Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


PRESSEKONFERENZ/1800: Regierungspressekonferenz vom 17. Dezember 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 17. Dezember 2018
Regierungspressekonferenz vom 17. Dezember 2018

Themen: UN-Klimakonferenz in Kattowitz, Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen die Volkswagen AG, mögliche Schaffung eines Härtefallfonds für bei der Rentenüberleitung Benachteiligte aus der DDR, Verdacht auf mögliche Korruptionsstraftat im Zusammenhang mit der Instandsetzung des Segelschulschiffs "Gorch Fock", Situation an der Grenze zwischen Russland und der Ukraine, angeblicher Brief des russisch-orthodoxen Patriarchen, Gaspipeline Nord Stream 2, Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen, Ermittlungen gegen ein mutmaßlich rechtsextremes Netzwerk innerhalb der Polizei, voraussichtliche Asylzahlen in 2018, Europäischer Verteidigungsfonds, Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung, Jemen-Krieg

Sprecher: StS Seibert, Fichtner (BMU), Küchen (BMAS), Flosdorff (BMVg), Adebahr (AA), Einhorn (BMWi), Petermann (BMI), Buser (BMVI)


Vors. Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Morgen! Ich will für die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung ein paar Worte zum Abschluss der Klimakonferenz in Kattowitz sagen. Vorab: Die Vertreter der Bundesregierung haben die Verhandlungen in Kattowitz mit sehr großem Engagement geführt. Die Bundeskanzlerin freut sich, dass diese wichtige Konferenz zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Wir sehen in dem Ergebnis von Kattowitz auch ein wichtiges Signal für den Multilateralismus. Das Ergebnis von Kattowitz beweist: Es ist möglich, einen globalen Konsens für den Klimaschutz zu erreichen. Das ist besonders wichtig für die Staaten, die am stärksten unter den Folgen des Klimawandels leiden und die wir mit unserem Einsatz für den Klimaschutz unterstützen.

Nach drei Jahren Verhandlungen hat sich die Staatengemeinschaft nun auf gemeinsame Regeln zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens verständigt. Zum ersten Mal ab 2024 wird es gemeinsame Mindeststandards zur Berichterstattung der Staaten über ihre Emissionen und ihre Klimaschutzmaßnahmen geben. Die Verhandlungspartner haben also in Kattowitz gezeigt, dass Anstrengungen beim Klimaschutz erfolgreich sein können, wenn die Staatengemeinschaft zusammenarbeitet. Alle Vertragsstaaten wissen, dass wir nur gemeinsam Erfolge erzielen werden. Wir alle wissen auch, dass die Industrieländer eine besondere Verantwortung tragen und dass sie deshalb beim internationalen Klimaschutz vorangehen müssen.

Frage: Herr Altmaier hat sich gestern geäußert und gesagt, es brauche eine neue Anstrengung auch in Deutschland vonseiten der Politik und der Wirtschaft. Wird das von der Kanzlerin auch so gesehen?

StS Seibert: Das wird von der gesamten Koalition so gesehen. Bereits in unserem Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, dass die Bundesregierung ein Gesetz verabschieden will, das die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet. Es ist festgeschrieben, dass dieses Gesetz im Jahre 2019 verabschiedet werden soll. Das ist, wie die Bundeskanzlerin auch öffentlich schon gesagt hat, eine große Herausforderung.

Zusatzfrage: Es ist auch die Frage, wie scharf dieses Gesetz sein wird. Herr Miersch von der SPD hat gestern gesagt, dass man bei Nichteinhaltung der Vorgaben in den verschiedenen Sektoren auch über Strafzahlungen nachdenken müsste. Würde die Kanzlerin dabei mitgehen?

StS Seibert: Ich möchte von hier aus die regierungsinterne und koalitionsinterne Debatte über dieses Gesetz, das wir uns für 2019 vorgenommen haben, nicht vorwegnehmen. Es ist ein Ziel, das sich die Regierung gesetzt hat. Lassen Sie es uns jetzt erarbeiten.

Frage: Herr Seibert, wenn die Industrieländer vorangehen müssen und wenn man das auf Deutschland überträgt, wäre es dann nicht an der Zeit, dass auch einmal die Sektoren einen Beitrag zur CO2-Einsparung leisten, die dafür bisher wenig tun? Ich denke dabei vor allem an den Verkehr, an die Autoindustrie usw. Die Hauptlast bei der Reduktion von CO2 hat bisher die Energiewirtschaft getragen, indem sie Kohlekraftwerke stillgelegt hat. Mich würde interessieren, wie die Position der Kanzlerin dazu ist.

StS Seibert: Ich will Ihnen gern ein Beispiel geben, wo Deutschland - das hat sich gerade in den letzten Tagen und Wochen wieder gezeigt - ganz klar vorangeht. Wir haben unsere Beiträge zur Klimafinanzierung im Green Climate Fund verdoppelt. Das ist das wichtigste, das zentrale Instrument der internationalen klimapolitischen Finanzierung. Deutschland ist mit 750 Millionen Euro schon jetzt einer der größten Geber und hat dennoch, weil die Mittel nicht ausreichen, um die weltweit notwendigen Projekte umzusetzen, die Verdopplung beschlossen. Das heißt, dass wir ab 2019 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen werden. Das kann man, finde ich, durchaus als ein Vorangehen bezeichnen.

Auch das, was Sie ansprechen, ist in den Maßnahmen der Bundesregierung enthalten. Wir haben nicht nur vor, das Klimaschutzgesetz 2019 zu verabschieden, sondern wir haben auch bereits beispielsweise die Plattform "Zukunft der Mobilität" eingesetzt. Dabei geht es natürlich genau darum, welche Vorschläge gemacht werden können, damit auch der Verkehrssektor seinen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leistet.

Im Übrigen weise ich Sie auf die Arbeit der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" hin, die seit Juni tagt und natürlich auch strukturelle wirtschaftliche Veränderungen im Sinne einer schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung diskutiert.

Frage: Gemeinsame Regeln zur Umsetzung aufzustellen ist ungefähr so, als wenn man sich darauf einigt, welches Fieberthermometer man benutzt. Das beseitigt ja noch nicht die Ursachen der Krankheit.

Ich habe eine Frage an das Umweltministerium über die positiv zu bewertende Aufstellung gemeinsamer Regeln hinaus. Was muss besonders in Bezug auf Deutschland konkret angepackt werden? Ist es der Braunkohleausstieg, ist es der Verkehrssektor, oder sind es andere Schwerpunkte? Mit welchen konkreten Plänen kann das BMU vorangehen, das in der Regierung ja federführend dafür ist?

Fichtner: Das Aufstellen gemeinsamer Regeln sollte man nicht Kleinreden. Wenn sich 197 Staaten, wie Samstagabend geschehen, auf 133 Seiten Text, guten Text, einigen, dann ist das in diesen Zeiten fast schon ein Kleines Wunder. Das haben wir am Samstagabend geschafft. Es ist wichtig, dass wir diese Regeln haben.

Um das anschaulich zu beschreiben: Es ist jetzt zum ersten Mal so, dass sich nicht nur die halbe Welt, sondern die ganze Welt beim Klimaschutz in die Karten schauen lässt. Das System des Pariser Abkommens ist auf Vertrauen angelegt. Das heißt, jeder Staat macht seine Zusagen, jeder Staat tut, was er kann. Aber damit das funktioniert, muss auch jeder sehen, was die anderen tun. Dafür ist dieses Paket unverzichtbar. Es ist zum ersten Mal weltweit verbindlich. Wir haben jetzt alles geregelt, was man braucht, um das Pariser Klimaschutzabkommen umzusetzen. Mit Kattowitz haben wir jetzt mehr Verbindlichkeit im globalen Rahmen.

Was wir jetzt für Deutschland brauchen, um auf Ihre Frage zurückzukommen, ist ebenfalls mehr Verbindlichkeit. Wir brauchen mehr Verbindlichkeit beim Klimaschutz in Deutschland, um das international Zugesagte wirklich umsetzen zu können. Das wollen wir mit einem Klimaschutzgesetz tun, das Ministerin Schulze Anfang des nächsten Jahres vorlegen wird. Es soll für alle Sektoren verbindlich festlegen, was sie bis wann beitragen werden. Mit dem Klimaschutzplan haben wir schon im Jahr 2016 wichtige Vorarbeiten geleistet. Darauf wird das aufbauen.

Zusatzfrage: Sie sagen, die ganze Welt habe sich darauf geeinigt. Die USA sind aus dem Pariser Abkommen ausgestiegen. Kann man da noch von der ganzen Welt reden?

Fichtner: Die USA haben diesem Paket vorgestern zugestimmt.

Zusatzfrage: Gilt das auch, wenn Sie aus dem Abkommen von Paris ausgestiegen sind?

Fichtner: Um es jetzt ganz technisch zu beantworten: Das Paket wurde auch im Rahmen der Klimarahmenkonvention angenommen, nicht nur von den Mitgliedsstaaten des Pariser Abkommens. Insofern gilt das auch für jene.

Wenn sie aus dem Pariser Abkommen aussteigen, dann ist das natürlich ein Rückschlag. Allerdings haben die USA, gerade was Transparenzregeln und die Gleichbehandlung mit China angeht, über Jahrzehnte hinweg eine konsistente Position vertreten. Diese findet sich auch hier wieder und wird in Zukunft vielleicht noch einmal relevant sein.

Frage: Können Sie zum einen, wenn Sie von verbindlichen Zielen für alle Sektoren sprechen, etwas zu der Frage sagen, zu der man aus verschiedenen Teilen der Regierung unterschiedliche Dinge hört, nämlich dazu, was passieren wird, wenn diese verbindlichen Ziele der einzelnen Ressorts nicht eingehalten werden? Werden dann aus Ihrer Sicht sozusagen Strafzahlungen von einem Ressort an das andere fällig - also eine Art ressortinterner Emissionshandel -, oder wie hat man sich das vorzustellen?

Zum anderen: Wie passen die Worte sowohl von Herrn Seibert als auch von Ihnen, auch die Aussage, dass man natürlich auch im Verkehr etwas tun wolle, zu der Aussage, dass sich, nachdem sich die Bundesregierung schon bei den CO2-Grenzwerten für Pkw für das schwächere Ziel ausgesprochen hat, das jetzt bei den Lkw wiederholt? Warum ist Deutschland für die schwache Haltung der Kommission und nicht für die starke von Parlament oder Rat?

Fichtner: Das waren jetzt gleich drei Themenbereiche.

Der eine war die Frage nach Zahlungen. Zahlungen zwischen Ressorts wird es nicht geben; das kann ich schon einmal ausschließen. Eine bis jetzt ungelöste Frage ist, wie man mit etwaigen Zahlungen in den Zwanzigerjahren umgeht. Da gibt es Regelungsbedarf. Das könnte und sollte man im Klimaschutzgesetz auch so mitregeln, dass die richtigen Anreize gesetzt werden.

Was sind für uns die richtigen Anreize? - Unser gemeinsames Interesse innerhalb der Bundesregierung ist, denke ich, dass wir die nötigen Investitionen in den Klimaschutz hier bei uns vornehmen, unsere Infrastruktur klimaverträglich und modern gestalten und das Geld eben nicht in Strafzahlungen an andere - technisch sind das keine Strafzahlungen, sondern es geht um Klimaschutzzertifikate - an andere EU-Ländern stecken. Das war der erste Punkt.

Dann haben Sie CO2-Grenzwerte für Pkw angesprochen. Bisher ist es noch nie vorgekommen, dass die Bundesregierung einen Kommissionsvorschlag zur CO2-Pkw-Regulierung erhöht. Diesmal ist es passiert, und zwar deutlich, um fünf Prozent. Das ist im Oktober passiert.

Dann haben Sie CO2-Grenzwerte für Lkw angesprochen. Das wird tatsächlich am Donnerstag Thema im Umweltrat sein. Dabei unterstützen wir die Kommissionsposition, und zwar aus dem Grund, dass es eine sehr, sehr gute Kommissionsposition ist, auch aus Klimaschutzsicht. Wir haben bisher keine guten CO2-Klimaschutzziele für Lkw. Zum ersten Mal wird es sie nun geben. Sie sind aus unserer Sicht ein sehr großer Schritt vorwärts. Darum unterstützen wir sie.

Frage: Herr Seibert, die Debatte zum Thema "nationaler CO2-Preis" gewinnt an Fahrt. Zum Beispiel Frau Schulze ist klar dafür. Auch in der SPD gibt es viele Stimmen dafür. Wie steht die Bundeskanzlerin zu einer nationalen CO2-Bepreisung? Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage: Sie haben die Plattform "Zukunft der Mobilität" angesprochen. Dabei geht es vor allem um die AG 1 - Klimaschutz im Verkehr. Sie sollte eigentlich bis Jahresende Vorschläge gerade zum Verkehrssektor vorlegen. Das Ganze wird jetzt auf das erste Quartal geschoben. Wie bewertet die Bundeskanzlerin diese Verzögerung? Was konkret erwarten Sie von dieser Arbeitsgruppe?

StS Seibert: Über den Gedanken einer CO2-Bepreisung haben wir hier schon im November gesprochen. Dazu habe ich Ihnen heute auch keine andere Auskunft zu geben. Alle Regelungsvorschläge werden innerhalb der Bundesregierung eingehend zu prüfen sein, vor allem natürlich vor dem Hintergrund der Erkenntnisse, die aus der Arbeit der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" und der Arbeit der Plattform "Zukunft der Mobilität" erwachsen werden. Das heißt, dass wir das dann debattieren müssen werden. - So weit kann ich Ihnen das sagen.

Die zweite Frage habe ich jetzt, ehrlich gesagt, vergessen.

Zusatzfrage: Welche konkreten Vorstellungen haben Sie dazu, was diese Klima-AG inhaltlich leisten muss?

StS Seibert: Welche Klima-AG meinen Sie jetzt? Meinen Sie - - -

Zusatz: Die Plattform "Zukunft der Mobilität".

StS Seibert: Ich kann Ihnen hier kein zeitliches Ziel nennen. Es geht darum, dass Vorschläge dazu gemacht werden, welche konkreten Beiträge der gesamte Verkehrssektor für die Erreichung der Klimaschutzziele leisten kann. Der Verkehr - das hat die Bundeskanzlerin ja schon einmal gesagt - ist ein Sektor, auf dem wir noch besonderen Nachholbedarf haben. Das ist bekannt. Deswegen ist die Arbeit dieser Plattform so wichtig.

Fichtner: Ich möchte zum Ziel noch ergänzen: Im Klimaschutzplan ist beschrieben, dass der Verkehrssektor bis 2030 die Emissionen um etwas mehr als 40 Prozent senken muss. Organisatorisch sieht das so aus, dass die Ergebnisse der Kommission irgendwann in das Maßnahmenprogramm einfließen sollen, das für 2019 im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.

Frage: An das Bundesumweltministerium: Wird Ihre Ministerin eine CO2-Abgabe in das Klimaschutzgesetz schreiben?

Fichtner: Der Aufbau des Klimaschutzgesetzes ist davon erst einmal unabhängig zu sehen.

Was die Ministerin zum Thema CO2-Preis gesagt hat, ist, dass er zwei Bedingungen erfüllen müsste: Er müsste die richtige Lenkungswirkung für den Klimaschutz haben, und er müsste auch sozial passen. Gerade wenn man an Mieter oder an Pendlerinnen und Pendler denkt, muss man aufpassen, dass man niemandem belastet, der sich nicht gegen die Belastung wehren kann. Ein solches Modell gibt es aus unserer Sicht derzeit noch nicht. Darum freuen wir uns über die Debatte, die darüber gerade geführt wird. Wir erleben fast wöchentlich, dass Wissenschaftler dazu Vorschläge machen. Wir verfolgen diese Debatte genau und wollen uns auch gerne daran beteiligen, und zwar mit dem Ziel, dass eben diese bislang noch nicht ausreichend beantworteten sozialen Fragen beantwortet werden.

Frage: Der Bundesregierung wurde auf der UN-Klimakonferenz in Katowice ja auch ein Negativpreis für ihre Klimapolitik verliehen. Insbesondere wurde auf den verzögerten Kohleausstieg verwiesen. Wie bewerten die Bundesregierung und das BMU diese Preisverleihung und die entsprechende Kritik an der Bundesregierung in Katowice?

Fichtner: Meinungsfreiheit!

StS Seibert: Das war genau das, was ich sagen wollte: Das ist ein Ausdruck der Meinungsfreiheit. Vielleicht ist es auch ein Ausdruck des besonderen Engagements von Aktivisten.

Wir haben uns hier darzulegen bemüht, und ich glaube, wir können das mit vielen Facetten darlegen, welche Klimapolitik die Bundesregierung betreibt. Ich habe von der Arbeit der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" gesprochen, die natürlich vor allem für den Kohlesektor große Bedeutung hat. Das ist das, was ich dazu sagen kann.

Frage: Baden-Württemberg will Volkswagen im Diesel-Skandal verklagen. Dazu habe ich eine Frage, einerseits an das Verkehrsministerium: Planen Sie vielleicht auch so eine Klage? Sie haben ja auch eine Autoflotte.

Die Frage geht bitte auch an den Bund.

StS Seibert: Der Bund? - Das sind wir irgendwie alle.

Zusatz: Dann an Sie, Herr Seibert!

Buser: Mir persönlich ist zu dieser Thematik jetzt noch nichts bekannt.

StS Seibert: Ich muss auch sagen, dass ich Ihnen hier jetzt keine vernünftige Antwort geben kann, weil ich über diese Klage nicht ganz im Bilde bin. Wir müssen also noch einmal nachrecherchieren.

Frage: Ich hätte eine Frage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und zwar im Zusammenhang mit dem Härtefallfonds zugunsten von bei der Rentenüberleitung zu kurz gekommenen Ost-Rentnern, der im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist. Es soll morgen eine konstituierende Versammlung im Ministerium geben. Meine Frage ist: Ist das so? Was hat es dann mit dieser Gruppe auf sich?

Küchen: Vielen Dank für die Frage. - Wie Sie wissen, prüft die Bundesregierung gegenwärtig, unter welchen Voraussetzungen bestimmten ostdeutschen Rentnerinnen und Rentnern, die sich durch die Rentenüberleitung benachteiligt sehen, in Härtefällen - wie Sie schon sagten, wird das im Koalitionsvertrag vorgesehen - ein Ausgleich außerhalb des Rentenrechts gewährt werden kann. Die nähere Ausgestaltung eines dafür einzurichtenden Fonds ist noch offen und muss zuerst fachlich vorbereitet und politisch entschieden werden.

Eine Umsetzung dieses Vorhabens dürfte insgesamt anspruchsvoll bis nicht unproblematisch sein. In Vorbereitung dessen hat die Bundesregierung zu ersten Gesprächen für einen gemeinsamen Dialogprozess auf Bund-Länder-Ebene eingeladen. Die Auftaktgespräche zwischen der Bundesregierung und den ostdeutschen Ländern dazu werden auf Ebene der Staatssekretäre sowie der Chefs der Senatskanzleien am 18. Dezember in Berlin stattfinden. Dabei soll unter anderem auch über den weiteren zeitlichen Ablauf der Beratungen gesprochen werden.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium. Bei der "Gorch Fock" gibt es eine Kostenexplosion, was die Sanierung angeht, und einen Korruptionsverdacht. Am Donnerstag soll es jetzt ein Spitzentreffen geben. Dazu habe ich ein paar Fragen: Wie bewerten Sie erstens grundsätzlich die Lage rund um die "Gorch Fock"? Wer genau soll am Donnerstag an diesem Treffen teilnehmen? Wann wollen Sie entscheiden, wie es mit der "Gorch Fock" weitergeht? Ist also auch eine mögliche Stilllegung der "Gorch Fock" denkbar?

Flosdorff: Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich viele Ihrer Fragen hier heute einfach weder beantworten kann noch möchte.

Wir haben letzte Woche eine Mitteilung darüber bekommen, dass es einen Verdacht auf eine mögliche Korruptionsstraftat im Zusammenhang mit der Renovierung der "Gorch Fock" gegeben hat. Dazu hat sich die Staatsanwaltschaft auch schon so eingelassen, dass das untersucht wird und dass diese Untersuchungen auch noch länger dauern könnten.

Die "Gorch Fock" ist bereits seit geraumer Zeit in Reparatur. Wie es bei alten Schiffen so ist, hat sich im Laufe der Zeit herausgestellt, dass doch irgendwie mehr an dem Schiff zu machen ist, als ursprünglich geschätzt wurde. Es stimmt: Die Kostenschätzungen haben sich irgendwie auffällig in die Höhe geschraubt. Das wird aber jetzt auch im Zusammenhang mit den laufenden Untersuchungen sicherlich noch einmal intensiv unter die Lupe genommen werden, und es wird auch sorgfältig geprüft werden, wie valide das alles gewesen ist. Das ist der Sachstand, den wir haben.

Am Donnerstag wird es ein Treffen geben. Das ist ein internes Treffen. Dabei geht es nicht um eine Entscheidung über das Ob der Restaurierung der "Gorch Fock", sondern dabei geht es erst einmal um eine Sachstandsfeststellung, also darum, welchen Stand jetzt überhaupt die Reparatur hat, welche Arbeiten getan sind und welche Arbeiten noch nicht getan sind. Man wird sich das vonseiten der Rüster anhören. Man wird sich sicherlich auch irgendwie noch einmal den Sachstand vonseiten der Marine anhören. Mit den Fakten, die man dann vor dem Jahresende gesichert vorliegen haben wird, werden dann alle in den Weihnachtsurlaub gehen, und parallel dazu laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Dann, wenn man einen gesicherten Stand haben wird, wird man in aller Ruhe überlegen, wie es mit der "Gorch Fock" weitergeht. Aber am Donnerstag wird darüber keine Entscheidung fallen.

Frage: Herr Flosdorff, selbst wenn Sie sagen, im Moment könne noch keine Entscheidung getroffen werden, frage ich: Ist denn die Stilllegung der "Gorch Fock" eine Option?

Flosdorff: Das kann ich Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt nicht sagen, weil es sicherlich auch darum geht, wie die Situation hinsichtlich der Reparatur ist und was für Ergebnisse die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft möglicherweise zutage fördern werden, und diese beiden Untersuchungen haben ja erst begonnen.

Frage: Herr Flosdorff, es sind ja laut letztem Stand 135 Millionen Euro für die Grundsanierung eingeplant. Es sollen rund 80 Millionen Euro bereits abgeflossen sein. Findet derzeit denn auch ein Mittelabfluss statt, oder ist der derzeit gestoppt? Sind also quasi alle Arbeiten auf "hold", oder geht es normal weiter?

Flosdorff: Solche Informationen kann ich Ihnen gegenüber zum Beispiel hier und heute weder dementieren noch bestätigen. Dem, solche Daten überhaupt festzuhalten und den Ist-Zustand festzustellen, dient der Termin am kommenden Donnerstag.

Frage: Frau Adebahr, ich habe eine Frage zum Thema Ukraine: Wie bewertet das Auswärtige Amt die Situation an der Grenze zwischen Russland und der Ukraine? Die beiden Seiten beschuldigen sich derzeit der Vorbereitung einer Militärprovokation.

Adebahr: Ich glaube, wir haben hier in den letzten Tagen und Wochen oft über die Ukraine und Russland gesprochen. Ich kann Ihnen ganz grundsätzlich sagen, dass wir beide Seiten zur Deeskalation aufrufen, wo auch immer es gerade genau brennen mag. Wir rufen dazu auf, mit uns sowohl im N4-Format - da gab es ja auch ein Treffen - daran zu arbeiten als auch die Lage am Asowschen Meer und an der Straße von Kertsch dauerhaft zu entspannen und die Straße zu öffnen. Wir appellieren auch an Russland, die Seeleute freizulassen. Ich glaube, dieser Aufruf, alles zu tun, um dort Ruhe einkehren zu lassen, gilt gerade auch in diesen Tagen und auch vor der Weihnachtszeit nach wie vor, und zwar sehr dringlich.

Zusatzfrage: Noch eine Frage zur Ukraine, die auch am Freitag gestellt wurde: Hat die Bundesregierung das Schreiben des russischen Patriarchen über die Lage von Gläubigen in der Ukraine erhalten? Was möchten Sie da machen?

Adebahr: Uns ist nach wie vor kein solches Schreiben an uns bekannt.

Frage: Mich würde interessieren, ob die aktuellen Entwicklungen dort vor Ort eigentlich irgendeinen Einfluss auf die Position der Bundesregierung zu Nord Stream 2 haben. Gibt es also aus Ihrer Sicht irgendwelche Zusammenhänge mit dem Wiederaufflammen dieses Konfliktes, weil Deutschland damals bei der Nord-Stream-2-Sache ja auch sehr zwischen Russland und der Ukraine vermittelt hat, in Form von Herrn Altmaier und so? Ändert das also irgendetwas an Ihrer Haltung?

StS Seibert: Der Zusammenhang zwischen Nord Stream 2 und der Ukraine ist hier auch häufig genannt worden. Nord Stream 2 ist ein wirtschaftliches Unterfangen, ein Projekt der Wirtschaft. Darauf haben wir immer hingewiesen, und das ist auch weiterhin unsere Sicht. Aber, und jetzt kommt der Zusammenhang zur Ukraine, dieses Projekt hat eine politische Dimension. Es ist ganz klar, und das ist unsere Haltung: Wir brauchen Klarheit darüber, wie es mit der Gastransitrolle der Ukraine nach 2019 weitergehen wird. Das hat die Bundeskanzlerin zuletzt beim deutsch-ukrainischen Wirtschaftsforum hier in Berlin sehr deutlich gesagt. Sie hat auch erneut betont: Es ist im deutschen Interesse, dass die Ukraine weiterhin eine Rolle als Transitland für russisches Gas spielt. Deswegen unterstützen wir die Gespräche, die über dieses Thema stattfinden, die der Vizepräsident der Europäischen Kommission Sefcovic führt, um mit Russland und der Ukraine eine Lösung zu finden. Da gibt es die Beziehung zur Ukraine, wenn auch nicht zu den aktuellsten Ereignissen. Aber diese Beziehung ist in dem vorhanden, was wir die politische Dimension dieses Wirtschaftsprojektes Nord Stream 2 nennen.

Zusatzfrage: Das kannte ich jetzt alles; das ist ja die bisherige Position. Meine Frage war: Hat sich durch die aktuellen Entwicklungen irgendetwas verändert?

StS Seibert: An der Grundhaltung der Bundesregierung hat sich nichts verändert.

Zusatzfrage: Sie sagen jetzt "an der Grundhaltung". Wo hat sich denn etwas verändert?

StS Seibert: Nein, ich habe versucht, Ihnen die Grundhaltung darzulegen, und an der hat sich nichts geändert. Ansonsten sind wir intensiv auf unseren Kanälen, gegenüber unseren Kontakten und im Rahmen des Normandie-Formats damit beschäftigt, jetzt für das jüngste Konfliktthema, nämlich die Ereignisse an der Straße von Kertsch und den Zugang zum Asowschen Meer, eine Lösung zu finden. Da ist unsere Forderung völlig klar: Es müssen die freie Schifffahrt in das Asowsche Meer hinein und im Asowschen Meer sowie freier Zugang zu den betroffenen ukrainischen Häfen gewährleistet sein. Das ist unsere klare Forderung.

Frage: Das wäre auch mein Thema. Gestern hat sich Herr Altmaier noch einmal dazu geäußert. Herr Seibert oder Frau Einhorn, vielleicht können Sie das noch einmal zusammenfassen. Worin besteht denn der wirtschaftliche Nutzen dieses Projekts für Deutschland?

Einhorn: Das ist ja, wie gesagt, ein Projekt der Unternehmen, die dann auch in erster Linie diesen wirtschaftlichen Nutzen definieren müssen. Uns ist natürlich wichtig, dass Deutschland eine gesicherte Energieversorgung hat. Insofern ist das natürlich auch ein Projekt, das dann eventuell dazu beitragen kann. Aber, wie gesagt, diesen wirtschaftlichen Nutzen müssen ja die Unternehmen definieren, die das wirtschaftliche Projekt durchführen.

Darüber hinaus kann ich mich dann Herrn Seibert anschließen: Die Haltung, die er gerade geschildert hat, ist genau die Haltung, die wir vertreten haben und weiterhin vertreten.

Zusatz: Aber nach meinem Kenntnisstand sind die jetzigen Leitungen von Nord Stream 1 und die ukrainischen Rohre zum heutigen Zeitpunkt bei Weitem nicht ausgelastet. Das heißt, was die zusätzlichen Mengen angeht, von denen Herr Altmaier gestern gesprochen hat, wäre das also sehr leicht ohne Nord Stream 2 aufzufüllen, falls noch mehr Gas benötigt werden sollte.

Einhorn: Wie gesagt: Die Wirtschaftlichkeit eines Projekts müssen ja die Unternehmen berechnen und sich darüber Gedanken machen, die dieses Projekt dann auch umsetzen.

StS Seibert: Das sind übrigens nicht nur deutsche Unternehmen, was in der Debatte immer gerne vergessen wird, sondern auch niederländische und französische.

Zusatzfrage: Auch in diesem Zusammenhang gefragt, Herr Seibert: Die vitalen Interessen der Ukraine sollen gewahrt werden. Die bestehen ja darin, dass der ukrainische Transit bestehen bleibt, und zwar in, wie auch Herr Altmaier sagt, substanziellem Maße. Was heißt denn nach Ansicht der Bundesregierung "substanziell"? Sind das 10 Milliarden oder 15 Milliarden Kubikmeter pro Jahr oder 70 Milliarden oder 80 Milliarden?

StS Seibert: Da dazu Gespräche laufen, hielte ich es nicht für sinnvoll, jetzt für die Bundesregierung Zahlen in den Raum zu stellen.

Frage: Zum Thema Fachkräftezuwanderungsgesetz eine Frage an die Ressorts Innen, Arbeit und Wirtschaft. Wie sehen Sie die Chancen, dass das Gesetz am Mittwoch im Kabinett behandelt und verabschiedet wird?

Petermann: Ich kann gern beginnen. Wir streben nach wie vor die Kabinettbefassung für diesen Mittwoch an.

Vors. Mayntz: Die Wirtschaft war gefragt.

Einhorn: Sorry. Jetzt habe ich gerade nicht zugehört. Was war die Frage?

Zusatzfrage: Es ging um das Fachkräftezuwanderungsgesetz. Ich wollte wissen, ob das auch aus Sicht Ihres Ministeriums am Mittwoch im Kabinett behandelt werden kann.

Einhorn: Über die Kabinettstermine geben wir immer kurzfristig Bescheid. Dann werden wir sehen, ob es drin ist oder nicht.

Vors. Mayntz: Das Arbeitsministerium war auch gefragt.

Küchen: Ich kann nur das Gleiche wiederholen. Wir streben eine zeitnahe Kabinettbefassung an. Derzeit laufen noch Gespräche.

Zusatzfrage: Es ging mir um die Kabinettssitzung am Mittwoch. Ich weiß auch, dass die Termine heute Abend erst bekannt gegeben werden. Aber das ist ja nicht die Antwort.

Das Innenministerium ist sich ja ziemlich sicher, dass das Thema am Mittwoch - so habe ich Frau Petermann jetzt interpretiert - im Kabinett sein wird oder wünscht sich das. Wünschen sich die Ressorts Wirtschaft und Arbeit auch, dass es jetzt am Mittwoch vor der Weihnachtspause noch in trockene Tücher gebracht wird?

Küchen: Es bleibt bei dem eben schon Ausgeführten von Seiten des BMAS.

Frage: Die Frage geht an das BMVI. Das BMVI befindet sich gerade in Tarifverhandlungen mit ver.di und dem Beamtenbund zur neuen Autobahngesellschaft und lässt sich dabei von externen Beratern unterstützen. Meine Frage wäre: Was sind die Beweggründe des BMVI, sich für reine Tarifverhandlungen von Roland Berger und anderen entsprechenden Unternehmen für Millionen-Beträge beraten zu lassen?

Buser: Vielleicht hier der Hinweis: Sie sprechen wahrscheinlich über die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen. Das heißt, die Verhandlungen und der Abschluss der Tarifverträge ist nach dem Gesellschaftsvertrag eine ureigene Aufgabe der Infrastrukturgesellschaft. Deswegen liegt es auch dort. Diese Tarifverhandlungen dienen der Umsetzung der Reformen der Bundesfernstraßenverwaltung. Diese Reform ist ein komplexer Prozess. Da muss man natürlich auch im Blick haben, dass rund 15 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon betroffen sind. Momentan sind sie bei den Auftragsverwaltungen beschäftigt, und zwar in rund sechzehn Bundesländern. Diese müssen jetzt in eine Gesellschaft des Bundes überwechseln.

Daher sind bei diesen Tarifverhandlungen auch die bestehenden Tarifregelungen in den verschiedenen Bundesländern zu berücksichtigen. Es ist also durchaus ein sehr komplexer Prozess. Daher hat das BMVI zur Vorbereitung der Tarifverhandlungen Verträge mit externen Tarifexperten geschlossen, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. In diese Tarifverhandlungen selbst sind natürlich neben dem BMVI auch die Ressorts BMF und BMI einbezogen.

Zusatzfrage: Vom Beamtenbund kommt explizit die Kritik, dass diese Expertise, die Sie angeschrieben haben, sehr wohl im ministeriellen Bereich vorliegt. Es wird explizit auf das BMI verwiesen. Deswegen die Frage: Wie schätzen Sie die ministerielle Expertise ein?

An das BMI: Wie bewertet das BMI, dass in diesem Fall statt der eigenen ministeriellen Expertise auf Unternehmensberatungen zurückgegriffen wird?

Buser: Ich kann mich an dieser Stelle nur wiederholen. Es ist ein sehr komplexer Prozess, für den wir natürlich die geeigneten Tarifexperten benötigt haben.

Zusatzfrage: Die es Ihrer Meinung nach nicht innerhalb der ministeriellen Strukturen gibt?

Buser: Ich habe dem eben Gesagten nichts hinzuzufügen.

Petermann: Ich habe dem auch nichts hinzuzufügen. Die Fachexpertise muss dort, wo sie erforderlich ist - notfalls von außen -, eingeholt werden.

Zusatzfrage: Meine Frage war aber: Der Beamtenbund sagt explizit, sie liegt im BMI vor und wird nur nicht abgerufen. - Dazu wollte ich gern Ihre Einschätzung haben.

Petermann: Ich kann Ihnen dazu keine Einschätzung abgeben.

Frage: Frau Petermann, das Landeskriminalamt in Hessen ermittelt offenbar gegen mehrere Polizisten, die sich zu einem rechtsextremen Netzwerk zusammengeschlossen haben sollen. Da soll es Drohbriefe an eine der Anwältinnen gegeben haben, die auch im NSU-Prozess eine Rolle als Nebenklage-Vertreterin gespielt hat. Ist der Bundesinnenminister darüber informiert? Gibt es Bestrebungen oder Möglichkeiten, dass auch auf eine höhere Ebene - auf das Bundeskriminalamt - zu ziehen? Was sagt der Bundesinnenminister zu diesen möglichen rechtsextremen Netzwerken der Polizei?

Petermann: Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass das zuständige Landeskriminalamt ermittelt. Das ist ein hessischer Fall, zu dem mir - zumindest zum jetzigen Zeitpunkt - noch keine weiteren Erkenntnisse vorliegen. Deswegen kann ich Ihnen dazu auch nichts weiter sagen.

Zusatzfrage: Hält sich der Bundesinnenminister da auf dem Laufenden? Weiß er davon, oder hat er sich darüber informiert?

Petermann: Der Bundesinnenminister wird immer - davon können Sie ausgehen - über alles informiert.

