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PRESSEKONFERENZ/1998: Regierungspressekonferenz vom 19. Februar 2020 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 19. Februar 2020
Regierungspressekonferenz vom 19. Februar 2020

Themen: Kabinettssitzung (Verlängerung der Mandate für den Nato-Einsatz "Resolute Support" in Afghanistan sowie die Nato-geführte maritime Sicherheitsoperation "Sea Guardian" im Mittelmeer, Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, Gesetz zur Einführung der Grundrente, Verordnung über den Lärmschutz bei Fernsehübertragungen im Freien während der Fußball-Europameisterschaft 2020), Reform der Düngeverordnung, Abschiebungen im Jahr 2019, Prämie für den Kauf von Elektrofahrzeugen, Coronavirus, Lage in der Ostukraine, Gefangenenaustausch zwischen Deutschland und dem Iran, Lage in Libyen, Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung, Fall Osman Kavala, Lage der Uiguren in China

Sprecher: SRS'in Demmer, Helmbold (BMVg), Adebahr (AA), Alter (BMI) Grave (BMWi), Kolberg (BMF), Krüger (BMJV), Fichtner (BMU), Lenz (BMEL), Alexandrin (BMVI)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS'in Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS'in Demmer: Die Bundesregierung hat heute beschlossen, sich vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestags weiterhin an dem Nato-geführten Einsatz "Resolute Support" zur Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte und an der Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation "Sea Guardian" zu beteiligen. Die derzeit laufenden Mandate enden nämlich jeweils am 31. März 2020.

In Afghanistan bleiben die Ziele unverändert: ein hinreichend stabiles Afghanistan, von dem für Deutschland, seine Verbündeten und die Region keine Bedrohung ausgeht und in dem die Grundlagen für Sicherheit, Menschenrechte und nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Afghanistan gewährleistet sind. Darauf zielt das umfangreiche zivile und militärische Engagement der Bundesregierung.

Der Konflikt in Afghanistan kann nur politisch gelöst werden. Deshalb ist die Aufnahme innerafghanischer Friedensverhandlungen kurzfristig das vordringliche Ziel der politischen Aktivitäten der Bundesregierung.

Um die Voraussetzungen für Stabilität und Frieden zu schaffen, ist Afghanistan weiterhin auf internationale Unterstützung angewiesen. Trotz sichtbarer Fortschritte beim Fähigkeitsaufbau der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte ist für eine flächendeckende Verbesserung der Sicherheitslage im Land weiterhin Beratungsleistung notwendig. Darum dient der deutsche militärische Beitrag dazu, die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu erhöhen. Das Mandat soll bei einer unveränderten personellen Obergrenze von bis zu 1300 Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. März 2021 verlängert werden.

Des Weiteren - das habe ich eben schon erwähnt - beabsichtigt die Bundesregierung, sich weiterhin an der Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation "Sea Guardian" im Mittelmeer zu beteiligen.

Die Sicherheit von maritimen Versorgungswegen ist von zentraler Bedeutung. Die Operation leistet im Mittelmeerraum einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels.

Mit "Sea Guardian" stärkt das Bündnis die maritime Sicherheit im Mittelmeer zum Nutzen aller Mittelmeeranrainer und -nutzer. "Sea Guardian" ist der einzige multilaterale Ansatz, der für den gesamten Mittelmeerraum auf der Basis von Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und internationaler multilateraler Verträge diese Aufgaben erfüllt. Das Mandat soll bei einer unveränderten personellen Obergrenze von bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten ebenfalls bis zum 31. März 2021 verlängert werden.

Die Bundesregierung hat heute darüber hinaus den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, dessen Ziel es ist, Rechtsextremismus und Hasskriminalität künftig noch intensiver und effektiver bekämpfen zu können. Dieser Gesetzentwurf dient dazu, ein Maßnahmenpaket umzusetzen, das die Bundesregierung bereits am 30. Oktober 2019 als Reaktion auf die furchtbaren Ereignisse in Halle, aber auch auf die besorgniserregende Entwicklung der Hasskriminalität im Allgemeinen beschlossen hat.

Die Bundesregierung ist weiterhin zutiefst betroffen über diese Vorfälle und daher fest entschlossen, unsere freiheitliche Demokratie und unsere demokratische pluralistische Gesellschaft zu verteidigen. Sie wird deshalb sämtliche rechtsstaatlichen Mittel gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus einsetzen.

Der heute beschlossene Gesetzentwurf sieht hierzu eine ganze Reihe von Maßnahmen vor, von denen ich hier nur einige ganz kurz vorstellen möchte.

Unter anderem sollen Anbieter von großen sozialen Netzwerken künftig verpflichtet werden, strafbare Inhalte, insbesondere Morddrohungen und Volksverhetzungen, an eine neu einzurichtende Zentralstelle des Bundeskriminalamtes zu melden, anstatt sie wie bisher nur zu löschen oder zu sperren.

Um Tatverdächtige auch identifizieren und mögliche Beweise sichern zu können, sollen klare Rechtsgrundlagen zur Auskunftserteilung von Telemediendienstanbietern gegenüber Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden geschaffen werden.

Des Weiteren sollen Hetze und Drohungen im Internet wegen der besonders hohen Reichweite von Beleidigungen im Netz härter und effektiver verfolgt werden können.

Zudem sollen üble Nachrede und Verleumdung gegen Kommunalpolitiker schärfer geahndet werden können; denn sie verdienen als Stütze der Gesellschaft einen ganz besonderen Schutz.

Außerdem sieht das Paket einen effektiveren Schutz von Ärzten und Notfallsanitätern in Notambulanzen vor.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Klarstellung, dass antisemitische Beweggründe im Katalog der Strafzumessungsgründe grundsätzlich strafverschärfend zu berücksichtigen sind.

Im Übrigen soll das Melderecht geändert werden, um Personen, die sich aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sehen, durch Auskunftssperren im Melderegister künftig besser zu schützen.

Dann hat das Kabinett heute den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente beschlossen. Damit sorgt die Bundesregierung dafür, dass sich die Menschen auf das Kernversprechen des Sozialstaats verlassen können: Wer also jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, der soll im Alter auch etwas davon haben.

Zu den Einzelheiten hat Bundesminister Heil heute bereits unterrichtet. Deshalb hier nur ein paar grundsätzliche Dinge: Von der Grundrente werden rund 1,3 Millionen Menschen profitieren, die in ihrem Arbeitsleben unterdurchschnittliche Verdienste erzielt haben. Dies gilt vor allen Dingen für Frauen beziehungsweise Menschen in Ostdeutschland. Niedrige Renten werden künftig um einen Rentenzuschlag erhöht. Anspruch auf diesen Zuschlag haben alle, die mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt, aber im Durchschnitt wenig verdient haben.

Einkommen wird auf die Grundrente angerechnet, und zwar dann, wenn es den Freibetrag von 1250 Euro für Alleinlebende beziehungsweise 1950 Euro für Paare übersteigt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Kapitalerträge und ausländische Einkünfte werden ebenfalls angerechnet.

Ob ein Anspruch auf Grundrente besteht, wird automatisch geprüft. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. Der Einkommensabgleich zwischen der Deutschen Rentenversicherung und der Finanzverwaltung erfolgt ebenfalls automatisch. Der allgemeine Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung wird ab dem Jahr 2021 um 1,4 Milliarden Euro erhöht. Damit wird die Grundrente vollständig aus Steuermitteln finanziert. Die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler werden somit nicht belastet.

Dann ist heute der Entwurf zur Verordnung über den Lärmschutz bei Fernsehübertragungen im Freien während der Fußball-Europameisterschaft 2020 beschlossen worden. Das stand in der Vorhabenliste, die ohne Aussprache vom Kabinett beschlossen worden ist.

Die befristete Regelung soll Ausnahmen für öffentliche Fernsehübertragungen unter freiem Himmel auch bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr ermöglichen. Fußballfreunde sollen also auch bis in den späten Abend die Spiele der deutschen Nationalmannschaft oder anderer Teams verfolgen können.

Es besteht ein herausragendes öffentliches Interesse an sportlichen Großveranstaltungen wie eben einer Fußball-Europameisterschaft. Deshalb schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür, die Ruhezeiten am Abend einzuschränken. Die Entscheidungshoheit liegt im Einzelfall bei den zuständigen kommunalen Behörden. Vergleichbare Verordnungen haben sich bereits während vergangenen Fußball-Welt- und -Europameisterschaften bewährt. Die Verordnung soll befristet für die Dauer der Fußball-Europameisterschaft gelten. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Vorsitzende Wefers: Das war es aus dem Kabinett. Vielen Dank, Frau Demmer.

Gibt es Fragen zu den Nato-Missionen und -Mandaten?

