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PRESSEKONFERENZ/1865: Regierungspressekonferenz vom 29. Mai 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Regierungspressekonferenz vom 29. Mai 2019


Themen: Reiseankündigung BM Maas Ukraine, Termine der BKin für die kommende Woche, ukrainische Seeleute, Minsker-Prozess, Amtseinführung Selenskyj, Kabinettausschuss Klimaschutz, Finanzplanung Klimaschutzmaßnahmen, militärische Auseinandersetzung Kosovo, Äußerungen Präsident Albanien, jesidischer Frauenrat, IS-Rückkehrer, vertrauliche Kommunikation von Journalisten, Westbalkan Beitrittsverhandlungen Sprecher: SRSin Fietz, Klein (BMU), Adebahr (AA), Schmidt (BMI), Schwamberger (BMF), Strater (BMVI), Zimmermann (BMJV), Einhorn (BMWi), Rock (BMZ), Brandt (BMEL), Marx (BMBF)

Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt die stellvertretende Regierungssprecherin SRSin Fietz sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Welty: Einen guten Mittwochmittag wünsche hier in der Bundespressekonferenz. Herzlich Willkommen zur Regierungspressekonferenz. Ich begrüße Martina SRSin Fietz als die stellvertretende Regierungssprecherin. Ich begrüße die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien und wir haben Besuch: Herzlich Willkommen 23 Praktikantinnen und Praktikanten. Die kommen aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie fünf Praktikanten vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, herzlich Willkommen, danke für Ihr Interesse.

Dann geht auch noch mal ein Gruß an Philipp Rock. Er stellt sich heute vor als Pressesprecher für das BMZ. Herr Rock, werden Sie ein paar Sätze sagen?

Rock: Ja, vielen Dank, guten Tag. Mein Name ist, wie gesagt, Philipp Rock. Ich bin hier für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, bin 2012 in das BMZ eingetreten. Ich habe da zuerst im Länderbereich gearbeitet zu Horn von Afrika, Ostafrika und seit zwei Jahren bin ich jetzt Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und bin in Zukunft auch mal häufiger hier bei Ihnen und freue mich auf Ihre Fragen.

Welty: Vielen Dank, das tun wir auch beziehungsweise wir freuen uns auf Ihre Antworten und ich darf Ihnen noch unser Begrüßungspäckchen überreichen.

Bevor wir zum Kabinett und zu den Terminen für die kommende Woche kommen, möchte ich noch eine Reise ankündigen aus dem Auswärtigen Amt.

Adebahr: Ich darf Ihnen ankündigen, dass Außenminister Maas morgen in die Ukraine reisen wird und dort zusammen mit dem französischen Außenminister Jean-Yves Le Drian den ukrainischen Präsidenten Herrn Selenskyj zu treffen. Aus diesem Anlass erklären die beiden Minister heute und hiermit, die Minister Jean-Yves Le Drian und Heiko Maas treffen am 30. Mai in Kiew erstmals gemeinsam mit dem neuen ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj zusammen. Frankreich und Deutschland, die im Normandie-Format zusammenarbeiten, um den seit 2014 schwelenden Konflikt in der Ukraine beizulegen, werden in Kiew erneut versichern, dass sie das Land in dieser wichtigen Übergangsphase weiterhin unterstützen.

Bei ihrem Treffen mit Präsident Selenskyj werden die Minister erneut ihre Bereitschaft bekunden, der Ukraine dabei zur Seite zu stehen, den Verhandlungsprozess neuen Schwung zu verleihen, der auf die Wiederherstellung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine gerichtet ist.

Fünf Jahre nach Ausbruch des Konflikts werden weiterhin Millionen von Zivilpersonen in der Ostukraine in Mitleidenschaft gezogen. Ein Frieden wird nur herbeizuführen sein, wenn die Minsker-Vereinbarung von allen Seiten uneingeschränkt und konsequent umgesetzt werden.

Wir betonen, wie wichtig konkrete Schritte im Rahmen des Verhandlungsprozesses sind, um die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort zu verbessern und Vertrauen aufzubauen.

Die Minister Jean-Yves Le Drian und Heiko Maas werden Präsident Selenskyj ferner deutlich machen, dass sie an der notwendigen Fortsetzung der Reformen festhalten, da die Bürgerinnen und Bürger der Ukraine weiterhin hohe Erwartungen an diesem Prozess haben.

Frage: Können Sie sagen, was für Reformen?

Adebahr: Die Ukraine unternimmt seit Jahren gewichtige Reformen vor allen Dingen, das ist ein Beispiel, im Korruptionsbereich. Dort ist einiges geschehen. Dort gibt es Institutionen, die sich dem Kampf gegen Korruption, der sehr drängend in der Ukraine ist, widmen und es wird darum gehen, diese tatkräftig und schlagkräftig zu machen und weiter aufzubauen. Ansonsten betrifft das Reformpaket, was in der Ukraine auf der Agenda steht, ganz viele Bereich, von Wirtschaft über Bildung, über Zivilgesellschaft, aber der Kampf gegen Korruption ist - glaube ich - ein ganz zentrales Element.

Frage: Können Sie sagen, was da fehlt? Also welche Gesetze, Antikorruptionsgesetze da fehlen?

Adebahr: Ich kann Ihnen das im Detail hier jetzt nicht ausführen. Es gibt sicher weitere Stellschrauben, die da zu drehen sind und darüber werden die beiden Minister auch mit Herrn Selenskyj sprechen. Vielleicht können wir nach dem Gespräch auch noch genau gesehen, wie dann das gelaufen ist und welche konkreten Punkte dort besprochen worden sind. Herr Ringkötter dazu.

Frage: Es hat ja das Urteil gegeben des Internationalen Seegerichtshofes, dass die 24 ukrainischen Seeleute freigelassen werden sollte. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob Sie da irgendwie aktiv sind, ob es da hinter den Kulissen Bemühungen gibt für die Freilassung oder Signale aus Moskau, dass sich was bewegt?

Adebahr: Wir haben uns ja dazu geäußert und haben gesagt, dass das Urteil unsere Position bestätigt und haben auch noch mal an Russland appelliert, dem Urteil Folge zu leisten, dass unsere Position diejenige ist, weiß die russische Seite und in regelmäßigen Kontakten, die wir zum Beispiel hier mit der Botschaft haben, machen wir das auch weiterhin deutlich.

Frage: Aber konkrete Gespräche gab es seit dem Urteil jetzt nicht?

Adebahr: Nichts, worüber ich hier berichten kann.

Frage Henze: Frau Adebahr zehn Tage sind zwar nicht extrem lange seit der Amtseinführung, aber ist auch kein sonderliches Signal, dass man gerade von Anfang an mit an Bord ist. Bei der Amtseinführung war ja nur sehr protokollarisch ein früherer Bundespräsident, kurze Amtszeit vertreten. Ist die Aufmerksamkeit für das Ukraine-Thema wirklich der Situation dort angemessen?

Adebahr: Ja und ich finde, dass auch, also zur Amtseinführung müsste Frau SRSin Fietz etwas sagen. Das ist eine gemeinsame Reise der beiden Außenminister und wenn Sie wissen, wie schwierig es ist, Scheduls, Termine, wir haben riesige Konferenzen im Auswärtigen Amt gehabt, zueinander zu bringen, ist das eine extrem kurze Zeit nach Amtseinführung, bei der es gelungen ist, jetzt beide - und das ist ein Feiertag sogar - dort gemeinsam hinzufahren. Insofern, das zeugt eben von hoher Aufmerksamkeit und eben nicht, also ich empfinde es nicht so, wie Sie es sagen.

SRSin Fietz: Vielleicht kann ich kurz ergänzen: Die Einladung zur Amtseinführung kam relativ kurzfristig. Die Kanzlerin war an diesem Tag schon mit anderweitig lange geplanten Terminen involviert und die Entsendung oder die Vertretung durch einen Altbundespräsidenten ist protokollarisch nicht zu unterschätzen. Das ist schon hoch angesiedelt und ich hatte an dieser Stelle, hatten wir schon darüber berichtet, dass die Kanzlerin mit Präsident Selenskyj telefoniert hat, ihm für seine Amtszeit viel Glück gewünscht hat, ihm auch Unterstützung der deutschen Seite weiterhin zugesagt hat und dann auch in Aussieht gestellt, dass es - sobald es irgendwie möglich ist - ein Treffen geben soll.

Frage Henze: Trotzdem noch mal nachgefragt: Protokollarisch ist das eine, politisch ist das andere. Es gab nicht den Empfang von Selenskyj kurz vor dem zweiten Wahlgang. Anders ist Poroschenko, also war eben kein politischer Vertreter bei der Amtseinführung. Warum nicht? Warum war der Außenminister nicht da? Also warum war das Signal bei der Amtseinführung nicht da, dass wir von Anfang an politisch da auch mit an Bord sind?

Adebahr: Bei der Amtseinführung von Präsidenten geht die Einladung an das Kanzleramt und von dort kommt dann die entsprechende Ebene. Der Außenminister reist mit dem französischen Außenminister, wie Sie sagen, zehn Tage nach einer recht kurzfristig bekannt gewordenen Amtseinführung hin und ich denke, das ist ein ganz starkes Signal, dass diese Bundesregierung sich um die Ukraine kümmert, dass uns der Minsker-Prozess wichtig ist und dass wir da dran sind, um schnell, und zwar sehr schnell das Gespräch mit der neuen ukrainischen Regierung zu suchen.

SRSin Fietz: Heute hat das Kabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin getagt und dabei den Bundesbericht Energieforschung 2019 beschlossen. Innovative und hocheffiziente Energietechnologien sind notwendige Voraussetzung für eine langfristig sichere, wirtschaftliche und klimaverträgliche Energieversorgung. Die Modernisierung des Energieversorgungssystems ist in erster Linie eine Aufgabe der Wirtschaft. Die Bundesregierung unterstützt diesen Prozess allerdings durch Förderung von Forschung und Entwicklung moderner Energietechnologien im Rahmen ihres Energieforschungsprogramms.

Der Bericht stellt die Entwicklung dieser Forschungsförderung moderner Energietechnologien für das Berichtsjahr 2018 dar. Der Schwerpunkt der Projektförderungen waren die Themen Energieerzeugung und Energiewende in den Verbrauchssektoren. 2018 hat die Bundesregierung insgesamt 1,06 Milliarden Euro für die Erforschung moderner Energietechnologien aufgewendet. Damit bleibt die Forschungsförderung auf dem Niveau des Vorjahres.

Der langfristige positive Trend untermauert die zentrale Rolle der Energieforschung als Wegbereiter der Energiewende. Neben der Projektförderung finanziert die Bundesregierung Forschung und Entwicklung in dem Rahmen des Energieforschungsprogramms, auch über die institutionelle Förderung der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren. Im September 2018 hat die Bundesregierung ein neues siebtes Energieforschungsprogramm beschlossen. Mit diesem Programm stellt die Bundesregierung von 2018 bis 2022 insgesamt rund 6,4 Milliarden Euro zur Forschung, Entwicklung und Erprobung zukunftsfähiger Technologien und Konzepte zur Verfügung.

Darüber hinaus hat heute der Kabinettausschuss Klimaschutz zum zweiten Mal getagt und das hat das Ziel, dass die Bundesregierung bekräftigt ihre Absicht sicherzustellen, dass Deutschland die Klimaziele 2030, auf die sie sich international verpflichtet hat, auch einhält. Das bedeutet Jahr für Jahr deutliche zusätzliche CO2-Reduktion. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels sieht die Bundesregierung darin einen wesentlichen Schwerpunkt ihrer Arbeit. Wir haben zur Tagung des Klimaausschusses gerade noch eine Pressemittelung herausgegeben, auf die ich Sie an dieser Stelle gerne verweise.

Frage: Können Sie noch mal erläutern Frau SRSin Fietz: Sie bekräftigen die Klimaziele 2030, aber gleichzeitig sagen Sie, dass der Kohleausstieg bis 2038 ein hervorragendes Beispiel ist. Das passt ja nicht zusammen. Also wenn man 2030 einhalten will, muss man ja vorher aus der Kohle raus und nicht 2038. Wie soll das zusammenpassen?

SRSin Fietz: Die Bundesregierung hat heute erst einmal in dieser Runde über geeignete zusätzliche Maßnahmen in allen Sektoren beraten, die wesentlich zum CO2-Ausstoß beitragen. Und das sind insbesondere die Energiewirtschaft, die Gebäude, der Gebäudebereich, der Verkehrsbereich, der Industriebereich und die Land- und Forstwirtschaft sowie die Abfallwirtschaft. Auf Grundlage dieser heutigen Beratung werden die Vorschläge weiter konkretisiert und die nötigen Entscheidungen vorbereitet.

Parallel dazu ist ja bereits der Kohleausstieg für 2038 beschlossen worden und das ist im Grunde genommen ein hervorragendes Beispiel dafür, wie im gesellschaftlichen Konsens Klimaschutz und die Garantie für weitere wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen sind.

Frage: Ich habe mich auf Ihre Pressemitteilung bezogen, die Sie gerade noch mal vorgelesen haben. Können Sie die Frage beantworten oder vielleicht das BMU, ist das überhaupt in irgendeiner Weise möglich, Kohleausstieg 2038 und gleichzeitig die Klimaziele 2030 einzuhalten?

SRSin Fietz: Also ich kann Ihnen dazu gerne noch mal sagen, dass das natürlich eine große Herausforderung ist und dass wir aber trotzdem entschlossen an der Erreichung der Klimaschutzziele und wir wollen bis 2030 die Hälfte aller Treibhausgase einsparen, konkret 55 Prozent gegenüber 1990. Wir sind verpflichtet, den deutschen Anteil am EU-Ziel 2030 in den Sektoren, um die es heute dann auch ging, außerhalb des Emissionshandels zu erbringen. Um die Abstimmungsprozesse dabei zu beschleunigen, arbeitet die Bundesregierung auf höchster politischer Ebene, eben im Klimakabinett.

Klein: Ich sehe da auch keinen Widerspruch zwischen dem Kohlekompromiss und dem Ziel, die Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Also das, was jetzt vornehmlich im Klimakabinett beraten wird. Abgesehen mal davon beziehungsweise ich fange mal vorne an: Also der Kohlekompromiss ist immens wichtig. Aber der Kohlekompromiss ist im Hinblick auf die Klimaschutzziele Teil eines Gesamtkonzepts.

Außerdem geht es beim Kohlekompromiss nicht nur darum, dass bis 2038 aus der Kohle ausgestiegen werden wird, sondern wir haben - das wird oft unterschlagen - auch Zwischenziele vereinbart. Es werden bestimmte Kraftwerke bis Mitte der zwanziger Jahre abgeschaltet und 2032 werden wir außerdem auch noch mal überprüfen, ob wir nicht schon vor 2038 aussteigen können.

Aber noch mal: Da gibt es keinen Widerspruch, sondern es geht hier um ein Gesamtkonzept im Klimaschutz und da gibt es keinen Widerspruch zwischen dem Klimakabinett und dem Kohlekompromiss, der immens wichtig auch für uns ist.

Frage: Vielleicht können die Ministerien für Verkehr, Energie und Landwirtschaft und dann haben wir noch das Bauen, noch mal ein bisschen konkreter sagen, was Ihre Minister in dem Klimakabinett vorgeschlagen haben. Also da war ja im Vorfeld von der energetischen Gebäudesanierung die Rede oder von höheren Elektroautoprämien. Vielleicht können wir ganz rechts bei Herrn Strater anfangen.

Strater: Ja, mache ich gerne. Vielen Dank. Also der Minister hat ein ganz klares Gesamtpaket vorgeschlagen, mit dem die Klimaschutzziele 2030 erreicht werden. Dieses besteht aus mehr als fünfzig Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, die ich Ihnen auch gerne gleich noch mal erläutere. Es steht unter dem ganz klaren Leitmotiv, nämlich erlauben, erleichtern und ermöglichen statt verbieten, verteufeln und verteuern.

Wir haben im BMVI sehr viele Hebel, an den wir an jedem einzelnen ansetzen und wir können, wenn wir das tun, eine durchschlagende Wirkung erzielen, ohne die Menschen bei diesem Paket mehr zu belasten. Nur ein Beispiel: Wir brauchen zum Beispiel mehr Wasserstoff für saubere Mobilität. Wir setzen hier voll auf saubere Treibstoffe. Deutschland muss hier Champion werden und wir müssen hier voranschreiten.

Der Klimaschutz ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir nur bewältigen können, wenn alle mitmachen und wir dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die Teile der Gesellschaft abhängen.

Ich kann Ihnen ein paar Bereiche nennen, auf die sich dieses Maßnahmenpaket bezieht. Da ist zum Beispiel der große Bereich des öffentlichen Verkehrs, des Radverkehrs, des Fußverkehrs. Wenn wir hier gute Mobilitätsangebote schaffen, steigen die Menschen auf diese Verkehrsmittel um. Der Bereich alternative Kraftstoffe, ich habe hier zum Beispiel das Thema Wasserstoff genannt, mit einem Aufbauprogramm, das wir ab 2021 mit 2 Milliarden Euro fördern wollen. Der Bereich des Güterverkehrs, wo wir mehr Güter von der Straße zum Beispiel auf die Schiene oder das Binnenschiff verlagern wollen. Beide Segmente werden wir stärken, sowohl den Schienengüterverkehr als auch die Binnenschifffahrt. Natürlich der Bereich Pkw. Wir müssen CO2-arme Pkw auf die Straße bringen. Hier haben Sie auch schon lesen können, dass wir den Umweltbonus, also die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge erhöhen wollen - so unser Vorschlag. Eine Verdoppelung auf 4.000 Euro vor allem für Fahrzeuge, die unter 30.000 Euro kosten, sodass wir also den Elektrokä fereffekt, so wie der Minister gesagt hat, hier erreichen, dass wir also in den Massenmarkt hineinkommen. Wir müssen die Ladeinfrastruktur aufbauen. Dazu wollen wir die Förderung auch ausweiten, haben hier auch vorgeschlagen, dass es eine Milliarde Euro zusätzlich investiert werden. Im Bereich der Nutzfahrzeuge müssen wir auch CO2-arme Lkw auf die Straße bringen. Wir müssen auch hier die Tank- und Ladeinfrastruktur ausbauen. Als weiteren Bereich haben wir den Bereich der Digitalisierung, wo wir Automatisierung fördern, Vernetzung fördern, den Verkehr verflüssigen, innovative Mobilitätsformen ermöglichen.

Ich möchte zur Abrundung oder zur Einordnung noch mal eine Zahl nennen: Der Anteil des Verkehrs am Gesamtausstoß, an der gesamten CO2-Emission in Deutschland beträgt 18,5 Prozent. Wir tun in der öffentlichen Debatte immer so, als sei der Verkehr hier der einzige Verursacher und ausschließlich hier müsse man ansetzen. Mit diesem Maßnahmenpaket, was ich eben grob skizziert habe, schaffen wir es, diese Klimaschutzziele zu erreichen, zu den wir stehen.

Schmidt: Ja, ich darf vielleicht für den Gebäudebereich ergänzen. Klar ist, dass im Gebäudebereich ein Großteil der CO2-Emissionen entstehen und um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss dieser Bereich deutlich in den Fokus genommen werden und diese Emissionen müssen gesenkt werden.

Bei der Sitzung des Klimakabinetts hat der Minister deshalb vorgeschlagen, die steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Gebäudesanierung zu verbessern. Als weitere Maßnahmen sollen KfW-Fördermittel aufgestockt werden und mit diesen unterschiedlichen Maßnahmen im Gebäudebereich, die jetzt hier diskutiert wurden, sollen etwa bis zu 15 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr dann eingespart werden.

Ganz wichtig ist für als BME noch, dass wir dabei im Auge behalten, dass die Bezahlbarkeit von Wohnen und Bauen als gleichwertiges Ziel neben dem Klimaschutz angemessen berücksichtigt wird.

Einhorn: Genau. Ich kann gerne anfangen für den Bereich Energiewirtschaft. Da sind wir im Grunde schon einige Schritte weiter als die anderen Sektoren und auch die nächste Maßnahme ist schon bekannt, die war eben auch schon Thema, das ist der Kohleausstieg auf Grundlage der Vorschläge der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung.

Die Energiewirtschaft ist auch für das Klimaziel 2020 auf Zielkurs und wird die Reduktion der Treibhausgasemission um -40 Prozent gegenüber 1990 auch aller Voraussicht nach erreichen. Dazu trägt insbesondere die Sicherheitsbereitschaft bei. Das ist eine Maßnahme, die wir bereits getroffen haben und mit der bis 2020 bereits Braunkohlekraftwerke im Umfang von 2,7 Gigawatt stillgelegt werden. Das sind immerhin schon 13 Prozent der installierten Leistung und da sind wir noch gar nicht bei den Maßnahmen, die jetzt auf Grundlage der Kohlekommissionsvorschläge erarbeitet werden.

Bis 2030 die Ziele gehen wir davon aus, dass das die Energiewirtschaft auch erreichen wird und natürlich sind da schon miteinbezogen die Maßnahmen zum Kohleausstieg, der dann bis 2038 sukzessive erfolgen wird. Hier wollen wir, und das haben wir auch schon gesagt, den Gesetzentwurf zum Kohleausstieg im zweiten Halbjahr dieses Jahres vorlegen. Wir haben jetzt schon die Eckwerte zum Strukturwandel im Kabinett beschlossen. Der Kohleausstieg, das Gesetz dazu soll folgen, das war auch von Anfang an so von der Kommission vorgegeben, dass man zuerst dem Strukturwandel sich widmet und dann den Ausstiegsrat vorlegt und da sind wir voll im Zeitplan und werden dieses Gesetz dann im zweiten Halbjahr 2019 vorlegen.

Brandt: Und für das Landschaftsministerium kann ich Ihnen sagen, dass wir als erstes Ressort bereits vor Monaten Maßnahmen vorgelegt haben und auch ergriffen haben. Wir haben zehn Maßnahmen bereits bei der ersten Sitzung des Klimakabinetts vorgelegt und haben sie auch darüber informiert. Sie werden sicherstellen, dass wir die Klimaziele 2030 in unseren Bereichen erreichen und sprich die Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft wird ihren Beitrag leisten.

Nun haben wir zu unseren zehn Klimamaßnahmen Folgeabschätzungen entwickelt. Dabei ist deutlich geworden, dass wir sektorübergreifend denken und handeln müssen, um Synergien zu nutzen. Hier kann ich Ihnen zum Beispiel nennen, dass der Rohstoff Holz verstärkt für den Hausbau genutzt werden kann. Holz ist gespeicherter Kohlenstoff und kann emissionsintensive Baustoffe wie Stahl und Beton ersetzen.

Uns kommt es darauf an, sinnvolle und verhältnismäßige Maßnahmen zum Schutz des Klimas auf den Weg zu bringen, Synergien zu nutzen und praxistaugliche Lösungsvorschläge umzusetzen.

Die Beispiele haben wir Ihnen schon kommuniziert. Ich kann ein, zwei noch mal nennen. Da geht es um die Senkung der Stickstoffüberschüsse und Emissionen, zum Beispiel Stichwort "Digitalisierung in der Landwirtschaft". Damit kann der Dünger passgenau an die Pflanze gebracht werden. Es geht um die verstärkte energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft, also zum Beispiel Gülle und landwirtschaftliche Reststoffe in Biogasanlagen. Es betrifft auch die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, da haben wir ja im Februar eine Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverständigung vorgelegt und dadurch können auch ernährungsbedingte Emissionen vermieden werden.

Frage: Dann habe ich jetzt noch eine Nachfrage an das Finanzministerium, weil Sie ja da bei manchen Dingen mitspielen müssen, die Geld kosten werden. Ist denn der Minister offen für die Einführung des Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung zum Beispiel oder auch für die zusätzliche Förderung von Elektroautos so, wie Herr Scheuer das vorgeschlagen hat?

Schwamberger: Ja, also ich denke, wir haben jetzt auch hier noch mal deutlich gesehen, dass heute eine ganze Vielzahl von Vorschlägen auf den Tisch gelegt wurden, die heute diskutiert wurden und weiter diskutiert werden eben mit dem klaren Ziel, dass man vor allem ein wirksames und kluges Gesamtkonzept erarbeitet, damit man mit Menschen gemachten Klimawandel und die Einhaltung der CO2-Emissionsziele auch gewährleisten kann so, wie sich das die Bundesregierung auch klar vorgenommen hat im Koalitionsvertrag und was auch das Ziel aller Arbeiten ist mit Blick auf Klimaschutzgesetze, aber auch mit Blick der Arbeiten im Klimakabinett und die Diskussionen, eben über dieses kluge und wirksame Gesamtkonzept, die laufen und sie werden dann auch zum guten Ende gebracht und einzelne Maßnahmen isoliert herausgreifen, zu diskutieren im Vorgriff auf die laufenden Arbeiten im Klimakabinett werde ich hier jetzt nicht machen können.

Frage: Leider muss ich nun doch mal zu einer einzelnen Maßnahme nachfragen. Der Verkehrsminister hat ja mit großer öffentlicher Aufmerksamkeit eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets gefordert, angekündigt. Das haben Sie nicht erwähnt in Ihrer Liste. Ist das auch Teil der Vorschläge? Ich nehme mal an, angesichts der öffentlichen Aufmerksamkeit werden sie das nicht nachgelassen haben und das BMF wird sich auch dazu - vermute ich - nicht äußern.

Schwamberger: Nein, das war auch schon mal, glaube ich, Thema hier in der Bundespressekonferenz. Es ist einfach jetzt gut. Wir haben viele Vorschläge aus allen Sektoren, die auf dem Tisch liegen, die wir sozusagen alle, die in der Bundesregierung diskutiert werden und eben zu so einem Gesamtkonzept gebündelt werden und das eben Gesagte gilt auch hier, aber den Kollegen aus dem Verkehrsministerium ....

Strater: Ich habe vieles weitere auch nicht erwähnt. Ich habe ja jetzt die Bereiche genannt, für die wir Maßnahmen vorschlagen und es ist richtig, der Minister hat vorgeschlagen, die Mehrwertsteuer zu senken im Bereich der Ticketpreise bei der Deutschen Bahn. Das gehört weiterhin dazu, haben wir auch so in das Klimakabinett eingebracht. Vieles weitere können wir Ihnen auch dann einzeln noch mal schildern, aber diese Maßnahme gehört auch dazu.

Frage: Jetzt auch eine Reihe von Fragen zu einzelnen Projekten, aber auch insgesamt: Frau Schwamberger, können Sie sagen, das Finanzvolumen dieser Vorschläge, die vorgelegt wurden, dass man da so eine Größenordnung hat, was das kosten würde? Das wäre die eine Frage.

Dann Zweitens: Frau SRSin Fietz, die Kanzlerin hatte ja in Sibiu angekündigt, dass sich die Bundesregierung der Klimainitiative 2050, also Klimaneutralität von einigen EU-Ländern anschließen wolle, dass darüber aber im Klimakabinett beraten werden sollte. Hat man sich da heute formell drauf geeinigt, dass auch Deutschland jetzt mitmacht bei der Klimaneutralität 2050?

Und dann das Wirtschaftsministerium die Frage zu Wasserstoff und Windenergie: Da gibt es ja ganz konkrete Forderungen, dass die Bundesregierung da nachsteuert, Wasserstoff beim EEG zum Beispiel besser stellt als bisher, weil es doppelt belastet wird bei der Herstellung und Verwendung und beim Ausbau von Offshore-Windenergie. Sie sind da weitergekommen und kommen Sie da den Wünschen der Norddeutschen Länder nach, dass die Einschränkungen, die es für den Ausbau gibt, fallengelassen werden?

Schwamberger: Soll ich vielleicht mal anfangen? Also mit Blick auf das Gesamtvolumen, mit Zahlen, die Sie, kann ich gut verstehen, erfragen, aber wir haben hier ja auch gesehen, es liegt eine ganz Bandbreite an Vorschlägen auf dem Tisch und auch die Ausgestaltungen, auch über die konkrete Ausgestaltung dieser Vorschläge wird im Einzelnen ja noch weiter besprochen und die immer auch sozusagen Auswirkungen haben mit Blick auf die Finanzwirksamkeit der einzelnen Maßnahme. Insofern gibt es hier auch keine hypothetische oder irgendwie eine Globalzahl, die ich Ihnen hier nennen kann, sondern am Ende wird es eine Einigung geben auf ein kluges Gesamtkonzept und das wird dann natürlich auch seriös, solide finanziell unterlegt sein.

SRSin Fietz: Und lassen Sie mich sagen, die Bundeskanzlerin hat gerade zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Diskussion darüber führen möchte, wie wir es schaffen können, dass Deutschland bis 2050 klimaneutral wird. Sie hat aber immer deutlich gemacht, dass es bei den Diskussionen nicht darum gehen soll, ob wir Klimaneutralität erreichen, sondern immer nur, wie wir das tun können. Diese Diskussion ist jetzt ja im Grunde genommen in ihrem Prozess. Die Sitzung des Klimakabinetts heute hat dazu mit beigetragen. Es gibt jetzt viele Vorschläge, die werden jetzt alle weiter diskutiert werden und die Bundeskanzlerin hat dann ja auch in Aussicht gestellt, dass sich Deutschland der Initiative der neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anschließt, wenn wir eine vernünftige Antwort auf die Frage geben können, wie wir bis 2050 treibhausgasneutral werden können und dieser Prozess läuft zurzeit.

Die Diskussion heute hat dazu beigetragen. Die Diskussion im Juli, wenn auch das Klimakabinett wieder tagt, wird dazu beitragen und es ist das erklärte Ziel der gesamten Bundesregierung, in der zweiten Jahreshälfte ein Paket vorzulegen, das den Klimaschutzansprüchen und den Klimaschutzzielen gerecht wird.

Einhorn: Ja genau, also ich habe mich ja eben schon dazu geäußert, wie wir die Emissionen reduzieren wollen, vor allem jetzt über den anstehenden Kohleausstieg. Klar ist, dass parallel dazu natürlich die erneuerbaren Energien weiter ausgebaut werden müssen. Vorgesehen sind da 25 Prozent und auch da ist Deutschland auf Zielkurs. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch liegt aktuell schon bei 38 Prozent. Das ist schon das Ziel, was wir uns erst für 2020 gegeben haben.

Wir haben auch weitere Sonderausschreibungen schon eingeleitet mit Blick auf das 65 Prozent-Ziel bis 2030 und diese Sonderausschreibung auch schon gesetzlich festgelegt. Das betrifft dann verschiedene Energieträger der erneuerbaren Energien.

Was jetzt die Herausforderung bei Wind angeht, die Sie angesprochen haben: Auch bei Offshore haben wir einen Pfad definiert und dort wurden im letzten Jahr auch Maßnahmen getroffen, um die Akzeptanz dieser Windenergie und auch die Akzeptanz ist ja neben dem Ausbau immer ein großes Thema noch zu verbessern. Da gibt es eine Arbeitsgruppe, die jetzt über ein Bündel an Maßnahmen berät, um die Akzeptanz solcher neuen Anlagen in der Bevölkerung zu erhöhen und somit auch den Ausbau zu ermöglichen und zu beschleunigen.

Frage: Frau SRSin Fietz, ich verstehe es politisch nicht, wenn die Kanzlerin sagt, es ist gar nicht mal die Frage, ob sondern wie, dann könnte Deutschland doch jetzt schon den anderen Staaten oder dieser Initiative beitreten. Warum muss man warten, bis man es dann ausgearbeitet hat?

SRSin Fietz: Weil die Kanzlerin Wert darauf legt, dass wir eine klare Antwort darauf geben können, wie wir das schaffen wollen. Das ist ein kluger Prozess zu sagen, wenn wir die Antworten haben, wie es uns gelingen kann, dann werden wir uns dieser Initiative anschließen.

Frage: Doch noch mal eine Frage an das Finanzministerium zu dem Finanzpaket: Wie spielt das zusammen mit den Beschlüssen über den Bundeshaushalt und die mittelfristige Finanzplanung? Das ist ja für Ende Juni vorgesehen und wenn die Gesetze bis Jahresende oder in der zweiten Jahreshälfte vorliegen sollen, muss es ja bis dahin auch eine Vorstellung darüber geben, wie die Finanzierung aussieht. Muss das dann quasi bis Ende Juni in die mittelfristige Finanzplanung eingearbeitet werden oder ist das sozusagen, findet das jenseits davon statt und Sie machen das dann im Nachtragshaushalt oder wie?

Schwamberger: Also zum einen muss man mal sagen, jetzt eine ganz kurzfristige Sicht, ich meine, wir reden ja natürlich über Maßnahmen, die so schnell wie möglich, wenn dieses Paket steht, auf den Weg gebracht werden, aber die natürlich einen Finanzierungshorizont haben, der natürlich über mehrere Jahre und mit Sicherheit auch über den - vermute ich jetzt mal - über den Finanzplan hinausgeht. Der Haushalt selbst wird natürlich vom Deutschen Bundestag im November beschlossen, der Haushalt, vom Deutschen Bundestag. Also insofern nur, damit das, weil Sie nach dem Nachtragshaushalt fragten. Der Haushalt steht im November mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages.

Frage: Aber der beschließt ja, pardon, wenn ich jetzt noch mal nachfrage, der beschließt ja nicht nur den Bundeshaushalt, sondern die mittelfristige Finanzplanung. Und Sie sagten ja ganz richtig, Maßnahmen, die über mehrere Jahre laufen, die müssen ja in der mittelfristigen Finanzplanung abgebildet werden, wenn sie seriös finanziert sein sollen.

Schwamberger: Ja, aber da sehe ich jetzt sozusagen nicht wirklich so ein Umsetzungsproblem. Es gibt einen ganz klaren Planungsablauf, was den Haushalt und die Finanzplanung anbelangt und Entscheidungen und Prozesse, die sozusagen getroffen werden, die werden dann entweder - wenn es möglich ist - in der Planung berücksichtigt oder eben dann im laufenden Haushalt und mit Blick dann in der nächsten Finanzplanung, die ja jährlich sozusagen aktualisiert wird, dann entsprechend angepasst. Oder vielleicht habe ich Ihre Frage nicht richtig verstanden.

Frage: Na ja, ich gucke deshalb etwas verwirrt vielleicht, weil das, was sich ja hier abzeichnet an Maßnahmen, sind ja nicht irgendwelche Peanuts, es sind ja keine Millionenbeträge oder dreistellige Millionenbeträge, die sie im laufenden Haushalt erwirtschaften können, sondern das sind ja wirklich sehr große Beträge, über die Sie offensichtlich noch keine Übersicht haben. Aber dass das viel ist, das kann ich glaube ich sehen, wenn ich hier zuhöre und das ist sicher nichts, was im laufenden Haushalt mal irgendwie aus der Portokasse bezahlt. Und deshalb frage ich mich, das müsste ja dann auch in diesem Klimakabinett irgendwie eingetaktet sein, wie wieder Finanzteil geregelt wird.

Schwamberger: Ich glaube, ich habe eben zum Ausdruck gebracht, dass dieses Gesamtkonzept dann auch entsprechend in seiner Finanzierung durchdacht und auch solide hinterlegt ist. Und diese Finanzierung wird sich mit Sicherheit, da geht es nicht um einen Jahreszeitraum, sondern es ist ja ein mehrjähriger Zeitraum, der dann auch entsprechend in den Planungen der Bundesregierung berücksichtigt sein wird.

Frage: Aber im Juni wird über die mittelfristige Finanzplanung im Kabinett entschieden. Das ist ja nicht mehr solange hin.

Schwamberger: Also, der laufende Haushalt für das nächste, der sozusagen die Haushaltsplanung ja wirklich vorgibt, der wird letztlich im November vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Und die Finanzplanung gibt ja sozusagen eine Orientierung für die Haushaltsplanung der nächsten Jahre und wird dann sozusagen Anfang nächsten Jahres wird schon wieder ein neuer Finanzplan aufgestellt mit einem neuen Finanzplanungszeitraum, der ein Jahr weiter hinausgeht. Also insofern ist das mit Blick auf die Formulierung, das Maßnahmenpaket, sondern auch die Umsetzung keine Problematik, die nicht zu lösen ist.

Frage: Zwei konkrete Lernfragen, einmal an Herr Strater: Das Problem mit dem Verkehrssektor, Sie haben es ja selbst gesagt, die Emissionen, die sind ja in den letzten Jahren nicht gesunken und unter anderem liegt das daran, dass der Fahrzeugbestand in Deutschland mittlerweile bei 46 Millionen ist. Wenn man den Profis zuhört, dann sagen die, wir müssen deutlich weniger Autos auf der Straße haben. Was ist denn da Ihr Plan? Was ist Ihre Vorstellung?

Und Frau Brandt, die Profis sagen ja, wir brauchen weniger Fleisch und weniger Nutztiere. Was ist denn da Ihr Plan, dass Deutschland das in den nächsten Jahren schafft? Also weniger Fleischkonsum, weniger Fleischproduktion und weniger Nutztiere.

Strater: Wir haben ein klares Leitmotiv. Wir wollen mehr Mobilität bei weniger Verkehr. Wir müssen auch daran arbeiten, weniger Verkehr, den Rahmen hierfür zu schaffen. Effizienteren Verkehr, das heißt, wenn sie von A nach B fahren, dass sie effizienter, sauberer, schnell, bezahlbarer dort hinkommen als bisher. Wir haben in der Tat in den letzten Jahren beim CO2 eine geringe Entlastung gehabt. Das liegt daran, dass der Verkehr zugenommen hat, dass die Menschen mobiler geworden sind, das ist auch gut so. Wir wollen, dass sie mobil bleiben, wir wollen, dass sie auch mobiler werden, aber das war im Wesentlichen ein quantitatives Wachstum. Wir müssen hier darüber reden, wie der Verkehr effizienter wird. Ich habe Beispiele genannt. Also wenn Sie an den Autoverkehr denken, dass am Ende weniger hinten rauskommt, dass sie auch vernetzter fahren, dass sie automatisierter fahren, dass sie vielleicht auch mal umsteigen auf den ÖPNV, den wir fördern.

Weil wir hier viel über Finanzen geredet haben, im Bereich ÖPNV, die sogenannten GVFG-Mittel, das sind die Mittel, die wir für die Kommunen bereitstellen für einen guten öffentlichen Nahverkehr, die sind schon in der laufenden Haushaltsplanung so angelegt, dass sie steigen von derzeit rund 330 Millionen auf eine Verdopplung, auf über 600 Millionen und dann auf eine Milliarde ansteigen. Das ist im Haushalt schon verankert, das ist schon abgesichert. Also nur mal hier für den Bereich ÖPNV gesprochen. Alles weitere muss natürlich weiterhin besprochen werden.

Also hier - wie gesagt - das klare Leitmotiv, mehr Mobilität ermöglichen bei weniger Verkehr.

Brandt: Also die Tierbestände sind bereits zurückgegangen. Das geht auch aus der Viehbestandserhebung des Statistischen Bundesamtes hervor. Zum Beispiel Schweinebestand, der ist innerhalb eines Jahres um 4 Prozent zurückgegangen. Und das liegt auch unter anderem daran, erneute Anforderung bei der Düngeverordnung und da hat sich die Ministerin ja auch schon häufig zu geäußert. Wir wollen den Menschen nicht vorschreiben, wie viel Fleisch sie zu essen haben pro Woche.

Frage: Aber das müssen Sie doch.

Brandt: Ich habe Ihnen die zehn Maßnahmen, die haben wir Ihnen vorgestellt. Das sind unsere Maßnahmen und ich habe Ihnen gerade erzählt, dass die Tierbestände schon zurückgegangen sind, nicht nur bei den Schweinen.

Frage: Die Profis sagen, es reicht absolut nicht. Herr Strater einfach nur zum Verständnis. Wenn Sie sagen weniger Verkehr, mehr Mobilität, heißt das weniger Autos?

Strater: Ich mache es mal an einem Beispiel deutlich um von dem Bereich Autos wegzukommen. Im Bereich Luftverkehr und Schiene, lassen Sie mich kurz das Beispiel mal nennen. Also wenn Sie den innerdeutschen Luftverkehr betrachten, so stimmen Sie mir vielleicht zu, dass Sie da umweltfreundlicher unterwegs sein können, wenn Sie mit der Bahn fahren zum Beispiel. Das ist das Beispiel, was wir hier immer nennen von Berlin nach München unterwegs zu sein. Wenn wir hier eine Hochgeschwindigkeitsstrecke eröffnet haben bei der Deutschen Bahn, die sämtliche Fahrgastrekorde übertrifft, hat das dazu geführt, dass wir auf diese Relation zwischen Berlin und München 30 Prozent weniger Fluggäste haben, die jetzt Bahn fahren. So, das meine ich damit. Gute Mobilitätsangebote, alternative Mobilitätsangebote, umweltfreundlichen Verkehrsträgern schaffen und stärken und somit Klimaschutz, aktiven Klimaschutz betreiben.

Frage: Ich muss jetzt noch mal zurückkommen auf die Antwort von Frau Einhorn. Ich hatte ganz spezifisch gefragt nach den Kritikpunkten, die es gibt zum Beispiel vom niedersächsischen Ministerpräsidenten, dass bei der Offshore-Ausschreibung eben doch noch Barrieren da sind und man den Ausbau viel energischer vorantreiben könnte, wenn der Bund nur seine bremsende Haltung aufgibt und seine Position und bei Wasserstoff, dass beim EEG Wasserstoff eben benachteiligt wird, darauf zielte die Frage zu diesen beiden Punkten. Können Sie dazu Stellung nehmen?

Einhorn: Was Offshore anbetrifft in dem Ausbau der erneuerbaren Energien, so haben wir klare Ausbaupfade vorgegeben und werden die auch dementsprechend umsetzen. Ein wichtiges Thema ist daher auch und das betont auch der Minister immer, dass gleichzeitig auch die Leitungen, die Stromleitungen gebaut werden müssen von Norden in den Süden, sonst bringen auch noch so viele Offshore-Anlagen nichts und das ist das Thema, was er sich jetzt auch auf der Prioritätenliste ganz nach oben gesetzt hat, hier den Netzausbau voranzutreiben.

Was Wasserstoff betrifft: Also auch da gibt es bei uns im Ministerium, aber nicht nur bei uns, auch Fördermaßnahmen, um Wasserstoff zu fördern. Darüber hinaus kann ich jetzt aktuell hierzu nichts sagen.

Frage: Also es ist jetzt keine Reform des EEG an der Stelle geplant?

Einhorn: Ist mir nicht bekannt, dass jetzt eine weitere Form diesbezüglich wieder ansteht.

SRSin Fietz: Lassen Sie mich zu dem ganzen Komplex vielleicht noch mal einen Gedanken hinzufügen: Die Politik arbeitet daran, die Bundesregierung arbeitet daran, die Rahmen für Klimaschutz zu setzen und letztlich arbeitet sie damit ja auch im Interesse der Bevölkerung. Die Diskussionen der vergangenen Wochen haben ja gezeigt, dass in der Bevölkerung ein hohes Bewusstsein für den Klimaschutz besteht. Deshalb wird es gar nicht zwingend notwendig sein von Seiten der Politik, die die Rahmenbedingungen liefert, Vorschriften zu machen, sondern es wird wahrscheinlich auch schon ein verändertes Verhalten der Bevölkerung dazu führen. Also bei der Mobilität bewusster zu sein, vielleicht auch bei der Ernährung bewusster zu sein, dass Klimaschutzziele sich erreichen lassen. Die Bundesregierung arbeitet für die guten Rahmenbedingungen. Das ist das Ziel und damit werden wir auch beim Klimaschutz weiter vorankommen.

Marx: Ich möchte hiermit noch ergänzen, was auch die Kolleginnen und Kollegen schon gesagt haben, denn heute war auch Bundesforschungsministerin Karliczek als Gast im Klimakabinett und hat dort das Innovationsprogramm Klimaschutz vorgestellt und auch Bildung, Forschung und Innovation sind natürlich grundlegend für eine glaubwürdige Klimapolitik und legen die Grundlage für wettbewerbsfähige Lösungen, auch in allem gerade besprochenen Handlungsfeldern, auch hier wurden verschiedene Maßnahmen, wie schon gesagt, vorgestellt. Wir haben gerade schon gehört Wasserstoff, ist natürlich auch ein großes Forschungsfeld noch. Auch da verstärken wir unsere Bemühungen, gerade auch Wasserstoff effizienter und ressourcenschonender zu gewinnen, fördern Projekte zur Energiewende, Grundlagenforschung, aber auch schon bis hin zur angewandten Forschung, auch im Gebäudebereich, auch in der Industrie, wie die Verwertung von CO2 eben besser gestaltet werden kann, auch im Bereich Mobilität. Also das nur als Ergänzung. Auch da wird natürlich das Ganze ganzheitlich gedacht, denn wir müssen schauen, wie wir auch in vielen Jahren noch Innovat ionen zur Verfügung stellen können, um den Klimaschutz noch weiter voranzutreiben und da ist auch das Bundesforschungsministerium in enger Zusammenarbeit mit allen anderen Ministerien, die fest im Klimakabinett vertreten sind.

Frage: Tobias Betz von ARD-Hörfunk. Mich würde dazu gleich interessieren: Können Sie vielleicht Summen nennen, Fördersummen, wie viel Geld gibt es für die Maßnahmen des Forschungsministerium?

Marx: Also in den vergangenen fünf Jahres des Bundesforschungsministeriums investiert schon sehr lange in Klimaforschung und in Nachhaltigkeitsforschung. In den vergangenen fünf Jahren waren das über 2 Milliarden Euro. Die Projektfördermaßnahmen, die ich jetzt gerade angesprochen habe, sind bis 2025 mit etwa 300 Millionen Euro beziffert, also schon substantiell und dazu kommt noch die institutionelle Förderung. Es sind ja viele Institute, die wir langfristig fördern, auch damit befasst. Also das ist nur die Projektförderung, die wir da hineinstecken.

SRSin Fietz: Also die Termine gibt es schon heute, weil am Freitag keine Bundespressekonferenz stattfindet. Am kommenden Montag werden insgesamt sieben ehrenamtliche Initiativen als Bundespreisträger des 15. Start-Social-Wettbewerbs ausgezeichnet. Einer dieser Preisträger erhält den Sonderpreis der Bundeskanzlerin, den diese persönlich verleiht. Start- Social ist ein bundesweiter Wettbewerb zur Förderung des ehrenamtlichen sozialen Engagements. Kern des Wettbewerbs sind 100 Beratungsstipendien. Im Rahmen dieser Stipendien unterstützen Fachleute aus der Wirtschaft, dem öffentlichen Sektor und den Non-Profit-Bereich ehrenamtliche Initiativen und in unterschiedlichster Art zur Weiterentwicklung. Die Preisverleihung findet ab 11:45 Uhr im Kanzleramt statt.

Ebenfalls am Montag wird die Bundeskanzlerin von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr an der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der CDU/CSU-Fraktion in den Deutschen Landtagen, des Deutschen Bundestages und der CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion teilnehmen. Die Konferenz findet in Weimar statt.

Am Dienstag den 04. Juni nimmt die Bundeskanzlerin am Tag der deutschen Industrie des Bundesverbandes der Deutschen Industrie teil. Sie wird gegen 9:50 Uhr eine Rede halten. Der Tag der Deutschen Industrie findet am 03. und 04. Juni im Funkhaus Berlin statt.

Weiterhin am Dienstag wird die Bundeskanzlerin gegen 11:00 Uhr an der 19. Jahreskonferenz des Rates für nachhaltige Entwicklung im Berlin-Congress-Center am Alexanderplatz teilnehmen und zu den ca. 1.200 geladenen Gästen sprechen. Diese Veranstaltung ist presseöffentlich.

Am Mittwoch wird die Bundeskanzlerin in Portsmouth an der britischen Gedenkveranstaltung anlässlich des 75. Jahrestages der Landung der alliierten Truppen in der Normandie, dem D-Day teilnehmen. Die Bundeskanzlerin schätzt die Einladung zur Teilnahme als eine besondere Geste, die verdeutlicht, dass aus den Gegnern von damals heute enge Partner und Freunde geworden sind. An der Zeremonie wird auch die britische Königsfamilie teilnehmen sowie weitere Staats- und Regierungschefs, darunter auch US-Präsident Trump. Ab 10:45 Uhr wird zunächst Premierministerin May die Staats- und Regierungschefs begrüßen. Im Anschluss daran findet die offizielle Gedenkfeier in Anwesenheit der Queen und weiterer Vertreter des britischen Königshauses statt. Bei einem anschließenden Empfang haben die Staats- und Regierungschefs auch Gelegenheit, mit Veteranen ins Gespräch zu kommen. Danach wird die Bundeskanzlerin auf Einladung der britischen Premierministerin an einem Mittagessen für die Staats- und Regierungschefs teilnehmen, bevor sie dann nach Berlin zurückkehrt.

Am Mittwochabend, nach der Rückkehr aus Großbritannien wird die Bundeskanzlerin gegen 20:00 Uhr an der Festveranstaltung 60 Jahre Hessischer Kreis in Frankfurt am Main teilnehmen und dort eine Rede halten.

Das Kabinett tagt in der kommenden Woche ausnahmsweise erst am Donnerstag, und zwar bereits um 8:30 Uhr, unter der Leitung der Bundeskanzlerin. Ebenfalls am Donnerstag wird die Bundeskanzlerin um 11:00 Uhr den Ministerpräsidenten der Republik Kosovo, Ramush Haradinaj, im Bundeskanzleramt empfangen. Gegenstand des Arbeitsbesuchs werden die bilateralen Beziehungen sowie außenpolitische Fragen, insbesondere das Verhältnis zwischen Serbien und Kosovo sein. Es wird ein Bildtermin bei der Begrüßung des Ministerpräsidenten geben. Eine Pressebegegnung ist nicht geplant.

Dann kommen wir zum Donnerstagnachmittag, gegen 15:00 Uhr trifft die Bundeskanzlerin zu ihrer regulären Besprechung mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Bundeskanzleramt zusammen. Aus Zeitgründen erspare ich Ihnen die einzelnen Themen. Falls Sie Interesse haben, kann ich die gerne noch nachtragen.

Frage: Ja, zu den Terminen. Einmal bei Portsmouth hätte ich ganz gerne gewusst, ob ein bilaterales Treffen mit US-Präsident Trump vorgesehen ist und bei dem Kosovo-Ministerpräsidenten hätte ich ganz gerne gewusst, warum es keine Pressekonferenz gibt.

SRSin Fietz: Zum einen, aktuell gibt es noch keine Entscheidung über bilaterale Gespräche am Rande der Veranstaltung. Sobald wir da Klarheit haben, werden wir Sie sofort informieren. Mit Blick auf den anderen Termin kann ich Ihnen sagen, dass es zum einen vor kurzem die Gespräche hier in Berlin schon gab zum Thema Kosovo und Serbien und Anfang Juli ist ein weiteres Treffen mit Serbien und Kosovo in Paris geplant und dieses Treffen jetzt ist ein Gedankenaustausch, zu dem jetzt einmal keine presseöffentliche Begegnung vorgesehen ist.

Frage: Zu dem Treffen mit dem Minister Ramush Haradinaj, es gab gestern eine bewaffnete Auseinandersetzung in Kosovo und am Wochenende gab es eine Äußerung von Präsident Thaci, Albanien, Kosovo und die albanischen Südgebiete, in Südserbien unter einen Staat zu bringen, dafür werde er arbeiten. Wie beunruhigt Sie über die zwei Ereignisse, die unabhängig voneinander stattgefunden haben?

Adebahr: Also dazu kann ich Ihnen gern sagen, dass wir die Vorgänge in Kosovo und die Reaktionen in Serbien sehr genau verfolgen. Und der deutsche Botschafter in Pristina steht in einem engen Kontakt mit der kosovarischen Regierung und auch den internationalen Präsenzen, die wir in Pristina haben. Von der kosovarischen wie auch von der serbischen Regierung erwarten wir, dass beide Seiten auf Mäßigung und Deeskalation hinwirken. Das ist unsere momentane Position zu diesem Sachverhalt.

Frage: Und zu den Thaci-Äußerungen, haben Sie das mitbekommen?

Adebahr: Das würde ich jetzt hier nicht kommentieren. Ich habe Ihnen zu dem anderen Sachverhalt gesagt, was wir sagen.

Frage Betz: Ans BMI und BMJV, der jesidische Frauenrat hat Anzeige erstattet gegen die Minister Barley und Seehofer wegen Strafvereitelung. Es geht um die deutschen IS-Kämpfer in kurdischer Haft. Ist die Anzeige mittlerweile eingegangen? Was sagen Sie zu dem Vorwurf, dass es mehrfach den Versuch gab, die Gefangenen zu überstellen, die dann abgelehnt worden sind? Also wie oft ist mehrfach? Hat das stattgefunden und was sagen Sie dazu?

Zimmermann: Ich kann Ihnen zunächst sagen, dass dem Bundesjustizministerium eine solche Strafanzeige nicht vorliegt. Deshalb muss ich Sie zunächst um Verständnis bitten, dass ich mich dazu nicht äußern kann. Unabhängig davon kann ich Ihnen aber sagen, dass die Verbrechen des IS von den Strafverfolgungsbehörden in Deutschland konsequent verfolgt werden. Jeder IS-Kämpfer, der nach Deutschland zurückkehrt, muss also mit einer konsequenten Strafverfolgen rechnen. Die Bundesanwaltschaft und die Sicherheitsbehörden arbeiten dabei eng zusammen. Gegenwärtig laufen verschiedene Ermittlungsverfahren und es bestehen insgesamt 22 Haftbefehle der deutschen Justiz gegen Personen, die in Syrien inhaftiert sind.

Schmidt: Ich darf vielleicht noch ergänzen, dass zum jetzigen Zeitpunkt dem Bundesinnenministerium eine solche Strafanzeige auch nicht vorliegt. Generell möchte ich noch sagen in Ergänzung zu dem, was der Kollege schon ausgeführt hat, dass Deutschland auch das Strafverfolgungsinteresse gegen Dschihad-Reisende in den Staaten, in denen sie ihre Straftaten begangen haben, grundsätzlich respektiert. Voraussetzung hierfür muss aber natürlich die Wahrung unserer rechtsstaatlichen Maßstäbe, das heißt insbesondere keine Verhängung der Todesstrafe und ein konsularischer Zugang zu den Betroffenen sein. In diesem Zusammenhang hat zum Beispiel der Irak ein anerkanntes Strafverfolgungsinteresse gegen deutsche IS-Kämpfer geltend gemacht.

Hinsichtlich der Schwierigkeiten zu dem konsularischen Zugang haben die Kolleginnen und Kollegen des AA schon mehrfach ausgeführt und aus unserer Sicht würde deshalb die Ergänzung, da ist eben im Moment keine polizeiliche oder justizielle Zusammenarbeit im Rechtshilfeweg möglich, was Strafverfolgung dort schwierig macht.

Frage: Noch mal nachgefragt: Gab es die Versuche der kurdischen Selbstverwaltung, die IS-Kämpfer mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übergeben? Vielleicht kann das Auswärtige Amt dazu auch was sagen?

Frage: Dass die kurdische Selbstverwaltung versucht hat, die IS-Kämpfer mit deutschen Pass an Deutschland auszuliefern. Haben diese Versuche stattgefunden oder haben sie nicht stattgefunden? Und wenn ja wie oft.

Adebahr: Dazu kann ich Ihnen von meiner Seite nichts berichten.

Schmidt: Also gab es seitens des BMI auch keine Kontakte. Dazu kann ich Ihnen leider keine Detailangaben machen. Mir sind hier jetzt keine Kontakte bekannt.

Frage: Unabhängig davon, sind Ihnen da die Hände gebunden, wenn sich deutsche IS-Kämpfer in kurdischer Haft befinden, weil es ja kein Abkommen mit der Selbstverwaltung der Kurden gibt, wie mit dem Irak zum Beispiel, wie Sie es geschildert haben.

Schmidt: Das ist korrekt, ja.

Frage: Werden Sie da auch in Zukunft nichts unternehmen?

Frage: Gibt es Bemühungen, das zu ändern, also wenn Ihnen die Hände gebunden sind? Sie wollen ja konsequent die Strafverfolgen angehen.

Schmidt: Entschuldigung, die Frage habe ich jetzt dann nicht verstanden.

Frage: Also gibt es Bemühungen, die gefangenen IS-Kämpfer mit deutschen Pass nach Deutschland zu bringen? Oder wartet man, bis sie von selber dort hinreisen?

Schmidt: Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, so auch eben diejenigen, die im Verdacht stehen, für den sogenannten IS gekämpft zu haben, das Recht auf eine Rückkehr nach Deutschland. Sie müssen sich dann hier und das hat der Kollege ja auch schon ausgeführt, dafür vor der deutschen Strafjustiz entsprechend verantworten. Sollte es eine bevorstehende Wiedereinreise hier geben, werden in Deutschland umfangreiche Maßnahmen des Polizei- und Strafrechts ausgefahren, nach Gesichtspunkten geprüft und durchgeführt. Wo immer versuchen wir natürlich, solche Personen dann auch zu de-radikalisieren oder sie eben den strafrechtlichen Ermittlungen und den polizeilichen Ermittlungen zuzuführen. Konkrete Bemühungen kann ich Ihnen hier nicht bestätigen.

Frage: Kurze Lernfrage, Frau Adebahr: Gibt es eine konsularische Betreuung für IS-Kämpfer, IS-Angehörige aktuell? Wenn ja, wie viele?

Adebahr: Wir müssen da immer differenzieren, ob wir uns auch mit im Irak befinden oder eben in Syrien. Also, in Syrien, das wissen Sie, ist für uns eine konsularische Betreuung nicht möglich, weil wir eben auch keine Botschaft haben. Im Irak ist konsularische Betreuung grundsätzlich möglich, weil wir dort vor Ort vertreten sind und eben auch mit den irakischen Behörden, mit der irakischen Regierung sprechen können.

Frage: Wie viel werden denn aktuell betreut?

Adebahr: Das muss ich Ihnen nachreichen.

Frage: Ja, an das Bundesinnenministerium. Herr Schmidt, was ist das Rational, der Grund für die Absicht des Innenministeriums, die vertrauliche Kommunikation von Journalisten auszuspähen?

Schmidt: Die Absicht, die vertrauliche Kommunikation von Journalisten auszuspähen haben wir glaube ich nicht. Ich weiß nicht, wo Sie diese Information herhaben, wie Sie das begründen würden. Vielleicht können Sie es noch näher ausführen, dann kann ich da gerne was zu ausführen.

Frage: Sie kennen wahrscheinlich eine Mitteilung der Organisation Reporter ohne Grenzen vom heutigen Tag, die sich auf bekannt gewordene Referentenentwürfe zum Thema Nachrichtendienste, insbesondere Verfassungsschutz bezieht, wo drinstehen soll, ich muss das im Konjunktiv formulieren, die Ausspähung der verschlüsselten und vertraulichen Kommunikation auch bei Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten künftig vorzusehen.

Schmidt: Sie kennen unsere grundsätzliche Linie, dass wir zu Referentenentwürfen, die noch im Umlauf und noch in der Diskussion sind, eigentlich nicht Stellung nehmen. Ganz zufällig habe ich den Referentenentwurf aber hier. Konkret geht es um den Paragraphen 9a und dort wurde genannt der Absatz 5. Ich könnte Ihnen den jetzt vortragen, er ist aber auch in dem aktuellen Entwurf im Netz offen verfügbar. Um den geht es und der wird diskutiert. Wenn Sie den bitte nachlesen. Ich kann diese Behauptung, dass das Intension dieser Rechtsgrundlage sein soll, nicht erkennen in diesem Paragraphen und das ist es auch nicht - ganz deutlich.

Frage: Ja, das betrifft das gleiche Thema. Also im Strafverfahren ist explizit ausgeschlossen, dass Geheimnisträger wie Journalisten oder sowas durch Online-Überwachung betroffen sein dürfen. Das ist offensichtlich in diesem Referentenentwurf nicht mehr so explizit, sondern es wird als Güterabwägung beschrieben zwischen geheimdienstlichen Interessen und der Pressefreiheit. Können Sie das ausschließen, dass es hier eine Aufweichung geben wird gegenüber der Regelung, die im Strafverfahren gilt?

Schmidt: Ganz grundsätzlich sind die Regelungen im Strafverfahren und die Regelung im Bundesverfassungsschutzgesetz unterschiedlich. Deshalb mein Hinweis an Sie: Der Paragraph 53a der Strafprozessordnung, auf den Sie anspielen, ist leider nicht so absolut, wie er suggeriert wird. Auch dieser sagt schon ganz klar, dass es dort Einschränkungen gibt. Und - das haben wir immer gesagt - zur Fortführung der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes, unsere Intension ist es, die Möglichkeiten, die wir jetzt in der analogen Welt haben, auf die digitale Welt zu übertragen.

Ich darf noch mal darauf hinweisen, dass der Paragraph, diesen Entwurf, den ich eben zitiert habe, übrigens auch überschrieben ist mit den Schranken der nachrichtdienstlichen Mittel. Also insofern in diesem so überschriebenen Paragraph eine Rechtsgrundlage für eine Erweiterung der Kompetenz zu suchen, das sehen wir nicht.

Frage: Das BMJV, Reporter der Grenzen sagen, dass das BMJV diesen Entwurf bisher stoppt. Ist das die Haltung des BMJVs, dass sie da keine Aufweichung akzeptieren werden?

Zimmermann: Ich muss gestehen, dass ich da gerade noch dabei bin, mich nach dem aktuellen Stand zu erkundigen. Ich hoffe, dass ich das gleich nachreichen kann.

Schmidt: Vielleicht noch eine kurze Korrektur bitte: Paragraph 53 der Strafprozessordnung, ich habe - glaube ich - eben gerade 53a gesagt. Gemeint ist 53 Absatz 1 Nummer 5 der Folgesatz. Danke.

Frage: Ich möchte einmal auch noch mal verstehen: Also Herr Seehofer will im Ministerium in irgendeiner Weise, dass In- oder Auslandsgeheimdienste die Server, Computer, Smartphones von Journalisten hacken können?

Schmidt: Wenn diese Journalisten selbstbeschuldigte von schweren Straftaten sind, dann ja. Das war schon so und das wird auch in Zukunft so sein.

Frage: Aber beschuldigen tun ja Staatsanwaltschaften.

Schmidt: Das ist korrekt.

Frage: Geheimdienste können ja machen, was sie wollen.

Schmidt: Das ist jetzt Ihre Interpretation.

Frage: Die klagen ja nicht an. Die haben Verdächtige und da kann man ja verdächtigt sein.

Schmidt: Ich glaube Sie wissen, dass Geheimdienste natürlich umfangreicher parlamentarischer Kontrolle unterworfen sind und auch verschiedensten gesetzlichen Vorgaben. Solche Maßnahmen sind natürlich nur dann möglich, wenn die Gesetze sie hergeben, unter anderem durch Beschlüsse nach dem G10-Gesetz.

Frage: Jetzt wollte ich noch mal verstehen: Sie sagen, die Möglichkeiten der analogen Welt müssen auch im Digitalen gelten. Im Umkehrschluss würde ich dann davon ausgehen, dass die Beschränkungen der analogen Welt, was zum Beispiel das Zeugnisverweigerungsanrecht angeht, ebenso auch im Digitalen gilt. Teilen Sie das? Ist das so richtig verstanden?

Schmidt: Ja, das ist richtig. Und diese Übertragung, genau das ist auch Gegenstand der Entwürfe, die wir jetzt vorgelegt haben, die aus unserer Sicht eben entgegen der jetzt aufgekommenen Behauptung doch sehr fein zum Ausdruck gebrachte Schutzmechanismen enthalten. Genau das wollten wir übertragen. Nicht mehr und nicht weniger.

Frage: Ich habe zwei Fragen zum Westbalkan. Die erste Frage bezieht sich auf die EU-Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nord-Mazedonien, die heute in Brüssel von der Kommission erneut empfohlen wurden. Die Haltung des Auswärtigen Amtes ist uns bekannt. Staatsminister Roth hat sich mehrfach hierzu geäußert, auch heute in einem FAZ-Artikel. Deshalb geht die Frage an Frau SRSin Fietz: Deckt sich die Haltung des Staatsministers mit der Haltung der Bundeskanzlerin?

Und die zweite Frage: Albanien befindet sich zurzeit in einer Krise. Es gibt mehrere deutsche Bundestagsabgeordnete, die ihre Haltung und ihre Vorstellung für die Bewältigung dieser Krise bekannt gemacht haben in Albanien, zum Teil auch freiwillig. Hat die Bundesregierung hierzu eine offizielle Meinung?

SRSin Fietz: Ich kann Ihnen ganz grundsätzlich nur sagen, das Paket, das aus Strategiepapier und den Länderberichten besteht, dass da jetzt von der EU-Seite vorgestellt wird, wird heute im Laufe des Tages bekannt werden. Dann werden wir es genau analysieren und bewerten und werden dann prüfen, welche operativen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind.

Frage: Das heißt, die Bundesregierung hat noch keine Meinung dazu gebildet?

SRSin Fietz: Also wir müssen den Bericht jetzt erst einmal zur Kenntnis nehmen und analysieren können und dann werden wir uns dazu äußern.

Adebahr: Vielleicht zum Prozedere: Also die Beratungen über dieses Thema ist für den EU-Außenrat am 18.06. vorgesehen und dort werden die Außenminister sich dann darüber beugen und dieses Thema gemeinsam beraten. Sie haben den Außenminister auch oft gehört, dass wir im Grundsatz als Bundesregierung eben zur europäischen Perspektive des westlichen Balkans stehen. Das ist glaube ich der Grundsatz, mit dem wir uns jetzt über die Kommissionsberichte beugen, diese dann genau analysieren und dann mit einer Position nach Brüssel gehen werden.

Frage: Zu der Krise in Albanien, kann jemand was dazu sagen?

SRSin Fietz: Also bei der Krise in Albanien oder bei den Vorfällen, die wir dort sehen ist es so, dass wir den Boykott des Parlaments und insbesondere die Niederlegung von Mandaten durch Teile der Opposition für falsch halten. Die richtige Plattform, um politische Konflikte auszutragen, sind unserer Ansicht nach die demokratischen Institutionen und wir sind auch der Meinung, dass politischer Wettstreit auch über Wahlen stattfindet und deshalb bedauern wir im Moment die Entscheidung von Teilen der Opposition, an den für den 30. Juni ist es glaube ich angesetzten Lokalwahlen nicht teilzunehmen.

Frage: Auch noch mal zum Verfahren. Wenn Sie sagen, 18.06. werden die Außenminister sich darüber beugen, das hat ja vor der Europawahl eigentlich immer schon ein bisschen Ungeduld in Berlin gegeben, dass man den Empfehlungen der Kommission die Aufnahmegespräche zu beginnen für Nord-Mazedonien, Albanien, dass man nicht so richtig versteht, warum Frankreich und die Niederlande vor allem sich da sperren. Ich hätte jetzt ganz gerne gewusst, brauchen Sie vorher eigentlich oder möchten Sie vorher ein Bundestagsmandat für diese Aufnahme, also die Zustimmung zur Aufnahme oder entscheidet die Bundesregierung das ohne Mandat?

Adebahr: Wenn ich da richtig informiert bin, ist es so, dass wir Einvernehmen, dass die Bundesregierung mit sich und mit dem Bundestag da Einvernehmen herstellt und in Brüssel dann am 18.06. in die Beratungen geht. Also das ist ein Prozess, in dem natürlich auch mit dem Bundestag gesprochen werden wird.

Schwamberger: Ich habe noch eine persönliche Anmerkung.

Adebahr: Ich hätte noch eine sachliche Bemerkung vor der persönlichen. Ich habe nämlich gefunden, dass wir im Irak derzeit acht Personen von den angesprochenen Gruppe konsularisch betreuen.

Welty: Und auch aus dem Justizministerium kommt noch ein Nachtrag.

Zimmermann: Genau, ich habe mich inzwischen erkundigt, die Kollegen hatten zu dem Gesetzentwurf hier schon kurz Stellung genommen, insofern gibt es allerdings keinen neuen Stand. Also der ist in der Ressortabstimmung und wird werden da zu bestimmten Punkten uns im Moment nicht äußern. Worauf wir hingewiesen haben ist auf die Vereinbarung des Koalitionsvertrags. Dieser sieht für eine maßvolle Kompetenzerweiterung für das Bundesamt für Verfassungsschutz vor, wobei eine gleichzeitige und entsprechende Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle vorgesehen ist. So hatten sich meine Kollegen bisher schon geäußert und das ist nach wie vor der aktuelle Stand von unserer Seite.

Welty: Dann Frau Schwamberger.

Schwamberger: Jetzt aber mit einem gewissen Spannungsbogen. Also, das ist jetzt erst mal, möchte ich Ihnen mitteilen, meine vorab letzte Bundespressekonferenz, an der ich als Sprecherin des BMF teilnehme. Ich werde im Juni eine neue Aufgabe im Leitungsbereich des BMF übernehmen und möchte mich daher an dieser Stelle bei Ihnen allen und bei den Kolleginnen und Kollegen hier auf der Sprecherbank für die sehr gute Zusammenarbeit bedanken.

Ich habe schon mal Tschüss gesagt und bin dann nach ein paar Jahren wieder hier gesessen, deshalb sage ich explizit auf Wiedersehen, freue mich auf das nächste Mal, wünsche Ihnen bis dahin alles, alles Gute, viel Erfolg und machen Sie es gut. Bis dann.

(Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich ausnahmsweise um eine Transkription handelt.)

Mittwoch, 29. Mai 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 29. Mai 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-29-mai-2019-1633590
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2019

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