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PRESSEKONFERENZ/1795: Regierungspressekonferenz vom 5. Dezember 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 5. Dezember 2018
Regierungspressekonferenz vom 5. Dezember 2018

Themen: Verletzung des INF-Vertrags durch Russland, Tunnelanlagen der Hisbollah auf israelischem Staatsgebiet, Teilnahme des Bundesaußenministers am OSZE-Ministerrat, Reise des Bundesaußenministers nach Portugal, Beraterleistungen im Bundesverteidigungsministerium, Gespräch von Vertretern der deutschen Automobilindustrie mit der US-Regierung, Waffenexporte nach Saudi-Arabien, Reise der Bundeskanzlerin zu den Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen früheren US-Präsidenten George Bush, Gespräch auf Staatssekretärsebene zum Thema Flugverspätungen, Razzien gegen die italienische Mafia, Rückführungen nach Afghanistan, Empfang der Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad durch die Bundeskanzlerin, DigitalPakt Schule, in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsbürger, angeblich geplante Reform der Flüchtlingsfinanzierung, Einrichtung eines Onlineprangers durch das Zentrum für Politische Schönheit

Sprecher: SRS'in Demmer, Adebahr (AA), Fähnrich (BMVg), Alemany (BMWi), Zimmermann (BMJV), Petermann (BMI), Neuhaus (BMBF), Schwamberger (BMF)


Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Sie alle haben die gestrige Erklärung der Nato-Außenminister mitbekommen: Die Allianz ist sich einig in der Feststellung, dass Russland den INF-Vertrag seit Längerem durch ein neues Raketensystem verletzt. Die Außenminister haben Russland nachdrücklich aufgefordert, zur Vertragstreue zurückzukehren. US-Außenminister Pompeo hat hierfür eine Frist von 60 Tagen gesetzt.llte diese Frist ergebnislos verstreichen, werden die USA ihre Vertragspflichten suspendieren.

Der INF-Vertrag ist von hoher Bedeutung für die Sicherheit in Europa. Die Bundesregierung begrüßt, dass die amerikanische Regierung seinem Erhalt nochmals eine Chance einräumt.es war auch Thema beim Gespräch der Bundeskanzlerin mit dem Präsidenten am Rande des G20-Gipfels. Es liegt nun an Russland, Ende des Vertrages abzuwenden.

Frage: Frau Demmer, für den Fall, dass Russland das Ende dieses Vertrages nicht abwendet: Sieht die Bundesregierung dann die Notwendigkeit, gegebenenfalls auch zu Gegenmaßnahmen zu kommen und über Aufrüstung nachzudenken?

SRS'in Demmer: Zunächst gilt es, die 60 Tage abzuwarten und nicht weiter darüber zu spekulieren. Es liegt jetzt einzig an Russland, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Vertragstreue vollständig und nachprüfbar wiederherzustellen. Wir müssen dabei realistisch bleiben, denn bislang hat es kaum Anzeichen oder keine Anzeichen gegeben, dass Russland seine Haltung ändern wird.

Das weitere Vorgehen wird sich nach Ablauf der Frist ergeben. Die Bundesregierung wird ihre Haltung dazu natürlich in enger Abstimmung mit allen Nato-Alliierten bestimmen.

Frage: Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Vereinigten Staaten einen Raketenschild mit Stationen in Rumänien und Polen aufgebaut haben, den Moskau ebenfalls als Bruch des INF-Vertrages ansieht?

SRS'in Demmer: Die USA haben detailliert und überzeugend dargelegt, dass damit die INF-Bestimmungen eingehalten werden, im Übrigen auch in ihren bilateralen Gesprächen mit Russland.

Unterstreichen möchte ich zudem, dass es sich bei den von Ihnen angesprochenen Stationen um Bestandteile der rein defensiv ausgerichteten Nato-Raketenabwehr handelt. Dies war schon oftmals Thema, nicht nur bei der Nato, auch hier in der Bundespressekonferenz.

Frage: Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass die USA im Etat für 2018 offenbar Mittel für die Entwicklung eines landgestützten mobilen und A-Waffen-fähigen Marschflugkörpers eingestellt haben, der wohl auch von unabhängigen Experten als Verstoß gegen den Vertrag gesehen wird?

SRS'in Demmer: Dazu liegen mir keine Details vor. Dazu kann ich Ihnen nichts sagen.

Zusatzfrage: Hat ein anderes Ressort der Bundesregierung Kenntnis von diesen in öffentlich nachlesbaren Erklärungen benannten Entwicklungssystemen? - Gut. Danke schön.

Frage: Hat die Bundesregierung irgendwelche Hinweise auf irgendwelche möglichen Verstöße der Amerikaner in Sachen INF-Vertrag?

SRS'in Demmer: Nein.

Zusatzfrage: Gar nichts?

SRS'in Demmer: Nein, ich kann Ihnen davon nichts berichten.

Zusatzfrage: Frau Adebahr?

Adebahr: Ich glaube, das war gestern auch Teil der Erklärung der Nato, auf die ich Sie gerne noch mal verweisen würde: Die Gesamtheit der Alliierten - die Geschlossenheit des Bündnisses ist da sehr wichtig - ist der Meinung, dass Russland den INF-Vertrag verletzt, dass die amerikanische Seite den Vertrag bisher eingehalten hat und dass sie nicht in Verletzung zu diesem Vertrag steht, sondern dass es jetzt an Russland ist, wie Frau Demmer schon gesagt hat, die Vertragstreue und die "full compliance" wiederherzustellen.

SRS'in Demmer: Die Bundesregierung hat Berichte über Tunnelanlagen der Hisbollah, die über die libanesisch-israelische Grenze hinweg in das Staatsgebiet Israels hinein angelegt worden sind, mit Sorge zur Kenntnis genommen. Nach israelischen Angaben wurde gestern bereits ein Tunnelsystem von Libanon nach Israel aufgedeckt und zerstört. Das israelische Vorgehen gegen ähnliche Anlagen wird fortgesetzt.

Die Bundesregierung verurteilt das aggressive Vorgehen der Hisbollah scharf, das in diesen Tunnelanlagen offenbar wird. Die Verletzungen israelischen Staatsgebiets machen deutlich, dass die Hisbollah einen destabilisierenden Einfluss in der Region ausübt und die territoriale Integrität Israels verletzt.

Frage: Ist das Vorgehen der Hisbollah in irgendeiner Weise geeignet, gegenüber dem Iran im Hinblick auf dessen Unterstützung von Hisbollah neu vorstellig zu werden? Hat das irgendeinen Einfluss auf die Iranpolitik?

Adebahr: Das ist ein Vorfall, der sich vor Kurzem ereignet hat, den wir erst einmal verurteilen. Dass wir Irans Rolle in der Region kritisch sehen und als problematisch empfinden, sowohl was die Unterstützung des Assad-Regimes in Syrien als auch der Hisbollah angeht, ist bekannt; darüber haben wir hier schon öfter gesprochen.

Wir führen mit dem Iran auch einen Dialog zu regionalen Fragen, in dem es um solche Themen geht. Ich kann nicht vorgreifen, inwieweit das Konkrete, das jetzt passiert ist, dort zur Sprache gebracht werden wird, aber unsere Grundhaltung ist da, glaube ich, sehr klar.

Ich möchte Ihnen gern ankündigen, dass Außenminister Maas morgen nach Mailand reisen wird, um am OSZE-Ministerrat teilzunehmen. Es wird bei dem Treffen um eine ganze Bandbreite von Themen gehen, natürlich auch um die Fragen der Ukraine und die Lage am Asowschen Meer.

Die Außenminister wollen aber auch über die Zukunft der europäischen Sicherheitsarchitektur, für die die OSZE ja eine ganz zentrale Organisation ist, beraten und auch über die Zukunft der Rüstungskontrolle sprechen. Ein wichtiges Thema wird dabei der sogenannte Strukturierte Dialog sein. Das ist ein Forum, in dem mit Russland auf Hauptstadtebene über Sicherheits- und auch militärische Fragen diskutiert wird. Deutschland hat diesen Strukturierten Dialog 2017 unter unserem Vorsitz in der Organisation ins Leben gerufen. Es wird auch darum gehen, wie es mit diesem Strukturierten Dialog weitergeht.