Aber ich kann Ihnen jetzt an dieser Stelle keine weiteren Stellungnahmen oder Ähnliches - was auch immer Sie sich vorstellen - übermitteln.

Frage: Auch eine Frage an das Innenressort: Am Wochenende gab es die Zahl, in 2018 würden 166 000 Asylanträge gestellt werden. Können Sie die Zahl bestätigen? Beinhaltet sie beispielsweise auch den Familiennachzug oder die Fälle, in denen der Asylantrag eigentlich in einem anderen Land hätte gestellt werden müssen, also die Dublin-Fälle, von denen ja dann doch ein großer Teil in Deutschland bleibt?

Petermann: Die Asylzahl, die am Wochenende in der "BamS" zu finden war, ist eine Hochrechnung für die zu erwartende Zuwanderung in diesem Jahr, die sich nach dem Koalitionsvertrag richtet. Dort ist ja genau festgelegt, nach welchen Kriterien der Korridor zu berechnen ist.

Wir gehen im Augenblick aufgrund einer linearen Hochrechnung der Asylanträge aus dem Oktober davon aus, dass wir in diesem Jahr 166 000 Asylerstanträge haben werden. Zusätzlich haben wir 4600 humanitäre Aufnahmen im Rahmen des Resettlements. Wir haben Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in Höhe von voraussichtlich 3500, im Übrigen einen Familiennachzug durch Visaerteilung, also Familienzusammenführung durch Visaerteilung, aus sieben Hauptherkunftsländern in der Höhe von 35 000.

Von dieser Summe ziehen wir die Familien ab - die Rückführungen inklusive der Dublin-Überstellung; das sind 26 500 -, und wir ziehen 18 500 freiwillige Rückkehrer ab. Dann kommen wir zu einer geschätzten Höhe von 164 100 für dieses Jahr. Die endgültige Zahl werden wir voraussichtlich in der dritten Januar-Woche hier vorstellen.

StS Seibert: Interessanterweise, wenn ich das hinzufügen darf, ist in dieser Zahl von 164 000 übrigens auch die gar nicht so geringe Zahl von hier geborenen Kindern von Menschen enthalten, die einen Asylantrag gestellt haben, und Kinder unter einem Jahr. Auch für sie muss ein Asylerstantrag gestellt werden. Diese Zahl ist auch darin enthalten.

Zusatzfrage: Ist bei den 26 000 Dublin-Fällen schon klar, dass die Rückführung erfolgt? Oder wird das dann in den Monaten angestrebt, die kommen?

Petermann: Hier haben wir uns vielleicht etwas missverstanden. Ich dachte, ich hätte "inklusive" gesagt, also Rückführungen inklusive Dublin-Überstellung. Das sind die, die schon überstellt wurden.

Frage : Eine kurze Nachfrage zu den Babys. Wie viele waren es?

Petermann: 30 000.

Frage: Die EU-Kommission plant ja den Europäischen Verteidigungsfonds im Umfang von 13 Milliarden Euro für die Entwicklung von Kampfpanzern, Kampfjets und der Kampfdrohne. Jetzt gibt es neuerdings ein Rechtsgutachten, das diesen Fonds als rechtswidrig bezeichnet. Wie bewerten die Bundesregierung und das Auswärtige Amt die Rechtmäßigkeit des geplanten europäischen Verteidigungsfonds?

Adebahr: Ich weiß nicht, ob Herr Flosdorff dazu etwas sagen kann. Ich kann es im Moment nicht.

Flosdorff: Ich kann zum Fonds etwas Allgemeines sagen. Die Einrichtung läuft eher auf der Finanzministeriumsschiene. Aber die EU-Kommission hat sich dazu ja schon geäußert, dass das nicht die Rechtsauffassung der EU-Kommission ist. Dafür wird sie auch gute Gründe haben.

Zusatzfrage: Aber im Lissabon-Vertrag ist explizit untersagt, dass Militär und militärpolitische Projekte aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert werden sollten. Darüber setzt sich die EU-Kommission jetzt einfach hinweg. Dazu muss ja die Bundesregierung über einen rechtlichen Standpunkt verfügen. Es gibt einen Grundvertrag, der das sehr deutlich sagt, und es gibt die EU-Kommission, die jetzt darüber hinwegtritt. Auch Rechtsgutachten sehen das ähnlich.

StS Seibert: Sind es schon mehrere?

Zusatzfrage: Es ist ein Neues.

StS Seibert: Ein Neues?

Flosdorff: Sie haben jetzt Ihre Position dargestellt, Ihre Exegese des Lissabon-Vertrages. Die EU-Kommission hat sich sehr intensiv mit diesem Thema vor der Einigung auf den europäischen Verteidigungsfonds beschäftigt. Sie dürfen davon ausgehen, dass auch die EU-Kommission über sehr gute Juristen verfügt.

Frage: Das genannte Gutachten im Auftrag der Linkspartei bezieht sich ja ausdrücklich auf Artikel 41 des Vertrages. Ist geprüft worden, inwieweit die Kohäsion mit Artikel 42, der ja auf die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und eben gerade auf eine gemeinsame Militärpolitik der EU-Staaten abzielt, damit in Verbindung zu bringen ist?

Flosdorff: Ich kann keine juristische Prüfung von hier oben vornehmen. Das ist auch wirklich nicht meine Aufgabe. Ich kann ja noch nicht einmal genau sagen, ob ich dafür zuständig bin, jetzt über den EU-Verteidigungsfonds zu sprechen, und um welche völkerrechtliche Kategorie es hier geht.

Ich kann hier nur nachrichtlich mitteilen: Dieses Thema ist bekannt. Alle dafür und dagegen sprechenden Gründe sind vorher gesehen worden. Wir sind zu dem bekannten Ergebnis gekommen, sowohl die Bundesregierung als auch die EU-Kommission. Dabei möchte ich es hier bewenden lassen.

Frage: Thema Rüstungsexportpolitik: Es gab vor dieser Veranstaltung eine Pressekonferenz der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung. Herr Jüsten vom Katholischen Büro hat zum Beispiel gesagt, die Bilanz der Rüstungsexportpolitik dieser Koalition sei ernüchternd. Er hat einen dauerhaften Exportstopp, unter anderem für Saudi-Arabien, gefordert. Wie stehen Sie als Bundesregierung zu dieser doch massiven Kritik der Kirchen an Ihrer Rüstungsexportpolitik?

StS Seibert: Diese Kritik ist ja nun nicht neu. Insofern nehmen wir sie zur Kenntnis. Wir sind ja auch immer wieder mit den verschiedenen zivilgesellschaftlichen Akteuren zu diesem Thema im Gespräch. Es ist und bleibt so, dass die Bundesregierung eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik betreibt. Wir entscheiden über die Erteilung einer Genehmigung immer im Einzelfall, immer im Lichte der jeweiligen Situation im Empfängerland, nach sorgfältiger Prüfung sicherheitspolitischer, auch menschenrechtlicher Erwägungen.

Was Saudi-Arabien betrifft, haben wir aktuell eine Situation, dass nicht nur keine neuen Genehmigungen für Exporte nach Saudi-Arabien erteilt werden, sondern derzeit selbst da keine Exporte nach Saudi-Arabien gehen, wo Genehmigungen bereits erteilt wurden. Das heißt, an dem Punkte sind wir vermutlich mit den Kritikern im Einklang.

Frage: Gerade aus dem letzten Punkt, Herr Seibert, ist ja zu schließen, dass für die Bundesregierung Saudi-Arabien zu den direkt am Jemen-Krieg beteiligten Ländern zählt, an die keine Rüstungsexporte mehr genehmigt oder geliefert werden. Wann können wir denn damit rechnen, dass die Bundesregierung uns mitteilt, wer für sie ansonsten noch zu dieser Gruppe gehört?

StS Seibert: Jetzt übernehmen Sie die sonst immer von dem Kollegen gestellte Frage - ich habe darauf keine neue Antwort.

Zusatz: Manche Fragen stehen auch im Raum, Herr Seibert. Mal werden sie von dem gestellt und von jenem beantwortet oder auch nicht.

StS Seibert: Das war auch keine Kritik.

Zusatzfrage: Danke. - Erlauben Sie mir die Nachfrage: Wie soll Transparenz von Regierungshandeln hergestellt werden, wenn eine Art Embargo verkündet wird, ohne mitzuteilen, auf wen sich dieses Embargo bezieht? Das ist ja eine strukturelle Frage von Transparenz des Regierungshandelns. Wie soll diese Transparenz hergestellt werden, wenn seit nunmehr über einem halben Jahr diese Gruppe von der Bundesregierung nicht benannt werden kann?

StS Seibert: Ich glaube, für die Transparenz des Regierungshandelns tun wir hier dreimal wöchentlich eine Menge. Da habe ich, was die Bundesregierung und diese Seite des Saals betrifft, ein gutes Gewissen.

Ich würde, ehrlich gesagt, beim Thema Jemen etwas ganz Anderes ansprechen wollen, nämlich unsere Betroffenheit darüber, dass die gerade vereinbarte Waffenruhe nun gebrochen worden ist. Da möchte ich wirklich die Worte des UN-Sonderbeauftragten Griffith mit Nachdruck unterstreichen und die Parteien dieses jemenitischen Krieges aufrufen, Text und Geist des Stockholm-Abkommens zu respektieren und umzusetzen. Die jüngst ausgehandelte Waffenruhe muss eingehalten und sie muss auch streng überwacht werden. Das ist entscheidend, um Vertrauen aufzubauen, und genau das muss ja geschehen, damit wir politische Schritte der Konfliktlösung bekommen, die endlich den Millionen von schwerstbetroffenen Menschen in der Region Hilfe zukommen lassen können. Es ist ja so, dass die diplomatischen Bemühungen einen ersten wichtigen und wirklich hoch einzuschätzenden Fortschritt bei den Gesprächen in Stockholm gebracht haben. Nun muss das umgesetzt werden und der Prozess der Verständigung muss sich fortsetzen; denn dieser Konflikt kann nur politisch gelöst werden. Das ist mir beim Thema Jemen vor dem Hintergrund der extrem schwierigen humanitären Lage heute wirklich sehr wichtig.

Adebahr: Ich möchte mich kurz anschließen und - ich glaube, das ist von hier oben noch nicht passiert - unsere Bewertung zu den Verhandlungen in Schweden hier so darstellen, wie Herr Seibert das gerade gemacht hat, und möchte hinzufügen: Das zweite wichtige Element in Schweden war, dass dort der Austausch von tausenden Gefangenen vereinbart wurde.

Das Zweite, was ich ansprechen möchte, ist der Waffenstillstand für Hudaida. Im dortigen Hafen kommen 70 Prozent der humanitären und der wirtschaftlichen Güter in den Jemen hinein. Herr Griffith sieht das - und so sieht das die Bundesregierung auch - als einen Testfall aller Beteiligten, ob das jetzt funktioniert und ob ein guter Wille in Richtung Frieden da ist. Wir wollen aber auch nicht vergessen, dass neben Hudaida auch noch Salif und Ras Issa zwei weitere wichtige Städte für eine Öffnung und für eine umfassende Waffenruhe vereinbart worden sind, und wir rufen alle Seiten auf, das jetzt schnell zu implementieren.

Frage: Ich möchte noch einmal auf den Rüstungsexportbericht der GKKE zurückkommen, der hier heute vorgestellt wurde. Die GKKE kommt unter anderem zu dem Schluss, dass die Bundesregierung den Bruch des Völkerrechts fördere, und verweist dabei auf den Bruch mit dem gemeinsamen Standpunkt der EU, das Kriegswaffenkontrollgesetz und den Arms Trade Treaty. Wie bewertet die Bundesregierung diese Einschätzung der GKKE?

StS Seibert: Indem ich auf die vielen Erklärungen, die wir hier über die Grundzüge und die Einzelheiten der deutschen Rüstungsexportpraxis abgegeben haben, verweise.

Montag, 17. Dezember 2018

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 17. Dezember 2018
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-17-dezember-2018-1562176
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang