Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


PRESSEKONFERENZ/1804: Regierungspressekonferenz vom 2. Januar 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 2. Januar 2019
Regierungspressekonferenz vom 2. Januar 2019

Themen: Vorfälle in Amberg und Bottrop, technischer Defekt an einem Airbus der Flugbereitschaft der Bundeswehr, Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz, Schutzzone in Nordsyrien, Hardwarenachrüstungen bei Diesel-Pkw, Seenotrettung, Stationierung von A400M-Transportflugzeugen in Lagerlechfeld, Porträt des ehemaligen Staatssekretärs des Bundeskanzleramtes Hans Globke, in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsangehörige, völkerrechtliche Bewertung der türkischen Militäroffensive in Afrin, 60 Jahre kubanischer Revolution

Sprecher: SRSin Fietz, Schmidt (BMI), Fähnrich (BMVg), Klein (BMU), Bürgelt (BMEL), Friedrich (BMVI), Breul (AA),


Vorsitzende Maier eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Fietz sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Frau Fietz, eine Frage an Sie und auch an den Vertreter vom BMI: Würden Sie die Ereignisse in Amberg als Hetzjagd bezeichnen? Wie ist da Ihre Haltung beziehungsweise die Haltung Ihrer jeweiligen Chefs?

SRSin Fietz: Die Bundesregierung hat die Tat von Amberg, aber auch die Tat in Bottrop mit Bestürzung zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich möchte ich sehr deutlich dazu sagen, dass in Deutschland kein Platz ist für Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz, ganz egal, von welcher Seite dies kommt.

Die Bundesregierung wird alles daransetzen, Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz mit allen Mitteln des Rechtsstaates kompromisslos und unnachsichtig zu bekämpfen. Zu diesem Zwecke ist es wenig sinnvoll, jetzt auf Begrifflichkeiten einzugehen oder semantische Debatten zu führen. Die Vorgänge in Amberg und Bottrop sind entsetzliche Vorkommnisse, die von den Ermittlern jetzt aufgeklärt werden müssen und von der Justiz geahndet werden müssen. Jedes dieser Ereignisse ist für sich genommen schwierig genug. Jede Art von Gewalt ist zu verurteilen.

Schmidt: Der Minister hat erklärt, dass beide Ereignisse mit aller Entschiedenheit und Härte des Gesetzes aufzuklären und zu verfolgen sind. Es ist jetzt Aufgabe der örtlich zuständigen Ermittlungs- und Justizbehörden, dies zu tun. Im Übrigen kann ich mich da nur anschließen: Es sind verabscheuungswürdige Taten, die wir so nicht tolerieren können und die mit der gesamten Härte des Gesetzes und der Justiz aufgearbeitet und bestraft werden müssen.

Zusatzfrage: Was ist der Unterschied zu den Ereignissen in Chemnitz, bei denen Ihr Kollege Herr Seibert sofort gesagt hat, das sei eine Hetzjagd gewesen?

SRSin Fietz: Die Ereignisse in Chemnitz sind an dieser Stelle und auch anderswo hinreichend besprochen worden. Dem habe ich eigentlich nichts hinzuzufügen.

Es bleibt dabei, dass Gewalt jeglicher Art, egal, von welcher Seite sie kommt, zu verurteilen ist und mit allen Mitteln des Rechtsstaates zu verfolgen ist. Semantische Debatten helfen uns da nicht weiter.

Frage: Herr Seehofer hat gesagt, es müssen jetzt noch härtere Gesetze beschlossen werden. a) Haben wir nicht genug Gesetze? Werden sie praktisch nicht zeitnah umgesetzt? b) Wie könnten diese härteren Gesetze denn aussehen?

Schmidt: Natürlich ist man mit dem Ruf nach gesetzlichen Maßnahmen immer schnell bei der Hand. Was der Minister hier ganz konkret meinte, ist, dass wir bereits an einem Entwurf zum Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht arbeiten. Dieses Gesetz wird in der Tat Veränderungen im aufenthaltsrechtlichen und ausreiserechtlichen Bereich enthalten und soll Probleme lösen, die wir gemeinsam mit den zuständigen Ausländerbehörden identifiziert haben, um eine bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht zu ermöglichen.

Dieses Gesetz ist im Moment noch in der politischen Abstimmung und wird in Kürze in die Ressortabstimmung gehen. Das ist das, worauf der Minister an diesem Punkt angespielt hat.

Frage: Es gibt doch eigentlich eine Reihe von Gesetzen, die zum Beispiel eine Ingewahrsamnahme für einen gewissen Zeitraum zulassen. Können Sie konkreter sagen, wie das besser durchgesetzt werden soll?

