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PRESSEKONFERENZ/1833: Regierungspressekonferenz vom 15. März 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 15. März 2019
Regierungspressekonferenz vom 15. März 2019

Themen: Nachfolgerin für Staatssekretär a. D. Gunther Adler im Bundesinnen-ministerium, Terroranschlag auf zwei Moscheen in Neuseeland, Sanktionen gegen weitere Personen im Konflikt um die Krim, Situation in der Ostukraine, Bürgerkrieg in Syrien, Termine der Bundeskanzlerin (Empfang des Präsidenten des Europäischen Rates, Besuch des Jobcenters in Bremerhaven, Bürgerdialog in Bremerhaven, Global Solutions Summit 2019, Gespräch mit den Mitgliedern des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Kabinettssitzung, Europäischer Rat in Brüssel), Brexit, Tötung von Jamal Khashoggi, Anzahl von Betriebsprüfungen, mögliche Beteiligung von Huawei am Aufbau der 5G-Netzwerkinfrastruktur, Äußerung des VW-Vorstandsvorsitzenden "EBIT macht frei", Wahlrechtsausschluss für Menschen mit Behinderungen, geplante Bildung eines Klimakabinetts, Sanierung der "Gorch Fock", "Fridays for Future", mögliche Fusion der Deutschen Bank und der Commerzbank

Sprecher: StS Seibert, Petermann (BMI), Adebahr (AA), Kalwey (BMF), Jornitz (BMWi), Klein (BMU), Flosdorff (BMVg)


Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Petermann: Ich möchte gern eine Personalie bekanntgeben. Es handelt sich um die Nachfolge von Herrn Staatssekretär a. D. Gunther Adler. Der Bundesinnenminister wird dem Bundeskabinett Frau Anne Katrin Bohle als Nachfolgerin des ehemaligen Staatssekretärs vorschlagen. Frau Anne Katrin Bohle ist derzeit Leiterin der Abteilung Stadtentwicklung und Denkmalpflege im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW.

Frage: Könnten Sie die Gründe für diese Personalentscheidung erklären?

Petermann: Die Gründe für den Weggang von Herrn Adler? - Herr Adler hat das Bundesinnenministerium auf eigenen Wunsch verlassen, nachdem er Geschäftsführer Personal bei der Autobahn GmbH des Bundes wurde. Daraufhin war eine Nachbesetzung erforderlich. Die Auswahl dazu habe ich Ihnen gerade mitgeteilt.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, guten Tag! Wir alle stehen heute Morgen unter dem Eindruck des Terroranschlags auf muslimische Gläubige in zwei Moscheen in Christchurch in Neuseeland. Das Ausmaß dieser grauenhaften rassistischen Tat, eines Massenmords, ist kaum zu fassen. Die Einzelheiten sind schwer zu ertragen. Zu diesen Einzelheiten gehört die widerwärtige Tatsache, dass die Tat zeitweilig offenbar live im Internet zu verfolgen war. Unsere Gedanken, unsere Anteilnahme, unsere tiefe Verbundenheit sind heute mit den Angehörigen der Opfer, mit den betroffenen muslimischen Gemeinden und mit den Neuseeländern insgesamt, deren demokratisches und friedliches Zusammenleben durch dieses Verbrechen in ihrer Mitte herausgefordert wird.

Die Bundeskanzlerin hat der neuseeländischen Premierministerin Jacinda Ardern ein Kondolenzschreiben übermittelt. Wir werden es auch öffentlich machen. Ich zitiere nur kurz:

"Der gegen muslimische Mitbürger gerichtete Anschlag ist auch ein Angriff auf die neuseeländische Demokratie und die offene und tolerante Gesellschaft. Wir teilen diese Werte und damit auch das Entsetzen der Neuseeländer.

Mein aufrichtiges Mitgefühl gilt in dieser Stunde den Angehörigen der Opfer. Den Verletzten wünsche ich baldige Genesung."

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesinnenministerium. England und Frankreich haben die Sicherheitsvorkehrungen an islamischen Einrichtungen jetzt verstärkt. Ist das auch in Deutschland geplant, oder haben Sie das schon getan?

Petermann: Ich kann dazu nichts sagen, auch weil solche Maßnahmen ja in der Zuständigkeit der Länderpolizeien liegen. Das ist mir im Augenblick nicht bekannt.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, das nächste Thema betrifft die Krim. In diesen Tagen jährt sich zum fünften Mal die rechtswidrige Annexion der Krim durch Russland. Russland hat damit Grundprinzipien des Völkerrechts verletzt und die europäische Nachkriegsordnung infrage gestellt.

Wir sind besorgt über den Druck auf Minderheiten auf der Krim, vor allem Druck auf die Krimtataren, wie wir auch besorgt sind über die Inhaftierung von Dutzenden Andersdenkenden, darunter von Aktivisten wie Oleh Senzow. Im letzten Jahr hat die russische Staatsführung die Krim-Brücke eröffnet, schikanöse Schiffskontrollen im Asowschen Meer und der Straße von Kertsch ausgeweitet und schließlich am 25. November 2018 militärische Gewalt gegen ukrainische Boote eingesetzt. Die 24 Besatzungsmitglieder hält sie immer noch in Untersuchungshaft in Moskau fest.

Vor diesem Hintergrund haben wir in der Europäischen Union in enger Abstimmung mit unseren amerikanischen und kanadischen Partnern gestern Sanktionen gegen weitere Personen verhängt, die an der Anwendung militärischer Gewalt in der Straße von Kertsch beteiligt waren.

In Übereinstimmung mit den einschlägigen Resolutionen der UN-Generalversammlung und im Verbund mit unseren europäischen Partnern erkennt die Bundesregierung die Krim-Annexion weiterhin nicht an. Wir fordern die russische Staatsführung auf, die ukrainische Souveränität wiederherzustellen, das Recht auf freie Durchfahrt zu gewährleisten, Menschenrechte einzuhalten und politische Gefangene sowie ukrainische Besatzungsmitglieder freizulassen.

Frage: Herr Seibert, es gibt ja Abgeordnete des Deutschen Bundestages, die trotzdem in die Ukraine fahren, oft auch über Russland. Das sieht die Ukraine überhaupt nicht gern und verlangt von der Bundesrepublik, diese Personen hier vor Gericht zu stellen. Wie ist die Einstellung dazu?

StS Seibert: Sie sprechen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die, wie Sie gesagt haben, in die Ukraine fahren?

