Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


PRESSEKONFERENZ/1745: Regierungspressekonferenz vom 5. September 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 5. September 2018
Regierungspressekonferenz vom 5. September 2018

Themen: Kabinettsitzung (Entwurf des Mietrechtsanpassungsgesetzes, Hightech-Strategie 2025, Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU), Besetzung des Postens des EU-Kommissionspräsidenten, Ereignisse in Chemnitz, Tod des ukrainischen Separatistenführers Sachartschenko, Prozess gegen den Journalisten Kirill Wyschinski in der Ukraine, in Bulgarien festgesetzter Deutschtürke, Besuch des japanischen Außenministers in Deutschland, Digitalsteuer, Bargeldtransport nach Teheran, Situation um die syrische Stadt Idlib, Aufbau einer Flüssigerdgasinfrastruktur, Fall Skripal

Sprecher: SRSin Demmer, Krüger (BMJV), Hebestreit (BMF), Breul (AA), Korff (BMI), Einhorn (BMWi)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Demmer: Das Kabinett hat heute den Entwurf des Mietrechtsanpassungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf ist entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag Teil eines ersten Maßnahmenpakets, mit dem die Bundesregierung die angespannte Situation beim Wohnen und Bauen verbessern möchte. Die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen wird erleichtert, indem Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von bis zu 10 000 Euro pro Wohnung ein vereinfachtes Mieterhöhungsverfahren wählen können.

Die Regelungen der Mietpreisbremse werden in diesem Gesetzentwurf verbraucherfreundlicher und wirksamer, ohne Vermieterinnen und Vermieter übermäßig zu belasten. Künftig müssen Vermieter vor Vertragsschluss von sich aus schriftlich mitteilen, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbreme vorliegt, wenn sie eine deutlich höhere als die ortübliche Vergleichsmiete verlangen. Auch die Rückforderung gezahlter überhöhter Miete wird einfacher. Der Mieter muss nur noch rügen, dass die verlangte Miete zu hoch ist. Es bleibt dabei, dass der überhöhte Teil der Miete nur für den Zeitraum nach der Rüge zurückgefordert werden kann.

Mieter sind zudem künftig besser vor Mieterhöhungen nach einer Modernisierung oder dem sogenannten Herausmodernisieren geschützt. In angespannten Wohnungsmärkten können Vermieter pro Jahr nur noch 8 Prozent ihrer Mietmodernisierungskosten auf den Mieter umlegen; bislang waren es 11 Prozent. Diese Begrenzung gilt zunächst für die kommenden fünf Jahre.

Künftig gilt eine sogenannte absolute Kappungsgrenze. Der Vermieter darf die Miete nach einer Modernisierung innerhalb von sechs Jahren nur noch maximal um 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhöhen.

Das missbräuchliche Herausmodernisieren ist künftig eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 100 000 Euro geahndet werden kann. In bestimmten Fällen vermutet das Gesetz ein gezieltes Herausmodernisieren. Das heißt, in solchen Fällen können die Mieter leichter einen Schadenersatzanspruch gegen ihren Vermieter geltend machen.

Dann war heute die Hightech-Strategie 2025 im Bundeskabinett. Mit dieser Hightech-Strategie legt die Bundesregierung, wie zu Beginn jeder Legislaturperiode, das strategische Dach ihrer Forschungs- und Innovationsförderung fest. Die Bundesforschungsministerin hat Sie in ihrer Pressekonferenz ja bereits heute Morgen über die Ziele dieser Strategie unterrichtet. Deswegen möchte ich jetzt hier nur einige Bemerkungen machen.

Die Hightech-Strategie formuliert ressortübergreifend Ziele, Schwerpunkte und Meilensteine der Forschungs- und Innovationspolitik der kommenden Jahre. Es gibt drei Handlungsfelder:

Im Fokus des ersten Handlungsfelds stehen die Themen Gesundheit und Pflege, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energie, Mobilität, Stadt und Land, Sicherheit sowie Wirtschaft und Arbeit 4.0. Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sollen in diesen Themenfeldern hinter konkreten, gemeinsam definierten Zielen vereint werden, sozusagen die Missionen unter dem Dach der Hightech-Strategie bilden. Die Digitalisierung wird als zentrales Querschnittsthema in allen genannten Feldern vorangetrieben.

Deutschland soll an der Spitze technologischer Weiterentwicklungen stehen. Deshalb wird die Bundesregierung dort, wo schwerpunktmäßig neue Technologien gefördert werden, immer auch in Aus- und Weiterbildung investieren. Darüber hinaus soll die Gesellschaft ermutigt werden, den technologischen Wandel mitzugestalten.

Mit der Hightech-Strategie unterstützt die Bundesregierung den Aufbruch in eine offene Innovations- und Wagniskultur. Damit Forschungsergebnisse noch effektiver in die Anwendung kommen, stärkt die Bundesregierung den Transfer, unterstützt die Entstehung von Sprunginnovationen und befördert Unternehmergeist und Innovationskraft im Mittelstand. Die Stärkung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit ist ein zentrales Thema der Hightech-Strategie.

Für die regierungsinterne Koordinierung wird eine Runde der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aller beteiligten Ressorts die forschungs- und innovationspolitischen Agenden ausgestalten und aktuelle Impulse aufgreifen.

Des Weiteren hat das Kabinett heute den vom Außenminister vorgelegten Gesetzentwurf für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU beschlossen. Im Rahmen der Austrittsverhandlungen im März dieses Jahres wurde zwischen der EU-27 und dem Vereinigten Königreich ein Übergangszeitraum vom Tag des Austritts bis Ende 2020 verhandelt. In diesem Übergangszeitraum ist das EU-Recht grundsätzlich weiter auf das Vereinigte Königreich anzuwenden. Es verliert aber seine Vertretung in den EU-Institutionen. Die Zeitspanne von 21 Monaten soll Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltungen Gelegenheit geben, sich an den Brexit anzupassen.

Wichtig ist anzumerken, dass das Gesetz nur dann in Kraft tritt, wenn ein Austrittsabkommen tatsächlich zustande kommt. Die Verabschiedung des Gesetzes bedeutet also nicht, dass sich alle in Deutschland vom Brexit Betroffenen nun bis Ende 2020 keine weiteren Gedanken machen müssen. Sollte es zu keiner Einigung in den Verhandlungen kommen - was wir alle uns natürlich nicht wünschen -, gibt es auch keine Übergangsphase. Das Vereinigte Königreich wäre dann, ab Ende März 2019, Drittstaat. Um für alle Fälle gewappnet zu sein, müssen die Vorbereitungen für das weiterhin mögliche Szenario eines "no deal" ebenfalls vorangetrieben werden. Das, was heute beschlossen worden ist, ist die politische Einigung für den Übergangszeitraum, also das Deal-Szenario.

Dieser Gesetzentwurf enthält zwei wesentliche Elemente: Im Grundsatz ist das Vereinigte Königreich im Bundesrecht während des Übergangszeitraums wie ein Mitgliedstaat der Europäischen Union zu behandeln.

Ebenfalls Bestandteil des Gesetzentwurfs ist eine Regelung des Staatsangehörigkeitsrechts. Britische und deutsche Staatsangehörige, die während des Übergangszeitraums einen Antrag auf Einbürgerung entweder in Deutschland oder in Großbritannien stellen, sollen ihre britische beziehungsweise deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten dürfen, auch wenn die Entscheidung über die Einbürgerung erst nach Ablauf des Übergangszeitraums erfolgt. Etwaige längere Bearbeitungszeiten sollen nicht zulasten dieser Menschen gehen. Im Ergebnis wird in diesen Fällen die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats, da es zahlreiche Gesetze betrifft, von denen einige Zustimmungstatbestände auslösen.

Frage: Könnten Sie noch ein bisschen ausführen, wie die Vorbereitungen für ein "no deal" beim Brexit aussehen?

SRSin Demmer: Erstens möchte ich schon einmal gar keine Prognosen darüber stellen, wie das Ganze ausgeht. Wir haben immer gesagt, dass die Zeit drängt. Daran hat sich natürlich überhaupt nichts geändert. Ein Austritt Großbritanniens ohne Abkommen wäre weder im Interesse Großbritanniens noch der EU. Die Verhandlungen müssen zügig abgeschlossen werden, um die Ratifizierung rechtzeitig innerhalb der Frist von zwei Jahren voranzubringen. Aber zu Details kann ich Ihnen nichts sagen. Wir sind natürlich auf alles vorbereitet.

Zusatzfrage: Die Zeit wird ja in der Tat immer knapper. Das heißt, je knapper die Zeit wird, desto wahrscheinlicher wäre ein solches Szenario eines "no deal". Heißt das dann, dass die Vorbereitungen jetzt entsprechend forciert worden sind?

SRSin Demmer: Die Bundesregierung trifft seit dem Sommer 2016 Vorbereitungen für alle Austrittsszenarien. Dabei stimmen wir uns ganz eng mit den europäischen Partnern und der EU-Kommission ab.

Frage (zum Mietrechtsanpassungsgesetz): Sehe ich das richtig, dass die Vermieter in Zukunft in jedem Fall und nicht nur bei den Ausnahmetatbeständen die Vormiete angeben müssen?

Die zweite Frage: Ist absehbar, wann die Sonder-AfA in das Kabinett kommt?

Vorsitzende Wefers: Die Sonder-AfA ist steuerlich. Dafür ist aus meiner Sicht das Finanzministerium zuständig.

Hebestreit: Das soll meines Wissens noch im September geschehen.

Krüger: Es trifft nicht zu, dass die Vermieter in jedem Fall informieren müssen, sondern nur dann, wenn es Gründe gibt, dass sie von der Mietpreisbremse abweichen. Wenn die Ausnahmetatbestände vorliegen, wenn also die Vermieter Gründe haben, eine höhere Miete zu nehmen, als die Mietbreitbremse erlaubt, sie also 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, dann muss der Vermieter dem Mieter unaufgefordert diese Gründe mitteilen.

Frage: Ich wüsste gerne, ob die Bundesregierung erwartet, dass durch die Mietpreisbremse der Anstieg der Immobilienpreise in Ballungszentren gemindert oder eingedämmt werden kann.

Krüger: Gemindert sicherlich nicht. Das ist ein Instrument, das darauf abzielt, den Anstieg einzudämmen.

Zusatzfrage: Nun sind ja alle Prognosen der Leute, die sich damit befassen, so, dass ein Anstieg als gegeben wahrgenommen wird. Auch in den kommenden Jahren wird mit deutlich steigenden Immobilienpreisen gerechnet, die sich dann auch auf die Mieten auswirken. Das hängt auch mit der Baupreiskonjunktur etc. zusammen. Da haben wir ja zweistellige Zuwachsraten gesehen. Gibt es irgendeine Bezifferung, wie stark das gebremst werden soll?

Krüger: Das ist mir jetzt nicht bekannt. Aber es ist klar: Das erklärte Ziel des Mieterschutzgesetzes ist, das Ansteigen weiter in den Griff zu bekommen, dass das Ansteigen nicht mehr weiterverfolgt wird, sondern dass man hier eine Dämpfung sehen wird. Es gibt sehr viele Studien, die Aussagen in verschiedene Richtungen treffen. Wir sagen klar: Die Mietpreisbremse war bisher zu wenig wirksam. Deswegen haben wir jetzt Maßnahmen eingeführt, die die Wirksamkeit erhöhen, um den Anstieg der Mieten einzudämmen. Damit liegen jetzt die Maßnahmen vor.

Frage: Frau Krüger, auch zu dem Gesetz: Da geht es um das Stichwort "Schutz vor Herausmodernisieren". Gibt es eigentlich Studien, Erkenntnisse in Ihrem Haus, wie viele Fälle von Herausmodernisierung es in den letzten Jahren gegeben hat?

Die Begrenzung der Modernisierungsumlage, nämlich 8 statt 11 Prozent, das scheint mir nicht so ein scharfes Schwert zu sein, um dagegen vorzugehen.

Die dritte Frage, wenn ich noch darf: In welchen Regionen gilt diese Begrenzung? Sind das die Regionen, in denen die Mietpreisbremse auch bisher gelten darf?

Krüger: Sie meinen konkret zur Senkung der Modernisierungsumlage?

Zusatz : Genau.

Krüger: Ich fange jetzt mit der dritten Frage an: Das gilt in Gebieten des angespannten Wohnungsmarkts. Das sind diejenigen Bereiche, in denen die Länder eine Verordnung zu der Kappungsgrenze erlassen haben.

Zusatz: Die schon heute gilt.

Krüger: Genau. - Diese Regel ist auf fünf Jahre befristet, also nicht das ganze Gesetz, sondern nur die Regelung der Senkung der Modernisierungsumlage.

Es bleibt Ihnen überlassen, zu bewerten, ob 8 Prozent im Gegensatz zu 11 Prozent die gewünschte Wirkung erzielen. Wir denken, dass es auf jeden Fall in die richtige Richtung geht, die Umlage auf die Mieter zu verringern und damit die Mieter weiter zu schützen.

Studien - noch ganz kurz zu der ersten Frage - sind mir jetzt nicht bekannt. Wenn dazu etwas bekannt ist, kann ich das gerne gleich nachtragen.

Zusatzfrage: Ist eine Art Überprüfung, Evaluierung im Gesetz vorgesehen?

Krüger: Für das ganze Gesetz, ja. Wie gesagt: Die Herabsetzung des Umlagesatzes von 11 auf 8 Prozent ist auf fünf Jahre befristet. Vor Ablauf der Regelung sollen die Auswirkungen dieser konkreten Regelung evaluiert werden. Die übrigen Regelungen werden spätestens acht Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes evaluiert.

Frage: Frau Krüger, gilt mittlerweile in allen Ballungszentren und in von einem starken Immobilien- und Mietpreisanstieg betroffenen Städten und Gemeinden ein vergleichbarer Mietspiegel?

Krüger: Der Mietspiegel ist ein ganz anderes Thema, das nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfs ist, das aber auch als Vorhaben im Koalitionsvertrag verankert ist. Wir arbeiten an der Umsetzung dieses Vorhabens und werden uns dieses Punktes noch annehmen.

Zusatzfrage: Verstehe ich Sie richtig, Sie arbeiten an dem Vorhaben? Wie schnell wird das gehen? Ohne Mietspiegel als Vergleich ist das Gesetz doch letztlich wertlos, oder?

Krüger: Das sind Ihre Worte, die ich mir natürlich jetzt nicht zu eigen mache. Aber es ist richtig: Es geht hier um die ortsübliche Vergleichsmiete. Ich habe gerade gesagt: Es gibt dieses Vorhaben zum Mietspiegel im Koalitionsvertrag. Wir arbeiten an der Umsetzung. Genaueres zum Zeitplan kann ich Ihnen hier noch nicht sagen.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Demmer zu Manfred Weber, der nun offiziell seinen Hut in den Ring geworfen hat, zumindest per Twitter, er möchte gerne Kommissionpräsident werden. Unterstützt die Kanzlerin ihn in diesem Vorhaben? - Das wäre die erste Frage.

Anschließend daran die Frage, ob die Kanzlerin auch offensiv auf europäischer Ebene für ihn werben wird.

SRSin Demmer: Das ist eine Frage der Parteien, die in diesem Prozess Schritt für Schritt ihre Spitzenkandidaten benennen werden, und hat nichts mit Regierungshandeln zu tun. Deswegen kann ich Sie nur auf das verweisen, was die Kanzlerin ohnehin schon gesagt hat. Das kennen Sie bereits.

Zusatz: Das habe ich befürchtet.

Frage: Dennoch wird die Kanzlerin in Runden in Brüssel, die sie als Regierungschefin bestreitet, bestimmt auf dieses Thema zu sprechen kommen. Da war mir das, was sie bislang dazu gesagt hat, ehrlich gesagt, zu diplomatisch.

SRSin Demmer: Ich habe dem jetzt hier aber nichts hinzuzufügen.

Frage (zu den Ereignissen in Chemnitz): Es ging konkret um die Aussage der Kanzlerin über die Hetzjagden. Dazu haben sich jetzt die Generalstaatsanwaltschaft in Sachsen und der Ministerpräsident zu Wort gemeldet, dass es so etwas nicht gegeben habe. Ich würde gerne nachfragen, auf welchen Informationen, auf welcher Grundlage diese Aussage beruht.

SRSin Demmer: Herr Seibert hat sich hier schon ganz konkret dazu geäußert. Ich kann das wiederholen: Es geht hierbei nicht um eine semantische Debatte. Wenn die Generalstaatsanwaltschaft das sagt, dann nehmen wir das natürlich zur Kenntnis. Es bleibt aber dabei, dass Filmaufnahmen zeigen, dass wir gesehen haben, wie Menschen ausländischer Herkunft nachgesetzt wurde und wie sie bedroht wurden. Es bleibt dabei, dass Polizisten und Journalisten bedroht und zum Teil auch angegriffen wurden. Es bleibt dabei, dass es Äußerungen gab, die bedrohlich waren, nahe am Aufruf zur Selbstjustiz. Da gibt es nichts Kleinzureden.

Frage: Frau Demmer, können Sie schon sagen, wann die Kanzlerin nach Chemnitz fährt?

SRSin Demmer: Nein. Ich kann Ihnen bestätigen, dass sie das vorhat. Wann genau, geben wir noch bekannt. Es gibt jetzt noch keinen konkreten Termin.

Zusatzfrage: Können Sie ganz kurz sagen, was genau das Ziel ihrer Reise dorthin ist? Ist das mehr, sich selbst ein Bild zu machen, oder auch ein Zeichen vor Ort zu setzen?

SRSin Demmer: Ich würde sagen: Die Details, was den Rahmen dieses Termins bestimmt, geben wir dann bekannt, wenn der Termin feststeht.

Frage: Frau Demmer, welche Erwartungen knüpft denn die Bundeskanzlerin an diesen Besuch? Mir ist noch nicht ganz klar: Geht das eigentlich auf die Einladung zurück, oder ging die Initiative von ihr aus?

SRSin Demmer: Die Kanzlerin stand und steht im Austausch mit dem Ministerpräsidenten und der Oberbürgermeisterin. Dass es ein Interesse der Bundeskanzlerin an diesem Thema gibt, hat sie selbst schon zum Ausdruck gebracht. Jetzt hat man auch die Terminplanung in Angriff genommen.

Zusatzfrage: Welche persönlichen Erwartungen knüpft Angela Merkel an diesen Besuch?

SRSin Demmer: Ich möchte jetzt hier nicht über Erwartungen sprechen. Es ist doch klar, dass das ein wichtiges Thema ist. Das beschäftigt uns alle, nicht nur an diesem Wochenende und am nächsten Wochenende, sondern das ist etwas, was uns auch noch in den kommenden Wochen und Monaten beschäftigt und beschäftigen sollte.

Frage: Bedauern Sie, dass Herr Kretschmer jetzt festgestellt hat, dass man nicht davon sprechen kann, dass es eine Zusammenrottung eines Mobs oder eine Hetzjagd gab? Zum Zweiten: Wie reagieren Sie darauf, dass Herr Meuthen eine Entschuldigung von dem Regierungssprecher erwartet?

SRSin Demmer: Ich werde jetzt hier keine Äußerungen konkret kommentieren. Ich kann nur noch einmal sagen, dass das, was wir da in den vergangenen Tagen und an diesem Wochenende gesehen haben, nach Distanzierung verlangt und dass die Aufmärsche gewaltbereiter Rechtsextremisten und Neonazis mit Trauer um Menschen und mit Sorge um die Stadt nicht viel oder nicht das Geringste zu tun haben. So hat es Herr Seibert in der letzten Pressekonferenz hier formuliert.

Natürlich haben viele Menschen in Chemnitz ihre Trauer ausgedrückt, zum Beispiel indem sie Kerzen am Tatort aufgestellt und sich auch in Veranstaltungen und Gesprächsrunden dazu geäußert haben. Aber es gab eben auch die andere Seite.

Frage: Gestern hat Außenminister Lawrow in Nowosibirsk noch einmal gesagt, in der nächsten Zeit könne keine Rede von einem weiteren Treffen im Normandie-Format sein, und zwar im Zusammenhang mit dem politischen Mord von Alexander Sachartschenko in Donezk. Zusätzlich hat er gesagt, er finde, es habe eine mangelnde Reaktion von Berlin und Paris zu diesem politischen Mord gegeben. Dieser Mord wurde in diesen zwei Hauptstädten nicht als politischer Mord bewertet. In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage an das Auswärtige Amt und eine Frage an Frau Demmer:

Erstens. Frau Demmer, gab es tatsächlich Planungen zu einem Treffen im Normandie-Format in der nächsten Zeit?

Zweitens. Herr Breul, warum bewertet man in Berlin den Tod von Sachartschenko nicht als politischen Mord?

SRSin Demmer: Auch dazu hat sich Herr Seibert in der letzten Pressekonferenz schon geäußert. Die Bundesregierung beobachtet die Lage im Donbass nach der Tötung des Separatistenführers sehr genau. Die Gewaltanwendung ist grundsätzlich zu verurteilen. Wir rufen alle Seiten dazu auf, sich weiter konstruktiv an den Verhandlungen in der trilateralen Kontaktgruppe und im Normandie-Format zu beteiligen.

Die Seiten haben jüngst, zum 29. August, die Waffenruhe bekräftigt. Die Zahl der Waffenruheverletzungen ist seitdem tatsächlich zurückgegangen. Es ist sehr wichtig, dass nun eine Eskalation vermieden wird.

Deutschland wird sich in diesem Friedensprozess weiter engagieren. Wie Sie wissen, werden die Gespräche im Normandie-Format aktuell auf Expertenebene geführt. Deutschland ist weiterhin bereit, im Normandie-Format Verantwortung zu übernehmen. Daran hat sich nichts geändert.

Zusatzfrage: Ich habe Herrn Seibert am Montag zugehört. Er hat gesagt, der Mordfall Sachartschenko solle die Bemühungen in dem Friedensprozess nicht zurückwerfen. Sehen Sie hier keinen Widerspruch? Herr Sachartschenko war einer der Menschen, der das Minsker Abkommen 2015 als Mitglied der Kontaktgruppe unterschrieben hat. Jetzt ist er ermordet worden. Nennen Sie das nicht einen politischen Mord? Glauben Sie tatsächlich, dass der Friedensprozess jetzt noch aktiv sein kann?

Breul: Die Tatsache, dass wir den Begriff "politischer Mord" hier nicht benutzen, heißt ja nicht, dass wir eine andersartige Wertung vornehmen. Wir haben betont, dass, wenn Gewalt stattfindet - und zwar Gewalt, die auf beiden Seiten stattfindet, inklusive der Verletzung des Waffenstilles; Frau Demmer hat es gerade noch einmal gesagt -, dies umso mehr unterstreicht, dass wir politische Verhandlungen brauchen. Von daher sind wir überzeugt - ohne jetzt einzelne Äußerungen zu kommentieren -: Das Normandie-Format kann funktionieren. Das setzt natürlich voraus, dass alle Parteien, die daran teilnehmen, sich auch einbringen und verhandlungsbereit sind. Wir für unseren Teil sind das und sehen es als sehr sinnvoll an, in diesem Format weiterzuarbeiten.

Frage: Heute wurde in Cherson der Gerichtsprozess gegen den Journalisten Kirill Wyschinski fortgesetzt. Das ist ein Journalist von RIA Nowosti Ukraine, der seit Mai wegen Landesverrats und prorussischer Berichterstattung - so lautet die Anklage - in der Ukraine in Untersuchungshaft sitzt. Heute ist er mit einem Herzinfarkt aus dem Gerichtssaal ins Krankenhaus gebracht worden. Verfolgt das Auswärtige Amt diese Situation?

Breul: Zu diesem Einzelfall beziehungsweise zu konkreten Verhandlungsterminen kann ich Ihnen jetzt nichts sagen. Ich kann aber noch einmal unterstreichen - das haben wir hier wiederholt schon getan -, dass Presse- und Meinungsfreiheit für uns ein hohes Gut sind - das gilt natürlich auch für die Ukraine - und dass wir zum anderen als Bundesregierung bemüht sind, die Ukraine dabei zu unterstützen, Fortschritte im Bereich der Rechtsstaatlichkeit zu machen. Abstrakt gesagt: Das sind Themen, die wir ansprechen, das sind Themen, bei denen wir mit der Ukraine konkret zusammenarbeiten und uns aufseiten der Bundesregierung auch in unterschiedlichen Ministerien einbringen.

Zusatzfrage: Frau Demmer, wird der Fall Wyschinski auch ein Thema im Gespräch zwischen der Bundeskanzlerin und dem ukrainischen Präsidenten sein?

SRSin Demmer: Ich kann naturgemäß Gesprächen, die noch stattfinden werden, nicht vorgreifen.

Zusatzfrage: Sie wissen das also nicht?

SRSin Demmer: Nein.

Frage: An das Auswärtige Amt: Im Fall des in Warna in Bulgarien festgesetzten Deutschtürken soll es heute wohl einen Termin vor dem Haftrichter gegeben haben. Was kam dabei heraus? Er wird ja wohl konsularisch betreut.

Breul: Der Fall ist uns bekannt, und ich kann - Sie kennen diese Antwort schon von vorherigen Fällen - nur bestätigen, dass er konsularisch betreut wird. Aus Gründen der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen erteilen wir aber keine weiteren Auskünfte, und wir sind dazu auch von Betroffenen nicht autorisiert.

Zusatzfrage: An das Innenressort: Es heißt ja, der Mann sei 2009 deutscher Staatsbürger geworden. Müsste das BKA nicht Kenntnis von dem Fahndungsaufruf aus der Türkei gehabt haben und hätte es den Mann dann nicht warnen müssen?

Korff: Ich würde gerne kurz erklären, was die Rolle des BKA in dem Fall ist, und dann würde ich in der Sache gern an Frau Krüger weitergeben.

Wir hatten diese Fahndungsersuchen hier ja schon einmal ausführlich diskutiert. Das BKA hat in der Tat eine Übermittlungsrolle: Fahndungsersuchen, die bei Interpol eingehen, werden über das BKA an die dann zuständigen Stellen, nämlich BMJV und AA, die die Bewertung vornehmen, übermittelt. Das BKA hat also eine Rolle, nämlich eine Übermittlungsrolle, aber die Entscheidungsrolle liegt dann beim BMJV und beim AA, die dann zu dem konkreten Fall weiter sprechen können.

Krüger: Ob deutsche Behörden Personen auf eine etwaige politische Strafverfolgung durch einen anderen Staat hinweisen, hängt immer von allen Umständen des Einzelfalls ab. Das entscheidet das Bundesamt für Justiz, das in unseren Geschäftsbereich gehört, entsprechend dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, kurz IRG, im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und gegebenenfalls mit anderen Ressorts.

Zum konkreten Fall kann ich mich - da bitte ich um Verständnis - aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ebenfalls nicht äußern.

Frage: An das Auswärtige Amt zum morgigen Besuch des japanischen Außenministers: Er trifft sich mit der Frau Bundeskanzlerin und mit Herrn Maas. Ich würde gerne wissen, worüber bei diesen Treffen gesprochen wird. Herr Maas hat vor Kurzem auch Japan besucht, und er hat gesagt, dass die beiden Länder eine Allianz im multilateralen System bilden sollten. Ich denke, das ist eine klare Botschaft gegen Trump. Wird über dieses Thema auch morgen gesprochen?

Breul: In der Tat ist der japanische Außenminister morgen Abend zu Gast. Wie Sie gerade auch schon richtig sagten, haben die beiden vor Kurzem in Tokio gesprochen. Das Gespräch wird fortgesetzt. Da werden einige Tagesordnungspunkte auf der Agenda stehen, die ich hier jetzt im Einzelnen nicht ausbreiten kann - wir können im Nachhinein gerne noch einmal darüber sprechen.

Was die Allianz der Multilateralisten betrifft, so hat sich der Minister dazu in den letzten Wochen ja häufiger geäußert und noch einmal dargestellt, was er mit diesem Konzept meint. Er hat dabei aber auch unterstrichen, dass sich diese Allianz nicht gegen eine Person oder gegen eine Sache richtet, sondern sich für eine Sache ausspricht, nämlich den Schutz der rechtebasierten internationalen Ordnung und der multilateralen Organisationen. Es geht also darum, dass man da mit interessierten Staaten eng zusammenarbeiten will, um diesen Institutionen, die teilweise unter Druck gekommen sind, zu ihrer Stärke zurückzuverhelfen.

Frage: An das Finanzministerium zum Thema Digitalsteuer: Man konnte ja heute in der "Bild"-Zeitung lesen, dass die Pläne aufgegeben wurden. Sie haben darauf schon entsprechend schnell reagiert. Erst einmal zur Klärung: Kann man Ihre Reaktion als Dementi lesen, werden diese Pläne also weiterverfolgt? Falls ja: In Ihrer Pressemitteilung wird ja schon eingeräumt, dass das keine triviale Sache ist - ich glaube, das war Ihre Wortwahl. Können Sie noch einmal ganz kurz erklären, was genau die Probleme mit der Einführung der geplanten Digitalsteuer sind?

Hebestreit: Die Bundesregierung ist überzeugt - das vielleicht vorweg -, dass die großen Digitalunternehmen einen fairen Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Güter leisten müssen. Dieses Ziel verfolgt sie mit Hochdruck, und auch das Bundesfinanzministerium unter Olaf Scholz tut das. Insbesondere gilt es zu verhindern, dass sich die großen Digitalunternehmen durch die Verlagerung von Gewinnen oder durch eine Steueroptimierung ihrer Steuerpflicht entziehen.

Wie Sie richtig sagen, ist es keine ganz triviale Angelegenheit, digitale Unternehmen zu besteuern, weil unsere klassischen Mechanismen, die wir haben, um Steuern zu erheben - unter anderem muss es dazu eine sogenannte Betriebsstätte in dem Land geben, in dem die Steuer erhoben wird -, bei den Digitalunternehmen so nicht greift. Da hat man das Problem, dass der Server eben nicht in Frankfurt steht, sondern anderswo, und deswegen muss man neue Wege finden. Darüber wird diskutiert. Da gibt es eine ganze Reihe von Vorschlägen - die OECD hat Vorschläge gemacht, die EU-Kommission hat Vorschläge gemacht, einige Nationalstaaten auch -, und diese werden jetzt auf den verschiedenen Ebenen diskutiert.

Jetzt zu dem Papier, das die "Bild"-Zeitung heute in Teilen erwähnt hat: Es gibt ein Grundlagenpapier, einen sogenannten Sachstandsbericht, der im Sommer - etwa Anfang Juli - verfasst worden ist, der ein bisschen die verschiedenen öffentlich diskutierten Modelle und Vorschläge betrachtet und dabei auch die komplexe Ausgangslage beschreibt und die Herausforderungen aufzeigt, die mit jedem dieser Modelle verbunden sind. Solche Sachstandsberichte sind üblich. Sie dienen der Information des Ministers und der Ministeriumsspitze, sind aber noch keine Entscheidung. Nun gibt es eben diesen Bericht der "Bild"-Zeitung, aus dem dann Teile selektiv berichtet worden sind, und leider wird das Papier falsch oder nicht ganz zutreffend interpretiert - das wird Sie nicht wundern. Richtig ist, dass das Bundesfinanzministerium das Ziel einer fairen Besteuerung von Digitalunternehmen weiter verfolgt. Es geht nicht um die Frage, ob digitale Unternehmen besteuert werden sollen, sondern um die Frage, wie dies geschieht. Eine Festlegung des Ministers oder des Ministeriums in dieser Frage auf ein oder mehrere Instrumente gibt es noch nicht. Darüber diskutieren wir auf EU-Ebene, mit den G7, auch mit den G20-Staaten, und ich vermute, am Ende der Woche auch beim informellen Ecofin-Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister in Wien.

Zusatzfrage: Sie bestätigen ja die Existenz dieses Sachstandspapieres. Darin ist ja unter anderem auch von der Gefahr einer Dämonisierung dieser Konzerne die Rede. Wie wollen Sie denn die Gefahr bannen, dass der Eindruck entsteht, dass diese Unternehmen dämonisiert werden?

Letzte Frage: Gibt es schon irgendeine Zeitschiene, wann ein Gesetzentwurf dazu vorgelegt wird?

Hebestreit: Zuerst zu Ihrer zweiten Frage, weil es mir viel leichter fällt, sie zu beantworten: Weil wir uns da auf verschiedenen Ebenen - EU, G7, G20 - bewegen, fällt es mir schwer, einen Zeitrahmen zu beschreiben. Es gibt Positionen, die auf eine sehr schnelle Lösung drängen, und es gibt welche, die eher auf eine gründliche Diskussion setzen. Ich glaube, da fällt jede Prognose schwer, was sich am Ende durchsetzen wird.

Zur Frage nach der Dämonisierung: Ich glaube, ich habe versucht darzustellen, dass wir dem begegnen wollen, indem wir deutlich machen, dass wir digitale Großunternehmen, die international tätig sind, besteuern wollen, aber auch deutlich machen müssen, dass es nicht so ist - was wir lange immer wieder gehört und gelesen haben -, dass diese Unternehmen beispielsweise nirgendwo Steuern zahlen. Spätestens durch die US-Steuerreform sind gewisse - wenn auch niedrige - Steuerlasten auch für diese Unternehmen entstanden, und ich glaube, darauf bezog sich der Begriff der Dämonisierung - ohne dass ich jetzt jeden einzelnen Satz interpretiere, der in einer Vorlage steht, die in diesem Ministerium entstehen wird; das sage ich auch für die Zukunft.

Frage: Herr Hebestreit, viele dieser großen Digitalkonzerne haben ihren Europasitz in Irland. Was ist denn die Position der irischen Regierung zum Vorstoß des Ministers? Wird dort eine schärfere Besteuerung als Dämonisierung wahrgenommen?

Hebestreit: Ich glaube, dann habe ich mich entweder sehr unglücklich ausgedrückt oder Sie haben mich sehr unglücklich falsch verstanden. Der Minister hat zur Dämonisierung gar nichts geäußert. In einem Papier, das auch dem Minister zuging, wird davor gewarnt, dass man diese Unternehmen dämonisiert. Das steht aber nicht im Zusammenhang mit einer Besteuerung, sondern da ging es darum, dass es eine öffentliche Wahrnehmung gibt - die wir alle lange Zeit teilen -, dass diese Unternehmen überhaupt nicht besteuert werden würden. Man bleibt aber bei dem Ziel - das war ja der erste Satz der etwas länglichen Ausführungen von mir -, dass man auch in Deutschland und in Europa diese Unternehmen besteuern möchte, und jetzt geht es um die Frage, wie das geschehen soll.

Was die Reaktion der irischen Regierung angeht: Die ist mir nicht bekannt. Aber auch die irische Regierung ist ja für Sie verfügbar, und dann fragen Sie vielleicht da nach. Auch auf EU-Ebene ist das immer wieder im Gespräch, und ich glaube, auch Irland weiß, dass es diese Diskussion gibt.

Frage: Auch an Herrn Hebestreit zur Europäisch-Iranischen Handelsbank beziehungsweise der geplanten Bargeldabhebung: Wie man hört, will die Bank jetzt darauf verzichten. Ist das auch Ihr Stand? Kennen Sie den Hintergrund dieser Entscheidung?

Hebestreit: Ich habe heute auch sehr aufmerksam einen Bericht gelesen, was diese Europäisch-Iranische Handelsbank angeht. Ich habe darin auch gelesen, dass sich das Auswärtige Amt und das Bundesfinanzministerium dazu nicht äußern wollten, und ich werde den Teufel tun, das heute anders zu handhaben. Grundsätzlich kann ich aber sagen, dass unabhängig von der Frage, ob das jeweilige Unternehmen einen Antrag stellt oder zurückzieht, diese Prüfung der BaFin weiterläuft.

Zusatzfrage: Die Prüfung läuft weiter, obwohl das Unternehmen das Vorhaben gar nicht mehr verfolgt?

Hebestreit: Richtig.

Zusatzfrage: Und man prüft es trotzdem weiter? Warum?

Hebestreit: Da geht es ja um die Prüfung, ob das Unternehmen die Vorgaben, die es beim Thema Geldwäsche, Terrorfinanzierung und Ähnlichem gibt, einhält.

Zusatzfrage: Es wird also unabhängig von diesem Fall geprüft, ob das Unternehmen in diese Tätigkeiten involviert ist?

Hebestreit: Es wird geprüft, ob es Hinweise gibt, dass die Vorgaben, die es gibt, eingehalten werden.

Zusatzfrage: Unabhängig von einer einzelnen Transaktion?

Hebestreit: Richtig.

Frage: Eine Frage an Frau Demmer und wahrscheinlich auch das Auswärtige Amt zum Thema Syrien: Die Kanzlerin drang kürzlich bei dem Treffen mit dem russischen Präsidenten darauf, dass es auf keinen Fall eine humanitäre Katastrophe in Idlib geben solle. Ein paar Tage später sprach der Außenminister von, so meine ich, einer Eiterbeule, die jetzt zerstört oder liquidiert werden müsse, was auf eine eher drastische Maßnahme hindeutet.

Wie schätzt die Bundesregierung die Lage dort momentan ein? Hat die Kanzlerin das Gefühl, dass ihr Appell an den russischen Präsidenten gefruchtet hat? Wie sieht man die Lage?

SRSin Demmer: Ich habe mich hier schon am Freitag dazu geäußert. Wir erwarten von Russland, das syrische Regime von seiner Eskalation abzuhalten und damit eine humanitäre Katastrophe zu verhindern. Wichtig ist darüber hinaus eine Verständigung zwischen Russland und der Türkei. Wir hoffen daher, dass das Treffen zwischen Russland, der Türkei und dem Iran im sogenannten Astana-Format, das am Freitag, den 7. September, stattfinden soll, zu einer friedlichen Lösung beitragen kann. Zentral bleibt - auch das habe ich hier am Freitag schon gesagt -, dass humanitäre Hilfsorganisationen ungehinderten Zugang zur Zivilbevölkerung in der Stadt und im Umland haben müssen.

Wie Sie wissen, hat die VN-Botschaftern der USA die Lage in Idlib und Syrien insgesamt auf die Tagesordnung des VN-Sicherheitsrates an diesem Freitag gesetzt. Insofern warten wir das einmal ab.

Zusatzfrage: Eine Nachfrage an das Innenministerium: Befürchtet man als Folge der Kämpfe um Idlib jetzt neue Flüchtlingsbewegungen in Richtung Europas? Haben Sie dazu irgendwelche Erkenntnisse?

Korff: Nein, konkrete Erkenntnisse nicht. Allerdings betrachten wir natürlich jegliche Form solcher Auseinandersetzungen immer auch mit Sorge, da so etwas grundsätzlich natürlich zu weitere Migrationsbewegungen führen kann, sprich, wir beobachten es aufmerksam, grundsätzlich mit Sorge, aber konkrete Hinweise oder Erkenntnisse haben wir nicht.

Breul: Ich will nur ergänzen - das ist Ihnen aber wahrscheinlich nicht neu - , dass die Lage in der Region Idlib natürlich besonders prekär ist. Dort halten sich knapp drei Millionen Menschen auf. Davon sind 1,4 Millionen Binnenvertriebene, die durch die Tatsache, dass sie dort eingekreist sind, keine Möglichkeit haben, woandershin zu gehen. Die neuerliche Offensive hat also das Potenzial, eine wahre humanitäre Katastrophe zu werden. Umso mehr gilt das, was Frau Demmer gerade gesagt hat. Wir setzen alles darauf, in den politischen Gesprächen, die noch stattfinden, dringend eine Lösung zu finden.

Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium zum Thema Flüssiggas. Im "Handelsblatt" gibt es ein Interview mit dem Chef von Qatar Petroleum, der ankündigt, sich in Deutschland am Aufbau einer Flüssiggasinfrastruktur beteiligen zu wollen. Meine Frage lautet, ob auch die Bundesregierung den Aufbau dieser Infrastruktur monetär fördern würde.

Einhorn: Wie Sie wissen, unterstützen wir den Aufbau von LNG-Infrastruktur. - Zu dem konkreten Fall und zu dem Artikel heute ist mir nichts bekannt.

Zusatzfrage: Frau Einhorn, können Sie noch einmal sagen, wie diese Unterstützung genau ausschaut?

Einhorn: Es sind ja unternehmerische Vorhaben, die dazu teilweise in Planung sind. Wir begrüßen diese, weil es wichtig ist, vor allem für die Schifffahrt, dass es in Deutschland infrastrukturelle Möglichkeiten für LNG gibt. Konkrete Förderungen durch das BMWi oder die Bundesregierung sind nicht angedacht. Aber es ist, wie gesagt, eine wichtige Infrastrukturmaßnahme, die wir grundsätzlich begrüßen.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Breul. Scotland Yard hat mitgeteilt, zwei russische Verdächtige im Fall Skripal gefunden zu haben. Da Deutschland in der diplomatischen Krise um diesen Fall mitgewirkt hat, eine Frage: Haben Sie zusätzliche Information vom britischen Partner (akustisch unverständlich) bekommen? Wenn nicht, wollen Sie vielleicht anfragen, um welche Personen es geht und wer diese zwei russischen Staatsbürger sind?

Breul: Die Meldung habe ich auch gesehen. Ich kann sie nicht näher kommentieren. Ich hatte auch gesehen, dass sich Premierministerin May dazu in Kürze äußern will. Von daher warten wir das vielleicht einmal ab.

Wir haben immer wieder betont, dass die polizeilichen Ermittlungen in Großbritannien weiterlaufen und dass das auch ein Grund dafür war, dass bestimmte Dinge, die Sie so brennend interessierten, hier nicht vorgetragen werden konnten. Das scheint mir also ein Schritt voran in den polizeilichen Ermittlungen zu sein, aber genauer kommentieren kann ich das nicht. Wir warten ab, wie weit die britischen Behörden uns unterrichten.

Frage: Frau Krüger, ich habe noch eine Frage zur Mietpreisbremse. Ein Problem scheint mir zu sein, dass in Deutschland immer noch sehr viele Wohnungen aus der sozialen Bindung herausfallen, die also Sozialwohnungen waren und dann in den normalen Mietmarkt gehen. Will die Ministerin dieses Thema noch adressieren, wird es durch das jetzige Gesetz irgendwie adressiert, oder gibt es dazu noch andere Planungen?

Krüger: Die Bundesregierung hat das Vorhaben, das Gesamtthema Wohnen, Bauen, Mieten anzugehen. Unser Mieterschutzgesetz ist nur ein Vorhaben von vielen, die entweder diskutiert werden oder schon auf den Weg gebracht wurden. Insofern muss man das in einem größeren Kontext sehen.

Das Mieterschutzgesetz hat keine spezielle Regelung für Wohnungen, die vom sozialen Bereich auf den allgemeinen Markt geworfen wurden. Es gibt keine Spezialregelung dazu. Aber selbstverständlich spielt diese Punkt in der übergeordneten Diskussion eine Rolle. Dazu hatte die Ministerin insgesamt ja auch gesagt: Wir brauchen auch insgesamt mehr Wohnungen. Wohnen und Mieten, das ist die größte soziale Frage unserer Zeit. Sie alle kennen ja diese Zitate von Ministerin Barley, sie sind Ihnen ja bekannt. Natürlich haben wir das Thema insgesamt im Blick. Die Federführung liegt nur zum Teil beim Justizministerium. Denn für Bauen ist ja das Innenministerium zuständig, sodass es viel Austausch und Zusammenarbeit in dem Bereich gibt. Aber dieser Punkt ist der Bundesregierung insgesamt natürlich schon wichtig, und er wird auch diskutiert.

Korff: Ich will kurz ergänzen, dass es dafür im September ja den Wohngipfel und auch weitere Maßnahmen gibt, die im September ins Kabinett kommen und unter ganz unterschiedlichen Aspekten gerade auch die Frage des sozialen Wohnungsbaus aufgreifen.

Zusatzfrage: Wäre die Sozialbindung ein Thema, dass der Bund regelt, oder wäre das ein Thema für die Länder?

Korff: Da bin ich überfragt.

Zusatz: Sozialer Wohnungsbau ist ja eigentlich Ländersache.

Korff: Genau, aber Anreize wie großzügige Abschreiberegelungen usw. zu schaffen, das sind Fragen, die auch der Bund lösen kann.

Mittwoch, 5. September 2018

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 5. September 2018
www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/09/2018-09-05-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang