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PRESSEKONFERENZ/1953: Regierungspressekonferenz vom 18. November 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 18. November 2019
Regierungspressekonferenz vom 18. November 2019

Themen: Reise des Bundesaußenministers in die Ukraine, Reise des Bundesaußenministers nach Japan, Lage in Hongkong, Medienberichte über angebliche Misshandlung von Uiguren in China, Ausbildung der Bundeswehr für chinesische Soldaten, Menschenrechtslage in Ägypten, Nato-Budget der Bundesregierung, Bericht des Umweltbundesamtes über die Menge des in Deutschland anfallenden Verpackungsmülls, deutsche Taiwan-Politik, geplante gesetzliche Regelungen hinsichtlich Engpässen bei der Lieferung von Medikamenten, Forderungen von DGB und BDI nach höheren öffentlichen Investitionen, Schaffung einer Spezialeinheit gegen Steuerbetrug, aktuelle Lage im Iran, Eckpunkte der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung

Sprecher: SRS'in Demmer, Burger (AA), Fähnrich (BMVg), Fichtner (BMU), Berger (BMZ), Gülde (BMG), Wogatzki (BMF), Alexandrin (BMVI)


Vors. Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien. Burger: Ich habe Ihnen zwei Reiseankündigungen mitgebracht.

Außenminister Maas wird heute in die Ukraine reisen. Heute Abend wird er nach Charkiw aufbrechen und morgen an die Kontaktlinie weiterreisen. Nach den zuletzt erfolgten Schritten einer Entflechtung an unterschiedlichen Orten in der Ostukraine geht es darum, welche weiteren konkreten Schritte beim Normandie-Gipfel im Dezember beschlossen und umgesetzt werden könnten. Es geht vor allem auch darum, der Ukraine ein Zeichen der Solidarität und der Unterstützung zu senden. Die ukrainische Regierung hat Mut bewiesen und versucht, die Wahlversprechen einzulösen. Dazu will die Bundesregierung einen Unterstützungsbeitrag leisten. Außenminister Maas wird dazu morgen nach Kiew weiterreisen, um dort politische Gespräche mit Präsident Selensky, Ministerpräsident Hontscharuk und Außenminister Prystajko zu führen.

Dann die zweite Reiseankündigung im Anschluss:

Am späten Mittwochabend wird Außenminister Maas zu einer Reise nach Japan aufbrechen, wo er insbesondere am G20-Treffen der Außenministerinnen und Außenminister in Nagoya teilnehmen wird.

Außenminister Maas wird in Japan auch an einem Treffen der Initiative für Nichtverbreitung und Abrüstung im Anschluss an das G20-Außenministertreffen teilnehmen und Gespräche mit dem neuen japanischen Außenminister Motegi führen. Japan und Deutschland sind wichtige Partner und setzen sich gemeinsam für den Erhalt und die Verteidigung der regelbasierten internationalen Ordnung ein, gerade auch im Hinblick auf Nichtverbreitung und Abrüstung von Nuklearwaffen.

Im Vorfeld des G20-Außenministertreffens wird Außenminister Maas Hiroshima besuchen, um sich dort selbst noch einmal ein Bild von der Wichtigkeit weltweiter nuklearer Abrüstung zu machen.

Frage (zur Reise des Bundesaußenministers in die Ukraine): Herr Burger, ich möchte fragen, inwiefern die Reise von Herrn Maas der Vorbereitung des Gipfels im Normandie-Format dienen wird?

Burger: Es ist nach fünf Jahren des Konflikts in der Ostukraine dort weiterhin keine endgültige Lösung erreicht. Es gibt jeden Tag Kampfhandlungen, aber es hat in den letzten Wochen zum ersten Mal seit vielen Jahren Bewegung gegeben. Es gibt an einigen Stellen substantielle Verbesserungen für die Menschen in der Ostukraine. Dieses Momentum möchten wir gern nutzen. Das Ziel der Treffen im Normandie-Format ist es ja, die Umsetzung der Minsker Abkommen voranzubringen, das heißt konkrete Schritte zu vereinbaren, um die Situation in der Ostukraine zu verbessern. Dazu dient nun auch die Reise des Außenministers, um sich vor Ort über das zu informieren, was in den letzten Wochen erreicht wurde und über die Stellen, an denen es jetzt besonders notwendig ist, Fortschritte zu machen.

Frage: Ich richte mich sowohl an das Auswärtige Amt als auch an Frau Demmer, und zwar würde ich mir eine Einschätzung oder Beurteilung der Bundesregierung der derzeitigen Ereignisse in Hongkong wünschen. Daran schließt sich die Frage an: Wie geht man damit um? Erwägt die Bundesregierung zum Beispiel eine aktive Vermittlerrolle zu übernehmen?

SRS'in Demmer: Die Bundesregierung verfolgt die Berichterstattung über die Vorgänge in Hongkong unverändert mit großer Aufmerksamkeit und mit zunehmend großer Sorge. Die Bundesregierung mahnt alle Seiten, die Demonstranten wie die Polizei, zur Zurückhaltung und zur Dialogbereitschaft und hofft, dass konkrete Maßnahmen der Deeskalation schnellstmöglich ergriffen werden, um zu einer friedlichen Lösung des Konflikts zu kommen. Wir verurteilen jegliche Form von Gewalt und werben weiterhin mit großem Nachdruck für eine dringend erforderliche Deeskalation und den Dialog zwischen den beteiligten Seiten.

Frage: Es gibt ja Presseberichte über eine Eskalation Chinas vor Taiwan. Zumindest kann man das so beurteilen. Das ist die außenpolitische Seite.

Dann gibt es neue Berichte über Misshandlungen von Uiguren. Da gibt es heute eine Berichterstattung in der "New York Times" mit Berufung auf renommierte Menschenrechtler. Wie beurteilt die Bundesregierung das außenpolitische und das innenpolitische Vorgehen von China in dem Fall?

SRS'in Demmer: Wir haben auch die von Ihnen angesprochenen Berichte und die Meldungen darüber zur Kenntnis genommen. Wie Sie wissen, beobachten wir die Menschenrechtslage in China aufmerksam und durchaus mit Sorge. Dazu gehört selbstverständlich auch die Situation von Minderheiten wie den Uiguren und den Tibetern. Wir werden da nicht nachlassen, bedenkliche Entwicklungen bei den Menschenrechten weltweit und natürlich auch gegenüber China anzusprechen.

Ich möchte daran erinnern, dass die Bundesregierung mit 22 Ländern am 23. Oktober in der UN-Vollversammlung eine gemeinsame Erklärung vorgetragen hat, in der wir unsere Sorge über die Situation der Uiguren in der westchinesischen Provinz Xinjiang zum Ausdruck gebracht haben. In diesem Zusammenhang haben wir insbesondere darauf hingewiesen, dass dem Menschenrechtsbeauftragten der Vereinten Nationen ungehinderter Zugang zu den Einrichtungen gewährt werden muss.

Frage: Vor diesem Hintergrund auch noch einmal nachgefragt - denn es gab ja am Wochenende Berichte über die militärische Kooperation der Bundeswehr und der Volksbefreiungsarmee. Passt das noch in die Zeit? Ist das noch zeitgerecht?

Vielleicht dann auch die Frage an das Verteidigungsministerium: In welchem Umfang gibt es da eigentlich Aktivitäten? Was hat da bislang, zum Beispiel in diesem Jahr, schon stattgefunden?

Fähnrich: Ich sage einmal: Diese Ausbildungsunterstützung würden wir gern in dem Kontext sehen, dass Deutschland dauerhaft bilateral, sicherheitspolitisch als auch militärpolitisch, in über 100 Ländern Ausbildungsmaßnahmen unterbreitet und diese auch mit den Ländern abstimmt.

Dabei ist es uns besonders wichtig, dass dieser Kontext, der jetzt vielleicht geschlagen wird, nicht gegeben ist. Denn unsere Ausbildungsunterstützung ist mehr auf eine langfristige Wirkung angelegt. Uns geht es bei der Ausbildung darum, den Menschen der anderen Nationen unsere demokratische Wertvorstellung zu vermitteln, das humanitäre Völkerrecht in den Vordergrund zu stellen, die Parlamentsarmee und eben die Werte unserer inneren Führung. Das gilt besonders für Staaten und Regionen, deren Stabilisierung im besonderen Interesse Deutschlands liegt.

Auf Ihre Frage, wie viele Personen das aktuell sind, kann ich Ihnen sagen: Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich 15 Angehörige in Ausbildungsinstitutionen in Deutschland, zum Beispiel in Lehrgängen an der Führungsakademie in Hamburg. Das sind eben ganz Kleine Gewinde, die dort betrachtet werden.

Zusätzlich - um das vielleicht einmal in den Kontext zu setzen - wurde in diesem Jahr mit den strategischen Streitkräften eine große Sanitätsübung durchgeführt, um Katastrophenhilfe zu üben. Wir sind mit den chinesischen Streitkräften ja auch in den mandatierten Einsätzen, zum Beispiel in MINUSMA, eingebunden.

Wenn ich über das Jahr 2020 rede, dann gibt es ein Maßnahmenpaket, das den Nationen angeboten wurde, das ungefähr im gleichen Umfang ist. Die genaue Zahl ist aber zurzeit noch nicht bekannt, wie viele dort angenommen werden.

Frage: Eine Frage an Herrn Burger: Der ägyptische Staatspräsident ist ja heute zu Besuch in Deutschland. Nun berichten internationale Menschenrechtsorganisationen über eine neue Repressionswelle in dem Land. Wie bewerten Sie die Menschenrechtslage in Ägypten?

Burger: Zur Menschenrechtslage in Ägypten haben wir uns hier, glaube ich, auch in diesem Jahr schon mehrfach geäußert. Wir sehen, dass es nach wie vor Verbesserungsbedarf gibt, beispielsweise bei der Lage der Meinungsfreiheit. Wir wünschen uns Verbesserungen für die Arbeitsmöglichkeiten von Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen. Wir sind insgesamt der Auffassung, dass Stabilität und ein erfolgreiches Vorgehen gegen Terrorismus auch mit gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Teilhabe der gesamten Bevölkerung verbunden sein müssen. Vor diesem Hintergrund gestalten wir unsere Beziehungen mit Ägypten.

Frage: Ich wollte Herrn Fähnrich fragen. Die Bundesregierung hat jetzt ein Budget von 50 Milliarden Euro nach Brüssel zur Nato gemeldet. Könnten Sie einmal erläutern - so ein Nato-Budget hat ja ganz andere Ingredienzien als ein normales Verteidigungsbudget -, was da hineingerechnet ist und worauf in diesem Budget besonders die Steigerung zum Vorjahr zurückzuführen ist?

Fähnrich: Es ist richtig: Die Bundesregierung beziehungsweise Deutschland meldet unregelmäßig an die Nato, meistens abhängig von der Frühjahrs- oder Herbstprojektion angesichts des Entwicklungsstandes des Bruttoinlandproduktes.

Für das Jahr 2019 haben wir eine Nato-Verteidigungsausgabe in Höhe von 47,9 Milliarden Euro an die Nato gemeldet. Das entspricht sozusagen einer Nato-Quote von 1,39 Prozent. Für das nächste Jahr liegen diese Ausgaben - da ist die Berichterstattung richtig - in Höhe von 50,3 Milliarden Euro. Das entspricht dann einer Quote von 1,42 Prozent.

Diese Ausgaben werden ja nicht nur - das haben Sie richtig gesagt - auf den Verteidigungshaushalt bezogen, sondern auf verschiedene Haushalte und die entsprechenden Einzelpläne. Darüber haben wir auch schon öfter diskutiert. Sie setzen sich zusammen zum Beispiel aus dem Aufwand für die Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung, aus den Verteidigungsausgaben im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte, aus der Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung und aus den Ausgaben zum Beispiel für den zivilen Nato-Haushalt. Da sind aber die einzelnen Ressorts in der eigenen Verantwortung, diese Beiträge zu melden. Wir sind dann nur noch diejenigen, die sie zusammenfassen und dann an die Nato, sprich nach Brüssel, melden.

Zusatzfrage: Herr Fähnrich, ich hatte auch nach der Steigerung gefragt. Wo kommt die Steigerung im Gegensatz zum letzten Jahr besonders her? Welcher Faktor ist da entscheidend?

Fähnrich: Da müsste ich noch einmal genau nachschauen. Wenn ich das hinbekomme, dann werde ich Ihnen das gern nachliefern. Ich habe es jetzt leider nicht ad hoc parat.

Frage: Jetzt kommen wir zum heiteren Verpackungsmüll! Da würde ich gerne etwas vom Bundesumweltministerium wissen. Laut dem letzten Bericht des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2017 ist der Verbrauch erneut sehr hoch. Ich würde gerne eine Bewertung der Situation von Ihnen hören. Gibt es vielleicht auch schon eine Tendenz für 2018?

Wie gehen Sie vor allem damit um, also über das neue Verpackungsgesetz hinaus? Wäre es zum Beispiel nicht vielleicht auch an der Zeit, weniger auf freiwillige Lösungen zu setzen und mehr Druck auf die Industrie auszuüben?

Fichtner: Sie beziehen sich auf eine Veröffentlichung des Umweltbundesamtes von heute mit neuen Zahlen zum Verpackungsmüll in Deutschland. Das sind Zahlen von 2017. Das sind die aktuellsten Zahlen, die uns vorliegen. Insofern ist uns diese Diagnose, dass in Deutschland zu viel Verpackungsmüll anfällt, natürlich bekannt.

Wir haben darauf schon vor einem Jahr mit dem 5-Punkte-Plan für weniger Plastik und mehr Recycling reagiert. Das Grundprinzip ist "Vermeiden, wo es geht", eine klügere Produktgestaltung mit einem höheren Rezyklat-Anteil - dies auch so, dass besser recycelt werden kann - und mehr Recycling.

Momentan setzen wir die Maßnahmen, die wir in diesem 5-Punkte-Plan aufgeschrieben haben, um. Das passiert auf mehreren Ebenen. Auf der europäischen Ebene haben wir 2018 wichtige Fortschritte machen können, zum Beispiel durch das Verbot von überflüssigen Einwegplastikartikeln, das ab 2021 verpflichtend greifen wird, gegebenenfalls aber auch schon früher in den Supermärkten wirken wird. Ein weiteres Beispiel auf europäischer Ebene ist die Vorschrift, bei Plastikflaschen einen Mindestanteil von Rezyklaten einzuführen. Auch das wird in den 20er-Jahren zu Veränderungen bei den Stoffströmen führen.

Wo immer es europarechtlich möglich ist, gehen wir natürlich auch mit nationalen Regelungen voran. Ein sehr griffiges Beispiel ist das Plastiktütenverbot, das kürzlich Thema im Kabinett war, das jetzt im parlamentarischen Verfahren ist. Das ist einfach ein Sinnbild der Wegwerfgesellschaft, von dem wir sagen: Das ist inzwischen überflüssig. Das wäre jetzt ein Beispiel für das Ordnungsrecht. Ein anderes Beispiel für das Ordnungsrecht ist das Verpackungsregister, das seit diesem Jahr gilt. Erstmals müssen sich alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, registrieren und auch für die Entsorgung dieser Verpackungen bezahlen. Also haben auch zum ersten Mal alle einen Anreiz, weniger zu verpacken. Weitere Beispiele sind höhere Recyclingquoten, die wir in diesem Jahr eingeführt haben und die 2021 auch weiter steigen werden, sowie Anreize für den Einsatz von Rezyklaten und für die Nutzung von recyclingfähigen Verpackungen. Das waren jetzt einige Beispiele.

Ein wichtiger Schlüssel ist Mehrweg. Auch da setzen wir uns ein und prüfen, auch aktuell, ob wir da über bestehende ordnungsrechtliche Regelungen hinausgehen können.

Zusatzfrage: Plastik- und Verpackungsmüll sind ja kein rein deutsches Problem, sondern wir exportieren ja auch unglaublich viel davon, unter anderem in Entwicklungsländer. Da würde mich schon auch interessieren, vielleicht auch aus Sicht des BMZ, ob das auch ein Ansatzpunkt wäre, sich vielleicht auch noch einmal in dem Bereich zu bewegen und das jetzt nicht nur als im Grunde deutsches und europäisches Problem anzusehen.

Fichtner: Genau. Gerade wenn es um Plastikmüll in der Umwelt geht, sind Entwicklungsländer auch ein ganz wichtiger Punkt.

Wenn Sie "unglaublich viel" sagen, würde ich das so nicht unterschreiben. Wir wissen aus dem, was im Gelben Sack landet, dass es deutlich weniger als 2 Prozent sind, die in der Vergangenheit exportiert wurden. Hier gab es in diesem Jahr Fortschritte. Wir haben es geschafft, auf internationaler Ebene ein Verbot des Exports von europäischem Plastikmüll in Entwicklungsländer zu vereinbaren. Es wird jetzt in Kürze in Europarecht umgesetzt werden und dann gelten. Da ist also in diesem Jahr schon ein erheblicher Fortschritt passiert.

Darüber hinaus ist es natürlich wichtig, auch in den Entwicklungsländern aktiv zu werden, und das tun wir auch als BMU mit Entwicklungsprojekten - ich glaube, eines davon ist in Indien; wo andere sind, müsste ich noch einmal nachschauen -, durch die wir tatsächlich dabei helfen wollen, Recyclingstrukturen und auch Sammelstrukturen in Entwicklungsländern gerade entlang von Flüssen aufzubauen.

Berger: Vielleicht ergänze ich das kurz: Minister Müller hatte sich ja mehrfach mit seiner Forderung nach einem Verbot von Plastikmüllexporten in Entwicklungsländer geäußert. Auf diese Äußerung möchte ich an dieser Stelle verweisen und noch einmal auf unser Engagement als BMZ verweisen. Wir haben die PREVENT Abfall Allianz mit deutschen Unternehmen, verschiedenen Verbänden und Organisationen gegründet, um genau dieses Problem vor Ort in Entwicklungsländern gemeinsam mit den deutschen Akteuren, die dagegen auch etwas machen können, anzugehen.

Fichtner: Ich kann noch ergänzen: Am Donnerstag wird es eine Konferenz geben, die RETech-Konferenz "Kreislaufwirtschaft gegen Meeresvermüllung", die wir zusammen mit dem WWF veranstalten. Um 11 Uhr wird eine Pressekonferenz stattfinden. Um 12 Uhr wird dann die Veranstaltung beginnen. Dort werden wir auch Näheres zu den Projekten, die wir in den Entwicklungsländern fördern, vorstellen können.

Frage: Im weitesten Sinne geht es noch einmal um China, und deshalb geht die Frage an Frau Demmer und Herrn Burger. Am 9. Dezember wird sich der Deutsche Bundestag ja in einer öffentlichen Anhörung mit der Frage beschäftigen müssen oder beschäftigen, wie es die Bundesregierung mit der Taiwan-Politik hält. Im Kern geht es darum, ob Taiwan diplomatisch so weit anerkannt wird, dass man normale diplomatische Beziehungen aufnehmen kann. Wie stellen Sie sich dazu?

Burger: An unsere Haltung zu Taiwan hat sich nichts geändert. Die Bundesrepublik Deutschland hat 1972 diplomatische Beziehungen mit der Volksrepublik China aufgenommen und erkennt im Rahmen der Ein-China-Politik die Volksrepublik China als einzigen souveränen Staat in China an.

Zusatz: Der Standardsatz.

Burger: Das ist unsere Haltung, die so unverändert fortbesteht.

Ich möchte vielleicht noch ergänzen, dass wir natürlich gleichzeitig im Rahmen dieser Ein-China-Politik einen regen Austausch in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung mit Taiwan pflegen, sofern das nicht die Anerkennung einer Staatlichkeit Taiwans berührt. Wir setzen uns auch dafür ein und unterstützen die Mitgliedschaft oder die praktische Mitarbeit Taiwans in internationalen Foren, sofern die Mitgliedschaft nicht souveränen Staaten vorbehalten ist.

Frage: Ich möchte eine Frage zur Medikamentenknappheit stellen. Der SPD-Politiker Lauterbach hat ja heute eine Regelung angesprochen, wonach europäische Anbieter bevorzugt werden sollen. Ist das ein gangbarer Weg für das Bundesgesundheitsministerium?

Gülde: Vielen Dank für die Frage! - Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich einzelne Vorschläge jetzt nicht im Detail kommentieren kann.

Was ich Ihnen aber dazu sagen kann, hat ja auch Bundesminister Span heute schon geäußert, nämlich dass wir gesetzliche Regelungen hinsichtlich Lieferengpässen planen. Diese gesetzlichen Regelungen beinhalten eine Verschärfung der Meldepflicht, Regelungen zur Lagerhaltung von Arzneimitteln, zur Kennzeichnung sowie hinsichtlich einer Rabattausnahme. Das sind gesetzliche Regelungen, die im laufenden Gesetzesverfahren jetzt angehängt werden. Zu Details werden wir uns dann noch zu einem späteren Zeitpunkt äußern.

Zusatzfrage: Können Sie noch irgendeinen Zeitrahmen nennen?

Gülde: Die Gespräche innerhalb der Bundesregierung finden jetzt gerade statt. Wir planen, wie gesagt, jetzt kein eigenes Gesetz dazu, sondern das wird dann an das bereits laufende Gesetzesverfahren angehängt.

Frage: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium. Industrie und Gewerkschaften fordern ja in seltener Eintracht höhere öffentliche Investitionen von Ihrem Minister. Was sagen Sie denn dazu?

Wogatzki: Dazu kann ich sagen, dass wir so viel investieren wie noch nie eine Bundesregierung zuvor investiert hat. Damit sorgen wir dafür, dass Deutschland modern, innovativ und wirtschaftlich erfolgreich bleibt. Wir setzen Prioritäten für einen sozialen Zusammenhalt und ein modernes Land. Weil wir das richtig machen, schaffen wir es auch ohne neue Schulden.

Wenn Sie ein paar Zahlen haben wollen: Wir investieren mehr als 40 Milliarden Euro im Jahr. Das sind 30 Prozent mehr als in der letzten Legislaturperiode. Die gesamten staatlichen Investitionen sind in diesem Jahr allein um 8 Prozent gestiegen.

Zusatzfrage: Ich glaube, diese Zahlen waren den Herren schon bekannt. Was die gefordert haben, sind höhere Investitionen, also nicht das, was schon läuft und was angesagt ist, sondern höhere Investitionen. Sind Sie dazu bereit?

Wogatzki: Ich bleibe dabei, dass wir so viel investieren und dass wir gut investieren und erfolgreich investieren.

Zusatz: Also keine höheren Investitionen.

Wogatzki: Ich bleibe bei dem, was ich gerade gesagt habe.

Frage: Jetzt hat sich aber die große Mehrzahl der Mitglieder dieses Gremiums der Minderheitenmeinung des Gremiums der Wirtschaftsweisen angeschlossen. Auf Deutsch ist das eine Kritik an der Schuldenbremse. Die müsse man irgendwie zeitgemäßer gestalten und renovieren. Was halten Sie denn davon?

Wogatzki: Zunächst bitte ich um Verständnis dafür, dass ich die Aussagen gerade nicht kommentieren kann, weil ich bei der Pressekonferenz nicht dabei war.

Zweitens habe ich dazu gesagt, was ich dazu sagen kann, nämlich dass wir Rekordinvestitionen leisten.

Zusatzfrage: Was halten Sie denn prinzipiell von dem Vorschlag, die Schuldenbremse, die ja vor zehn Jahren in einer anderen wirtschaftlichen Situation eingeführt wurde, zu modernisieren?

Wogatzki: Ich bewerte die einzelnen Vorschläge meiner Vorredner hier jetzt nicht.

Zusatzfrage: Ich würde gleich bei Ihnen bleiben, wenn ich darf. Der Minister hat ja eine Taskforce vorgeschlagen, eine Spezialeinheit gegen Steuerbetrug. Können Sie mir helfen? Wann soll die genau an den Start gehen? Was soll die genau machen?

Wogatzki: 2018 hat der Minister ja angekündigt, dass er dem Steuerbetrug noch sehr viel strenger als bisher nachgehen werde. Dazu haben wir im Haus eine Projektgruppe gegründet. Die hat verschiedene Vorschläge ausgearbeitet, unter anderem die Schaffung dieser Spezialeinheit gegen Steuerbetrug. Auch im Haushalt wurden Stellen dafür bewilligt. Es kann also bald losgehen. Einen genauen Zeitpunkt kann ich Ihnen noch nicht nennen.

Ich kann Ihnen aber drei Stoßrichtungen nennen, wenn es darum geht, was diese Gruppe tun soll. Erst einmal soll sie Daten sammeln. Über schon bestehende Cum-Ex-Steuerhinterziehungsmodelle gibt es ja auf Länderebene an unterschiedlichen Stellen Informationen. Die sollen dort zentral ausgewertet werden und für die Zukunft brauchbar gemacht werden. Dann dienen sie als Ansprechpartner für die Länderbehörden und dazu, neue Modelle aufzudecken. Drittens haben sie auch Handlungsbefugnisse, sodass sie auch rausgehen und selbst tätig werden können.

Zusatzfrage: Sie haben gerade den Bereich der Cum-Ex-Geschäfte erwähnt. Gibt es denn mittlerweile abschließende Zahlen dazu, wie viel Geld dem deutschen Staat durch Cum-Ex- beziehungsweise Cum-Cum-Betrugsmodelle entgangen ist?

Wogatzki: Nach den Erkenntnissen, die uns vorliegen, haben wir 499 Cum-Ex-Verdachtsfälle mit einem Volumen von 5,5 Milliarden Euro. Von diesen 5,5 Milliarden Euro wurden bisher 2,4 Milliarden Euro an Kapitalertragssteuer erfolgreich zurückgefordert beziehungsweise gar nicht erst ausgezahlt.

Zusatzfrage: Wie ist es mit Bezug auf Cum-Cum-Geschäfte?

Wogatzki: Dazu muss ich passen. Zum Cum-Cum-Bereich kann ich Ihnen gerade keine Zahlen liefern. Ich würde sie gegebenenfalls nachreichen.

Frage: Herr Burger, Frau Demmer, wie bewerten Sie die Lage im Iran? Nach der Rationierung von Benzin und der Benzinpreiserhöhung kommt es dort zu Zusammenstößen.

SRS'in Demmer: Die Entwicklungen dort verfolgen wir mit Besorgnis, insbesondere die Berichte über Todesopfer und zahlreiche Verhaftungen. Wir rufen die Regierung in Teheran dazu auf, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu achten. Die Menschen im Iran müssen die Möglichkeit haben, ihren Unmut über politische und wirtschaftliche Entwicklungen zu zeigen, ihre Meinung frei und friedlich zu äußern und sich aus öffentlich zugänglichen Quellen zu informieren sowie sich untereinander auszutauschen.

Aus Sicht der Bundesregierung ist es legitim und verdient unseren Respekt, wenn Menschen ihre wirtschaftlichen und politischen Anliegen couragiert in der Öffentlichkeit vortragen wie es derzeit im Iran geschieht. Aus unserer Sicht sollte die iranische Regierung auf die aktuellen Proteste mit der Bereitschaft zum Dialog reagieren.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium, und zwar zu der Initiative für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung. Dafür ist ein Investitionsvolumen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro in der Debatte. Können Sie präzisieren, über wie viele Jahre sich das erstrecken soll? Das ist mir nicht klar.

Der Minister hat angekündigt, dass es eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Kommunen geben solle. Das ist ein bisschen vage. Können Sie mir helfen und erklären, was damit gemeint ist? Ist damit auch ein Geldtransfer gemeint, möglicherweise auch so etwas wie ein Innovationstransfer, wie er es genannt hat, und worin bestünde dieser?

Alexandrin: Wenn Sie erlauben, hole ich etwas weiter aus. Wir haben jetzt die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung vorgestellt. Sie sieht im Prinzip vor, dass wir die verbleibenden Funklöcher schließen wollen, die übrigbleiben, wenn alle Mobilfunknetzbetreiber im Jahr 2024 die Auflagen, die wir ihnen sowohl über die Frequenzauktionen als auch über die Verträge über den Mobilfunkgipfel 2018 gemacht haben, erfüllt haben. Diese Bedingungen sehen beispielsweise vor, dass Verkehrswege, touristische Gebiete, Wasserwege dann erschlossen sein sollen. Wir schauen uns an, welche Flecken dann noch übrigbleiben, und zwar nach bestimmten Parametern, etwa danach, ob sie größer als 250 Meter mal 250 Meter sind, ob sich dort mehr als ein Haushalt befindet oder ob es sich um eine touristische Fläche handelt. Insgesamt kommen wir so auf rund 5 000 Mobilfunkstandorte, die für die Unternehmen nicht wirtschaftlich erschließbar sind, die aber dennoch ausgebaut werden müssen.

Für diese Maßnahme haben wir jetzt ein Förderprogramm beschlossen, das über ein Volumen von 1,1 Milliarden Euro verfügen wird, um diese rund 5 000 Standorte auszubauen. Wie dieses Förderprogramm genau aussehen wird, wird jetzt Inhalt der Abstimmungen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Netzbetreibern sein. Dann wird man auch sagen können, wie lange das Ganze dauern wird.

Zusatzfrage: Heißt das, dass es auch für die Kommunen mehr Geld gibt, oder senden Sie Berater dorthin? Was ist mit dem Begriff einer verbesserten Zusammenarbeit mit den Kommunen gemeint?

Alexandrin: Diesen Punkt hatte ich zu erwähnen vergessen, sorry! - Die Netzbetreiber haben Anfang der vergangenen Woche angekündigt, 6 000 Standorte gemeinschaftlich auszubauen. Diese Zahl deckt sich ungefähr mit der, die sie nach unserer Prognose ausbauen müssen, um die Auflagen bis 2024 erfüllen zu können.

Wir merken aber eben auch verstärkt, dass es vor Ort Probleme gibt, was die Genehmigungsverfahren angeht. Deshalb haben wir im vorderen Teil der Strategie sehr viele Maßnahmen aufgeführt, wie man zum einen die Akzeptanz bei den Bürgern vor Ort erhöhen kann. Denn das ist eine der Problematiken dabei. Wer empfangen will, muss zulassen, dass vor Ort Masten gebaut werden. Zum anderen geht es um Standardisierungsverfahren bei den Genehmigungsverfahren. Dazu wird man sich auf einem zweiten Mobilfunkgipfel, der 2020 stattfinden wird, zusammensetzen und schauen, wie man die Genehmigungsverfahren und mehr Akzeptanz hinbekommt und wie wir dort vor Ort besser kommunizieren können, damit uns ein schnellstmöglicher Ausbau gelingt.

Frage: Die 1,5 Milliarden Euro, die für den Ausbau genutzt werden sollen - - -

Alexandrin: 1,1 Milliarden Euro!

Zusatzfrage: Die werden aus dem 6,5-Milliarden-Fonds herausgezogen, also, im Grunde genommen, zweckentfremdet.

Wie soll das Geld denn zurückfließen? Wird es später wieder an den 6,5-Milliarden-Fonds zurückgegeben, oder ist der Mastenausbau Teil dieses Fonds? Wie wird das verrechnet?

Alexandrin: Was die genaue Ausgestaltung angeht, wird man dann sehen, wie es läuft. Die Einnahmen im Sondervermögen "Digitale Infrastruktur" ergaben sich aus den Erlösen der 5G-Frequenzauktion in diesem Jahr, und zwar für den Breitbandausbau und den weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur. Genau dazu zählt auch die Mobilfunkversorgung.

Zusatzfrage: Das ist aber nicht meine Frage. Die Abgeordnete Domscheit-Berg von der Linken hat der Regierung vorgeworfen, diesen (akustisch unverständlich) 1,5 Milliarden Euro für diesen Schnellschuss, so sage ich mal, so wird das ja interpretiert - - - Sie argumentiert so, dass die Gefahr bestehe, dass diese 1,5 Milliarden nicht wieder in den Gesamtfonds zurückflössen. Ist das eine angebrachte Besorgnis, oder ist das überflüssig?

Alexandrin: Dazu können vielleicht die Kollegen aus dem BMF weiterhelfen.

Ich kann dazu aber grundsätzlich einmal sagen, dass sich Mobilfunk- und Breitbandausbau nicht gegenseitig ausschließen. Wenn man Mobilfunkmasten bauen will, dann reicht es eben nicht, einen Mast in die Landschaft zu stellen, sondern der Mast muss auch angeschlossen werden. Das heißt, Mobilfunkausbau und Breitbandausbau müssen Hand in Hand geschehen. Das sehen wir jetzt. Wenn wir die Netzabdeckung auf den Verkehrswegen erhöhen wollen, was ja Teil der Auflagen für die Netzbetreiber ist, dann muss dort selbstverständlich auch die Breitbandanbindung ausgebaut werden, weil diese Masten auch mit dem Netz erschlossen werden müssen. Es geht also um zwei sich komplementär ergänzende Dinge.

Vors. Buschow: Kann das Finanzministerium weiterhelfen?

Wogatzki: Ich kann dazu so viel sagen: Der Bundesfinanzminister hat der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung im Kabinett zugestimmt. Die Bundesregierung wird die Erschließung von bis zu 5 000 Mobilfunkstandorten mit rund 1,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen "Digitale Infrastruktur" fördern.

Montag, 18. November 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 18. November 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-18-november-2019-1693646
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2019

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