Schmidt: Da bitte ich Sie um Verständnis: Dem Gesetzesentwurf, den wir machen wollen und der dann politisch und fachlich diskutiert werden soll, möchte ich hier nicht vorgreifen. Aber richtig ist in der Tat, dass es eine ganze Reihe von konkreten Vorschlägen geben wird, die dazu führen sollen, dass wir eine Verbesserung der Durchsetzung erreichen. Da möchte ich Sie bitten, das noch ein bisschen abzuwarten. Sobald wir mit den Abstimmungen fertig sind, werden wir die Öffentlichkeit dazu informieren.

Frage: Die Zahl der Abschiebungen stagniert auf dem Level von ungefähr 26 000 pro Jahr. Glauben Sie, dass mit dem Gesetz, das Sie da vorhaben, die Zahl deutlich steigen wird? Ist das Ihr Vorhaben, Ihr Ziel?

Es gab aus dem Bundesrat die Forderung von Frau Dreyer, dass sich der Minister eher um Rücknahmeabkommen kümmern sollte. Gibt es dazu eine Reaktion von Ihrer Seite?

Schmidt: Ich glaube, das können wir jetzt nicht auf eine dieser Maßnahmen oder dieser Forderungen zuschneiden. Das ist sicherlich ein Gesamtpaket, das gemacht und bearbeitet werden muss. Auch die Rücknahmeabkommen oder Verhandlungen mit rücknahmewilligen oder -unwilligen Staaten gehören natürlich zu diesem Gesamtpaket, das gemacht und bearbeitet werden muss. Aber da jetzt eine Maßnahme im Schwerpunkt zu benennen, davon würde ich abraten. Ich glaube, es ist nicht seriös, jetzt zu sagen, diese oder jene einzelne Maßnahme führt hier ausdrücklich zum Erfolg, sondern es ist ein Gesamtpaket, das wir hier im Auge haben müssen und das unter anderem auch mit diesem Gesetzesentwurf unterstützt werden soll.

Zusatzfrage: Wird es 2019 mehr Abschiebungen geben als 2018?

Schmidt: Hätte ich meine Glaskugel dabei, könnte ich es Ihnen sagen. Ich weiß es nicht. Das ist eine Frage, die sich natürlich nicht ad hoc beantworten lässt.

Natürlich ist es ein Ziel, rechtssicher die Aufenthaltsbeendigung in unserem Staat durchzusetzen. Denn wir können uns die ganze Übung sparen, wenn wir nicht rechtssicher, rechtmäßig beendete Aufenthalte hier tatsächlich auch beenden können. Es ist sicherlich ein Ziel, da für Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit zu sorgen, das zu tun. Aber ob am Ende die Zahl dadurch steigen wird, stagnieren wird oder fallen wird, das ist wirklich eine Spekulation, die wir an dieser Stelle nicht anstellen können.

Frage: Herr Schmidt, wann wird denn Herr Seehofer voraussichtlich diesen Entwurf vorlegen? Es war ja für Anfang dieses Jahres angekündigt.

Welche Rolle spielen verfahrensrechtliche Hindernisse, fehlende Passpapiere usw., bei Ihren Überlegungen? Wie weit fühlt sich der Minister durch die Ereignisse von Amberg in seinen Überlegungen bestärkt?

Schmidt: Ich glaube, den Äußerungen des Ministers am gestrigen Tag können Sie schon entnehmen, dass er sich durch beide Ereignisse - sowohl Amberg als auch Bottrop - in seinem Kurs, diese Vorschläge zu machen, bestärkt fühlt.

Ganz konkret zum zeitlichen Horizont kann ich Ihnen sagen, dass innerhalb der nächsten Wochen das Gesetz, nachdem einige politische Gespräche noch geführt worden sind, in die Ressortabstimmung gehen soll.

Frage: Herr Schmidt, wird es denn als Reaktion auf die Ereignisse von Bottrop gesetzliche Maßnahmen geben?

Schmidt: Das kann ich Ihnen hier im Moment nicht beantworten. Ich denke, das ist im Bereich der Allgemeinkriminalität einzuordnen. Ich kann nicht erkennen, ob es da bereits Maßnahmenforderungen gegeben hat.

Beide Ereignisse zeigen aber aus unserer Sicht, dass wir dringend daran arbeiten müssen, gesellschaftliche Akzeptanz und gesellschaftliches Verständnis für verschiedene Dinge hier in unserem Staat zu steigern. Beide Ereignisse zeigen auch, dass über die Allgemeinkriminalität hinaus offensichtlich etwas in Schieflage geraten ist, was die Diskussion um Migration und Integration angeht. Wir wollen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt auch daran arbeiten, das zu verbessern.

Ob das im konkreten Fall von Bottrop zu Einzelforderungen nach gesetzlicher Verschärfung führt, weiß ich nicht. Ich denke aber, dass dies sicherlich kein Fall ist, bei dem man in erster Linie darüber nachdenkt, das zu tun.

Zusatzfrage: Sie würden das nicht als Terror klassifizieren?

Schmidt: Nein.

Zusatzfrage : Warum nicht?

Schmidt: Das ist eine einzelkriminelle Tat, die allerdings in ihrem Hintergrund jetzt noch weiter aufgeklärt werden muss. Das ist Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden. Das werden diese tun. Danach können wir sicherlich auch eine genaue Bewertung zu dieser Tat erlangen.

Frage: Herr Schmidt, hat denn die Tat in Bottrop eine politische Dimension für die Bundesregierung?

Schmidt: Das sehen Sie ja schon daran, dass wir hier darüber reden.

Zusatz: Der Täter scheint einen rechtsextremen Hintergrund zu haben. Er sagte der Polizei, dass die vielen Ausländer ein Problem in Deutschland seien, das er lösen wolle.

Schmidt: Der genauere Hintergrund des Täters wird aktuell ermittelt. Diese Ermittlungen müssen wir abwarten. Dann können wir uns sicherlich dazu näher äußern.

Frage: Ich hätte eine Frage ans Bundesverteidigungsministerium. Ende Dezember hatte die Bundeswehr in einem Untersuchungsbericht bezüglich der Vorfälle um die Regierungsmaschine am 29. November die Hauptverantwortung der Lufthansa zugeschoben. Diese hat wiederum umgehend dementiert und gesagt, sie habe ihrer Informationspflicht Folge geleistet.

Wie ist denn da jetzt der aktuelle Stand? Trägt aus Sicht des Ministeriums die Bundeswehr oder die Lufthansa die Hauptverantwortung?

Fähnrich: Dazu haben wir uns schon zwischen den Jahren beziehungsweise kurz vor Weihnachten geäußert. Die Hauptursache für den Abbruch des Fluges ist immer noch der Ausfall eines elektronischen Gerätes. Dann ist es Usus, dass dieses Flugzeug weiter untersucht wird, im Bereich der Elektronik Untersuchungen stattfinden. Das hat man gemacht, und da hat man festgestellt, dass Dokumentationen nicht ganz vollständig waren. Diese wurden bis jetzt nachgeholt, aber es bleibt und ist der Tatbestand, dass die Ausfallursache immer noch das Bauteil ist.

Zusatzfrage: Aber die Lufthansa war in ihrem Dementi relativ deutlich und hat gesagt, sie sei nach Einbau dieses digitalen Kommunikationssystems allen Informationspflichten nachgekommen. In dem entsprechenden Untersuchungsbericht der Bundeswehr wird sehr explizit auf die Lufthansa verwiesen, was die Verantwortung angeht.

Fähnrich: Das sind aber zwei verschiedene Sachen. Zum einen wurde zunächst die Ursache festgestellt, und dann hat man sich - da saß auch die Lufthansa mit am Tisch - danach noch damit beschäftigt, was drum herum besser gemacht werden könnte. Da ist man übereingekommen: Es gab Dokumentation, von der wir uns gewünscht hätten, sie wäre dort gewesen. Sie war nicht da. Sie hatte aber keinen Einfluss auf die Entscheidung des Piloten oder auf die Ursache.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Klein zu dem Brief von Landwirtschaftsministerin Klöckner wegen der Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz über die bisherigen Zusagen hinaus. Frau Schulze hat ja zugestimmt, Änderungen vorzunehmen, und Frau Klöckner hat in ihrem Brief noch weitere Änderungen angemahnt, vorgeschlagen, angetragen.

Klein: Was ist die Frage?

Zusatzfrage: Was sagt Ihr Haus dazu? Was sagt die Ministerin dazu?

Klein: Dazu sage ich gerne etwas. Wir haben den Brief, der in den letzten Tagen in der Presse besprochen wurde, erhalten. Er betraf, wie Sie gerade schon referiert haben, Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz. Das BMU setzt sich, was den Schutz von Weidetierhaltung insbesondere vor Wolfsangriffen angeht, für Maßnahmen ein, die nützlich und effektiv sind. Nützlich und effektiv sind ausschließlich die Errichtung von ausreichend hohen Elektrozäunen und der gezielte Abschuss von Wölfen, die diese Elektrozäune überwinden können.

Der gezielte Abschuss von Wölfen, die diese Hürden überwinden können, ist nach derzeitiger Rechtslage schon möglich. Die Errichtung von ausreichend hohen Elektrozäunen wird jetzt unter anderem dadurch unterstützt, dass die europäischen Beihilferichtlinien inzwischen geändert worden sind. Danach sind die Kosten für Investitionen zur Vorsorge gegen Wolfsangriffe und für eine Entschädigung bei erfolgtem Angriff zu 100 Prozent von staatlicher Seite zu übernehmen. Das ging auf eine Initiative Deutschlands zurück. Daran war das BMU maßgeblich beteiligt.

Frau Klöckner möchte nun das Bundesnaturschutzgesetz über das, was Frau Ministerin Schulze bereits zugesagt hat, hinaus ändern. Grundlage dieses Ansinnens ist die sogenannte FFH-Richtlinie, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Sie sieht vor, dass die Entnahme streng geschützter Tiere - dazu gehört auch der Wolf - in geringem Maße unter strikter Überwachung möglich ist. Diese Möglichkeit, die die europarechtliche Richtlinie vorsieht, hat Deutschland nicht umgesetzt, aus guten Gründen, wie wir meinen. Dass wir das nicht umgesetzt haben, hat nichts mit dem Wolf zu tun.

Wir sind ungeachtet dessen der Meinung, dass die Implementierung der FFH-Vorschrift in das Naturschutzgesetz überhaupt nicht geeignet wäre, um vor Wolfsangriffen zu schützen. Dazu hat sich auch schon die Europäische Kommission geäußert. Es läuft derzeit ein Verfahren gegen Finnland vor dem EuGH. Eine Entscheidung ist im Frühjahr zu erwarten.

Ungeachtet des Briefes, den Ministerin Klöckner an Ministerin Schulze geschrieben hat, war schon vorher ein Treffen zwischen beiden Ministerinnen vorgesehen. Das wird voraussichtlich Mitte Januar stattfinden. Da werden sicherlich auch all diese Dinge besprochen werden.

Aber um auf Ihre Frage zusammenfassend zu antworten: Wir halten die vorgesehenen Änderungen, die die Bundeslandwirtschaftsministerin anregt, für nicht zielführend und im Übrigen auch für europarechtlich problematisch.

Frage: Könnten Sie näher ausführen, warum Sie das für europarechtlich problematisch halten, warum das vielleicht sogar unzulässig ist?

Wenn die Ministerin fordert, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Reduzierung ausgeschöpft werden sollen, welche gäbe es denn noch?

Die gleiche Frage an Frau Bürgelt vom BMEL: Welche rechtlichen Möglichkeiten können denn da aus Ihrer Sicht noch ausgeschöpft werden?

Klein: Die rechtlichen Möglichkeiten sind vor allem diese Änderung auf Grundlage der FFH-Richtlinie, die ich angesprochen habe. Es ist eine europarechtliche Richtlinie. Sie gilt natürlich als solche nicht unmittelbar im deutschen Recht; das müsste man umsetzen. Eine Möglichkeit wäre, das Bundesnaturschutzgesetz zu ändern.

Zu den Details, warum wir das für europarechtlich bedenklich halten, möchte ich mich an dieser Stelle nicht tiefer äußern. Dazu reichen, ehrlich gesagt, meine Fachkenntnisse nicht aus. Aber der wesentliche Punkt ist, dass wir meinen, dass die Umsetzung von Artikel 16 der FFH-Richtlinie überhaupt nicht dazu geeignet ist, die Nutztiere vor Wolfsangriffen zu schützen.

Bürgelt: Sie hatten nach dem Ausschöpfen der rechtlichen Möglichkeiten gefragt. Da kann ich mich meiner Vorrednerin nur anschließen: Es geht um die FFH-Richtlinie, die im Übrigen besagt, dass unter strenger Kontrolle selektiv und in beschränktem Ausmaß streng geschützte Arten einer gemäßigten Bestandsregulierung unterzogen werden können. Daher sehen wir diese Möglichkeit mit der FFH-Richtlinie als gegeben an. Über alles Weitere wird man bei dem Treffen am 10. beziehungsweise Mitte Januar sprechen müssen.

Frage: Frau Bürgelt, nach EU-Recht darf, glaube ich, die Bestandsreduktion nur stattfinden, wenn der Gesamterhaltungszustand der Population befriedigend ist. Haben Sie Erkenntnisse darüber, oder können Sie uns versichern, dass der Stand der Gesamtpopulation der Wölfe in Deutschland mindestens befriedigend ist, wenn dies die Voraussetzung für eine gewisse Entnahme aus dem Bestand wäre?

Bürgelt: Wir wissen, dass der Wolfsbestand drastisch zunimmt und dass die Population pro Jahr um 25 bis 30 Prozent in Deutschland zunimmt und sich damit alle drei bis vier Jahre tatsächlich verdoppelt.

Was die Entnahme angeht: Man hat sich schon im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass im Umgang mit dem Wolf die Sicherheit der Menschen oberste Priorität hat und dass im Übrigen auch die Landwirte, die Tiere halten, zu schützen sind. Auf diese Regelung beruft sich die Ministerin. Wie gesagt, das wird in weiteren Gesprächen zu diskutieren sein.

Zusatzfrage: Das war aber eigentlich keine Antwort auf die Frage, ob nach Einschätzung des BMEL der Zustand der Gesamtpopulation in Deutschland mindestens befriedigend ist. Eine Verdopplung haben wir auch, wenn wir von zwei auf vier Tiere kommen, aber das wäre dann kein befriedigender Gesamtzustand.

Das entscheidende Kriterium ist: Ist nach Einschätzung Ihres Hauses der Gesamtzustand der Population der Wölfe in Deutschland zumindest befriedigend, sodass damit die Voraussetzungen für eine Entnahme gegeben sind?

Bürgelt: Eine Definition, was "befriedigend" bedeutet, habe ich nicht vorliegen; das könnte ich Ihnen gerne nachreichen.

Frage: Frau Bürgelt, die Ministerin meinte, es gibt 600 Wölfe in Deutschland. Damit man das ins Verhältnis setzen kann: Können Sie sagen, wie viele Schafe es gibt?

Bürgelt: Das müsste ich auch nachreichen. Ich weiß, dass beispielsweise im Jahr 2016 mehr als 1000 Risse gezählt wurden.

Wie viel Schafe in Deutschland zu Hause sind, kann ich Ihnen jetzt erst mal nicht sagen. Ich weiß auch nicht, ob es sich bei den Rissen nur um Schafe handelt. Das wird ja sicherlich darüber hinausgehen. Das reiche ich auch gerne nach.

Frage: Eine Frage an Herrn Breul: Wird sich Deutschland im Sicherheitsrat dafür einsetzen, dass es eine Puffer- beziehungsweise Schutzzone in Nordsyrien geben wird?

Breul: Vielen Dank für die Frage. Sie haben alle beobachtet, dass wir zum 1. Januar nichtständiges Mitglied im VN-Sicherheitsrat geworden sind. In New York findet heute die sogenannte Flag-raising-Zeremonie statt, und die derzeitige Ratspräsidentschaft, die Dominikanische Republik, wird ihre Arbeitsprogramme vorstellen. Syrien steht heute nicht auf der Tagesordnung; ich denke, das wird im Laufe des Monats auf die Tagesordnung kommen, und da werden wir uns in die Beratungen einbringen. Der von Ihnen genannte Punkt steht im Moment nicht auf der Agenda des VN-Sicherheitsrats.

Frage: An das Bundesverkehrsministerium: Ihr Minister hat vergangene Woche Vorschriften zur Nachrüstung für ältere Dieselautos vorgestellt. VW hat dem jetzt eine ziemlich klare Absage erteilt. Wie reagieren Sie darauf?

Friedrich: Die Absage ist mir so im Moment nicht bekannt. Fakt ist einfach, dass von Bundesminister Scheuer erst einmal die technischen Vorschriften verkündet worden sind. Das heißt, die technischen Vorschriften für die Hardwarenachrüstungen bei Pkw liegen vor. Das sind die Anforderungen, um zu definieren, was überhaupt wirksame Systeme sind, also welche Grenzwerte und welche Vorschriften eingehalten werden müssen. Letztendlich ist es so, dass die Verhandlungen mit den Herstellern so oder so noch nicht abgeschlossen sind; das hatte ich letzten Freitag auch noch einmal gesagt. Das heißt, die Gespräche werden fortgesetzt. Mehr gibt es dazu im Moment nicht zu sagen.

Zusatz: Ich kann Ihnen die Absage gerne vorlesen, wenn Sie mögen.

Friedrich: Sie können sie mir ja dann auch zusenden, und ich kann Ihnen dann noch etwas nachliefern, falls ich im Detail noch etwas dazu sagen kann.

Zusatz: Wir haben sie letzte Woche sogar veröffentlicht; eigentlich ist sie also im öffentlichen Raum. Von daher wundert mich jetzt, dass Sie das nicht mitbekommen haben.

Friedrich: Wenn Sie auf die Pressemitteilung von VW anspielen, die letzte Woche veröffentlicht worden ist: Dazu kann ich nur sagen, dass die Verhandlungen mit den Autoherstellern nach wie vor laufen. Falls Sie also die Pressemitteilung meinen: Die ist bekannt.

Frage: Ich möchte zum Thema Seenotrettung kommen und wissen, was da der Stand ist. Herr Schmidt, es gibt ja zwei deutsche Schiffe - ich nenne sie einmal deutsche Schiffe -, das eine davon die "Sea-Watch" und das andere die "Professor Albrecht Penck", auf denen sich ca. 50 Geflüchtete befinden. Es gibt mindestens 30 deutsche Städte, die angeboten haben, diese Menschen aufzunehmen. Warum hadert das BMI, warum hadert der Minister immer noch?

Herr Breul, die "Professor Albrecht Penck" fährt ja unter deutscher Flagge. Können Sie sagen, welchen Einfluss das auf Ihre Rolle hat? Wie setzen Sie sich jetzt also ein?

Schmidt: Zunächst einmal: Wir hadern da nicht. Die Sachverhalte sind dem BMI natürlich sehr wohl bekannt. Wir stehen zur Situation und zum weiteren Vorgehen hinsichtlich beider Schiffe in engem Austausch mit den Kollegen vom Auswärtigen Amt; dazu wird der Kollege gleich sicherlich auch noch etwas sagen. Wie in allen bisherigen Seenotrettungsfällen hat sich die Bundesregierung für eine rasche Lösung eingesetzt, die aber - das ist unsere Auffassung - im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Verantwortung und Solidarität eine ausgewogene Verteilung der aus Seenot Geretteten auf verschiedene EU-Staaten vorsehen muss. Die Bundesregierung hat sich deshalb - die Kollegen des Auswärtigen Amtes werden das sicherlich etwas näher ausführen können - an die Europäische Kommission gewandt. Diese Vorbereitungen zu dieser Koordinierung und zu einer Lösung des Problems laufen und sind im Moment noch nicht abgeschlossen.

Breul: Ich kann nur kurz ergänzen, dass wir beide Vorgänge sehr genau beobachten und da engagiert sind, sowohl was die "Sea-Watch 3" angeht als auch was die "Professor Albrecht Penck" angeht, wobei die "Sea-Watch 3" unter niederländischer Flagge und die "Penck" unter deutsche Flagge fährt. Zu den rechtlichen Fragen - "Was heißt deutsche Flagge?" usw. - würde ich vielleicht an die Kollegen vom BMVI verweisen. Für uns ist klar - der Kollege vom BMI hat es gerades schon gesagt -: Wir wollen unabhängig von der Beflaggung eine rasche Lösung für die Menschen, die sich an Bord dieser Schiffe befinden. Das geht nur in einer gemeinsamen europäischen Antwort. Wir haben immer wieder deutlich gemacht und das auch praktiziert, dass die Staaten an den Außengrenzen der EU unsere Unterstützung verdienen und europäische Solidarität brauchen, um für diese Menschen eine schnelle Lösung zu finden.

Friedrich: Zur Frage nach der deutschen Flagge: Es ist Tatsache, dass die "Professor Albrecht Penck" die deutsche Flagge führt. Sie ist auch im deutschen Schiffsregister verzeichnet, und zwar in Rostock. Das ist einfach eine Tatsache. Die Professor Albrecht Penck" verfügt auch über ein gültiges Schiffssicherheitszeugnis. Bei einer Kontrolle in einer Hafenstadt in Spanien wurde auch überprüft, ob die Vorgaben über die Zeugnisse, die uns bekannt sind, auch eingehalten werden, und das wurde durch die spanischen Behörden bestätigt.

Zusatzfrage: Herr Breul, hat es irgendeine rechtliche Auswirkung auf die beiden Fälle, dass das eine Boot deutsch beflaggt ist, oder ist das im europäischen Kontext völlig egal?

Seit wann stehen Sie denn mit der Crew in Kontakt?

Breul: Laut den mir vorliegenden Informationen sind wir mit der "Sea-Watch" seit dem 24. Dezember und mit der "Albrecht Penck" seit dem 29. Dezember in Kontakt. Bei der Behandlung der beiden Fälle machen wir keinen Unterschied.

Frage: Aus der Seenotleitstelle in Bremen - ich glaube, die wird von der DGZRS betrieben - gab es die Forderung, dass die Geretteten unverzüglich der libyschen Coast Guard zu übergeben seien. Das waren Forderungen, die bislang eher aus Rom zu hören waren. Gibt es darüber eine Abstimmung mit der Bundesregierung, oder macht das die DGZRS in eigner Verantwortung?

Friedrich: Der genaue Wortlaut der DGZRS ist mir jetzt nicht bekannt, aber die Organisation hatte sich bereits am Wochenende mit einer eigenen Pressemitteilung dazu geäußert und hatte die ganze Situation noch einmal klargestellt. Ich würde daher empfehlen, auf die Webseite der Organisation zu gehen beziehungsweise die Nothotline von denen einmal anzurufen. Das gibt, glaube ich, einen genaueren Einblick darüber. Die Organisation ist keine nachgeordnete Behörde des BMVI, sondern ist selbstständig tätig; in dem Sinne kann ich für sie jetzt auch nicht sprechen.

Frage: Herr Schmidt, genau wie meint Ihr Haus das mit der europäischen Solidarität und einer ausgewogenen Verteilung? 2018 hat Italien 23 000 gerettete Menschen aus dem Mittelmeer aufgenommen, Spanien 52 000, Griechenland 30 000 und Deutschland 115. Warum fordert ausgerechnet Deutschland hier Solidarität und ausgewogene Verteilung? Das ist ja absurd.

Schmidt: Absurd ist, dass nicht erkannt wird, dass diese Zahlen ganz offensichtlich überhaupt nicht miteinander vergleichbar sind. Die 115 Personen, um die es da geht, sind bisherige Einzelfälle, das heißt, konkret mehrere Schiffe, bei denen sich Deutschland solidarisch gezeigt hat und gesagt hat: Ja, von den aus Seenot geretteten Personen auf diesen Schiffen nehmen wir einen gewissen Anteil. Das ist das Gleiche, was wir jetzt auch wieder getan haben: Wir haben gegenüber der zur Koordinierung aufgerufenen Europäischen Kommission erklärt, dass wir einen Teil dieser Menschen aufnehmen werden, wenn sich andere Mitgliedstaaten ebenso an dieser solidarischen Verteilung beteiligen. Aus unserer Sicht haben wir deshalb die gleiche Linie, die wir bei vorherigen Einzelfällen auch hatten. Für uns ist wichtig, dass wir uns nicht von Einzelfall zu Einzelfall hangeln, sondern eine systematische Lösung erreichen wollen. An dieser muss politisch gearbeitet werden, und das wollen wir hier erreichen.

Frage: An das Bundesverteidigungsministerium: Ist es richtig, dass der A400M jetzt auch einen Standort in Lagerlechfeld bekommen soll? Falls Sie mir das bestätigen können: Was für eine Dimension wird das haben, wie viele Flugzeuge werden dort stationiert, und ab wann?

Fähnrich: Die Berichterstattung haben wir heute Morgen gesehen. Ich möchte Sie aber um Verständnis bitten, dass ich dazu von dieser Stelle aus erst einmal keine Stellung nehmen kann, weil die Ministerin in knapp einer Stunde zum Truppenbesuch in Wunstorf in Niedersachsen sein wird, wo sich die A400M befinden. Da erwarten wir gegen ca. 13.50 bis 14 Uhr auch ein Statement, in dem sich die Ministerin dazu äußern wird.

Frage: Eine Frage an die Regierungssprecherin: Noch immer hängt im Kanzleramt ein Bildnis von Hans Globke. Er war bekanntermaßen Verfasser und Hauptkommentator der Nürnberger Rassegesetze. Laut CIA-Akten soll er auch an der Deportation von 20 000 Juden in Nordgriechenland beteiligt gewesen sein.

Sieht die Bundesregierung in irgendeiner Form Möglichkeiten, dieses Bildnis aus dem Kanzleramt zu entfernen?

SRSin Fietz: Ich kann Ihnen zunächst einmal nicht bestätigen, dass dieses Bild dort hängt. Ich kann dazu schlichtweg gar nichts sagen und dementsprechend auch nichts zu einer etwaigen Entfernung. Ich kann Ihnen nur anbieten, dass wir das prüfen. Wenn es dazu etwas zu sagen gibt, dann würden wir das nachreichen.

Zusatzfrage: Es wurde nachgefragt. Das hängt nach wie vor dort. Globke war ja trotz seiner entsprechenden Vergangenheit auch zehn Jahre lang Chef des Kanzleramts.

Gibt es grundsätzlich Prozedere, dass die Bilder ehemaliger Chefs des Kanzleramts, die ja per definitionem bisher im Kanzleramt hängen, ab einer gewissen Stufe - er wurde 1963 als NS-Kriegsverbrecher verurteilt - abgenommen werden, oder ist das unabhängig von der jeweiligen historisch-politischen Verantwortung?

SRSin Fietz: Ich kann mich nur wiederholen: Ich kann Ihnen dazu jetzt gar nichts sagen. Wenn wir dazu etwas sagen können, werden wir es nachreichen.

