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PRESSEKONFERENZ/1919: Regierungspressekonferenz vom 16. September 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 16. September 2019
Regierungspressekonferenz vom 16. September 2019

Themen: Klimakabinett, Drohnenangriffe auf Erdölanlagen in Saudi-Arabien, Gastransit durch die Ukraine, Festhalteverfügung gegen das Schiff Mare Liberum, Familienzusammenführung von Flüchtlingen aus Griechenland, Todesfälle durch E-Zigaretten in den USA, Verurteilung von drei Deutschen zu Haftstrafen im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel in Biarritz, mögliches Verbot der Vereinigung "Combat 18", Anti-IS-Mandat, bundesweite Lkw-Kontrollen, Lkw-Maut, Abruf öffentlicher Fördergelder durch die Kommunen, Lage in Venezuela, Lage in Libyen, geplantes Gesetz für eine faire Kassenwahl in der GKV, kein Asyl für Edward Snowden in Deutschland

Sprecher: StS Seibert, Wogatzki (BMF), Fichtner (BMU), Strater (BMVI), Adebahr (AA), Baron (BMWi), Grünewälder (BMI), Gülde (BMG), Brandt (BMEL)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage (zum Klimakabinett): Herr Seibert, erst einmal eine Organisationsfrage: Wann werden wir am Freitag die Ergebnisse erfahren?

StS Seibert: Das kann ich Ihnen heute noch nicht sagen, aber Sie werden sie am Freitag erfahren. Ich bitte Sie um größtmögliche Flexibilität. Wir werden natürlich rechtzeitig Bescheid sagen, wie der organisatorische Ablauf am Freitag sein wird. Heute kann ich das noch nicht tun.

Zusatzfrage: Warum können Sie es heute noch nicht sagen? Der Termin ist ja schon sehr lange Zeit bekannt.

StS Seibert: Richtig, und es wird auch sehr intensiv auf diesen Termin zugearbeitet. In der intensiven Zuarbeit auf diesen Termin liegt die Antwort auf Ihre Frage.

Frage: Herr Seibert, können Sie, um es vielleicht etwas einzugrenzen, ausschließen, dass es in die Nacht von Freitag auf Samstag geht, oder glauben Sie, dass Sie im Laufe des Freitags zu Werkzeiten fertig werden?

StS Seibert: Werkzeiten sind ja auch im Journalismus häufig ein "moving target". Ich möchte jetzt keine weiteren Ankündigungen organisatorischer Art für den Freitag machen. Aber Sie können davon ausgehen, dass die Vorbereitungen und Vorarbeiten für diesen Freitag intensiv sind. An dem Tag soll es natürlich auch eine Information der Öffentlichkeit geben, also von Ihnen.

Frage: Noch einmal zum Organisatorischen: Können Sie denn wenigstens sagen, welche Sitzungen am Donnerstag und Freitag geplant sind, sodass man sich vielleicht ein bisschen darauf einstellen könnte, wo das gegebenenfalls entschieden werden kann?

Dann zum Thema selbst: Können Sie für die Bundesregierung sagen, unter welchem zentralen Leitgedanke dieser Klimamaßnahmen zusammengestellt werden? Geht es darum, was politisch vertretbar ist oder was innerhalb des Haushalts wirtschaftlich machbar ist, oder ist der zentrale Gedanke die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens mit dem 1,5-Grad-Ziel?

StS Seibert: Erstens. Zur Organisation des Freitags kann ich heute noch nicht mehr beitragen. Auch auf weitere Nachfragen wird es nicht sehr viel mehr werden. Es ist ja nicht mehr sehr lange Zeit hin bis zum 20. September. Ich bitte Sie also noch um die letzten paar Tage Geduld. Wir werden die Öffentlichkeit über die Beschlüsse insgesamt am Freitag informieren.

Was ist der Leitgedanke? Ich denke, das ist sehr oft gesagt worden. Das Klimakabinett ist gebildet worden, um Maßnahmen zu beschließen, die es Deutschland möglich machen, unser Klimaziel 2030, nämlich eine Reduktion des CO2-Ausstoßes um 55 Prozent, zu erreichen. Das ist das klimapolitische Ziel, auf das wir zuarbeiten und das mit einer Vielzahl von Maßnahmen erreicht werden soll. Gleichzeitig - ich verweise Sie gern auch auf den Podcast der Bundeskanzlerin am Samstag - wollen wir das mit den bewährten Mitteln unserer sozialen Marktwirtschaft, unserer innovativen Wirtschaft erreichen, und wir wollen es natürlich auch sozial verträglich gestalten. In diesem Dreieck - absoluter Wille, die Klimaziele zu erreichen; wirtschaftliche Innovation kann uns dahinführen; das Ganze muss sozialverträglich sein - werden sich die Beschlüsse bewegen.

Frage: Es ist jetzt auch davon die Rede, dass dort ein nationaler Konsens erreicht werden solle. Könnten Sie definieren, was darunter zu verstehen ist? Bezieht sich das darauf, dass möglichst alle Parteien im Bundestag dahinterstehen oder sich möglichst alle gesellschaftlichen Gruppen dahinter versammeln sollen? Besteht nicht die Gefahr, dass die Maßnahmen umso geringer ausfallen, je größer der Konsens sein soll? Man kennt das ja aus der Bruchrechnung: Je mehr Teile es gibt, desto schwieriger wird es.

StS Seibert: Über den Vergleich mit der Bruchrechnung werde ich nach der Regierungspressekonferenz noch nachdenken.

Zunächst einmal geht es darum, dass sich die Bundesregierung auf ein sehr komplexes Maßnahmenpaket einigt. Das ist bis zum Freitag vorgesehen. Klimapolitik kann ihre Ziele nie nur mit politischen Maßnahmen erreichen. Natürlich bedarf es Konsumentenentscheidungen. Es bedarf einer Ausrichtung der deutschen Wirtschaft usw. Dafür kann man politische Rahmenbedingungen setzen. Aber es bedarf immer mehrerer Akteure als nur der Ministerinnen und Minister. Die Politik allein kann das nicht erreichen.

