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PRESSEKONFERENZ/1938: Regierungspressekonferenz vom 21. Oktober 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 21. Oktober 2019
Regierungspressekonferenz vom 21. Oktober 2019

Themen: Militäroffensive der Türkei in Nordsyrien, Vorschlag der FDP zur Schaffung von Sonderwirtschaftszonen in Ostdeutschland, Beitrittsgespräche der EU mit Albanien und Nordmazedonien, Referentenentwurf zur Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, Bericht des UN-Sonderberichterstatters für Folter über den WikiLeaks-Gründer Julian Assange, UN-Studie zu den Fluchtursachen afrikanischer Flüchtlinge nach Europa, Brexit, Suche des Rettungsschiffs "Ocean Viking" nach einem sicheren Hafen, Kohleausstieg, Morddrohungen gegen Mike Mohring, Wunsch der deutschen Industrie zur Errichtung eines deutschen Weltraumbahnhofs, Brief des Bundesverkehrsministers an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn, Katalonien-Konflikt

Sprecher: StS Seibert, Burger (AA), Baron (BMWi), Haufe (BMU), Malachowski (BMJV), Alter (BMI), Rock (BMZ), Alexandrin (BMVI)


Vorsitzender Mayntz eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Herr Seibert, ich habe eine Frage zur türkischen Militäroffensive in Nordsyrien. Es gibt Forderungen aus der Großen Koalition, zum Beispiel von Herrn Mützenich, dass man die Hermesbürgschaften für die Türkei einschränkt oder gar nicht mehr gewährt. Er stellt nicht nur eine Verbindung zum Vormarsch in Nordsyrien her, sondern auch zu den deutschen Inhaftierten in der Türkei. Ist darüber im Koalitionsausschuss gesprochen worden?

Wie ist die Haltung der Bundesregierung dazu?

StS Seibert: Ob darüber im Koalitionsausschuss gesprochen wurde, kann ich Ihnen nicht sagen.

Die Bundesregierung hat ja in vielfältiger Weise auf die türkische Militäroperation in Nordsyrien reagiert, zunächst mit einer klaren Aussage über unsere Rüstungsexportgenehmigungspolitik. Wir haben in Europa - jetzt gerade beim Europäischen Rat - auch zu einer klaren Positionierung beigetragen.

Darüber hinaus kann ich Ihnen nichts sagen. Ich weiß nicht, ob der Kollege des Auswärtigen Amtes dazu noch einmal einsteigen will.

Burger: Zu dieser Thematik hat sich der Außenminister gestern in einem Fernsehinterview geäußert. Er hat just zu dem Thema Hermeskredite, Hermesbürgschaften gesagt, dass diese beispielsweise in der Vergangenheit schon einmal gedeckelt worden sind und dies nicht neu ist. Er hat gesagt: "Aber damit werden wir uns auseinandersetzen, wenn es so weit ist."

Es ist ja so, dass im Moment eine Waffenruhe in Kraft ist. Wir haben die Hoffnung - und wirken auf die Beteiligten im Rahmen unserer Möglichkeiten ein -, dass aus dieser Waffenruhe ein dauerhafter Waffenstillstand wird. Diese Chance wollen wir jedenfalls nicht ungenutzt lassen. Insofern stellt sich diese Frage in dieser Form aus unserer Sicht heute noch nicht.

StS Seibert: Man kann natürlich sagen: Wir beobachten die weitere Entwicklung in Nordsyrien in diesem Konflikt sehr genau. Es ist ja, was die Hermes-Bürgschaften, die Exportkreditgarantien betrifft, schon jetzt so, dass sie im Einzelfall sehr genau geprüft werden.

Zusatzfrage: Darf ich eine Frage an das Wirtschaftsministerium nachschieben. Bitte geben Sie uns einen Überblick darüber, wie hoch das Volumen eigentlich ist. Ist das ein wirkliches Druckmittel oder spielen Hermesbürgschaften für die Türkei nicht so eine große Rolle?

Baron: Ich möchte hier auch noch einmal betonen, was meine Vorredner schon gesagt haben. Es gibt eine klare Haltung der Bundesregierung. Wir haben deutlich gemacht, dass die Militäraktion der Türkei aufhören muss und dass wir keine neuen Rüstungsgenehmigungen erteilen, die in Syrien zum Einsatz kommen können.

Ich möchte zum Thema Hermes noch einmal betonen, dass wir die Entwicklung sehr genau verfolgen und der Bund bereits seit 2017 mit den jeweils beteiligten Ressorts bei dieser Prüfung zur Übernahme von Garantien vertieft prüft, unter anderem auch mit Blick auf Menschenrechtslage und natürlich Ausfallrisiken in der Region. Exportkreditgarantien werden ja übernommen, um das Zahlungsausfallrisiko der deutschen Unternehmen vor Ort zu deckeln. Ich habe jetzt nicht die ganz aktuellen Zahlen vorliegen, aber ich kann Ihnen sagen, dass der Bund im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. August 2019 Leistungen mit Exportkreditgarantien in Höhe von rund 788 Millionen Euro abgesichert hat.

Frage: Herr Seibert, Herr Burger, wie bewertet die Bundesregierung die Berichte von Amnesty International, die von "Kriegsverbrechen" sprechen, was die türkische Armee in Nordsyrien macht? Es geht um Bombardements, Entführungen und Tötungen; es gäbe rücksichtslose Angriffe in Wohngebiete auf ein Wohnhaus, Bäckereien und Schulen. Können Sie diese Berichte bestätigen beziehungsweise kommentieren?

Burger: Ich kann sie nicht aus eigener Erkenntnis verifizieren. Ich kann nur sagen, dass wir diese Berichte sehr genau zur Kenntnis nehmen und solche Berichte, insbesondere wenn sie von anerkannten Menschenrechtsorganisationen kommen, natürlich sehr genau verfolgen. Wir haben, wie ich das hier letzte Woche schon einmal zum Ausdruck gebracht habe, natürlich die Erwartung an alle Parteien in Syrien, dass sie das humanitäre Völkerrecht einhalten und dass solche Verstöße verfolgt und geahndet werden.

Zusatzfrage: Herr Seibert, wie bewertet die Kanzlerin die mutmaßlichen Kriegsverbrechen eines Nato-Partners?

StS Seibert: Ich kann mich dem Kollegen aus dem Auswärtigen Amt nur anschließen. Das ist die Haltung der gesamten Bundesregierung. Das, was der Kollege gerade gesagt hat, nämlich darauf zu drängen, dass das humanitäre Recht angewandt wird, ist ja auch Teil der Beschlüsse, die der Europäische Rat gefasst hat. Das heißt, man kann sagen: Das ist auch die europäische Haltung.

Frage: Meine Frage richtet sich vermutlich an Herrn Burger. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt in einem Gutachten zu der Einschätzung, dass die militärischen Aktionen - warum sagt man eigentlich nicht "kriegerische Aktionen"? - der Türkei völkerrechtlich nicht gedeckt seien. Das bestätigt, glaube ich, die Einschätzung der Bundesregierung, des Auswärtigen Amtes in der Frage. Es gibt keine unterschiedliche Auffassung zwischen Ihnen und dem Wissenschaftlichen Dienst. Ist das richtig?

Burger: Die Auffassung der Bundesregierung habe ich Ihnen hier in der letzten Woche vorgetragen. Ich werde ganz grundsätzlich, weil wir das hier nicht tun, wissenschaftliche Gutachten hier nicht kommentieren. Wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass eine Übereinstimmung besteht, brauche ich das, glaube ich, nicht weiter zu kommentieren.

Zusatzfrage: Es wurden hier auch schon wissenschaftliche Gutachten diskutiert. Auch wenn die kriegerischen Handlungen zum Ende kommen, ist das, was Herr Erdogan unverändert plant, nämlich die Umsiedlung von ein bis zwei Millionen syrischer Flüchtlinge nach Nordsyrien, die aber nicht aus der Region kommen, nach Auffassung des Auswärtigen Amtes im Ergebnis eine demografische Veränderung in der Region?

Burger: Auch dazu hat sich der Minister in einem Fernsehinterview gestern geäußert. Er hat gesagt:

"Wir sind nicht damit einverstanden, dass syrische Bürgerkriegsflüchtlinge, die jetzt in der Türkei sind, dann auf diese Art und Weise nach Nordostsyrien in diese Sicherheitszone geschickt werden, möglichweise gegen ihren Willen."

Das ist im Übrigen auch die Position, die wir gemeinsam mit den EU-Partnern gleich am Tag des Beginns der türkischen Militäroffensive so zum Ausdruck gebracht haben, und zwar in einem Statement am 9. Oktober, das die Hohe Vertreterin im Namen der EU abgegeben hat, wo sie Folgendes gesagt hat:

"The EU maintains its position that refugee and IDP returns to their places of origin must be safe, voluntary and dignified when conditions allow. Any attempt at demographic change would be unacceptable. The EU will not provide stabilisation or development assistance in areas where the rights of local populations are ignored."

StS Seibert: Wenn ich etwas sagen darf: Was diese drei Bedingungen angeht - freiwillig, in Sicherheit und in Würde -, möchte ich hinzufügen, dass eine Rückkehr von Flüchtlingen nach unserer Überzeugung immer unter Begleitung und in Abstimmung mit dem UNHCR stattfinden muss.

Zusatzfrage: Genau vor dem Hintergrund, weil ich das Interview des Ministers auch gehört habe, wollte ich aus Sicht der Bundesregierung und in Übereinstimmung mit dem englischen Zitat noch einmal klargestellt haben: Eine solche Rückführung, wie Herr Erdogan sie plant, wäre eben doch eine demografische Veränderung. Ist das Ihre Auffassung?

Burger: Die Grundsätze, nach denen wir diese Fragestellung beurteilen, haben wir deutlich gemacht. Ich will dem nicht vorgreifen, was nun in einer konkreten Manifestation wäre. Ich glaube, unsere Position dazu ist eigentlich sehr deutlich.

Frage: Herr Burger, Herr Seibert, der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter hat heute Morgen im ARD-Hörfunk einen Vorschlag gemacht. Er hat gesagt, man solle im Norden Syriens eine Schutzzone einrichten, die von 30 000 bis 40 000 Soldaten aus EU-Staaten überwacht würde, beispielsweise mit einem internationalen Mandat, einem UN-Mandat. Wie beurteilen Sie diesen Vorschlag? Finden Sie ihn zielführend? Hat das überhaupt eine Chance, wenn man von einem UN-Mandat ausgeht, oder ist das sowieso illusorisch?

Burger: Das ist meines Wissens bisher nicht Gegenstand von Beratungen im EU-Kreis gewesen. Ich habe ja gerade noch einmal den Minister zitiert. Wir sind gerade in einer Situation, wo es den Versuch gibt, von einer temporären Waffenruhe zu einem dauerhafteren Waffenstillstand zu kommen. Wir bemühen uns, auf alle Parteien einzuwirken, damit dieser Waffenstillstand auch von allen Seiten eingehalten wird. Das steht im Moment im Zentrum unserer Bemühungen.

Zusatzfrage: Das heißt, diese Idee wollen Sie im Moment gerade nicht bewerten?

Burger: Wie gesagt, mir ist nicht bekannt, dass es über diese Idee im Kreis der EU-Partner bisher Diskussionen gegeben hätte.

Frage: Herr Seibert, Herr Fähnrich, inwieweit wären Frau Merkel und die Ministerin Kramp-Karrenbauer bereit, deutsche Soldaten nach Nordsyrien im Rahmen eines Mandats zum Aufbau einer Schutzzone zu schicken?

StS Seibert: Ich wiederhole, was Herr Burger gerade gesagt hat: Das steht jetzt ja gar nicht zur Debatte. Was zur Debatte steht, ist, dass wir eine temporäre Waffenruhe haben, die natürlich nur ein erster Zwischenschritt zu einer friedlichen Lösung dieses Konflikts sein kann. Unsere Arbeit muss dahingehen, dazu beizutragen, dass aus dieser Waffenruhe etwas Dauerhafteres wird, damit man den Weg des Dialogs und dann eben im nächsten Schritt auch der Rückkehr der aus der Region Nordsyrien vertriebenen Flüchtlinge usw. beschreiten kann.

Frage: Herr Maas hat gestern sehr explizit davon gesprochen, dass er die türkische Invasion als völkerrechtwidrig betrachtet. Mich würde interessieren, ob die Kanzlerin diese Einschätzung teilt. Spricht auch die Kanzlerin von einer völkerrechtswidrigen Militäroperation?

StS Seibert: Zur Frage des Völkerrechts hat Herr Burger gerade für die Bundesregierung gesprochen. Dem habe ich jetzt nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Die Situation in der Türkei kann man ja auf Jemen übertragen. Auch dort sind Invasionstruppen nicht von türkischer, sondern von saudischer und emiratischer Seite präsent, und zwar mit bisher weit dramatischeren Auswirkungen auf die humanitäre Situation. Wieso spricht bisher weder die Kanzlerin noch Heiko Maas von einer völkerrechtswidrigen saudischen Invasion im Jemen?

Burger: Ich würde Ihnen nicht zustimmen, dass man eine Situation so mir nichts, dir nichts auf eine andere übertragen kann. Die historischen Hintergründe sind andere; die politischen und rechtlichen Hintergründe sind andere, und auch die Beschlusslage im UN-Sicherheitsrat ist im Jemen eine völlig andere.

Zusatzfrage: Herr Seibert, ist es eigentlich Krieg, was die Türkei dort macht?

StS Seibert: Sie nennen es, wie Sie wollen. Ich halte die Frage - das haben wir hier ja schon oft diskutiert -, welchen Begriff man verwendet, nicht für die entscheidende. Die Fakten sind klar. Sie führen uns dazu, zu sagen, dass diese Militäroperation, diese Militärintervention, wenn Sie wollen, aufhören muss, weil sie zu großem Leid der Bevölkerung, zur Vertreibung von Menschen von ihren angestammten Wohnorten führt und weil sie keine Aussicht bietet, eine extrem schwierige und komplexe Situation friedlich zu lösen. Das ist für uns das Entscheidende, unabhängig von der Frage der Bezeichnung.

Zusatzfrage: Sie meinen ja selbst, dass Sie eine klare Sprache verwenden. Dann würde es ja helfen, wenn Sie auch der Bevölkerung klarmachen, dass das Krieg ist. Warum sagen Sie nicht, dass das Krieg ist?

StS Seibert: Ich bleibe dabei: Ich glaube, die Haltung der Bundesregierung ist völlig klar. Insofern kann jeder verstehen, was unsere Haltung ist. Ich glaube, dass die Frage der Bezeichnungen - viele dieser Bezeichnungen sind auch nicht vollkommen klar umrissen und trennscharf - uns hier nicht weiterbringt. Wir müssen auf die Realitäten vor Ort und am Boden schauen, wenn man so will. Darauf muss politisch reagiert werden.

Frage: Noch einmal eine Frage zum eigenen Verständnis: Das heißt, die Bundesregierung sagt, dass die türkische Invasion einen Völkerrechtsbruch darstellt und die jahrelange Invasion Saudi-Arabiens und der Emirate im Jemen nicht?

Burger: Ich habe jetzt nicht den Eindruck, dass Sie mich korrekt paraphrasieren.

Zusatzfrage: Deswegen frage ich ja.

Burger: Was ich gesagt habe, ist, dass ich Sie auf die völkerrechtliche Bewertung der türkischen Militärinvasion verwiesen habe, die wir hier für die Bundesregierung in der letzten Woche vorgetragen haben. Ich habe gesagt, dass es ganz grundsätzlich sehr problematisch ist, zu versuchen, mir nichts, dir nichts die Bewertung einer Situation auf einen völlig anderen historischen und politischen Kontext zu übertragen.

Frage: Guten Morgen! Ich wollte zum Vorschlag der FDP fragen, Sonderwirtschaftszonen in Ostdeutschland einzurichten. Wie steht die Bundesregierung dazu? Es ist ja ein sehr alter Vorschlag, im Grunde genommen 30 Jahre alt. Wenn man so einen Vorschlag umsetzen würde, wäre es dann nicht sinnvoll, auf die Regionen zu sehen? Denn nicht nur in Ostdeutschland gibt es abgehängte Regionen, sondern auch in Norddeutschland und im Ruhrgebiet.

Baron: Wie Sie ja wissen, ist das ein Vorschlag der FDP und damit aus dem parlamentarischen Raum. Das überlassen wir dann auch dem parlamentarischen Raum, diesen Vorschlag zu kommentieren. Deshalb möchte ich inhaltlich dazu nicht Stellung nehmen.

Ich kann nur darauf verweisen, dass wir bei uns im Wirtschaftsministerium das Instrument der Strukturförderung haben. Im Jahr 2020 wird das neue System der Strukturförderung in Kraft treten, das die Strukturschwäche der Region prüft und dafür Kriterien aufstellt, aber nicht nach Himmelsrichtungen prüft. Das ist das Instrument, das es dazu seit langem im Haus gibt und das 2020 novelliert in Kraft treten wird.

Baron: Ich würde gern zu Ihrer Frage ergänzen, dass sich der Bundesinnenminister im Rahmen der Kommission "gleichwertige Lebensverhältnisse" auch für strukturschwache Regionen einsetzt. Die Position des Bundesinnenministers ist ganz klar. Die Maßnahmen zielen auf strukturschwache Regionen ab, die es sowohl in Ost als auch in West gibt.

Vorsitzender Mayntz: Ich frage, welche Fragen an das Auswärtige Amt vordringlich sind. Wir würden sie aus aktuellem Anlass vorziehen.

Frage: Herr Burger, ich würde gern zu dem Nicht-Beschluss des EU-Gipfels fragen, nämlich zum Westbalkan. Ich bitte um Ihre Einschätzung, was die Nichtaufnahme von Beitrittsgesprächen mit den beiden betroffenen Ländern, Nordmazedonien und Albanien, macht. Da hat es ja jetzt schon den Wunsch des Ministerpräsidenten von Nordmazedonien nach vorgezogenen Neuwahlen gegeben. Können Sie uns eine Einschätzung geben? Ist das destabilisierend? Wie besorgt sind Sie?

StS Seibert: Das ist ja eine Frage, zu der sich auch die Bundeskanzlerin geäußert hat. Deswegen würde ich das jetzt, weil Herr Burger gehen muss, für die Bundesregierung übernehmen.

Die Bundeskanzlerin hat schon am Freitag beim Europäischen Rat in Brüssel ihr Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, dass es eben nicht zu einer einstimmigen Einigung darauf kam, die Beitrittsgespräche mit beiden Ländern zu beginnen. Trotzdem hat auch in Brüssel beim Europäischen Rat niemand die grundsätzliche europäische Perspektive bestritten. Man hat vereinbart, auf dieses Thema gemeinsam im Europäischen Rat noch vor dem Westbalkan-Gipfel, der unter kroatischer Präsidentschaft Anfang Mai stattfindet, zurückzukommen.

Unsere Haltung ist klar. Wir teilen den französischen Wunsch, der für Frankreich ja sehr im Vordergrund stand, die Beitrittsprozeduren zu reformieren. Es ist richtig, sich an die Arbeit zu machen, diese Beitrittsprozeduren transparenter zu machen und auch klarzustellen, dass ein Beitrittsverfahren reversibel sein kann. Dennoch wäre Deutschland der Ansicht gewesen und bleibt der Ansicht, dass man den Prozess mit Albanien und Nordmazedonien entsprechend dem Beschluss des Deutschen Bundestages hätte beginnen sollen.

Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann. Die Bundeskanzlerin hatte noch in Brüssel ein kurzes Telefongespräch mit dem nordmazedonischen Premierminister Zoran Zaev.

Zusatzfrage: Genau genommen hatte ich nach den Auswirkungen in den betroffenen Ländern gefragt. Sie haben jetzt noch einmal die Position der Bundesregierung beschrieben. Dann muss ich mich wahrscheinlich an das Auswärtige Amt wenden, nehme ich an, weil Herr Burger jetzt nicht da ist.

Aber vielleicht können Sie uns noch einmal sagen, Herr Seibert, was denn die Bundesregierung zu tun gedenkt, um die Folgen abzumildern. Die Kanzlerin hatte ja auch gesagt, dass sie daran interessiert sei, die Schäden zu minimieren. Geht das über das Telefonat hinaus? Gibt es da, gerade an die beiden Länder, besondere Angebote an bilateralen Kontakten oder Hilfen?

StS Seibert: Wie gesagt: Es gab das Telefonat mit dem nordmazedonischen Präsidenten Zaev. Es gibt auch sehr enge Kontakte mit der albanischen Regierung. Natürlich verstehen wir, dass jetzt in beiden Ländern Enttäuschung herrscht. Wir werden dennoch im Rahmen unserer Möglichkeiten darauf dringen, dass sich der Europäische Rat mit dem Thema ein weiteres Mal befassen wird, damit beide Länder sehen, dass die europäische Perspektive unverändert da ist.

Frage: Ich habe eine Frage an das Umweltministerium und vielleicht auch an das Justizministerium. Es liegt ja jetzt der Referentenentwurf des Emissionshandelsgesetzes vor, mit dem der nationale Emissionshandel im Bereich Verkehr und Heizen eingeführt werden soll. Diverse namhafte Juristen haben Zweifel daran angemeldet, dass das Ganze verfassungsgemäß ist wegen des Emissionshandels zum Festpreis, vergleichbar Steuerschöpfungsrecht usw.

In dem Gesetzentwurf steht jetzt der schöne Satz: "Es ist verfassungsgemäß." Aber er wird nicht weiter erläutert oder begründet. Mich würde vom BMU interessieren, warum Sie diese Befürchtung von juristischer Seite für unbegründet halten. Vom Justizministerium würde ich gern wissen, ob Sie diese Zweifel kennen und teilen.

Haufe: Wir legen ja unseren Gesetzentwurf erst noch vor. Er ist momentan in der Verbändeanhörung. Der Gesetzentwurf muss demnächst durchs Bundeskabinett. Dann legen wir ihn vor, natürlich auch mit der gemäßen Prüfung zur Verfassungsmäßigkeit.

Es gibt ja eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit seitens des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Emissionshandels. Dort hat das Bundesverfassungsgericht 2018 entschieden, dass die staatlichen Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten im Emissionshandel mit den Vorgaben der Finanzverfassung Deutschlands vereinbar sind. Daran orientieren wir uns.

Es ergibt sich nach diesem Urteil auch eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes, nämlich für die Bundesregierung auf Grundlage der Gesetze zur Luftreinhaltung eine COpreisung vorzunehmen. Eine zusätzliche COpreisung ist zudem auch innerhalb der Europäischen Union gesetzeskonform. Andere Länder machen das ja auch. Auch daran orientieren wir uns. Deswegen sind wir hier sicher, eine Form einer Abgabe und nicht einer Steuer vorzulegen.

Sie zitieren jetzt aus einem Dokument in einem Entwurfsstadium, für das noch keine Begründung da ist. Ich weise noch einmal darauf hin, dass wir noch keinen endgültigen Gesetzestext vorgelegt haben, der auch noch nicht im Bundeskabinett beschlossen ist. Wenn es jetzt Äußerungen rechtlicher Art gibt, dann ist das gut. Denn wir führen ja gerade die Verbändeanhörung durch. Die Experten können sich in dieser Anhörungsphase an uns wenden und ihre Punkte anbringen. Das sollen sie tun. Deswegen machen wir ja eine Anhörungsphase bei so einem Gesetz. Aber unsere Auffassung bleibt.

Klar: So ein nationales Emissionshandelssystem ist verfassungskonform und kann verfassungskonform aufgezogen werden.

Malachowski: Ich kann nicht viel ergänzen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Eckpunkte zur Ausgestaltung des Emissionshandels im Ressortkreis abgestimmt wurden. Daran wurden wir auch beteiligt. Aber es wird Sie nicht überraschen, dass ich zu Details nichts sagen kann, da das eine regierungsinterne Abstimmung ist. Im Übrigen kann ich dem, was mein Kollege eben gesagt hat, nichts hinzufügen.

Haufe: Ich kann noch einmal auf das hinweisen, was wir bereits veröffentlicht haben und was vom Bundeskabinett beschlossen worden ist, nämlich die Eckpunkte zum nationalen Emissionshandel. Das ist ja letzte Woche passiert. Wenn Sie in die Eckpunkte schauen, dann steht ja auch darin, dass überprüft wird, wie das nationale Emissionshandelssystem mittelfristig in ein europäisches Emissionshandelssystem überführt wird. Das heißt, damit das funktioniert, müssen wir ja eine entsprechende Konformität mit dem existierenden EU-Emissionshandelssystem herstellen. Das heißt, es ist natürlich unsere Pflicht und auch unsere Maßgabe, bei dem Gesetz eine Verfassungskonformität herzustellen, damit dieser Punkt am Ende funktionieren kann.

Zusatzfrage: Hätte denn eine Verfassungsklage, also eine Normenkontrollklage oder so, bei dem Gesetz eine aufschiebende Wirkung?

Malachowski: Ist das jetzt an mich gerichtet?

Zusatz: An jemanden, der sich hier mit Verfassungsrecht auskennt.

Malachowski: Soweit ich weiß, nicht. Nein.

Alter: Soweit Sie das Verfassungsressort fragen, würde ich die Frage gern mitnehmen und die Antwort schriftlich nachreichen.

Frage: Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer - ein Schweizer Diplomat - hat am 15. Oktober erklärt, dass der WikiLeaks-Gründer Julian Assange über Jahre gefoltert wurde, ihm juristische Grundrechte verweigert werden und in diesem Zusammenhang sowohl Großbritannien als auch die USA die Antifolterkonvention der Vereinten Nationen gebrochen haben. Als ich letzte Woche hier dazu gefragt habe, hieß es, der Sachverhalt sei noch nicht bis zur Bundesregierung gedrungen. Eine Woche später möchte ich deswegen noch einmal nachfragen.

Liegt dieser Sachverhalt mittlerweile auch der Kanzlerin vor? Teilt die Kanzlerin die Einschätzung des UN-Sonderberichterstatters für Folter zur Causa Assange?

StS Seibert: Ich gehe davon aus, dass der Bericht des UN-Sonderberichterstatters auch der Bundesregierung vorliegt. Sie wird ihn auswerten. Es werden sich ja auch diejenigen, die in diesem Bericht beschuldigt werden, dazu äußern. Dann werden wir uns diesen ganzen Prozess anschauen.

Zusatzfrage: Das heißt, eine Woche nach diesen Aussagen, die auch explizit an enge Verbündete der Bundesregierung gehen, kann sich die Bundesregierung noch nicht dazu äußern?

StS Seibert: Wie gesagt, gehe ich davon aus, dass der Bericht des UN-Sonderbeauftragten der Bundesregierung vorliegt und von ihr genau studiert wird. Mehr kann ich Ihnen dazu noch nicht sagen.

Frage: Das ist eine Frage an das Entwicklungsministerium. Heute wurde eine UN-Studie zu Fluchtgründen veröffentlicht. Es gab eine Befragung afrikanischer Migranten, was sie dazu bewogen hat, nach Europa zu kommen. Eine Erkenntnis lautet, dass besonders Menschen, denen es in ihren Ländern - relativ gesehen - besser als anderen geht, sich auf den Weg machen, vielleicht auch, weil erst dann die Mittel zur Migration vorhanden sind.

Mich würde einmal interessieren, wie die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit diesem Paradoxon umgeht, dass man zum einen Fluchtursachen bekämpfen will, auf der anderen Seite aber mit einer Unterstützung und einem gewissen Wohlstand Migrationsanreize schafft.

Rock: Das ist jetzt keine ganz neue Erkenntnis, dass vor allem Menschen, die in Afrika zur Mittelschicht zählen, sich auf den Weg nach Europa machen, weil sie eben, wie Sie gesagt haben, überhaupt erst die Mittel haben, um Schlepper zu bezahlen, um die Reise antreten zu können. Deswegen können sich die Allerärmsten in Afrika gar nicht auf den Weg nach Europa machen. Das ist keine neue Erkenntnis.

Unser Ansatz, den wir ja haben, wenn es darum geht, Fluchtursachen zu mindern, ist es vor allen Dingen, Perspektiven vor Ort zu schaffen, gerade auch für junge Menschen, das heißt Arbeitsplätze in den afrikanischen Ländern zu schaffen. Denn ein Motiv dafür, dass Menschen ihre Heimat in Afrika verlassen, ist vor allem der Mangel an beruflichen, an wirtschaftlichen Perspektiven. Den versuchen wir mit unserer Entwicklungszusammenarbeit zu begegnen.

StS Seibert: Ich würde das gern ergänzen.

In der Tat ist diese Beobachtung seit einiger Zeit offenkundig. Es sind nicht die Hungernden, die sich auf den Weg als Migranten machen, sondern es sind diejenigen, die bereits ein gewisses soziales Niveau und damit auch gewisse Mittel erreicht haben.

Wie es der Kollege aus dem Entwicklungsministerium gerade gesagt hat, ist das ja auch in den Grundzügen schon in unsere Entwicklungspolitik eingeflossen. Es ist auch etwas, worauf unsere Partnerschaft mit Afrika in all ihren vielfältigen Formen bereits reagiert.

Das heißt, Sie werden bemerkt haben: In den vergangenen Jahren geht es bei unserer Partnerschaft mit Afrika immer mehr darum, Bedingungen dafür zu schaffen, in diesen Ländern wirtschaftliche Perspektiven, vor allem Arbeitsplätze, zu erreichen. Der "Compact with Africa", der unter deutscher G20-Präsidentschaft gestartet wurde und auch weiterläuft, wozu es in diesem Jahr hier in Berlin auch noch ein Treffen mit Staatschefs aus Afrika geben wird, hat ja dezidiert zum Ziel, die Grundlagen für mehr private Investitionen, für mehr Unternehmensinvestitionen in Afrika zu schaffen, denn darin liegt nach unserer festen Überzeugung der Schlüssel für mehr wirtschaftliche Perspektiven für die vielen jungen Menschen, die sich in Afrika nach Jobs sehnen.

Zusatzfrage: Aus der Studie geht eben hervor, dass 60 Prozent der Befragten ja einen Job hatten. Es lag also nicht am mangelnden Arbeitsplatz. Was ist an den Arbeitsplätzen, die deutsche Entwicklungszusammenarbeit oder - förderung eventuell schafft, so anders, dass Sie glauben, dass die Leute dann dableiben und nicht das Geld verdienen, um sich dann auf den Weg zu machen?

StS Seibert: Sie wissen, dass die Arbeitsplätze in vielen afrikanischen Staaten Teil der informellen Wirtschaft, wie man so sagt, sind, das heißt, auch etwas sehr Prekäres haben. Unsere Absicht - das ist ja nicht nur unsere, sondern auch die der verschiedenen europäischen Partner, die in Afrika tätig sind - ist es doch, Jobs auf Basis von Ausbildung und Arbeitsplätze, die nachhaltig sind, zu schaffen.

Frage: Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, ob das Engagement des BMZ beziehungsweise der Vorfeldorganisation GIZ oder die chinesischen Investitionen in Subsahara-Afrika mehr von diesen erwähnten nachhaltigen Jobs schaffen?

Rock: Ich glaube, da stehen wir nicht in Konkurrenz zu anderen Ländern oder Staaten, die Entwicklungszusammenarbeit betreiben beziehungsweise in Afrika investieren. Ich glaube, das ist komplementär.

StS Seibert: Wobei die Ansätze sehr unterschiedlich sind; das muss man auch sagen. Aber wir sprechen ja unter anderem auch mit China darüber, wie man möglicherweise gemeinsame Ansätze in Afrika finden kann, um dort Partnerschaft mit den dortigen Ländern für wirtschaftliches Wachstum umzusetzen. Aber der traditionelle chinesische Ansatz in Afrika ist ein anderer gewesen, vor allem, was die Arbeitskräfte, die da zum Einsatz kommen, betrifft.

Frage: Ich habe eine Frage zum Brexit, Herr Seibert: Unter welchen Umständen wäre die Kanzlerin bereit, einer neuen Verlängerung zuzustimmen?

StS Seibert: Wir haben ja nun wie auch die anderen europäischen Partner die Schreiben der britischen Regierung, die Schreiben des Premierministers zur Kenntnis genommen. Wie Ratspräsident Tusk auch gesagt hat, wird man sich darüber nun im Kreise der europäischen Mitgliedstaaten der EU-27 abstimmen. In diesem Prozess sind wir. Derweil laufen weitere innenpolitische Entwicklungen in Großbritannien, die wir natürlich genau beobachten werden. Aber grundsätzlich ist einer Antwort auf die Schreiben der britischen Regierung beziehungsweise des Premierministers erst einmal eine gründliche europäische Konsultation vorgeschaltet.

Zusatzfrage: Die Kanzlerin hatte ja vergangene Woche, nachdem man den Kompromiss geschaffen hatte, erst einmal von einer gelungenen Quadratur des Kreises gesprochen. Würde sie diese Ansicht nach wie vor vertreten, oder hat sie quasi schon damit gerechnet, dass es möglicherweise am Samstag noch gar nicht zu einer Vollendung dieses Kreises kommen werde?

StS Seibert: Sie hat über das ausgehandelte Abkommen mit Großbritannien gesprochen, und dazu bleibt unsere Haltung positiv. Die Bundesregierung befürwortet dieses ausgehandelte Abkommen. Es hat eben vor allem in der Nordirland-Frage die Ziele der Europäischen Union, die Integrität des Binnenmarktes zu bewahren und gleichzeitig Grenzkontrollen an der irisch-nordirischen Grenze zu vermeiden, erreicht und mehrere andere Ziele auch noch. Insofern begrüßen wir das Abkommen und stehen weiterhin zu diesem Abkommen.

Frage: Sie haben jetzt gesagt, dass Sie sich mit den europäischen Partnern eng abstimmen wollen. Können Sie auch sagen, was die Position der Bundesregierung hinsichtlich dieser Abstimmung ist? Wäre die Bundesregierung also bereit, das eben gelobte Abkommen doch noch einmal nachzuverhandeln?

Würden Sie zweitens sagen, dass die EU London überhaupt erst eine Antwort geben sollte, wenn man ganz genau weiß, wie der innerbritische Prozess weitergeht?

StS Seibert: Ich habe zu dem Abkommen, dass wir so, wie es ist, befürworten und begrüßen, das gesagt, was ich heute zu sagen habe. Ansonsten sind wir in den Gesprächen mit den europäischen Partnern, die parallel zu dem ablaufen, was in Westminster geschieht oder möglicherweise geschehen mag - so ist das nun einmal -, und dann werden wir entscheiden. Ich werde jetzt nicht den europäischen Abstimmungen vorgreifen.

Frage: Herr Seibert, Premierminister Johnson hat sein Schreiben mit der Bitte um Verlängerung nicht unterzeichnet. Ist ein solches Schreiben nach Auffassung der Bundesregierung rechtskräftig?

Gab es zweitens nach Kenntnis der Kanzlerin einen vergleichbaren Fall? Hat sie jemals ein Schreiben, dass sie als Chefin der Bundesregierung abgeschickt hat, nicht unterzeichnet?

StS Seibert: Diese Frage ist ja nicht in einer der 27 Hauptstädte zu entscheiden, sondern in Brüssel beim Europäischen Rat, wohin dieses Schreiben geschickt worden ist. Dort wird das sicherlich entschieden werden. Die politische Absicht ist jedenfalls klar, und jetzt ist darüber zu sprechen.

Zusatzfrage: Die zweite Frage?

StS Seibert: Ich habe keinen Überblick über Schreiben, die die Bundeskanzlerin seit 2005 bekommen hat.

Zusatzfrage: Nein, ich meinte "abgeschickt". Hat die Kanzlerin jemals ein Schreiben, in dem sie namens der Bundesregierung um eine wichtige Entscheidung bittet oder einen Antrag stellt, selbst nicht unterzeichnet?

StS Seibert: Ich bin nicht in der Lage, das jetzt zu beantworten. Es erschiene mir ungewöhnlich.

Frage: Herr Alter, das private Rettungsschiff "Ocean Viking" - es wird unter anderem von Ärzte ohne Grenzen betrieben - ist auf der Suche nach einem sicheren Hafen für 104 gerettete Flüchtlinge. Sind Sie darin involviert oder haben Sie die Hoffnung, dass ein solcher sicherer Hafen und die Möglichkeit einer Weiterleitung der Flüchtlinge nach den jüngsten Verabredungen innerhalb kurzer Zeit gefunden werden?

Alter: Ja, das entspricht unserer Hoffnung. Das ist ja das, was wir auf europäischer Ebene seit einigen Wochen und Monaten verhandeln. Nach meinem Kenntnisstand vom Wochenende gab es von der "Ocean Viking" jedenfalls bis dahin noch keine Signale gegenüber den Mittelmeeranrainerstaaten oder der Kommission. Aber wenn diese zwischenzeitlich erfolgt sein sollten, was ich nicht sagen kann, dann wäre es das Ziel, möglichst schnell einen Hafen für die Ausschiffung zu finden.

Zusatzfrage: Die Nachrichtenlage sagt wohl, dass die "Ocean Viking" in der vergangenen Woche zunächst 176 Flüchtlinge in Tarent an Land hat bringen können, aber man jetzt seit Freitag auf der Hafensuche für 104 weitere Flüchtlinge sei. Kann Deutschland aber in irgendeiner Weise behilflich sein, oder nehmen Sie das nur zur Kenntnis und sagen "Wenn sie dann einen Hafen gefunden haben, dann nehmen wir auch unseren Anteil daran auf"?

Alter: Die Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise der Bundesinnenminister haben ja hinsichtlich dieser Vereinbarung, die auch in Malta unterzeichnet wurde, generell zur Kenntnis gegeben, dass wir das Ziel haben, die Verfahren zu beschleunigen, die tagelange Suche nach sicheren Häfen zu beenden und uns auch bereit zu erklären, uns in signifikanter Weise an der Aufnahme zu beteiligen. Das muss jetzt aus unserer Sicht nicht jedem Einzelfall erneut erklärt werden. In der vergangenen Woche haben die Mechanismen sehr gut funktioniert - die "Ocean Viking" hat nur einen Tag später in Tarent anlegen können -, und darauf hoffen wir auch jetzt. Aber ich kenne, wie gesagt, den aktuellen Stand nicht genau.

Frage: Der aktuelle Stand soll laut "Ocean Viking" sein, dass man in Italien und Malta um einen sicheren Hafen gebeten hat. Wie ist denn da der Ablauf? Wie geht das also weiter und ab wann erfahren Sie davon? Wann sagen Malta oder die Italiener "Wir haben hier 100 Menschen"?

Alter: Das ist zunächst einmal eine Entscheidung, die die Staaten treffen, in deren Häfen das Schiff anlegen will. Das heißt also, üblicherweise ist es so, dass sich die Schiffe an diese Hafenländer mit der Bitte wenden, sich dort an Land begeben zu können. Dann ist diese Entscheidung von dem jeweiligen Land zu treffen. Üblicherweise wenden sich diese betroffenen Länder dann an die Europäische Kommission und bitten um Aufnahme der koordinierenden Gespräche für eine Verteilung und Aufnahme. In der vergangenen Woche hat das, wie gesagt, sehr unkompliziert und schnell funktioniert, und wir haben die Hoffnung, dass das auch in diesen Fall so erfolgen wird.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMWi zum Thema Klimaschutz. Man hört ja aus dem Koalitionsausschuss, man habe sich darauf verständigt, dass die wesentlichen Gesetze bis Jahresende noch durch den Bundestag kommen sollen. Das würde ich gerne zum Anlass nehmen, um einmal zu fragen, wie es denn mit dem eigentlichen Kohleausstiegsgesetz aussieht. Das müsste ja eigentlich, wenn man das schaffen wollte, jetzt sehr schnell kommen. Wann können wir da mit einem Entwurf rechnen?

Baron: Hier möchte ich gerne auf die Punkte zum Klimaschutzprogramm und auch das Klimaschutzprogramm 2030 selbst verweisen. Darin wird das Thema ja auch angesprochen. Wir werden das Kohleausstiegsgesetz und weiter Änderungen, die damit verbunden sein werden, im November vorlegen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium und vielleicht auch an das Umweltministerium. Wenn jetzt beschlossen wurde, dass die Kernelemente schon bis Jahresende durchgesetzt werden sollen, was bedeutet das dann für Fristverkürzungen? Gibt es bereits einen Überblick darüber, wo Fristverkürzungen für welche Gesetzesvorhaben nötig sein werden?

Baron: Ich kann das jetzt nicht abstrakt beantworten. Wie ich gerade ausgeführt habe, werden wir das Kohleausstiegsgesetz und damit dann auch den Zeitplan und etwaige, notwendige Fristverkürzungen im November vorlegen. Aber jetzt, aktuell, überblicke ich nicht, was da nötig sein wird.

Haufe: Ich kann auch nichts nennen.

Frage: Herr Alter, der CDU-Spitzenkandidat in Thüringen, Mike Mohring, hat gestern bekannt gemacht, dass er wieder Morddrohungen bekommen hat. Das LKA Thüringen ermittelt, hieß es. Ich wollte einmal fragen: Sind in irgendeiner Weise auch Bundesbehörden an solchen Fällen oder auch an diesem konkreten Fall beteiligt?

Alter: Zunächst einmal ist es so, dass wir diese Drohungen, die immer wieder passieren, auch gegen politisches Spitzenpersonal und auch gegen Kommunalpolitiker, auf Bundesebene mit großer Sorge betrachten, weil sie letztlich gegen Repräsentanten des Staates und gegen unsere freiheitliche Demokratie gerichtet sind. In diesem konkreten Fall ist mir bekannt, dass das zuständige Landeskriminalamt die Ermittlungen aufgenommen hat. Sie können aber davon ausgehen: Auch unabhängig von einer konkreten Bearbeitungszuständigkeit halten sich die Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt gegenseitig auf dem Stand, was die Erkenntnislage angeht. Das heißt aber nicht, dass das Bundeskriminalamt in irgendeiner Weise ermittlungsführend wäre.

Zusatzfrage: Was diesen Fall angeht, wurde dieser Brief ja von einem sogenannten Staatsstreichorchester unterzeichnet. Können Sie uns irgendwie schlauer machen, wer das ist, wer das sein könnte?

Alter: Konkrete Informationen zu dieser selbst so genannten Gruppierung kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht geben. Ich kann Ihnen nur sagen, dass der Begriff oder die Gruppierung, die sich Staatsstreichorchester nennt, auch in der Vergangenheit schon aufgefallen ist. Sie können davon ausgehen, dass die Sicherheitsbehörden genau prüfen werden, was dahintersteckt.

Zusatz: Aber das heißt, wenn das in der Vergangenheit schon einmal ein Thema war, dass Sie das bis jetzt noch nicht wissen.

Alter: Ich kann Ihnen nicht sagen, in welcher Weise diese Gruppierung in der Vergangenheit aufgetreten ist und ob es ein gleichartig gelagerter Sachverhalt war. Der Begriff beziehungsweise die Gruppierung als solche sind bekannt, und jetzt muss man schauen, ob das sozusagen von den Aktivitäten her eine Systematik ergibt oder ob das hin und wieder einmal auftritt. Das muss jetzt ermittelt werden.

Frage: Sind denn die Mitglieder dieser Gruppe bekannt und gegebenenfalls auch Beobachtungsobjekte von Behörden wie dem Verfassungsschutz?

Alter: Dazu kann ich hier im Moment keine konkreten Aussagen treffen.

Frage: Herr Alter, in der Vergangenheit war es so gewesen, dass nicht immer, wenn Menschen auf solchen Todes-/Bedrohungslisten standen, sie dann auch direkt informiert wurden. Das hat auch zu Kritik geführt. Hat sich eigentlich unter dem Eindruck der jüngeren Entwicklungen an der Praxis etwas geändert? Werden jetzt Menschen, die auf solchen Listen auftauchen, frühzeitiger und zuverlässig benachrichtigt, oder ist es immer noch so, dass Sie da abwägen und sagen: Nein, den informieren wir nicht, den oder die aber doch?

Alter: Nach meiner Kenntnis ist die Praxis, die wir hier vor einigen Monaten auch schon einmal bekanntgegeben haben, gleichgeblieben, das heißt, es wird in jedem Einzelfall geprüft, ob Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung der jeweiligen Person gegeben sind, und wenn dies bejaht wird, dann werden die Personen auch informiert. Das heißt, nach meiner Kenntnis und für die Praxis des Bundeskriminalamts sprechend wird keine pauschale Benachrichtigung erfolgen, nur weil im Internet eine wie auch immer geartete Liste - teilweise sind die ja völlig zufällig zusammengestellt - aufgetaucht ist. Es wird vielmehr geprüft, welche Qualität sich dahinter verbirgt, und wenn der Anlass besteht, Personen zu informieren, dann wird das auch erfolgen.

Frage: Nur zum Verständnis: Welche Qualität wird geprüft? Die Qualität der Liste, desjenigen, der da droht, oder der Namen? Wenn einer, dessen Name auf der Liste auftaucht, im Nachhinein informiert wird, dann müssten nach dieser Logik doch auch alle anderen informiert werden, oder?

Alter: Mit "Qualität" meine ich die Gefährdungsqualität. Wenn es Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung einer bestimmten Person gibt, dann wird selbstverständlich Kontakt aufgenommen. Aber die Tatsache allein, dass man auf einer Liste steht, ist noch nicht ausreichend, um diese Einschätzung zu treffen. Das heißt, es werden weitere Anhaltspunkte geprüft, das Umfeld geprüft, die Gesamtsituation eingeordnet, und wenn Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung existieren und bestehen, dann informieren wir auch die Person.

Zusatzfrage: Das heißt, die Personen werden nicht informiert, wenn es keine konkrete Gefahr gibt? Allein das Wissen, dass sie auf dieser Liste stehen, würde manchen ja vielleicht auch schon etwas bringen.

Alter: Das entspricht aber derzeit nicht unserer Praxis.

Frage: Ich möchte noch zum Thema Weltraumbahnhof kommen. Frau Baron, mich wundert, dass der Minister sich dazu äußert - für Verkehr ist doch das Verkehrsministerium zuständig. Wie sieht denn Herr Scheuer das Thema Weltraumbahnhof? Ist er dafür zu gewinnen?

Frau Baron, der Minister hat für nächstes Jahr ein Weltraumgesetz angekündigt. Was soll denn darin stehen?

Baron: Ich kann gerne beginnen, wenn gewünscht.

Zusatz: Ich hatte ja auch das Verkehrsministerium gefragt, das müsste da ja wahrscheinlich zustimmen.

Alexandrin: Sie können gern beginnen.

Baron: Ich würde einmal beginnen, und dann können die Kollegen ja gern ergänzen. - Ja, es gab in der vergangenen Woche den Weltraumkongress des Bundesverbands der Deutschen Industrie, auf dem Minister Altmaier auch gesprochen hat. Dort gab es eine Forderung des BDI für einen Weltraumbahnhof für Kleine Trägerraketen, und der Bundeswirtschaftsminister hat in Aussicht gestellt, dass er diesen Vorschlag prüfen wird. Das machen wir jetzt auch, und wir werden Anfang 2020 Eckpunkte für ein Weltraumgesetz vorlegen. Zum einen ist es so, dass die Raumfahrtindustrie in Deutschland ein sehr wichtiger Wirtschaftsfaktor ist: Es gibt ca. 9300 Beschäftigte in diesem Bereich und einen Umsatz von 2,9 Milliarden Euro pro Jahr. Insofern hat die Raumfahrt für den Wirtschaftsminister natürlich eine große Bedeutung.

Ich kann den Eckpunkten des Weltraumgesetzes jetzt aber nicht im Einzelnen vorgreifen. Grob gesagt soll es darum gehen, Regelungen für Unternehmen, für Haftungsfragen von Unternehmen bei stärkerem privaten Engagement zu schaffen. Sie kennen vielleicht die Situation in den USA unter dem Stichwort SpaceX. Dort gibt es ja ein ganz anderes privates Interesse und Investment in diesem Bereich. Verbunden damit gibt es Unsicherheitsfragen und Haftungsfragen bei Unternehmen in Deutschland, und diese Fragen sollen unter anderem in den Eckpunkten für ein Weltraumgesetz aufgegriffen werden. Näheres dann aber erst, wenn wir es vorlegen.

Vorsitzender Mayntz: Jetzt müssen wir noch klären, ob das Verkehrsministerium für Weltraumverkehr zuständig ist.

Alexandrin: Dem habe ich erst einmal nichts hinzuzufügen. Wir warten auf die Eckpunkte - daran werden wir dann in der Ressortabstimmung sicherlich auch beteiligt sein. Wie gesagt, allem Weiteren habe ich da nichts hinzuzufügen.

StS Seibert: Der Raumfahrtbeauftragte, Herr Jarzombek, sitzt jedenfalls im Bundeswirtschaftsministerium.

Frage: In aller Ernsthaftigkeit gefragt: Ich meine mich zu entsinnen, dass für den Start von Raketen eine gewisse Äquatornähe des Startplatzes hilfreich ist, einfach um die Erdrotation als Zentrifugalkraft zu nutzen. Das ist ja in Deutschland nicht unbedingt gegeben. Insofern ist das ein bisschen wie Weinanbau in Schleswig-Holstein, habe ich den Eindruck. Warum tritt man einer solchen Idee dann doch näher? Wo liegen dann die Vorteile, außer dass man dann sagen kann "Jetzt haben wir auch einen Bahnhof"?

Baron: Wie gesagt, wir haben in Aussicht gestellt, die Idee zu prüfen. Sie haben aber völlig recht: Es gibt auch physikalische Gegebenheiten, die da sicherlich mit geprüft werden müssen. Ich kann unseren Prüfungen da aber nicht vorgreifen.

Frage: Es ist ja davon die Rede, dass von Deutschland aus Kleine Trägerraketen tragen sollen. Gibt es denn geeignete Orte für diesen Bahnhof?

Baron: Auch das müssen wir jetzt prüfen. Wie gesagt, ich möchte noch einmal darauf aufmerksam machen: Der Vorschlag kam vom Bundesverband der Deutschen Industrie, die ja auch näher dazu ausgeführt und verschiedene Ideen formuliert haben - die finden Sie ja auch in der Berichterstattung über den Weltraumkongress. Wir werden uns die Vorschläge jetzt einfach einmal anschauen und genauer prüfen.

StS Seibert: Ich rate dazu, sich einmal anzuschauen, welch ehrgeizige Weltraumpolitik in anderen europäischen Staaten betrieben wird.

Frage: Mit eigenen Bahnhöfen?

StS Seibert: Schauen Sie es sich einfach an; dann sehen Sie, dass Überlegungen, die den Weltraum betreffen, weder etwas Futuristisches noch etwas in irgendeiner Weise Lustiges sind. Angesichts unserer Raumfahrtindustrie und angesichts der Tatsache, dass es da um Hochtechnologiearbeitsplätze geht, sollte es solche Überlegungen vielmehr mit Fug und Recht auch in Deutschland geben.

Zusatz: Herr Seibert, danke für die Hinweise. Ich habe lange in Bremen gearbeitet - bekanntermaßen einer der beiden wichtigen Standorte der deutschen Raumfahrtindustrie. Deswegen: Die Bedeutung des Weltraums beziehungsweise der Raumfahrttechnologie ist ja unbestritten, aber die Überlegungen richten sich ja auf Trägersysteme, die dann eben doch eher den äquatornahen Startplatz brauchen. Das, was Sie gerade gesagt haben, spricht insofern eigentlich nicht gegen die Fragezeichen für einen Weltraumbahnhof in Deutschland.

StS Seibert: Ich bezog mich darauf, dass ich den Eindruck hatte, dass das Thema Weltraum und Bundesregierung irgendwie von dem einen oder anderen hier nicht in der vollen Ernsthaftigkeit erkannt wurde, und daher wollte ich natürlich dafür plädieren, dass man das ernst nimmt, weil es in Europa und bei anderen europäischen Mitgliedstaaten - von den USA, China und Russland einmal ganz zu schweigen - eine große Rolle spielt und weil wir da Einiges zu bieten haben. Deswegen ist es richtig und gut, wenn der Wirtschaftsminister diesbezüglich im kommenden Jahr genauere Vorstellungen vorlegt - über die ich hier jetzt gar nicht im Einzelnen etwas sagen will und kann.

Frage: An das Wirtschaftsministerium: Soll das dann in ein nationales Weltraumgesetz münden? Es gibt bei diesem Thema ja immer die Debatte, ob man das gleich europäisch macht, weil wir ja auch eine europäische Weltraumagentur haben. Ist es also sinnvoll, den Weg erst national zu gehen und sich dann europäisch abzustimmen, oder gibt es auch Prüfungen und Versuche, das gleich europäisch zu handeln?

Baron: Die Eckpunkte sind zunächst einmal nationale Eckpunkte, die wir vorlegen werden, aber natürlich ist Deutschland auch Vertragsstaat des Weltraumvertrages, also eines internationalen Vertragsgeflechts. Diese Vorgaben müssen wir so oder so berücksichtigen; insofern, glaube ich, ist die Grenze zwischen national und europäisch da auch fließend. Das, was wir vorlegen, sind insofern erst einmal nationale Eckpunkte, die aber natürlich auch das internationale Regelungsgeflecht berücksichtigen werden.

Zusatz: Sie reden jetzt von Eckpunkten, klar, aber ich dachte, es gehe auch um ein Weltraumgesetz. Darauf zielte die Frage ab.

Baron: Genau, Eckpunkte für ein Weltraumgesetz. Der erste Schritt sind eben die Eckpunkte für ein Weltraumgesetz - das ist richtig -, die wir Anfang 2020 vorlegen werden.

Frage: Ist das Ziel der Bundesregierung, dass deutsche Unternehmen im Weltraum Geld verdienen?

Baron: Das Ziel ist es, Investitionen und Innovationen im Bereich Raumfahrt voranzubringen und Investitionen zu stärken.

Zusatzfrage: Wenn man investiert, will man ja einen Profit. Verspricht man sich also einen Profit? Deutsche Unternehmen sollen im All Geld verdienen?

Baron: Sie sollen Innovationen und Investitionen vorantrieben und damit auch den Standort Deutschland vorantreiben, ja.

Frage: An das BMVI: Herr Alexandrin, der Minister hat einen Brief an Herrn Lutz von der Bahn geschrieben. Was genau hat ihn denn veranlasst, gerade zum jetzigen Zeitpunkt diesen Brief an Herrn Lutz zu schreiben? Was sind aus Sicht des BMVI derzeit die größten Probleme bei der Bahn? Inwieweit hat der Minister noch Vertrauen in den Bahnvorstand?

Alexandrin: Ganz generell kommentieren wir an dieser Stelle interne Schreiben nicht. Ich will aber noch einmal ganz deutlich machen, dass sich der Minister seit Beginn seiner Amtszeit auf verschiedenen Wegen für die Bahn stark macht. Wir haben da verschiedene Punkte, die es anzusprechen gilt.

Zum einen finden Sie im Rahmen des aktuellen Klimaschutzprogramms sehr viele Punkte, die stark die Schiene fördern sollen. Teil dessen sind unter anderem günstigere Tickets. Es geht um sehr, sehr hohe Investitionen. Aber auch außerhalb des Klimaschutzprogramms finden wir eine Reihe von hohen Investitionen in den Ausbau und in die Nachhaltung von Infrastruktur. Genannt sei da unter anderem die LuFV III mit 86,2 Milliarden Euro.

Auch im Bereich Schienennahverkehr investieren wir eine Menge. Hier ist zum Beispiel die Aufstockung der GVFG-Mittel, also der Mittel im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungs¬gesetzes, zu nennen. Hier werden wir ab kommendem Jahr die Summe von derzeit 332 auf 665 Millionen Euro verdoppeln. Ab 2021 werden die Mittel dann noch einmal erhöht, und zwar auf eine Milliarde Euro jährlich, und im Rahmen des Klimaschutzprogramms, wie schon erwähnt, auf zwei Milliarden Euro jährlich ab 2025. Das Besondere an diesen Mitteln ist unter anderem, dass eben auch in den Neu- und Ausbau von Infrastruktur im Nahverkehr investiert werden kann, das heißt, U-Bahnhöfe modernisiert werden können, Treppenaufgänge modernisiert werden können - all die Sachen, bei denen es momentan teilweise noch hakt.

Zusatzfrage: Inwieweit hat der Minister noch Vertrauen in den Bahnvorstand? Was läuft aus Sicht des Ministeriums bei der Bahn schief?

Alexandrin: Wie gesagt werde ich das nicht kommentieren.

Frage: Mich würde noch eine Einschätzung der Kanzlerin zu den Ereignissen in Katalonien interessieren. Mit Stand heute gab es insgesamt 600 Verletzte, davon 60 Journalisten, und 200 Festnahmen. Wie schätzt die Kanzlerin die Ereignisse insgesamt ein?

StS Seibert: Es bleibt bei der Stellungnahme, die ich hier letzte Woche auf Anfrage herausgegeben habe. Wir haben immer gesagt: Der Katalonien-Konflikt, das Problem, das es zwischen Katalonien und dem Zentralstaat gibt, muss im Rahmen der spanischen Verfassung und der spanischen Rechtsordnung gelöst werden. Nun gibt es Urteile des obersten spanischen Gerichts auf der Basis der spanischen Rechts- und Verfassungsordnung. Darüber hinaus werde ich innenpolitische Vorgänge in unserem Partnerland Spanien nicht kommentieren.

Zusatzfrage: Mich würde interessieren, die die Bundesregierung da grundsätzlich herangeht. Ich erinnere mich noch gut: Am 29. Juli wurde im Zuge der Proteste in Moskau ganz ohne Anfrage von journalistischer Seite die Regierungspressekonferenz von Ihrer Kollegin Frau Demmer eröffnet mit einer Verurteilung der Polizeigewalt in Moskau und einer Aufforderung zur Freilassung von Gefangenen - die es in der Form gar nicht gab, denn die wurden alle wegen Ordnungswidrigkeiten festgenommen. Deswegen würde mich interessieren: Unter welchen Prämissen wird Polizeigewalt proaktiv in der BPK verurteilt und unter welchen Prämissen nicht?

StS Seibert: Was Sie ansprechen, liegt mit Sicherheit daran, dass wir den spanischen Rechtsstaat anders beurteilen als den russischen - und den Umgang mit der Opposition und mit Bürgerprotest auch.

Montag, 21. Oktober 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 21. Oktober 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-21-oktober-2019-1683840
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2019

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