Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


PRESSEKONFERENZ/1780: Regierungspressekonferenz vom 2. November 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 2. November 2018
Regierungspressekonferenz vom 2. November 2018


Themen: Termine der Bundeskanzlerin ("Publishers' Night" des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger, Kabinettssitzung, Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Reise nach Helsinki, Zentrale Gedenkveranstaltung des Zentralrats der Juden zum 80. Jahrestag der Reichspogromnacht, Gedenkveranstaltung in Frankreich zum 100. Jahrestag des Endes des Ersten Weltkrieges, Pariser Friedensforum), Reise der Bundesfamilienministerin nach Chemnitz, Globaler Migrationspakt der Vereinten Nationen, Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und der Bayerischen Grenzpolizei, Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, möglicher Dieselgipfel in der Folgewoche, Digitalsteuer

Sprecher: SRS'in Demmer, Audretsch (BMFSFJ), Breul (AA), Schmidt (BMI), Haufe (BMU), Friedrich (BMVI), Wogatzki (BMF)

Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Schönen guten Tag! Die Bundeskanzlerin wird am Montag, dem 5. November, an der "Publishers' Night" des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger teilnehmen. Im Rahmen der Veranstaltung wird ihr durch Königin Rania Al Abdullah von Jordanien die "Goldene Victoria" als Ehrenpreis für ihre bisherige politische Gesamtleistung überreicht. Preisträger der Ehren-Victoria in den vergangenen Jahren waren Helmut Kohl, Henry Kissinger, Shimon Peres und Daniel Barenboim. Die Veranstaltung findet in der Hauptstadtrepräsentanz der Deutschen Telekom in Berlin statt.

Am Mittwoch, dem 7. November, tagt um 9.30 Uhr wie immer das Kabinett unter der Leitung der Bundeskanzlerin.

Ebenfalls am Mittwoch, um 11 Uhr, wird die Bundeskanzlerin das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung entgegennehmen. Der Vorsitzende des Sachverständigenrates, Prof. Christoph Schmidt, wird ihr das Gutachten im Bundeskanzleramt überreichen. Es ist ein kurzer Bildtermin vorgesehen.

Am Abend reist die Bundeskanzlerin dann nach Helsinki. Sie trifft dort mit dem finnischen Ministerpräsidenten Juha Sipilä zusammen. Im Mittelpunkt des Gesprächs werden europapolitische, bilaterale, aber natürlich auch außenpolitische Themen stehen. Nach dem Treffen sind gegen 20 Uhr Pressestatements geplant.

Am Freitag wird die Bundeskanzlerin zunächst zusammen mit den anderen Verfassungsorganen ab 9 Uhr an der Gedenkveranstaltung des Deutschen Bundestags zum 9. November teilnehmen. Im Anschluss daran findet in der Synagoge Rykestraße in Berlin die Zentrale Gedenkveranstaltung des Zentralrats der Juden zum 80. Jahrestag der Reichspogromnacht statt. Die Bundeskanzlerin wird dort eine Ansprache halten. Zweiter Hauptredner ist der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster. Die Veranstaltung erinnert an die Pogrome gegen jüdische Bürgerinnen und Bürger vor 80 Jahren in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938.

Am Samstag, dem 10. November, reist die Bundeskanzlerin nach Frankreich. Anlass ist der 100. Jahrestag des Endes des Ersten Weltkrieges.

Nach ihrer Ankunft wird sie am Flughafen von Präsident Macron begrüßt. Danach werden beide nach Compiègne fahren und auf der Lichtung von Rethondes an einer Gedenkveranstaltung teilnehmen. In einer Gedenkzeremonie wird eine zweisprachige Gedenkplatte enthüllt.

Im Anschluss daran werden sich die Bundeskanzlerin und Präsident Macron im sogenannten Waffenstillstandswaggon in das Goldene Buch eintragen. Am Abend wird es auf Einladung des französischen Präsidenten einen Besuch des Musée d'Orsay in Paris geben.

Am Sonntag, den 11. November, findet ab 11 Uhr eine internationale Gedenkzeremonie mit militärischen Ehren am Triumphbogen statt, an der etwa 70 Staats- und Regierungschefs teilnehmen werden. Danach gibt es ein Mittagessen im Élysée-Palast.

Am Nachmittag wird Präsident Macron das dreitägige Pariser Friedensforum mit einem Grußwort eröffnen. Anschließend wird die Bundeskanzlerin dort eine Rede halten; nach ihr spricht der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres. Im Mittelpunkt des Forums stehen die Stärkung des Multilateralismus und ganz konkrete Initiativen, um die multilaterale Zusammenarbeit zu stärken.

Audretsch: Ich würde Sie gerne darauf aufmerksam machen, dass Bundesfamilienministerin Franziska Giffey morgen nach Chemnitz fahren wird. Sie erinnern sich sicher an den Besuch der Ministerin vor ungefähr zwei Monaten. Als sie vor Ort war, hat sie versprochen, wiederzukommen und auch das Engagement des Bundes bei der Förderung von Demokratie in Chemnitz zu verstärken.

Morgen reist sie nun nach Chemnitz. Die Termine vor Ort beginnen um etwa 14.30 Uhr und ziehen sich bis in die Abendstunden. Sie wird sich mit Opferberatungen treffen; außerdem wird sie sich mit Unternehmen und Projektverantwortlichen vor Ort treffen. Sie wird beim Festival "Aufstand der Geschichten" eine Rede halten, und sie wird in einer Pressekonferenz gemeinsam mit der Oberbürgermeisterin von Chemnitz erläutern, welche Maßnahmen vonseiten des Bundesfamilienministeriums und der Bundesregierung zur Förderung der Demokratie vor Ort unternommen wurden.

Die konkreten Uhrzeiten für die Termine gehen Ihnen im Laufe des Nachmittags zu. Hier wollte ich Sie aber schon darauf hinweisen und herzlich einladen, morgen dabei zu sein.

Frage: Frau Demmer, ich habe zwei Fragen zu Paris. Dort findet ein Treffen von Putin und Trump statt. Das Thema wird der INF-Vertrag sein. Was erwartet man in Berlin von diesem Treffen?

Ist auch ein Treffen von Putin und Merkel, vielleicht in einem mehrseitigen Format, geplant?

SRS'in Demmer: Über weitere bilaterale Treffen, die am Rande solcher Veranstaltungen stattfinden können, kann ich Ihnen hier jetzt noch nichts sagen. Wir haben schon gesagt, dass wir dieses Treffen zwischen Trump und Putin begrüßen.

Zusatzfrage: Gibt es konkrete Erwartungen?

SRS'in Demmer: Jede Möglichkeit eines Dialogs der Vertragsparteien wird begrüßt und unterstützt.

Frage: Eine Frage in Sachen UN-Migrationspakt hätte ich. Es ist zu lesen und zu hören, das Auswärtige Amt wolle Falschmeldungen über diesen Pakt gezielter entgegentreten als bisher. Welche Form soll diese Informationskampagne, wenn es denn eine ist - ich verwende das Wort jetzt mal -, haben? Planen Sie da Webseiten oder Ähnliches? Wie soll das aussehen? Welche inhaltliche Zielrichtung soll sie haben?

Breul: Vielen Dank für die Frage. Das erlaubt mir, das vielleicht ein bisschen klarzustellen. Wir fühlen uns da heute in der Presse vielleicht etwas fehlinterpretiert. Auf eine Frage, was das Auswärtige Amt gegen kursierende Fehlmeldungen und Kampagnen im Internet tue und was wir dagegen konkret vorhaben, haben wir geantwortet: "Gegen Versuche, durch Fehlinformationen und persönliche Diffamierung die öffentliche Diskussion zu beeinflussen, setzt das Auswärtige Amt" - wie immer, füge ich hinzu - "auf transparente Kommunikation und wahrheitsgemäße Informationen."

Von einer Kampagne und speziellen Aktion kann hier keine Rede sein, sondern wir versuchen, hier unseren Beitrag zu leisten, auch in der BPK schon zweimal, die Informationen so darzustellen, wie sie sind, Transparenz zu schaffen, Informationen zur Verfügung zu stellen, nicht mehr und nicht weniger.

Frage: Dazu hätte ich gleich eine Nachfrage: Einer der Vorwürfe, die unter anderem von der AfD zum Migrationspakt erhoben werden, ist die Frage nach dem Niederlassungsrecht, das weltweit eingeräumt würde und legalen Migranten den vollen Zugang zu den Sozialsystemen einräume. Wie entgegnen Sie diesen Vorwürfen auf einer inhaltlichen Ebene?

Breul: Ich glaube, jeder, der sich die Mühe macht, die Informationen, die dazu in aller Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, auch anzuschauen, nicht zuletzt den Pakt selbst, kann sehr schnell erkennen, dass hier auf Basis einer politischen Erklärung Ängste geschürt werden, die so nicht zu rechtfertigen sind.

Ich möchte noch einmal betonen: Der Pakt formuliert Ziele. Wie diese Ziele umgesetzt werden, insbesondere dann, wenn es darum geht, zur Bekämpfung illegaler Migration Möglichkeiten für legale Migration zu schaffen, das bleibt den Mitgliedstaaten offen. Die Kriterien und die Höhe der Zuwanderung bleiben souveräne Entscheidungen der Staaten.

Zusatzfrage: Wie besorgt sind Sie denn generell angesichts dieser verbreiteten Falschinformationen, dass sich die Stimmung in Deutschland möglicherweise dreht, dass auch in Deutschland eine völlige Anti-Stimmung entsteht?

Breul: Das kann ich, ehrlich gesagt, nicht beurteilen. Ich bin ja kein Meinungsforschungsinstitut. Ich glaube, die Bundesregierung hat ihre Position klar und deutlich gemacht. Auch die die Bundesregierung tragenden politischen Parteien haben dies getan. Ich habe gerade gesehen, dass die CDU heute Morgen auch ein entsprechendes Papier verteilt hat, um diese Argumente noch mal zu unterstreichen. Ich denke schon, dass wir es schaffen, mit diesen sachlichen Informationen in den Argumenten durchzudringen.

Frage: Sehen Sie denn eine Stimmungsmache oder Kampagne gegen den Pakt vonseiten der AfD?

Breul: Das kann ich nicht beurteilen. Ich kann sagen, dass wir auch Anfragen bekommen, auch über unsere Kanäle in den sozialen Medien. Auf diese reagieren wir, und die beantworten wir. Wir versuchen, aufzuklären und auf die Informationen hinzuweisen.

Das Verhalten einzelner politischer Parteien in Deutschland kann ich hier nicht bewerten; das ist nicht meine Aufgabe.

Zusatzfrage: Soll denn der Pakt auch im Bundestag durch ein Gesetz ratifiziert werden?

Breul: Ihre Frage basiert auf der Annahme, dass es sich hierbei um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt. Das ist es ausdrücklich nicht. Das ist eine politische Willenserklärung, die - so ist das Ziel - im Kontext der Vereinten Nationen im Konsens angenommen werden soll. Dementsprechend erfolgt auch keine Unterschrift oder Ähnliches, was da zu lesen ist. Dementsprechend erfolgt auch keine Ratifizierung im Bundestag. Es ist, wie ich gerne noch mal wiederhole, kein völkerrechtlicher Vertrag. Der Pakt hat keine Bindungswirkung. Es ist eine politische Willenserklärung der Mitgliedstaaten.

Frage: Ich habe noch eine Frage an Frau Demmer: Wie besorgt ist denn die Bundeskanzlerin angesichts dieser Falschinformationen bezüglich des Uno-Migrationspakts?

SRS'in Demmer: Ich kann mich da Herrn Breul nur anschließen. Ich kann jetzt die Lage so nicht beurteilen. Ich kann nur deutlich machen, dass es uns wichtig ist, dass unsere Botschaften richtig verstanden werden. Deswegen machen wir das hier; deswegen machen wir darüber hinausgehende Öffentlichkeitsarbeit.

Ich kann mich Herrn Breul nur noch mal anschließen und sagen: Es geht in diesem Compact darum, weltweite Migration zu ordnen und zu steuern, illegale Migration zu reduzieren und stattdessen legale Migration zu stärken. Dem dient dieser Pakt.

Frage: Die Kritiker sagen, der Pakt sei zwar kein rechtlich bindender Vertrag, aber es würde politischer Druck erzeugt, wenn das erst einmal gilt. Was sagen Sie dazu?

Breul: Politischer Druck? Das weiß ich jetzt nicht. Wenn man sich politisch zu etwas verpflichtet oder politisch einen Willen bekundet, dann ist das natürlich etwas, woran man sich messen lassen muss.

Aber ich wiederhole es gern noch mal: Das ist keine rechtliche Bindung. Man kann in diesem Zusammenhang abenteuerliche Geschichten über die Entstehung von Völkergewohnheitsrecht lesen. Auch das wird nicht eintreten, weil auch das Völkergewohnheitsrecht nicht durch bloße Übung entsteht, sondern nur durch Übung, die mit dem Willen verbunden ist, dadurch eine rechtliche Bindung zu entfalten.

Ich erkläre es vielleicht an folgendem Beispiel: Wenn Sie jeden Tag mit dem Fahrrad denselben Weg zur Arbeit nehmen, entsteht daraus keine rechtliche Verpflichtung, diesen Weg auch in Zukunft immer einzuschlagen, sondern nur dann, wenn Sie und alle anderen, die das auch tun, damit genau diesen Zweck befolgen.

Zusatzfrage: Jetzt gibt es einige Länder - Österreich vor allem, aber auch Tschechien und möglicherweise Polen -, die das möglicherweise nicht verabschieden wollen. Sehen Sie überhaupt noch eine einheitliche europäische Linie dabei?

Breul: Na ja, sobald einzelne Mitgliedstaaten eine andere Linie verfolgen, kann man natürlich nicht mehr von einer einheitlichen Linie sprechen. Nichtsdestotrotz gibt es immer noch über 180 Staaten weltweit, die diesen Pakt unterstützen, also die ganz überwiegende Mehrheit der internationalen Gemeinschaft.

Frage: Bedeutet die Unterschrift unter diesen völkerrechtlich nicht bindenden Vertrag die Einschränkung staatlicher Souveränität?

Breul: Es gibt keine Unterschrift und es ist kein Vertrag. In Ihrer Frage steckten schon wieder zwei Dinge, die jetzt verbreitet werden.

Zusatz: Pakt!

Breul: Es ist eine politische Willenserklärung, die nicht unterschrieben wird und kein Vertrag ist.

Zusatzfrage: Dann müsste man eigentlich diesen Vorhalt der österreichischen Regierung machen, die ja sagt, eine Unterstützung des Paktes sei eine Einschränkung staatlicher Souveränität. Ist es das? Ist eine Unterstützung des Paktes aus Ihrer Sicht eine Einschränkung staatlicher Souveränität?

Breul: Nein.

Frage: Es gibt verschiedene UN-Vereinbarungen, es gibt einen UN-Sozialpakt usw. In welche Kategorie würden Sie diesen Pakt einordnen? Ist es etwas ganz Neues, was es noch nicht gegeben hat? Rein rechtlich, wie ist das vergleichbar?

Breul: Das habe ich gerade schon versucht zu erläutern. Es ist überhaupt nichts Neues. Ich kann Ihnen jetzt keine Liste von Erklärungen präsentieren, die in eine ähnliche Kategorie fallen, aber das kann ich gerne nachreichen.

Es fällt sozusagen unter die Überschrift einer politischen Willenserklärung; es ist eine nicht bindende politische Willenserklärung der internationalen Gemeinschaft.

Frage: Eine Frage an das Bundesinnenministerium: Wir haben in der vergangenen Sitzung bereits die Frage des Verhältnisses zwischen grenzpolizeilichen Aufgaben, die zum einen im Bundespolizeigesetz und zum anderen im neuen bayerischen Grenzpolizeigesetz niedergelegt sind, behandelt. Herr Schmidt, da haben Sie gesagt, die Wahrnehmung der Aufgaben durch die bayerische Grenzpolizei sei insofern mit dem Bundesgesetz vereinbar, als es darüber ein schriftliches Memorandum of Understanding zwischen bayerischen und Bundesbeamten gibt. Habe ich das richtig verstanden?

Schmidt: Das ist etwas vereinfacht. Das ist nicht der Rechtsgrund, warum das miteinander vereinbar ist, aber das ist ein Teil dessen. Insofern ist es richtig.

Zusatzfrage: Inwiefern wird dadurch die Vorschrift des 2 des Bundespolizeigesetzes erfüllt, das für eine solche Übertragung zwingend vorsieht, dass die schriftliche Vereinbarung im Bundesanzeiger veröffentlicht wird?

Schmidt: 2 des Bundespolizeigesetzes sieht zunächst einmal ein Einvernehmen vor. So steht es im Gesetzeswortlaut. Das Einvernehmen ist, wenn Sie es juristisch auslegen, die stärkste Form der Vereinbarung zwischen zwei Behörden. Einvernehmen bedeutet: Beide Behörden, beide Partner müssen vollständig der gleichen Meinung sein. Es gibt darunter noch einige andere Stufen verwaltungsrechtlicher Zusammenarbeit; da gibt es so etwas wie Benehmen oder Kenntnisnahme. Das Einvernehmen ist das stärkste.

Wie Sie das ausfüllen, ob das, wie es in den Vorschriften weiter heißt, zum Beispiel durch eine richtige Verwaltungsvereinbarung geschieht, die dann auch im Bundesanzeiger zu veröffentlichen ist, oder durch andere, niedriger angesiedelte Varianten, ist zunächst einmal der Frage geschuldet: Was wird damit konkret geregelt?

In diesem Fall der Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und der bayerischen Polizei haben wir uns dafür entschieden, eine ergänzende Verfahrensabsprache zu treffen. Diese ergänzende Verfahrensabsprache - das ist die vom Juli 2018 - führt dazu, dass die bayerische Polizei auf Anforderung und mit Zustimmung der Bundespolizei auf Grundlage von - da kommt eine zweite Norm ins Spiel; die kennen Sie auch schon - 64 BPolG eigenständige Kontrollen auch an Landgrenzen durchführen kann.

Die Befugnisse richten sich dabei nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz. Grenzpolizeiliche Entscheidungen unterliegen weiterhin der Verantwortung der für die Grenzkontrollen zuständigen Bundespolizei. Das soll dazu dienen, dass wir eine saubere Trennung zwischen den Aufgaben der Bundespolizei und den Aufgaben der bayerischen Polizei und weiterhin die Hoheit über die grenzpolizeilichen Aufgaben in der Hand der Bundespolizei haben. Diese Kriterien sind mit dieser Konstruktion aus unserer Sicht erfüllt, zum Beispiel auch entgegen Annahmen des Gutachtens.

Zusatzfrage: Der Schlüsselbegriff ist das Wort "Einvernehmen", wie Sie es eben ausgeführt haben. Dazu sagt 2 BPolG nicht das, was Sie eben gesagt haben, "zum Beispiel", sondern es heißt wörtlich: "Das Einvernehmen ... ist in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem beteiligten Land herzustellen, die im Bundesanzeiger bekannt zu geben ist."

Das ist kein Beispiel, keine Kannvorschrift, sondern eine zwingende Vorschrift für die Aufgabenübertragung nach den Kriterien, die jetzt die bayerische Grenzpolizei anwenden soll. Inwiefern erfüllt Ihre Verfahrensregelung diese Vorschrift?

Schmidt: Da sehe ich gar keinen Widerspruch. Denn Sie wissen: Es gibt solche Vereinbarungen, auch im Bundesanzeiger veröffentlichte, schon. Sie betreffen Fragen des grenzpolizeilichen Einzeldienstes, insbesondere im Bereich des Suchverkehrs mit den Flughäfen.

Zusatz: Nur dort.

Schmidt: Ja, das ist richtig. Dazu gibt es jetzt eine ergänzende Verfahrensabsprache.

Zusatzfrage: Das heißt, die Vorschrift des 2 zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird für die Grenzkontrollen an den Landesgrenzen nicht erfüllt? Das haben Sie eben gerade bestätigt.

Schmidt: Juristisch würde ich diese Schlussfolgerung nicht teilen.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Haufe vom Umweltministerium. Es geht um die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Es soll in dieser Änderung ja auch darum gehen, die Dieselfahrzeuge mit Schadstoffklasse 6 von Fahrverboten auszunehmen. Mich würde interessieren, mit welcher Begründung das erfolgen soll.

Haufe: Die Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 sind auch bereits vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausgenommen worden. Das ist die zentrale Grundlage. Wir haben bei den Euro-6-Fahrzeugen auch den Punkt zu sehen, dass es eine gewisse Verhältnismäßigkeit geben muss, denn die Gruppe der Fahrzeuge, die mengenmäßig die meisten Probleme aufwirft, sind die Euro-5-Fahrzeuge. Es gibt natürlich auch bei Euro-6-Fahrzeugen Emissionsüberschreitungen im NOx-, im Stickoxidbereich, aber die wichtigste Kategorie von Fahrzeugen, die auch maßgeblich für die Luftbelastung verantwortlich ist, ist die Fahrzeuggruppe Euro 5.

Zusatzfrage: Was bedeutet das denn für die Euro-6-Fahrzeuge, die mehr Stickoxide ausstoßen als die 270 Mikrogramm, die für die Fahrverbotszonen dann gelten sollen?

Haufe: Da kann ich jetzt keine allgemeine Aussage treffen. Es gibt ja unterschiedliche Gründe dafür, warum ein Fahrzeug mit Euro-6-Abgasnorm die gesetzliche Abgasnorm nicht erfüllt oder sie doch erfüllt.

Wir haben hier eine Abgasnorm, die sich zwar nicht gerade in der Ausgestaltung befindet, aber die sowohl Fahrzeuge umfasst, die vor mehreren Jahren die Typgenehmigung bekommen haben, als auch solche, die gerade erst die Typgenehmigung bekommen haben, nämlich mit einer verschärften Abgasnorm, das, was wir mit Euro 6d-TEMP bezeichnen. Das sind Fahrzeuge, die als erste Fahrzeuge überhaupt einen Straßenverkehrstest durchlaufen haben, deren Emissionen also auf der Straße getestet wurden. Dann gibt es Fahrzeuge, die nach einem älteren Zulassungsverfahren zugelassen sind.

Dies alleine macht es schon schwieriger, Euro 6 so allgemein jetzt in diese Kategorie aufzunehmen, weil wir hier eine viel komplexere Sachlage haben.

Frage: Das hieße also, im Fall der Fälle könnte ein Euro-6-Fahrzeug, das mehr als 270 Mikrogramm ausstößt, von Fahrverboten nicht betroffen sein, während ein Euro-5-Fahrzeug, das 270 Mikrogramm ausstößt, davon betroffen sein kann?

Haufe: Die Regelung, wie sie jetzt vorgesehen ist und vom Bundeskabinett zwar noch nicht beschlossen wurde, aber erst einmal in Eckpunkten steht, betrifft Euro 4 und Euro 5.

Zusatzfrage: Das heißt, in dem Fall, den ich genannt habe, bin ich mit meinem Euro-6-Fahrzeug unabhängig von dem Schadstoffausstoß, hätte ich jetzt fast gesagt, besser dran als bei einem Euro-5-Fahrzeug?

Haufe: Diesen Schluss haben Sie so gezogen.

Frage: Eine Frage ans Verkehrsministerium: Ich frage noch einmal zu dem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" von gestern, wonach es kommende Woche einen sogenannten Dieselgipfel geben soll. Sie haben sich dazu gestern relativ nebulös geäußert. Sehen Sie heute schon klarer? Stimmt dieser Bericht der "Süddeutschen Zeitung", oder stimmt er nicht?

Friedrich: Das Thema wurde ja schon in der letzten RegPK angesprochen. Es wurde nachgefragt, und es gab dazu auch eine Antwort. Ich kann sie hier nur noch mal wiederholen, wie gestern schon, nämlich dass wir zu internen Gesprächen nichts sagen können. Dabei bleibt es auch heute.

Zusatzfrage: Was sind denn für das Ministerium "interne Gespräche"? Heißt das, dass es nicht presseöffentlich ist? Was bedeutet "internes Gespräch"? Für mich ist das, bei allem Respekt, eher eine Formulierung, um keine Antwort geben zu müssen, ob dieser Gipfel nun stattfindet oder nicht. Was sind interne Gespräche im Ministerium?

Friedrich: Ich denke, die Definition eines internen Gesprächs ergibt sich allein schon aus dem Wort "intern", dass es eben nicht presseöffentlich ist und ein Gespräch im BMVI ist.

Darüber hinaus kann ich Ihnen keine Details zu dem Gespräch nennen. Es tut mir wirklich leid, aber da kann ich Ihnen nicht das liefern, was Sie gerne möchten, nämlich Details zu dem Gespräch.

Frage: Eine Frage an das Finanzministerium: Der ECOFIN tagt kommende Woche und hat das Thema Digitalsteuer auf der Tagesordnung. Da hätte ich nur gern gewusst, ob es in Ihrem Haus einen neuen Stand gibt. Mein letzter Stand ist, dass es zum Ende des Jahres einen Kompromissvorschlag geben soll. Dazu müsste sich dann ja vielleicht die Bundesregierung beziehungsweise Herr Scholz schon geäußert haben. Wie ist da der Stand?

Wogatzki: Es ist richtig, dass die Eurogruppe und die EU-Finanzminister sich am Montag und Dienstag in Brüssel treffen, und das Thema Digitalsteuer wird da sicherlich auch behandelt. Dem möchte ich nicht vorgreifen. Es gibt von uns insoweit keinen neuen Stand.

Freitag, 2. November 2018

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 2. November 2018
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-
2-november-2018-1545554
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang