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PRESSEKONFERENZ/1718: Regierungspressekonferenz vom 30. Juli 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 30. Juli 2018
Regierungspressekonferenz vom 30. Juli 2018

Themen: Forderungen nach staatlichen Hilfen für zu erwartende Ernteausfälle, Diskussion über Ausweitung der Schleierfahndung in Bezug auf ausreisepflichtige Personen, Forderung des sachsen-anhaltischen Ministerpräsidenten nach Abschiebungen nach Syrien, Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, Ablehnung der Nominierung zum Deutschen Nachbarschaftspreis durch zwei Initiativen, Ablehnung des Einstiegs eines chinesischen Konzerns beim deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz durch die Bundesregierung, möglicher Staatsbesuch des türkischen Präsidenten in Deutschland, Sondersitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags, Sami A., Rückholung eines nach Afghanistan Abgeschobenen, seit Jahren vor dem Auswärtigen Amt Demonstrierender, "Sofortprogramm Saubere Luft", Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Internethandel, Vorschlag zur Errichtung eines Aufnahmezentrums für Flüchtlinge in Spanien durch mehrere EU-Staaten, Sicherheitskontrollen an Flughäfen, Berichte über Kontakte zwischen dem Präsidenten des BfV und der AfD, Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden der United Internet AG zur anstehenden Vergabe von 5G-Frequenzen

Sprecher: SRSin Demmer, Bürgelt (BMEL), Alemany (BMWi), Petermann (BMI), Burger (AA), Schwamberger (BMF), Strater (BMVI), Haufe (BMU)


Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage : Ich würde gerne mit dem Thema Wetter anfangen. Mich würde vom Agrarministerium interessieren: Es stehen eine Forderung, ein Betrag vonseiten des Bauernverbands im Raum, nämlich Hilfen in Höhe von 1 Milliarde Euro für Ernteausfälle und ähnliche Folgen der Dürre. Ist die Bundesregierung erst einmal grundsätzlich bereit, finanziell mit Hilfen für die Landwirte zu starten, und was hält sie von diesem Betrag?

Vom Wirtschaftsministerium hätte ich gerne gewusst, ob die aktuellen Wetterbedingungen wirtschaftlich schon irgendwo zu Beeinträchtigungen führen, etwa im Verkehrsbereich, in der Binnenschifffahrt, im Bereich Energiewirtschaft, dass Kraftwerke wegen fehlender Entnahmemengen von Wasser nicht mehr voll laufen können.

Bürgelt: Zu den Dürreschäden in der Landwirtschaft kann ich eigentlich nur das wiederholen, was ich hier schon mehrfach gesagt habe und was auch meine Kollegin betont hat. Letztlich hat sich auch die Ministerin gestern mehr oder weniger gleichlautend noch geäußert, nämlich dass wir das natürlich mit Sorge beobachten, dass wir aber tatsächlich erst die kompletten Ernten abwarten müssen. Dazu wird Ende August ein Erntebericht vorliegen, den wir abwarten müssen. Zudem wird es morgen ein erstes Gespräch auf Arbeitsebene zwischen dem Bund und den Ländern geben, bei dem eine erste Bestandsaufnahme gemacht wird. Erst danach und vor allem erst nach dem Erntebericht Ende August sind wir aussagefähig. Vorher kann ich Ihnen keine weiteren Angaben dazu machen.

Alemany: Ich kann es kurz machen: Bei uns liegen keine Anzeichen für eine Gefährdung der Stromversorgungssicherheit vor.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Petermann, und zwar unter Bezugnahme auf Berichte über 120 000 ausreisepflichtige Personen, die bei Abschiebungen, Rückführungen und Zurückschiebungen nicht angetroffen wurden. Welche Perspektive verbindet denn Ihr Haus mit der Einrichtung von AnKER-Zentren, um so etwas künftig zu unterbinden?

Petermann: Die AnKER-Zentren sollen schon dabei helfen, dass Personen nicht verschwinden oder sich der Rückführung entziehen.

Zusatzfrage: Welche Anstrengungen unternehmen denn die Sicherheitsbehörden, um dieser Personen habhaft zu werden? Es gibt ja eine Diskussion über die Ausweitung der Schleierfahndung, die nicht in allen Bundesländern praktiziert wird. Was können Sie da in Aussicht stellen?

Petermann: Die Schleierfahndung ist sicherlich ein sehr wirksames Mittel, allerdings keine polizeiliche Standardmaßnahme. Man denke nur daran, welch hoher Polizeieinsatz für eine solche Maßnahme erforderlich ist. Deswegen: Auch unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bleibt die Schleierfahndung eine Sondermaßnahme für besondere Situationen.

Frage: Frau Petermann, wie weit sind denn die Verhandlungen über ein mögliches Abkommen mit Italien vorangeschritten? Dazu hatte ja der Bundesinnenminister gesagt, Ende Juli, Anfang August wolle er da Klarheit haben.

Petermann: Die Verhandlungen laufen fortdauernd aus unserem Hause, auch auf höchster Ebene, sowohl mit Italien als auch mit Griechenland und Spanien. Sie sind noch nicht abgeschlossen. Es gibt Erwartungen auf beiden Seiten. Der Bundesinnenminister hat es ja schon mehrfach gesagt: Er ist optimistisch, dass man zumindest Ende Juli, Anfang August eine gesicherte Kenntnis darüber erlangen kann, ob die Verhandlungen zu einem Erfolg führen können.

Zusatzfrage: Was ist denn Anfang August? Wann wird denn da Klarheit sein?

Petermann: Ich kann Ihnen kein Datum nennen; sonst hätte ich es an dieser Stelle getan. Es kommen Umstände hinzu, die möglicherweise für die Verhandlungen nicht gerade vorteilhaft sind. Man denke an die schreckliche Situation in Griechenland, an die vielen Toten aufgrund der Waldbrände. Dies kann möglicherweise zu leichten Verzögerungen führen. Das können wir im Augenblick noch nicht an Tagen bemessen.

Frage: Auch meine Frage betrifft den ganzen Komplex Rückführungen. Es gibt heute eine Forderung des sachsen-anhaltischen Ministerpräsidenten, nach Syrien abzuschieben. Das war letzte Woche hier schon einmal Thema. Dazu hatte sich das Auswärtige Amt geäußert. Sie hatten gesagt, dass Sie zur Haltung des Bundesinnenministeriums noch etwas nachliefern wollten. Hält man dort Abschiebungen nach Syrien für machbar und wünschenswert?

Petermann: Ich muss jetzt an dieser Stelle sagen: Ich habe es gar nicht so verstanden, dass ich da etwas nachliefern wollte. Ich kann mich jetzt dunkel an diese Frage erinnern, bei der sich bei mir allerdings der Zusammenhang nicht gleich erschlossen hat. Da war die vage Rede von einer Deadline Ende September. Deswegen bitte ich an dieser Stelle um Nachsicht. Aber mir ist da nichts bekannt. Ich nehme es noch einmal mit auf. Sorry, dass ich da nichts nachgeliefert habe.

Frage: Die Frage ist: Teilt der Bundesinnenminister die Haltung von Herrn Haseloff, dass es Abschiebungen nach Syrien geben sollte? Können Sie diese Frage beantworten?

Petermann: Das ist mir nicht bekannt.

Frage : Wir stehen jetzt quasi unmittelbar vor dem Termin, ab dem die Regelungen zum Familiennachzug für nachrangig geschützte Flüchtlinge Geltung haben. Mich würde interessieren: Wie viele Anträge gibt es inzwischen? Soweit ich weiß, werden die wohl in den Botschaften der jeweiligen Herkunftsländer gestellt. Nach welchen Kriterien wird dann entschieden, wer zunächst nachziehen kann? Ich hörte da von bereits über 30 000 Anträgen. Wie wird das abgearbeitet? Heißt das, dass quasi mit dem 1. August das bis zu 1000 Menschen umfassende Zuzugsbudget schon in den ersten Tagen abgearbeitet wird? Wo kommen die Menschen unter? Sie müssen ja vorbereitet sein.