Zudem sind verschiedene bilaterale Gespräche des Außenministers geplant, unter anderem mit Außenminister Klimkin aus der Ukraine und mit Außenminister Lawrow, wobei man mit beiden die Situation am Asowschen Meer und, nach dem gestrigen Treffen, natürlich auch INF-Fragen besprechen kann.

Abends geht es für den Außenminister direkt weiter nach Portugal, wo ein bilateraler Besuch ansteht. In Lissabon wird Außenminister Maas den portugiesischen Außenminister Augusto Santos Silva treffen. Es wird dabei um europäische Fragen gehen, insbesondere um die Ausgestaltung der sogenannten Trio-Ratspräsidentschaft, die uns in Haus steht.

Deutschland wird im zweiten Halbjahr 2020 die EU-Ratspräsidentschaft innehaben, gefolgt von Portugal und Slowenien. Der slowenische Außenminister war schon zu Gast, sodass wir schon jetzt, anderthalb Jahre vorher, damit beginnen, ein Programm für die Trio-Präsidentschaft gemeinsam zu besprechen und aufs Gleis zu setzen.

Frage: Ich habe eine Frage ans Verteidigungsministerium. Es geht um das Thema Beraterleistungen. Dazu wird es in der kommenden Woche erneut eine Sondersitzung des Verteidigungsausschusses geben. Das Ministerium hat in vielen Seiten versucht, Aufklärung zu bieten. Ich würde gerne wissen, ob die Ministerin die Meinung der Opposition teilt, dass es nächste Woche noch offene Fragen gibt, die es zu klären lohnt, oder ob aus Sicht des Ministeriums eigentlich alle Fragen beantwortet sind.

Fähnrich: Zu dem Thema hat sich die Ministerin ja bereits im Bundestag geäußert. Es gab dazu eine Debatte. Es gab bereits einige Sitzungen dazu, auch im Verteidigungsausschuss. Es wurde klar Stellung bezogen, dass Beraterleistungen notwendig sind. Das ist nicht von der Hand zu weisen. Wofür, wurde auch gesagt. Inwiefern entsprechende Leistungen nicht erbracht wurden oder man die Leistungen erhalten hat, wurde auch geklärt.

Inwiefern parteilich in den entsprechenden Gremien oder in den entsprechenden Sitzungen noch Fragen hochkommen, vermag ich nicht zu erklären. Üblich ist es, dass vor solchen Sitzungen noch Fragen gestellt werden. So war es auch beim letzten Mal. Somit kann ich Ihnen keine Auskunft geben, inwiefern noch weitere Fragen zu diesem Aspekt in der nächsten Woche gestellt werden.

Zusatzfrage: Ich wollte mich auch nicht nach den Fragen erkundigen, sondern ich habe Sie gefragt, ob die Antworten, die das Ministerium gegeben hat, aus Sicht des Ministeriums abschließend und vollständig sind.

Fähnrich: In Bezug auf die Kritik des Bundesrechnungshofs, die bis in den Mai zurückgeht, haben wir uns in den entsprechenden Verfahren ausreichend und umfangreich geäußert.

Zusatzfrage: In der nächsten Woche soll auch die ehemalige Staatssekretärin Katrin Suder befragt werden. Wenn ich es richtig sehe, muss das Ministerium einer solchen Aussage zustimmen. Ist das Ministerium der Meinung, dass Frau Suder gehört werden und aussagen sollte?

Fähnrich: In welcher Form sich die ehemalige Staatssekretärin dort äußern wird, dazu liegen mir keine Erkenntnisse vor. Dazu sollten wir das Event abwarten.

Zusatz: Aber eine Entscheidung darüber muss das Ministerium ja vor dem Event treffen.

Fähnrich: Wie gesagt, mir liegen akut noch nicht die Entscheidungsvorgänge vor, ob Frau Suder zu diesem Zeitpunkt und an diesem Tag dort vorstellig wird. Somit kann ich Ihnen auch keine Auskunft darüber geben.

Frage: Ich würde gerne Sie, Frau Demmer, und vielleicht auch das Wirtschaftsministerium etwas zu dem Gespräch fragen, das es gestern zwischen deutschen Autochefs und Trump sowie US-Ministern gegeben hat: Ist die Bundesregierung von den deutschen Gesprächsteilnehmern inzwischen über das Ergebnis dieses Gesprächs informiert worden?

Mich würde zum Zweiten interessieren, ob die Bundesregierung, falls sie informiert worden ist, Anlass dazu hat, zu glauben, dass US-Zölle auf europäische Autoimporte weniger wahrscheinlich geworden sind?

Dann hätte ich gerne von Frau Adebahr gewusst, ob eine Vertreterin der Botschaft bei dem Gespräch dabei war.

SRS'in Demmer: Ich kann hier noch mal wiederholen, was wir auch in den vergangenen Pressekonferenzen dazu schon gesagt haben: Auf politischer Ebene liegt die Zuständigkeit für Handelsfragen bei der Europäischen Kommission.

Wie Sie wissen, laufen aktuell Gespräche zwischen der EU-Kommission und den Vereinigten Staaten über eine Verbesserung der transatlantischen Handelsbeziehungen und eine Stärkung der wirtschaftlichen Beziehungen. Das ist also voneinander getrennt zu betrachten.

Unbestritten ist aber, dass deutsche Automobilunternehmen auch große Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten von Amerika sind und viel Geld dort investieren. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass es dort Gespräche gegeben hat. Darin zeigt sich auch die große Verflechtung unserer Wirtschaft. Wir freuen uns, zu hören, dass die Gespräche in guter Atmosphäre verlaufen sind und die Automobilunternehmen die Gelegenheit hatten, dem US-Präsidenten ihre Unternehmenspolitik zu erläutern.

Diese Gespräche haben einen unternehmerischen Hintergrund und sind, um das noch mal klar zu wiederholen, von handelspolitischen Verhandlungen klar zu trennen.

Alemany: Ich kann nicht viel ergänzen, außer dass ich die Kollegin voll unterstützen kann. Wir stehen natürlich auch mit den Automobilfirmen im Kontakt, aber es liegt hier nicht an uns, aus internen Gesprächen zu berichten.

Grundsätzlich ist Dialog immer gut, also wenn man miteinander im Gespräch bleibt. Aber es wurde ja gerade schon klargemacht, dass in Brüssel verhandelt wird und nicht in anderen Gremien.

Vielleicht kann ich ganz kurz noch mal verstärken, was sicherlich auch in den Gesprächen Thema war und was in unseren politischen Gesprächen mit der amerikanischen Seite immer Thema ist, nämlich dass sich die transatlantische Zusammenarbeit für beide Seiten immer als sehr fruchtbar dargestellt hat. So stammen zum Beispiel 80 Prozent der ausländischen Direktinvestitionen in den USA aus Europa. In den letzten Jahren haben sich die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den USA so positiv entwickelt, dass insgesamt 15 Millionen Jobs geschaffen werden konnten.

Wenn man nur die deutschen Firmen betrachtet - ich meine jetzt nicht nur die Autofirmen, sondern deutsche Firmen insgesamt -, dann haben sie in den USA 670 000 Jobs geschaffen. Man sieht also: Es ist eine fruchtbare Zusammenarbeit. Deswegen sind Gespräche über Handel und vor allem Gespräche mit dem Ziel, Handelshemmnisse zu beseitigen, immer sehr gut.

Adebahr: Die Gespräche fanden ja in verschiedenen Formaten mit verschiedenen Personen statt. Unsere Botschafterin, Frau Haber, war bei diesem einen Gespräch mit Präsident Trump anwesend, bei den anderen nicht.

Frage: Frau Adebahr, mir geht es um das Thema der ausgesetzten Waffenexporte nach Saudi-Arabien. Verzeihen Sie mir, falls die Frage bereits gestellt wurde. Nach Recherchen des "Stern" liefert die Firma Rheinmetall über Joint Ventures in Italien und Südafrika weiterhin Waffen nach Saudi-Arabien. Dazu hätte ich gerne eine Stellungnahme der Regierung.

Adebahr: Vielleicht möchte das Wirtschaftsministerium dazu etwas sagen.

Alemany: Ich kann nur gern erklären, wie das mit unserer Rüstungsexportkontrolle läuft. Wenn eine Firma sich in unserem Staatsgebiet befindet, unterliegt sie auch den deutschen Regelungen zur Rüstungsexportkontrolle. Wenn eine Firma sich auf einem anderen Staatsgebiet befindet, zum Beispiel in Italien oder auch Südafrika, unterliegt sie den dortigen Gegebenheiten. Das ist bei Mindestlohnregelungen und Umweltschutzstandards nicht anders als bei der Rüstungskontrolle. Das ist auch bei Tochterfirmen von Rüstungsfirmen der Fall.

Würde ein Produkt oder ein wie auch immer geartetes Know-how von der deutschen Firma auf eine ausländische Tochterfirma übertragen, würde dafür auch wieder die Genehmigungspflicht, sprich: das deutsche Rüstungsexportkontrollsystem, gelten.

Zusatzfrage: Dann sieht die Regierung darin kein Unterlaufen der Rüstungsexportkontrolle?

Alemany: Nein. Wenn es ein Unterlaufen gäbe, wäre das strafbewehrt, so wie immer in der Rüstungsexportkontrolle, und es wäre entsprechend zu ermitteln.

Frage: Es gab in der Berichterstattung gestern Experten zu hören, die darauf hinwiesen, dass in den USA Gesetzeslagen vorhanden seien, mit denen solche, ich nenne es mal, Umwege oder auch die direkte Involvierung von Fachwissen über Beraterverträge gesetzlich unterbunden werden können.

Erwägt die Bundesregierung, in Deutschland Gesetzesinitiativen in dieser Richtung auf den Weg zu bringen, da das, was Rheinmetall tut, mindestens politisch dem erklärten Willen der Bundesregierung eindeutig widerspricht?

Alemany: Ihre These, dass das so ist, würde ich mir nicht zu eigen machen. Es ist in Deutschland bereits geregelt. Denn jedes Know-how, das aus Deutschland ins Ausland exportiert wird, sei es zu anderen Ländern, sei es zu Tochterfirmen, unterliegt bereits der Rüstungsexportkontrolle. Es muss also gesetzlich nicht mehr geregelt werden; es ist bereits geregelt.

Zusatzfrage: Dennoch kann dieses Unterlaufen faktisch stattfinden. Deutsche Rüstungsunternehmen können Waffen, die von Deutschland aus nicht exportiert werden dürften, über Tochterfirmen produzieren und liefern, und Wissenschaftler mit ihrem Know-how - auch das ist Teil der Berichterstattung gewesen - können direkt Beraterverträge schließen, zum Beispiel mit Mohammed bin Salman. So etwas ist offenbar in den USA gesetzlich unterbindbar, in Deutschland wohl nicht.

Deswegen die Frage: Plant die Bundesregierung, deutsche Gesetze in dieser Richtung zu verändern?

Alemany: Es ist die gleiche Frage; deswegen gibt es die gleiche Antwort noch einmal: Gäbe es einen Know-how-Transfer - das kann über Blaupausen oder Ideen oder Ingenieurswissen geschehen - oder würde ein richtiges Produkt, ein Rüstungsprodukt mit einem Mitarbeiter oder auch auf anderem Weg oder digital das Land verlassen, würde es bereits unserer Rüstungsexportkontrolle unterliegen.

Es liegt an dem Unternehmen, sich an die Gesetze zu halten; das gilt bei anderen gesetzlichen Regelungen genauso. Würde das unterlaufen werden, indem ein solches Wissen ohne Genehmigung angewendet wird, wäre das strafbewehrt. Das ist in Deutschland sogar sehr streng strafbewehrt.

Frage: Wird denn gerade überprüft, ob Rheinmetall dieses Verbot eines Know-how-Transfers aus Deutschland unterläuft, indem eine Tochterfirma zusammen mit der südafrikanischen Denel in Saudi-Arabien eine Mörserfabrik betreibt?

Alemany: Das wäre, wenn es einen Anfangsverdacht gäbe, Sache der Ermittlungsbehörden, so wie das in Deutschland nun einmal geregelt ist. Dazu kann ich Ihnen also keine Auskunft geben.

Frage: Frau Alemany, weiß die Bundesregierung, was die südafrikanische Tochterfirma von Rheinmetall alles exportiert und wohin sie das exportiert?

Alemany: Ich weiß das nicht, ich muss das aber auch nicht wissen.

Zusatz: Die Bundesregierung - wissen Sie das?

Alemany: Was wir wissen müssen, ist, was eine deutsche Rüstungsfirma aus Deutschland heraus exportiert - auch an ihre Tochterfirmen.