Zusatz: Auf die Krim! Aber zum Teil auch in die Ostukraine, also in die sogenannten freien Republiken.

StS Seibert: Wir hatten in solchen Fällen hier auch schon Fragen dazu beantwortet. Dabei muss zunächst gefragt werden, ob das ein Verstoß gegen Sanktionen ist. Der Bundestag hat sich damit zu befassen. Mehr kann ich dazu im Moment nicht sagen.

Ich weiß nicht, ob die Kollegin aus dem Auswärtigen Amt dazu jetzt etwas ganz Grundsätzliches sagen will. Einen konkreten Fall haben wir im Moment, glaube ich, nicht.

Adebahr: Nein, das glaube ich auch nicht. - Bei solchen Dingen handelt es sich immer um die Frage, ob das eine genehmigte Reise des Deutschen Bundestages ist, in welche Region und in welcher Art und Weise das stattfindet. Ich kann Ihnen jetzt von keinem konkreten anhängigen Fall berichten.

Zusatzfrage: Hat die Bundesregierung denn überhaupt noch die Hoffnung, dass die Krim irgendwann wieder dem souveränen ukrainischen Staatsgebiet zugesprochen werden kann, oder verlaufen auch die Verhandlungen darüber im Sande?

StS Seibert: Wissen Sie, die Tatsache, dass ein rechtswidriger Zustand nun schon fünf Jahre andauert, ist ja kein Grund dafür, sich mit diesem rechtswidrigen Zustand abzufinden. Wir wollen mit Geduld und mit Prinzipienfestigkeit zusammen mit unseren Partnern einen Beitrag dafür leisten, dass die territoriale Integrität der Ukraine wiederhergestellt wird, und zwar im Süden wie auch im Osten der Ukraine.

Frage: Sie haben es eben angedeutet, Herr Seibert. Es steht ja zumindest im politischen Zusammenhang mit der Situation in der Ostukraine. Wie ist die aktuelle Konflikt- und Verhandlungslage? Vielleicht ist es an mir vorbeigegangen, aber ich habe in den letzten Tagen und Wochen relativ wenig über Veränderungen oder Prozesse gehört.

StS Seibert: Das ist eine sehr pauschale Frage. Wir haben als Grundlage für den Prozess der Stabilisierung, für den Prozess der Rückgewinnung von Souveränität durch die Ukraine über die ostukrainischen Gebiete weiterhin als einzige Grundlage die Abkommen und Vereinbarungen von Minsk, zu denen sich alle Seiten bekennen, die aber in der Umsetzung - das müssen wir konstatieren, und zwar nicht zum ersten Mal - noch lange nicht so weit gekommen sind, wie man es sich erhofft hat.

Trotzdem halten wir daran fest. Es gibt immer wieder Gespräche auf Arbeitsebene, die Sie möglicherweise gar nicht immer mitbekommen, in dem Versuch, Fortschritte zu machen. Das kann die Kollegin aus dem Auswärtigen Amt wahrscheinlich besser sagen.

Adebahr: Der Außenminister hat Herrn Lawrow im Januar getroffen, zuletzt auch noch einmal auf der Münchner Sicherheitskonferenz, und ein intensives Gespräch auch zu diesen Themen geführt. Die Themen, die dabei weiter in der Bearbeitung sind, sind der Abzug schwerer Waffen, die Entflechtung, ein Waffenstillstand und auch noch - das betrifft jetzt wieder Kertsch - die Gespräche über eine OSZE-Mission, wobei die Positionen dazu noch weit auseinanderliegen.

Die Themen sind also immer noch auf dem Tisch. Im Rahmen von Arbeitsgruppen wird auch weiterhin auf Beamtenebene an diesen Fragen gearbeitet, weil es so ist, wie Herr Seibert sagt.

Zusatzfrage: Es tut mir leid, dass das eine so offene Frage ist, aber es ist eben auch eine offene Situation. - Gibt es immer noch Vorfälle wie die, die wir vor einigen Jahren erlebten, dass militärische Unterstützung offen oder verdeckt vonseiten der Russischen Föderation in die Ostukraine hineingegeben wird, oder verzeichnen Sie das derzeit nicht mehr?

Adebahr: Mein Kenntnisstand bezieht sich darauf, dass es immer wieder Verletzungen von auch kurzzeitigen Waffenstillständen gibt. Das ist das, was ich hier vielleicht sicher sagen kann. Diese kommen womöglich von beiden Seiten, aber es gibt sie eben immer wieder. Auch eine vor Kurzem ausgehandelte Frühjahrswaffenruhe war sehr schnell wieder brüchig. Insofern ist dort die Konfliktlage, auch von Russland ausgehend, nach wie vor akut und da, und wir sind noch nicht da, wohin wir wollen, nämlich bei einem dauerhaften Waffenstillstand, einem Abzug schwerer Waffen und einer Entflechtung der Gruppen, die dort stehen.

StS Seibert: Was Sie sicherlich sagen können, ist, dass die Herrschaft der Separatisten über die Gebiete Luhansk und Donezk ohne die Unterstützung durch Russland nicht denkbar wäre.

Wir müssen leider noch über einen anderen Langzeitkonflikt sprechen. Wie Sie wissen, geht der Bürgerkrieg in Syrien nun in sein neuntes Jahr. Wie oft haben Sprecherinnen und Sprecher hier an diesem Platz auf das unendliche Leid hingewiesen, dass die Menschen in Syrien deswegen erleiden mussten! Wir müssen mittlerweile von mehreren Hunderttausend Toten ausgehen. Besonders deutlich wurde die Grausamkeit des Krieges natürlich beim Einsatz von Giftwaffen gegen die eigene Bevölkerung. Die an Syrien angrenzenden Länder und deren Gesellschaften werden ebenfalls zutiefst in Mitleidenschaft gezogen. Ihre Entwicklungsperspektiven, die sie in friedlichen Zeiten hätten, werden beeinträchtigt. Ihre Ressourcen werden über alle Maßen beansprucht. Trotzdem hält das Kriegsgeschehen weiterhin an.

Besondere Sorge macht uns dabei die Lage in Idlib, wo es jüngst verstärkt Angriffe des syrischen Regimes und der russischen Luftwaffe gegeben hat, die offenbar auch zu zahlreichen Opfern geführt haben. Die Berichte von dort sind erschütternd.

Klar ist daher: Die internationale Gemeinschaft darf in ihrem Bemühen nicht nachlassen, den Konflikt zu beenden, zu seiner Beendigung beizutragen. Es ist entscheidend, dass der politische Prozess unterstützt wird, dass er fortgesetzt wird. Dazu braucht es den nötigen politischen Willen aller Seiten.

Ein erster wichtiger Schritt wäre die Einrichtung eines Verfassungskomitees. Über dessen Zusammensetzung wird seit gut einem Jahr unter Leitung und Vermittlung der Vereinten Nationen verhandelt. Dennoch ist eine glaubwürdige, eine ausgewogene, inklusive Zusammensetzung dieses Verfassungskomitee bisher leider nicht zustande gekommen, und zwar aufgrund der Verweigerungshaltung (akustisch unverständlich) Auch hier müssen die Bemühungen fortgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund dankt die Bundesregierung dem UN-Sondergesandten Geir Pedersen für seinen Einsatz.

Die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin persönlich unterstützen die internationalen Bemühungen. Wir sind Mitglied der Small Group. Wir engagieren uns ebenso in dieser Small Group für eine politische Lösung des Konflikts wie in zahlreichen bilateralen Kontakten. So spricht die Bundeskanzlerin über das Thema Syrien regelmäßig auch mit dem russischen Präsidenten oder mit dem türkischen Präsidenten. Über die politischen Bemühungen hinaus engagiert sich die Bundesregierung mit internationalen Partnern seit Jahren in der Linderung des humanitären Leids. Die deutsche Unterstützung für Hilfsmaßnahmen in Syrien und den Nachbarländern seit 2012 summiert sich auf über 7 Milliarden Euro, davon 4,4 Milliarden Euro für Entwicklungszusammenarbeit und 2,8 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe.

Ich will in dem Zusammenhang noch die gestern zu Ende gegangene Geberkonferenz für Syrien erwähnen, die unter Vorsitz der EU und der Vereinten Nationen in Brüssel stattgefunden hat. Im Mittelpunkt stand die Finanzierung der UN-Hilfspläne für Syrien und die Region sowie die fortgesetzte Unterstützung der Nachbarländer. Deutschland stellte bei der diesjährigen Brüsseler Syrien-Konferenz insgesamt 1,44 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 500 Millionen Euro für humanitäre Hilfe und 940 Millionen Euro für Entwicklungszusammenarbeit. Das ist also eine weitere Aufstockung der Mittel um 440 Millionen Euro im Vergleich zu 2018.

Frage: Vor etwa zwei, drei Jahren, war in diesem Saal, wenn Syrien Thema war, die Position der Bundesregierung, namentlich des Auswärtigen Amtes, eine Zukunft könne es nicht mit Assad geben, sondern explizit nur ohne ihn. Wie ist die Einschätzung nun? Die Verhältnisse haben sich nicht in der Richtung entwickelt, dass man denkt, er sei in naher Zukunft weg.

Adebahr: Ich denke, in der heutigen Situation sind das Verfassungskomitee und eine politische Lösung, an der der UN-Sondergesandte arbeitet und die für alle Syrerinnen und Syrer aus deren Sicht einen geordneten Prozess in Richtung Sicherheit, Frieden und Rückkehr ermöglichen soll, das vorrangige Ziel. Daran arbeiten wir.

Ich will vielleicht auch noch einmal sagen, dass das Assad-Regime die Pflicht hat, den Menschen Schutz zu gewähren und ihnen eine Rückkehr zu ermöglichen - auch das ist eine humanitär-völkerrechtliche Pflicht -, damit unsere Hilfe und auch die Hilfe, die wir gestern zugesagt haben, dort gut ankommen und auch den Wiederaufbau und eine Rückkehr von Flüchtlingen in dieses geschundene Land möglich machen.

StS Seibert: Zu den öffentlichen Terminen der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche: Es beginnt am Montag, den 18. März. Die Bundeskanzlerin wird gegen 12 Uhr den Präsidenten des Europäischen Rates Donald Tusk zu seinem Meinungsaustausch im Kanzleramt empfangen. Wie Sie sich vorstellen können, steht im Mittelpunkt des Meinungsaustauschs der Europäische Rat, der in der kommenden Woche in Brüssel stattfindet. Es ist ein nicht presseöffentlicher Termin.

Am Montagnachmittag reist die Bundeskanzlerin nach Bremerhaven. Sie wird dort gegen 15.30 Uhr zunächst das Jobcenter in Bremerhaven besuchen. Sie wird sich dort bei den Mitarbeitern dieses Jobcenters über die praktische Arbeit in dieser von relativ hoher Arbeitslosigkeit betroffenen Region informieren. Es soll um die Aktivitäten gehen, die man dort zur besonderen Förderung von Langzeitarbeitslosen unternimmt.

Im Anschluss wird die Bundeskanzlerin ab 17 Uhr im Bremerhavener Fischbahnhof an einem Bürgerdialog teilnehmen, wobei eine gewisse Zahl von Bürgern und Bürgerinnen die Gelegenheit hat, direkt mit der Kanzlerin über die Themen ins Gespräch zu kommen, die sie, die Bürger, bewegen.

Am Dienstag, den 19. März, wird die Kanzlerin hier in Berlin in der European School of Management and Technology an der Global-Solutions-Konferenz teilnehmen. Es werden Teilnehmer aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft sowie aus Thinktanks aus den G20-Staaten diskutieren und Empfehlungen an die G20 verabschieden. Es geht um die großen Linien zum Thema Multilateralismus. Das Thema des Treffens lautet: Sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt in Einklang bringen - auf dem Weg zu einem neuen internationalen Paradigma. Nach einer Rede im Auditorium wird die Bundeskanzlerin an einem Podiumsgespräch teilnehmen.

Um 12.45 Uhr - wir sind immer noch am Dienstag - wird sie die Mitglieder des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zum Gespräch empfangen. Auch die Bundesminister Scholz, Altmaier, Heil und Braun werden dabei sein. Das Gespräch findet jedes Jahr statt. Es dient dem Austausch über die aktuellen Fragen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland.

Am Mittwoch tagt zur gewohnten Zeit um 9.30 Uhr das Kabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin.

Am Donnerstag und Freitag ist dann der Europäische Rat. Am Donnerstag, den 21. März, wird die Bundeskanzlerin um 9 Uhr dazu eine Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag abgeben.

Der Rat selbst startet wie üblich am Donnerstagnachmittag. Zunächst gibt es ein Zusammentreffen mit dem europäischen Parlamentspräsidenten Antonio Tajani. Daran schließt sich ein Treffen der EU-27 an, bei dem sie über das weitere Vorgehen nach den Abstimmungen dieser Woche im britischen Unterhaus sprechen werden. Am Abend beschäftigen den Europäischen Rat außenpolitische Themen, insbesondere die Beziehungen der EU zu China und die Vorbereitung des EU-China-Gipfels am 9. April.

Am Freitagmorgen wird der Europäische Rat mit der norwegischen Ministerpräsidentin Solberg, der isländischen Ministerpräsidentin Katrín Jakobsdóttir und dem Regierungschef des Fürstentums Liechtenstein Adrian Hasler zusammentreffen. Der Anlass ist der 25. Jahrestag der Gründung des Europäischen Wirtschaftsraums. Der EWR - das nur zur Erinnerung - dehnt den Europäischen Binnenmarkt auf diese drei Länder - Island, Norwegen und Liechtenstein - aus. Das heißt, in diesen Ländern gelten die vier Freiheiten des Waren-, des Personen-, des Dienstleistungs- und des Kapitalverkehrs.

Dann wird sich, immer noch am Freitag, der Europäische Rat, wie es im Frühjahr üblich ist - wiederum zu 28 -, mit Wirtschaftsthemen befassen: der künftigen Entwicklung des Binnenmarktes, der Kapitalmarktunion, der Industriepolitik und der europäischen Digitalpolitik. Dafür hat die Bundeskanzlerin mit Unterstützung einer Reihe von Mitgliedstaaten nach einer intensiven Zusammenarbeit mit Frankreich eine Diskussion über die künftige europäische Industriepolitik angeregt. Die Kommission soll beauftragt werden, eine Industriestrategie mit konkreten Maßnahmen vorzuschlagen. Der Europäische Rat wird außerdem die Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets indossieren.

Wir werden Ihnen, weil es ja doch eine ganze Menge ist, am Mittwoch nächster Woche im Anschluss an die Regierungspressekonferenz unser übliches Briefing mit Herrn Corsepius anbieten.

Frage: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

StS Seibert: Ja, das hatte ich gesagt: Donnerstag, 9 Uhr, Deutscher Bundestag.

Frage: Herr Seibert, das britische Unterhaus hat gestern für eine Verschiebung des Brexit votiert. Was ist denn die Haltung der Bundesregierung dazu und auch, was den zeitlichen Horizont angeht?

StS Seibert: Zunächst einmal begrüßen wir natürlich die Entscheidung des britischen Parlaments, dass es keinen ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU geben soll. Wir haben ja immer betont: Ein Austritt Großbritanniens ohne Abkommen wäre in niemandes Interesse.

Trotzdem ist klar: Die nächsten Schritte beziehungsweise der nächste Vorschlag dazu, wie es nun weitergehen soll, müssen aus Großbritannien kommen. In der nächsten Woche wird sich das britische Unterhaus ja möglicherweise wieder mit dem Austrittabkommen befassen.

Die EU-27 werden sich in Brüssel natürlich intensiv mit dieser Frage einer möglichen Verlängerung befassen. Ich möchte dem jetzt nicht vorgreifen. Es wird ja, wie gesagt, nächste Woche möglicherweise erneut zu einer Befassung des Unterhauses mit dem Austrittsabkommen kommen.

Ich kann, wenn Sie das wollen, noch einmal an das erinnern, was die Bundeskanzlerin zu diesem Thema gesagt hat, als sie vor Kurzem in Paris mit dem französischen Staatspräsidenten zusammengetroffen ist. Da sagte sie: "Wenn Großbritannien etwas mehr Zeit braucht, dann werden wir uns dem nicht verweigern". Voraussetzung für eine Verschiebung ist natürlich, dass Großbritannien das auch will, und formell hat Großbritannien gegenüber der EU eine Verlängerung noch nicht beantragt. Grundsätzlich müssten dann die EU-27 einen Beschluss über eine solche mögliche Verlängerung fassen.

Frage : Die Bundeskanzlerin hat ja bereits gesagt, wenn Großbritannien mehr Zeit brauche, sei das auch möglich. Wofür denn dann, auch für den jetzt abgelehnten Deal, oder müsste man dann jetzt doch über etwas anderes sprechen, über die künftigen Verhältnisse zwischen der EU und Großbritannien?

StS Seibert: Noch einmal, ganz systematisch: Erst einmal müsste, wenn es eine Verlängerung geben soll, diese von Großbritannien beantragt werden. Das ist mit einem Beschluss des Parlaments nicht automatisch getan. Noch liegt ein solcher Antrag nicht vor.

Zweitens ist ja denkbar - wer das in London verfolgt, hat das auch mitbekommen -, dass sich das Unterhaus in der nächsten Woche noch einmal mit dem von der Premierministerin vorgelegten Austrittsabkommen befassen wird.

Drittens. Wenn eine solche Bitte um eine Verlängerung vorläge, dann würde sich der Europäische Rat zu siebenundzwanzigst damit befassen. Ich werde der Diskussion jetzt nicht vorgreifen.

Frage: Verlängerungen eröffnen dann ja irgendwann die Gefahr, dass Großbritannien formal an der EU-Wahl zu beteiligen wäre. Ist es für die Bundesregierung vorstellbar, Lösungen zu finden, die über das Wahldatum hinausgehen und die dennoch verhindern, dass sich die Briten an der Europawahl beteiligen?

StS Seibert: Noch einmal: Wenn es zu einem britischen Antrag auf Verschiebung des Austrittstermins kommen sollte, dann wird das von den EU-27 diskutiert werden, und dann wird die Frage des Umgangs mit der Europawahl Ende Mai natürlich auch ein Element der Betrachtung sein.

Frage : Frau Adebahr, ich habe eine Frage zu Saudi-Arabien. Die saudische Regierung hat gestern das Gerichtsverfahren um Herrn Khashoggi für beendet erklärt. Sie behauptet, die Täter seien in einem Gerichtsverfahren ermittelt und auch verurteilt worden, und man werde auch nicht mehr an der internationalen Untersuchung teilnehmen. Dazu hätte ich eine Stellungnahme ihrerseits erbeten.

Adebahr: Ich glaube, man muss sich noch einmal genau anschauen, was die saudische Regierung da erklärt hat. Unsere Grundprinzipien bestehen fort. Wir müssen uns jetzt noch einmal genau anschauen, was da erklärt wurde.

Zusatz : Ich berufe mich auf Äußerungen des Vorsitzenden der saudischen Menschenrechtskommission, der dem UN-Menschenrechtsrat erklärt hat, dass dieser Fall jetzt erledigt sei und dass es auch keine Kooperation auf internationaler Ebene mehr gebe.

Adebahr: Genau, und wir müssen uns anschauen, wie dort der aktuelle Stand ist.

Frage: Frau Kalwey, es geht um die Betriebsprüfungen bei Steuerpflichtigen mit einem Einkommen von mehr als 500 000 Euro. Da gibt es ja eine Übersicht, wonach die Zahl der Betriebsprüfungen deutlich gesunken ist. Ich würde gerne von Ihnen wissen, was Sie als Finanzministerium dazu sagen. Leiten Sie daraus zum Beispiel einen Handlungsauftrag ab?

Kalwey: Vielen Dank für Ihre Frage. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass der Bundesfinanzminister selbstverständlich der Ansicht ist, dass hohe Einkommen ihren angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten müssen. Dafür muss im Rahmen des Steuervollzugs, für den die Länder zuständig sind, auch entsprechend Sorge getragen werden. Die Frage, ob und wie viele Betriebsprüfungen in diesem Bereich durchgeführt werden, entscheidet alleine die Finanzverwaltungen der Länder.

Zusatzfrage: Ist diese gesunkene Zahl der Betriebsprüfungen aus Ihrer Sicht denn nachvollziehbar, oder ist die kritikwürdig?

Kalwey: Ich kann mich da nur wiederholen: Das fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder beziehungsweise der Finanzverwaltungen. Das ist der Stand der Dinge.

Frage: Zu Huawei und 5G: Frau Demmer hatte am Mittwoch ausführlich davon gesprochen, was es nach dem Brief des amerikanischen Botschafters an Gesprächen gab. Sie wollte im Detail noch nichts dazu sagen. Deshalb die Nachfrage: Hat sich da inzwischen ein neuer Stand ergeben? Gibt es eine offizielle Antwort des BMWi? Gibt es einen neuen Erkenntnisstand auf der Ebene des Kanzleramtes? Wie wird sich das nächste Woche auf die Rolle von Huawei bei der Versteigerung auswirken?

Noch einmal genauer nachgefragt: Es gibt ja jetzt auch wieder Agenturmeldungen darüber, dass der BND ebenfalls vor einer Beteiligung von Huawei am Ausbau des Netzes gewarnt habe. Wie werden diese Bedenken in die Überlegungen einbezogen?

StS Seibert: Erstens kann ich Ihnen hier jetzt über einzelne Gespräche grundsätzlich nichts berichten. Natürlich werden sie geführt; das ist ja klar. Die Bundeskanzlerin hat auch gesagt, dass wir mit all unseren Verbündeten und natürlich auch mit den amerikanischen Verbündeten in dieser Frage in Kontakt stehen.

Zweitens mache ich hier - auch grundsätzlich - keine Aussagen über Erkenntnisse oder operative Tätigkeiten des Bundesnachrichtendienstes, und davon werde ich auch hier keine Ausnahme machen. Wir haben keinen neuen Stand. Wir haben uns innerhalb der Bundesregierung auf Standards geeinigt. Darauf basierend hat die Bundesnetzagentur Eckpunkte für Sicherheitsanforderungen beim Betrieb von Telekommunikationsnetzen veröffentlicht. Das könnten wir jetzt alles - es ist allerdings auch öffentlich und hier schon besprochen worden - gerne noch einmal diskutieren. Aber ich kann Ihnen, was Gespräch betrifft, hier keine nähere Auskunft geben.

Vorsitzender Mayntz: Möchte das Wirtschaftsministerium etwas ergänzen?

Jornitz: Da gibt es eigentlich nichts zu ergänzen.

Zusatzfrage: Die Frage, ob es eine offizielle Antwort an den amerikanischen Botschafter gibt, ist doch, glaube ich, schon zu beantworten, auch wenn man über Gespräche im Detail nichts sagt!

Die zweite Frage: Ist es das Ziel, dass Huawei aus dem Kernnetz des Mobilfunks herausgehalten wird, oder ist das nach wie vor eine offene Frage?

Petermann: Zu der zweiten Frage, welche Maßnahmen die Bundesregierung ganz allgemein plant, hatte ich in der vorangegangenen Regierungspressekonferenz Stellung genommen. Es geht nicht darum, einen bestimmten Anbieter auszuschließen, sondern darum, dass die Bundesnetzagentur im Einvernehmen mit dem BSI und auch mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten ganz allgemein Punkte für die Erweiterung des Katalogs von Sicherheitsanforderungen für den Betrieb von Telekommunikationsnetzen entwickelt hat. Diese habe ich hier vorgestellt.

Darüber hinaus planen wir eine Änderung von 109 des Telekommunikationsgesetzes. Darin soll eindeutig geregelt werden, dass die Betreiber auch die Einhaltung dieses Sicherheitskatalogs nachzuweisen haben; das ist also eine gewisse Beweislastumkehr.

Außerdem sollen Zertifizierungspflichten auf gesetzlicher Ebene verankert werden.

Wir setzen also auf gesetzliche Regelungen, die sich an alle Betreiber richten. Wir wollen nicht, dass einzelne Anbieter ausgeschlossen werden, sondern es sollen eben die Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. Außerdem hat sich der Minister auch dazu geäußert, dass er nicht für den Ausschluss Einzelner ist, sondern neben den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen darauf setzt, dass auch technologische Maßnahmen entwickelt werden, die neben den gesetzlichen Maßnahmen einen hohen Sicherheitsstandard gewährleisten.

Frage: Huawei betont, man sei ein unabhängiges Unternehmen, und weist die Vorwürfe zurück, dass es eine gewisse Nähe zur chinesischen Regierung gebe. Wie bewerten die Bundesregierung oder das Auswärtige Amt so einen Satz - da gab es ja in der Vergangenheit auch kritische Töne -, wenn man darauf verweist, dass man unabhängig sei?

Adebahr: Ich kann mich den Ausführungen, die hier schon gemacht wurden, für den Moment eigentlich nur anschließen. Für die Bundesregierung gelten die Standards, die wir herausgegeben haben, die Eckpunkte und diese Vorgehensweise. Ich bewerte Äußerungen von Huawei hier nicht.

Zusatzfrage: Herr Seibert, ist Huawei für die Bundesregierung ein unabhängiges Unternehmen?

StS Seibert: Ganz grundsätzlich spreche ich ja hier als Sprecher der Bundesregierung nicht über einzelne Unternehmen. Das werde ich hier auch nicht tun.

Für uns zählt - ich glaube, das hat die Kollegin aus dem Innenministerium auch sehr klargemacht -, dass an die Sicherheit beim Betrieb und auch beim Ausbau des Mobilfunknetzes und des gesamten digitalen Bereichs der höchstmögliche Standard angesetzt werden muss. Deswegen hat die Bundesnetzagentur eben Eckpunkte für verschärfte Sicherheitsanforderungen veröffentlicht. Es dürfen Systeme nur von vertrauenswürdigen Lieferanten bezogen werden. Sie müssen kontinuierlich auf ihre Sicherheit überprüft werden. Die erweiterten Anforderungen müssen zukünftig alle Unternehmen gleichermaßen im Rahmen ihres Sicherheitskonzepts erfüllen.

Wir haben also den, wenn Sie so wollen, horizontalen Ansatz gewählt, bei dem die Sicherheitsanforderungen an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden. Das ist das, was für uns zählt.

Frage : Ich habe eine Frage an Herrn Seibert oder auch an jemanden, der sich sonst noch dazu berufen fühlt. Der Vorstandschef hat den Nazi-Slogan "Arbeit macht frei" etwas abgewandelt und "EBIT macht frei" erklärt. Ist das eine Äußerung, die für einen Konzern wie Volkswagen, an dem ja auch die öffentliche Hand über Niedersachsen beteiligt ist, akzeptabel ist?

StS Seibert: Ich muss zugeben, dass ich diese Äußerungen nicht kenne und sie jetzt ungern bewerten würde, wenn ich sie nicht kenne.

Frage: Zum Wahlrechtsausschluss für geistig Behinderte oder Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, die eine vollständige Betreuung brauchen: Das wird heute im Bundestag sozusagen abgeschafft, aber noch nicht für die Europawahl, obwohl die Wählerverzeichnisse ja noch bis Mitte April angepasst werden könnten. Ich glaube, das Innenministerium ist dafür zuständig. Warum geschieht das noch nicht bis zur Europawahl?

Petermann: Die Zuständigkeit möchte ich etwas einschränken. Es scheint zwar so zu sein, weil wir das Verfassungsministerium sind, dass wir auch dafür zuständig sind. Tatsächlich kommen wahlrechtliche Vorschläge, Änderungen und Gesetze aus den Fraktionen des Bundestages. Das hat eine Verfassungstradition in der Bundesrepublik Deutschland. Deswegen bitte ich auch alle Fragen dorthin zu richten. Mir ist allerdings auch bekannt - das kann ich so bestätigen - dass das nicht bis zur Europawahl Gültigkeit erlangen wird.

Frage: Zur Sitzung des Koalitionsausschusses von gestern: Dort wurde ein Klimakabinett beschlossen. Mich würde einmal interessieren, Herr Seibert, welche Häuser diesem Kabinett denn eigentlich angehören sollen und ob man schon weiß, in welchem Turnus das tagen wird.

Eine Frage an das Umweltministerium: Wie bewerten Sie die Einrichtung dieses neuen Klimakabinetts? Ist das letztendlich eine Entmachtung der Umweltministerin, oder ist das ganz nach Ihrem Geschmack?

StS Seibert: Letzteres, also dass es sich um so etwas handeln könnte, würde ich, obwohl ich danach nicht gefragt wurde, gerne schon einmal dringend dementieren!

Der Koalitionsausschuss hat gestern in einer sehr konstruktiven Atmosphäre getagt und gearbeitet. Sie haben die Ergebnisse ja kurz in vier Punkten zusammengefasst bekommen, und das sind gewichtige Punkte. In der Tat ist das Vorhaben der Bildung eines Klimakabinetts einer dieser Punkte. Die Koalitionspartner haben beschlossen, ein solches Klimakabinett zu bilden, um die rechtlich verbindliche Umsetzung der Klimaziele 2030 vorzubereiten. Damit zeigten wir noch einmal die große Bedeutung, die das Thema Klimaschutz und ganz konkret das Erreichen der Klimaziele 2030 für die Bundesregierung haben.

Ich kann Ihnen noch keinen genauen Termin nennen, an dem das Klimakabinett zum ersten Mal zustande kommen wird; denn es muss zuerst durch einen Kabinettsbeschluss eingesetzt werden. An einem solchen Kabinettsbeschluss wird jetzt zügig gearbeitet. Dann wird das eingebracht und verabschiedet werden.

Die Runde wird alle Ministerinnen und Minister zusammenbringen, die mit dem Thema Klimaschutz befasst sind und deren Häuser an der großen Aufgabe beteiligt sind, die Klimaziele, die wir uns gemeinsam gesetzt haben, einzuhalten. Weil es ein Kabinettsformat ist, ist die Bundeskanzlerin die Vorsitzende.

Klein: Entmachtung der Umweltministerin? Das Gegenteil ist der Fall.

Frau Schulze hat gestern dazu auch schon etwas getwittert. Sie begrüßt das Klimakabinett ausdrücklich. Sie hat schon seit Langem und immer wieder betont, dass Klimaschutz eine Sache der gesamten Bundesregierung ist. Umso mehr freut es Frau Schulze, dass die Spitzen der Koalition jetzt bekräftigt haben, dass wir in diesem Jahr verbindliche Regelungen für die Erreichung unserer Klimaschutzziele 2030 bekommen werden.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium zur "Gorch Fock". Herr Flosdorff, die Ministerin möchte den Zahlungsstopp aufheben, das heißt, die weitere Sanierung voranschreiten lassen. Bedeutet das, dass damit der Point of no Return überschritten ist? Ich glaube nämlich, von den geschätzt 135 Millionen Euro sind bereits mehr als 69 Millionen Euro ausgegeben. Eigentlich haben Sie nur noch die Wahl zwischen der teuersten Verschrottung und der teuersten Instandsetzung aller Zeiten. Steckt hinter diesem Beschluss also der Wille, die "Gorch Fock" auf jeden Fall wieder einsatzbereit zu bekommen? "Schwimmfähig" war das Wort, aber das bedeutet nicht unbedingt "einsatzbereit".

Flosdorff: Um die Begrifflichkeiten klarzumachen: "Schwimmfähig" meint das Ausdocken. Das ist immer ein wichtiger Meilenstein im Instandsetzungsvorhaben. Das heißt, das Schiff kommt aus der Werft. Es ist dann schon so, dass die Masten gesetzt werden können, dass alles austariert ist, dass es im Wasser liegt. Dann fängt man mit den weiteren Aufbauten an. Dieser Schritt muss auf jeden Fall erreicht werden, auch wenn man sich am Ende dafür entscheiden sollte, die Instandsetzung nicht bis Ende zu führen.

Wir sind jetzt aber im Moment guten Mutes. Die Chancen sind gestiegen, dass die "Gorch Fock" wieder schwimmen wird. Man hat in den letzten Wochen intensiv mit der Werft verhandelt. Man hat sich die Kostenpläne angeschaut, die Baupläne angeschaut. Bis zum Ausdocken ist jetzt die gute Nachricht, dass es innerhalb eines sehr überschaubaren finanziellen Rahmens zu schaffen ist, diesen Schritt zu erreichen, auch vor der Sommerpause.

Bis dahin wird noch einmal die Feinplanung, wie der weitere Weg bis zur vollständigen Hochseetauglichkeit aussehen würde, mit der Werft durchgearbeitet. Das ist noch einmal ein längerer Schritt. Das Gute ist, dass die Werft zugesichert hat: Vorbehaltlich dessen, dass der vorläufige Gläubigerausschuss zustimmt - es kann sein, dass das zur Stunde auch schon passiert ist -, und vorbehaltlich dessen, dass auch der vorläufige Sachwalter, der durch das Gericht eingesetzt wurde - die Werft ist ja in einem Antragsverfahren für eine Planinsolvenz -, auch zustimmt, könnte man das weiter in Angriff nehmen.

Gut ist auch: Es gibt jetzt Obergrenzen für die weitere Preisentwicklung. Es gibt sozusagen die Garantie, dass maximal - der Betrag kann sich noch weiter reduzieren - noch rund 11 Millionen Euro an Investitionen erforderlich sind, um die Schwimmfähigkeit herstellen, und dass man ein fertiges, hochseetaugliches Schiff für den Preis von maximal 128 Millionen Euro erhalten kann. Das ist das, was auch schon früher veranschlagt worden ist. Man hat jetzt die Zusage vonseiten der Werft, dass es mehr nicht werden würde.

Zusatzfrage: Das bedeutet also, die politische Absicht der Ministerin ist auf jeden Fall, wenn es sich irgendwie machen lässt, die "Gorch Fock" wieder einsatzbereit zu bekommen? So nehme ich das jedenfalls wahr.

Zum Zweiten: Hat diese Maßnahme, die unter dem Strich auch Arbeitsplätze sichert, auch etwas damit zu tun, dass Elsfleth 20 Kilometer Luftlinie von Bremerhaven entfernt ist, wo die Bundeskanzlerin in der nächsten Woche ist, wie wir von Herrn Seibert gehört haben, und das Problem der Arbeitslosigkeit dort als regionales Problem besonders hoch hängt? Gibt es da einen politischen Zusammenhang?

Flosdorff: Es gibt vor allem den inhaltlichen Zusammenhang mit der seemännischen Ausbildung der Marine. Das ist ja ein unverzichtbares Element, das in der Marine eine sehr lange Tradition hat. Die Bundesmarine ist auch nicht die einzige; es gibt auch viele Marinen anderer Länder, die das auch nutzen. Das heißt, dass man dort das seemännische Handwerk lernt, die Elemente kennenlernt, und dort auch die Verantwortung und Teamarbeit ausgebildet werden - insbesondere im Offiziersnachwuchs -, hat eine hohe Bedeutung in der Bundeswehr. Die Komponente regionaler Wirtschaftsförderung ist dort eher ein nachrangiges Argument.

Vorsitzender Mayntz: Dann kehren wir abschließend noch zu zwei Themen zurück, zunächst zum Koalitionsausschuss.

StS Seibert: Ja, ich wollte ganz kurz noch eines anhängen, weil wir über das Klimakabinett sprachen. Ich würde im Zusammenhang mit dem Koalitionsausschuss Ihre Aufmerksamkeit gerne noch auf einen anderen Beschluss, nämlich die "Konzertierte Aktion Mobilität" lenken. In dieser "Konzertierten Aktion Mobilität" werden wir in regelmäßigen Spitzengesprächen gesellschaftlich breit angelegt arbeiten und die rasanten und tiefgreifenden Veränderungen der Automobilindustrie in den Blick nehmen, also einer unserer wichtigsten Industriebranchen. Eine wichtige Unterstützung wird dabei die Nationale Plattform Mobilität leisten, mit der die Bundeskanzlerin, einige Minister, die übrigen Mitglieder des Koalitionsausschusses sich ja gestern Nachmittag getroffen hatten.

Unser Ziel als Bundesregierung - aber dieses Ziel eint auch alle Teilnehmer an dieser "Konzertierten Aktion Mobilität" - ist ein mehrfaches: Wir wollen Deutschland als einen weltweit führenden Standort der Autoindustrie sichern, wir wollen Vorreiter darin sein, unsere Infrastruktur und unsere Regulierung an die Mobilität von morgen anzupassen, und wir wollen ein Land sein, das seine Klimaziele einhält.

Frage : Ich möchte dann doch einmal fragen, Herr Seibert, wie es zusammenpasst, dass Sie die Autoindustrie erhalten wollen und die Klimaziele erreichen wollen. Wie stellen Sie sich das vor?

StS Seibert: Da würde ich beinahe gerne eine Gegenfrage stellen und Sie fragen, ob Sie sich vorstellen, dass wir die Autoindustrie abschaffen, um die Klimaziele zu erreichen - so suggeriert es Ihre Frage. Natürlich ist unser Interesse, dass einer unserer wichtigsten und im Übrigen auch innovativsten Industriezweige, die Automobilindustrie, stark bleibt. Die Automobilindustrie gibt rund einer Million Menschen direkt Arbeit in diesem Land, und wenn Sie das auf Zulieferer und andere Branchen erweitern, sind es noch mehr. Aber ganz klar ist - und deswegen habe ich ja von rasanten und tiefgreifenden Veränderungen gesprochen -, dass die Automobilindustrie sich den Klimaanforderungen und der Tatsache, dass die Elektromobilität hochläuft und dass es auch andere Antriebsformen gibt, die später eine größere Rolle spielen können, anpassen muss.

Also brauchen wir eine veränderte und hoffentlich immer noch starke Automobilindustrie, ja. Die Automobilindustrie ist allerdings natürlich auch nur Teil einer modernen Mobilität, und in der Nationalen Plattform Mobilität wird über weit mehr als über Automobilindustrie gesprochen.

Zusatzfrage : Ich wollte eigentlich zu den heutigen Schülerprotesten fragen: In ganz Deutschland sind mehrere hunderttausend junge Leute und auch ältere Leute der auf der Straße, allein in Berlin zehn- bis zwanzigmal so viele wie sonst. Begrüßt die Bundesregierung die Zunahme des Ausmaßes der Proteste?

StS Seibert: Ich will von den Demonstrationen heute wirklich gar nichts wegnehmen; ich rate nur, um 12.15 Uhr noch nicht zu sagen, wie viele dann teilgenommen haben. Das geht manchmal ziemlich hin und her. Aber das spielt ja keine Rolle.

Zusatz : Es sind deutlich mehr.

StS Seibert: Gut, wenn Sie die offiziellen Zahlen schon haben, dann sind Sie wieder einmal weiter; ich wäre jetzt noch nicht so weit. Aber das spielt ja keine Rolle.

Das Wesentliche ist ja, dass die Bundeskanzlerin und auch andere Mitglieder der Bundesregierung sehr deutlich ihre Unterstützung für das klimapolitische Engagement ganz allgemein hier im Lande und auch von jungen Menschen ausgesprochen haben. Denn das ist klar: Junge Menschen sind diejenigen, deren Zukunft am stärksten von der Frage betroffen ist, ob wir unsere Klimaziele einhalten und ob wir global in der Lage sind, die richtigen Antworten auf den Klimawandel zu geben.

Zusatzfrage : Gibt es schon erste Maßnahmen, die die Bundesregierung jetzt aufgrund der Schülerproteste einleiten will? Oder sagt man einfach nur Danke beziehungsweise begrüßt diese Proteste?

StS Seibert: Wir sprechen hier seit Wochen, seit Monaten, nein, eigentlich seit Jahren von Klimapolitik, von Klimazielen, von einem Klimaschutzgesetz, das in diesem Jahr erarbeitet werden soll, was eine der anspruchsvollsten Aufgaben ist, vor denen diese Bundesregierung steht. Von der Einrichtung eines Klimakabinetts haben wir heute schon gesprochen. Das ist alles sehr, sehr praktisch und wird von der Bundesregierung auf verschiedenen Ebenen sehr energisch vorangetrieben.

Frage: Herr Seibert, es gibt Berichte, wonach die Deutsche Bank die Bundeskanzlerin um ihre Zustimmung zu einer Fusion mit der Commerzbank gebeten hat. Können Sie dazu etwas sagen?

StS Seibert: Ich spreche hier grundsätzlich nicht über einzelne Unternehmen und ihre unternehmerischen Entscheidungen.

Frage : Frau Kalwey, die Bundesregierung ist ja an der Commerzbank beteiligt. Wenn es eine Fusion gäbe, müsste der Staat dann zustimmen?

Kalwey: Das ist jetzt eine hypothetische Frage, auf die ich Ihnen nicht antworten kann.

Zusatz : Das ist doch keine hypothetische Frage, das ist eine ganz normale Frage.

Kalwey: Für uns ist das eine hypothetische Frage.

Vorsitzender Mayntz: Dann kehren wir noch einmal zu Christchurch zurück - Der Kollege hatte dazu noch eine Nachfrage.

Frage: Herr Seibert, Sie haben von einer rassistischen Tat gesprochen. Einer der Festgenommenen ist ein rechtsradikaler Terrorist aus Australien. Mich würde dahingehend interessieren, wenn wir jetzt nach Deutschland gucken - die Frage geht an das Innenministerium -: Wie stufen Sie aktuell die Gefährdungslage durch rechts motivierten Terrorismus ein?

Petermann: Ich kann Ihnen jetzt keine Bewertung dazu geben, wie die aktuelle Einschätzung der Sicherheitsbehörden ist, was rechtsradikale Tendenzen angeht. Ich kann Ihnen nur mit Sicherheit sagen, dass die Sicherheitsbehörden sowohl gegenüber Linksextremismus wie auch gegenüber Rechtsextremismus auf der Hut sind und ihn verfolgen.

Zusatzfrage: Es gab diese Woche auch Berichte, wonach etwa hundert Mails an Prominente, auch an Bundestagsabgeordnete, geschickt wurden, in denen offen mit Mord gedroht wurde. Absender waren die sogenannte "Nationalsozialistische Offensive", "NSU 2.0" oder "Wehrmacht". Wie bewertet die Bundesregierung, dass anscheinend immer mehr solche Drohmails eingehen und dass die Betroffenen oft auch beklagen, sie würden von den Sicherheitsbehörden nicht ernst genug genommen?

Petermann: Ich kann gerne etwas dazu sagen. Sie wissen, dass Berlin dafür als Staatsanwaltschaft die Ermittlungen übernommen hat, und soweit ich gehört habe, werden auch durch den Generalbundesanwalt Vorermittlungen geführt. Die Maßnahmen sind also in guten Händen.

Soweit das BMI betroffen ist, geht es um die Schutzpersonen, die möglicherweise oder auch tatsächlich schon solche Briefe erhalten haben. Da werden durch das BKA immer aufgrund von aktuellen Veränderungen Gefährdungseinschätzungen aktualisiert und mit den betroffenen Personen auch besprochen.

Frage : Frau Petermann, laut einer Anfrage der Linksfraktion gab es letztes Jahr, also 2018, mehr als 600 Anschläge auf Moscheen und muslimische Einrichtungen - Kulturzentren, Schulen usw. - in Deutschland. Wie besorgt ist Ihr Ministerium über diese Situation?

Petermann: Natürlich ist kein Anschlag zu begrüßen. Der Minister äußert sich auch immer sehr dezidiert, dass er sowohl gegen links- wie auch rechtsextremistische Angriffe kämpft.

Frage : Frau Petermann, könnten Sie uns die aktuellen Gefährderzahlen sagen, also die Zahlen zu Islamisten, Rechtsextremisten usw.?

Petermann: Ich reiche die Zahlen nach.

Freitag, 15. März 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 15. März 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-15-maerz-2019-1590010
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2019

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