Frage: Herr Breul, können Sie uns zum Jahresanfang die aktuellen Zahlen der deutschen beziehungsweise deutsch-türkischen Gefangenen in der Türkei nennen?

Breul: Das kann ich sehr gern. Insgesamt sind derzeit 49 deutsche Staatsangehörige in türkischer Haft. Von den 35 Deutschen, die seit dem Putschversuch mutmaßlich wegen politischer Strafvorwürfe inhaftiert wurden, befinden sich fünf in türkischer Haft. Die Zahl ist also unverändert.

Zusatzfrage: Vor Weihnachten gab es eine Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bezüglich der türkischen Invasion Afrins. Hat das AA mittlerweile eine abschließende völkerrechtliche Bewertung für uns, die Sie uns seit Mitte Februar versprochen haben?

Breul: Hinsichtlich der Einordnung der türkischen Militäroffensive - wenn ich diese Begrifflichkeit und nicht die von Ihnen genutzte wählen darf - bleibt es dabei, dass wir erhebliche Bedenken haben, die wir seit Anbeginn auch gegenüber der türkischen Seite geäußert haben.

Zusatzfrage: Bedenken kennen wir auch. Wir wollen eine Bewertung haben.

Breul: Das ist unsere Bewertung.

Zusatzfrage: Dass Sie Bedenken haben?

Frage: Ich erlaube mir einen Rückgriff auf das Thema Seenotrettung, weil dazu eine neue Information zur Verfügung steht. - In ihrer Pressemitteilung bestreitet die Seenotleitung, dass sie die Empfehlung ausgesprochen habe, die Flüchtlinge an die libysche Küstenwache zu übergeben. Sie habe stattdessen das Krisenzentrum des Auswärtigen Amtes eingeschaltet. Können Sie, Herr Breul, uns sagen, wie der Stand der Dinge dort ist? Gibt es eine Aufforderung, der libyschen Küstenwache die Gefangenen zu übergeben? Wie wird die Sache dort gehändelt?

Breul: Über die Feiertage hinweg hat es dazu verschiedenste Kommunikationen gegeben, und zwar, wie gesagt, mit dem Ziel, eine möglichst rasche Lösung zu finden. Es gab unterschiedliche Stellungnahmen dazu, ob eine Kommunikation mit der libyschen Küstenwache stattgefunden habe. Aus unserer Sicht ist der Crew und der NGO in diesem Falle ein rechtlich konformes Verhalten zu attestieren.

Zusatzfrage: Was bedeutet das für die Geretteten? Was wird mit ihnen passieren?

Breul: Dazu haben wir schon Stellung genommen. Unserer Auffassung nach müssen wir bei diesem Thema gemeinsam mit unseren europäischen Partnern, koordiniert von der Europäischen Kommission jetzt rasch eine Lösung finden. Deutschland hat sich bereit erklärt, sich im Zuge der Solidarität, im Zug unserer Verantwortung an dieser Lösung zu beteiligen.

Frage : Haben Sie dazu eine Zahl? Wie viele von diesen 50 sind Sie aufzunehmen bereit?

Breul: Dazu müsste ich gegebenenfalls an das BMI weitergeben.

Zusatzfrage: Die andere Frage: Sie sagten gerade: "rasch". Vorhin hatten Sie uns doch gesagt, dass Sie mit einem der Boote seit Heiligabend in Kontakt stehen. Das sind fast zehn Tage. Was heißt denn für Sie "rasch"?

Breul: Ich denke, aus unseren Erläuterungen ist schon sichtbar geworden, dass wir, weil sich im Mittelmeer bekanntlich kein deutscher Hafen befindet, bei jeder Lösung, die wir suchen, auf enge Kooperation angewiesen sind. Diese suchen wir.

Schmidt: Ich kann Ihnen jetzt keine genaue Zahl nennen, aber einen Teil dieser Personen sind wir zu übernehmen bereit. Die genaue Zahl wird im Zusammenhang mit den Partnern ermittelt, die sich ebenfalls bereit erklären, jeweils einen Teil der Geretteten aufzunehmen.

Frage: Seit 1. Januar feiern die Kubaner 60 Jahre kubanischer Revolution. Die Vereinten Nationen verweisen regelmäßig auf die Errungenschaften, insbesondere im sozialen, kulturellen und medizinischen Bereich. Plant die Bundesregierung, der Republik Kuba zu diesem Jahrestag zu gratulieren?

SRSin Fietz: Mir ist dazu nichts bekannt.

Zusatzfrage: Dem AA?

Breul: Da bin ich auch überfragt.

Mittwoch, 2. Januar 2019

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 2. Januar 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-2-januar-2019-1565316
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Januar 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang