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PRESSEKONFERENZ/1975: Regierungspressekonferenz vom 8. Januar 2020 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 8. Januar 2020
Regierungspressekonferenz vom 8. Januar 2020

Themen: Flugzeugabsturz bei Teheran, Gratulation der Bundeskanzlerin an den österreichischen Bundeskanzler zu seiner Vereidigung und den spanischen Ministerpräsidenten zu seiner Wahl, Kabinettssitzung (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernisseen, Entwurf des Migrationsberichtes 2018, iranischer Luftangriff auf Stützpunkte mit US-Truppen im Irak, Teilrückzug der Bundeswehr aus Stützpunkten im Irak), Verweigerung eines Visums für den iranischen Außenminister durch die USA, Rolle des Luftwaffenstützpunkts Ramstein im internationalen US-Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge, Medienberichte über eine Einladung des iranischen Außenministers nach Brüssel, Asylstatistik 2019, Weltwirtschaftsforum in Davos, Libyen, Gesetzentwurf zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen, Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das BND-Gesetz, CSU-Vorschlag zur privaten Altersvorsorge, Äußerung der CDU-Vorsitzenden zu einer Kabinettsumbildung, Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher, Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen, Entwurf eines Berichts der Bundesregierung über den konzeptionellen Stand und den Zeitplan zur technischen Umsetzung eines "Artenschutzportals"

Sprecher: StS Seibert, Routsi (BMVg), Breul (AA), Buser (BMVI), Rock (BMZ), Alter (BMI), Abt (BMBF), Kalwey (BMF), Wagner (BMWi), Haufe (BMU)


Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag, meine Damen und Herren! Bevor wir zum Kabinett kommen, möchte ich einige andere Punkte ansprechen.

Heute Morgen kam aus dem Iran die Nachricht, dass ganz in der Nähe von Teheran ein Flugzeug einer ukrainischen Fluggesellschaft abgestürzt und zerschellt ist. Niemand von den vermutlich 176 Menschen an Bord hat überlebt.

Lassen Sie mich im Namen der Bundeskanzlerin und der ganzen Bundesregierung unsere Bestürzung über diesen Absturz ausdrücken und unsere Trauer um die Menschen, die dabei ihr Leben verloren haben. Unsere tiefe Anteilnahme gilt den Familien der Opfer, die jetzt in vielen Ländern so verzweifelte und schmerzvolle Stunden durchleben.

Es gibt zwei neue "alte" Regierungschefs in Europa, nämlich in Österreich und Spanien. Ich möchte Ihnen gern kurz die Glückwünsche der Bundeskanzlerin an beide vortragen.

Die Bundeskanzlerin gratuliert ihrem Amtskollegen Sebastian Kurz sehr herzlich zu seiner erneuten Vereidigung als Bundeskanzler der Republik Österreich. Deutschland und Österreich verbindet ja viel mehr als nur die gemeinsame Sprache und die unmittelbare Nachbarschaft. Zwischen unseren beiden Ländern gibt es einen kulturellen und einen gesellschaftlichen Austausch, der so breit und so tief ist, wie mit sonst kaum einem anderen Land. Das ist eine über Jahrhunderte gewachsene besondere Verbundenheit, eine unschätzbare Grundlage, um die Herausforderungen unserer Zeit gemeinsam anzugehen. In diesem Sinne freut sich die Bundeskanzlerin weiterhin auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Bundeskanzler Kurz zum Wohl der Menschen in Österreich und Deutschland.

Der Blick nach Spanien: Auch dem spanischen Amtskollegen Pedro Sánchez gratuliert die Bundeskanzlerin sehr herzlich zur erneuten Wahl zum Ministerpräsident des Königreichs Spanien. Deutschland und Spanien können auf eine lange und auf eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit zurückblicken. Das ist ein solides Fundament, um gemeinsam die vor uns liegenden Aufgaben anzugehen. Deutschland und Spanien sind durch gemeinsame Werte der Demokratie und des Rechtsstaats vereint. Wir sind verbunden im Engagement für ein starkes Europa. Die Bundeskanzlerin sieht der weiteren Zusammenarbeit mit Freude entgegen und wünscht Ministerpräsidenten Pedro Sánchez eine glückliche Hand für seine Aufgaben und viel Erfolg.

Jetzt komme ich zu den Themen des Kabinetts, zunächst zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen. Dabei geht es um die Nachtkennzeichnung, die roten Warnlichter an Windenergieanlagen. Es gibt eine sogenannte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung, die vorsieht, dass sich diese roten Warnlichter an den Windenergieanlagen nur dann anschalten, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt in gefährlichen Höhenbereichen nähert. So lassen sich die Zeiten verringern, in denen diese Warnlichter blinken.

Nun schafft eine neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift eine weitere technische Lösung, die darin besteht, dass die Nachtkennzeichnung durch Transpondersignale aktiviert wird, die von den Luftfahrzeugen ausgesendet und von den Windenergieanlagen empfangen werden. Die Neufassung dieser Allgemeinen Verwaltungsvorschrift setzt außerdem neue Standards und Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen um wie etwa eine deutliche Anhebung der im Regelfall zulässigen Rotorblattlängen. Beide Maßnahmen werden einen Beitrag zur Verkürzung der Genehmigungsverfahren leisten.

Dann komme ich zu einem sehr wichtigen gesellschaftlichen Thema, dem Entwurf des Migrationsberichtes 2018, den die Bundesregierung beschlossen hat. Die Bundesregierung hat diese Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag. Das sind aktuelle, umfassende statistische Daten über Migration. In diesem Fall sind sie von 2018, weil dazu wirklich alles schon vorliegt. Das ist die Grundlage für die Entscheidungsfindung in Politik und Verwaltung und für die Information der Öffentlichkeit.

Insgesamt kann man anmerken, dass sich die Migration nach Deutschland wandelt. Die Zuwanderung von Schutz Suchenden ist zurückgegangen. Es kommen mehr Menschen, um hier zu studieren und zu arbeiten. Insgesamt geht aus dem Migrationsbericht hervor, dass wir die hohe Zuwanderung von Schutz Suchenden 2015 und 2016 gut bewältigt haben. Seither ist diese Form der Zuwanderung stark zurückgegangen. Die Zahl der Asylantragsteller fiel 2018 erstmals wieder unter das Niveau von 2014. Dies spiegelt den deutlichen Rückgang der Fluchtmigration wieder. Im Jahre 2018 hat sich die Zahl der erstmaligen Asylanträge erneut verringert, und zwar um 18,3 Prozent auf 162 000 Anträge. Nur zur Erinnerung: Die Zahl der erstmaligen Asylanträge war zwischen 2008 und 2016 neun Jahre in Folge gestiegen.

Im Jahr 2018 sind mit 1,59 Millionen Menschen etwa gleich viele Menschen zu uns gezogen wie im Vorjahr. Die Zahl der Fortzüge stieg leicht an. Es gab einen Wanderungssaldo in Höhe von 0,4 Millionen. Es sind als 400 000 Menschen mehr nach Deutschland gezogen als aus Deutschland fortgezogen.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie sicherlich gern vom BMI, das dem Kabinett diesen Bericht vorgelegt hat.

Zum Schluss kann ich noch berichten, dass die Verteidigungsministerin, Frau Kramp-Karrenbauer, und Staatsminister Annen für das Auswärtige Amt dem Kabinett über die Ereignisse der Nacht berichtet haben, über den Teilabzug der Bundeswehrkräfte, über die Informationen, die die Bundesregierung den Obleuten des Deutschen Bundestages beziehungsweise der entsprechenden Ausschüsse gegeben hat. Beide haben, wie gesagt, dem Kabinett ihre Einschätzung der Lage vorgetragen.

Frage: Herr Seibert, Sie sagten, die Verteidigungsministerin und Herr Annen hätten zum Teilabzug vorgetragen. Diese Frage geht gleich weiter an das Verteidigungsministerium. Nach Aussagen der Ministerin im "Morgenmagazin" werde er geprüft. Das, was Sie eben gesagt haben, klingt so, als sei er schon beschlossen oder gar vollzogen.

StS Seibert: Nein. Dann sollten Sie auf jeden Fall die kundigen Worte der Ministerin verwenden.

Zusatz: Aber Ihre kundigen Worte doch auch!

StS Seibert: Ja, aber ich habe das vielleicht zu salopp paraphrasiert. Da würde ich der Kollegin - - -

Zusatzfrage: Gut. - Meine andere Frage - wer auch immer sie beantworten kann - ist folgende: Es gab eine Warnung an die internationalen Truppen. Das wurde inzwischen auch vonseiten des Iraks bestätigt.

In welcher Form ist die Bundeswehr und sind die deutschen Soldaten gewarnt worden?

Routsi: Wenn ich darf, würde ich das zusammenfassen und einfach ein aktuelles Lagebild zur Lage der Bundeswehr im Irak an Sie übermitteln, das die Antwort auf diese Fragen, denke ich, einschließt und vielleicht die eine oder andere Frage beantwortet, die noch im Raum stehen könnte.

Das Wichtigste ist, dass es den Frauen und Männern im Irak gut geht. Unsere Soldatinnen und Soldaten sind wohlbehalten. Wir haben ja bereits darüber informiert, dass die Anteile in Tadschi und in Bagdad herausverlegt wurden in Richtung Jordaniens und Kuwaits. Dies geschah aufgrund der Weisung des Kommandeurs der internationalen Koalition vor Ort und hat mitnichten - das kam in den Medien ein bisschen schief rüber, wenn ich das so sagen darf - etwas mit dem Beschluss des Parlamentes zu tun. Wir sind dem jetzt national nachgekommen und haben die Leute ausgeflogen. Sie sind jetzt, so möchte ich einmal sagen, griffbereit, falls es dazu kommen sollte, dass wir die Ausbildung wieder aufnehmen.

Wir sind derzeit auch in der Prüfung eines möglichen Teilrückzugs aus Erbil. Dort befinden sich ja weiterhin noch Soldaten im Land. Ich denke, Sie haben Verständnis dafür, dass ich hier keine weiteren Details dazu kommentieren will. Vielleicht aber so viel: In Erbil befinden sich ungefähr 50 Prozent des Personals, das ausbildet. Im Moment finden keine Ausbildungsgänge statt. Der Rest der Soldatinnen und Soldaten kümmert sich im Camp Stephan, für das Deutschland eine sogenannte "framework nation" ist, um die Aufrechterhaltung des Lagers. Wir haben dort auch die slowenischen Kameradinnen und Kameraden vor Ort, die uns angehängt sind.

Das ist der Kern der Überlegungen. Wir werden, sobald wir dabei vorangekommen sind, in bewährter Weise zunächst das Parlament und im Anschluss daran die Öffentlichkeit informieren.

Die Verteidigungsministerin war gestern in Seeon und hat sich eingelassen, auch heute Morgen im "Morgenmagazin". Sie hat bekräftigt, dass die Lage im Irak natürlich besorgniserregend ist und dass die Lage auch beruhigt werden muss. Sie hat auch bekräftigt, dass aus ihrer Sicht der Kampf gegen den IS weiter fortgesetzt werden müsse. Deutschland war in der Vergangenheit ein verlässlicher Partner. Wir bieten nach wie vor unsere Hilfe an, wenn die irakische Regierung es möchte und die Lage es zulässt.

Zum Thema der Warnung hatten wir eine gleichlautende Anfrage an unser Haus. Ich meine, wir hätten sie beantwortet. Ich wiederhole es an dieser Stelle dennoch gern. Wir haben eine Warnung bekommen. Auf die Art und Weise, wie wir gewarnt wurden, werde ich jetzt nicht eingehen - ich denke, dass kann man sich auch erklären -; denn ansonsten würden diese Warnwege unter Umständen obsolet. Von daher bitte ich um Verständnis dafür, dass ich zu operativen Details - und darum handelt es sich hier - keine Stellung nehmen werde.

Zusatzfrage: Ich muss trotzdem noch einmal nachfragen und Ihnen widersprechen. Wenn Sie sagen "aus Gründen der operativen Sicherheit keine Angabe zu der Warnung", dann muss ich daraus schließen, dass Sie keine Warnung aus dem Iran erhalten haben. Denn das wäre ja kein Grund, um aus Gründen der operativen Sicherheit dazu nichts zu sagen. Verstehe ich das richtig? Gab es keine Warnung aus dem Iran für Sie?

Routsi: Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass wir eine Warnung erhalten haben. Von wem und über welche Kanäle, das werde ich hier nicht diskutieren und auch nicht kommentieren.

Vielleicht noch einen abschließenden Satz: Die Lage im Irak bleibt volatil. Die Bundeswehr ist dort extrem wach. Wir sind mit unseren Verbündeten in ständigen Gesprächen. Vor allem werden wir auch unsere Verantwortung unseren Frauen und Männern gegenüber wahrnehmen. Sie haben gesehen, wie schnell es gehen kann, dass wir Leute zurückverlegen. Aber nach wie vor stehen wir als Partner zur Verfügung, wenn die Lage es zulässt.

Frage: Sind der Abzug und die Verlegung der deutschen Truppen tatsächlich nicht auf eine Entscheidung der Bundesregierung hin passiert, sondern auf Anweisung der Kommandantur der Anti-IS-Koalition?

Routsi: Das habe ich gerade zu erklären versucht. Vor einigen Tagen gab es eine Anweisung des Commanders Operation "Inherent Resolve". Diese Anweisung wird dann national umgesetzt. Das haben auch andere Nationen umgesetzt. Wir haben unsere Kräfte aus Tadschi und Bagdad abgezogen.

Zusatzfrage: Warum kommuniziert die Bundesregierung es bisher nicht so klar, dass das tatsächlich auf Anweisung entschieden wurde?

Routsi: Ich wüsste nicht, dass wir das nicht klar kommunizierten. Wir haben das Parlament entsprechend unterrichtet. Das tun wir auch nach wie vor.

Frage: Frau Routsi, Sie hatten eben erwähnt, dass jetzt auch darüber nachgedacht werde, noch weitere deutsche Soldaten aus Erbil abzuziehen. Wird überlegt, das gesamte deutsche Kontingent abzuziehen, oder auch wieder nur teilweise?

Würde das auch wiederum auf Weisung der Institution geschehen, die Sie eben genannt haben, oder kommt das von der deutschen Seite, die einfach Angst um die Sicherheit der Soldaten dort hat?

Routsi: Vielleicht ist es hilfreich, wenn ich noch einmal kurz auf die Anweisung des Commanders Operation "Inherent Resolve" - diesen Begriff suchten Sie eben - eingehe. Es wurde sinngemäß übermittelt, missionsunkritisches Personal aufgrund der Sicherheitslage, wo möglich, zu verlegen. Dem sind wir nachgekommen.

Die Frage zu den anderen Anteilen, nach denen Sie gefragt haben, hatte ich eigentlich schon beantwortet. Das tue ich aber gern noch einmal. Zum einen sind es Prüfungen. Von daher werde ich Ihnen jetzt nichts bestätigen. Aber es gibt dort Anteile, die ausbilden - im Moment findet keine Ausbildung statt -, und andere Anteile, auf die sich auch andere Nationen - Stichwort Slowenien - abstützen. Dort ist die Situation eine andere, als sie es in Tadschi oder in Bagdad war. In Tadschi waren wir beispielsweise an eine andere Nation angelehnt, insbesondere an die USA. Das ist in Erbil anders. Entsprechend werden die Prüfungen passieren.

Man darf aus meiner Sicht auch einfach nicht vergessen, dass insgesamt eine sehr schnelle Lageveränderung während der vergangenen Stunden eingetreten ist. Sie können sich darauf verlassen, dass wir das Parlament und im Anschluss daran auch die Öffentlichkeit schnellstmöglich informieren.

Zusatzfrage: Meinen Sie mit der schnellen Lageveränderung, die Sie zuletzt ansprachen, einfach auch die Angriffe, die es auf die US-Basen in Erbil gegeben hat? Ist das auch ein Hintergrund, vor dem man jetzt überlegt, auch aus Erbil deutsche Soldaten abzuziehen?

Routsi: Es ist die generelle Bedrohungslage. Sie steht ja nicht erst seit gestern oder vorgestern im Raum, sondern - das hat auch der Generalinspekteur gestern Abend noch einmal bekräftigt und im "heute journal" kundgetan - schon seit Dezember gibt es ein vermehrtes Aufkommen an Anschlägen. Das resultiert am Ende daraus. Das werden wir gemeinsam mit unsere Verbündeten bewerten, und daraus werden wir unsere Schlüsse ziehen.

Breul: Ich möchte vielleicht noch einen Satz dazu sagen. Jeder von uns hat hier ja sein eigenes Fachvokabular, und ich habe ein bisschen das Gefühl, dass wir damit manchmal unterschiedliche Dinge meinen, wodurch dann Missverständnisse auch in der Berichterstattung entstehen.

Wir reden im Moment nicht über eine politische Entscheidung nach dem Motto: "Deutschland zieht seine Unterstützung für den Irak zurück", sondern wir reden über operative Maßnahmen zum Schutz der Soldaten in engster Abstimmung mit unseren Verbündeten. Die Gespräche mit dem Ziel einer Entscheidung über die Zukunft unserer Mission und darüber, wie unsere weitere Unterstützung für den Irak und wie die Zusammenarbeit mit dem Irak in Zukunft aussehen wird, beginnen jetzt erst. Wir führen sie mit der Regierung. Da gibt es keine Ergebnisse. Was wir im Moment sehen, das operative Geschäft, ist - ich wiederhole es - keine politische Vorwegnahme der zukünftigen Zusammenarbeit mit dem Irak.

Frage: Im Zusammenhang mit dem Flugzeugabsturz wüsste ich gern von Herrn Seibert oder vom BMVI, ob es denn Pläne der Bundesregierung gibt, deutschen Fluggesellschaften den Überflug über das betreffende Gebiet Iran/Irak zu untersagen.

Buser: Dazu kann ich gern beginnen. Vielleicht erst einmal generell: Die Sicherheit in der zivilen Luftfahrt hat für uns die allerhöchste Priorität. Wir beobachten die Sicherheitslage intensiv und stehen auch mit dem Auswärtigen Amt in engem Austausch. Wir informieren auch (akustisch unverständlich) generell zum Vorgehen. Grundsätzlich steht den Staaten der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO das Instrument der sogenannten NOTAM, Notice to Airmen, zur Verfügung. Das sind Anordnungen und Informationen über temporäre oder auch permanente Änderungen der Aeronautical Information Publication, die für einen geordneten, sicheren und flüssigen Luftverkehr wichtig sind. Diese werden von der Deutschen Flugsicherung auch veröffentlicht. Das nationale NOTAM-Office der DFS stellt den Nutzern diese aeronautischen Daten zur Verfügung, also den Fluggesellschaften und Piloten.

Gegenwärtig liegt für die Fluginformationsregion Bagdad, also Irak, eine Empfehlung per NOTAM vom 6. Januar, die im Rahmen des Monitorings durch das Luftfahrt-Bundesamt auf die näher bestimmten Gefahrengebiete hinweist, auch schon vor. Das Luftfahrt-Bundesamt nimmt derzeit auch eine umfassende Bewertung der Lage vor.

Für die Fluginformationsregionen Bagdad und Teheran hat das Luftfahrt-Bundesamt heute auch eine Information an Luftfahrtunternehmen, ein sogenanntes Information Sharing Document versandt. In diesem Dokument heißt es auch, dass das Luftfahrtbundesamt derzeit eine umfassende Bewertung der Lage vornehme. Als Ergebnis davon wird entweder das bestehende NOTAM angepasst werden oder ein weiteres Information Sharing Document veröffentlicht werden.

(Zuruf: Alles klar!)

Zusatzfrage: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann kann man also zusammenfassend sagen: Darüber wird noch beraten. - Richtig?

Buser: Genau. Man muss es sich ja anschauen. Die Airlines sind immer sehr eng mit eingebunden. Die Deutsche Lufthansa hat ja von sich aus bekanntgegeben, dass sie das im Blick hat und Verbindungen da momentan nicht führt.

Für uns kann man nur sagen: Wir beobachten das Ganze natürlich auch, stehen natürlich auch mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung und geben natürlich auch Sicherheitsempfehlungen dazu vor.

Zusatzfrage: Könnten Sie es nachreichen, wenn eine Entscheidung gefallen ist?

Buser: Ja, das kann ich gern tun.

Frage: Der UN-Sicherheitsrat hat dem Außenminister des Irans die Einreise verweigert. Wie beurteilt die Bundesregierung, die ja doch erklärterweise alle Seiten gern wieder an den Tisch bekommen will, dieses Vorgehen im Konkreten und auch allgemein vor dem Hintergrund, dass die Wirtsländer den UN-Nationen ja freie Einreise genehmigen müssen. Die Frage geht an Herrn Seibert.

Breul: Dazu kann ich gern etwas sagen. Ich meine, in Ihrer Frage hatten Sie sich versprochen. Es war nicht der UN-Sicherheitsrat, sondern nach Angaben des iranischen Außenministers haben die US-Behörden ihm bisher das notwendige Einreisevisum verweigert.

Für uns ist klar: Gerade in Zeiten erhöhter internationaler Spannung müssen die Vereinten Nationen als Ort für Gespräche und Verhandlungen für alle Mitgliedsstaaten zugänglich sein. Das gehört zu den grundlegenden Funktionsprinzipien der VN, für deren Wahrung wir uns gemeinsam mit unseren EU-Partnern einsetzen.

Fragen der Visumserteilung für den Zugang zum UN-Sitz New York sind in dem Sitzstaatabkommen von 1947 zwischen den Vereinten Nationen und den Vereinigten Staaten geregelt. Das Sitzstaatabkommen legt den ungehinderten Zugang zum VN-Hauptquartier in New York für ausländische Regierungsangehörige fest. Das gilt - so ist es im Sitzstaatabkommen ausdrücklich geregelt - unabhängig von den jeweiligen bilateralen Beziehungen.

Fragen der Umsetzung dieses Abkommens werden in einem entsprechenden zuständigen Gremium der VN-Generalversammlung, dem Host Country Committee, besprochen. Wir sind derzeit nicht in diesem Ausschuss vertreten, aber einige unserer EU-Partner sind dort vertreten. Grundsätzlich ist die Durchsetzung des Abkommens eine Aufgabe für den VN-Generalsekretär. Er trägt diese Angelegenheiten dem Sitzstaatausschuss vor, und der wiederum berichtet an die VN-Generalversammlung.

Ich hole ein bisschen aus, um Ihnen das Prozedere darum herum zu erklären. Die VN sind da jetzt also diejenigen, die diese Sache weiter aufzunehmen haben. Unsere Position habe ich vorhin erläutert.

Zusatzfrage: Haben Sie denn mit Ihrem Vertreter im Sicherheitsrat irgendetwas in der UN unternommen, sei es, dass Sie über europäische Vertreter versuchen, den Ausschuss damit zu befassen, sei es, dass Sie gegenüber den USA über dieses Vorgehen protestieren, sei es, dass Sie den Generalsekretär bitten, für Klarstellung oder Klarheit zu sorgen? Oder nehmen Sie das als Bundesregierung hin?

Breul: Nein. Ich habe gerade versucht, das zu sagen: Es ist jetzt zunächst einmal Aufgabe für den VN-Generalsekretär, dafür zu sorgen, dass das Sitzstaatabkommen umgesetzt wird, und das wird er auch tun; das hat er in der Vergangenheit auch immer getan. Er wird das jetzt also aufnehmen. Sie müssten natürlich bei der UN nachfragen, wenn Sie wissen wollen, wie genau und wann genau er das tun wird. Jedenfalls ist unsere Auffassung: Das ist jetzt seine Aufgabe, und wir sind uns sicher, er wird das auch tun.

Wir haben bisher keine Kenntnis darüber, dass eine Sondersitzung des Sitzstaatausschusses beantragt worden wäre. Die nächste reguläre Sitzung findet am 17. Januar, also in der nächsten Woche, statt.

Frage: Herr Seibert, hat die Kanzlerin in den letzten Tagen mit Herrn Trump telefoniert beziehungsweise sich um ein Telefonat bemüht, um deeskalierend bei amerikanischer Seite zu wirken?

StS Seibert: Die Kanzlerin hat gestern Abend mit dem amerikanischen Präsidenten telefoniert, worüber wir auch eine Pressemitteilung gemacht haben.

Zusatzfrage: Das habe ich nicht gesehen. - Herr Breul, könnten Sie uns zu Ramstein noch einmal erklären, wie die Bundesregierung konkret am Fall Soleimani die Völkerrechtsproblematik überprüft, wenn US-Drohnen via Ramstein den Menschen dort ermordet haben?

Breul: Das kann ich gerne - heute habe ich für Sie den Drohnenzettel dabei. Ich glaube, die größten Teile davon kennen Sie, da sich an unserer Position da auch nichts geändert hat.

Wir sind in einem regelmäßigen vertrauensvollen Austausch zur Rolle des Luftwaffenstützpunkts Ramstein im internationalen US-Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge. Ich erwähnte es bereits am Montag: Die USA sind verpflichtet, auf ihren Stützpunkten in Deutschland deutsches Recht und Völkerrecht einzuhalten, und sie haben dies auch wiederholt zugesichert. Die US-Regierung versichert weiterhin, dass unbemannte Flugzeuge von Ramstein aus weder gestartet noch gesteuert werden.

Frage: Herr Breul, es gibt Medienberichte darüber, dass für das Treffen am Freitag der iranische Außenminister Mohammed Dschawad Sarif nach Brüssel eingeladen worden sei. Bestätigen Sie diese Einladung?

Breul: Darüber ist mir nichts bekannt. Wie Sie wissen, werden die Sitzungen der EU-Außenminister vom Hohen Vertreter, Herrn Borrell, geleitet. Ich würde Sie daher bitten, die Frage an ihn zu richten. Ich habe darüber aber keine Informationen, nein.

Frage: Noch einmal zu Ihren Ausführungen zu Erbil: Sie hatten anfangs in Ihrem Statement gesagt, derzeit werde ein Teilabzug geprüft. Kann ich daraus schließen, dass ein Komplettabzug gar nicht geprüft wird?

Routsi: Das können Sie daraus nicht schließen, weil wir nicht vorhersehen können, wie sich die Lage entwickelt. Sie können meine Worte so stehenlassen, wie sie stehen, nämlich dass der Teilabzug geprüft wird.

Zusatzfrage: Das heißt, eigentlich wird ein Teil- oder Komplettabzug geprüft?

Routsi: Im Moment ist es so, dass ein Teilabzug geprüft wird.

Frage: An das Auswärtige Amt, das BMZ oder wen auch immer: Gibt es einen Überblick über die zivilen Mitarbeiter im Irak, insbesondere vielleicht auch in der Kurdenregion - über die Mitarbeiter von NGOs, GOs und ähnlichem, also allem, was unter "nichtmilitärische Unterstützung" fällt? Was ist die Planung oder Prüfung für diese Personen, auch vor dem Hintergrund, dass Sie ja heute die Reisewarnung für den Irak verändert haben?

Breul: Ich kann Sie darüber informieren, dass sich nach unserem Kenntnisstand bis zu 430 Deutsche im Irak aufhalten. Davon entfallen ca. 180 in die Region Bagdad und 250 in den Geschäftsbezirk unseres Generalkonsulats in Erbil. Ich möchte einschränkend hinzufügen, dass das die in der Krisenliste registrierten Personen sind. Wir können nicht verlässlich sagen, ob die sich alle im Irak befinden, und können auch nicht ausschließen, dass sich einzelne Deutsche ohne Registrierung in der Krisenvorsorgeliste im Irak aufhalten. Zu diesen Personen stehen wir im laufenden Kontakt. Es handelt sich dabei - es sei denn, es entzieht sich unserer Kenntnis - nicht um touristischen Reiseverkehr, sondern um Leute, die sich entweder für die Privatwirtschaft oder für den öffentlichen Dienst im weitesten Sinne mit Mittlern im Irak aufhalten. Zu diesem Personenkreis pflegen wir, wie gesagt, einen laufenden Kontakt, und wir planen, wie wir mit dieser Krisensituation umgehen können.

Zusatz: Herr Breul, jetzt haben Sie die Frage der vergangenen Woche beantwortet, ich habe aber heute eine neue Frage gestellt, nämlich die Frage nach Deutschen, die zivil - für NGOs, GOs oder vielleicht auch im Auftrag von Institutionen der Bundesrepublik Deutschland - dort tätig sind.

Breul: Genau. Das ist die Zahl, die ich Ihnen gerade genannt habe.

Zusatz: Aber Sie haben doch gerade gesagt, das seien auch Geschäftsleute oder so?

Breul: Genau.

Zusatz: Ich wusste nicht, dass Geschäftsleute im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland tätig sind. Das war jetzt ja Ihre Aussage.

Breul: Nein, dann habe ich Ihre Frage missverstanden. Sie möchten gerne wissen, wie viele von den 430 im staatlichen Auftrag im Lande sind?

Zusatz: Ich möchte gerne wissen: Was machen Sie, die BMZ oder andere mit den Leuten, die Sie dahin geschickt haben und für die Sie eine Fürsorgeverpflichtung haben?

Breul: Grundsätzlich gilt für die Bundesregierung, dass sie eine Fürsorgepflicht für alle Deutschen hat. In so einer Kriseninformation informieren wir alle Deutschen, die sich dort im Land aufhalten, darüber, wie es aussieht und was wir von der Sicherheitslage halten. Von daher möchte ich da nicht so differenzieren, wie Sie das tun.

Ich kann versuchen, Ihnen die Zahl nachzureichen, wie viele von den 430 im öffentlichen Auftrag im Land sind. Es gibt eine niedrige zweistellige Zahl von NGOs. Wie ich hier gerade schon gesagt habe: Wenn ich weitere Zahlen bekomme, dann reiche ich die Ihnen gerne nach.

Zusatz: Entschuldigung, aber meine Frage war eine andere.

Vorsitzende Buschow: Ja, aber wollen wir vielleicht dem BMZ erst einmal die Chance geben, zu ergänzen? Vielleicht weiß das BMZ ja etwas - es hat sich nämlich umgesetzt.

Rock: Ich kann das vielleicht noch ein bisschen spezifizieren oder ergänzen. Über die deutsche Entwicklungszusammenarbeit halten sich aktuell knapp 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit deutscher Staatsangehörigkeit im Irak auf. Diese befinden sich in der Region Kurdistan. Die Sicherheitslage und die Voraussetzungen für den Aufenthalt der Kolleginnen und Kollegen dort werden natürlich laufend überprüft und angepasst.

Zusatzfrage: An das Verkehrsministerium: Es gab nach dem Flugzeugunglück erste Meldungen aus dem Iran, dass der Iran nicht bereit sei, mit den US-Behörden, die als Vertreter des Herstellerlandes zuständig sind, zusammenzuarbeiten. Gibt es eventuell Fragen an europäische Behörden? Insbesondere wäre die Frage an Sie, ob man beziehungsweise ob die BFU in diesem Fall tätig wird.

Buser: Das BFU ist bislang nicht involviert und auch nicht kontaktiert worden.

Zusatzfrage: Auch nicht angefragt?

Buser: Genau.

Frage: Vermutlich an das Auswärtige Amt: Der iranische Raketenangriff auf Erbil wurde vonseiten der iranischen Regierung als die angemessene und dann auch abgeschlossene Reaktion auf die Drohnentötung bezeichnet. In den USA wird das zum Teil als eine lediglich gesichtswahrende Antwort angesehen, die von daher Chance zur Deeskalation bietet. Teilt die Bundesregierung diese Auffassung, dass es sich um eine eher gesichtswahrende Aktion handelte, bei der offenbar niemand getötet wurde, und dass darin eine Chance für Deeskalation oder für die Verhinderung weiterer Eskalation liegt?

StS Seibert: Wenn ich dazu auch etwas sagen darf: Ich will mich diesen Interpretationen jetzt nicht anschließen, aber ich will für die Bundesregierung sagen - was auch die Verteidigungsministerin und auch der Außenminister heute schon klar gesagt haben -, dass wir diese Raketenangriffe auf US-Stützpunkte im Irak auf das Schärfste verurteilen und hier in engster Bündnissolidarität mit unseren Verbündeten stehen. Gleichzeitig nehmen wir zur Kenntnis, dass es bisher keine Meldungen über Todesopfer gibt. Wir können ja auch glücklicherweise bestätigen, dass keine Bundeswehrangehörigen bei dem Angriff bei Erbil verletzt wurden.

Jetzt kommt es darauf an, dass sich alle beteiligten Parteien in Zurückhaltung üben und dass man umschaltet aus der Logik der Eskalation in eine Logik des Dialogs, der Gespräche.

Zusatzfrage: Möchte Herr Breul dazu noch etwas sagen?

Breul: Ich schließe mich dem vollumfänglich an. Der Außenminister hat sich heute Morgen auch geäußert. Das Gebot der Stunde ist die Deeskalation. Ob ein Angriff auf irakische Militärstützpunkte, wo sich auch Koalitionspartner aufhalten, so etwas ist, überlasse ich der freien Interpretation.

Zusatzfrage: War die Linie, die Sie eben skizziert haben, Herr Seibert, auch Inhalt oder Tenor des Gespräches der Kanzlerin mit dem US-Präsidenten, von dem ja am amerikanischen Vormittag eine Erklärung erwartet wird?

StS Seibert: Zunächst einmal hat die Kanzlerin mit dem amerikanischen Präsidenten gestern Abend telefoniert; das heißt, das war vor den Raketenangriffen, die vom Iran ausgingen. Wir haben eine kurze Pressemitteilung gemacht und haben darüber informiert, dass die angespannte Lage im Hinblick auf Iran und Irak natürlich ein Schwerpunkt dieses Gesprächs war, dass das Gespräch sich aber auch um die aktuelle Situation in Libyen und die politischen Bemühungen, den dortigen Konflikt zu lösen, gedreht hat. Mehr möchte ich Ihnen jetzt zu diesem Telefonat nicht sagen.

Ich würde gerne eines noch hinzufügen: Die Bundesregierung verurteilt auch die jüngsten und aus unserer Sicht völlig inakzeptablen Äußerungen beziehungsweise Drohungen des Iran mit Blick auf die Vernichtung des Staates Israel.

Frage: Herr Seibert, Sie kündigen Reisen oder Treffen ja immer erst freitags an, ich möchte aber trotzdem fragen: Ist ausgeschlossen, dass die Kanzlerin nach dem Besuch in Moskau am Samstag eventuell doch ein Treffen mit amerikanischer Seite, mit Herrn Trump plant, oder könnte es vielleicht auch ein Treffen von Herrn Maas - das ginge ans Außenministerium - mit Herrn Pompeo geben? Wenn man sich an die Friedensinitiative der Kanzlerin im Ukraine-Konflikt erinnert: Da hat sie ja eine Tour durch die halbe Welt gemacht, um das zu befrieden. Ist ausgeschlossen, dass das zeitnah auch mit der amerikanischen Seite passiert?

Dann habe ich noch eine zweite Frage zu dem Flugzeugabsturz: Haben Sie von unabhängiger Seite Informationen darüber, dass auszuschließen ist, dass dieses Flugzeug infolge des Raketenbeschusses abgestürzt ist?

StS Seibert: Dann fange ich einmal mit der zweiten Frage an: Die Bundesregierung hat aktuell keine eigenen Erkenntnisse über die Absturzursache, und Spekulationen verbieten sich in so einer Situation. Wir schließen uns der Aufforderung des ukrainischen Präsidenten Selensky an, zunächst einmal eine genaue Untersuchung durch die iranischen Stellen abzuwarten; denn wir gehen davon aus, dass auch der Iran größtes Interesse daran hat, die Ursache dieses Absturzes so rasch wie möglich vollumfänglich zu ermitteln.

Zu Ihrer ersten Frage: Ich möchte bei der sehr sinnvollen Übung bleiben, dass wir am Freitag die Termine ankündigen, aber ich kann Ihnen schon jetzt sagen, dass ich für Ihnen den Tag nach dem Treffen in Russland mit dem russischen Präsidenten heute hier nichts anzukündigen habe.

Zusatzfrage: Ich meine auch gar nicht direkt am Sonntag, aber vielleicht zeitnah?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat gestern mit dem amerikanischen Präsidenten telefoniert. Auch der Außenminister, auch die Verteidigungsministerin sind mit ihren Amtskollegen in engem und stetigem Kontakt. Ansonsten bleibt es dabei: Termine werden dann bekanntgegeben, wenn sie bekanntgegeben werden können.

Zusatzfrage: Würde die Bundesregierung es denn für sinnvoll und notwendig erachten, dass es nach einem Kontakt mit der russischen Seite über diese Krisenlage auch einen Kontakt auf derart hoher Ebene mit der amerikanischen Seite, mit dem Verbündeten gäbe?

Außerdem stellt sich noch die Frage nach dem Bündnisfall, was jetzt ja immer wieder ein Thema war: Sollten die Amerikaner, falls es zu einer Eskalation käme, Artikel 5 ziehen? Wie stehen Sie aktuell dazu?

StS Seibert: Aktuell ist das eine hypothetische Frage. Ich glaube, dass wir uns hier mit den Fragen beschäftigen sollten, die sich jetzt stellen, und nicht mit hypothetischen.

Zu Ihrer ersten Frage: Sinnvoll und notwendig ist, dass wir mit den Amerikanern, unserem engsten Verbündeten, in regelmäßigem und stetigem Kontakt stehen, gerade in diesen Zeiten. Mehr habe ich Ihnen nicht zu sagen, und ich habe auch keine weiteren Termine anzukündigen.

Frage: An das Auswärtige Amt: Haben Sie Erkenntnisse über deutsche Opfer bei dem Flugzeugabsturz im Iran? Nach ukrainischen Angaben gibt es drei deutsche Todesopfer. Können Sie dazu etwas sagen?

Noch einmal an das Verteidigungsministerium wegen Erbil: Welche Bedeutung hat denn aus Sicht des Ministeriums die Zusammenarbeit mit den Kurden für den Kampf gegen den IS?

Breul: Ich kann dazu gerne etwas sagen. Wir stehen nicht zuletzt über unsere Botschaft in Teheran mit allen zuständigen Behörden im Kontakt, um genau diese Frage - die Frage nach deutschen Opfern - zu klären. Im Moment liegen uns noch keine genauen, bestätigten Informationen zu den Todesopfern vor.

Wenn Sie möchten, kann ich "unter drei" noch ein Element ergänzen.

Vorsitzende Buschow: Dann gehen wir "unter drei".

(Es folgt ein Teil "unter drei")

Vorsitzende Buschow: Dann gehen wir zurück in den Modus "unter eins".

Frage: Herr Breul, vielleicht lösen Sie sich einmal von Ihrem Ramstein-Zettel, denn Sie haben vorhin wieder Fragen beantwortet, die gar nicht gestellt wurden. Ich wollte etwas zur deutschen Rolle wissen. Sie sagen hier, dass die Amis Ihnen zugesichert haben, dass sie sich ans Völkerrecht halten. Sie sind aber dafür verantwortlich zu checken, ob das tatsächlich so ist, und ich habe am Beispiel der Hinrichtung von Herrn Soleimani gefragt, was Sie tun und wie Sie das überprüfen. Die Bundesregierung ist dazu verpflichtet, es ist völkerrechtlich klar. Der Wissenschaftliche Dienst hat auch gesagt:

"Die völkerrechtswidrige 'Exekution' eines Terrorverdächtigen durch Kampfdrohnen außerhalb eines bewaffneten Konflikts kann daher, wenn die Bundesregierung davon weiß und nicht dagegen protestiert, eine Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt darstellen."

Also: Wie haben Sie protestiert und wie überprüfen Sie die Völkerrechtswidrigkeit?

Breul: Wir kommen unseren rechtlichen Verpflichtungen selbstverständlich nach. Ich habe schon gesagt: Das ist ein laufender Dialog, den wir mit den Amerikanern führen, ein vertrauensvoller Dialog. Ich habe Ihnen auch gesagt, was die US-Seite uns gesagt hat, und wir haben auch keinen Zweifel daran, dass diese Angaben stimmen.

Ich möchte auch noch einmal sagen, weil in Ihrer Frage ja schon wieder einige Punkte enthalten sind, denen ich, glaube ich, schon am Montag widersprochen hatte - wahrscheinlich auch schon viele Male vorher -, dass die US-Regierung mehrere Relaisstationen hat. Es ist richtig: Einige dieser Kommunikationen mit unbemannten Luftfahrzeugen laufen über Ramstein, aber längst nicht alle; das ist eine von mehreren Relaisstationen.

Wie Sie auch wissen - Sie spielten darauf an -, gibt es ein Gerichtsverfahren zu Ramstein und zu dieser Frage der Drohnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung hat sich entschieden, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Es ist also ein laufender Prozess, und dazu, wie Sie wissen, äußern wir uns an dieser Stelle nicht.

Frage: Ist beabsichtigt oder erwünscht, die deutschen Behörden oder Experten an der Aufklärung der Ursachen des Flugzeugabsturzes zu beteiligen?

Vorsitzende Buschow: An wen richtet sich die Frage?

Zusatz: Wer sich angesprochen fühlt!

StS Seibert: Ich habe ja zu der Frage der jetzt natürlich dringend notwendigen Untersuchungen und Ermittlungen schon etwas gesagt. Staatspräsident Selensky hat sich dazu geäußert. Wir sehen jetzt erst einmal die Zuständigkeit und Verantwortung der zuständigen Stellen im Iran. Deutsche Experten stehen bereit, bei dieser Aufgabe zu helfen, wenn das gewünscht ist.

Frage: Herr Seibert, zur Reise der Kanzlerin am Samstag nach Moskau: Können wir davon ausgehen, dass die Kanzlerin allein mit der Botschaft oder dem Wunsch nach Deeskalation, den Sie ja eben auch noch einmal ausgedrückt haben, dorthin fahren wird, oder hat sie einen konkreten Plan in der Tasche?

StS Seibert: Ich möchte noch einmal ganz klar sagen, weil ich dieses Missverständnis jetzt gelegentlich höre: Der Plan hinsichtlich dieser Reise ist nicht nach der militärischen Aktion gegen General Soleimani geschmiedet worden, sondern der Plan hinsichtlich dieser Reise und die Verabredung zu diesem Gespräch in Moskau reichen bis in die Zeit vor Weihnachten. Wir haben diese Reise am Montag bekannt gegeben, weil wir die Dinge dann bekannt geben, wenn alle Pläne finalisiert sind.

Das heißt, diese Reise hat viele Gründe und viele Ziele. Es geht dabei um internationale Fragen, die Deutschland und Russland beschäftigen. Dabei geht es um die Frage, wie wir in Libyen von der militärischen Situation zu einem neuen politischen Prozess kommen. Deutschland engagiert sich sehr stark im sogenannten Berliner Prozess. Dabei geht es natürlich um die Weiterentwicklung der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen in der Ostukraine. Außerdem wird es nun natürlich auch unter dem Eindruck dessen, was am 3. Januar geschehen ist, um die Lage im Irak und den Konflikt und die Spannungen zwischen den USA und Russland gehen. Aber das war nicht der Grund der Reise oder der Anlass für die Reise.

Die Bundeskanzlerin wird dort die Haltung der Bundesregierung zu dem Thema, nach dem Sie fragen, genauso vertreten, wie wir es gegenüber unseren europäischen Partnern und wie wir es im Gespräch mit den Amerikanern tun.

Zusatzfrage: Hat denn aufgrund der aktuellen Ereignisse, die sich ja bis Samstag auch noch einmal weiter verschärfen können, jetzt nicht doch das Thema Iran/Irak Priorität in diesem Gespräch, oder würden Sie sagen, dass diese drei Themen, die Sie jetzt genannt haben, alle mehr oder weniger gleichwertig behandelt werden werden?

StS Seibert: Es wird nach den Gesprächen der Bundeskanzlerin und des Außenministers, der ja auch mitreisen wird, mit dem russischen Präsidenten eine Pressekonferenz im Kreml geben, und dann wird man erfragen können, was die Themen gewesen sind.

Frage: Es hat, Herr Alter, wenn ich es richtig verglichen habe, noch einmal eine Zunahme der europäischen Zuwanderung im vorletzten Jahr gegeben. Haben Sie eine Erklärung dafür?

Die andere Frage an das Bildungsministerium: Frau Karliczek hat gesagt, es seien weitere Anstrengungen nötig, um die Attraktivität Deutschlands für Studierende weiter zu erhöhen. Können Sie das konkretisieren?

Alter: Ich muss jetzt noch einmal nachfragen. Was ist jetzt die konkrete Frage an mich?

Zusatz: Eine Erklärung für die Zunahme europäischer Migration.

Alter: Es gibt natürlich viele Motivationslagen, die dazu führen können, dass Menschen aus europäischen Mitgliedstaaten nach Deutschland fliehen oder einwandern. Wir haben in dem Migrationsbericht als Kernbotschaft ausgemacht, dass Deutschland nach wie vor ein attraktives Ziel für europäische Staatsangehörige ist, um hier einer Beschäftigung oder einer Bildungsform nachzugehen, also hier zu studieren.

Abt: Was den Teil der Bildungsmobilität, wie ich es einmal nenne, angeht, ist es so, dass sich die Bundesministerin darüber freut, dass zunehmend internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland tätig sind. Das heißt, dass wir einen attraktiven Forschungs- und Innovationsstandort haben. Das ist wichtig, auch für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Das ist eben ein Ergebnis, das aus dem Migrationsbericht auch hervorgeht, den das Bundesinnenministerium vorgelegt hat.

Gleichzeitig studieren so viele Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland wie nie zuvor in Deutschland. Auch das ist ein positiver Befund; denn wer hier in Deutschland - das ist ja zunehmend auch der Fall - seinen Abschluss macht, der kann auch hierbleiben und damit auch unsere Fachkräftebasis verstärken. Die Bundesregierung hat ja auch ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg gebracht, und hierdurch wird die Fachkräftebasis eben weiter erhöht werden - durch Zugänge von Menschen aus dem Ausland, die hier einen Abschluss machen und dann im Zweifelsfall auch hierbleiben, weil sie die Sprache erlernt haben.

Zusatz: Die Frage betraf die weiteren Anstrengungen. Das klang ja eher nach "Wir müssen nachlegen".

Abt: Nun, die Anstrengungen werden natürlich verstärkt. Sie erinnern sich, dass wir letztes Jahr die Wissenschaftspakte auf den Weg gebracht haben. Damit haben Bund und Länder gemeinsam Planungssicherheit insbesondere auch für den Hochschulbereich und für Wissenschaft und Forschung geschaffen. Sie erinnern sich: Das sind 160 Milliarden Euro für zehn Jahre gewesen, die wir da auf den Weg gebracht haben, und das ist ein erster starker Schritt gewesen. Weitere werden folgen.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMI. Sie sprechen nun in der Statistik bei der Gesamtzahl der Asylanträge von "grenzüberschreitenden Asylerstanträgen". Vorher hatten Sie das "Asylerstanträge" genannt. Wenn ich es richtig verstanden habe, sind damit Asylanträge für in Deutschland geborene Kinder nicht mehr darin enthalten. Warum machen Sie jetzt diesen methodischen Unterschied? Verzerrt das nicht auch das Vergleichsbild zu den Vorjahren?

Alter: Zunächst einmal müssen wir etwas unterscheiden. Jetzt geht es bei Ihrer Frage nicht mehr um den Migrationsbericht 2018, sondern um die Asylstatistik für das Jahr 2019. Das ist noch einmal ein gesondertes statistisches Werk, das wir aber heute auch in diesem Zusammenhang veröffentlicht haben.

Sie haben es zutreffend dargestellt: Die statistische Abbildung in den Pressemitteilungen zur Asylzuwanderung ändert sich im Januar dieses Jahres im Vergleich zu den Vorjahren, und zwar mit dem Ziel, dass wir die grenzüberschreitende Zuwanderung aus Asylgründen noch deutlicher herausstellen können. Es ist nämlich so, dass die Asylverfahren zum Teil auch mehrere Jahre dauern und man sich die Frage stellen muss, wenn man die Kinder mit einem Alter von unter einem Jahr statistisch berücksichtigt, warum eigentlich nicht Kinder, die zwei oder drei Jahre alt sind und immer noch das Verfahren durchlaufen, berücksichtigt werden. Insofern ist das eine Maßnahme der statistischen Bereinigung, die aber sozusagen nicht dazu führt, dass sich das Bild insgesamt verändert; denn die Gesamtzahl und auch die Teilsummen der verschiedenen Zahlen sind ja in der Pressemitteilung unter II abgebildet. Das ist im Grunde eine andere Gewichtung, um sichtbar zu machen, wie viel grenzüberschreitende Erstzuwanderung es tatsächlich in Deutschland gibt.

Frage: Herr Seibert hatte gesagt, die Asylantragstellerzahlen lägen jetzt unter dem Niveau von 2014. Der Zuzug von Schutzbedürftigen sei gut bewältigt worden. Das heißt ja mit anderen Worten "Wir schaffen das" oder "Wir haben das geschafft".

Frage an das BMI: Sieht das auch der Bundesinnenminister inzwischen so? Waren seine Warnungen vor einer heillosen Überforderung der Bundesrepublik im Rückblick dann doch übertrieben? Wenn nicht, wie erklärt er sich, dass die Zahlen ja jetzt doch eine ganz andere Sprache als vor einigen Jahren sprechen? Die Gesetze, die Herr Seehofer auf den Weg gebracht hat, können da ja eigentlich noch nicht gegriffen haben.

Alter: Ich weiß nicht, wer beginnt. Ich kann gerne mit Ihrer zweiten Frage beginnen. Zunächst einmal ist festzustellen, wenn man sich die statistische Entwicklung anschaut, dass es seit 2015 einen kontinuierlichen und ziemlich deutlichen Rückgang der Asylzuwanderung nach Deutschland gibt. Das hat viele Ursachen, aber passierte auch nicht durch Zufall, sondern seit 2015 sind natürlich zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden, um das Migrationsgeschehen zu ordnen und zu steuern. Nicht zuletzt hat der Bundesinnenminister kurz nach seinem Amtsantritt mit dem Masterplan Migration ein umfassendes Konzept vorgelegt, aus dem sich eine Vielzahl von Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen ergibt, von denen die Masse umgesetzt ist und aus denen auch gesetzliche Regelungen resultierten.

Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass Gesetze, die insbesondere erst vor sechs Monaten in Kraft getreten sind - etwa das Geordnete-Rückkehr-Gesetz - , noch nicht im vollen Umfang wirken können. Das ist ja aber im Grunde genommen kein Argument dafür, dass uns zu der These brächte, dass alle anderen Maßnahmen nicht wirkten. Insofern gehen wir davon aus, dass die Maßnahmen in ihrer Gänze dazu beitragen, dass die Zuwanderung geordnet gesteuert und letztlich auch reduziert wird. Das lässt sich statistisch beobachten.

Zusatzfrage: War die Befürchtung im Rückblick trotzdem übertrieben?

Alter: Sie alle erinnern sich noch an die Situation, die wir 2015 hatten. Insofern können Sie sich die Frage auch selbst beantworten. Sie müssen sich nur in das Jahr 2015 zurückversetzen.

Zusatz: Nein, ich möchte jetzt eigentlich nicht selbst antworten. Ich würde Sie doch bitten, das zu beantworten.

Alter: Ich spreche für den Bundesinnenminister, und der Bundesinnenminister ist seit 2017 im Amt. In der Zeit davor war ein anderer Bundesinnenminister im Amt.

Frage: Herr Alter, am Anfang hieß es, der Zuwanderungssaldo sei eben, dass mehr weggegangen seien, als hinzugekommen seien. Jetzt weiß ich nicht, ob man das einen positiven oder einen negativen Saldo nennt. Gibt es unter denen, die gegangen sind, auch Gruppen, hinsichtlich der das Bundesinnenministerium bedauert, dass Menschen dieser Gruppen gegangen sind, oder sind Sie insgesamt nur froh darüber, dass dieser Saldo so ausfällt, wie er ausfällt?

Alter: Zunächst einmal: Wir springen jetzt wieder in den Migrationsbericht 2018 zurück. Das muss man jetzt ein bisschen sortieren.

In der Tat ist es so, dass wir mit 400 000 Personen den niedrigsten Wanderungssaldo seit 2013 hatten. Aber es ist eben so, dass die Zahlen so sind: 1,5 Millionen Menschen sind 2018 nach Deutschland gekommen, und 1,19 Millionen Menschen haben Deutschland verlassen. Das heißt, die Zahl 400 000 ist im rechnerischen Sinne eine positive Zahl. Insofern ist Ihre Vermutung in der Sache anders. Es gibt also einen positiven Zuwanderungssaldo, der aber so gering wie seit 2013 nicht mehr ist.

Über die Hintergründe und die Motivation dafür, dass Menschen nach Deutschland ziehen oder Deutschland verlassen, liegen mir keine Detailinformationen vor.

Zusatz: Okay, dann habe ich Sie vorhin entweder falsch verstanden oder es war falsch gesagt worden, weil ich mir notiert hatte, im Saldo seien im vergangenen Jahr mehr Menschen weggezogen, als gekommen seien. Dann lag der Fehler bei mir.

Alter: Es ist umgekehrt. Man muss im Grunde genommen ja eigentlich feststellen, dass der Wanderungssaldo ausgeglichen ist. Es gibt sozusagen in etwa ein Niveau, von dem man sagen kann: Es ist eine Balance gegeben.

Frage: Ich würde gerne die Frage der Kollegin an Herrn Seibert aufgreifen, die unbeantwortet blieb: Ist der Satz "Wir haben es geschafft" dann quasi zutreffend?

StS Seibert: Zutreffend ist, dass die Bundesregierung eine ganz breite Facette von politischen Maßnahmen und Initiativen ergriffen hat, schon im Jahr 2015 beginnend. Das gilt auch für Europa. Es gibt eine viel engere Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten. Es gibt eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Transitländern. Es gibt das EU-Türkei-Abkommen, das eine starke Wirkung entfacht hat. Es gibt eine Verstärkung im Außengrenzschutz. Es gibt so viele Maßnahmen, dass tatsächlich gesagt werden kann: Wir haben der Bevölkerung gesagt, dass wir die Zuwanderung steuern, kontrollieren und ordnen wollen, und in diese Richtung haben die Bundesregierungen - es ist ja jetzt schon wieder eine andere - gearbeitet und werden weiter arbeiten. Das bleibt eine facettenreiche Aufgabe. Es bleibt eine Aufgabe, die nicht national, sondern nur europäisch wirklich geleistet werden kann - und auch nur im engen Kontakt und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Ländern und Regionen, die Europa umgeben.

Frage: Wann rechnet die Bundesregierung den wieder mit einem deutlichen Zuwachs der Migrationszahlen, also der Fluchtzahlen nach Deutschland? Ich meine, die Kriege im Nahen Osten brechen jetzt gerade wieder aus. Der Klimawandel verstärkt sich. Es wird Klimaflüchtlinge geben. Ab wann rechnen Sie also wieder mit einem deutlichen Zuwachs?

StS Seibert: Ich glaube, es ist nicht sinnvoll, dass ich da jetzt Prognosen oder Kalkulationen abgebe.

Zusatzfrage: Aber Sie streiten nicht ab, dass die Zahlen in Zukunft steigen werden?

StS Seibert: Wenn Sie darüber Gewissheit haben, gut. Ich kann nur sagen: Wir arbeiten an den migrationspolitischen Zielen, die ich hier beschrieben habe, und werden intensiv daran weiterarbeiten - zusammen mit den anderen Europäern und zusammen mit den Herkunfts- und Transitstaaten.

Frage: Zu diesem Windthema: Ich wüsste gerne, wieso es zu einer Planungsbeschleunigung führt, wenn diese Windanlagen weniger blinken?

Zweitens: Hat das irgendetwas mit diesen Funkfeuern für die Flugsicherung zu tun, die ja teilweise als ein Hindernis für neue Windparks wirken?

Buser: Zu dem Thema "schnelleres Verfahren" kann ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen: Die neuen Regelungen werden also das Verwaltungsverfahren vereinfachen und dadurch halt beschleunigen, und zwar einfach durch eine präzisere Formulierung dieser technischen Anforderungen, die da vorgenommen wurden. Die Landesbehörden bekommen also mehr Entscheidungsfreiheit bei der Bearbeitung der Antragsunterlagen, und es werden sogenannte Ermessensspielräume abgeschafft, die in der Praxis zu unnötigem Verwaltungsaufwand und Kosten für die Industrie geführt hatten. Durch die Vereinfachung von Vorschrift wird auch die Standardisierung bei der Kennzeichnung erhöht und somit auch der Aufwand für die Wirtschaft reduziert.

Was war noch Ihre weitere Frage gewesen?

Zusatzfrage: Die zweite Frage war: Hat das irgendetwas mit den Funkfeuern der Flugsicherung zu tun, die den neuen Windparks teilweise entgegenstehen?

Buser: Zum einen ist es ja so, dass die Kennzeichnung von den Windenergieanlagen mit mehr als 65 Meter Rotorblattlänge und der Anzahl und Anordnung der Befeuerungsebene am Turm - - - Das Ganze spielt natürlich auch immer bei dem Thema "Sicherheit bei der Kennzeichnung für die Luftfahrt" eine Rolle. Das wurde jetzt durch diese Transponderlösung auch mehr oder weniger so gemacht. Das heißt, immer dann, wenn ein Flieger kommt, im Bedarfsfall, wird dann auch mehr oder weniger beleuchtet.

Breul: Ich möchte noch dem Kollegen eine Nachlieferung bieten. Ich weiß nicht, ob sie ihn zufriedenstellend wird, aber ich versuche es einmal. Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass all die Personen, die im öffentlichen Auftrag im Irak sind, in ein bestehendes Sicherheitskonzept eingebunden sind. Von daher greifen da die Sicherheitskonzepte. Das - sozusagen eine Zuspitzung der Lage - ist ja auch etwas, das jetzt für den Irak nicht überraschend kommt.

Es gibt eine mittlere zweistellige Zahl von Deutschen, die im öffentlichen Auftrag da sind. Hinzu kommt eine niedrige zweistellige Zahl von Deutschen, die für andere Institutionen da sind, zum Beispiel für die EU oder die UN.

Ich möchte aber noch einmal betonen: Selbstverständlich kümmern wir uns um alle Deutschen im Irak und fordern, so das nicht der Fall ist, alle dazu auf, sich in diese Krisenvorsorgeliste und in unser System einzutragen, mit wir dann, wenn sich die Lage verändert, alle sehr rechtzeitig und gut informiert halten können.

Zuruf: Die bleiben da?

Breul: Ja.

Frage: Demnächst wird wieder das Weltwirtschaftsforum in Davos stattfinden. Ich wüsste gerne, welche Ministerinnen und Minister hinreisen wollen. Auf der Teilnehmerliste habe ich bisher die Kanzlerin und den Wirtschaftsminister entdeckt. Vielleicht könnten Sie das in den nächsten Tagen zusammentragen; das muss nicht jetzt sofort und hier sein.

Kalwey: Ich kann für den Bundesfinanzminister mitteilen, dass er nach Davos reisen wird.

Buser: Auch der Bundesverkehrsminister wird hinreisen.

Zuruf: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Buser: Über die Anreise habe ich noch keine Informationen.

Zusatzfrage: Könnte man das dann in den nächsten Tagen irgendwie zusammenfassen und gebündelt veröffentlichen, sobald es möglich ist?

Vorsitzende Buschow: Ich weiß, ehrlich gesagt, nicht wer sich da angesprochen fühlt und wer das bündeln soll.

Wagner: Ich kann vielleicht für das Wirtschaftsministerium sagen: Dort veröffentlichen wir, glaube ich, meistens am Donnerstag die Liste der presseöffentlichen Termine des Ministers und der Staatssekretäre, und ich vermute, die anderen Ministerien machen es ähnlich. Ich würde Sie dann bitten, die Seite aufzurufen beziehungsweise dort die Pressemitteilungen einzusehen.

Frage: Herr Seibert, Sie hatten sowohl bezüglich des Telefonats der Bundeskanzlerin mit dem US-Präsidenten als auch hinsichtlich des Ausblicks auf das Gespräch der Bundeskanzlerin in Moskau das Thema Libyen erwähnt. Geht das Gespräch über die bisherige europäische Position hinaus? Gibt es einen Vorstoß der Kanzlerin oder des Außenministers?

Hat die Kanzlerin, was das Thema angeht, in den vergangenen Tagen Kontakt mit dem türkischen Präsidenten Kontakt gehabt?

StS Seibert: Die Bundeskanzlerin hat meines Wissens am Montag auch mit dem türkischen Präsidenten telefoniert. Ich reiche aber noch einmal nach, ob das wirklich am Montag der Fall war.

Dabei ging es neben anderen Themen auch um das Thema Libyen. Die deutsche Haltung zu dem Konflikt in Libyen ist dieselbe, die wir hier seit einiger Zeit vortragen. Wir müssen allerdings feststellen, dass es eine Zuspitzung der Lage gibt. Wir sind weiterhin überzeugt, dass die Situation in Libyen nur politisch und nicht militärisch gelöst werden kann. Die Tatsache, dass fortgesetzt militärische Mittel eingesetzt werden, dass sich externe Akteure dort einmischen, verschlimmert die Situation nur. In diesem Sinne hat sich auch der UN-Sonderbeauftragte für Libyen, Herr Salamé, gerade am Montag vor dem UN-Sicherheitsrat geäußert.

Wir sehen eine Zuspitzung der Lage. Deswegen ist es nun umso wichtiger, dass sich alle libyschen und alle internationalen Parteien wirklich wieder in einen glaubwürdigen Verhandlungsprozess unter UN-Führung einlassen. Diese Bemühungen der Vereinten Nationen unterstützen wir uneingeschränkt.

Sie wissen, dass es den sogenannten Berliner Prozess gibt, an dem das Bundeskanzleramt, die Bundeskanzlerin persönlich, der Außenminister und das Bundesaußenministerium intensiv arbeiten. Diesen Berliner Prozess führen wir genau in dem Sinne fort, den ich Ihnen genannt habe, um also von den militärischen Aktivitäten der internen und externen Akteure hin zu einer Unterstützung dessen zu kommen, was die Vereinten Nationen seit langer Zeit versuchen, nämlich einen politischen Weg, eine politische Lösung für dieses Land zu finden.

Breul: Wenn ich dazu etwas ergänzen darf. Herr Seibert hat es bereits erwähnt: Der Außenminister persönlich ist in dieser Frage auch sehr engagiert. Neben dem Krisenherd, den wir hier zuerst besprochen haben, ist das ein Thema, das uns wirklich sehr und intensiv beschäftigt. Der Minister hat sich gestern mit einer Gruppe europäischer Außenminister und dem Hohen Vertreter Joseph Borrell getroffen. Dazu gibt es eine Presseerklärung, die ich Ihnen nachher gerne zukommen lassen kann, falls Sie sie noch nicht gefunden haben.

Heute beziehungsweise gerade eben hat der Minister gemeinsam mit dem Hohen Vertreter Borrell ein Gespräch mit dem libyschen Ministerpräsidenten Sarradsch geführt. Sie sehen, dass wir neben den internationalen Gesprächen natürlich mit den Akteuren vor Ort sprechen. Der Minister wird sich in diesen Minuten dazu auch presseöffentlich äußern.

StS Seibert: Ich will noch eines sagen: Die beiden Hauptziele dieses Konsultationsprozesses, den die Bundesregierung angestoßen hat und den man den Berliner Prozess nennt, ist, einen Waffenstillstand und ein funktionierendes Waffenembargo zu etablieren. Das ist die Grundlage, um dann wirklich unter der Ägide der Vereinten Nationen zu einer politischen Lösung zu kommen. Daran arbeiten wir. Aber man muss eben auch sagen - gerade die letzten Tage haben das noch einmal gezeigt -: Es gibt wiederum eine Zuspitzung der Lage in Libyen.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMI. Ihr Ministerium plant, Passfotos künftig nur noch in den Behörden machen zu lassen. Können Sie erläutern, warum Sie das für nötig erachten?

Alter: Das Bundesinnenministerium erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen mit dem Ziel, dass die Pass- und Ausweisdokumente an die Sicherheitsanforderungen unserer Zeit angepasst werden. Es ist festzustellen, dass sich die technischen Verfahren weiterentwickeln und immer besser werden. Das sind Verfahren, mit denen Passbilder beispielsweise auch manipuliert werden können. Es gibt Erkenntnisse und auch Phänomene, die den Pass- und Ausweisbehörden bekannt sind. Vor dem Hintergrund soll als ein Ziel in diesem Gesetz festgelegt werden, dass künftig Passbilder für die Passbeantragung von den Behörden vor Ort entnommen und dann medienbruchfrei in den Prozess eingespeist werden.

Zusatzfrage: Welche Sicherheitsrisiken sehen Sie dabei? Welche Phänomene sind das, die Sie erwähnt haben?

Alter: Es gibt beispielsweise erkannte Fälle des sogenannten Morphings. Bei diesem technischen Verfahren werden Bilder mehrerer Personen - in der Regel zwei Personen - so miteinander vereinigt, dass man mit bloßem Auge nicht mehr erkennen kann, ob es die eine oder die andere Person ist. Daraus ergibt sich ein Sicherheitsrisiko bei der Identifizierung von Personen bei der Passprüfung. Das ist einfach dem derzeitigen Prozess geschuldet, wenn Passantragsteller oder Ausweisantragsteller ihre Passbilder bei der Behörde einreichen, die dann wieder eingescannt werden müssen, um in den Pass eingebracht zu werden. Das ist nach unserer Auffassung nicht mehr zeitgemäß, und darauf reagieren wir mit diesem Gesetzentwurf.

Zusatzfrage: Liegen Ihnen Zahlen vor, wie oft diese Fälle von Morphing auftreten und wie oft Pässe weitergegeben werden?

Alter: Es gibt vonseiten der Bundespolizei Zahlen zu erkannten Straftaten von Ausweismissbräuchen. Das ist ein spezieller Tatbestand. Im Jahr 2019 wurden 950, 2018 727 und 2017 708 Fälle festgestellt. Ich weise aber noch einmal darauf hin, dass das nur Feststellungszahlen der Bundespolizei sind, die im Rahmen ihrer grenzpolizeilichen oder anderweitigen Aufgaben solche Fälle festgestellt hat. Es kann weitere Feststellungen durch die Länderbehörden geben.

Zusatzfrage: Nur zum Verständnis: Sind diese Missbräuche immer Weitergaben von Pässen oder können das auch andere Fälle sein?

Alter: Es gibt unterschiedliche Formen von Ausweismissbrauch. Das kann ich dieser statistischen Darstellung nicht entnehmen. Es gibt viele mögliche Varianten. Eine davon ist die Weitergabe von Ausweisdokumenten oder auch Morphing.

Frage: Herr Seibert, das Bundesverfassungsgericht verhandelt in der kommenden Woche über das neue BND-Gesetz mit dem Vorwurf der Verfassungsbeschwerdeführer, dass insbesondere die Ausland-Ausland-Aufklärung nach dem Gesetz unverhältnismäßig weit gestattet wäre. Wie wird die Bundesregierung das Gesetz in Karlsruhe verteidigen?

Wenn Sie die Frage lieber weniger prozessual beantworten wollen: Wie rechtfertigt das Kanzleramt die Befugnisse des BND?

StS Seibert: Zunächst einmal haben Sie Recht: Die mündliche Verhandlung des Ersten Senats in dieser Verfassungsbeschwerde gegen strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND - so heißt es ja - findet am Dienstag und Mittwoch kommender Woche statt. Das richtet sich gegen die 2016 erstmals ausführlich gesetzlich geregelten Befugnisse des BND zur strategischen Fernmeldeaufklärung der Telekommunikation.

Ich versuche einmal, das zu erklären: Es geht um die Telekommunikation von Ausländern im Ausland, die vom Inland aus erfolgt. Die Fernmeldeaufklärung dieser Ausland-Ausland-Kommunikation erfolgt vom Inland aus. Dabei geht es um die Vorschriften über die Durchführung, die Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten und über die Übermittlung personenbezogener Daten an in- und ausländische Stellen.

Die Bundesregierung hat im September vergangenen Jahres wegen der besonderen Bedeutung des Verfahrens ihren Beitritt zu diesem Verfahren erklärt. Wir sind überzeugt: Diese Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung - genau wie die Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen - ist ein unverzichtbares Instrument zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags, den der BND hat. Dieser Auftrag lautet, dass der BND zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die für die Bundesrepublik Deutschland von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind, die erforderlichen Informationen sammelt und sie auswertet.

Als Bundesregierung begrüßen wir es, dass es jetzt eine mündliche Verhandlung zu diesem Thema gibt. Das gibt der Bundesregierung die Gelegenheit, ihre Sichtweise dem gesamten Senat vorzutragen und etwaigem Erörterungsbedarf dann zu begegnen. Der Chef des Bundeskanzleramtes wird zeitweise selbst für die Bundesregierung an dieser mündlichen Verhandlung teilnehmen. Darüber hinaus würde ich laufende Verfahren hier jetzt nicht kommentieren wollen.

Frage: Herr Seibert, eine Lernfrage. Das Kabinett hat ja heute Herrn Braun und Frau Cirener eine Aussagegenehmigung für nächste Woche erteilt. Gibt es Aussagegenehmigungen, die nicht erteilt wurden?

StS Seibert: Ich kann Ihnen dazu keine Auskunft geben. Ich müsste schauen, ob ich dazu etwas nachreichen kann. Das will ich jetzt hier aber auch nicht versprechen.

Zusatz: Im Prinzip will ich wissen, ob es mehrere Anfragen an andere Beteiligte im Kanzleramt usw. gab.

StS Seibert: Wenn es etwas nachzureichen gibt, werde ich das tun.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMF. Die CSU will eine Art steuerfreie Spekulationsfrist für Aktienverkäufe einführen, dass also jemand, der seine Aktien mindestens fünf Jahre hält, sie dann ohne Abgeltungssteuer wieder verkaufen kann. Unterstützt das BMF diesen Vorstoß?

Kalwey: Ich kann Ihnen dazu sagen, dass wir Vorschläge aus dem politischen Raum grundsätzlich nicht kommentieren.

Allgemein kann ich zu dem Thema sagen, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart hat, die private Altersvorsorge weiterzuentwickeln und gerechter zu gestalten. Ein Projekt dazu ist, einen Dialogprozess zum Beispiel mit der Versicherungswirtschaft mit dem Ziel anzustoßen, zügig ein attraktives und standardisiertes Riester-Produkt zu entwickeln. Daran wird zurzeit gearbeitet.

Zusatzfrage: Gibt es darüber hinaus noch weitere Pläne, die private Altersvorsorge zu stärken?

Kalwey: Das ist jetzt erst einmal das, was ich Ihnen dazu sagen kann. Daran wird zurzeit gearbeitet.

Frage: Herr Seibert, die CDU-Chefin Kramp-Karrenbauer hat sich gestern zum Thema Kabinettsumbildung geäußert und sie als "eine Möglichkeit" bezeichnet. Wie steht die Bundeskanzlerin vor dem Hintergrund dieser Aussage zu dem Thema Kabinettsumbildung? Hält sie das auch für eine Möglichkeit oder sogar für sinnvoll?

StS Seibert: Wir haben ja am Montag schon darüber gesprochen. Ich habe bereits am Montag gesagt: Die Bundeskanzlerin arbeitet mit allen Ministern und alle Ministerinnen gut und gerne zusammen. Das gilt weiterhin. Eine Kabinettsumbildung steht nicht an.

Frage: Ich habe noch Fragen zu zwei Themen von der TOP-1-Liste, Herr Seibert.

Zum einen gab es den Vorschlag des Bundesrates für ein Gesetz zur besseren Bekämpfung von Mietwucher. Da ging es wohl im Wesentlichen um eine Erhöhung des möglichen Strafmaßes.

Hat das Kabinett diesen Gesetzesinitiativen aus dem Bundesrat zugestimmt?

StS Seibert: Fangen wir mit dem Mietwucher-Thema an: Die Bundesregierung hat ihre Stellungnahme zum Entwurf des Bundesrates für ein Gesetz zur besseren Bekämpfung von Mietwucher beschlossen. Die Bundesregierung begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, wirksam auf die Vermeidung unangemessen hoher Mieten für Wohnraum insbesondere in Ballungsräumen hinzuwirken. Sie hat daher bereits zahlreiche Maßnahmen vereinbart, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Den Gesetzentwurf des Bundesrates kann die Bundesregierung in seiner jetzigen Form jedoch im Ergebnis nicht unterstützen. Nach Auffassung der Bundesregierung bedarf es einer vertieften Prüfung, ob bei Entfallen des subjektiven Tatbestandsmerkmals der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen, wie es der Bundesrat vorschlägt, 5 des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts noch ein in besonderer Weise vorwerfbares Unrecht aufweisen würde, das eine Geldbuße im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit rechtfertigt. Im Hinblick auf diese Bedenken wird die Bundesregierung prüfen, wie dem Anliegen des Bundesrates, Mietwucher zu unterbinden, rechtssicher entsprochen werden kann.

Frage: Zum Zweiten gab es auf der TOP-1-Liste den Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz von Politikern auch auf kommunaler Ebene vor der Strafverfolgung. Da ging es um bessere Eingriffsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden. Wurde dem zugestimmt?

StS Seibert: Sie sind sehr gut informiert - das war der siebte Punkt.

Zusatz: Sie informieren da ja auch sehr gut.

StS Seibert: Ja, ja, die gute Information kommt ja immer von uns. - Oh Gott, das ist jetzt sehr viel. Ich weiß nicht, ob ich Ihnen das vorlesen soll.

Zusatz: Können Sie es zusammenfassen? Begrüßt und unterstützt die Bundesregierung im Ergebnis diese Gesetzesinitiative des Bundesrats?

StS Seibert: Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen des Gesetzentwurfs des Bundesrates, den strafrechtlichen Schutz von im politischen Leben stehenden Personen zu verbessern. Das von der Bundesregierung am 30. Oktober 2019 beschlossene Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität unterstreicht insoweit die Notwendigkeit der Verbesserung des Schutzes von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern. Sowohl eine entsprechende Anpassung des 188 Strafgesetzbuch als auch Ergänzungen des Bedrohungstatbestandes - § 241 Strafgesetzbuch - sind Teil des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, der zurzeit in der Bundesregierung abgestimmt wird. Der Referentenentwurf geht über den Gesetzentwurf des Bundesrates insofern hinaus, als er auch Bedrohungen mit einer Tat gegen die körperliche Unversehrtheit und Sachen von bedeutendem Wert unter Strafe stellt. Er sieht zudem eine Strafschärfung für Bedrohungen vor, die insbesondere über das Internet verbreitet werden.

Sehen Sie mir nach, dass ich Ihnen bei diesen Themen, die im Bundeskabinett ohne Aussprache beschlossen werden, einfach vorlesen muss, was ich habe.

Zusatz: Das kommt vor.

StS Seibert: Seit Sie da nachfragen, kommt das vor, ja.

Zusatz: Nein, ich meine das Vorlesen von Positionen insgesamt kommt vor.

Frage: Ich habe auch eine Frage zu einem Thema auf der Kabinettsliste, und zwar geht es um den Entwurf eines Berichts zur Umsetzung des Artenschutzportals. An BMU und BMWi: Handelt es sich dabei um eine Reaktion auf den Vorschlag von Herrn Altmaier, also den 18-Punkte-Plan zur Verbesserung des Windenergieausbaus? Soll hiermit auch der Artenschutz eingeschränkt werden? Was genau ist das Ziel dieses Portals?

Haufe: Das Artenschutzportal ist kein Portal, um etwas für die Windenergie zu tun. Vielmehr haben wir ja grundsätzlich ein weltweites Artensterben, und das ist ein Portal, mit dem über die Situation des Artensterbens und auch entsprechende Gegenmaßnahmen informiert werden soll.

Zusatzfrage: Der Artenschutzpunkt ist damals konkret von Herrn Altmaier thematisiert worden, und das BMU hatte erst kürzlich auf einen Tweet des BMWi reagiert und darauf hingewiesen, dass im Nachgang des "Windgipfels" im Oktober der Artenschutz thematisiert worden war. Insofern ist dieses Artenschutzportal möglicherweise erwähnt worden, um auf die Einschränkung, die das BMWi im Blick hat, zu reagieren. Das hat nichts mit Windenergie zu tun?

Haufe: Diese Debatte, die Sie jetzt darlegen, kenne ich nicht.

Zusatz: Das ist ein Tweet, das kann ich Ihnen gerne noch schriftlich zukommen lassen.

Haufe: Tut mir leid, das kann ich momentan nicht beantworten.

Zusatzfrage: Kann das BMWi das bestätigen?

Wagner: Ich kenne das jetzt auch nicht, ich müsste auch noch einmal nachfragen.

Vorsitzende Buschow: Dann ist das bilateral vielleicht besser zu klären.

Mittwoch, 8. Januar 2020

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 8. Januar 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-8-januar-2020-1710838
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Januar 2020

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