kann Ihnen nur sagen, dass diese Notwendigkeit in den letzten 14 Tagen für deutsche Kriegsschiffe nicht bestand.

Petermann: Weil Sie mich so genau gefragt haben, will ich das auch gerne noch ergänzen: Die Neuanordnung von vorübergehenden Binnengrenzkontrollen in nationaler Verantwortung ab dem 12. Mai 2018 für sechs Monate erfolgte aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen auf Grundlage von 25 bis 21 des Schengener Grenzkodex. Die Grenzkontrollen - das hatte ich heute auch schon gesagt - finden stationär und durchgehend an den grenzüberschreitenden Verkehrswegen von Bedeutung, also an der Grenze zu Österreich auf den Bundesautobahnen 3, 9 und 33, sowie lageangepasst und flexibel im Grenzraum statt.

Frage: Herr Neumann, wann hat die Bundeswehr beziehungsweise wann haben Bundeswehrsoldaten zuletzt Menschen auf dem Mittelmeer gerettet?

Frau Adebahr, die NGOs wünschen sich von der Bundesregierung ja, dass Sie sich für die Bereitstellung eines sicheren Hafens einsetzen. Hat die Bundesregierung konkrete Vorschläge? Wie bringt man sich da konkret ein, was könnte ein sicherer Hafen sein?

Neumann: Zu Ihrer ersten Frage würde ich Sie bitten, entweder auf der Homepage des Einsatzführungskommandos nachzuschauen oder dort in der Pressestelle nachzufragen.

Zusatzfrage: Das können Sie uns hier nicht sagen?

Neumann: Nein, ich habe diese aktuellen Informationen nicht verfügbar, und zuständig hierfür ist das Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam.

Adebahr: Ich kann auf das verweisen, was ich zu diesem ganzen Komplex schon gesagt habe, nämlich dass wir in Gesprächen sind und dass natürlich in erster Linie der Flaggenstaat dieser Schiffe dafür zuständig ist, sich für eine Lösung einzusetzen.

Zusatzfrage: Gibt es ein Schiff auf dem Mittelmeer, das deutsch beflaggt ist, wissen Sie das?

Frau Petermann, ist Herr Seehofer eigentlich Fan der deutschen NGOs auf dem Mittelmeer?

Adebahr: Es gibt sicherlich einige Schiffe, die deutsch beflaggt sind, aber ob es in diesem Kontext ein Schiff mit Flüchtlingen gibt, weiß ich nicht; im Moment ist mir keines bekannt.

Petermann: Ich möchte hier ungern mit der Bezeichnung "Fan" arbeiten, das ist mir so nicht bekannt.

Ich kann aber, wenn Sie gestatten, noch eine Ergänzung vornehmen. Ich habe inzwischen die Zahlen zu Zurückweisungen wegen Einreise und Aufenthaltsverbot seit der Anordnung der Bundespolizei: Seit dem 19. Juni - das war der Tag der Anordnung - liegen inzwischen zwei Fälle vor.

Frage: Nur ein Randaspekt, Frau Petermann, aber vielleicht können Sie mir dazu etwas sagen, weil ich noch nichts dazu gehört habe: Spielt die Schweiz oder spielen Einreisen über die Schweiz aufgrund der Sonderrolle außerhalb der EU eine Rolle? Sitzt die Schweiz mit am Tisch, wenn es um diese Fragen geht?

Petermann: Können Sie das bitte noch etwas präzisieren - wenn es um welche Fragen geht?

Zusatz: Na ja, wir reden über bilaterale Abkommen, wir reden über Sondergipfel, auf denen dieses Thema beraten wird, und ich vermute, dass die Nachbarländer Deutschlands in diesem Punkt von besonderem Interesse sind. Die Schweiz gehört dazu.

Petermann: Soweit mir bekannt ist, haben wir mit der Schweiz ein Rückführungsabkommen für die Fälle, in denen zurückgeschoben wird, also wenn kein Asyl beantragt wird. Ansonsten sind mir aber keine Maßnahmen bekannt.

Frage: Herr Neumann, dürfen die Schiffe im Rahmen von Sophia trotz der neuen italienischen Regierung im Fall einer Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Meer in einem italienischen Hafen festmachen, ist das geklärt? Oder warten Sie, sodass es notfalls auch sein könnte, dass das Schiff nach Valencia fahren muss?

Neumann: Ich verweise auf meine Äußerungen vom 11. Juni; da war dieses Thema schon einmal angefragt worden. Es gibt weiterhin keine aktuelle Lage, die eine solche Weitergabe von Flüchtlingen erfordern würde, weil es derzeit keine Flüchtlinge an Bord von deutschen Kriegsschiffen gibt.

Zusatzfrage: Ist dann die Schlussfolgerung zulässig, dass, weil die italienische Regierung sich so verhält, wie sie sich verhält, die Operation Sophia überflüssig geworden ist?

Neumann: Ihre Bewertung werde ich mir nicht zu eigen machen. Die Operation Sophia leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Geschäftsmodells der Schleuser und auch, um die humanitäre Katastrophe im Mittelmeer zu lindern.

StS Seibert: Wenn ich das noch hinzufügen darf, weil das immer übersehen wird: Ein wichtiger Aspekt der Operation EUNAVFOR MED Sophia ist ja die Ausbildung der libyschen Küstenwache, damit wir uns Schritt für Schritt dem normalen Zustand annähern, dass ein Land mit seiner eigenen Küstenwache die Sicherung seiner Gewässer betreibt und natürlich dort, wo notwendig, dann auch Seenotrettung vornimmt. So hat die libysche Küstenwache, ausgebildet von EUNAVFOR-MED-Sophia-Einheiten, bereits tausende und abertausende Menschen in Seenot gerettet.

Frage: Frau Adebahr, ich habe noch eine Frage bezüglich des Flaggenstaats. Sie haben ja gesagt, dass in erster Linie der Flaggenstaat verantwortlich sei. Es geht hier also um ein deutsches Schiff mit deutschen Seenotrettern, und die niederländische Regierung sagt dazu, dass es da um eine Anmeldung beim niederländischen Wassersportbund geht, für so ein großes Schiff im Mittelmeer aber nicht der niederländische Wassersportbund verantwortlich sei. Ist das nicht eigentlich ein billiger Taschenspielertrick, um sozusagen diese Flaggenstaatlösung bei einem deutschen Schiff zu umgehen, sodass dann in erster Linie vielleicht doch die deutsche Regierung dafür zuständig wäre? Es ist ein offizielles Statement von der holländischen Regierung, dass es ein Taschenspielertrick ist.

Adebahr: Ich möchte diese Äußerungen nicht kommentieren und nicht einordnen. Dieses Schiff fährt nicht unter deutscher Flagge.

Frage: Frau Petermann, nur damit ich Ihre Klarstellung richtig verstanden habe: Wenn man einen zeitlich begrenzten, auslaufenden Vertrag durch einen gleichgearteten neuen ersetzt, dann nennt man das landläufig Kettenverträge. Halten Sie es im Hinblick auf die Aussetzung der Verkehrsfreiheit mindestens an der deutsch-österreichischen Grenze für zulässig und geboten, das weiterhin so zu machen?

Petermann: Ich kenne den Begriff Kettenverträge nur aus dem Arbeitsrecht und nicht im Zusammenhang mit Schengen, deswegen würde ich den hier auf gar keinen Fall anwenden wollen. In diesem Fall, also der Verlängerung am 12. Mai - ich hatte es vorhin vorgelesen -, handelt es sich um eine Neuanordnung, und die kann noch einmal verlängert werden.

Zusatzfrage: Noch einmal?

Petermann: Die kann noch einmal verlängert werden.

Zusatzfrage: Nur einmal?

Petermann: Nein. Ob es dann noch einmal zu einer Neuanordnung kommt, hängt immer wieder von Prüfkriterien ab. Ich hatte diese Kriterien auch genannt: Das sind migrations- und sicherheitspolitische Kriterien.

Zusatzfrage: Nach Ihrer derzeitigen Auffassung könnte es also theoretisch so sein, dass erneut und erneut und erneut eine befristete Aussetzung von Schengen stattfindet, weil die Umstände es erfordern, habe ich Sie da richtig verstanden?

Petermann: So sehe ich das, ja.

Frage: An das BMI und das BMF zum geplanten Baukindergeld: Da ist die Summe von 2 Milliarden Euro geplant. Über welchen Zeitraum erstreckt sich das? Ist das für das Jahr vorgesehen, für die Legislaturperiode oder für diese zehn Jahre, in denen das Baukindergeld ausgezahlt werden soll?

An das BMI: Da ist jetzt eine Wohnflächenobergrenze von 120 Quadratmetern im Gespräch, vorgeschlagen vom Finanzminister. Wie bewerten Sie das? Können Sie bestätigen, dass das in Ihrem Einverständnis beschlossen wurde? Woher kommt diese Zahl, wonach wurde das bemessen?

Fehling: Die Zahl 2 Milliarden Euro stammt aus dem Koalitionsvertrag, dort können Sie das nachlesen. Das gilt für das gesamte Paket zur Förderung des Erwerbs von Wohneigentum und das bezieht sich auf die ganzen Jahre, die dort genannt sind - ich glaube, bis 2021 ist das.

Petermann: Es gab dazu Gespräche und es wird dazu auch noch Gespräche geben. Wenn die Summe von 2 Milliarden Euro, wie sie im Koalitionsvertrag beschrieben ist, nicht erweitert werden sollte, müsste es in der Tat zwangsläufig zu einer Begrenzung anhand der Wohnfläche kommen. Sollte es allerdings Initiativen auch aus dem parlamentarischen Raum geben, beispielsweise die Wohnflächengröße zu erhöhen, dann würden wir als BMI das gerne unterstützen.

Zusatzfrage: Die Frage, woher diese Zahl von 120 Quadratmetern kommt beziehungsweise wonach die bemessen wird, ist noch offen.

Petermann: Die wird nach der Größe der Summe, der zur Verfügung steht, und der Zahl der Anträge, mit der zu rechnen wäre, bemessen. Das ist also eine Verhältnisrechnung.

Zusatzfrage: Welche Antragszahl legen Sie dem zugrunde?

Petermann: Das ist mir im Augenblick nicht bekannt. Kann das BMF da helfen?

Fehling: Nein, tut mir leid.

Zusatzfrage: Können Sie das nachliefern?

Petermann: Ja.

Frage: Wie wird das denn im Wirtschaftsministerium gesehen? Ist das mit Ihnen abgestimmt worden?

Wagner: Minister Altmaier hat große Bedenken gegen die vorgeschlagene Flächenbegrenzung beim Baukindergeld. Er sieht da erhebliche Zweifel, gerade was das an zusätzlicher Bürokratie für dieses ganze Verfahren - das muss ja alles abgewickelt werden - bedeuten würde. Er sieht auch Gefahren, was Ungerechtigkeiten betrifft. Wenn Sie zum Beispiel einerseits eine Wohnung oder ein Haus von 119 Quadratmetern gegenüber einem vom 121 Quadratmetern haben, dann stellt sich die Frage: Wen betrifft das vor allem? Das könnte natürlich vor allem auch Häuser und Wohnungen auf dem Land betreffen, die ja tendenziell etwas größer sind als in den großen Metropolen, wo die Wohnungen aufgrund der Kaufpreise und aufgrund des Flächenbedarfs sowieso kleiner sind. Da sieht er einfach Ungerechtigkeiten. Gegebenenfalls müsste man dann natürlich auch noch einmal gucken, ob das verfassungsrechtlich überhaupt möglich ist.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium: Offenkundig wird vom Kraftfahrt-Bundesamt derzeit die Erstzulassung einer ganzen Reihe von, ich sage einmal, Luxusautos verweigert: A6 und A7 mit bestimmten Motorentypen, Cayenne, aber auch BMW 750d. Sind das alles Autos, die sozusagen auffällig gewesen sind und bei denen es ein Softwareupdate geben muss, sodass man da eben neue nicht mehr erstzulässt, oder sind auch andere Typen dabei?

Strater: Ich kann zu den einzelnen Modellen, die da genannt werden - ich habe die Meldung auch gesehen - jetzt noch nicht einzeln Stellung nehmen, aber es scheint mir um das übliche Verfahren zu gehen. Das heißt, wenn ein Fahrzeugtyp zurückgerufen wird, weil zum Beispiel eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt wird, dann dürfen diese Fahrzeuge natürlich nicht zum Verkehr zugelassen werden; das dürfen sie vielmehr erst dann, wenn sie ein entsprechendes Softwareupdate erhalten haben. Aber ob das jetzt genau auf die Fahrzeuge, die Sie da aufgezählt haben, zutrifft, kann ich im Moment im Detail noch nicht sagen. Es scheint mir aber das übliche Verfahren zu sein.

Zusatzfrage: Könnten Sie das ansonsten noch nachliefern, wenn es anders wäre?

Strater: Das können wir noch einmal aufarbeiten.

Frage: Ich würde gerne zu einem anderen Teil von Herrn Seehofers Politik kommen. Er hat am Wochenende der "Passauer Neuen Presse" ein Interview gegeben, in dem er sagt:

"Leider werden Nachrichten heute selbst im Qualitätsjournalismus nicht mehr überprüft. Es gibt immer mehr Falschmeldungen. Die Medien sind in einer Krise. Wir reden immer über die Gefahren russischer Einflussnahme über Fake News. Wir müssen nicht nach Russland schauen. Die meisten Fake News werden in Deutschland produziert, von Medien wie von Politikern."

Herr Seibert, können Sie als Chef des BPA diese Beobachtungen des Innenministers bestätigen?

Frau Petermann, hat Herr Seehofer, hat Ihr Ministerium Beispiele für Fake News oder Falschmeldungen von Medienvertretern hier im Raum oder von Politikern in Deutschland?

StS Seibert: Das ist eine sehr weitreichende Frage, die man nicht in einer kurzen Antwort zusammenfassen kann. Das Zitat des Bundesinnenministers möchte ich hier nicht kommentieren. Für das BPA kann ich sagen, dass wir nach unserer Überzeugung in Deutschland stolz sein können auf die Fülle, die Vielfalt und auch die Qualität unserer Medien im Großen und Ganzen. Darüber, dass es in Deutschland im digitalen Raum jede Menge von Desinformationen und natürlich auch Fake News gibt, haben wir hier schon oft gesprochen. Ich denke aber, wir haben in Deutschland immer noch eine große Vielfalt von Qualitätsmedien, und wir alle sollten, denke ich, dazu beitragen, dass uns diese Vielfalt erhalten bleibt, weil das für ein demokratisches Gemeinwesen von konstitutiver Bedeutung ist.

Petermann: Ich möchte hinzufügen, dass natürlich auch für den Bundesinnenminister die Pressefreiheit ein hohes Gut ist, das er in jedem Falle schätzt und auch erhalten wissen möchte. Er hatte ganz konkret auf Ereignisse, auf Pressemitteilungen aus der vergangenen Woche hin gesprochen, die ihn doch sehr überrascht haben. Eine hatten wir selbst hier in einer Regierungspressekonferenz erlebt - an einem Freitag war das, glaube ich -, als die Meldung kam: "Seehofer kündigt das Unionsbündnis auf". Das war eine Falschmeldung. Dann gab es noch die vermeintliche Mitteilung "Ich kann mit der Frau nicht mehr arbeiten" - auch das eine Falschmeldung - oder auch "Seehofer will das BAMF umbenennen". Diese Beispiele hatte er im Hinterkopf, als er diese sehr allgemeine Aussage getätigt hat.

Zusatzfrage: Das heißt, er hat keine empirischen Erkenntnisse, auf denen seine Aussage fußt, dass die meisten Fake News von Medien und Politikern in Deutschland produziert würden?

Petermann: Nein, das beruhte nicht auf empirischen Aussagen, sondern auf der persönlichen Erfahrung der vergangenen Woche.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMAS: Wenn ich richtig verstanden habe, hat es vor kurzem ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegeben, wonach eine Ausgleichsrente für NS-Opfer zu einer Minderung von Hartz-IV-Leistungen führen kann, wogegen jüdische Verbände stark protestieren. Kann das tatsächlich so sein? Gibt es irgendwelche Bestrebungen, das jetzt trotz des Urteils zu ändern?

Küchen: Ich fürchte, dieses Urteil ist mir nicht bekannt. Ich müsste dieser Sache nachgehen und die Antwort über die BPK nachreichen.

Frage: An das Heimatministerium: Wie weit ist der Aufbau der für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland zuständigen Unterabteilung schon gediehen? Ist der Aufbau eventuell schon abgeschlossen? Welche Projekte zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland, die ja im Koalitionsvertrag festgehalten sind, wurden schon angestoßen?

Petermann: Die Abteilung ist im Aufbau. Es gibt tatsächlich auch schon Neueinstellungen beziehungsweise Personalzugänge. Welche Projekte jetzt schon im Einzelnen angestoßen sind, müsste ich nachreichen, das weiß ich an dieser Stelle nicht.

Zusatzfrage: "Im Aufbau" heißt: Der Aufbau ist noch nicht abgeschlossen?

Petermann: Der ist noch nicht abgeschlossen.

Zusatz: Es wäre nett, wenn Sie mir die Projekte nachreichen könnten.

Petermann: Ja, gerne.

Zusatzfrage: Laut Koalitionsvertrag ist ja auch eine Kommission für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse vorgesehen. Für wann ist denn die Einsetzung dieser Kommission geplant?

Petermann: Das befindet sich zurzeit noch in der Ressortabstimmung. Einen weiteren Stand dazu habe ich nicht.

Frage: Ich hatte am Freitag zwei Fragen zu Griechenland an das Bundesfinanzministerium gestellt und wurde auf Herrn Scholz verwiesen, der ein Interview geben sollte. Er hat dann auch ein Interview in einer Zeitung gegeben, die Fragen stehen aber immer noch im Raum und sind noch nicht beantwortet.

Die eine Frage war, was mit den 2,9 Milliarden Euro an Zinsgewinnen Deutschlands passiert. Werden die an Griechenland zurückgegeben oder nicht?

Zweite Frage: Wann werden die Ergebnisse der Übereinkunft über das Ende des griechischen Programms in den Deutschen Bundestag kommen? Ich habe am Sonntag in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" gelesen, dass das diesen Freitag passieren soll - mit Berufung auf Ihr Ministerium.

Fehling: Zu Ihrer ersten Frage kann ich Ihnen sagen: Die Pressekonferenz mit Finanzminister Scholz, auf die ich am letzten Freitag abgestellt habe, ist die, die er unmittelbar nach der Sitzung beim Ecofin-Rat gegeben hat. Die können Sie auch im Internet abrufen. Das ist also nicht in einer Zeitung erschienen, sondern das finden Sie auf der Homepage des Europäischen Rates, also auf consilium.europa.eu. Dort hat er sich auch zu den Ergebnissen geäußert.

Zur Frage nach der parlamentarischen Zeitplanung kann ich Ihnen mitteilen, dass das nach meiner Kenntnis in der Tat in dieser Woche erfolgen soll. Die Terminhoheit liegt aber letztlich beim Parlament, gegebenenfalls müssten Sie dort also noch einmal nachfragen. Ich habe aber auch gehört, dass das am Freitag erfolgen soll.

Zusatzfrage: Der Minister hat zu den 2,9 Milliarden Euro nichts gesagt. Deshalb frage ich Sie noch einmal ganz konkret: Was passiert mit diesen 2,9 Milliarden Euro?

Fehling: Das kann ich Ihnen hier jetzt konkret nicht beantworten. Ich werde noch einmal nachfragen.

Frage: An das Auswärtige Amt: Nach einem Bericht der spanischen Zeitung "El País" ist dem früheren Nato-Generalsekretär Javier Solana die Einreise in die USA verweigert worden, weil er vor nicht allzu langer Zeit im Iran war. Ist Ihnen dieser Fall bekannt? Gibt es ähnliche Fälle, von denen deutsche Politiker oder deutsche Funktionsträger betroffen sind?

Adebahr: Mir ist dieser Fall nicht bekannt und mir ist auch kein anderer Fall eines deutschen Politikers oder einer Person des öffentlichen Lebens bekannt, in dem ein vormaliger Aufenthalt im Iran eine Einreise in die USA verhindert hätte.

Montag, 25. Juni 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 25. Juni 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/06/2018-06-25-regpk.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2018

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