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PRESSEKONFERENZ/1983: Regierungspressekonferenz vom 22. Januar 2020 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 22. Januar 2020
Regierungspressekonferenz vom 22. Januar 2020

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft, Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik, Erklärung des Bundes zur Phase 1 des Nationalen Aktionsplans Integration, Ausbruch des Coronavirus in China), Expertenanhörung zur Datenstrategie der Bundesregierung, Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Polen, Aufhebung der Sperre von Wikipedia in der Türkei, Rede des US-Präsident in Davos, Reise der Bundeskanzlerin in die Türkei, Managerinnen-Barometer des DIW, Vorwürfe gegen türkische Sicherheitsbeamte im Zusammenhang mit der Berliner Libyen-Konferenz, Kritik der Deutschen Rentenversicherung am Entwurf eines Grundrentengesetzes, Kritik an der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung", Entwurf eines neuen Glücksspiel-Staatsvertrags, Einsatz der Gesichtserkennungs-App "Clearview", Konzept "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" des BAMF, Atomabkommen mit dem Iran, Ausbildung von Sicherheitskräften durch die Bundeswehr im Irak, Unterstützung der libyschen Küstenwache durch die EU, Libyen-Konferenz in Berlin, Standort der Lufthansa-Maschine "Landshut", Vorlage des Berliner Senats zu Fahrverboten für Benzin- und Dieselautos

Sprecher: StS Seibert, Lenz (BMEL), Adebahr (AA), Kautz (BMG), Audretsch (BMFSFJ), Baron (BMWi), Alter (BMI), Schneider (BMAS), Fichtner (BMU), von Plüskow (BMVg), Alexandrin (BMVI)


Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Schönen guten Tag, meine Damen und Herren! Zunächst einmal komme ich zu den Themen aus dem Kabinett.

Das Kabinett hat sich zunächst mit der Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft befasst. Es hat in Umsetzung einer EU-Verordnung beschlossen, dass sozusagen eine verstärkte Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft in Angriff genommen werden soll.

Was heißt das praktisch? - Diese Europäische Staatsanwaltschaft wird ihren Sitz in Luxemburg haben und soll voraussichtlich Ende des Jahres ihre Arbeit aufnehmen. Das heißt, zum ersten Mal wird eine supranationale EU-Behörde geschaffen, die dann im Rahmen ihres Aufgabenbereichs auch die Befugnis hat, unabhängig und eigenständig strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen durchzuführen, um Straftaten zu bekämpfen, die die finanziellen Interessen der Europäischen Union in den Mitgliedsstaaten betreffen. Was könnte das zum Beispiel sein? - Es könnten zum Beispiel Fälle von Subventionsbetrug oder Fälle sein, in denen Abgaben hinterzogen werden, soweit hierdurch der Union ein finanzieller Schaden entsteht.

Der Bundesgesundheitsminister hat dem Kabinett den Zweiten Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik vorgelegt, und das Bundeskabinett hat diesen Bericht beschlossen. Im Jahr 2011 ist ja ein Gesetz in Kraft getreten, das die Präimplantationsdiagnostik regelt. Es wurde damals ein grundsätzliches Verbot der PID in das Embryonenschutzgesetz eingefügt, aber es wurden gleichzeitig Indikationsbereiche festgelegt, innerhalb derer ausnahmsweise eine Präimplantationsdiagnostik zulässig ist. Nun legt die Bundesregierung alle vier Jahre einen Bericht über die Erfahrungen vor, die man mit dieser Regelung gemacht hat.

Dieser Zweite Bericht zeigt: Die Zahl der Anträge auf PID ist seit dem ersten Bericht 2015 kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2018 ist 319 Anträgen zugestimmt worden. Das liegt damit im Rahmen der Erwartungen, die sich etwa bei 300 Anträge jährlich bewegten. Es gibt eine Ablehnungsquote von etwa 8 Prozent. Ende September 2019 waren in Deutschland zehn Zentren für die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik zugelassen. Die liefern jährlich anonymisierte Daten an die Zentralstelle.

Dann hat die Staatsministerin für Integration im Kabinett die Erklärung des Bundes zur Phase 1 des Nationalen Aktionsplans Integration vorgelegt, und diese Erklärung des Bundes ist beschlossen worden. Der Nationalen Aktionsplan Integration verfolgt ja einen neuen Ansatz. Er orientiert sich an insgesamt fünf Phasen der Zuwanderung und des Zusammenlebens. Ich kann sie Ihnen nennen: Die erste Phase ist die Phase vor der Zuwanderung. Dann kommt die Erstintegration. Dann kommt die Eingliederung. Dem folgt die Phase des Zusammenwachsens. Die fünfte Phase heißt Zusammenhalt.

Jetzt geht es also um die erste Phase, die Phase vor der Zuwanderung. In dieser geht es darum, die Erwartungen der Menschen, die den Entschluss fassen, zu uns nach Deutschland zu kommen, schon vor der Zuwanderung zu steuern und ihnen Orientierung zu geben. Damit leitet die Bundesregierung einen Paradigmenwechsel ein. Es wird erstmalig dargestellt, wie schon im Herkunftsland systematisch begonnen werden kann, Einwanderer und Einwanderinnen auf Deutschland vorzubereiten, zum Beispiel durch Sprachkurse oder Informations- und Aufklärungsangebote. Damit knüpft Deutschland an gute Praktiken an, die klassische Einwanderungsländer seit vielen Jahren durchführen. Gleichzeitig geht es darum, Deutschland im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte als attraktives Einwanderungsland zu positionieren. Auch der Zusammenhang von Migration und Entwicklung wird erstmals in diesem Nationalen Aktionsplan Integration thematisiert. - Das waren die wesentlichen Beschlüsse.

Zum Schluss hat der Bundesgesundheitsminister dem Kabinett noch die bisherigen Erkenntnisse zum Coronavirusausbruch in China und zu den engen Kontakten der Bundesregierung mit dem Robert-Koch-Institut dargelegt.

Es gibt noch eine Terminankündigung. Sie betrifft auch nicht die Bundeskanzlerin, sondern sie betrifft den Kanzleramtsminister Helge Braun. Am 23. Januar, also morgen, wird unter der Leitung des Kanzleramtsministers eine Expertenanhörung zur Datenstrategie der Bundesregierung stattfinden. Das bildet den Auftakt eines breiteren Beteiligungsprozesses. Eine Online-Konsultation soll außerdem weitere Experten einbeziehen und diese Strategie dann auf noch breitere Füße stellen. Weitere Informationen dazu folgen in Kürze.

Im vergangenen November hat das Kabinett ja schon Eckpunkte einer Datenstrategie beschlossen. Das Ziel ist es im Wesentlichen, die Nutzung von Daten signifikant zu steigern, die Datenbereitstellung zu verbessern und Innovation und Kreativität im Umgang mit Daten zu befördern. Wer an dieser morgigen Expertenanhörung interessiert ist, der kann sie von 10 Uhr bis 12.30 Uhr im Livestream auf www.bundesregierung.de/livestream-datenstrategie sehen.

Lenz: Vielen Dank für die Gelegenheit, Ihnen einige Informationen zur Afrikanischen Schweinepest, ASP, geben zu können. Wir haben heute zahlreiche Anfragen dazu erhalten und bisher auch sehr transparent in Bezug darauf kommuniziert. Deswegen möchte ich an dieser Stelle bestätigen, dass uns weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen aus Westpolen gemeldet wurden. Der grenznächste Fall ist zwölf Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, konkret von der Grenze zu Sachsen. Das haben uns die polnischen Behörden gestern bestätigt, und wir haben diese Information auch gestern Nachmittag an die Bundesländer weitergegeben.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass wir bisher noch keinen Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland hatten, und auch, dass die Afrikanische Schweinepest eine Tierseuche ist, die ungefährlich für den Menschen ist. Wir sind seit Langem im Gespräch mit den polnischen Kollegen. Wir sind auch seit Langem mit den Bundesländern im Gespräch, gerade den Bundesländern, die im Grenzgebiet liegen. Bei uns stehen auch die Präventionsmaßnahmen seit vielen Jahren auf der Tagesordnung. Sie wurden in den letzten Monaten auch verstärkt. Das umfasst zum Beispiel den Bau von Wildtierbarrieren oder auch eine verstärkte Jagd und ein verstärktes Monitoring.

Die zuständigen Behörden vor Ort entscheiden, welche Maßnahmen getroffen werden und ob jetzt auch weitere Maßnahmen notwendig sind. In der kommenden Woche wird es ein weiteres Arbeitstreffen des BMEL mit Vertretern aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen geben. Daran anschließend wird es auch ein deutsch-polnisches Treffen in Warschau geben.

Bereits am Montag hatte Bundesministerin Julia Klöckner in Berlin ihren polnischen Amtskollegen getroffen, um über Präventionsmaßnahmen zu sprechen. Die Minister haben vier konkrete Maßnahmen und Punkte vereinbart, die weiter dazu beitragen sollen, die Einschleppung nach Deutschland zu verhindern. Es geht zum Beispiel um die Einrichtung eines eingezäunten Korridors, einer sogenannten weißen Zone entlang der Grenze, um das Einwandern infizierter Wildschweine nach Deutschland zu verhindern. Derzeit wird geprüft, wie diese Ausgestaltung konkret aussehen könnte. Es wird außerdem auch geprüft, ob das Technische Hilfswerk auf polnischer Seite Unterstützung leisten kann.

Frage: Sie haben von vier Maßnahmen gesprochen. Was sind denn die anderen drei?

Lenz: Das andere ist die Intensivierung der Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung, die Frage, ob man da noch mehr tun kann. Es soll auch eine gemeinsame Erklärung erarbeitet werden, um insgesamt eine Verringerung der Wildschweindichte herbeizuführen. Es geht also um weitere Präventionsmaßnahmen, die die Wildschweindichte verringern sollen.

Frage: Herr Seibert, Sie haben gerade erläutert, dass es beim Nationale Aktionsplan Integration natürlich auch um die Förderung der Wirtschaft geht. Aber ist dann nicht auf der anderen Seite das Problem des Braindrains in den zehn beziehungsweise dann später 13 Ländern gegeben?

Frau Adebahr, die deutschen Botschaften sind ja auch beteiligt und sollen sich aktiv an der Wissensvermittlung beteiligen. In welcher Form? Wird dafür extra Personal abgestellt? Wie soll das laufen?

StS Seibert: Der Nationale Aktionsplan Integration ist ja nicht mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu verwechseln beziehungsweise nicht damit deckungsgleich. Es stimmt: Deutschland steht im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte, und wir wollen uns dabei auch als ein Land positionieren, das Menschen, die gute Qualifikationen haben, eine gute Zukunft und eine gute Rolle bieten kann. Gleichzeitig wollen wir auch, dass Menschen nicht voller Illusionen nach Deutschland kommen. Da setzt dann zum Beispiel auch die Rolle unserer Auslandsvertretungen an.

Es gibt Informationen über zahlreiche Kanäle. Es gibt die Webseite "Rumours about Germany". Es gibt die Arbeit, die wir in den sozialen Medien machen. Wir versuchen in den Ländern also, Illusionen zu nehmen und gute, verwertbare Informationen und Vorbereitungen auf eine mögliche Einwanderung zu geben. Natürlich ist unser Zweck dafür nicht, Ländern sozusagen ihre Fachkräftebasis zu rauben. Aber wir sehen ja in zahlreichen Ländern, dass es einen starken Bedarf gibt, hier in Deutschland beispielsweise im Bereich der Pflege zu arbeiten, und dass dieser Bedarf in diesen Ländern nicht gedeckt werden kann.

Adebahr: Was die Botschaften oder das Auswärtige Amt in der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik betrifft, haben wir verschiedene Ansätze und Instrumente. Unsere Botschaften sind das Fenster in die jeweiligen Länder und repräsentieren Deutschland mit seiner Vielfalt und seinen Themen als Ganzes - vom Botschafter, der Veranstaltungen macht, über das Pressereferat, das Webseiten betreut - deutschland.de, "Rumours about Germany" -, bis zu den sozialen Medien. Im RK-Bereich gibt es grundsätzliche Informationen. Das ist von dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu trennen, aber das ist eine Anstrengung, die wir eigentlich ganz naturgegeben als ganze Botschaft und jeder in seinem Arbeitsbereich unternehmen - Deutschland zu erklären, Deutschland nach außen zu zeigen und ein aktuelles, gezieltes Bild von uns in die jeweiligen Länder zu tragen. Das gilt eben auch in diesem Bereich.

Zusatzfrage: Es gibt also kein zusätzliches Personal? Gibt es keine Leute, die Sie speziell für dieses Programm abgestellt haben?

Adebahr: Es gibt ja Personal für die Erklärung von Deutschland in unseren Deutschlandzentren und in unseren Presseabteilungen. Das ist der Aufgabenbereich. Wenn es genau dafür noch einmal zusätzliches Personal geben sollte, dann würde ich Ihnen das nachreichen. Mir ist das im Moment nicht bekannt.

Frage: Sie hatten den Punkt schon angesprochen, Herr Seibert, dass auch falsche Erwartungen zumindest zurückgedrängt werden sollten. Das war auch hier in der Bundespressekonferenz vor, glaube ich, etwa drei Jahren ein großes Thema. Das ist jetzt also Bestandteil der Strategie. Wie wird das dann separat gehandhabt? Die Sprachkurse usw. beziehen sich nämlich auf die Zielgruppe derjenigen, die auch die Bundesregierung sehr gerne in Deutschland haben möchte. Wie agiert man da also - mit einer praktischen Trennung oder mit einer Kooperation der Arbeit?

Welche falschen Erwartungen an Deutschland gibt es?

StS Seibert: Schauen Sie sich doch einfach einmal die Webseite rumoursaboutgermany.info an. Da werden Sie, glaube ich, einen guten Eindruck bekommen. Wir haben darüber in den Jahren 2015 und 2016 immer einmal wieder gesprochen. Es gab in den Ländern, aus denen damals besonders viele Flüchtlinge und Migranten zu uns kamen, zum Teil vollkommen fehlgeleitete Erwartungen, was hier auf diese Menschen wartet. Wir wollen einfach seriös zum Beispiel darüber informieren, welch große Bedeutung der Erwerb der deutschen Sprache hat, wenn man sich hier auch eine berufliche Zukunft aufbauen will. Deswegen ist es ja sehr sinnvoll, dass man nicht nur darüber informiert, wie wichtig Sprache ist, sondern dass man tatsächlich auch systematisch die Möglichkeit bietet, im Ausland bereits vor der Einwanderung Sprachkenntnisse zu erwerben.

Zusatzfrage: Sprachkurse oder Sprachvorbereitungskurse leuchten sofort ein. Welche weiteren konkreten Vorbereitungsmaßnahmen können Sie uns nennen?

StS Seibert: Das müsste ich Ihnen möglicherweise nachreichen.

Frage: In Afghanistan gab es ja auch eine Plakatkampagne auf der Straße, durch die die Leute von Deutschland abgeschreckt werden sollten. Wird es das denn auch in den anderen Ländern geben, eine Art Anti-PR?

StS Seibert: Ich glaube, Sie haben das damals schon falsch verstanden. Es geht nicht um Abschreckung. Es geht darum, dass sich Menschen nicht mit vollkommen unrealistischen Erwartungen auf einen Weg machen, der sie möglicherweise das Geld kostet, das sie haben, und sie möglicherweise sogar noch in Gefahr bringt. Es geht um realistische Erwartungen statt um bewusst zum Teil von Schleppern und anderen Menschen mit nicht guten Absichten in die Welt gesetzte Gerüchte.

Zusatzfrage: Es wird ja zum Beispiel in diesen "Rumours about Germany" gefragt: "Gibt dir die Regierung Geld zum Leben?" - Dann gibt es nicht die Antwort "Ja, aber", was ja so ist, sondern es gibt ein klares Nein. Das sind schon sehr abschreckende Antworten Ihrerseits.

Frau Adebahr, haben Sie denn einmal untersucht, ob diese Kampagne in Afghanistan überhaupt eine Wirkung erzielt hat?

Adebahr: Ich bin mir sicher, dass die Kollegen überwachen, welche Wirkung die Kampagne erzielt. Ich würde gegebenenfalls etwas nachreichen, wenn ich dazu etwas nachreichen könnte.

Zusatzfrage: Abschreckung, Herr Seibert?

StS Seibert: Ich habe Ihnen das beschrieben. Es geht um Informationen über Deutschland und die Verhinderung falscher und zu Enttäuschung führender Erwartungen.

Frage: Die Frage geht an das Gesundheitsministerium. Die WHO hat den Notfallausschuss einberufen. Wie ist denn Deutschland (auf das Coronavirus) vorbereitet? Welche Vorkehrungen könnten getroffen werden?

Kautz: Der Notfallausschuss der WHO wird in der Tat heute Nachmittag tagen, aber dem, wie der entscheiden wird, kann ich natürlich nicht vorweggreifen. Es geht darum, ob er den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen wird oder nicht und welche Empfehlungen er dann geben wird.

Zusatzfrage: Würde sich Deutschland denn dann vollständig an diese Empfehlungen halten?

Kautz: Wenn ich nicht weiß (akustisch unverständlich). Aber es ist eigentlich anzunehmen, dass wir Anforderungen der WHO im vollen Maße erfüllen.

Frage: Sie hatten ja gesagt, dass Herr Spahn im Kabinett berichtet hat. Ging es dabei auch darum, wie Deutschland vorbereitet ist? Wie ist man aufgestellt, wenn es darum geht, dass man zum Beispiel an Grenzen Temperaturkontrollen oder solche Dinge durchführt? Ist das alles schon vorbereitet? Es geht also insgesamt um die Vorbereitung. Was hat er dazu heute dem Kabinett berichtet?

Kautz: Er hat gesagt, dass wir die Situation aufmerksam verfolgen, aber jetzt nicht in Alarmismus verfallen. Dafür gibt es auch keinen Grund; denn dieses Virus ist weit weniger gefährlich als zum Beispiel SARS. Es gibt auch keinen Grund für Alarmismus, weil wir in der Tat gut vorbereitet sind. Wir haben die Diagnose- und die Reaktionsmöglichkeiten. Das meinte ich auch mit der Reaktion auf die mögliche WHO-Entscheidung. Wir halten diese Pläne vor, wir halten die Ressourcen vor, und die internationale Abstimmung läuft nach den Erfahrungen mit SARS und Ebola inzwischen auch ganz gut. Bei uns werden die Informationen und Reaktionen durch das Robert-Koch-Institut koordiniert. Das hat eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Darüber läuft auch der Austausch mit den internationalen Stellen. Insgesamt kann man sagen, dass die Gefahr oder das Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland sehr gering sind.

Adebahr: Ich wollte noch etwas hinzufügen. Wir hatten heute Vormittag in unserem Krisenreaktionszentrum der Bundesregierung eine Krisenvorsorgesitzung unter Leitung des Staatssekretärs und eben auch mit dem Experten des Robert-Koch-Instituts, Herrn Prof. Drosten, der ja seit dem Auftreten des SARS-Virus maßgeblich an Erkrankungen dieser Art arbeitet und forscht. Wir haben unsere Regionalärzte aus Peking und Jakarta zugeschaltet.

Wir aktualisieren unsere Reise- und Sicherheitshinweise laufend und, wo nötig, mehrfach am Tag. Im Moment sehen wir keinen Grund für eine Reisewarnung. Wir sehen, dass die Kolleginnen vor Ort gut vorbereitet sind, soweit man das sein kann.

Wir schauen nach Genf. Die WHO wird womöglich Beschlüsse fassen, die im Umgang mit dem Virus natürlich wichtig sein werden.

Im Moment sind - auch diese Frage haben wir heute mehrfach erhalten - keine Deutschen von dem Virus betroffen

Frage: Frau Adebahr, die Türken haben seit einer Woche wieder Zugang zu Wikipedia, nachdem der türkische Präsident und der Staat das zweieinhalb Jahre haben sperren lassen. Wie bewerten Sie, dass die Türkei wieder Zugang zu Wikipedia hat?

Adebahr: Das ist ein Urteil eines türkischen Gerichts, das ich nicht kommentieren will. Grundsätzlich ist für uns wichtig, dass man sich im Internet frei auf allen möglichen Zugangskanälen informieren kann. Wikipedia gehört ganz sicherlich zu den Medien, die von vielen Menschen genutzt werden. Eine freie und ungehinderte Nutzung des Internets ist aus unserer Sicht immer gut.

Zusatzfrage: Haben Sie das in den letzten Jahren in den bilateralen Gesprächen aktiv angesprochen? Es geht um Meinungsfreiheit. Das Verfassungsgericht hat ja damit auch die Meinungsfreiheit gestärkt.

Adebahr: Das Thema der Presse- und Meinungsfreiheit war gegenüber der Türkei in den letzten Jahren natürlich immer wieder ein Thema.

Zusatzfrage : Also auch Wikipedia?

Adebahr: Ich kann jetzt nicht aus vertraulichen Gesprächen über diesen Punkt berichten, aber ich kann Ihnen sagen, dass die verschiedenen Facetten des Grundthemas sehr wohl und natürlich immer wieder mit der türkischen Seite besprochen werden.

Frage: Herr Seibert, ich wollte Sie nach der gestrigen Rede von US-Präsident Trump und der Reaktion des Grünen-Parteichefs Habeck darauf fragen. Der hatte ja relativ heftige Kritik geübt und den US-Präsidenten als den Gegner bezeichnet, der im Grunde genommen das Problem der ganzen Welt sei. Wir haben Sie oder die Kanzlerin eigentlich die Rede des US-Präsidenten erlebt und bewertet? Würde Sie sich der Bewertung von Herrn Habeck anschließen?

StS Seibert: Herr Kollege, Sie wissen ja, wie wir es grundsätzlich halten: Die Bundesregierung beziehungsweise die Bundeskanzlerin bewerten die Reden von Regierungschefs befreundeter Nationen nicht und geben diesen Reden keine Noten. Die Bundeskanzlerin wird morgen in Davos ihre eigene Rede halten.

Zusatzfrage: Wie bewertet sie dann die Äußerungen des Grünen-Parteichefs, der ja gestern im Grunde genommen die einzig dominante deutsche Stimme war, die sich geäußert hat? Insofern wird die ja im Ausland möglicherweise schon als eine maßgebliche deutsche Stimme wahrgenommen.

StS Seibert: Sie werden mich auch auf diesem Umweg nicht zu einer anderen Antwort bringen.

Frage: Hat sie diese schreckliche Rede denn gehört?

StS Seibert: Ich habe Ihnen zu dieser Rede gesagt, was ich sagen kann.

Zusatz: Ich will ja wissen, ob die Kanzlerin diese Rede verfolgt hat. Sie müssen die nicht bewerten. Sie sollen die nicht bewerten. Ich will nur eine Lernfrage beantwortet bekommen.

StS Seibert: Ich glaube, ich habe Ihnen kein Protokoll über die Tage der Bundeskanzlerin zu geben. Die Kanzlerin ist über diese Rede natürlich informiert.

Frage: Ich habe eine Frage zur Reise der Bundeskanzlerin zu dem Treffen mit dem türkischen Präsidenten Erdogan. Können Sie etwas zum Timing der Reise sagen? Warum findet sie ausgerechnet jetzt statt? Was werden die Kernthemen sein?

StS Seibert: Wir hatten das ja, glaube ich, schon bei der Ankündigung gesagt.

Die Frage "Warum ausgerechnet jetzt?" finde ich immer lustig, weil, wenn man eine Reise macht, "Warum jetzt?" gefragt wird, und wenn man keine Reise macht, dann heißt es "Warum machen Sie keine Reise?". Reisen finden dann statt, wenn beide Seiten sie miteinander abgesprochen haben.

Sie wissen, dass es jetzt gerade die Libyen-Konferenz hier in Berlin gab, auf der auch die Türkei natürlich eine maßgebliche Rolle spielte, weil sie großen Einfluss auf eine der beiden libyschen Konfliktparteien hat. Es gibt eine Vielzahl anderer Themen, die auf dem Tisch liegen und besprochen werden müssen. Syrien gehört natürlich dazu, aber auch bilaterale Themen gehören dazu. So wird es ja auch einen gewissen wirtschaftlichen Schwerpunkt geben. Die Bundeskanzlerin wird bei der deutsch-türkischen Handelskammer mit Vertretern der Wirtschaft zusammentreffen. Sie wird ein Treffen mit Vertretern der Zivilgesellschaft und dann natürlich die Gespräche mit dem türkischen Präsidenten durchführen. Außerdem wird - das ist ja auch ein wichtiges Stück unserer bilateralen Beziehungen - der neue Campus der türkisch-deutschen Universität in Istanbul eingeweiht werden.

Frage: Herr Seibert, ich habe noch zwei Fragen zu konkreten Themen. Zum einen: Werden die Pläne des VW-Konzerns eine Rolle spielen, ein größeres Werk in der Türkei aufzumachen? Wie steht die Bundesregierung zu diesen Plänen? Unterstützt sie die Pläne?

Zweite Frage: Gehen Sie auch mit einer schon verfestigten Haltung oder Meinung über die Pläne der Türkei in die Gespräche, in Deutschland eigene Schulen zu eröffnen?

StS Seibert: Über dieses Thema der Schulen ist hier ja ausführlich berichtet worden. Dazu habe ich Ihnen keinen neuen Stand zu nennen.

Die Pläne von Unternehmen, Auslandsinvestitionen vorzunehmen, werden in Deutschland von den Unternehmen gefällt und getroffen, nicht von der Bundesregierung. Deswegen kann ich Ihnen das hier jetzt nicht als ein Thema ankündigen. Die deutsch-türkischen Wirtschaftsbeziehungen werden insgesamt eine Rolle spielen, aber ich muss Sie insgesamt auf den Freitag vertrösten. Es wird auch eine Pressekonferenz geben. Dann wird man sicherlich sehr viel mehr von dem erfahren, was die Gespräche inhaltlich ausgemacht haben werden.

Frage: Das DIW hat heute das aktuelle Managerinnen-Barometer veröffentlicht. Es gibt leichte Zuwächse bei der Vertretung von Frauen in Vorständen, weniger in Aufsichtsräten. Wie bewertet das Familienministerium die Ergebnisse und Zahlen?

Zweite Frage: Es heißt, es sei ein Gesetz in Vorbereitung, um die Quote von 2015 noch einmal zu reformieren. Wie ist der Stand der Vorbereitungen? Was wird darinstehen?

Audretsch: Gern kann ich Ihnen etwas zu diesen Zahlen und auch zu dem Gesetzesvorhaben sagen. Die neuen Zahlen des DIW bestätigen für uns, dass Handlungsbedarf besteht. Das können wir zum jetzigen Zeitpunkt aus den Zahlen ziehen, die wir uns natürlich noch im Einzelnen anschauen werden.

Wir sehen leichte Fortschritte - das deckt sich auch mit unserer Einschätzung -, allerdings auf sehr, sehr niedrigem Niveau. Das bleibt ein Problem, das wir angehen müssen. Es kann nicht sein, und wir können es uns nicht leisten, dass wir Fortschritte in diesem Bereich nur im Schneckentempo machen. Das wird auch der Aufgabe nicht gerecht, die wir haben, die Gleichstellung von Frauen und Männern in dieser Gesellschaft voranzutreiben.

Es geht nicht - das hat die Ministerin schon vor einiger Zeit betont -, dass Unternehmen sich einfach nur das Ziel setzen können, dauerhaft null Frauen im Vorstand zu haben. Deswegen wollen wir Geldstrafen für die Unternehmen einführen, die dafür keine stichhaltige Begründung liefern. Das ist so auch im Koalitionsvertrag festgehalten.

Darüber hinaus stellt sich für uns aber natürlich auch die Frage, warum die erfolgreiche Quote, die wir in Aufsichtsräten haben, nicht auch für Vorstände gelten kann. Wenn ein großes Unternehmen vier oder mehr Vorstände hat, dann ist es kein Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn auch eine Frau dabei ist. So hat es Ministerin Giffey zuletzt formuliert.

Wenn das so käme, dann hätte es eine große Signalwirkung auf das ganze Unternehmen und nicht nur auf das ganze Unternehmen, sondern auch insgesamt für die Gesellschaft. Für uns ist klar, dass reine Männerclubs in Führungsetagen nicht mehr zeitgemäß sind und dass wir das als Problem erkennen, das wir dezidiert weiter angehen wollen.

Vielleicht noch kurz eine Information zu den verschiedenen Zahlen: Die DIW-Zahlen, die heute auf dem Markt sind, gehen von einer deutlich geringeren Zahl von Unternehmen aus, als wir es in unseren Berichten tun. Für unsere Berichte zum Führungspositionengesetz sind alle knapp 2000 Unternehmen relevant, die von diesem Führungspositionengesetz erfasst werden. Der letzte Bericht der Bundesregierung stammt aus dem Jahr 2017. Er ist auch öffentlich einsehbar. Wir werden in absehbarer Zeit neue Zahlen vorlegen, die dann auf dieser Basis (akustisch unverständlich) beruhen. Dazu kann ich Ihnen aber im Moment noch nichts Näheres sagen.

Zusatzfrage: Sie haben jetzt offenbar Ihre vorbereitete Stellungnahme verlesen. Meine Frage aber war, wie der Stand des Gesetzgebungsvorhabens ist. Ist es zum Beispiel schon in der Frühkoordinierung? Liegt ein Entwurf im Kanzleramt?

Die zweite Frage: Sie haben jetzt konkret gesagt, dass es auch eine Quote für Vorstände gebe. Dann muss ich das Wirtschaftsministerium fragen, wie man dort dazu steht.

Audretsch: Zum Verfahren: Das ist innerhalb der Bundesregierung in Abstimmung. Wir werden Ihnen Bescheid geben, wenn wir dabei weiter sind.

Zusatzfrage: Es ist also in der Frühkoordinierung?

Audretsch: Wir stimmen uns innerhalb der Bundesregierung ab.

Baron: Die Vorgaben des Koalitionsvertrages gelten an dieser Stelle natürlich, wie der Kollege ausgeführt hat. Aktuell liegt uns kein Gesetzentwurf vor. Wenn er uns vorliegt, dann werden wir ihn natürlich genau prüfen.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass der Koalitionsvertrag konkrete Vorgaben für die öffentliche Hand und für Frauen in Führungspositionen der öffentlichen Hand aufstellt. Der Bundeswirtschaftsminister hat immer betont, dass ihm dies ein sehr wichtiges Anliegen ist. Bei uns im Haus gibt es konkrete Arbeiten, um dieses Ziel anzugehen. Denn er sagt, die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand sei bei diesem Thema ein ganz zentraler Schritt, um hierbei eben Vorbild für die Wirtschaft zu sein.

Näher kann ich die Pläne des Familienministeriums jetzt noch nicht kommentieren. Wenn uns der konkrete Entwurf vorliegt, dann werden wir dazu Stellung nehmen.

Frage: Herr Audretsch, Sie haben gesagt, es seien Geldstrafen für Unternehmen vorgesehen, die keine Begründung lieferten, wenn sie die Zielgröße null hätten. Haben Sie schon eine Vorstellung, in welcher Höhe sich diese Geldstrafen ungefähr bewegen sollen?

Audretsch: Das ist Teil der Abstimmungen, die innerhalb der Bundesregierung im Moment laufen. Dazu kann ich aus dem Grund jetzt auch noch nichts Konkreteres sagen.

Frage: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich) der Gesetzentwurf befindet sich in Abstimmung mit der Bundesregierung, und das wichtigste Ressort, Wirtschaft, sagt: Uns liegt kein Entwurf vor. - Was stimmt denn nun?

Audretsch: Es ist richtig, dass wir uns in Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung befinden. Das erfolgt in verschiedenen Zusammenhängen und in verschiedenen Stufen. Aber "Abstimmung in der Bundesregierung" bedeutet, dass wir derzeit unter verschiedenen Ressorts darüber sprechen, wie das umgesetzt wird. Sie werden es erfahren, wenn wir mit diesen Abstimmungen weiter vorangeschritten sind.

Frage: Ich möchte noch einmal zum Verhalten der Sicherheitsbeamten von Herrn Erdogan fragen. Die Bundespolizei hat ein Verfahren wegen versuchter Körperverletzung eingeleitet.

Herr Seibert, wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten der Bodyguards oder Sicherheitsleute von Herrn Erdogan?

Wie stehen Sie zu der Forderung oder zu dem Vorschlag, der jetzt aus der Opposition kommt, in dieser Hinsicht auffällig gewordenes Personal nicht mehr einreisen zu lassen?

Frau Adebahr, vielleicht können Sie sagen, ob das AA standardmäßig oder in diesem konkreten Fall Ermahnungen oder Ähnliches gegen die Delegation oder die Person ausspricht.

StS Seibert: Bevor ich diese Frage beantworte - ein Kommentar zu den Äußerungen aus der Opposition -, wäre es, denke ich, richtig, die Ermittlungen abzuwarten, die die Bundepolizei dazu angestoßen hat.

Adebahr: Das gilt, denke ich, in der Tat und ist richtig so.

Alter: Mir ist neu, dass die Bundespolizei ein solches Verfahren führt. Das wäre auch mit dem Zuständigkeitsgefüge auf den ersten Blick nicht vereinbar. Möglicherweise läuft ein Verfahren bei der Polizei Berlin. Den Verfahrensstand kenne ich nicht. Deswegen kann ich dazu auch keine Stellung beziehen.

Frage: Herr Seibert, Sie haben aber sicherlich die Bilder gesehen. Was sagen Sie als Regierungssprecher dazu?

StS Seibert: Ich kann nach einem kurzen Video wirklich keine abschließende Bewertung von so etwas vornehmen. Ich finde es richtig, dass man Fragen, wenn es sie gibt, nachgeht. Offensichtlich geschieht das. Es muss noch geklärt werden, ob das bei der Landespolizei Berlin passiert. Dann muss man diese Ermittlungen abwarten und sich daraus dann eine Meinung bilden.

Zusatzfrage: Hat Sie persönlich das Verhalten denn erschreckt?

StS Seibert: Ich kenne das kurze Video und mehr nicht.

Frage: Ich habe eine Frage an das Arbeitsministerium. Es geht um die Bewertung des Vorschlags für die Grundrente durch die Deutsche Rentenversicherung. Sie stuft den Vorschlag als verfassungsrechtlich bedenklich ein und spricht von einer Zäsur. Im Einführungsjahr würde rund ein Viertel der Kosten der Grundrente benötigt, um allein die Verwaltungskosten dafür darzustellen.

Teilen Sie diese Einschätzung und vor allem die Rechnung? Wie bewerten Sie es inhaltlich? Wird es Änderungen an dem Entwurf geben?

Schneider: Wie Sie wissen, haben wir einen Gesetzentwurf zur Grundrente vorgelegt. Wir haben bereits in der vergangenen Woche bestätigt, dass die Ressortabstimmung eingeleitet wurde. Die Ressortabstimmung sieht vor, dass neben Ressorts, Länder und Kommunen auch Verbände beteiligt werden. Sinn und Zweck der Ressortabstimmung ist es natürlich, dass die Beteiligten Einwände und Verbesserungsvorschläge darlegen können. Sachdienliche Hinweise nehmen wir als BMAS sehr ernst.

Ich möchte noch hinzufügen, dass das BMAS stets betont hat, dass die Einführung der Grundrente ein Kraftakt aller Beteiligter ist, dass wir das aber stemmen wollen. Das hat auch der Minister immer wieder betont. Klar ist auch, dass die Einführung einer Grundrente in enger Abstimmung mit der Deutschen Rentenversicherung erfolgt.

Inhaltlich werden Sie nicht überrascht sein, wenn ich sage, dass wir uns in der Ressortabstimmung befinden und wir hier zu internen Gesprächen und laufenden (akustisch unverständlich) keine Stellung nehmen.

Frage: Wer nimmt denn aufseiten der Geladenen und aufseiten der Gastgeber an der Expertenanhörung in Ihrem Haus teil? Welchen Stellenwert werden die Ergebnisse für den Gesetzentwurf haben?

Schneider: Auch jetzt kann ich nur auf das übliche Verfahren bei Ressortabstimmungen verweisen. Es gibt auch dabei verschiedenste Stufen auf verschiedensten Ebenen mit verschiedenen Beteiligten. Soweit ich es in Erinnerung habe, ist es unüblich, dass man über einzelne Termine innerhalb der Ressortabstimmung spricht und schon gar nicht über Inhalte daraus. Ich kann Ihnen jetzt nicht berichten, auf welcher Ebene welche Gespräche mit welchen Beteiligten geführt werden.

Zusatz: Aber man kann doch bitte über die Teilnehmer an einer Expertenanhörung sprechen.

Schneider: Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Es werden die üblichen Beteiligten sein; davon ist auszugehen. Wie Sie wissen, bleiben wir dabei, eine zeitnahe Kabinettsbefassung anzustreben. Natürlich sind im Vorfeld dessen intensive Gespräche nötig. Sie finden auch statt. Aber zu Einzelheiten kann ich, wie gesagt, jetzt nichts sagen.

Zusatzfrage: Können Sie etwas nachliefern?

Schneider: Ich kann prüfen, ob ich etwas nachreichen kann. Ich halte es aber, wie gesagt, für unüblich, einen genauen Teilnehmerkreis im Rahmen dieser Vorababstimmungen mitzuteilen. Aber ich prüfe, ob wir das machen können.

Frage: Die Rentenversicherer haben in Ihrer Kritik gestern bezweifelt, dass ein funktionierender Datenabgleich zwischen Finanzämtern und Rentenversicherern bis Anfang 2021 zu schaffen sei. Was sagen Sie dazu?

Schneider: Wie Sie wissen, ist das Ziel, dass die Grundrente zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Das ist ambitioniert. Das halten wir nach wie vor für machbar. Aber auch das ist natürlich ein Grund, warum wir zeitnah eine Kabinettsbefassung anstreben. Denn die weiteren Prozesse können natürlich erst danach in Gang gesetzt werden.

Frage: Frau Baron, es gab jetzt relativ viel Kritik von Mitgliedern der Kohlekommission an dem Kompromiss, den Bund und Länder geknüpft haben. Aus der SPD gab es jetzt unter anderem von Herrn Miersch den Vorschlag, dass man sich noch einmal mit den Kommissionsmitgliedern zusammensetzen sollte, um sich vielleicht doch noch sozusagen gütlich zu einigen beziehungsweise um wieder zusammenzufinden.

Strebt Herr Altmaier so etwas an?

Baron: Vielen Dank für die Frage. Vielleicht erlauben Sie mir, zu Beginn die Kritik, die verschiedentlich geäußert wurde, noch einmal ein bisschen einzuordnen und Stellung dazu zu nehmen. Dann komme ich gern auf Ihre Frage und den Vorschlag von Herrn Miersch zurück.

Wir haben gestern den überarbeiteten Gesetzentwurf zum Kohleausstiegsgesetz in die Ressortabstimmung gegeben. Dieser nimmt die Verständigung aus der letzten Woche und die Regelungen zu Steinkohle auf.

Insgesamt betrachten wir die Verständigung, die erzielt wurde, weiterhin als großen Durchbruch für ein Mammutprojekt der Energiewende. Denn wir in Deutschland steigen verbindlich sowohl aus der Kernenergie wie auch aus der Kohle aus und werden damit das Zeitalter der Kohleverstromung planbar und wirtschaftlich beenden.

Wir haben uns dabei auf einen Stilllegungspfad geeinigt - das ist ja eine Kritik, die von der Umweltseite kommt -, der klimapolitisch stringent, netzpolitisch vertretbar und regional ausgewogen ist. Vielleicht kann ich das mit ein paar Beispielen unterlegen. Insbesondere auch die Klimawirkungen setzen wir um. Denn wir werden bis zum Ende der 2020er-Jahre alle älteren Braunkohlekraftwerke vom Netz nehmen. Das heißt, die älteren, emissionsschädlichen Kraftwerke gehen zuerst vom Netz; dann folgen die jüngeren, nicht so emissionsschädlichen Kraftwerke. Auch insgesamt, Stein- und Braunkohle zusammen betrachtet, werden wir bis 2030 die Hälfte aller Kohlekapazitäten vom Netz nehmen und werden zusätzlich 2026 prüfen, ob der Ausstieg nicht von 2038 bereits auf 2035 vorgezogen werden kann.

Einzigartig in diesem Prozess ist auch, dass wir über die Strukturstärkungsmittel, die wir den Regionen zur Verfügung stellen, und das Anpassungsgeld für die Beschäftigten mit einem Gesamtvolumen von bis zu 4,8 Milliarden Euro nicht nur die energiepolitische Seite betrachten, sondern auch die strukturpolitische Seite. Damit ist es ein Gesamtkompromiss, der die Abwägung dieser vielen Interessen berücksichtigt.

Natürlich ist es absolut legitim, dass nun verschiedene Seiten Kritik üben und dass verschiedene Seiten ihre Position noch einmal stärken. Das ist natürlich auch die Aufgabe dieser verschiedenen Interessengruppen. Die Aufgabe der Bundesregierung ist es aber, einen ausgewogenen Kompromiss vorzuschlagen, der alle Interessen berücksichtigt, die energiepolitischen und die klimapolitischen Aspekte, aber natürlich auch die Aspekte der Versorgungssicherheit und Gesamtsystemsicherheit.

So viel kurz zur Einordnung.

Nun zu Ihrer Frage zu dem Vorschlag, den Herr Miersch gemacht hat. Herr Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat sich heute Morgen im Radiointerview schon dazu verhalten und gesagt, wenn es eine konkrete Gesprächsanfrage gebe, dann stehe seine Tür natürlich offen. Er hat wörtlich gesagt, seine Telefonnummer und Kontaktdaten seien bekannt. Wenn ihn jemand ansprechen möchte, dann stehe seine Tür natürlich offen. Er sei für Gespräche und Erläuterungen bereit und sei gern bereit, die Erläuterungen und Argumente noch einmal darzulegen.

Zusatzfrage: Das heißt, Sie selbst werden nicht aktiv. Auch vom BDI kam im Grunde der Hinweis, dass man diesen Kompromiss beziehungsweise das Ergebnis der Kommission jetzt aufgebrochen habe.

Haben Sie kein Bestreben, selbst aktiv zu werden und das ganze wieder näher zusammenzuführen?

Baron: Wie gesagt, die Äußerungen von Herrn Altmaier sind bekannt. Ich habe sie gerade noch einmal dargelegt. Im Übrigen gab es ja einen sehr langen Diskussionsprozess während der (akustisch unverständlich) Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung, in die Herr Altmaier aktiv eingebunden war. Auch danach haben wir den Kontakt zu den Kommissionsmitgliedern von unserem Haus gehalten, haben Monate Verhandlungen (akustisch unverständlich) Betreiberseiten geführt, mit einem sehr großen Kreis und haben jetzt einen aus unserer Sicht sehr ausgewogenen Kompromiss gefunden.

Wenn es eine konkrete Gesprächsanfrage gibt, dann sind wir gern dazu bereit. Diese Haltung vertreten wir dazu.

Frage: Frau Baron, nun hat gestern an dieser Stelle der Vorsitzende des Deutschen Naturschutzrings, Herr Niebert, der auch Mitglied der Kohlekommission war, explizit gesagt, er fühle sich von der Bundesregierung betrogen. Sie habe eben nicht das getan, was zugesagt worden sei, nämlich den Beschluss der Kommission, der ja in sich schon ein Kompromiss ist, umzusetzen.

Können Sie diese Kritik in irgendeiner Weise nachvollziehen?

Baron: Ich habe ja gesagt, dass Kritik natürlich absolut legitim ist und jede Seite natürlich ihre Punkte stark machen und vertreten kann. Die Vorstellung hier haben Sie alle gestern verfolgt und mitgehört. Ich möchte dem noch einmal entgegenhalten, dass sich gestern auch die Gewerkschaftsseite, IG BCE, ver.di und DGB, noch einmal in einer gemeinsamen Pressemitteilung geäußert und gesagt hat, dass sie diese Haltung, diese Formulierung der Klimaseite nicht überzeuge und sie diese nicht vertrete. Insofern sehen Sie, dass es diverse Äußerungen und Meinungen gibt.

Diese zu vertreten ist absolut legitim. Aber noch einmal: Die Aufgabe der Bundesregierung ist es, zwischen diesen Interessenfeldern eine ausgewogene Linie zu vertreten und alle Interessen unter einen Hut zu bringen. Das ist zum einen die klimapolitische Linie, aber das sind zum anderen auch die versorgungssicherheitspolitische und die beschäftigungspolitische Linie, wie ich ausgeführt habe.

Auch zur klimapolitischen Kritik habe ich darzustellen versucht, dass wir einen Pfad wählen - ältere Kraftwerke zuerst, dann folgen die neueren -, der sich daran orientiert, dass ältere Kraftwerke mehr CO2 emittieren als neuere, und dass wir, wie gesagt, bis 2030 die Hälfte aller Kapazitäten - sowohl Steinkohle als auch Braunkohle - aus dem Netz genommen haben werden.

Zusatzfrage: Gleichwohl hat Minister Altmaier relativ kurze Zeit nach Vorlage des Kommissionsberichts gesagt, es gehe jetzt darum, ihn eins zu eins umzusetzen. Das ist eine andere Position als die, zu sagen: Der Kompromiss der Kohlekommission ist sozusagen nur eine Grundlage eines Kompromisses auf anderer Ebene.

Warum fühlt sich der Wirtschaftsminister offenbar nicht mehr an seine Aussage von vor einem Jahr - Eins-zu-eins-Umsetzung - gebunden? Er hat diese Worte gebraucht.

Baron: Die Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" sind natürlich die absolute Grundlage für den Gesamtprozess gewesen. Wir sind der Auffassung, dass wir diese Empfehlungen so weit, wie es möglich war, umsetzen. Wir haben das Strukturstärkungsgesetz mit den Strukturstärkungsmitteln umgesetzt. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, der im Bericht genannt wird. Wir haben auch den Braunkohle- und Steinkohlestilllegungspfad auf den Weg gebracht.

Der Bericht und die Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" zeigen ganz klar die rote Linie, die Bundesregierung möge Verhandlungslösungen suchen, und das haben wir getan. Wir haben mit allen Beteiligten verhandelt, immer in der Abwägung von Klimapolitik, Beschäftigungspolitik, Strukturpolitik und Gesamtversorgungssicherheit, und die für uns in diesem Interessenkontext bestmögliche Verhandlungslösung zu finden versucht und aus unserer Sicht auch gefunden.

Aber bei Verhandlungslösungen kann man am Anfang der Verhandlungen das Ende der Verhandlungen nun einmal nicht vorhersehen. Das wäre dann halt Ordnungsrecht an allen Wegen gewesen, und das ist nicht der Grundtenor des Berichts der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung". Denn darin heißt es: Verhandlungslösung vor Ordnungsrecht.

Frage: Frau Baron, ich habe eine Nachfrage zu Ihrer Aussage, dass die Tür von Herrn Altmaier für Gespräche offenstehe. Schon seit gestern liegt ja der überarbeitete Gesetzentwurf vor. Nächste Woche soll er, wie Sie gesagt haben, ins Kabinett. Wo ist denn überhaupt noch die Zeit für weitere derartige Gespräche?

Warum genau ist der Bereich der erneuerbaren Energien aus dem Gesetzentwurf herausgefallen? Wann soll das nachgeliefert werden?

Baron: Soweit es konkrete Gesprächsangebote gibt, stehen wir dem, wie gesagt, offen gegenüber. Natürlich ist in diesem Prozess alles hektisch und dicht gedrängt, weil wir natürlich am 29. Januar in das Kabinett wollen. Wenn es drängende Anfragen gibt, ließe sich das sicherlich umsetzen. Aktuell liegen uns diese aber nicht vor.

Zu Ihrer zweiten Frage, zu den erneuerbaren Energien: Es ist natürlich auch ein wichtiger Punkt, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Dazu sind wir in Gesprächen mit den Ressorts. Ich vermag jetzt keine Prognose abzugeben, ob wir Regelungen dazu noch in diesen Gesetzentwurf integrieren können oder ob das zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen muss. Dass es erfolgen muss, ist aber klare Beschlusslage innerhalb der Bundesregierung.

StS Seibert: Wir hatten ja schon angekündigt, dass es am 30. Januar im Kanzleramt ein Gespräch des Chefs des Bundeskanzleramts mit den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder zum Bereich der erneuerbaren Energien, zur Frage, wie das Ziel eines Anteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien 2030 zu erreichen ist, geben wird. Das wird eines der Themen sein. Es geht um die Umsetzung der Energiewende, und ein wichtiges Thema dabei ist, wie unser Ziel von 65 Prozent Erneuerbarer bis 2030 umgesetzt werden kann. Alle damit zusammenhängenden Fragen - Planungsverfahren, Genehmigungsverfahren, Versorgungssicherheit, Akzeptanz in der Bevölkerung für die notwendigen Maßnahmen - werden dort besprochen werden.

Frage : Noch einmal zum Betrugsempfinden der Kommissionsmitglieder. Herr Seibert, Sie sagten in diesem Raum:

"Für die Bundesregierung geht es jetzt in erster Linie um Verlässlichkeit, und Verlässlichkeit heißt umsetzen, was die Empfehlungen der Kommission sind."

Das tun Sie nicht.

Herr Fichtner, wie bewertet die Umweltministerin die Klagen der Beteiligten? Die Ministerin hat von einer Eins-zu-eins-Umsetzung noch Ende November gesprochen. Das ist jetzt nicht der Fall.

StS Seibert: Ich teile Ihre Ansicht nicht. Die Bundesregierung wird, wie Frau Baron gerade wirklich ausführlich dargelegt hat, ein Kohleausstiegsgesetz zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Stein- und Braunkohleverstromung vorlegen, ein Gesetz, das die Empfehlungen der Kommission umsetzt. Der Gesetzentwurf wird, wie es die Kommission empfohlen hat, die Ausschreibung von Stilllegungsprämien für Steinkohlekraftwerke vorsehen. Es ist außerdem gelungen, sich auf einen Braunkohlestilllegungspfad zu einigen, der die Meilensteine, die die Kommission vorgegeben hat - 2022, 2030, 2038 - abbildet und der es darüber hinaus noch erlaubt, den Hambacher Forst nicht in Anspruch zu nehmen.

Zur Frage des Stilllegungsfahrplans ist das Notwendige gesagt worden. Die Kommission hat eine möglichst stetige Reduzierung der Treibhausgasemissionen empfohlen, das stimmt. Wenn man sich als Bundesregierung dann daranmacht, die konkreten Stilllegungszeiträume auszugestalten, dann darf eben nicht aus dem Blick geraten, dass eine wichtige Determinante dabei neben der Reduzierung der CO2-Emissionen auch die Sicherheit der Energieversorgung in unserem Land ist sowie eine geordnete Strukturentwicklung in den betroffenen Kohleregionen. Das sind die Determinanten, nach denen wir bei den Arbeiten am Kohleausstiegsgesetz jetzt vorgegangen sind.

Noch einmal: Das Ziel, bis 2038 und möglicherweise auch schon früher die Kohleverstromung hier im Lande zu beenden, ist das Ziel, das uns bei dieser ganzen Gesetzerstellungsarbeit leitet.

Fichtner: Sie hatten nach der Haltung der Bundesumweltministerin gefragt. Die Bundesumweltministerin steht zu dem erreichten Kompromiss, der im Wesentlichen dem entspricht, was die Kohlekommission vorgeschlagen hat.

Natürlich fehlen noch einzelne Punkte. Dazu gehört beispielsweise, dass sich der Ausbau der erneuerbaren Energien jetzt noch nicht abbildet. Das hat Herr Seibert eben auch angesprochen. Auch der beherzte Zwischenschritt 2025 steht noch aus.

Auf der anderen Seite gibt es aber auch Verbesserungen gegenüber dem Kommissionsbericht. Zum Beispiel ist die Überprüfung des Enddatums aus unserer Sicht jetzt deutlich klarer und besser gefasst, auch im Sinne des Klimaschutzes. Jetzt ist klargestellt, dass, wenn 2026 und 2029 überprüft wird, ob der Kohleausstieg beschleunigt werden kann, dann auch klar ist, dass alle Kraftwerke, die in den 30er-Jahren noch laufen, drei Jahre früher vom Netz gehen würden. Das hätte sehr positive Folgen für die Klimabilanz. Das ist jetzt zum Beispiel klarer, und es ist früher möglich, als es noch im Kommissionsbericht vorgeschlagen war.

Andere Kritikpunkte, die wir gestern hier von den einzelnen Kommissionsmitgliedern gehört haben, wurden inzwischen bereits aufgegriffen. Das gilt zum Beispiel für den Umgang mit frei werdenden CO2-Zertifikaten im europäischen Emissionshandel. Diese werden gelöscht. Das ist im Referentenentwurf eingebaut. Auch was den Ausgleich für Datteln 4 angeht, der hier gestern angesprochen wurde, ist inzwischen im Gesetzentwurf geklärt, dass das komplett ausgeglichen wird mit Blick auf die Emissionen und nicht nur mit Blick auf die Kapazität.

Zusatzfrage: Ich habe noch eine Lernfrage zu Datteln 4. Wie soll das überhaupt funktionieren? Solch ein Kohlekraftwerk muss ja mindestens 40 Jahre laufen, um sich in irgendeiner Weise zu rentieren. Datteln macht dieses Jahr auf und macht allerspätestens in 18 Jahren zu.

Fichtner: Die 40 Jahre sind natürlich nicht unsere Sorge. Ich glaube auch nicht, dass die Zahl stimmt. Aber natürlich wird für Datteln das gelten, was auch für alle anderen Steinkohlekraftwerke gelten wird. Ab 2027 wird per Ordnungsrecht nach und nach abgeschaltet.

Frage: Ich wollte noch einmal auf das Thema "Reise der Kanzlerin in die Türkei" zurückkommen. Ich hatte mich vorhin gemeldet, aber da ich ganz hinten sitze, haben Sie mich übersehen.

Meine Frage ist: Von wem wird die Kanzlerin begleitet?

StS Seibert: Von ihren üblichen Beratern. Wenn Sie das jetzt wissen wollen: Bei dieser Reise ist keine deutsche Wirtschaftsdelegation dabei.

Frage: Einige Nachfragen zum Online-Glücksspiel-Staatsvertrag, dessen Entwurf heute bekanntgeworden ist.

Frage an das Gesundheitsministerium: Ist damit den Bedenken um Spielsucht ausreichend Raum gegeben? Gibt es genug Regelungen, um Spielsucht mit den Sperreinträgen, Höchstsätzen usw. vorzubeugen?

Eine Nachfrage an Frau Baron in dem Zusammenhang: Ist es ein gangbarer Weg, mit einem stark regulierten legalen Markt einen ausufernden illegalen Schwarzmarkt tatsächlich in den Griff zu bekommen und austrocknen zu können? - Danke schön!

Kautz: Wir schauen uns den Bericht an und kommentieren ihn dann. Ich kann Ihnen dazu aktuell nichts sagen.

Zusatz: Der Staatsvertrag liegt ja vor.

Kautz: Ich kann Ihnen dazu nichts sagen. Das muss ich nachreichen.

Baron: Auch ich kann nicht viel ergänzen, da der Staatsvertrag natürlich in erster Linie in die Zuständigkeit der Länder fällt und somit vor allem die Länder gefordert sind. Insofern kann ich jetzt hier keine Bewertung von unserer Seite dazu abgeben.

Frage: Eine Frage an das BMI zur App "Clearview". Es wurde ja schon schriftlich die Frage gestellt, ob die Nutzung einer solchen App eines privaten Unternehmens auch in Deutschland im Zuge von Ermittlungen rechtlich möglich ist. Wenn nein, warum nicht? Was stünde dem entgegen? Können auch Privatpersonen eventuell so eine App nutzen?

Alter: Ich kann Ihnen an dieser Stelle sagen, dass jedenfalls von den Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des BMI eine solche Software - unabhängig von der Frage, von welchem Unternehmen sie bereitgestellt wird - , also Softwarekomponenten, die darauf ausgelegt sind, im Internet frei verfügbare Gesichtsbilder in großen Datenbanken zusammenzuführen, nicht genutzt wird und die Nutzung auch nicht geplant ist.

Zusatzfrage: Das BAMF hat heute eine Pressemitteilung herausgegeben, die Spätaussiedler betrifft. Es geht um eine bessere Integration derselben. Es steht allerdings nicht in der Pressemitteilung, was dieses Konzept außer Sprachkursen konkret enthält. Es gibt auch keine Information darüber, was das kosten wird. Das Konzept nennt sich "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung".

Alter: Ich muss gestehen, dass ich diese Pressemitteilung nicht kenne. Ich reiche eine Antwort gerne nach.

Ich biete aber auch an, dass Sie möglicherweise bei der Pressestelle des BAMF nähere Informationen einholen.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt zum Atomabkommen mit dem Iran. Präsident Rohani hat erklärt, sein Land fühle sich nach wie vor dem Abkommen verpflichtet. Alle Maßnahmen, die, vom Iran getroffen, darüber hinaus gehen, könnten auch sofort wieder rückgängig gemacht werden. Wie bewerten Sie das? Das ist ja eine völlig andere Linie als die, die der iranische Außenminister auch aktuell einschlägt. Ist das "good cop/bad cop" oder erkennen Sie eine Stringenz?

Adebahr: Unser Petitum ist die ganze Zeit, dass der Iran zur vollständigen Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem JCPOA zurückkehrt. Wir haben über die Phasen eins bis vier der Strategie der Nichteinhaltung des JCPOA immer wieder mit dem Iran geredet. Nach Auslösung der Stufe fünf haben wir den Streitschlichtungsmechanismus ausgelöst, weil unsere Besorgnis und die Stärke der Nichteinhaltung uns gar keine andere Wahl gelassen haben.

Insofern würden wir uns natürlich freuen, wenn der Iran umkehrte und wieder in die Richtung der Einhaltung des Abkommens ginge. Wir haben die Äußerungen zur Kenntnis genommen. Unser Ziel bleibt, das Abkommen zu retten, im Abkommen zu bleiben und den Mechanismus dort zu nutzen, um wieder dahinzukommen. Wenn das funktioniert, ist das gut. Wir begeben uns jetzt auf diesen Weg und schauen, wie der Iran konstruktiv dabei mitarbeitet.

Zusatzfrage: Israels Premierminister Netanjahu hat Präsident Macron aufgefordert, weitere Sanktionen gegen den Iran aktiv zu unterstützen. Ist eine ähnliche oder gleichlautende Forderung auch an die Bundesregierung ergangen?

Adebahr: Davon habe ich keine Kenntnis.

Zusatzfrage: Herr Seibert, wissen Sie etwas davon?

StS Seibert: Nein. Unsere Haltung ist in den gemeinsamen Schreiben, die wir mit den E3-Partnern herausgegeben haben, niedergelegt. Da gibt es auch keine neue Haltung.

Frage: Frau Adebahr, können Sie uns sagen, ob es inzwischen einen Termin für ein Treffen der Joint Commission gibt oder ob es vielleicht Planungen für anderweitige Gespräche, Treffen mit dem Iran gibt?

Adebahr: Ich kann Ihnen von keinem Termin und von keinen Planungen berichten.

Frage: Herr Seibert, eine Frage zum Thema Libyen und die libysche Küstenwache. Es gibt steigende Kritik an der Unterstützung der libyschen Küstenwache durch die EU. Können Sie aus Sicht der Bundesregierung bewerten, wie Sie die Zusammenarbeit finden?

StS Seibert: Da, wo wir oder Europa dazu beigetragen haben, die libysche Küstenwache zu stärken, auszubilden, ging es natürlich immer um einen Umgang mit Migranten und Flüchtlingen, der den Menschenrechten entspricht. Das ist die Grundhaltung, auf der eine solche Zusammenarbeit beruht. Das sind die Punkte, die wir auch immer wieder vorgetragen haben.

Gleichwohl ist es richtig, dass ein Land auch eine funktionierende Küstenwache braucht und haben will und dass es im Interesse der Staatlichkeit eines solchen Landes ist, solche Bemühungen auch zu unterstützen - aber in diesem rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Sinne, den ich Ihnen genannt habe.

Zusatzfrage: Das heißt, Sie halten an der Unterstützung fest und bewerten diese Unterstützung weiterhin positiv?

StS Seibert: Ich habe dazu jetzt im Moment keinen neuen Stand. - Haben Sie einen neuen Stand, Frau Adebahr?

Adebahr: Nein. Die Ausbildung der libyschen Küstenwache ist im Grundsatz in unser aller Interesse. Dass es da schwierige Zustände gibt und dass die Lage dort nicht ganz einfach ist, haben Sie, glaube ich, von uns verschiedentlich gehört. Insofern gilt das, was Herr Seibert gesagt hat.

Frage: Eine Frage zu Libyen allgemein und zum Gipfel am Sonntag, nach dem von vielen Teilnehmerstaaten eine Absichtserklärung unterzeichnet wurde, jegliche Art von Waffenhandel oder Waffenlieferung Richtung Libyen einzustellen. Es gibt diverse Indizien über Flugbewegungen von der Türkei Richtung Tripolis und teilweise von den Emiraten Richtung Bengasi mit Militärtransportern. Geht die Bundesregierung Hinweisen nach, dass nach dem Gipfel von Sonntag doch noch neue Waffenlieferungen nach Libyen beziehungsweise Transporte von Soldaten nach Libyen stattgefunden haben? Wenn es keine eigenen Hinweise gibt, wie bewertet die Bundesregierung diese Indizien über diese Flugbewegungen?

StS Seibert: Eines der wichtigen Ergebnisse des Libyen-Gipfels am Sonntag ist ja, dass man mit diesem Gipfel und dem Abschlussdokument nicht die Arbeit ruhen lässt, sondern dass man erst richtig in die Arbeit einsteigt, wenn ich das so sagen darf, und dass man eine Struktur geschaffen hat - einen internationalen Ausschuss für Folgemaßnahmen -, der jetzt schon bald zusammentreten wird, der natürlich ganz genau die Entwicklung betrachtet und der ganz genau den Stand der Umsetzung oder Nichtumsetzung, wenn es das bedauerlicherweise gäbe, gemeinsam feststellen würde.

Adebahr: Wenn ich ergänzen darf: Das Abschlusskommuniqué wurde gestern im Sicherheitsrat von António Guterres vorgestellt und auch von allen Sicherheitsratsmitgliedern begrüßt. Wir arbeiten jetzt an einer Resolution im Sicherheitsrat. Das ist kein leichtes Unterfangen, und das wird auch ein "heavy lifting". Da gibt es sicher intensive Gespräche zu führen. Wenn eines solche Resolution gelänge, würde das natürlich auch noch einmal die rechtliche Kraft der Beschlüsse stärken. So geht es jetzt Stück für Stück voran.

Es gibt das Militärkomitee 5+5, das in Kürze tagen soll. Wir werden den politischen Prozess angehen. An allen Follow-up-Strängen, die wir jetzt hinsichtlich der verschiedenen Dinge haben, müssen wir weiter arbeiten, um die Ergebnisse umzusetzen. Deswegen gilt das, was Herr Seibert gerade gesagt hat: Die Arbeit geht jetzt erst richtig los. Ich glaube nicht, dass wir über irgendetwas verwundert sind, sondern wir fangen jetzt an zu arbeiten.

StS Seibert: Es war nie die Erwartung der Bundesregierung, dass der Weg, über eine politische Lösung über Waffenruhe, Waffenstillstand, Waffenembargo hin zu einer politischen Lösung zu kommen, ein völlig gradliniger und ungestörter sein werde.

Frage: Herr von Plüskow, können Sie uns sagen, wie und wann es mit der Ausbildung von Sicherheitskräften im Irak weitergeht?

Plüskow: Nein. Ich kann Ihnen nur so viel dazu sagen, als dass derzeit Kräfte bereitstehen, die Ausbildung wieder aufzunehmen. Wir befinden uns hierzu in Abstimmung mit unseren internationalen Partnern, aber natürlich auch mit der Regierung. Das orientiert sich auch am Bedarf der kurdischen Partner vor Ort. Aber letztendlich ist das auch eine Entscheidung, die im Einsatzland selbst mit getroffen wird. Hier liegt ein politischer Prozess vor, den wir jetzt erst einmal abwarten müssen. Wir stehen aber, wie gesagt, bereit, die Ausbildung jederzeit wieder aufzunehmen.

Frage: Hat denn OIA inzwischen die Ausbildung wieder freigegeben oder nicht?

Plüskow: Meines Wissens noch nicht.

Frage: Eine Frage an das AA zum Flugzeugwrack "Landshut". Das sollte ja in Friedrichshafen ausgestellt werden. Der Bund will das offenbar nicht mehr finanziell unterstützen und damit steht das Ganze infrage. Wissen Sie schon, wie Sie jetzt verfahren wollen? Bleibt das Flugzeug dort? Es gab wohl auch Ideen, das Wrack nach Tempelhof zu verlegen. Wie ist der Stand der Dinge?

Adebahr: Dazu kann ich Ihnen sagen, dass wir das Wrack der "Landshut" nach Deutschland zurückgeführt hatten, weil die Erinnerung für uns ein politisch und geschichtlich wichtiges Thema war. Innerhalb der Bundesregierung ist die Beauftragte für Kultur und Medien für die Gespräche über das Ausstellungskonzept zuständig. Insofern würde ich Sie zu diesen Fragen, die Sie gerade gestellt haben, dorthin verweisen.

Frage: Meine Frage richtet sich an die Häuser Umwelt und Verkehr. Die Berliner Umweltsenatorin Regine Günther hat vorgeschlagen, dass ab 2030 keine Autos mehr mit Benzin- und Dieselmotor in der Berliner Innenstadt fahren dürfen. Wie bewerten Sie das? Könnte das auch ein Modell für andere Städte sein?

Fichtner: Das ist eine landespolitische Debatte hier in Berlin, in die wir uns als Bund jetzt nicht einmischen wollen.

Unsere regulatorische Ebene ist eher national oder auch europäisch. Gerade auf europäischer Ebene sehen wir in dem Bereich mit der CO2-Grenzwertgesetzgebung ein Instrument, das wie ein scharfes Schwert wirkt und in diesem und im nächsten Jahr noch viele Entwicklungen anstoßen wird. Wir werden schon dieses Jahr erleben, dass sich das Angebot hin zu mehr emissionsfreien Fahrzeugen deutlich ausweiten wird. In den nächsten Jahren wird die Dynamik weitergehen. Insofern ist das jetzt ein Instrument, mit dem wir auf europäischer Ebene arbeiten.

Ansonsten gilt natürlich in Deutschland das Ziel einer Treibhausgasneutralität bis 2050. Daraus ergibt sich logisch, dass wir Mitte des Jahrhunderts keine fossilbetriebenen Verbrenner mehr auf deutschen Straßen erleben werden.

Alexandrin: Von unserer Seite kann ich ergänzen, dass wir uns tagtäglich mit der Frage beschäftigen, wie wir uns denn in Zukunft von A nach B bewegen. Eine ganz entscheidende Rolle spielt dabei auch die Frage, mit welcher Antriebstechnologie das Ganze geschehen wird. Der Ansatz der Bundesregierung ist es, technologieoffen zu fördern. Wir sehen verschiedene Technologien auf dem Vormarsch: batteriebetriebene Elektromobilität und Elektromobilität auf Basis von Wasserstoff- und Brennstoffzelle. Wir sehen auch Ansätze im Bereich der synthetischen Kraftstoffe, die wir unter anderem im Rahmen der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie fördern. Das heißt, wir bewegen uns mehr in die Richtung fort, dass wir sehen: Wir haben neue Antriebsformen, und die wollen wir weiterentwickeln. Denn klar ist, dass die Basis hier innovationsgetrieben sein sollte.

StS Seibert: Ich habe noch eine Nachlieferung zu machen, denn so ersparen wir uns eine schriftliche Nachlieferung. Einer von Ihnen hatte nach Informationen zu den Angeboten gefragt, die wir im Ausland - ich sage es einmal so - zuwanderungswilligen Menschen machen wollen.

Die Kollegen haben mir noch drei Beispiele genannt. Es gibt das Webportal des Goethe-Instituts "Mein Weg nach Deutschland", das evaluiert und weiterentwickelt werden soll. Gemeinsam mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) wird ein virtueller Info-Chat für Flüchtlinge - ich würde sagen: wahrscheinlich eher für Migranten, denn die Internationale Organisation für Migration ist nicht für Flüchtlinge zuständig - geplant. Dann gibt es das Informationsportal "Make it in Germany", ein Informations- und Beratungsangebot für interessierte ausländische Fachkräfte, das noch weiter ausgebaut wird.

Mittwoch, 22. Januar 2020

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 22. Januar 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-22-januar-2020-1715050
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
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Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2020

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