Zusatzfrage: Sie müssen und wollen nicht wissen, was die südafrikanische Rheinmetall-Tochter exportiert?

Alemany: Das ist Ihre Interpretation, die ich mir nicht zu eigen mache.

Zusatz: Ich habe ja eine Verständnisfrage gestellt, damit ich das verstehe.

Alemany: Ich muss wissen, was eine deutsche Firma aus unserem Land in der Rüstung exportiert. Das wissen wir. Was eine Tochterfirma in Südafrika exportiert, ist kein Wissen, das die deutsche Bundesregierung vorhalten muss.

Frage: Frau Demmer, sind in Verbindung mit dem heutigen Besuch der Kanzlerin in den USA - sie ist da ja zur Beisetzung des verstorbenen früheren US-Präsidenten - inzwischen doch irgendwelche Gespräche auf der politischen Ebene, irgendwelche separaten Gespräche abseits von Zusammentreffen bei den Beisetzungsfeierlichkeiten geplant, möglicherweise mit Vertretern der US-Regierung?

SRS'in Demmer: Die Kanzlerin möchte mit ihrem Besuch ihre Anteilnahme am Tod dieses Präsidenten gegenüber dem amerikanischen Volk ausdrücken. Dass es am Rande einer solchen Zeremonie zu Begegnungen kommt, kann ich nicht ausschließen, ich kann dem aber auch nicht vorgreifen. Geplant ist derlei nicht; ich kann Ihnen da von nichts berichten.

Frage: An das Justizministerium: Es gibt ja heute auf Arbeitsebene ein Gespräch zum Thema Flugverspätungen und wie man damit umgeht. Dazu würde mich gerne die Haltung der Ministerin interessieren. Was erhoffen Sie sich von diesem Gespräch? Das ist zwar nur auf Staatssekretärsebene, aber gibt es da vielleicht Pläne, die Sie initiativ ergreifen wollen?

Zimmermann: Ich kann mitteilen, dass das Gespräch heute zwischen 13 und 15 Uhr stattfinden wird und dass es dazu eine Pressemitteilung geben wird. Den Ergebnissen möchte ich an dieser Stelle noch nicht vorgreifen.

Zusatzfrage: Aber können Sie das Thema vielleicht ein bisschen eingrenzen? Schreiben Sie dann in die Pressemitteilung "Flugverspätungen - ärgerlich", und das war es, oder wie ist das?

Zimmermann: Nein. Unter anderem wird das Thema Entschädigungen angesprochen. Insgesamt geht es um Verbraucherrechte im Flugverkehr, und da ist sicherlich das Thema der Entschädigungszahlungen das mit dem größten Interesse.

Frage: Wie bewertet die Bundesregierung die heutigen Razzien gegen die italienische Mafia in Deutschland? Was für Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der Aktivitäten der italienischen Mafia?

SRS'in Demmer: Es handelt sich da um innerstaatliche Vorgänge, die ich hier nicht kommentieren möchte.

Petermann: Ich kann vielleicht helfen - nicht aufklären, aber helfen -: Aufgrund der Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nach dem Grundgesetz die Länder für diese Maßnahmen zuständig, und sie sind auch in deren Zuständigkeit erfolgt. Deswegen kann ich Ihnen an dieser Stelle auch keine Auskunft darüber erteilen.

SRS'in Demmer: Ich möchte noch etwas ergänzen: Ich hatte Sie so verstanden, als ging es um die Razzien in Italien. Die kommentiere ich hier nicht. Bei allem Weiteren schließe ich mich aber Frau Petermann an.

Frage: Frau Petermann, können Sie bestätigen, dass der Abschiebeflug in Afghanistan angekommen ist, und können Sie vielleicht auch noch etwas zu den Insassen sagen?

Petermann: Das kann ich gerne machen. Es hat ein Flug nach Afghanistan stattgefunden. 14 männliche Personen wurden nach Afghanistan zurückgeführt, davon fünf aus der Strafhaft und eine Person aus dem Ausreisegewahrsam.

Frage: Was ist mit den anderen acht? Sie haben jetzt nur fünf Strafhäftigen und eine andere Person genannt.

Petermann: Ich kann das gerne noch einmal sagen. Wir hatten ja schon im Zusammenhang mit dem letzten Rückführungsflug darüber gesprochen, dass es sich nicht zwingend um Straftäter handelt beziehungsweise dass die Länder bei den Rückführungen unterschiedlich verfahren. Es kommt nach dem jüngsten Bericht über die Lage in Afghanistan eben nicht mehr darauf an, dass es sich zwingend um Straftäter, um Identitätstäuscher oder um Gefährder handelt. Es gibt einzelne Bundesländer, die nur diese Gruppe zurückführen; andere Bundesländer tun das nicht. Deswegen ist das für uns als Information auch nicht mehr relevant. Relevant ist vielmehr nur, ob es sich um solche Fälle handelt, die unmittelbar aus der Strafhaft, aus der Justizvollzugsanstalt zurückgeführt werden sollen, weil das für die begleitende Bundespolizei von Interesse ist.

Zusatzfrage: Zu den fünf Strafhäftigen: Was für Straftaten haben die denn begangen beziehungsweise was wurde denen vorgeworfen?

Petermann: Das kann ich Ihnen auch dieses Mal nicht sagen, weil wir die Informationen dazu nicht haben.

Frage: Es wird kritisiert - zum Beispiel auch vonseiten der Vereinten Nationen -, dass bei der Einschätzung der Situation in Afghanistan bestimmte Dokumente wie zum Beispiel Länderberichte des UNHCR, die offenbar zu anderen Einschätzungen kommen als die Erkenntnisse deutscher Institutionen, bei der Entscheidung über Abschiebeflüge nicht mit herangezogen werden. Ist das so, oder tun Sie das und bewerten nur anders? Wer kann dazu etwas sagen?

Adebahr: Der Lagebericht des Auswärtigen Amtes greift auf verschiedene Quellen zurück: Er greift in der Tat auf Quellen internationaler Organisation zurück, er greift auf unser Personal vor Ort in der Botschaft zurück und er greift auf Erkenntnisse internationaler Organisationen im Land, also Nato-Stellen usw., zurück. Aus dem Lagebericht kann ich Ihnen hier nicht vortragen - wir haben hier mehrfach darüber gesprochen, dass das ein eingestuftes Dokument ist. Die Entscheidung darüber, wie die einzelnen Stellen mit einer Abschiebung umgehen, also wie sie den Bericht lesen und welche Erkenntnisse sie für die konkreten Einzelfälle ziehen, nach denen zu urteilen ist, liegt bei den jeweiligen Stellen. Wir speisen sehr, sehr viele Quellen in unseren Lagebericht ein.

Zusatzfrage: Nur damit ich es richtig verstehe: Auch Dokumente wie die Länderberichte des UNHCR gehen in Ihre Lageberichte ein? Werden die im Original oder als Anlage an die Entscheidungsstellen weiterübermittelt, oder wie wird damit umgegangen?

Adebahr: Zum genauen Umfang und zur Struktur des Dokuments - ob es da Anhänge gibt oder nicht - kann ich Ihnen, weil es eingestuft ist, nichts sagen. Fakt ist, dass wir versuchen, für ein Lagebild ein ganz umfassendes Quellenset heranzuziehen, und da fließen eben ganz verschiedene Dokumente ganz verschiedener internationaler Organisation und eigene Erkenntnisse ein.

Frage: Frau Demmer, am Montag gab es das Treffen zwischen der Kanzlerin und der Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad. Frau Murad hat auf Twitter geschrieben, sie habe die Kanzlerin darum gebeten, zu helfen, die Sindschar-Region mit zu schützen, und sie beim Wiederaufbau zu unterstützen sowie darum, dass Jesiden als Asylbewerber anerkannt werden. Was war die Antwort der Kanzlerin darauf?

SRS'in Demmer: Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Zusatzfrage: War es vertraulich?

SRS'in Demmer: Das Gespräch war mit Sicherheit vertraulich. Gegebenenfalls können wir etwas nachreichen, weil ich jetzt tatsächlich passen muss. Aber grundsätzlich berichten wir ja nicht aus vertraulichen Gesprächen. Sollte es möglich sein, melden wir uns.

Frage: Heute tagen die Ministerpräsidenten in Sachen Digitalpakt. Es offenbart sich ja doch eine gewisse Widerstandsfront gegen die Pläne der Bundesregierung. Wie gedenkt die Bundesregierung damit umzugehen, damit es vielleicht doch noch gelingt, dass zum 1. Januar die dringend benötigte Digitalausstattung an den Schulen anlaufen kann?

SRS'in Demmer: Ich kann Ihnen dazu keinen neuen Stand mitteilen. Wir haben hier schon dazu Stellung genommen. Die Haltung der Bundesregierung zu diesem Thema hat sich nicht geändert. Zudem hat gestern auf dem Digital-Gipfel in Nürnberg die Bundeskanzlerin noch einmal darauf Bezug genommen und noch einmal für den Digitalpakt geworben. Um den DigitalPakt Schule erfolgreich auf den Weg zu bringen, ist die Grundgesetzänderung eine wichtige Voraussetzung. Der Bundestag hat ihr in der vergangenen Woche mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt. Jetzt liegt der Ball beim Bundesrat, und jetzt warten wir die Entscheidung der Länderkammer ab.

Neuhaus: Ich möchte das für das BMBF noch ergänzen. Die Ministerin hat sich gestern noch einmal dazu geäußert. Gern möchte ich Ihnen das Zitat vorlesen:

"Alle Schüler, Eltern und Lehrer in Deutschland warten auf den Start des DigitalPakts Schule. Es liegt jetzt in den Händen der Ministerpräsidenten, endlich den Startknopf zu drücken für moderne, digitale Bildung in Klassenzimmern. Die Zeit ist reif: Die Bund-Länder-Vereinbarung kann unterschrieben werden. Das Geld steht zur Verfügung. Und wir könnten im Januar 2019 beginnen. Ich werbe bei den Ländern dafür, der Grundgesetzänderung im Bundesrat jetzt zuzustimmen."

SRS'in Demmer: Vielleicht kann ich auch noch etwas ergänzen. Grundsätzlich gilt, dass der DigitalPakt Schule eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern ist und entsprechend der föderalen Zuständigkeiten eine ganz klare Aufgabenverteilung vorgesehen ist.

Frage: Frau Adebahr, können Sie uns die aktuelle Zahl der deutschen beziehungsweise deutsch-türkischen Gefangenen in der Türkei geben?

Adebahr: Der Stand ist, denke ich, unverändert gegenüber dem, als wir zum letzten Mal hier darüber sprachen. Aktuell befinden sich insgesamt 49 deutsche Staatsangehörige in türkischer Haft. Daneben sind uns 38 Fälle von Deutschen bekannt, die aufgrund einer Ausreisesperre die Türkei nicht verlassen können. Weiterhin sind von 35 Deutschen, die seit dem Putschversuch 2016 mutmaßlich wegen politischer Strafvorwürfe inhaftiert wurden, fünf in türkischer Haft.

Frage: Ich möchte das Finanzministerium fragen: Ist es richtig, dass in Ihrem Hause von Ihrem Minister eine grundlegende Reform der Flüchtlingsfinanzierung geplant ist, und, wenn ja, wie soll sie künftig aussehen?

Schwamberger: Dazu kann ich Ihnen jetzt nichts sagen. Das ist mir nicht bekannt.

Frage: An das Innenministerium: Ich weiß nicht, ob Sie es schon gesehen haben. Das Zentrum für Politische Schönheit hat eine neue Aktion gestartet. Die Frage ist: Sehen Sie das als reines Kunstprojekt, oder haben Sie vielleicht Daten, dass die Menschen, zu deren Denunziation aufgerufen wird, tatsächlich reale Menschen sind?

Petermann: Ich habe dazu keine näheren Informationen. Der Freistaat Sachsen hat Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in Chemnitz ergriffen und prüft mögliche Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Kunsturheberrecht und Beleidigung. So weit ist das im Freistaat Sachsen dort in den richtigen Händen.

Ganz allgemein kann man schon sagen, dass das Monopol zur Strafverfolgung beim Staat liegt, bei den Polizei- und Justizbehörden, und da sollte es bleiben. Gerade was Fahndungsaufrufe angeht, gibt es ganz strenge Regularien nach der StPO. Das sollte auch so bleiben.

Mittwoch, 5. Dezember 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 5. Dezember 2018
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-5-dezember-2018-1557620
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2018

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