Wenn man beispielsweise auf den Besuch der Bundeskanzlerin auf der IAA in der vergangenen Woche zurückschaut, dann sieht man, wie sich eine ganze Industrie in einer vorher nicht dagewesenen Intensität auf die Transformation der Antriebssysteme einstellte, wie plötzlich in großer Breite markttaugliche Modelle da waren. Das heißt, man sieht, wie auch die Wirtschaft ihre Rolle spielt. Das hängt damit zusammen, dass Konsumenten auch ihre Kaufentscheidungen treffen. All das kann dazu führen, dass es sich in einem Land schrittweise zu einem klimafreundlicheren Verhalten entwickelt.

Zusatzfrage: Erwägt Herr Scholz eine ähnliche Maßnahme zur Finanzierung der Maßnahmen, wie sie Herr Altmaier vorgeschlagen hat, eine Art Bürgerfonds, um sozusagen Kapital der Bürger für den Klimaschutz zu aktivieren?

Wogatzki: Ich kann mich dem Regierungssprecher nur anschließen: Alle Fragen organisatorischer wie auch finanzieller Art werden am Freitag abschließend besprochen. Ich werde dem hier nicht vorgreifen.

Frage: Gibt es denn Eckpunkte, auf die man sich grundsätzlich schon verständigt hat, oder will man am Freitag alles abräumen, das gesamte - so etwas wird es ja werden - Aktionsprogramm? Um Ihnen zu helfen: Gibt es denn beim Thema des CO2-Preises eine Einigung, dass man sich auf einen CO2-Preis verständigen will?

Wogatzki: Richtet sich die Frage an das Finanzministerium oder an den Regierungssprecher?

Zusatz: Wer immer sich berufen fühlt, zu antworten.

Wogatzki: Ich kann auf die Äußerungen des Ministers gestern Abend in Berlin verweisen. Da hat er zu genau den Fragen umfassend Stellung genommen. Wie gesagt, es gilt die Maßgabe: Klimakabinett ist am Freitag. Mehr können wir heute nicht sagen.

StS Seibert: Ich verweise noch einmal auf den Podcast der Bundeskanzlerin am Samstag, in dem sie sich auch zur Frage der CO2-Bepreisung geäußert hat, und zwar nicht zum ersten Mal. Davon abgesehen heißt "Vorarbeit in Richtung auf Freitag, den 20. September", dass man sich natürlich gemeinsam als Bundesregierung durch die sehr komplexen Entscheidungen voran arbeitet. Über einige ist man sich einig, und bei anderen gibt es noch Diskussionsbedarf. Ziel ist der 20. September.

Frage: Auf der Regierungspressekonferenz am Freitag, Herr Fichtner, hatten Sie gesagt, Ihre Ministerin werde sich auf keinen Fall mit schöngerechneten Zahlen zufriedengeben. Im Hintergrund stand die Berichterstattung, dass das Verkehrsministerium sich geweigert hatte, Ihnen seine Berechnungen oder Berechnungsgrundlagen mitzuteilen. Hat sich an der Situation etwas geändert? Sind Ihnen inzwischen die Berechnungsgrundlagen dafür, wie das Verkehrsministerium zu seiner Einsparung kommen will, bekannt, und sind sie zufriedenstellend, oder warten Sie immer noch darauf?

Fichtner: An der Haltung der Ministerin, dass Schönrechnereien nicht die Lösung sind und dass sie sich damit nicht zufriedengibt, hat sich nichts geändert.

Das, was die regierungsinternen Angelegenheiten angeht, kann ich nicht kommentieren.

Zusatz: Das heißt, Sie dementieren nicht, dass Sie nach wie vor keinen Einblick haben, aus dem für Sie nachvollziehbar wird, wie das Verkehrsministerium zu seinen Zahlen kommt. Das dementieren Sie nicht. Die Berichterstattung darüber ist ja im Raum.

Fichtner: Nein, das, was Sie gesagt haben, ergibt sich so nicht aus meinen Äußerungen. Aber den ganzen Sachverhalt kommentiere ich nicht.

Frage: Am Freitag gibt es ja auch den sogenannten Klimastreik, an dem sich auch zahlreiche Arbeitgeber beteiligen, indem sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freistellen. Hat ein Ministerium Ähnliches vor, indem es also die Mitarbeiter freistellen oder sich sonst irgendwie an dem Klimastreik beteiligen will?

StS Seibert: Für das Bundespresseamt ist das ein sehr ungeeigneter Streiktag, weil wir dann, denke ich, sehr intensiv mit der Kommunikation beschäftigt sein werden.

Fichtner: Uns geht es ähnlich. Wir haben auch die Fridays-for-Future-Demonstranten so verstanden, dass wir an dem Tag arbeiten sollen.

Frage: Herr Strater, können Sie uns sagen, ob die Zahlen inzwischen im kollegialen Austausch zwischen den Ministerien zur Verfügung gestellt wurden?

Herr Seibert, auch das Bundeskanzleramt hat offenbar Zweifel an der Validität dieser Berechnungen. Sind diese inzwischen ausgeräumt worden?

Strater: Sie spielen auf eine "Spiegel"-Meldung vom Freitag an, wonach dies nicht geschehen sei. Dazu haben wir uns am Freitag schon geäußert. Ich trage es Ihnen hier gern vor:

Wir - also das BMVI - haben dem Gutachter umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Dabei geht es um das Kreuzgutachten; die Thematik kennen Sie alle. Diese Unterlagen reichten dem Gutachter für ein Kreuzgutachten jedoch nicht aus. Insofern hat er gesagt, dass ein Kreuzgutachten nicht möglich ist.

Grundsätzlich zu der Frage der Daten: Ich weiß nicht, was Sie gestern Abend getan haben. Es hätte sehr aufschlussreich für Sie sein können, wenn Sie die Sendung "Anne Will" gesehen hätten. Dort hat sich der Minister noch einmal sehr ausführlich dazu geäußert, wie diese Zahlen zustande kamen. Sie basieren auf einer Arbeit der Experten der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität und der AG 1, die sich um die Klimaschutzfragen gekümmert hat und umfangreiches Datenmaterial erarbeitet und zur Verfügung gestellt hat. Darauf basieren diese Daten.

Ich habe es hier am Freitag schon gesagt: Die Reduktionsziele, die wir in diesen Daten ausdrücken, halten wir mit den Maßnahmen, die wir für das Klimakabinett vorgeschlagen haben, ein.

StS Seibert: Ich weiß, ehrlich gesagt, nicht, woher Sie Ihre Einschätzung beziehen. Das Klimakabinett, und zwar alle Ministerinnen und Minister, arbeiten in dem Geiste zusammen, dass wir gemeinsam etwas Wichtiges und vielleicht auch Großes erreichen wollen. Das eint alle, die bei dieser wirklich sehr tiefgehenden und umfangreichen Arbeit beschäftigt sind.

Frage (zu Drohnenangriffen auf Erdölanlagen in Saudi-Arabien): Herr Maas hat sich dazu ja schon geäußert, aber gibt es vielleicht schon Hinweise darauf - vielleicht stehen Sie ja auch schon in Kontakt -, dass der Iran in irgendeiner Art und Weise involviert ist?

Adebahr: Der Außenminister hat heute Morgen keine Zuordnung der Verantwortlichkeit für den Angriff, für den die Huthis die Verantwortung reklamieren, vorgenommen. Er hat noch einmal betont, dass es jetzt darauf ankommt, sehr besonnen zu reagieren, und dass man abwarten muss, bis man weiß, wer für diesen Angriff verantwortlich ist.

Ich kann Ihnen sagen, dass Staatsminister Annen heute in der Region unterwegs ist und heute in Abu Dhabi Gespräche führt. Wir haben auch einen deutsch-amerikanischen strategischen Dialog (akustisch unverständlich) mit den amerikanischen Partnern. Man muss einfach abwarten, wie sich die Faktenlage entwickelt.

Im Moment - das sehen Sie, wenn Sie auch auf die internationale Lage schauen - können Sie in der Region selbst, also auch in Saudi-Arabien, im Irak, in den VAE, eine im Moment noch - das ist der Stand von heute Morgen - recht ruhige Lage beobachten. In dieser Situation hat der Außenminister ganz ausdrücklich heute Morgen - das ist der jetzige Stand - keine Zuordnung der Verantwortlichkeit für diesen Anschlag vorgenommen, zu dem sich, wie gesagt, die Huthis bekannt haben.

Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium im Zusammenhang mit der Ölversorgung: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Lage? Die USA haben ja Reserven freigegeben. Gibt es Überlegungen, hier Ähnliches zu tun, oder überhaupt die Ölversorgung in Deutschland und die strategische Ölreserve zu überdenken?

Baron: Wir beobachten die Lage natürlich sehr genau. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist aktuell nicht berührt. Nach den Informationen, die uns vorliegen und die Saudi-Arabien inzwischen ja auch bekanntgegeben hat, dürfte der Ausfall der Raffinerien einige Tage bis hin zu vielleicht zwei Wochen dauern. Damit gehen wir aktuell nicht davon aus, dass es nachhaltige Auswirkungen auf die weltweite Versorgung mit Erdöl gibt.

Die Überlegungen in den USA haben wir zur Kenntnis genommen. Wir kommentieren sie wie üblich nicht. Bei uns müsste eine Freigabe einer strategischen Erdölreserve zur Behebung von weltweiten Versorgungsstörungen gemeinschaftlich mit den IEA-Mitgliedsstaaten erfolgen. Hierzu gibt es aktuell keine Überlegungen.

Frage: Frau Adebahr, Sie sprachen gerade den deutsch-amerikanischen strategischen Dialog an. Können Sie uns etwas mehr über diese Veranstaltung und darüber sagen, wo wer wann dabei zusammenkommt?

Adebahr: Ich kann Sie gern auf eine Presseerklärung des State Departments von gestern verweisen. Das ist ein Gespräch heute Vormittag mit Vertretern der US-Administration aus dem dortigen State Department. David Hale ist dabei. Diese Gespräche laufen bei uns auf Staatssekretärsebene und auf Ebene der politischen Direktoren und Abteilungsleiter und finden im Moment hier in Berlin statt.

Zusatzfrage: Sind in dem Zusammenhang Pressestatements geplant?

Adebahr: Nein. Das ist ein Gespräch hoher Beamter untereinander, die dort intensiv zusammensitzen. Vielleicht berichten wir hinterher darüber. Das State Department hat, wie gesagt, eine Presseerklärung herausgegeben. Aber Pressestatements sind nicht geplant.

Frage: Die USA haben Satellitenbilder veröffentlicht, die den Schaden in Saudi-Arabien zeigen sollen, und behaupten, diese Bilder seien ein Nachweis dafür, dass ballistische Raketen eingesetzt werden. Gibt es seitens der Bundesregierung eine Einschätzung dazu, ob tatsächlich ballistische Raketen eingesetzt wurden?

StS Seibert: Die Bundesregierung hat keine eigenen Einschätzungen. Aber, wie Frau Adebahr gerade schon sagte, das Wichtige sind jetzt, auch um eine präzise Zuschreibung der Verantwortlichkeit für diese Tat zu ermöglichen - vorher sollte man das nicht machen -, Erkenntnisse, ein klares Lagebild, klare Aufklärung darüber, was und wer dahintersteckt. Dazu kann ich Ihnen heute noch keine eigene Einschätzung der Bundesregierung nennen. Aber es ist wichtig, dass Fakten gesammelt werden, damit ein klares Lagebild entsteht.

Frage: Herr Seibert, auch wenn der Bundesregierung im Moment noch keine eigenen Erkenntnisse vorliegen, hat Deutschland aber, soweit ich weiß, die Möglichkeit, Erkenntnisse in der Region zu sammeln, auch eigene Satellitenbilder und Ähnliches. Würden sie dann der Öffentlichkeit oder gegebenenfalls der Uno zur Verfügung gestellt werden?

StS Seibert: Die UN befassen sich heute übrigens turnusgemäß wieder mit dem Thema des Jemens, wie jeden Monat. Das ist heute dran.

Für uns ist erst einmal das Wichtigste, dass wir mit den Verbündeten darüber im Gespräch und im Austausch sind. Das steht jetzt an erster Stelle.

Zusatz: Aber das beantwortet die Frage nicht.

StS Seibert: Das ist das, was ich Ihnen jetzt sagen kann.

Frage: Die Frage geht an das Wirtschaftsministerium. Es geht um den Gastransit durch die Ukraine, für den sich ja Herr Altmaier eingesetzt hat. Jetzt gibt es eine neue Entwicklung. Es berichteten mehrere Medien, dass sich die Ukraine - ich muss ein bisschen weiter ausholen - als Mitglied der Energieunion bis zum Ende des Jahres verpflichtet hat, alle Regeln der Energieunion zu implementieren, u. a. die Regel, freie Kapazitäten für die Durchleitung des Gases zur Verfügung zu stellen. Das würde dann bedeuten, dass dieser Gastransit auch ohne einen Vertrag zwischen Russland und der Ukraine über den Gastransit möglich sein soll. Wie schätzt denn Ihr Haus oder die Bundesregierung insgesamt die Möglichkeit des weiteren Transits von russischem Gas durch die Ukraine ein, ohne einen Vertrag abzuschließen?

Baron: Zu Ihrer konkreten Frage kann ich aktuell nicht Stellung nehmen. Das müssten wir im Haus eventuell noch einmal prüfen.

Parallel dazu laufen aktuell die trilateralen Gespräche zwischen der EU, Russland und der Ukraine, um zu einer Verständigung für den Gastransit nach Auslaufen der aktuellen Verträge zu kommen. Das sind laufende Prozesse. Wir unterstützen sie auch weiterhin. Herr Altmaier hat sie auch in der Vergangenheit unterstützt.

Was jetzt Ihre Frage zur Verpflichtung nach der Energieunion betrifft, das müsste ich prüfen. Das kann ich aktuell nicht beantworten.

Zusatzfrage: Können Sie das eventuell nachreichen?

Baron: Klar. Ich frage die Kollegen, und dann bekommen Sie das nachher.

Zusatzfrage: Herr Seibert, Sie haben ja sehr oft darüber gesprochen, dass zum Beispiel die Pipeline Nord Stream 2 nur in Betrieb gehen kann, wenn der Gastransit über die Ukraine gesichert ist. Ist jetzt eigentlich das Problem dadurch gelöst, dass russisches Gas auch ohne einen Vertrag zwischen Gazprom und Naftogaz durch die Ukraine fließen wird?

StS Seibert: Ich muss wie die Kollegen aus dem Wirtschaftsministerium darum bitten, da mir dieser Zusammenhang jetzt persönlich noch nicht bekannt war, dass wir das zunächst einmal prüfen, um zu schauen, welche Antwort wir Ihnen darauf geben können.

Frage: Meine Frage richtet sich an das Bundesverkehrsministerium. Vor ein paar Tagen hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg eine Festhalteverfügung der Berufsgenossenschaft Verkehr aufgehoben, die sich auf Weisung des Bundesverkehrsministeriums gegen ein Schiff, eine Yacht, der Seenotrettungsorganisation Mare Liberum in Griechenland richtete.

Meine Frage ist, warum sich das Bundesverkehrsministerium - wenn ich richtig informiert bin, war das im Frühjahr - veranlasst sah, gegen diese Organisation, gegen dieses Schiff, eine solche Festhalteverfügung zu erlassen, ob das noch im Einklang mit der jetzigen Linie der Bundesregierung im Bereich der Seenotrettung steht und ob auch aufgrund der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts eine neue Weisung an die Berufsgenossenschaft ergeht, die Klarheit für die Seenotrettungsorganisationen schafft.

Strater: An der Länge Ihrer Frage sehen Sie schon, dass das ein relativ komplexes Thema ist. Ich muss das nachreichen. Das kann ich Ihnen im Moment nicht sagen.

Frage (zur Flüchtlingspolitik): Dann hätte ich noch zwei Fragen an das BMI. Mich würde interessieren, nachdem sich Herr Seehofer und die französische Seite jetzt auf Quoten festgelegt haben, was ist eigentlich genau das Ziel für Malta? Was will man dort auf dem Treffen noch erreichen?

Könnten Sie zudem etwas dazu sagen, wie diese Sicherheitsüberprüfung konkret aussehen soll, die Herrn Seehofer da vorschwebt, und vielleicht auch noch, welche anderen Staaten sich an dieser ersten Runde außer Deutschland und Frankreich - so, dass man es mitteilen kann - beteiligen möchten.

Grünewälder: Vielen Danke für die Frage. Das gibt mir die Möglichkeit, einmal etwas ausführlicher auf das Thema einzugehen.

Seit etwa einem Jahr, seit Juli 2018, hat sich schrittweise eine Verfahrensweise etabliert zur Verteilung von aus Seenot geretteten Flüchtlingen, die über die zentrale Mittelmeerroute kommen. Hier wurde unter Vermittlung der Kommission tagelang telefoniert, bevor Schiffe mit Geretteten einen Hafen in Italien oder Malta anlaufen und die Migranten auf europäische Mitgliedstaaten verteilt werden konnten. Es waren seit Juli 2018 565 Flüchtlinge, für die Deutschland die Zuständigkeit übernommen hat, die dann nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt wurden und in Deutschland ein geregeltes Asylverfahren durchlaufen haben.

Nun strebt der Bundesinnenminister beim Ministertreffen auf Malta an, einen temporären humanitären Notfallverteilmechanismus zu vereinbaren. Neben Frankreich, Italien und Malta sollen sich dem möglichst viele Mitgliedstaaten anschließen. Die Alternative wäre, dass Europa seinen humanitären Verpflichtungen nicht gerecht wird. Das wollen wir nicht. Denn die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung beruht auf den Säulen Ordnung und Humanität.

Sehr wichtig ist dem Bundesinnenminister dabei aber, dass der sogenannte Pull-Effekt vermieden wird. Dazu soll erstens vereinbart werden, dass Änderungen an diesem humanitären Notfallverteilmechanismus möglich sein müssen oder möglich sind, wenn die Anzahl der Migranten, die im Mittelmeer aus Lebensgefahr gerettet werden, erheblich ansteigt. Zweitens sollen Maßnahmen vereinbart werden, um diesen Pull-Effekt auszuschließen. Dazu sind wir in Abstimmung mit den übrigen Bundesressorts und den europäischen Partnern.

Von diesem temporären Seenotrettungsmechanismus zu unterscheiden ist die Reform der gemeinsamen europäischen Asylpolitik, des gemeinsamen europäischen Asylrechts GEAS. Hierzu konnte bisher keine gemeinsame Lösung gefunden werden. Diesem Thema muss sich nun die neue EU-Kommission mit Nachdruck widmen. Das ist auf jeden Fall das langfristige Ziel.

Zusatzfrage: Ich möchte noch einmal nachfragen. Sie nannten ja jetzt zusätzlich Italien und Malta. Ist denn von anderen Staaten schon die Bereitschaft signalisiert worden, dass sie sich auch beteiligen wollen?

Könnten Sie noch auf die Frage nach der Sicherheitsüberprüfung eingehen?

Grünewälder: Der Bundesinnenminister hat darauf hingewiesen, dass die Gespräche noch laufen. Wir gehen davon aus und hoffen, dass sich noch weitere Länder neben den genannten an dem Mechanismus beteiligen werden.

Bei der Sicherheitsüberprüfung ist es so, dass sich die bisherige Praxis nicht ändert, dass Flüchtlinge, für die Deutschland die Zuständigkeit übernimmt, vorher sicherheitsüberprüft werden und genau geguckt wird, ob sie einer Sicherheitsüberprüfung genügen. Das ist nichts Neues.

Frage: Eine Frage an Herrn Seibert. Vertritt die Bundesregierung mit Blick auf den Malta-Gipfel die Position einer Verteilung der Flüchtlinge von Fall zu Fall oder die Position einer automatischen Verteilung?

StS Seibert: Diese Verteilung von Fall zu Fall oder von Schiffsankunft zu Schiffsankunft ist ja der unbefriedigende Zustand, den wir jetzt haben. Wenn jetzt ein Schiff mit Migranten in einen Hafen einläuft, dann setzen jedes Mal Diskussionen und Verhandlungen mit Brüssel als Koordinierungszentrum ein, wer diese Menschen in sein Land weiterreisen lässt. Deutschland hat sich an der Aufnahme, an diesen Ad-hoc-Verteilungen, stets beteiligt. Trotzdem finden wir das keine geeignete Vorgehensweise. Das hat Herr Grünewälder, glaube ich, gerade sehr gut zum Ausdruck gebracht. Europa braucht eine verlässliche Vereinbarung, wie im Geiste der europäischen Solidarität mit solchen Anlandungen umgegangen werden muss und kann. Das fordern wir seit langem.

Jetzt machen Deutschland und Frankreich im Vorfeld der Beratungen nächste Woche einen Vorstoß für ein zeitlich begrenztes Arrangement, einen zeitlich begrenzten Vorstoß, der - auch im Zahlenverhältnis - dem entspricht, was wir bei diesen Ad-hoc-Anlandungen ohnehin immer eingehalten haben. Also es ist ein Angebot, um in den notwendigen europäischen Verhandlungen für einen Interimsmechanismus endlich voranzukommen. Dennoch ist es zeitlich begrenzt. Wir geben nicht auf, davon überzeugt zu sein, dass es eine europäische solidarische Lösung geben muss, die auf ganz vielen europäischen Schultern beruht, und halten es für richtig, dass auch Frau von der Leyen für ihre neue Kommission angekündigt hat, da einen neuen Anlauf zu nehmen. Aber dieses ist ein zeitlich begrenztes Angebot, um aus der Situation zu kommen, die alle Seiten belastet - am allermeisten natürlich die Menschen auf den Schiffen -, dass jedes Mal erst mit Ankunft eines solchen Schiffes die Diskussion beginnt, wer diese Menschen zur Abwicklung des Asylverfahrens in sein Land übernimmt.

Zusatzfrage: Soweit ich weiß, ist Frankreich gegen einen Automatismus in der Verteilung, auch kurzzeitig. Stimmt das?

Grünewälder: Ich habe darauf hingewiesen, dass die Gespräche und die Vorbereitungen des Treffens in Malta noch laufen.

Frage: Herr Seibert, Sie haben jetzt mehrmals gesagt, dass es sich um eine zeitlich begrenzte Aktion handelt. Können Sie vielleicht sagen, wie lang dieser Zeitraum dann tatsächlich sein soll, wenn er zeitlich begrenzt ist?

StS Seibert: Nein, das kann ich nicht. Ich sage Ihnen das nur, um zum Ausdruck zu bringen, dass wir weiterhin der Überzeugung sind, dass Europa eine verlässliche Gesamtlösung finden muss, und es trotzdem richtig ist, jetzt einen Zwischenschritt vorzuschlagen, weil er besser als das wäre, was wir zurzeit als Ad-hoc-Verfahren haben.

Frage: Ich wollte zur Familienzusammenführung von Flüchtlingen aus Griechenland fragen. Die Frage geht an das BMI und an das Auswärtige Amt. Es gibt einen Brief von Pro Asyl, wonach Deutschland die Familienzusammenführung von Flüchtlingen aus Griechenland verschleppt. Nun weiß ich nicht - der Bericht ist ja neu -, ob Sie den schon kennen und bewerten können. Wenn ja, wäre das gut. Wenn nicht, dann können Sie vielleicht Grundsätzliches sagen, wie der Stand bei der Familienzusammenführung mit Griechenland ist. Das Thema läuft ja schon einige Jahre.

Frau Adebahr, der griechische Außenminister war ja heute bei Ihnen im Amt. Ich konnte leider nicht zur Pressekonferenz. War das vielleicht sogar Thema bei dem Treffen mit Herrn Maas?

Adebahr: Ich kenne den Bericht noch nicht.

Beim Thema Familienzusammenführung sind wir ja als Auswärtiges Amt vor Ort im Visumverfahren beteiligt. Der Rest liegt sehr stark bei den Innenbehörden.

In der Pressekonferenz war das heute kein Thema. Da ich nicht in dem Gespräch war, kann ich Ihnen nicht sagen, ob es dort Thema gewesen ist.

Grünewälder: Für das Bundesinnenministerium kann ich sagen, dass nach unserem Eindruck der Mechanismus der Familienzusammenführung sehr gut funktioniert. Wir verschleppen hier auch nichts. Insofern ist das zurückzuweisen. Einzelheiten würde ich Ihnen gegebenenfalls nachreichen.

Frage: Ich hätte eine Frage an das Gesundheitsministerium. In einzelnen US-Bundesstaaten werden ja jetzt dutzendweise Liquids verboten, die diverse Aromen usw. haben. Mittlerweile wird wegen der Vorfälle, die es da gab, sogar überlegt, ob man diese Verbote bundesweit durchsetzt und nur noch ganz wenige Sorten zulässt, die unmittelbar mit Tabak zu tun haben. Gibt es vielleicht ähnliche Überlegungen in Deutschland? Denn angeblich werden ja besonders Jugendliche schnell davon abhängig und mischen noch Hanf darunter. Oder sieht man sich das erst einmal an, bis klar ist, woran es wirklich liegt?

Gülde: Wir beobachten diese Diskussion rund um die E-Zigaretten sehr aufmerksam. Von entsprechenden Plänen kann ich Ihnen derzeit nicht berichten. Gegebenenfalls könnte das Ernährungsministerium etwas nachtragen.

Brandt: Dazu kann ich Ihnen sagen, dass es in der EU im Gegensatz zu den USA bereits eine strikte Regulierung von E-Zigaretten gibt. Entsprechend dürfen auch in Deutschland nikotinhaltige E-Zigaretten nur auf den Markt gebracht werden, wenn sie die Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes und der Tabakerzeugnisverordnung einhalten. Also da gibt es schon Vorschriften, die dem Kinderschutz und der Manipulationssicherheit dienen.

Ansonsten kann ich mich nur meiner Vorrednerin anschließen, dass wir die Situation natürlich weiter beobachten.

Zusatzfrage: Wir hatten am Freitag die Auskunft erhalten, dass in der EU diese bestimmten Aromen verboten sind. Ist das richtig? Sind das also diejenigen, die in den USA zu diesen Problemen und zu den Verboten geführt haben?

Brandt: Genau das meinte ich, dass es auf EU-Ebene bereits eine strikte Regulierung gibt.

Frage: Im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel in Biarritz sollen drei Deutsche festgenommen und im Expressverfahren abgeurteilt worden sein. Ich wollte gern wissen: Was ist dem Auswärtigen Amt über die konkreten Umstände von Festnahme und Verurteilung bekannt, und wo sitzen sie ein?

Adebahr: Diese Fälle sind uns bekannt. Wir betreuen sie konsularisch. Falls ich etwas nachreichen kann, will ich das gern tun. Allerdings ist es so, dass wir aus Persönlichkeitsschutzgründen zu Einzelfällen grundsätzlich nicht Stellung nehmen. Falls es etwas gibt, hören Sie von uns.

Zusatzfrage: Wir wären Ihnen zum Beispiel sehr dankbar für den Hinweis, ob die Betroffenen rechtzeitig über eventuelle Demonstrationsverbote informiert worden sind. Angeblich sind sie es nicht - so wird gesagt.

Adebahr: Ich denke, es obläge dann dem/der Betroffenen, über ihren eigenen Informationsstand, der ihm/ihr mitgeteilt wurde, zu kommunizieren. Das ist nichts, was das Auswärtige Amt tun kann.

Frage: In einem Zeitungsinterview haben die Innenminister von Thüringen, Niedersachsen und Hessen gefordert, das "Combat 18"-Verbot jetzt voranzutreiben; Bundesinnenminister Seehofer hatte im Zusammenhang mit dem Mordfall Lübcke in Kassel ja angekündigt, das zu prüfen. Wie weit sind da jetzt die Vorbereitungen gediehen?

Grünewälder: Ich kann dazu sagen, dass nach unseren Erkenntnissen und auch den Erkenntnissen der Bundes- und Landes-Verfassungsschutzämter "Combat 18" eine neonazistische, rassistische, fremdenfeindliche, demokratiefeindliche und gewaltbereite Gruppierung ist. Ansonsten kann ich Ihnen wie üblich zu angeblichen oder etwaigen Verbotserwägungen hier keine Auskünfte geben.

Frage: Frau Adebahr, ich würde mich gerne nach dem Stand der Gespräche zum Thema Anti-IS-Mandat erkundigen. Sind diese so weit gediehen, dass das am Mittwoch im Kabinett ist?

Adebahr: Ich glaube, Herr Seibert gibt nach dem Kabinett über die Themen, die im Kabinett besprochen, Auskunft, und das ist wahrscheinlich beziehungsweise hoffentlich auch am Mittwoch der Fall.

Vorsitzende Wefers: Aber es gibt ja auch immer eine Vorschau.

StS Seibert: Aber noch nie montags vormittags.

Vorsitzende Wefers: Nein, nein, ich wollte das jetzt nur einmal ein bisschen erweitern.

StS Seibert: Wir bleiben beim üblichen Prozedere.

Frage: Eine Frage an das Verkehrsressort und vielleicht auch das Innenressort im Zusammenhang mit den bundesweiten Lkw-Kontrollen: Vergangenen Donnerstag tauchte das Phänomen auf, dass überproportional viele Kleintransporter registriert wurden, die angeblich auch völlig überladen wurden. Es gab dafür mehrere Begründungen. Eine ist, dass das polnische oder rumänische Subunternehmen seien und man damit die Maut spare beziehungsweise bestimmte Regularien umgehe, die bei Schwertransporten eingehalten werden müssten. Ist dieses Phänomen bekannt?

In diesem Zusammenhang hat beispielsweise Sachsens Innenminister gefordert, die Bußgelder zu erhöhen. Ist so ein Gedanke auch - ich weiß nicht, in welchem Ministerium - schon thematisiert worden?

Strater: Ich kann dazu gern grundsätzlich ein paar Worte sagen. Sie reden wahrscheinlich von den Fahrzeugen unterhalb von 3,5 Tonnen, den sogenannten Kleineren Transportfahrzeugen. Hier handelt es sich im Wesentlichen um eine Angelegenheit der EU, denn die europäischen Regeln zum Berufszugang für Straßengüterverkehr gelten erst für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen - in Ihrer Frage klang ja auch an, ob hier ganz spezifisch Fahrzeuge benutzt werden, die darunter liegen. Die Europäische Kommission hat im Rahmen des sogenannten "Mobility Package 1" bereits Vorschläge gemacht, grenzüberschreitend eingesetzte Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen in den Anwendungsbereich dieser Regelungen über den Berufszugang für den Straßengüterverkehr einzubeziehen. Diese Diskussion läuft und die unterstützen wir auch - wie auch viele andere Staaten. Das heißt, man muss auf dieser Ebene Regelungen schaffen, dass diese Fahrzeuge auch in die entsprechenden Vorschriften einbezogen werden.

Zur Kontrolle: Diese Fahrzeuge werden von Polizei und auch vom Bundesamt für Güterverkehr kontrolliert. Was das Bundesamt für Güterverkehr - nur für das kann ich hier sprechen, nicht für die Polizei - angeht, so hat dieses bisher keine besonderen Auffälligkeiten bei der Kontrolle dieser Kleineren Fahrzeuge festgestellt. Ansonsten liegt die Ahndung von Verstößen in der Zuständigkeit der Länder und der Polizei; Sie müssten also dort entsprechend nachfragen. Zu Bußgeldern kann ich hier nichts sagen.

Wie gesagt, die Regelungen, diese Fahrzeuge in die entsprechenden Vorschriften mit einzubeziehen, werden auf europäischer Ebene diskutiert. Es gibt auch noch andere Aspekte, die uns im Zusammenhang mit diesen Fahrzeugen bekannt sind, nämlich die Thematik der Lenk- und Ruhezeiten. Auch hier gelten bestimmte Dinge, die einzuhalten sind. Es muss natürlich auch immer die StVO eingehalten werden - nicht nur bei den Lenk- und Ruhezeiten, sondern auch beim Thema Ladung und Ladungssicherung. Auch hier kontrollieren natürlich Polizei und Bundesamt für Güterverkehr auf den Straßen selbst.

Zusammengefasst: Diese Einzelfälle beziehungsweise die Fälle in den Ländern, von denen Sie sprechen, kann ich im Einzelnen nicht nachvollziehen. Grundsätzlich ist unsere Erkenntnis, dass keine besondere Gefährdung von solchen Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen ausgeht. Aber natürlich sorgen wir dafür - nicht nur die Polizei, sondern auch das Bundesamt für Güterverkehr -, dass alle entsprechenden Dinge auf den Straßen sicher abgehen.

Frage: Was hält das Verkehrsministerium denn von einer Ausweitung der Lkw-Maut auf Landstraßen? Wäre das anhand der Datenkapazitäten überhaupt technisch möglich?

Strater: Was meinen Sie mit Landstraßen? Landesstraßen?

Zusatz: Landesstraßen, genau.

Strater: Ich kann Ihnen hier von keinen neuen Plänen berichten. Wir haben die Lkw-Maut ja auf alle Bundesstraßen - umgangssprachlich sagen manche auch dazu Landstraße; aber sei es drum, Sie meinen Landesstraßen - und auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen ausgeweitet. Von weiteren Plänen kann ich hier im Moment nicht berichten.

Zusatzfrage: Und zur Frage, ob das technisch möglich ist? Man müsste dann natürlich zusätzliche Kontrollbrücken haben, aber wäre das System dazu von der Datenerfassung her in der Lage?

Strater: Vieles ist immer technisch möglich, aber ich kann hier jetzt nicht berichten, dass so etwas geplant ist. Sie müssen ja auch immer schauen, dass die Maut auf Grundlage des Wegekostengutachtens erhoben wird. Da gibt es bestimmte Vorgaben zu beachten. Insofern gilt die Maut für Bundesstraßen und für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Weiteres ist im Moment nicht in Planung.

Frage: An das Finanzministerium: Heute gab es Zahlen über den Abruf öffentlicher Fördergelder durch die Kommunen. Die Abrufe sind manchmal erstaunliche gering - Rheinland-Pfalz liegt gerade bei 28 Prozent, Mecklenburg noch weit darunter. Kennen Sie Gründe dafür?

Wogatzki: Wir rechnen nicht mit den abgerufenen Geldern, sondern mit denen, die verplant sind; da sind die Summen weitaus größer. Es dauert ja auch immer eine Zeit lang, bis die Gelder zur Auszahlung kommt, insofern rechnen wir damit, wie sie verplant sind. Es gibt natürlich Gründe, die wir alle kennen. Als maßgeblichen Schwerpunkt würde ich die Auslastung der Bauindustrie sehen. Dazu sollten Sie aber bei den Ländern selber nachfragen.

Frage: An Frau Adebahr zum Thema Venezuela: Die Opposition hat die Gespräche mit Maduro für gescheitert erklärt. Wie bewertet das Auswärtige Amt das?

Adebahr: Wir haben die gestrige Ankündigung von Juan Guaidó, die Gespräche zwischen der venezolanischen Opposition und dem Maduro-Regime zunächst zu beenden, gesehen und zur Kenntnis genommen. Wir denken, dass es nun an Maduro ist, mit einer klaren Geste zu zeigen, dass er weiter an einer Verhandlungslösung interessiert ist. Wir sehen nach wie vor, dass unter der jetzigen Lage in erster Linie die Bevölkerung Venezuelas leidet, und auch das müsste Ansporn sein - für alle Seiten natürlich, aber auch für die Seite Maduro -, konstruktiv an solchen Gesprächen mitzuwirken und dort eine echte Verhandlungsbereitschaft zu zeigen. Weil wir das denken, unterstützen wir weiter ganz intensiv die Bemühungen Norwegens, diese Verhandlungen voranzubringen, und hoffen, dass es eine Wiederaufnahme der sogenannten Oslo-Gespräche geben kann. Das setzt aber natürlich eine echte und konstruktive Verhandlungsbereitschaft voraus.

Reiche: Ist Juan Guaidó für die deutsche Außenpolitik immer noch der einzige rechtmäßige Präsident Venezuelas?

Adebahr: An unserer Haltung zu Juan Guaidó hat sich nichts geändert, ja.

Frage: Zum Thema Libyen an Frau Adebahr: Wie weit ist die Vorbereitung einer Libyen-Konferenz?

Adebahr: Das ist eine Frage, die wir vielleicht beide beantworten. - Wie der Bundesaußenminister sich auch letzte Woche geäußert hatte, unterstützen wir den Drei-Punkte-Plan des VN-Sondergesandten für Libyen, denn wir sind der Ansicht, dass dieser Drei-Punkte-Plan eine Basis für einen guten Weg nach vorne bringen kann, um diesen Konflikt, der verschiedene Seiten, Unterstützer und Parteien hat, die darin involviert sind, endlich zu einer politischen Lösung zu bringen. Weil das so ist, würde Deutschland einen Dialog, ein Konsultationsangebot machen, um den Sondergesandten zu unterstützen und weiter auf diesem Weg zu arbeiten. Ja, am Ende einer solchen Sache könnte auch eine Konferenz stehen, aber wir müssen erst einmal anfangen und müssen mit den entscheidenden Spielern in diesem Spiel sprechen, um diesen Weg dorthin zu gehen.

StS Seibert: Ich kann Frau Adebahr nur absolut beipflichten: Die gesamte Bundesregierung sieht die Situation, wie sie derzeit in Libyen ist, mit großer Sorge. Es gibt immer noch militärische Auseinandersetzungen, aber militärisch ist dieser Konflikt nicht zu lösen. Der politische Prozess liegt derzeit brach, aber genau das, eine politische Lösung, braucht es. Vor diesem Hintergrund ist nach unserer Auffassung die gesamte internationale Gemeinschaft gefordert, ihre Anstrengungen zu verstärken.

Wir wollen unterstützen, was der UN-Sonderbeauftragte Salamé in seinem Drei-Punkte-Plan für die Zukunft Libyens vorschlägt - deswegen der Konsultationsprozess, den Frau Adebahr gerade erwähnte. Die Bundeskanzlerin hat dazu auch schon bei den G7 Gespräche geführt, und das muss jetzt natürlich auch auf der Ebene des Außenministeriums und des Kanzleramtes weitergeführt werden. Es ist so, dass das Ziel wäre - aber dafür braucht es intensivste Vorbereitungen -, im Herbst eine internationale Konferenz abzuhalten - aber, wie gesagt, wenn die intensiven Vorbereitungen dann auch soweit sind.

Frage: Wie bewerten Sie denn die Rolle der Türkei und der Vereinigten Arabischen Emirate im Libyen-Prozess?

Adebahr: Ich glaube, wir haben beide ausgeführt, dass es verschiedene Parteien gibt, die in diesem Konflikt in Libyen eine Rolle spielen. Ich werde hier jetzt keine herauspicken - es gibt auch andere als die, die Sie genannt haben - und eine Bewertung abgeben. Weil aber diese Situation so ist, so komplex ist, und weil der politische Prozess neuen Impetus braucht, weil er brachliegt, hat sich die Bundesregierung entschieden, zu versuchen, dort einen Konsultationsprozess zu initiieren. Das ist ein dickes Brett, das es da zu bohren gilt, und in diesem Zusammenhang werden wir versuchen, den UN-Sondergesandten, der ja alle Interessen und alle Parteien anspricht, um für diese komplexe Lage in Libyen eine Lösung zu finden, zu unterstützen.

Frage: Noch einmal an das Gesundheitsministerium: Was macht denn das Faire-Kassenwahl-Gesetz? Kommt das noch im September ins Kabinett? Die Länder haben sich ja allesamt schützend vor ihre Ortskrankenkassen geworfen und wollen nicht das, was der Minister möchte, also eine bundesweite Öffnung. Alle anderen Kassenarten - Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen usw. - haben gesagt: Das Gesetz muss jetzt endlich einmal kommen, und zwar so, wie der Minister es ursprünglich vorhatte. Was dürfen wir denn erwarten?

Gülde: Wir hoffen, dass wir das Faire-Kassenwahl-Gesetz in Kürze ins Kabinett bringen werden.

Frage: Herr Seibert, der Whistleblower Edward Snowden, der sich sozusagen seit vielen Jahren in Russland im Asyl befindet, hat in einem aktuellen Interview betont, dass er nach wie vor sehr gerne in Deutschland Asyl bekommen würde, fügte dann aber hinzu, er gehe davon aus, dass das während der Kanzlerschaft Merkel wohl nicht mehr der Fall sein werde. Ist das eine realistische Einschätzung von Herrn Snowden?

StS Seibert: Die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Asylgewährung in Deutschland vorliegen oder nicht, hat ja nichts mit der personellen Besetzung der Bundesregierung zu tun. Das ist eine Prüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen. Dazu haben wir uns in den vergangenen Jahren mehrfach geäußert, und die Voraussetzungen für Asyl liegen nicht vor.

Zusatzfrage: Insofern ist das eine realistische Einschätzung?

StS Seibert: Ich kommentiere jetzt nicht das Zitat, das Sie mir entgegengehalten haben. Ich habe dazu für die Bundeskanzlerin und für die Bundesregierung das gesagt, was wir seit Jahren zu diesem Thema sagen, weil es keinen neuen Sachstand gibt.

Montag, 16. September 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 16. September 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-16-september-2019-1671500
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2019

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