Burger: Vielleicht fange ich an, weil Sie nach den Zahlen gefragt haben. Das neue Verfahren zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte beginnt bei den deutschen Auslandsvertretungen. Dort liegen im Moment 34 000 Terminanfragen vor. Die Termine zur Vorsprache werden jetzt vergeben. Diese Vorsprachen werden ab 1. August beginnen. Wir beginnen zunächst in chronologischer Reihenfolge, also mit denjenigen, die ihre Anträge als Erste gestellt haben. Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ist ja seit Mitte 2016 ausgesetzt. Das heißt, aus dem Zeitraum der letzten zwei Jahre wird zunächst einmal chronologisch vorgegangen; denn das sind natürlich auch die Fälle, bei denen man davon ausgehen kann, dass die Trennung am längsten besteht und deswegen der Bedarf am höchsten ist.

Ich möchte Ihnen gerne ganz allgemein zu diesem Thema eine Website sehr ans Herz legen, die wir extra dafür eingerichtet haben. Die Adresse ist: fap.diplo.de. Das steht für: Family Assistance Programme. Da erklären wir - ausgedruckt sind es etwa 15 Seiten - die Details dieses Verfahrens. Wir haben uns da gemeinsam mit den Kollegen des BMI, die für den in Deutschland stattfindenden Teil der Prüfung zuständig sind, wirklich um maximale Transparenz bemüht.

Zusatzfrage: Sie haben gesagt, die Anträge würden chronologisch abgearbeitet. Die Anträge werden ja bei den Auslandvertretungen gestellt. Wie haben Sie denn da den Überblick, wenn Sie auf der einen Seite quasi einen Planfonds von 1000 Anträgen haben, die Sie im Monat zulassen können, auf der anderen Seite aber die Anträge und Gespräche mit den Betroffenen sehr heterogen an verschiedenen Orten haben? Wie können Sie das organisieren? Wie können Sie da die Chronologie halten?

Burger: Grundsätzlich ist es so: Wir arbeiten bei der Umsetzung dieses Programms schon seit mehreren Jahren ganz eng mit der IOM zusammen. Diese Organisation ist insgesamt beim Familiennachzug, also außerhalb des Kreises der subsidiär Schutzberechtigten, in dieser Region beteiligt und unterstützt uns. IOM hat diese Terminanfragen gesammelt und hilft nun dabei, die entsprechenden Termine bei den Auslandsvertretungen so vorzubereiten, dass die Anträge auch möglichst gleich vollständig sind und dass da kein weiterer Zeitverlust entsteht.

Darüber hinaus möchte ich noch darauf hinweisen: Gerade für die Anlaufphase ist vereinbart worden, dass die Zahl der 1000 Fälle pro Monat sozusagen als Gesamtkontingent für die ersten Monate angewandt wird, nämlich bis Ende dieses Jahres 5000, um zu verhindern, dass es jetzt gerade in der Anlaufphase durch Verzögerungen dazu kommt, dass das Kontingent nicht ausgeschöpft werden kann.

Frage: Wie lange wird es denn aus Ihrer Sicht insgesamt dauern, diese Anträge, diese Terminanfragen abzuarbeiten?

Burger: Dazu kann ich jetzt keine Prognose abgeben. Ich habe die Zahl 34 000 genannt. Wir wissen nicht, wie viele von diesen 34 000 Terminwünschen, die in den letzten zwei Jahren abgegeben wurden, tatsächlich noch gültig sind. In der Zwischenzeit kann sich ja an der Situation der Menschen etwas verändert haben. Es kann auch sein, dass sich Menschen an mehreren Auslandsvertretungen, quasi doppelt, für einen Termin registriert haben. Das heißt, wir wissen nicht ganz genau, wie hoch die Zahl derjenigen ist, die das tatsächlich in Anspruch nehmen möchten. Es können ja auch noch welche dazukommen. Das ist sozusagen die mögliche Grundgesamtheit. Sie haben die Zahl von 1.000 Fällen pro Monat. Aber darüber hinaus kann ich jetzt keine Prognose abgeben.

Frage: Herr Burger, ich habe eine kurze Verständnisfrage: Bedeutet ein Fall eine Person oder einen Familienkreis?

Burger: Ein Fall bedeutet eine Person.

Frage: Ich habe noch eine Nachfrage an Frau Petermann, und zwar unter Bezug auf das, was Sie eben gesagt haben, wie Sie das mit der Nachlieferung verstanden hätten. Der Kollege Delfs hatte Sie gefragt, ob es das Bestreben der Bundesregierung sei, syrische Flüchtlinge möglichst zeitnah zurückzuführen. Sie hatten ihm am Mittwoch geantwortet: "Das ist mir nicht bekannt, da muss ich an dieser Stelle passen und nachfragen." Haben Sie nachgefragt, oder warten wir jetzt weiter darauf?

Petermann: Ich habe mich gerade dafür entschuldigt. Das hatte ich nicht mehr in Erinnerung. Das tut mir leid.

Frage: Ich würde gerne auf den Familiennachzug zurückkommen. Können Sie eine Prognose abgeben dazu, wie lange man dann auf einen Termin wartet? Gibt es eine Statistik darüber, wie lange, wenn jemand eine Anfrage für einen Termin stellt, er warten muss, bis er dann einen bei den Auslandsvertretungen bekommt?

Nach meinem Erinnern hat die SPD in den Koalitionsverhandlungen beim Familiennachzug gesagt: Wir wollen, dass das Budget von 1000 pro Monat aufgestockt werden kann, wenn es bei den Antragsverfahren zu Engpässen kommt und man dann darunter bleibt. - Ist es korrekt, dass das ab 2019 nicht möglich ist, dass man dann das Monatsbudget von 1000 aufstocken kann? Das ist vielleicht auch eine Frage an das Innenministerium. Wie ist das zu erklären, dass man das dann nicht aufstocken kann?

Burger: Vielleicht noch einmal zum Verfahren an sich - ich habe es gerade erklärt -: Der Erstkontakt findet mit den deutschen Auslandsvertretungen statt. Diese prüfen die Dinge, die im Ausland am besten zu prüfen sind, die Personalien etc. Die Entscheidung darüber, wer innerhalb des Kontingents und wer zuerst zum Zuge kommt nach Anwendung der verschiedenen Kriterien der humanitären Bedürftigkeit, die vereinbart worden sind - das alles können Sie hierin auch nachlesen -, wird dann beim Bundesverwaltungsamt getroffen. Insofern müsste ich Sie dorthin verweisen, was die Bearbeitungszeiten angeht; denn ein wesentlicher Bearbeitungsschritt findet dort statt. Das kann ich insofern nicht beantworten.

Zu Ihrer zweiten Frage zu den Kontingenten: Weil wir sichergehen wollten, dass es nicht durch Ineffizienzen im Verfahren zu einer Situation kommt, in der das Kontingent nicht ausgeschöpft werden kann, haben wir die Regelung vereinbart, dass das im Jahr 2018 als Gesamtjahreskontingent gilt. Ansonsten haben wir uns gemeinsam mit dem BMI auf ein Verfahren verständigt, das sehr effizient ist und bei dem wir glauben, dass wir das ohne größere Reibungsverluste umsetzen könnten.

Petermann: Ich kann dem nicht viel hinzufügen. Der Gesetzgeber hat über das Verfahren, das wir abgestimmt haben, hinaus die Kontingente so vorgesehen. Ich kann dem nichts weiter hinzufügen.

Zusatzfrage: Aber es stimmt, dass die monatlichen Budgets, die Kontingente, dann ab 2019 nicht aufgestockt werden können, auch wenn die Zahlen unter den 1000 bleiben?

Petermann: Ich kann die Frage nicht ganz nachvollziehen.

Zusatzfrage: Wenn im Verfahrensweg Engpässe aufseiten der Behörden vorhanden sind, weil es beispielsweise zu lange dauert, die Verfahren abzuarbeiten, und man dann eben nicht die 1000 Fälle pro Monat nach Deutschland zulässt, dann gibt es ja eine Lücke, eine Differenz. Die kann man dann nicht mit Leuten aufstocken, die die Anträge schon gestellt hatten?

Petermann: Das ist eine sehr hypothetische Annahme. Gehen wir einmal davon aus, dass die Verfahren so durchgeführt werden können, dass alles Mögliche getan wird, um die Kontingente zu ermöglichen.

Frage: Herr Burger, ich habe an Sie eine rein prozedurale Frage. Ich habe das richtig verstanden: Die Leute haben ihre Terminwünsche bei den Botschaften in der Region hinterlegt. Sie haben aber bislang keinen Abgleich darüber, ob dieselbe Person ihren Terminwunsch an verschiedenen Botschaften hinterlegt hat, ob sozusagen mehrfach Nennungen der gleichen Personenkreise stattgefunden haben oder Ähnliches. Haben Sie denn zumindest ein Verfahren in Planung, um entsprechende Abgleiche vorzunehmen? Denn ansonsten ist ja die Terminfallzahl relativ wertlos.

Burger: Diese Personen werden jetzt selbstverständlich kontaktiert. Wenn dann eine Auslandsvertretung feststellt, dass sich eine Person gar nicht mehr hier, sondern im Zuständigkeitsbereich einer anderen Auslandsvertretung aufhält, dann fällt sie natürlich von der Liste.

Zusatzfrage: Das ist doch banal: Da kommt jemand, der meinetwegen Herr Müller heißt, aus Aleppo kommt und seine Familie nachziehen lassen will. Dann haben Sie den Fall, dass der einen Terminwunsch gestellt hat, und zwar vielleicht zum einen in Beirut und zum anderen beispielsweise in der Türkei. Das sind doch Daten, die bei Ihnen vorliegen. Die müssen Sie doch abgleichen können.

Burger: Ich glaube, Sie müssen in Rechnung bringen, dass sich in dem Zeitraum von zwei Jahren, in dem die Terminwünsche geäußert wurden, die Situation dieser Leute verändert haben kann. Es kann sein, dass sich jemand zuerst in Beirut gemeldet hat, weil es zu dem Zeitpunkt, als er diesen Antrag gestellt hat, aus dem Teil Syriens, in dem er sich beispielsweise aufhält, leichter möglich war, nach Westen, in den Libanon auszureisen. Er hat später festgestellt, da hat sich die militärische Lage vielleicht so verändert, dass das jetzt nicht mehr geht, und hat dann einen Terminwunsch in Erbil gestellt, weil es nun leichter ist, dorthin zu kommen. Wenn diese Person jetzt aufgrund der früheren Buchung in Beirut von Beirut aus angerufen wird und dann mitteilt: "Ich kann nicht mehr nach Beirut kommen", dann ist das eben ein "no show". Dann wird dieser Fall von Erbil aus weiterbearbeitet.

Frage: Frau Petermann, zwei Initiativen haben ihre Nominierung zum Deutschen Nachbarschaftspreis abgelehnt, weil der Bundesinnenminister dort Schirmherr ist. Sie begründen dies mit Äußerungen des Bundesinnenministers. Hatten Sie schon Kontakt zu ihm? Wie reagiert er denn auf diese Absagen?

Petermann: Das Bundesinnenministerium hat diese Absagen mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Wir können an dieser Stelle von der Fachseite, von der Fachabteilung her gerne das Angebot zu Gesprächen signalisieren. Beides sind sehr schätzenswerte Initiativen. Deswegen wurden sie auch nominiert. Das sind zwei von ungefähr 100 Initiativen, die nominiert wurden. - So weit die Stellungnahme dazu.

Frage: Aus Fachabteilungen von Ihnen gibt es Gesprächsangebote an diese beiden Initiativen. Habe ich das richtig verstanden?

Petermann: Diese Gesprächsangebote gibt es noch nicht, aber das kann ich an dieser Stelle schon signalisieren.

Zusatzfrage: Was für eine Fachabteilung ist das?

Petermann: Das ist bei uns die neue Abteilung H.

Zusatzfrage: H für Heimat?

Petermann: Genau, ja.

Zusatzfrage: Bleibt es denn dabei, dass Ihr Minister diese Preisverleihung vornehmen wird, oder ist er da jetzt so irritiert, dass er sagt: "Wenn es dabei bleibt, dann trete ich eventuell davon zurück"?

Petermann: Mir ist nicht bekannt, dass der Minister das nicht mehr machen möchte. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass er das tun wird.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Demmer zum Komplex der Forderungen von Herrn Haseloff. Der Ministerpräsident hat in der "Mitteldeutschen Zeitung" auch gesagt, dass die Bundeskanzlerin bereits mit den Russen über Rückführungen nach Syrien gesprochen habe. Können Sie das bestätigen? Wenn ja, was war die Zielsetzung dieser Gespräche?

SRSin Demmer: Zu den Inhalten dieser Gespräche kann ich Ihnen nichts berichten. Ich kann nur darauf verweisen, was Herr Burger hier schon in der vergangenen Pressekonferenz gesagt hat, nämlich dass es vonseiten des UNHCR verschiedene Mindestbedingungen für eine großflächige, freiwillige Rückkehr nach Syrien gibt. Dem habe ich eigentlich nichts hinzuzufügen.

Frage: Ich habe zwei Fragen. Erstens. Die Bundesregierung hat den Einstieg einer chinesischen Firma in den deutschen Strommarkt blockiert. SGCC will 20 Prozent der Anteile von 50Hertz kaufen. Das Verfahren verstößt nicht gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Warum blockiert die Bundesregierung diesen Handel? Ich habe die Erklärung darüber gelesen. Die deutsche Bevölkerung hätte ja weiterhin eine zuverlässige Energieversorgung. Ist diese chinesische Firma für die Bundesregierung nicht zuverlässig?

SRSin Demmer: Ich kann vielleicht erst einmal ganz allgemein ein paar Worte dazu verlieren. Die Bundesregierung steht ausländischen Direktinvestitionen offen gegenüber. Gleichzeitig hat die Bundesregierung aus sicherheitspolitischen Erwägungen ein hohes Interesse am Schutz kritischer Energieinfrastrukturen. Bevölkerung und Wirtschaft erwarten eine zuverlässige Energieversorgung. Daher wurde seitens des Bundes entschieden, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Auftrag der Bundesregierung den aktuellen zum Verkauf stehenden 20-prozentigen Anteil am deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz im Rahmen einer Brückenlösung erwirbt. Das heißt, die Anteile sollen perspektivisch dann weiterveräußert werden.

Zusatzfrage: Meine zweite Frage ist: (akustisch unverständlich) hat in der letzten Woche gesagt, nach dem Treffen von Juncker und Trump würde die EU den USA beim Handelskrieg gegen China helfen. Deutschland ist ein wichtiges Mitglied in der EU. (akustisch unverständlich).

Alemany: Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe. Ich kann es aber einmal versuchen. Ich glaube, Ihnen geht es darum, ob China als Partner gegen die USA eine These ist.

Zusatzfrage: Nein. Juncker hat Trump versprochen, dass er den USA beim Handelskrieg gegen China hilft. Ist dann Deutschland auch gegen China?

Alemany: Vielleicht zu dem Thema Handelskonflikt: Es gab ja, wie Sie schon ansprechen, das Gespräch von Herrn Juncker mit dem US-Präsidenten. Das Ergebnis war für uns alle ein gutes Signal, um einen etwaigen Handelskrieg oder einen sich verstärkenden Handelskonflikt aus dem Weg zu räumen. Die ersten Anzeichen sind gut. Jetzt folgt ein Prozess, den eine AG begleiten wird, um am Ende vielleicht das Ziel zu haben, vor allem im Industriebereich Zölle, aber auch nicht tarifäre Handelshemmnisse zwischen der EU und den USA abzubauen.

Sie wissen: Insgesamt stehen wir für Freihandel und nicht für Protektionismus. Wir freuen uns über alle Länder, die diesem Weg folgen. China hat ja offiziell signalisiert, dass es seinen Weg zum Freihandel gehen wird. Wir begrüßen das und freuen uns natürlich, wenn den Worten Taten folgen.

Frage: Frau Alemany, ich habe auch noch einmal zwei Fragen zu dem Thema. Zum einen gab es ja letzte Woche Berichte darüber, dass jetzt am Mittwoch im Kabinett auch über ein Veto gegen die Übernahme von Leifeld beraten werden soll. Ich weiß, dass Sie in der letzten Woche noch nicht so viel dazu sagen konnten, auch noch nicht einmal, ob eine Überprüfung läuft. Aber könnten Sie oder Frau Demmer vielleicht trotzdem schon sagen, ob das jetzt auf der Kabinettsliste steht oder nicht? Das wäre meine erste Frage.

Dann habe ich im Anschluss an die Frage des chinesischen Kollegen noch die Frage: Konnte man, was 50Hertz angeht, das sozusagen nicht mit rechtlichen Mitteln verhindern, und war dies der Grund dafür, dass die KfW eingesprungen ist? Warum konnte man also nicht das Außenwirtschaftsgesetz anwenden? Kam das daher, weil es nur um 20 Prozent geht, oder was war das Problem? Die Kritik ist ja, dass die KfW einen sehr hohen Preis zahlen muss, um diesen Anteil zu erwerben.

Alemany: Ich kann gerne einmal anfangen. Wie Sie wissen, können wir über Kabinettsthemen im Vorhinein keine Auskunft geben, über dieses Thema sowieso nicht, weil es bei solchen Investitionsprüfungen immer um Geschäftsgeheimnisse geht, die wir wahren müssen. So gesehen können wir weder bestätigen noch dementieren, dass wir diesen Fall prüfen.

Aber lassen Sie mich vielleicht grundsätzlich zum Einstieg des Bundes bei 50Hertz Folgendes sagen: Deutschland ist ja einer der offensten Investitionsstandorte der Welt. Unser vorherrschendes politisches Konzept der sozialen Marktwirtschaft ist Freihandel und nicht Protektionismus, und das soll auch genau so bleiben. Wir müssen aber gegenüber ausländischen Investitionen beziehungsweise Staatsunternehmen dort achtsam sein, wo unsere nationalen Sicherheitsinteressen gefährdet sind oder wo es um strategisch sensible Wirtschaftssektoren geht oder wo es auch um nicht marktkonforme Verhältnisse oder keinen freien oder fairen Wettbewerb geht. Das gehört zu einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft dazu.

Zu den Stromnetzen ist zu sagen, dass sie zum Herz-Kreislauf-System unserer Gesellschaft gehören und deshalb sehr wichtig sind. Sie zählen auch rein gesetzlich zu den kritischen Infrastrukturen, wie Sie wissen. So gesehen ist das Wissen darüber, wie sich deutsche Stromnetze gegen Ausfälle wappnen oder wo etwaige Sicherheitslücken klaffen, sehr relevant für die Stromversorgung von Millionen von Haushalten in Deutschland. Daher hat der Staat das Recht und die Pflicht, kritische Infrastrukturen dort, wo es nötig ist, zu schützen.

Sie sprechen die derzeitige Außenwirtschaftsverordnung an. Es ist in der Tat so, dass wir dann prüfen können, wenn ein unionsfremder, also nicht in der EU ansässiger Investor 25 Prozent an einem deutschen Unternehmen erwirbt. Das ist im Fall von 50Hertz in der Tat nicht der Fall. Ich darf ja aber noch erwähnen, dass wir derzeit im Bundeswirtschaftsministerium prüfen, wie wir kritische Infrastrukturen im Außenwirtschaftsrecht noch gezielter schützen können.

Frage: Sie sagen, Sie prüfen derzeit, wie das möglich ist. Ich meine, es gibt ja bereits definierte KRITIS-Bereiche. Wohin gehen Ihre Überlegungen da denn bislang überhaupt? Heißt das, dass alles, was KRITIS ist, in Zukunft dann automatisch unter entsprechende Prüfungsvorbehalte fallen wird?

Alemany: Dazu gibt es verschiedene Vorschläge. Es gibt das Beispiel - es ist ja auch schon in den Medien darüber berichtet worden -, dass wir uns die Aufgriffschwelle noch einmal genauer anschauen. Möglicherweise ergibt es Sinn, die zu senken, um mehr Prüfmöglichkeiten zu bekommen. Wie Sie wissen, hat Deutschland ja gemeinsam mit Italien und Frankreich auf EU-Ebene das Investment-Screening angeregt, um auch auf EU-Ebene genauer prüfen zu dürfen. Dafür ist Voraussetzung, dass auch ein Nationalstaat wie Deutschland prüfen darf.

Noch einmal vorausgeschickt: Es geht hier nicht um ein Verbot oder um Untersagungen, sondern einfach um Möglichkeiten solcher Investitionsprüfungen. Man kann das auf kritische Infrastrukturen beziehen, man kann das aber vielleicht auch auf Schlüsselindustrien beziehen, die für die Bundesregierung von strategischem Interesse sind. Es gibt verschiedene Denkrichtungen, die wir gerade innerhalb der Bundesregierung erörtern.

Zusatzfrage: Wenn Sie mit Ihren Denkrichtungen so weit sind, dass Sie uns die insoweit jetzt schon mitteilen können, was ist denn dann, terminlich betrachtet, die Zielmarke? Wann wollen Sie denn da mit Ihren Überlegungen zu einem Ende gekommen sein?

Alemany: Wir würden uns freuen, wenn es sehr zügig ginge.

Frage: Frau Demmer, können Sie sagen, was für Mittwoch auf der Kabinettsliste steht?

SRSin Demmer: Nein. Sie haben ja Frau Alemany gehört.

Zusatzfrage: Heißt das, das steht dann überhaupt gar nicht darauf?

SRSin Demmer: Nein, wir haben gesagt: Wir geben darüber jetzt keine Auskunft.

Zusatz: Aber es wird normalerweise immer mitgeteilt, was im Kabinett beraten wird.

SRSin Demmer: Aber erst nach der Sitzung der Staatssekretäre.

Zusatzfrage: Wann findet die noch einmal statt?

SRSin Demmer: Heute Abend.

Zusatzfrage: Dann wird es sozusagen aber auch mitgeteilt werden, oder gilt für solche Sachen jetzt eine Sonderregelung?

SRSin Demmer: Von Sonderregelungen kann ich nichts berichten.

Alemany: Vielleicht darf ich noch eine Ergänzung machen, die mir gerade einfällt: Das Instrument der Investitionsplanung gibt es ja seit dem Jahr 2004. Zum Thema Protektionismus und Freihandel möchte ich nur erwähnen, dass Deutschland im Rahmen der ganzen Prüfungen noch nie eine Übernahme untersagt hat. Derzeit sind es ungefähr 80 bis 100 Investmentprüfungen, die wir im Jahr durchführen.

Frage: Ich wollte noch einmal auf den von dem chinesischen Kollegen angesprochenen Aspekt zu sprechen kommen, und zwar die Folgerungen aus den Gesprächen zwischen Juncker und Trump. Frau Alemany, haben denn nach Ihrer Kenntnis inzwischen die als unverzüglich angekündigten Gespräche zwischen der EU und den USA darüber begonnen, dass man Industriezölle auf breiter Front senkt? Wir haben ja im Moment Sommerpause. Das beißt sich ein bisschen mit dem Wort unverzüglich.

Alemany: Fragen nach dem Zeitplan müssen Sie an die EU-Kommission richten; denn die ist da Verhandlungsführerin und bestückt auch die AG. Es wird eine innerhalb der EU recht hochrangige AG mit Amerika geben. Wann die mit der Arbeit beginnen wird, weiß ich nicht. Sie soll allerdings in Kürze einen Bericht vorlegen. Allen Beteiligten ist klar, dass es schnell gehen muss.

Frage: Ich würde gerne noch einmal zum Thema Brückenfinanzierung kommen und wüsste gerne: Wo wird diese Beteiligung eigentlich genau gehalten? Die KfW hält sie ja wie andere Beteiligungen, etwa die Telekom-Beteiligung. Wer entscheidet aber über das Desinvestment? Gibt es eine Frist, die Sie da ungefähr angedacht haben? Klar sagt man das vorher nicht ganz genau. Wer managt die Beteiligung in der Zwischenzeit?

Alemany: Die KfW führt die Beteiligung durch. Der Bund wird die Beteiligungsrechte innehaben. Wir als BMWi machen das über eine Verpflichtungsermächtigung. Zu weiteren technischen oder preislichen Details kann ich keine Stellungnahme abgeben.

Zusatzfrage: Wer kümmert sich denn inhaltlich um die Beteiligung? Es muss ja jetzt sozusagen jemand im Aufsichtsrat sein oder mit dem Unternehmen sprechen. Macht das die Bundesregierung? Welches Ressort ist dann zuständig? Ist es das Finanzministerium, oder ressortiert das wegen der Energie im Wirtschaftsministerium, oder wie ist das geregelt?

Alemany: Die Beteiligungsrechte hält der Bund in Form des BMWi.

Frage: Die Frage geht vermutlich an Frau Demmer. Es gibt ja Vorbereitungen für einen Staatsbesuch von Herrn Erdogan in Deutschland. Auch wenn der Präsident der Einladende ist, gehört ja üblicherweise eine Begegnung mit der Bundeskanzlerin zu einem Staatsbesuch dazu. Können Sie uns dazu schon etwas sagen, Frau Demmer?

SRSin Demmer: Sie haben ja ganz offensichtlich Kenntnis von der Äußerung des Bundespräsidialamtes, und der habe ich jetzt nichts hinzuzufügen. Wie Sie wissen, kündigen wir Termine ja grundsätzlich am Freitag der Vorwoche an. Das Bundespräsidialamt hat sich geäußert, und darüber hinaus kann ich Ihnen nichts mitteilen.

Zusatzfrage: Heißt das, die Kanzlerin kann oder will jetzt noch nicht sagen, ob sie gerne mit Herrn Erdogan im Rahmen eines Staatsbesuchs zusammenträfe oder nicht?

SRSin Demmer: Über denkbare Treffen berichten wir dann, wenn die Pläne dafür weit genug vorangeschritten sind.

Frage: Zum Thema Türkei: Vor Kurzem gab es, glaube ich, den vom Auswärtigen Amt bestätigten Fall einer Inhaftierung eines deutschen Staatsbürgers, dem Werbung für die PKK vorgeworfen wurde. Gibt es in diesem Fall irgendetwas Neues? Gibt es da konkretere Erkenntnisse? Ist der Mann nach wie vor in Haft?

Burger: Ganz grundsätzlich geben wir hier zu konsularischen Einzelfällen keine Auskunft. Ich kann Ihnen sagen, dass die Botschaft in Ankara dazu mit den türkischen Behörden in Kontakt steht und uns der Fall bekannt ist.

SRSin Demmer: Vielleicht kann ich dem Kollegen noch sagen, dass wir selbstverständlich immer an einem Gespräch mit der Türkei, die ja hinsichtlich ganz vieler Themen ein enger und wichtiger Partner ist, interessiert sind. Das sollte jetzt also nicht brüsk klingen.

Frage: Ist dann selbstverständlich das oberste Interesse dem Präsidenten gewidmet, oder zählt der dann dazu? Sie sprachen nämlich von einem Interesse am Gespräch mit der Türkei. Dazu zählt dann auch ausdrücklich der Präsident.

SRSin Demmer: Das habe ich jetzt akustisch nicht verstanden.

Zusatzfrage: Wenn Sie sagen, Sie hätten Interesse an Gesprächen mit der Türkei, zählt dazu auch ausdrücklich ihr Präsident?

SRSin Demmer: Selbstverständlich.

Frage: Am nächsten Mittwoch wird ja auch eine Sondersitzung des Haushaltsausschusses im Bundestag stattfinden, Stichwort Griechenland. Ich wollte gerne einfach einmal kurz danach fragen. Es heißt immer, was den Anlass dieser Sitzung betrifft, es habe eine einseitige Veränderung des Hilfsprogramms gegeben, der wiederum die Kanzlerin Ende Juni auf dem letzten EU-Gipfel zugestimmt habe. Das habe sie getan, weil man zu dem Zeitpunkt eben auch die griechische Zustimmung für ein Rückführungsabkommen in Sachen Flüchtlinge nicht gefährden wollte. Können Sie dazu etwas sagen, Frau Demmer? Gibt es da einen politischen Link?

SRSin Demmer: Ich habe leider nicht richtig zugehört. Ich war gedanklich noch ein bisschen mit anderen Dingen beschäftigt. Können Sie das noch einmal wiederholen?

Zusatzfrage: Ich wiederhole die Frage gerne noch einmal. Es geht um den Haushaltsausschuss und die jetzige Sondersitzung am Mittwoch wegen Griechenland sowie das grüne Licht, das da für die letzte Tranche aus dem dritten Hilfspaket gegeben werden muss. Das Problem ist ja offenkundig, dass Griechenland einen Part sozusagen noch einmal etwas leicht verändert hat, indem es gewisse ermäßigte Steuertarife auf griechischen Inseln nicht angleicht. Von dieser Veränderung, die Griechenland einseitig vorgenommen hat, sei die Kanzlerin auf dem letzten EU-Gipfel in Kenntnis gesetzt worden. Sie habe dagegen keine Einwände gehabt, heißt es. Erklärt wird das damit, dass Frau Merkel zu der Zeit sehr an einem Rückführungsabkommen mit Griechenland in Sachen Flüchtlinge interessiert war. Gibt es diese Verbindung zwischen dem einen und dem anderen?

SRSin Demmer: Aus vertraulichen Gesprächen - das wissen Sie ja - berichten wir grundsätzlich nicht. Mit den von der Eurogruppe vereinbarten Schritten findet ja nun dieses Programm, das letzte der Hilfsprogramme, seinen Abschluss, und das ist ein gutes Signal für Griechenland und die Eurozone. Die Partner der Eurozone haben damit ein hohes Maß an Solidarität gezeigt, um Griechenland auf diesem Weg zu unterstützen. Über Details wird jetzt der Haushaltsausschuss noch einmal informiert werden. Dazu kann vielleicht auch das BMF noch einmal Stellung nehmen.

Schwamberger: Nach meiner Kenntnis war dieses Thema jetzt schon mehrfach hier in der Bundespressekonferenz ein Thema. Ich glaube, auch die Frage, die Sie, Herr Geers, gestellt haben, wurde von Herrn Seibert beantwortet.

Aber - das ist völlig richtig - wie Sie sagten, gab es auch eine Veränderung beim Umsetzungsbericht, der über den Stand des Anpassungsprogramms berichtet. Der Bundestag wurde darüber ja schon informiert. Dann hat es nachträglich eine Änderung mit Blick auf die Befreiung fünf griechischer Inseln von der Mehrwertsteuer beziehungsweise die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze gegeben. Es geht um einen Steuerausfall in Höhe von 28 Millionen Euro. Es wurde von griechischer Seite auch schon klargemacht, dass das im Haushaltsvollzug an anderer Stelle eingespart werden wird.

Nichtsdestotrotz gebieten es die Informations- und Beteiligungsrechte des Bundestags in diesem Fall, den Haushaltsausschuss noch einmal damit zu befassen, ihn über die Veränderung zu informieren und ihm die Möglichkeit einer Stellungnahme zu geben. Das erfolgt am Mittwoch. Das wurde hier, wie gesagt, auch schon mehrfach erläutert und erklärt.

Zusatzfrage: Gab es also kein Koppelgeschäft dieser Art?

Schwamberger: Dazu kann ich Ihnen jetzt vonseiten - - - Das ist jetzt, glaube ich, nicht eine Frage, die Sie an mich gerichtet haben. Aber die Frage wurde hier an dieser Stelle schon von der Bundesregierung beantwortet.

SRSin Demmer: Dann bitten wir Sie, das doch einmal in den Protokollen nachzulesen!

Frage: Ich möchte die Bundesregierung noch einmal nach dem Fall Sami A. fragen. Die letzten Berichte aus Tunesien waren, dass der Betroffene wohl auf freien Fuß gesetzt worden ist und dass nicht mehr klar ist, wo er sich überhaupt aufhält. Hat denn die Bundesregierung in dieser Sache noch Kontakt zur tunesischen Seite? Ist sie von der tunesischen Seite über die Hintergründe der zeitweisen Freilassung von Herrn Sami A. informiert worden? Hat die Bundesregierung noch ein konkretes Interesse an der Rückführung von Sami A.?

Burger: Zu den Kontakten mit den tunesischen Behörden kann ich Ihnen sagen, dass die tunesische Seite uns und, glaube ich, auch die Öffentlichkeit am Freitag in Form des Justizsprechers unterrichtet hat. Das ist meines Wissens unser Kenntnisstand dazu.

Petermann: Ich kann dem nichts hinzufügen. Es gab Kontakte vonseiten des BMI, auch mit den tunesischen Behörden. Ich kann auf die Mitteilung von dort verweisen, dass gegen Sami A. ermittelt wird und dass ein gerechtes Verfahren gewährleistet wird, bei dem auch immer der Anwalt anwesend war.

Zusatzfrage: Interessiert denn die Bundesregierung überhaupt noch, ob Herr Sami A. überhaupt verfügbar ist und wo er sich im Moment auffällt? Gilt das Begehren einer Auslieferung von Sami A. nach wie vor?

Petermann: Ich denke, anhand der vielen Fragen, die Sie hier gestellt haben, auch am heutigen Tag, und anhand der vielen Presseanfragen dazu sowie auch der Informationen sehen Sie, dass das schon ein Thema ist, das selbstverständlich interessiert. Aber man muss auch sagen: Operativ tätig ist nicht das Bundesministerium des Inneren oder das AA, sondern operativ tätig ist in diesem Zusammenhang das Land Nordrhein-Westfalen.

Frage: Mich würde interessieren, ob Vertretern der Bundesregierung bekannt ist, ob es tatsächlich eine Ausreisesperre gibt, die Tunesien gegen Sami A. verhängt haben soll, und, falls dem so ist, welche Auswirkungen das auf eine eventuelle Überführung von Sami A. nach Deutschland hätte.

Burger: Der Informationsstand, der uns vonseiten der tunesischen Behörden mitgeteilt wurde und den wir so auch an die deutschen Innenbehörden weitergegeben haben, ist, dass Herr A. von tunesischer Seite aus das Land nicht verlassen darf.

Zusatzfrage: Auswirkungen auf eine Rückführung nach Deutschland?

Burger: Die Frage kann ich nicht beantworten.

Petermann: Wenn er das Land nicht verlassen darf, dann muss man das zunächst einmal so akzeptieren. Das ist die Entscheidung des Staates Tunesien.

Frage: Es wurde ja vor knapp zwei Wochen auch die Rückholung eines nach Afghanistan Abgeschobenen in einem Fall angeordnet, in dem das Verwaltungsgericht vorher anders entschieden hat und in dem es einen Übermittlungsfehler gab. Gibt es da einen neuen Stand? Ist der auf dem Weg? Wie sind da die Kontakte?

Petermann: Es gibt keinen neuen Stand, sonst hätte ich das schon mitgeteilt. Wie in der vorigen Woche gibt es noch keinen neuen Stand, sondern er wird nach wie vor gesucht. Es gab Kontakte durch das BAMF über die dortigen Botschaften. Es gab Kontakt zur IOM, die in die Suche involviert ist, und es gab Kontakt zur Anwältin, um Telefonerreichbarkeiten zu erfahren.

Zusatzfrage: Wenn Sie "in die Suche involviert" sagen, ist der dann verschwunden?

Petermann: Ich meinte "Suche" als einen etwas allgemeinen Begriff. Ich würde jetzt nicht von einem Verschwinden in dem Sinne sprechen, in dem ein Straftäter oder ein Flüchtiger gesucht wird, um ihn auffindbar zu machen.

Frage: Herr Burger, kann ich Ihren Worten entnehmen, dass es in der gesamten Zeit, die sich Herr A. inzwischen vermutlich wieder in Tunesien auffällt, keinen direkten Kontakt zwischen dem dortigen deutschen Personal und Herrn A. respektive seinem lokalen Anwalt gab?

Burger: Das wäre mir jedenfalls nicht bekannt.

Frage: Was wäre denn jetzt, wenn Herr A. das Land verlassen dürfte oder es einfach versuchen würde? Gibt es dann eigentlich eine Wiedereinreisesperre?

Petermann: Die grenzpolizeilichen Maßnahmen, die Sie mit Wenn und Dann ansprechen, also alles sehr, sehr hypothetisch - - - Das mache ich eigentlich nicht.

Zusatz: So hypothetisch ist das nun auch nicht!

Petermann: Na ja, nach dem, was wir gerade vom AA gehört haben, ist es schon sehr hypothetisch. Aber angenommen, es wäre so, dann richteten sich die grenzpolizeilichen Entscheidungen nach den aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen des Landes NRW beziehungsweise der zuständigen Ausländerbehörde. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Wir sind nicht operativ tätig.

Zusatz: Aber die Grenzen werden ja von der Bundespolizei bewacht oder geschützt. Herr A. würde ja wahrscheinlich mit dem Flugzeug zu kommen versuchen, wenn er denn käme. Dann wäre es die Bundespolizei, die ihn kontrollieren würde, und die Bundespolizei müsste dann eine Entscheidung treffen.

Petermann: Sie wird das nicht aus eigener Entscheidung heraus machen, sondern sie muss ja immer schauen, welche aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen der zuständigen Ausländerbehörde es gibt. Dort würde nachgefragt werden. Dort würde es irgendeine Entscheidung geben, und danach wird gehandelt.

Zusatzfrage: Wenn aber jetzt diese Entscheidung, die die Ausländerbehörde in Nordrhein-Westfalen getroffen hat, juristisch strittig ist, woran orientiert sich dann die Bundespolizei - an einer strittigen Entscheidung oder an einer Gerichtsentscheidung?

Petermann: Das wird jetzt alles sehr vage und hypothetisch. Gehen wir einmal davon aus, dass die Ausländerbehörde rechtmäßig entscheidet und diese Maßnahme dann auch so vollzogen hat.

SRSin Demmer: Ich habe eine Nachlieferung (zur Sondersitzung des Haushaltsausschusses), Herr Geers: Die Bundeskanzlerin selbst hat sich in ihrer Sommer-PK dazu geäußert und Ihre Vermutung ausdrücklich zurückgewiesen. Jetzt zitiere ich sie: "Ich habe mit ihm intensiv darüber gesprochen, dass wir diese Dinge absolut nicht verquicken, weil das für keinen von uns beiden in irgendeiner Weise gut gewesen wäre, und deshalb hat das auch nicht stattgefunden. [...] Es gab jedenfalls keinerlei Vermischung der verschiedenen Dinge."

Frage: Herr Burger, ich habe heute eine spezielle Frage an Sie nach dem Demonstranten, der vor dem Auswärtigen Amt wohnt, wie man sagen muss. Inzwischen sind es acht Jahre, die der Mann dort haust. Glauben Sie, dass das Auswärtige Amt noch irgendetwas für Herrn Mutlu tun kann?

Burger: Ich muss Ihnen sagen: Ich kenne den aktuellen Stand dazu leider nicht aus dem Effeff. Das müsste ich nachliefern.

Frage: Herr Strater, der Diesel-Gipfel ist jetzt fast genau ein Jahr her. Damals wurden konkrete Maßnahmen vorbereitet: Software-Updates, Diesel-Prämien der Industrie, Fonds der Kommunen für nachhaltige Mobilität. Was davon ist umgesetzt worden? Wie zufrieden sind Sie mit der Umsetzung?

Strater: Das "Sofortprogramm Saubere Luft" ist erfolgreich angelaufen, im Gegensatz zu Pressemeldungen, in denen immer von Mittelabflussproblemen die Rede ist. Daran kann man den Erfolg des Programms nicht ablesen, sondern am Stand der Beantragungen und der Bewilligungen im Rahmen dieses Programms. Wir sind ja nicht das einzige Haus, das dafür zuständig ist. Es gibt verschiedene Zuständigkeiten, die für die Masterpläne der Kommunen, für den Bereich der Elektromobilität, für den Bereich der Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme oder für die Umrüstung von ÖPNV-Dieselbussen umgesetzt werden.

Wir haben hier schon gute Erfolge erzielt. Wir haben 12 Millionen Euro für die Erstellung kommunaler Masterpläne bewilligt. Wir haben 70 Millionen Euro im Bereich der Elektromobilität bewilligt. Wir haben 78 Millionen Euro im Bereich der Digitalisierung kommunaler Verkehrsbetriebe bewilligt. Neulich haben wir den ersten Dieselbus, der umgerüstet wurde, vorgestellt. Wir haben Anträge über eine Summe von 8,5 Millionen Euro, sodass wir also von einem erfolgreichen Start des Programms reden können.

Zum Bereich der Softwareupdates: Auf dem Nationalen Forum Diesel wurde zugesagt, dass 5,3 Millionen Fahrzeuge ein Softwareupdate bekommen sollen. Wir haben im Bereich der verpflichtenden Rückrufaktion - das sind im Wesentlichen die VW-Fahrzeuge - eine Umrüstquote von inzwischen 96 Prozent erreicht. Im Bereich der freiwilligen Serviceaktionen - das betrifft Fahrzeuge, bei denen wir im VW-Untersuchungsbericht festgestellt haben, dass Abschalteinrichtungen möglicherweise nicht dem Motorschutz dienen, oder auch die Fahrzeuge, die im Rahmen des Nationalen Forums Diesel ein Softwareupdate erhalten sollten - haben wir eine Umrüstquote von 67 Prozent. Zusammengenommen sind damit bisher 2,9 Millionen Fahrzeuge umgerüstet. Rund 1,6 Millionen Fahrzeuge befinden sich in der Nachrüstung, stehen kurz davor oder in der Planung für die Nachrüstung. Sie wissen, dass der Minister gefordert hat, dass die Hersteller ihre Umrüstkonzepte bis zum 1. September beim Kraftfahrt-Bundesamt vorlegen, sodass dann auch die weiteren und die restlichen Fahrzeuge umgerüstet werden können.

Wir haben die Beiträge der Automobilhersteller gesichert. Die 250 Millionen Euro, die die Hersteller für die Maßnahmen zur Verfügung stellen, sollen auch bis zum 1. September eingezahlt werden. Dazu ist mit dem Haushalt 2018 ein Haushaltstitel geschaffen worden. Dies ist vollzogen.

Das ist im Großen und Ganzen der Stand, den ich Ihnen dazu im Moment mitteilen kann.

Zusatzfrage: Eine Zusatzfrage an Herrn Haufe vom Umweltministerium: Sind Sie genauso euphorisch, was den Stand der Umsetzung angeht?

Haufe: Ich kann genauso bestätigen, dass das Sofortprogramm Saubere Luft aus unserer Sicht gut angelaufen ist, und ich kann auch unterstreichen, was Herr Strater gesagt hat, dass es nämlich nicht darum geht, sich den Mittelabfluss ganz genau anzuschauen, sondern darum, wie die Kommunen entsprechende Anträge gestellt und die Projektskizzen vorbereitet haben, um Investitionen in die Modernisierung des ÖPNV anzugehen.

Was die Situation in den Städten angeht, so entscheidet sich das für die Bundesumweltministerin natürlich an den Messstellen. Die Bundesumweltministerin ist nach wie vor der Meinung, dass wir allein mit Softwareupdates die Luftqualität nicht in allen Städten wieder verbessern können. Sie plädiert deswegen nach wie vor für technische Hardwarenachrüstungen; das ist ja bekannt. Dafür setzt sie sich weiterhin ein. Das hat sich nicht geändert.

Frage: Herr Strater, können Sie uns sagen, wie der Stand der Einzahlung durch die einzelnen Hersteller ist? Die Summe von 250 Millionen Euro ist ja schon ein Kompromiss; es waren ja einmal 500 Millionen Euro geplant. Können Sie sagen, wer schon eingezahlt hat und wer noch nicht?

Bleibt es dabei und ist es jetzt auch noch der Stand, dass es nur um deutsche Hersteller geht, die dort einzahlen?

Strater: Es waren nicht 500 Millionen Euro vorgesehen. Es waren 250 Millionen Euro vorgesehen, also je zur Hälfte, damals beim Nationalen Forum Diesel, Stand Anfang August 2017. Die 250 Millionen Euro wurden uns in voller Höhe von den deutschen Herstellern zugesagt. Die erste Zusage seinerzeit auf dem Nationalen Form Diesel war ja nur entsprechend ihrer Marktanteile. Dann gab es politische Gespräche in der Zeit der geschäftsführenden Bundesregierung. Dabei haben wir erreicht, dass die deutschen Hersteller den vollen Betrag in Höhe von 250 Millionen Euro einzahlen.

Soweit ich es von unseren Fachleuten höre, sind erste Beträge schon eingegangen. Aber, wie gesagt, wir mussten mit dem Haushalt 2018, der ja erst vor Kurzem in Kraft getreten ist, erst einmal einen Haushaltstitel schaffen. In diesen fließt jetzt das Geld.

Zusatzfrage: Sind die ausländischen Hersteller - ich denke dabei an PSA, Renault, Fiat etc. - nicht dabei?

Strater: Auch dazu hat es Gespräche gegeben. Das, was ich jetzt gesagt habe, bezieht sich auf die deutschen Hersteller, nicht auf die ausländischen.

Frage: Eine Frage an das Finanzministerium zu Ihrem Gesetzentwurf gegen den Umsatzsteuerbetrug im Internethandel, speziell gegen Amazon, eBay und andere Onlineplattformen: Können Sie etwas zum Stand des Gesetzentwurfes sagen? Wie weit sind Sie gekommen? Wie wollen Sie künftig Firmen wie zum Beispiel Amazon dazu bringen, auch die Umsatzsteuer selbst zu deklarieren und abzuführen?

Schwamberger: Zu dem Gesetzentwurf, für den zumindest nach jetzigem Planungsstand eine Befassung im Kabinett vorgesehen ist: Ich möchte Sie um Verständnis dafür bitten - wir haben es hier schon ein paar Mal gehört -, dass wir zu den Dingen, die das Kabinett beschließt, erst nach der Kabinettsbefassung ganz konkret Stellung nehmen.

Zu den eigentlichen Vorschlägen des BMF nur, wie soll ich sagen, etwas allgemein: Vorgeschlagen wird, dem Betrug bei der Umsatzsteuer im Onlinehandel mit zwei Hebeln zu begegnen, zum einen durch Informationspflichten seitens der Handelsplattform und zum anderen auch mit Blick auf gewisse Haftungspflichten. Aber ganz konkret würde ich dazu erst am Mittwoch Stellung nehmen, wenn das Kabinett einen Beschluss gefasst hat.

Zusatzfrage: Eine Nachfrage zum Themenkomplex, was das denn insgesamt an Problemen bedeutet: Können Sie ganz allgemein sagen, wie groß dieses Problem ist? Gehen Sie davon aus, dass da Hunderte Millionen Euro nicht gezahlt werden, gerade auch von ausländischen Händlern?

Schwamberger: Für die Gelder, die dem Fiskus durch Steuerbetrug oder auch Schwarzarbeit und Ähnliches verloren gehen, ist es natürlich schwer, eine konkrete Größe zu nennen, weil es sich im Verborgenen und Unbekannten abspielt. Man muss mit Schätzungen auch vorsichtig sein. Klar ist: Es besteht Handlungsbedarf. Er wird vom Bund, aber auch vonseiten der Länder gleichermaßen gesehen. Wir schätzen konservativ, dass es um einen dreistelligen Millionenbetrag geht. Aber auch hier kann und möchte ich, wie gesagt, nicht konkreter werden, um einfach seriös zu bleiben.

Frage: Frau Demmer oder Frau Petermann, ein Vorschlag von Herrn Knaus steht im Raum, in Spanien ein Flüchtlingslager einzurichten und von da aus je nach Bescheid zu verteilen. Wie steht die Bundesregierung dazu?

SRSin Demmer: Ich kenne den Vorschlag von Herrn Knaus jetzt nicht konkret. Ich kann nur sagen, dass die Bundesregierung natürlich in engem Kontakt zur spanischen Regierung steht. Beide sind sich einig, dass die Herausforderungen der Migration eine gemeinsame europäische Lösung erfordern. Über die Details wird derzeit natürlich nachgedacht.

Petermann: Ich kann keine weiteren Details hinzufügen.

Frage: Dann vielleicht noch einmal allgemeiner: Der Vorschlag sieht ja vor, dass sich einige Staaten, die bereit sind, bei der Flüchtlingsverteilung mitzumachen, zusammenschweißen und irgendwo ein Zentrum errichten. Das geht auch aus den Gipfelbeschlüssen des letzten EU-Rats hervor. Gibt es schon konkrete Gespräche zwischen Ländern - manchmal werden sie als Koalition der Willigen bezeichnet -, so etwas zu tun?

SRSin Demmer: Ich kann für die Kanzlerin nur noch einmal wiederholen: Die Prämisse, die sie dafür hat, ist: Es geht um gemeinschaftliches Handeln, nicht unilateral, nicht unabgestimmt und nicht zu Lasten Dritter.

Die Gipfelbeschlüsse sind jetzt in der Diskussion. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, bilaterale Abkommen, aber auch diese Beschlüsse umzusetzen.

Petermann: Ich kann nur hinzufügen: Die Kommission hat - ich meine, es war in der vorigen Woche - dazu auch durch Presseerklärungen ihre ersten Schritte bekanntgegeben.

Frage: Es geht um Sicherheitskontrollen an Flughäfen. An Frau Petermann die Frage: Wird das, was am Wochenende in München passiert ist, ein Nachspiel aus Sicht des Bundes haben?

Die zweite Frage: Was verspricht sich Ihr Haus davon, wenn die Bundespolizei für diese Kontrollen künftig nicht mehr zuständig sein sollte?

Petermann: Den zweiten Teil der Frage kann ich so, wie die Frage gestellt wurde, nicht beantworten. Die Frage unterstellt ja, dass wir die Bundespolizei nicht mehr für zuständig erachtet haben möchten. Das ist überhaupt nicht der Fall, sondern nach dem Koalitionsvertrag gibt es die Vereinbarung, dass das jetzige Verfahren der Sicherheitskontrollen durch ein Gutachten überprüft werden soll. Dieses Gutachten soll jetzt angestellt werden. So weit der Stand dazu.

Es gibt das Luftsicherheitsgesetz, und danach ist es eine hoheitliche Aufgabe. Die Bundespolizei ist zuständig, übergibt das zum Teil Beliehenen. Das Verfahren funktioniert sehr gut. Gleichwohl kann man schon sehen, dass im Ausland die Verfahren auch anders organisiert sein können, zum Beispiel durch die Flughafenbetreiber selbst. Aber es gibt jetzt noch keine Entscheidung dazu.

Zusatzfrage: Ich habe Ihr Positionspapier, das am Wochenende bekannt wurde, so verstanden, dass die Bundespolizei herausgenommen werden soll. Ist das nicht richtig?

Petermann: Sprechen Sie das Eckpunktepapier an?

Zusatz: Ja.

Petermann: Das Eckpunktepapier ist ein internes Arbeits- und Diskussionspapier, und deswegen werde ich es hier nicht kommentieren.

Zusatzfrage: Zur Frage nach den Konsequenzen aus den Münchner Vorfällen: Wird sich der Minister damit noch beschäftigen?

Petermann: Der Sachverhalt ist weitgehend aufgeklärt. Sicherlich wird es noch Gespräche dazu geben, wie dieses Versäumnis der Kontrolle, das eigentlich nicht geschehen darf, überhaupt geschehen konnte.

Frage: An das BMI: Es gibt jetzt ein Enthüllungsbuch, das Herrn Maaßen vom Verfassungsschutz in die Nähe der AfD rückt. Herr Maaßen hat sich ja schon dazu geäußert. Erwägt er auch rechtliche Schritte dagegen, eventuell wegen Unterlassung?

Petermann: Das ist mir nicht bekannt. Welches Buch meinen Sie, das Buch der AfD-Aussteigerin?

Zusatz: Ja.

Petermann: Nein, dazu kann ich nichts sagen.

Frage: Frau Petermann, ich habe noch eine Nachfrage zu den Gesprächen Ihrer Abteilung H mit den beiden Initiativen, die den Preis nicht mehr wollen. Worauf würde das Gespräch eigentlich hinzielen? Diese Initiativen sagen ja, die Äußerungen Ihres Ministers seien so, dass die Annahme des Preises für sie nicht akzeptabel sei. Nun gibt es aus Ihrer Sicht zwei Möglichkeiten. Die eine Möglichkeit ist, dass Ihre Abteilung sagt: Das, was der Minister gesagt hat, ist eigentlich gar nicht so schlimm. - Die andere Möglichkeit ist, dass Ihre Abteilung sagt: Ja, das ist vielleicht nicht so gut, aber der Rest des Ministeriums tickt eigentlich anders.

Petermann: Beide Alternativen, die Sie hier nennen, würde ich so nicht unterschreiben wollen, und ich glaube, niemand im BMI würde das tun.

Solche Gespräche sind immer gut, auch um bestimmte Vorstellungen geradezurücken. Ich denke, niemand wird bestreiten, dass man, zumindest wenn man in einem offenen Dialog ist, wenn man gut zuhört, auch Sichtweisen zumindest geradegerückt oder dass man zumindest auf Verständnis stoßen kann. Auch die Äußerungen, auf die sich der Verein "Moabit hilft" bezog, können in einem Gesamtkontext vielleicht auch anders verstanden werden. Ich denke, jedes Gespräch hilft. Die Entscheidung ist natürlich zu respektieren, und ein Gespräch muss möglicherweise auch nicht darauf zielen, dass diese Entscheidung zurückgenommen wird. Aber es kann schon die Wertschätzung für die Arbeit zum Ausdruck bringen, und möglicherweise kann auch beim Gegenüber Wertschätzung entdeckt werden.

Zusatzfrage: Würde das der Staatssekretär Herr Kerber machen?

Petermann: Dazu kann ich noch nichts sagen. Der Vorgang ist noch sehr neu.

Frage: Eine Frage an Herrn Strater: Herr Dommermuth von United Internet hat sich schrecklich über die 5G-Vergabe, wie sie sich abzeichnet, aufgeregt. Er hat gefordert, dass, wenn denn 5G-Lizenzen versteigert würden, die bisherigen Marktteilnehmer im 4G-/3G-Bereich entsprechend Frequenzen beziehungsweise Zugänge zu ihren Infrastrukturen zur Verfügung stellen müssten. Wie betrachtet Verkehrsminister Scheuer dieses gesamte Thema? Liegt es nicht geradezu auf der Hand, dass bei einem in Aufbau befindlichen 5G-Netz erst einmal ein Roaming in existierende 4G- und 3G-Netze möglich sein muss?

Strater: Zu den Einzelheiten der Frequenzvergabe, die erst demnächst erfolgt, kann ich hier noch nichts sagen. Sie wissen, dass wir in einem Prozess sind. Zuständig ist die Bundesnetzagentur, die das Verfahren der Frequenzvergabe derzeit vorbereitet. Das liegt in ihrer Verantwortung. Dabei nimmt sie ihre Aufgaben wahr, die Regulierungsziele und Grundsätze zu berücksichtigen. Mehr kann ich dazu im Moment noch nicht sagen; denn wir sind mitten im Prozess, und die Vergabe ist noch nicht erfolgt.

Zusatzfrage: Dann frage ich es ganz strikt politisch ab. Hat Herr Scheuer ein Interesse daran, dass die Zahl der 5G-Netzbetreiber die Zahl der 4G-Netzbetreiber übersteigt?

Strater: Dann sage ich auch ganz konkret: Ich bleibe dabei, dass ich mich zu den Vergabedetails im Moment noch nicht äußern werde. Wir sind mitten im Prozess.

Montag, 30. Juli 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 30. Juli 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/07/2018-07-30-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2018

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