Frage: Herr Helmbold, ich frage mich, was mit der Idee oder der Forderung der Soldaten nach Selbstverteidigung ist. Ist darüber für das Mandat in irgendeiner Weise diskutiert worden?

Im Anschluss die Frage: Wenn man es sich strategisch anschaut, das Mandat und den Einsatz "Resolute Support", hat sich der Westen dann möglicherweise bei dem überschätzt, was er zu einem erfolgreichen Prozess des "Nation Building" beitragen kann?

Helmbold: Zunächst zur Frage der Selbstverteidigung: Wir streben es natürlich immer an, den Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten in den Einsatzländern zu gewährleisten. Das hat für uns eine ausgesprochen hohe Priorität. Das gilt unabhängig davon, ob wir über ein aktuelles Mandat verhandeln. Das heißt, das Schutzniveau gilt es immer auf höchstem Niveau zu gewährleisten, völlig unabhängig davon, ob wir das Mandat verlängern oder nicht.

Zur Frage nach "Resolute Support" und nach dem Westen: Ich kann eigentlich nur auf die Anteile eingehen, die wir mit der Bundeswehr verantworten. Hierfür gilt, dass es einige Dinge gibt, die die Bundeswehr im Rahmen des Afghanistan-Einsatzes gemeinsamen mit anderen Ressorts, in einem gemeinsamen Ansatz der Ressorts, erreichen konnte. Beispiele sind insbesondere, dass Afghanistan nicht mehr eine Brutstätte des internationalen Terrors ist. Es gibt aber darüber hinaus noch andere Fortschritte, die zu verzeichnen sind. Beispielsweise hat sich die gesellschaftliche Stellung von Frauen nachhaltig verbessert. Beispielsweise gingen im Jahr 2001 noch weniger als eine Million Kinder zur Schule. Heute sind es acht Millionen Kinder. Davon sind mehr als ein Drittel Mädchen. Die junge Generation heute ist vernetzt und kann sich umfassend über eine Vielzahl von Medien orientieren. Das nur als Beispiele dafür, was sich dort gesellschaftlich verändert hat.

Gleichwohl müssen wir natürlich sagen, dass die Sicherheitslage in Afghanistan weiterhin angespannt ist und dass wir immer noch ein Gewaltniveau haben, das relativ hoch ist. Das zeigt, dass die internationale militärische Beratungsleistung unverändert notwendig ist. Vor diesem Hintergrund muss man auch die aktuellen Mandatsdiskussionen sehen. Wir sehen auch unverändert eine personelle Obergrenze von 1300 Soldatinnen und Soldaten vor. Mit dem vorgelegten Mandatsentwurf können wir aber auch flexibel reagieren, wenn sich Lageveränderungen einstellen sollten.

Zusatzfrage: Ich habe noch einen Zusatz zur ersten Frage. Ich bezog mich auf den Besuch der Ministerin in Afghanistan im Spätherbst, als sie die Idee der Soldaten aufgenommen hatte, zum Beispiel auch bewaffnete Drohnen ins Kalkül zu ziehen. Die Ministerin hat sich dann so geäußert, dass sie sich dafür einsetzen wolle, das in die Diskussion zu bringen. In welcher Form ist das inzwischen passiert?

Helmbold: Der Prozess ist eingeleitet mit Blick auf die Frage der Bewaffnungsfähigkeit von Drohnen und der Frage, inwiefern so etwas gegebenenfalls auch zum Schutz beitragen kann. Die Ministerin hat sich dazu eingelassen. Dieser Prozess wird weiter von uns verfolgt.

Die Mandatsdiskussion muss man als unabhängig davon sehen. Die Mandatsverlängerung hängt damit zusammen, dass das Mandat abgelaufen ist, wir aber weiter unverändert sagen, dass es erforderlich ist, die afghanische Regierung zu unterstützen und auch die Sicherheitskräfte entsprechend auszubilden und zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund haben wir die Mandatsdiskussion vorangetrieben.

Das andere, mit Blick auf den Schutz, ist Teil einer zusätzlichen Diskussion, die bei uns laufend erfolgt. Es geht stets darum, den Schutz bestmöglich zu gewährleisten. Wenn neue Impulse kommen, wie den eben angesprochenen, dann wird er in die laufende Diskussion mit eingebaut, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die wir haben, um den Soldaten den bestmöglichen Schutz vor Ort angedeihen zu lassen.

Frage: Diese Kriegsbeteiligung deutscher Soldaten dauert jetzt, glaube ich, 18 Jahre lang. Ich weiß nicht, ob es der längste deutsche Kriegseinsatz seit dem Dreißigjährigen Krieg ist. Wie auch immer: Worin besteht eigentlich die Hoffnung oder wie ist sie begründet, dass das Mandat zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden kann? Es finden parallel außerhalb des Nato-Einsatzes eigene Aktionen der USA statt. Die USA haben im vergangenen Jahr 7400 Bomben über Afghanistan abgeworfen. Das ist 50 Prozent mehr als zu Beginn der Bombardierung durch Obama. Das schafft doch auch Verhältnisse, in denen friedliche Lösungen und Prozesse eigentlich erschwert werden. In welcher Relation sehen Sie die Möglichkeiten und den Sinn des Einsatzes? Wird er durch diese anderen Aktionen nicht massiv konterkariert?

Helmbold: Ich möchte dazu erst einmal sagen, dass wir mit den amerikanischen Verbündeten natürlich in einem intensiven Austausch stehen, dass wir unsere Position dort intensiv einbringen und gleichzeitig, dass wir es gemeinsam begonnen haben, wobei wiederholt darauf hingewiesen wurde, dass wir auch gemeinsam wieder aus Afghanistan herausgehen würden.

Insgesamt müssen wir sagen, dass wir durchaus Fortschritte beim deutschen Fähigkeitsaufbau in Afghanistan sehen. Das bedeutet, viele der Maßnahmen, die wir dort zur Ausbildung von afghanischen Sicherheitskräften unternehmen, kommen dort auch an. Wir sehen ein positives Feedback. Wir sehen auch, dass eine Lernkurve vorhanden ist, die zum Teil natürlich auch mit Rückschlägen verbunden ist. Wir sehen aber regelmäßig, dass wir diesen Fähigkeitsaufbau tatsächlich zum Erfolg führen können. Das ist unser Beitrag dazu, die bestmögliche Unterstützung für Afghanistan zu leisten und tatsächlich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die viel breiter als der militärische Anteil angelegt sind und die wir in einem vernetzten Ansatz sehen müssen. Ein Anteil davon ist eben, dass wir es zum Aufbau von Sicherheitskräften in Afghanistan zur Verfügung stellen. Das tun wir mit dem deutschen Beitrag. Wir sind gewillt, das fortzusetzen.

Zusatzfrage: Sie haben jetzt nicht auf den zweiten Teil der Frage geantwortet. Die amerikanische Strategie hat, glaube ich, noch gar kein Exit-Szenario oder noch gar keinen Exit-Zeitpunkt definiert. Hilft sie bei der Verwirklichung des Ansatzes, den Sie skizziert haben, oder bedeutet mehr Bombardement nicht eigentlich mehr Schüren von Feindschaft und Konfliktherden? Also kann man ein Land in den Frieden bomben?

Helmbold: Das ist eine Frage, die man mit Sicherheit im Einzelfall betrachten muss und auf die es keine pauschalen Antworten gibt. Zur amerikanischen Strategie selbst, zur nationalen Strategie, kann ich mich hier nicht äußern.

Adebahr: Ich würde mich auch dagegen verwahren, die Erfolge und das Geleistete in Afghanistan unter den Scheffel zu stellen oder Kleinzureden. Dass die Situation schwierig ist, dass es lange dauert, dass man strategische Geduld braucht, das ist, glaube ich, uns allen klar. Das sehen wir immer und immer wieder. Man kann sich auch immer fragen, ob es eine Alternative wäre, Afghanistan ohne weitere Unterstützung zu lassen. Das ist für uns wichtig, dass wir alle gemeinsam in dieser Mission sind und damit auch die Voraussetzung für Wiederaufbau schaffen.

Zur Frage, wie es einen grundsätzlichen Frieden in Afghanistan geben kann, haben wir gerade, im Moment, auch wieder politische Gespräche zwischen den USA und den Taliban, die wir grundsätzlich begrüßen und bei denen auch eine Phase der Gewaltreduktion anstehen soll. Wir haben auch gestern die Verkündung eines Wahlergebnisses. Der eine erkennt das Ergebnis nicht an. Ghani ist nach der Auszählung als Sieger hervorgegangen. Das wissen wir, glaube ich, alle, dass es schwierig ist und dass es genau deshalb weiterer Anstrengungen bedarf, um das Land auf den Weg in eine demokratische, friedliche und für die Menschen sichere Zukunft nicht allein zu lassen.

Gerade jetzt laufen auch politische Gespräche zur innerafghanischen Einigung und zu einem Dialog, die dem Land vielleicht nachhaltige Sicherheit und Frieden im Inneren bringen können.

Frage: Wer über Erfolge reden will, der muss auch über Misserfolge reden. Das müssen wir hier ansprechen. Darum wäre es schön, wenn Sie auch das thematisieren und darüber sprechen würden.

Herr Helmbold, wie viele deutsche Ausbilder sind aktuell in Afghanistan aktiv? Wie viele deutsche Ausbilder bilden gerade afghanische Soldaten aus und wie viele afghanische Soldaten wurden in den letzten zwölf Monaten ausgebildet?

Helmbold: Ich kann ihnen sagen, dass wir im Moment knapp 1200 Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan haben. Wie es sich exakt im Moment aufgeschlüsselt, dazu habe ich im Moment hier keine Daten parat.

Zusatzfrage: Können Sie es nachreichen, wie viele dort aktuell ausbilden, und können Sie uns sagen, wie viele in den letzten zwölf Monaten ausgebildet wurden?

Die andere Lernfrage: Was kostet dieser Einsatz? Was kostet ein Jahr lang Bundeswehr-Krieg in Afghanistan?

Helmbold: Wenn wir dazu Daten haben, dann kann ich sie nachreichen.

Die Kosten: Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für dieses eine Jahr, das wir jetzt anstreben, würden sich insgesamt auf rund 427,5 Millionen Euro belaufen.

Vorsitzende Wefers: Wir wechseln das Thema. Ich habe aus dem Kabinett noch das Gesetz zum Rechtsextremismus. Gibt es dazu Fragen?

Frage: Ich habe ein paar Fragen an das Justizministerium.

Erstens. Es heißt im Gesetzentwurf unter anderem, dass antisemitische Motive des Täters bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigen sind. Was heißt das konkret, dass man die Maximalstrafe anstrebt oder zehn Prozent mehr? Wie ist das?

Zweitens. Derzeit kann jemand, der wegen Raub verurteilt wird, vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden, jemand, der wegen Volksverhetzung verurteilt wird, nicht, weil das Mindestmaß zu niedrig ist. Wird das durch diese neue Maßnahme gegen den Rechtsextremismus irgendwie geändert, durch die Novelle?

Drittens. Es hieß von Ihrem Ministerium zu öffentlich befürwortenden Äußerungen wie jemand gehöre an die Wand gestellt, das sei ein Beispiel für künftige Strafbarkeit. Was heißt öffentliche Befürwortung? Reicht ein Like auf Facebook aus?

Krüger: Ich fange einmal mit den antisemitischen Motiven an. Es ist ein umfangreiches Gesetzespaket. Das betrifft 46 Strafgesetzbuch. In Abs. 2 wird klargestellt, antisemitische Motive sollen ausdrücklich strafverschärfend sein. Im Gesetzestext wird verankert, dass antisemitische Motive ausdrücklich berücksichtigt werden sollen, wenn es um die Frage der Strafzumessung in einem konkreten Strafverfahren durch ein Gericht geht. Beantwortet das die Frage?

Zusatzfrage: Es gibt aber keine Vorgabe, dass es über das normale Strafmaß hinausgeht?

Krüger: Im Rahmen dessen, was 46 jetzt schon hergibt. Bisher steht das Wort "antisemitisch" darin nicht explizit. Das wird jetzt aber ganz explizit in den Gesetzeswortlaut aufgenommen, um es auch absolut klarzustellen, dass antisemitische Motive auch umfasst und strafverschärfend zu berücksichtigen sind.

Zur zweiten Frage: Zum passiven Wahlrecht würde ich nach meiner Kenntnis sagen, dass die Regelung in diesem Gesetzentwurf darauf keine Auswirkungen haben dürften. Möglicherweise korrigieren mich meine Kollegen gleich. Dann würde ich das nachtragen.

Zum letzten Punkt, zu 241 und zur Frage, was mit dem Wort "öffentlich" gemeint ist:. Das Wort "öffentlich" ist nicht nur in den Bedrohungstatbestand, sondern auch in weitere Straftatbestände explizit aufgenommen worden, zum Beispiel auch für die Beleidigung, sodass eine öffentliche Äußerung - das kann beispielsweise eine im Internet getätigte Äußerung sein - künftig auch strafverschärfend sein kann, also ein höheres Strafmaß angesetzt wird, wenn eine Äußerung öffentlich getätigt wurde.

Zusatzfrage: Es ist nicht ganz klar, was eine öffentliche Äußerung ist. Viele Leute klicken sehr schnell auf "retweet", "like" oder auf etwas Ähnliches. Ist das für sich genommen schon eine öffentliche Äußerung, wenn man unter solch einen Post ein Herzchen setzt?

Krüger: Konkrete Fragestellungen sind für uns hier natürlich immer schwierig einzuschätzen, weil wir keine Würdigung von konkreten rechtlichen Fragen vornehmen. Ich schaue einmal, ob wir dazu etwas nachliefern können. Generell ist natürlich erst einmal jede Äußerung umfasst, die im öffentlichen Raum getätigt wird.

Frage: Zwei Fragen. Erstens. Sie haben erwähnt, dass antisemitische Äußerungen explizit aufgenommen werden. Wie verhält es sich mit antimuslimischen Äußerungen? Gerade in der rechtsextremen Szene herrsch eine starke Islamphobie und es gibt entsprechende Äußerungen. Wird das auch explizit mit aufgenommen und, wenn nein, warum nicht?

Zweitens. Wenn jetzt an das BKA Verstöße gemeldet werden, was bedeutet das für das Löschen von Postings in sozialen Netzwerken? Findet das dann sozusagen auch weiterhin automatisch statt oder sind dann allein Facebook oder Twitter sozusagen die Richter über das, was gelöscht werden muss? Oder wird durch die Meldung an das BKA ein zusätzliches Instrument geschaffen?

Krüger: Ich fange einmal mit dem antimuslimischen Argument an. Im Moment ist in 46 Abs. 2, meine ich - ich habe ihn gerade nicht zur Hand -, die Rede von Menschen verachtenden Merkmalen. Insofern sind auch diese davon umfasst. Man hat sich aber vor dem Hintergrund zunehmenden Antisemitismus dazu entschlossen, diese ganz konkret zu benennen und auch klarzustellen, dass sie natürlich unter den Anwendungsbereich des 46 fallen. - Das dazu.

Zur Einführung der Meldepflicht: Das ist ein Instrument, das - einfach gesprochen - zu dem hinzukommt, was ohnehin schon die Pflicht der Netzwerkbetreiber ist. Das heißt, wenn ein Netzwerkbetreiber durch eine Beschwerde Kenntnis von einem mutmaßlich strafbaren Post im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erlangt, dann hat er diesen Post zu löschen oder zu sperren.

Zusätzlich wird, wenn dieses Gesetz mit der von uns vorgeschlagenen Regelung in Kraft treten wird, der Netzwerkbetreiber bestimmte Posts, also nicht alle, die nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu löschen sind, sondern nur bestimmte das sind solche, die schwere Straftaten wie beispielsweise Morddrohungen und Volksverhetzungen betreffen , künftig an das Bundeskriminalamt zu melden haben.

Zusatzfrage: Da Sie die explizite Aufnahme antisemitischer Äußerungen mit deren Zunahme begründen, würde es für mich bedeuten, wenn es eine vergleichbare Zunahme von antimuslimischen Äußerungen gäbe, dann müsste man eigentlich auch diese Zielgruppe explizit mit aufnehmen, oder?

Krüger: Darüber wäre dann zu entscheiden. Wir haben gesehen, dass antisemitische Vorfälle, seien es Äußerungen oder auch Hass und insbesondere Gewalt gegen diese Personengruppe, zunehmen. Wir sind uns alle darin einig - das haben Sie von der Bundesregierung schon häufig gehört -, dass mit Blick auf den Antisemitismus eine besondere Verantwortung besteht, genau hinzuschauen und das auch ganz deutlich in unseren Gesetzen klarzumachen.

Frage: Es gibt also aus Ihrer Sicht keine besondere Verantwortung für den Schutz anderer Minderheiten wie Sinti und Roma und Muslima?

Herr Alter, es ist davon auszugehen, dass zigtausende Postings beim BKA ankommen. Wie viele Leute werden sich dort kümmern und in welcher Art und Weise?

Krüger: Zu Ihrer ersten Frage: Sehen Sie es mir nach, aber ich werde hier keine Bewertung vornehmen. Ich erläutere gern das, was der Gesetzentwurf vorsieht. Dabei sind antisemitische Motive künftig eben strafverschärfend zu berücksichtigen. Das Wort "menschenverachtend" umfasst ja alle Gruppen. Insofern sind diese auch schon geschützt.

Alter: Zu Ihrer zweiten Frage: Das Bundeskriminalamt ist die Zentralstelle für die Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland. Das heißt, es gibt eine lange Jahre erprobte Routine, wie das Bundeskriminalamt sozusagen als Zentralstelle auch im Zusammenwirken mit den Landespolizeien und den Landeskriminalämtern agiert.

Klar ist, dass das Bundeskriminalamt sich personell in diesem Bereich verstärken muss, weil eine Organisationseinheit geschaffen wird, die es bisher noch nicht gibt. Dazu hat das Bundeskriminalamt zusätzliche Stellen bekommen. Jetzt wird es darum gehen, dass organisatorisch so umzusetzen, dass diese Aufgabe angemessen und mit der notwendigen Wirksamkeit wahrgenommen werden kann. Dieser Prozess findet statt.

Zusatzfrage: Was ist der Plan? Was wäre angemessen, wie viele Leute sich dort um diese zigtausend Sachen kümmern?

Alter: Das ist von meiner Stelle wirklich nicht zu bewerten, weil es dafür Organisationsuntersuchungen gibt. Es gibt Spezialisten, die genau ausrechnen können, für welches Aufgabenvolumen braucht man wie viel Personal. Man muss sich auch die Prozesse anschauen, die zu leisten sind, und die Frage beantworten, wie viel man davon digitalisieren kann. Das kann man wirklich nicht seriös pauschal beantworten. Dieser Prozess findet aber bereits statt. Das Bundeskriminalamt ist sich darüber im Klaren, dass diese Aufgabe auf diese Behörde zukommt und wird sich darauf einstellen.

Vorsitzende Wefers: Wir sind immer noch beim Thema Kabinett. Gibt es zum Thema Grundrente Fragen?

Frage: Eine Frage an das Finanzministerium. Die Finanzierung ist ja nicht so richtig klar. Es heißt, ganz allgemein aus Steuermitteln. Wann wird denn klar sein, wie genau: Finanztransaktionssteuer oder welcher Weg auch immer?

Kolberg: Wenn ich Ihnen widersprechen darf: Die Vorschläge zur Finanzierung sind klar und auch bekannt. Es ist vorgesehen, dass die Grundrente durch die Finanztransaktionssteuer finanziert wird. Auf EU-Ebene arbeiten wir genau daran, dass die Finanztransaktionssteuer kommt.

Frage: Es kann ja sein, dass sie nicht kommt, Herr Kolberg. Und dann?

Kolberg: Zu spekulativen Fragen äußern wir uns ja nicht. Aber ich kann Ihnen sagen, dass wir sehr zuversichtlich sind, dass sie kommt, und daran arbeiten wir gerade.

Zusatzfrage: Aber Sie müssen ja einen Plan B haben, falls sie doch nicht kommt.

Kolberg: Wir ziehen es vor, an einem Plan A zu arbeiten, an der Einführung der Finanztransaktionssteuer.

Zusatzfrage: Ohne Plan B?

Kolberg: Wir arbeiten an Plan A, weil wir sehr zuversichtlich sind, dass die Finanztransaktionssteuer kommt.

Frage: Herr Kolberg, liegt Ihre Zuversicht daran, dass Großbritannien jetzt nicht mehr in der EU ist und deshalb ein großer Finanzplatz, der früher in der EU war und dagegen gestrebt hätte, vielleicht jetzt nichts mehr zu sagen hat?

Kolberg: Die Briten haben ja schon eine Finanztransaktionssteuer und nehmen damit jedes Jahr 3,5 Milliarden Euro ein, so wie viele andere Staaten. Frankreich hat eine Finanztransaktionssteuer. Italien hat eine Finanztransaktionssteuer. Spanien hat gerade verkündet, eine Finanztransaktionssteuer einzuführen. Von daher sehen Sie meine Zuversicht, dass eine Finanztransaktionssteuer auch in Deutschland kommt, als begründet an.

Frage: Meine Frage geht an Herrn Fichtner und auch an Herrn Alter. Herr Fichtner, diese neuen strengeren Düngeregeln sollten ja eigentlich heute durchs Bundeskabinett, damit sie noch rechtzeitig in den Bundesrat können und Deutschland möglicherweise nicht 860 000 Euro Strafe pro Tag zahlen muss. Wann wird denn, wenn das heute nicht im Kabinett war, diese Verordnung auf den Weg an die Länder gehen?

Herr Alter, es heißt auch, dass es Ihrem Ministerium, das ja jetzt nicht naturgemäß so viel mit den Düngeregeln zu tun hat, beziehungsweise Ihrem Minister nicht so recht war, dass dieses Thema heute im Kabinett abgesegnet werden soll. Könnten Sie einmal sagen, was da inhaltliche Einwände des Innenministers sind?

Fichtner: Für die Düngeverordnung ist ja das Bundeslandwirtschaftsministerium federführend zuständig. Deswegen würde ich jetzt Frau Lenz das erste Wort überlassen und ergänze dann gern.

Lenz: Die Verordnungsermächtigung im Düngegesetz sieht vor, dass das BMEL mit Zustimmung des BMU den Verordnungsentwurf dem Bundeskanzleramt zuleiten und dann zur Beschlussfassung dem Bundesrat vorlegen kann.

Im Moment, Stand jetzt, sind wir weiterhin im Austausch mit der EU-Kommission. Es gibt noch letzte Details zu klären. Wir gehen aber davon aus, dass diese schnellstmöglich ausgeräumt werden können und dann das Bundeskanzleramt fristgerecht den Ländern den Verordnungsentwurf übermitteln kann.

Weiterhin ist vorgesehen, dass sich der Bundesrat am 3. April damit befasst. Unser Ziel das hatten wir auch an dieser Stelle schon mehrfach betont ist weiterhin, dass die geänderte Düngeverordnung im April in Kraft treten kann.

Fichtner: Unsere Rolle im Umweltministerium ist ja der Schutz der Gewässer. Deswegen sind wir auch diejenigen, die dann die Kommunikation mit der EU-Kommission übernehmen. Wie Sie wissen, droht hier ein Zweitverfahren mit hohen Zwangsgeldern, wenn die EU-Kommission sich zur Klageerhebung entscheiden sollte. Deswegen ist für uns die oberste Priorität, dass die EU-Kommission mit dem, was wir vorlegen, so zufrieden ist, dass sie sehen, dass Deutschland am Ende genauso viel für den Gewässerschutz tut wie die anderen EU-Mitgliedstaaten auch. Deswegen sind wir auch in sehr engem Kontakt mit der EU-Kommission. Das dauert an. Unser Ziel ist, dass am Ende eine Fassung an den Bundesrat geht, die so gut ist, dass die EU-Kommission keine Klage erhebt.

Alter: Das Thema war heute nicht im Kabinett. Wir sind der Auffassung, dass es sich dabei um eine Ministerverordnung handelt, bei der die Beteiligung des Kabinetts nicht zwingend notwendig ist. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das BMEL wird die Verordnung dem Bundesrat zuleiten.

Zusatzfrage: Herr Alter, meine Frage war ja nach den Einwänden. Offenbar muss es so gewesen sein, dass das Innenministerium durchaus Interesse angemeldet hat, dass Herr Seehofer explizit nicht seine Zustimmung zu dieser Verordnung gibt. Was sind denn seine Einwände?

Alter: Ich habe versucht, das mit meiner Antwort eben deutlich zu machen. Zunächst einmal sind wir im Rahmen der Ressortabstimmung beteiligt gewesen. Deswegen haben wir natürlich auch das Recht und die Pflicht, uns dazu zu äußern. Der Bundesinnenminister vertritt, wie ich gerade sagte, die Auffassung, dass eine Kabinettsbefassung bei dieser Ministerverordnung nicht notwendig ist.

Frage: Noch einmal eine Nachfrage: Aber es ist ja an die Medien kommuniziert worden, dass diese Düngeverordnung über Wochen im Kabinett ist. Deswegen leuchtet mir das nicht so ganz ein, Herr Alter.

Die zweite Frage ist: Welche Punkte sind denn noch mit der EU-Kommission strittig? Denn es wurde doch auch kommuniziert, dass sich Frau Schulze und Frau Klöckner geeinigt hätten und bei den Gesprächen mit der EU-Kommission Konsens hergestellt hätten.

Fichtner: Was die Gespräche mit der EU-Kommission angeht, so ist das ein laufender Prozess. Man hat sich immer wieder auf Verfahrensschritte geeinigt. Jetzt sind wir so in Kontakt, dass wir Vorschläge nach Brüssel schicken und dann Rückmeldungen bekommen, ob das so in Ordnung ist. Dann gibt es manchmal auch Wünsche, wie es weitergehen könnte. Aber das ist halt ein sehr vertraulicher Prozess. Deswegen werde ich jetzt auch nicht berichten, welche Punkte das genau sind.

Zusatzfrage: Entschuldigung, an Herrn Alter noch die Frage, warum es wochenlang darauf stand und wir ja auch in den Terminlisten hatten, dass es heute im Kabinett ist?

Alter: Es ist ja üblicherweise so, dass das federführende Ressort für die Planung des Gesetzgebungsprozesses zuständig ist und entsprechende Terminplanungen vornimmt. Das machen wir auch bei den Gesetzen, für die wir federführend zuständig sind. Aber ich kann nur noch einmal wiederholen, was der aktuelle Stand der Dinge ist.

Frage: Herr Alter, ich verstehe tatsächlich Ihre Argumentation noch nicht, weshalb Sie inhaltlich sagen, dass es nicht ins Kabinett muss. Mir reicht tatsächlich die Aussage: Es ist eine Ministerverordnung; das reicht nicht aus. Es muss ja irgendwelche inhaltlichen Begründungen dafür geben.

Dann hätte ich gern noch von Frau Lenz gewusst. Gab es denn Störfeuer aus dem Bundesinnenministerium? Es stellt sich jetzt nach außen hin etwas danach dar.

Alter: Zunächst einmal ist es ja so, dass wir uns ganz grundsätzlich nicht im Detail über die inhaltliche Auseinandersetzung während eines Ressortabstimmungsprozesses äußern. Das will ich auch in diesem Fall so beibehalten.

Zum Verfahren ist, glaube ich, deutlich geworden, dass wir, das Bundesinnenministerium, der Auffassung sind, dass keine Kabinettsbefassung erforderlich ist. Deswegen war es heute nicht im Kabinett, weil zumindest dieser Punkt nicht verständigt werden konnte.

Zusatzfrage: Ich will nur wissen: Warum nicht?

Alter: Dazu habe ich den ersten Teil meiner Antwort gegeben. Ich will jetzt nicht etwaige bestehende Meinungsunterschiede öffentlich ausbreiten.

Frage: Frau Lenz, wenn die Knackpunkte noch ein vertraulicher Prozess sind, können Sie sagen, wie groß das Zeitfenster sein soll, in dem sich der Bundesrat mit diesem Thema befassen kann? Wie viel Zeit haben die Länder, um sich dort einzubringen?

Lenz: Ich möchte unterstreichen, was Herr Alter auch gesagt hat. Wie gesagt, es handelt sich um eine Ministerverordnung. Ich sagte, es gibt eine Verordnungsermächtigung im Düngegesetz. Da ist das Bundeslandwirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Umweltministerium, das die Verordnung dem Bundeskanzleramt zuleiten kann. So wird jetzt auch verfahren werden.

Sie fragten nach dem Zeitkorridor. Das wird jetzt zeitnah geschehen. Der Bundesrat hat dann sechs Wochen Zeit, sich damit zu befassen. Wie gesagt: Die Beschlussfassung zur Abstimmung ist am 3. April vorgesehen. Wir sind auch zuversichtlich, dass das möglich ist, damit die geänderte Düngeverordnung im April in Kraft treten kann.

Auch da möchte ich unterstreichen, was der Kollege vom BMU sagte. Unser Ziel ist es zu verhindern, dass es ein Zweitverfahren gibt. Es drohen nicht nur hohe Strafen, sondern es droht auch, dass die Landwirte dann von Brüssel Vorgaben bekommen, ohne dass Deutschland ein Mitspracherecht hat. Das wollen wir natürlich vermeiden. Das wäre nicht im Sinne der Landwirtschaft.

Frage: Herr Fichtner und Frau Lenz, Sie waren also bisher der Meinung, dass es einen Kabinettsbeschluss braucht, aber sind jetzt davon überzeugt worden, dass es keinen braucht? Habe ich das richtig verstanden? Oder sind Sie immer noch der Meinung, dass es einen Kabinettsbeschluss braucht?

Lenz: Es handelt sich um eine Ministerverordnung. Es braucht keinen Kabinettsbeschluss. Es wäre, so wie ich das sehe, aber auch nicht verboten gewesen. Aber es braucht keinen Kabinettsbeschluss. Das Düngegesetz ermöglicht das Verfahren, wie ich es gerade dargelegt habe.

Zusatzfrage: Das hatte ich verstanden. Ich wollte nur wissen: Bisher, also in den Tagen zuvor, wollten Sie ja einen Kabinettsbeschluss machen.

Aber ich habe noch eine Lernfrage: Letztes Jahr kursierten Informationen, dass die Landwirte in Gebieten, die besonders mit Nitrat belastet sind, 20 Prozent weniger düngen können und eine Obergrenze bekommen, was sie pro Hektar ausstoßen dürfen. Damals, also im letzten Jahr, hieß es noch, das gelte nicht pro Betrieb, sondern pro Fläche. Gestern habe ich gelesen, dass das pro Fläche gelten soll. Könnten Sie uns kurz aufklären, was jetzt richtig ist?

Lenz: Das ist korrekt, dass es natürlich um eine Minderdüngung geht. Das Ziel ist, das Grundwasser vor zu viel Nitrateintrag zu schützen. Es soll um 20 Prozent im Betriebsdurchschnitt in roten Gebieten abgesenkt werden. Das ist auch wichtig: Es handelt sich also um rote Gebiete, also um Gebiete, in denen das Grundwasser besonders mit Nitrat belastet ist.

In dem Zusammenhang hatten wir an dieser Stelle schon mehrfach berichtet, dass das Messstellennetz vereinheitlicht und transparenter gestaltet werden soll. Auch das gehen wir jetzt mit der geänderten Düngeverordnung an.

Zusatzfrage: Wenn Sie das jetzt aber pro Betrieb machen, dann heißt das ja, dass bei einem Acker weniger gemacht werden kann und dafür kann der Betrieb auf anderen mehr ausstoßen. Warum haben Sie das nicht pro Fläche gemacht? Das würde doch viel mehr Sinn machen.

Lenz: Ich werde mir das gern noch einmal ganz genau ansehen. Aber wir dürfen ja auch nicht vergessen, dass die Düngung einen Sinn hat. Es geht darum, dass die Pflanzen gut ernährt werden, dass die Bodenfruchtbarkeit erhalten bleibt. Aber ich sehe mir diesen Aspekt gern noch einmal genau an und melde das nach.

Frage: Noch eine kurze Nachfrage zum Zeitplan: Es heißt ja, dass der Bundesrat sechs Wochen Zeit haben muss. Sechs Wochen, das ist der 1. April. Am 3. April soll es durch den Bundesrat. Das heißt, Sie haben jetzt noch genau zwei Tage Zeit, um mit der EU-Kommission die ganzen strittigen Fragen zu klären, die Sie vor uns geheim halten, aber die es anscheinend gibt. In zwei Tagen sollen sie geklärt sein? Das heißt, übermorgen muss das an den Bundesrat und damit an die Bundesländer verschickt werden. Richtig?

Fichtner: Wir fangen ja nicht erst heute damit an, sondern wir arbeiten schon seit geraumer Zeit daran. Wenn es im Bundesrat keine Fristverkürzung gibt, wenn es also nach den normalen Fristen des Bundesrates geht, ist Ihre Rechnung so korrekt.

Lenz: Ich möchte das gern ergänzen. Wir arbeiten seit geraumer Zeit daran, wie es der Kollege eben schon sagte. Seit Monaten sind wir in intensiven Gesprächen.

Es geht jetzt wirklich um Details. Sie sagten gerade, es gehe wohl noch um einige strittige Punkte. Das ist nicht der Fall. Es geht wirklich um Details. Deswegen sagte ich ja auch: Wir gehen davon aus, dass jetzt alles fristgerecht dem Bundesrat zugeleitet werden kann.

Frage: Können Sie das Thema Details vielleicht noch ein bisschen quantifizieren? Können Sie sagen, wie viel Prozent der Düngeverordnung jetzt noch strittig sind?

Lenz: Es geht wirklich um Details. Aber das möchte ich nicht quantifizieren. Zu den Details sagte ja auch der Kollege vom BMU: Wir werden jetzt nicht aus den Diskussionen oder Gesprächen mit der EU-Kommission berichten. Da bitte ich einfach um Verständnis. Es geht ja gerade um sehr viel.

Vorsitzende Wefers: Es sieht so aus, als ob wir das Thema abschließen könnten.

Dann habe ich Frau Krüger, die etwas zum Thema Gewaltextremismus nachliefern kann.

Krüger: Ich kann vielleicht noch meine Ausführungen von vorhin ergänzen, insbesondere zu Ihren Fragen - ich fange einmal von hinten an - zu dem Straftatbestand der Bedrohung und den Fragen, was öffentlich gemeint ist und wie es mit den Likes aussieht.

Öffentlich heißt in dem Fall die Verbreitung über einen geschlossenen Kleinen Personenkreis hinaus. Das ist bei sozialen Netzwerken ja meist gegeben, außer bei ganz Kleinen geschlossenen Gruppen oder vielleicht bei privaten Profilen. Aber Tweets sind in aller Regel öffentlich.

Bei den Likes sieht es so aus: Ein Like kann für sich genommen keine Beleidigung sein. Wer aber zum Beispiel Morddrohungen teilt und damit die Drohung gegen eine Person anheizt, kann wegen Billigung von Straftaten verfolgt werden. Diese massive Hetze hat man etwa vor dem Mord an Regierungspräsident Walter Lübcke gesehen.

Dann die Ergänzung zum 241 StGB, noch einmal kurz zum Ausschluss vom Wahlrecht: Es ist so, wie ich es vorhin sagte. Der Gesetzentwurf sieht dazu jetzt keine Änderungen vor.

Zuletzt zurück zu den antisemitischen Motiven: Diese, um es einmal klarzustellen, wirken sich strafschärfend im Rahmen des Strafrahmens aus, der für das jeweilige Delikt vorgesehen ist. Das unterliegt, wie ich vorhin schon gesagt habe, der richterlichen Würdigung und der Schuld des Täters.

Noch einmal kurz zu den antisemitischen Motiven: Der Hintergrund ist, dass wir seit 2013 einen Anstieg der antisemitischen Taten von 40 Prozent sehen. Das ist wirklich ein enormer Zuwachs. Das ist eine Reaktion darauf. Andere gruppenbezogene Menschenverachtung wie antiziganistische, frauenfeindliche, homophobe Taten usw. bilden sich in diesem Begriff "menschenverachtend" ab. Ich habe ja vorhin auch schon darauf hingewiesen.

Frage: Die Frage geht an das BMI. Die Zahl der gescheiterten Abschiebungen ist ja im vergangenen Jahr, wenn man die Zahlen mit 2018 vergleicht, gestiegen. Zugleich ist die Zahl der vollzogenen Abschiebungen gesunken. Wie erklärt sich das das BMI, zumal ja im August das Geordnete-Rückkehr-Gesetz in Kraft getreten ist?

Alter: Zunächst einmal ist es richtig: Wir haben im August des vergangenen Jahres das Geordnete-Rückkehr-Gesetz auf den Weg gebracht. Es ist am 21. August 2019 in Kraft getreten. Damit wurde für die Bundesländer unter anderem die Möglichkeit geschaffen, vorübergehend auch Sicherungshaft in anderen als reinen Abschiebehafteinrichtungen durchzuführen. Wir wissen aus der Praxis, dass das Untertauchen am Tag der Abschiebung eine der größten Schwierigkeiten ist, weswegen auch Abschiebungen, die ursprünglich geplant waren, kurzfristig scheitern.

Im Moment ist es so, dass die Anzahl der Abschiebehaftplätze durchaus gesteigert werden konnte, allerdings nicht in dem Maße, wie wir uns das bisher vorgestellt haben. Es finden aber in den Ländern zahlreiche Infrastrukturmaßnahmen statt, die dazu führen werden, dass wir perspektivisch eine höhere Anzahl an Haftplätzen haben werden. Das erklärt auch ein bisschen den Anstieg bei den gescheiterten Abschiebungen. Es ist ein Hauptproblem. Im Grunde genommen müsste man sagen, es ist eigentlich eine stabile statistische Entwicklung.

Bei den Abschiebungszahlen würde ich Ihren Blick zunächst ganz gern auf das Gesamtausreisegeschehen lenken. Wir haben also einerseits die Abschiebungszahlen, andererseits auch die Zahlen der freiwilligen Ausreise, sowohl durch den Bund als auch durch die Länder gefördert. Wir liegen im vergangenen Jahr bei etwa 47 000 Menschen, die das Land auf diesem Wege verlassen haben. Das ist, wenn man die Gesamtzahl betrachtet, ein leichter Rückgang. Man muss aber auch berücksichtigen, dass wir die Gesamtzahlen mit den Vorjahren vergleichen, in denen beispielsweise viele Menschen aus den Westbalkanstaaten freiwillig ausgereist sind und die einen großen Anteil am Gesamtgeschehen ausgemacht haben. Diese Menschen sind vielfach schon weg. Wir haben es jetzt mit Abschiebungen und Ausreisen in Länder zu tun, bei denen wir bislang sehr große Schwierigkeiten hatten, wo wir aber durchaus feststellen können, dass deutliche Zuwachsraten beim Ausreisegeschehen zu verzeichnen sind. Insofern ist es etwas paradox, wenn ich sage, dass diese leicht zurückgegangene Gesamtzahl im Kern, wenn man sie im Detail betrachtet, eigentlich ein Erfolg ist, weil in bestimmten Bereichen, in denen Abschiebungen sehr schwierig sind, eben deutliche Steigerungsraten festzustellen sind.

Zusatzfrage: Als Zusatz würde ich jetzt gern noch etwas zu dem neuen Status "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" wissen. Wie sieht es denn da mit der Umsetzung aus? Wie ist der Stand der Dinge?

Alter: Der Stand der Dinge ist, dass diese Duldung mit ungeklärter Identität seit August 2019 existiert und sie in diesen Fallkonstellationen auch erteilt wird. Im Moment können wir allerdings noch keine statistischen Angaben dazu machen, weil es dazu eines zusätzlichen Speichersachverhaltes im Ausländerzentralregister bedarf, und dieser Speichersachverhalt wird erst mit der Änderung der Aufenthaltsverordnung und mit der Änderung der Beschäftigungsverordnung geschaffen. Insofern können wir, Stand heute, dazu noch keine statistischen Angaben machen.

Frage: Ich habe eine Frage zur Kaufprämie für E-Autos, die heute in Kraft getreten ist. An das Verkehrsministerium, auch an das Wirtschaftsministerium die Fragen: Glauben Sie, dass das ein taugliches Instrument ist, um dem selbst gesetzten Ziel der Bundesregierung von 7 bis 10 Millionen E-Autos tatsächlich zum Durchbruch zu verhelfen? Wie viele Autos sollen gefördert werden, und mit welchen Kosten für den Steuerzahler beziehungsweise für den Haushalt kalkulieren Sie?

Vorsitzende Wefers: Wer startet? Das dürfen Sie entscheiden.

Alexandrin: Da das Thema bei den Kollegen vom BMWi liegt

Grave: Die erhöhte Kaufprämie ist heute in Kraft getreten. Herr Altmaier hat sich dazu gestern auch geäußert; er spricht von einer guten Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher und einem weiteren Schub für die Elektromobilität in Deutschland. Das Fördervolumen beträgt insgesamt 4,18 Milliarden Euro, davon 2,09 Milliarden Euro vom Bund und 2,09 Milliarden Euro von der Industrie, also den Automobilherstellern.

Zusatzfrage: Über welchen Zeitraum?

Grave: Insgesamt sind für 2021 bis 2024 1,8 Milliarden Euro in der Finanzplanung vorgesehen. Für den Gesamtzeitraum gilt die vorherige Zahl.

Alexandrin: Dem habe ich nichts zu ergänzen.

Zusatz: Es sind ja noch zwei Fragen offen.

Alexandrin: Nämlich?

Zusatzfrage: Wie viele E-Autos sollen insgesamt gefördert werden? Ist es ein taugliches Instrument, um dem selbstgesteckten Ziel der Bundesregierung tatsächlich zum Durchbruch zu verhelfen?

Alexandrin: Wie gesagt, für die Förderfragen sind die Kollegen zuständig.

Grave: Zur zweiten Frage würde ich das Zitat von Herrn Altmaier mit dem Schub anführen.

Wie viele Fahrzeuge insgesamt gefördert werden sollen, kann ich so nicht sagen, denn das hängt natürlich von der Antragslage ab. Die Anträge können beim BAFA gestellt werden, und wir werden uns natürlich anschauen, wie es jetzt weitergeht. Eine Erhöhung der Kaufprämie sollte dem Ganzen aber Vortrieb leisten.

Frage: Eine Lernfrage: Einen Umweltbonus beziehungsweise Bonus für Elektroautos gab es ja auch bisher schon, und da gab es auch schon ein Budget. Wurde das alles ausgeschöpft? Was ist da Ihre Bilanz?

Grave: Zu den aktuellen Abrufzahlen des Umweltbonus mit Stand 6. Februar, also relativ aktuell: Seit Förderbeginn im Jahr 2016 gab es insgesamt 174 969 Anträge. Seit dem Jahr 2016 ist die Anzahl deutlich gestiegen. Zum Mittelabfluss: Insgesamt wurden 245,7 Millionen Euro ausgezahlt beziehungsweise für die Auszahlung reserviert, wenn es einen Antrag gab. Es stehen noch rund 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Zusatzfrage: Das heißt, es gab ein Budget von über 2 Milliarden Euro, es wurden aber nur etwa 250 Millionen Euro abgerufen?

Grave: In der Tat, aber jetzt gibt es eine Verdoppelung. Ich denke, das wird mehr werden.

Frage: Zu den Coronavirus-Fällen auf der "Diamond Princess" und der "MS Westerdam", auf denen die Deutschen sind: Es hieß, dass das Auswärtige Amt möglicherweise Erleichterungen bei der Rückkehr gewähren würde. Was ist hier der neueste Stand der Dinge?

Adebahr: Was die Passagiere der "Diamond Princess" betrifft, so bemühen wir uns nach wie vor intensiv darum, den nicht erkrankten Deutschen, die dies möchten, eine baldige Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen. Wir sind dazu in einem engen Austausch mit unseren europäischen Partnern, die dasselbe Anliegen mit Blick auf Staatsangehörige ihrer Länder haben. Ich kann heute noch kein konkretes Datum für einen Rückflug ankündigen, aber wir arbeiten eben zusammen mit europäischen Partnern daran und sind zuversichtlich, dass wir das gewuppt kriegen und die reisewilligen Passagiere bald nach Hause holen können.

Bei der "Westerdam" ist es so, dass ursprünglich eine mittlere zweistellige Zahl von Deutschen an Bord gewesen ist. Gut die Hälfte davon konnte bereits ausreisen. Das waren alles Personen ohne Coronavirus-Symptome. Die übrigen Passagiere auf dem Schiff sind alle auf das Virus getestet wurden, und alle Ergebnisse waren Gott sei Dank negativ. Wir hoffen nun, dass die verbliebenen Deutschen auf der "Westerdam" schnell ausreisen können. In der Zwischenzeit steht unsere Botschaft in Phnom Penh konsularisch zur Betreuung bereit und unterstützt die Deutschen, wo dies erforderlich ist.

Bei der Rückholung der "Westerdam"-Passagiere gibt es keinen neuen Stand wir haben ja bereits am Montag darüber gesprochen. Da ist es im Moment so, dass die Reederei daran arbeitet, eine Ausreise der Passagiere auf kommerziellem Wege in die Wege zu leiten. Das ist nach wie vor der Fall. Wir haben aber ein sehr enges Auge darauf und schauen uns das an. Wenn da eine Unterstützung der Bundesregierung notwendig würde, werden wir das natürlich weiter besprechen. Im Moment ist es aber so, dass die Reederei das auf kommerziellem Wege anpeilt, und wir hoffen, dass es da ein gutes Ergebnis gibt.

Zusatzfrage: Zu der Heimreise möchte ich noch einmal nachfragen: Es gibt wohl auch Probleme mit der Durchreise durch bestimmte Länder usw. Haben Sie diesbezüglich schon Kontakt aufgenommen, um Schwierigkeiten aus dem Weg zu räumen?

Adebahr: Mir persönlich ist ein Problem bei dem allerersten Flug bekannt. Mir ist nicht bekannt geworden, dass wir seitdem Probleme mit Zwischenlandungen oder Durchreisen gehabt hätten. Falls das anders sein sollte, melde ich mich noch einmal, aber eigentlich habe ich da keine Probleme zu vermelden.

Frage: An Frau Adebahr oder Frau Demmer zu der Zuspitzung an der ukrainischen Front gestern: Es gab eine sehr starke Offensive, bei der auch schwere Waffen verwendet wurden, und zwar ausgerechnet in der Nähe der entmilitarisierten Zone. Inwieweit sehen Sie den Friedensprozess in Gefahr?

SRS'in Demmer: Die Bundesregierung verurteilt den jüngsten Bruch der Waffenruhe in der Ostukraine und fordert nachdrücklich zur Einhaltung der Waffenruhe und zur vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen auf. Die jüngsten Vorfälle, die wieder Menschenleben kosteten, müssen jetzt von unabhängiger Stelle untersucht werden. Hierzu muss die OSZE-Sonderbeobachtungsmission ungehinderten Zugang erhalten. Die Behinderungen, für die zum ganz überwiegenden Teil die Separatisten verantwortlich sind, müssen aufhören. Wir arbeiten hier auf allen Ebenen daran, den Minks-Prozess voranzubringen.

Zusatzfrage: Glauben Sie, dass ein Normandie-Treffen wie verabredet im April in Berlin stattfinden kann? Oder wird das möglicherweise verschoben?

SRS'in Demmer: Ich kann Ihnen sagen, dass wir auf Beamtenebene derzeit gemeinsam mit Frankreich an Fortschritten in wichtigen Einzelfragen arbeiten, mit dem Ziel, die Schlussfolgerungen des Pariser Gipfels vom Dezember umzusetzen. Dazu gehören natürlich vorrangig die Einhaltung der Waffenruhe und die Schaffung weiterer Entflechtungszonen für den Rückzug von Truppen und Gerät. Die Teilnehmer des Gipfeltreffens im Normandie-Format im Dezember haben ein erneutes Treffen in diesem Format binnen vier Monaten zu den politischen und Sicherheitsbedingungen unter anderem für die Organisation von Kommunalwahlen vereinbart. Einen genauen Termin kann ich Ihnen jetzt noch nicht nennen. Wir würden Sie sicherlich rechtzeitig informieren.

Frage: Präsident Selensky hat von russischen Truppen gesprochen, die versucht hätten, durchzubrechen. Das ist ja ein offizieller Terminus. Kann die Bundesregierung das bestätigen; haben Sie eigene Erkenntnisse darüber, dass es russische Truppen waren, die das probiert haben?

Adebahr: Ich kann hier keine eigenen Erkenntnisse zu den genauen Hergängen der Waffenstillstandsverletzung vermelden. Es gilt das, was Frau Demmer gesagt hat, nämlich dass wir alle Seiten, also beide Parteien, die dort sind, zur Ruhe und zur Einhaltung des Waffenstillstands aufrufen.

Zusatzfrage: Der Hintergrund der Frage ist natürlich: Wenn es tatsächlich russische Truppen im Sinne dieses Begriffs waren, dann hätten wir eine andere Eskalationsstufe. Könnten Sie versuchen, da Informationen nachzureichen?

Adebahr: Falls ich das kann, werde ich das tun.

Frage: Frau Adebahr, am Wochenende gab es einen Gefangenenaustausch zwischen Deutschland und dem Iran. Es gibt Informationen über den iranischen Staatsbürger, der freigelassen worden ist, es gibt aber keine Informationen über den deutschen Staatsbürger. Können Sie dazu nähere Einzelheiten geben? Wann ist er verhaftet worden, was war der Vorwurf und wie ist das alles zustande gekommen?

Adebahr: Ich kann Ihnen mitteilen, dass wir froh sind, dass ein deutscher Staatsangehöriger nach intensiven diplomatischen und auch humanitären Bemühungen aus dem Evin-Gefängnis in Teheran entlassen wurde und wohlbehalten nach Deutschland zurückgekehrt ist. Aus Persönlichkeitsschutzgründe machen wir da keine genaueren Angaben, insofern ist dies alles, was ich zu dem Fall des deutschen Staatsbürgers mitteilen kann.

Frage: Gab es irgendein Quidproquo bei den zwei Fällen? Wurden die von den Iranern explizit in Zusammenhang gebracht? Gab es im Fall des Iraners ein Auslieferungsgesuch der USA an Deutschland?

Adebahr: Wir haben hier zwei Fälle. Zu dem Fall des Deutschen, habe ich Ihnen das gesagt, was ich sagen kann. Zu dem Fall des Iraners, der jetzt auch in der Presse berichtet wurde, kann ich Ihnen sagen, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Haftbefehl gegen diesen iranischen Staatsangehörigen aufgehoben hat. Zu Details von individuellen Justizverfahren äußern wir uns grundsätzlich nicht; das gilt auch für diesen Fall. An dem Verfahren, über das wir gerade sprechen, war die Bundesregierung gemäß den gesetzlichen Vorgaben beteiligt, und das Auswärtige Amt hat dort eine Stellungnahme abgegeben. Das ist das, was ich Ihnen hier heute zu beiden Fällen sagen kann.

Zusatzfrage: Wenn Sie eine Stellungnahme abgegeben haben, dann muss die Bundesregierung zu dem Fall ja eine Stellung haben. Vielleicht können Sie uns sagen, ob die Bundesregierung der Auslieferung dieses Iraners an die USA in irgendeiner Weise widersprochen hat?

Adebahr: Ich kann Ihnen von dieser Stelle aus keine Details zu diesem individuellen Justizverfahren nennen. In derlei Verfahren sind gesetzliche Vorgaben grundsätzlich einzuhalten, und sie wurden in diesem Verfahren auch eingehalten. Sehen Sie mir nach: Das ist das, was ich Ihnen an dieser Stelle sagen kann.

Frage: Können Sie uns sagen, wofür dieser Mann im Iran im Gefängnis gesessen hat? Gab es eine Anklage? Wie lange war er dort? Ich glaube, das könnten Sie uns vielleicht mitteilen.

Wie viele Deutsche sind überhaupt im Iran im Gefängnis?

Adebahr: Es tut mir leid, aber ich kann Ihnen an dieser Stelle keine weiteren Angaben zu dem Deutschen, der in Frankfurt am Main gelandet ist, machen, weil dem Persönlichkeitsschutzgründe entgegenstehen.

Zur Frage, wie viele Deutsche im Iran womöglich im Gefängnis sitzen: Das ist auch immer eine Frage, die die Doppelstaatler-Eigenschaft betreffen könnte. Ich würde die Antwort gerne nachreichen, das habe ich nicht im Kopf.

Frage: Frau Adebahr, können Sie bestätigen, dass diese Person ein Deutschiraner, also ein Doppelstaatler war?

Adebahr: Ich kann zu diesem Fall aus Persönlichkeitsschutzgründen an dieser Stelle keine weiteren Angaben machen.

Vorsitzende Wefers: Dann gehen wir jetzt noch einmal zurück zur Düngeverordnung, weil Frau Lenz jetzt weiß, wie das in den einzelnen Betrieben zu handhaben ist. Bitte schön.

Lenz: Genau, noch einmal kurz zur Frage von dem Kollegen: So, wie ich es vorhin dargestellt habe, ist es korrekt. Vorgesehen ist, dass die Minderung für die Flächen des Betriebes gilt, die im roten Gebiet liegen. Die Minderung kann dann immer im Schnitt erfolgen, das heißt, eine Frucht kann in der Fläche des Betriebs im roten Gebiet etwas mehr gedüngt werden, eine andere muss dann aber weniger gedüngt werden. Im Schnitt müssen dann 20 Prozent Minderdüngung erreicht werden.

Frage: Zu Libyen: Frau Adebahr, die libysche Regierung hat die Waffenstillstandsgespräche in Genf heute ausgesetzt, nachdem die Armee von Haftar den Hafen von Tripolis bombardiert hat. Ich hätte gerne eine Reaktion dazu, auch zu diesem Angriff auf den Hafen.

Adebahr: Wir sehen das Aufflammen der Gefechte, auch im Hafen von Tripolis, mit größter Sorge und rufen - das dürfte keine Neuigkeit sein - alle Seiten nochmals eindringlich zum Einhalten der Waffenruhe auf. Wir wünschen uns vor allen Dingen eine konstruktive Fortsetzung der in Genf laufenden 5+5-Gespräche, die dort ja als Follow-up der Libyen-Konferenz laufen, und rufen auch dazu auf.

Zu der konkreten Situation in Genf: Es ist unserer Kenntnis nach so, dass sich der UN-Sondergesandte Ghassan Salamé und unser Team weiterhin intensiv darum bemühen, die Gespräche wieder in Gang zu bringen. Beide Parteien sind im Moment noch in Genf, es ist also noch niemand abgereist. Insofern laufen da derzeit Bemühungen, die Gespräche noch einmal zusammenzuführen und die Parteien wieder an einen Tisch zu bekommen. Dass solche Zwischenfälle wie die in Tripolis da nicht hilfreich sind, liegt, glaube ich, auf der Hand. Deshalb appellieren wir auch noch einmal eindringlich an alle Seiten, die Waffenruhe und natürlich auch das Waffenembargo einzuhalten.

Zusatzfrage: Gibt es von Ihrer Seite irgendwelchen Druck auf die Länder, die Haftar unterstützen, wie zum Beispiel die Vereinigten Arabischen Emirate oder auch Ägypten?

Adebahr: Wir haben ja alle Teilnehmer des Berliner Prozesses in unserem Treffen am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz letzten Sonntag noch einmal zusammengebracht und haben dort den Follow-up-Prozess aus der Taufe gehoben, mit dem jetzt die politischen Gespräche und die militärischen Gespräche flankiert werden. Dort haben sich alle Teilnehmer auch noch einmal zu den Prinzipien der Libyen-Konferenz von Berlin - Einhaltung des Waffenembargos, Hinarbeiten auf einen Waffenstillstand, Einhalten der Waffenruhe - verpflichtet. Das ist eine politische Erklärung, die natürlich auch politisch wirkt. Wir hoffen, dass dadurch auch eine Verletzung weniger wahrscheinlich wird. Außerdem haben wir in der letzten Woche nach wochenlangen schweren Verhandlungen eine UN-Resolution durchbekommen, die das Gleiche noch einmal sagt. Das heißt, wir arbeiten politisch ganz intensiv daran, dass umzusetzen. Vielleicht haben Sie am Montag nach Brüssel geblickt: Dort haben die Außenminister der EU eine Grundsatzentscheidung für eine Nachfolgemission von "EUNAVFOR MED Sophia" zur Überwachung des Waffenembargos getroffen. Das alles sind Schritte. Sie können jetzt natürlich sagen, das gehe alles langsam vorangeht und fruch te noch nicht so richtig. Das wundert uns nicht. Wir sind weiter dabei, die Umsetzung der Vereinbarungen der Berliner Konferenz Schritt für Schritt und mit eisernem Hämmern voranzubringen.

Frage: Meine Frage richtet sich unter anderem an das BMI. Herr Alter, könnten Sie kurz schildern, wie das BMI den bereits beschlossenen Mietendeckel hier in Berlin juristisch bewertet? Ist der Plan aus Sicht Ihres Hauses verfassungswidrig oder nicht?

Alter: Wir haben das in der Vergangenheit an dieser Stelle schon mehrfach getan. Die Frage, ob eine solche Regelung verfassungswidrig ist oder nicht, muss am Ende ein zuständiges Gericht entscheiden. Jedenfalls ist das Bundesinnenministerium der Auffassung, dass sie nicht verfassungskonform sein kann.

Zusatzfrage: Über die Internetplattform FragDenStaat gab es Dokumente, wonach es ein zwölfseitiges Gutachten Ihres Hauses gibt. Am Ende steht auch der Satz darin - ich zitiere -: Der Gesetzentwurf dürfte geeignet und erforderlich sein, den oben genannten Zweck, also die Begrenzung der Miethöhe oder der Verdrängung, zu erreichen.

Widerspricht das irgendwie der Aussage, die Sie gerade getroffen haben, das sei verfassungswidrig?

Eine Frage an das BMJV: Haben Sie juristische Erkenntnisse über den Berliner Mietendeckel?

Alter: Die Einschätzung, die unser Haus getroffen hat, geht im Wesentlichen auf die Frage zurück, ob ein Land überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz dafür hat. Daraus resultiert nach meiner Kenntnis die Schlussfolgerung, dass wir Zweifel an der Verfassungskonformität haben.

Ansonsten weiß ich jetzt, offen gestanden, nicht, aus welchem Dokument Sie konkret zitieren. Deswegen will ich mich dabei etwas zurückhalten.

Vorsitzende Wefers: Wollen Sie das noch offenlegen?

Zusatz: Es geht um Dokumente, die FragDenStaat veröffentlicht hat. Das ist eine BMI-interne Analyse. Ich kann sie Ihnen gern zeigen. Das ist auch öffentlich.

Alter: Ich weiß, dass es dazu bei uns im Hause verschiedene Vorgänge gab. Das ist geprüft worden, ansonsten könnte ich auch eine solche Aussage hier an dieser Stelle nicht treffen. Es kann aber sein, dass es mehrere Dokumente gibt. Deswegen bin ich etwas vorsichtig.

Krüger: Meine Antwort ist sehr kurz. Das BMJV bewertet die Vorhaben der Länder grundsätzlich nicht.

Adebahr: Ich kann nachreichen, dass derzeit fünf Deutsche im Iran in Haft sitzen.

Der deutsche Staatsbürger, über den wir sprachen, ist in Düsseldorf gelandet, nicht in Frankfurt. Das war ein Versprecher von mir.

Frage: Frau Adebahr, Osman Kavala wurde in der Türkei gestern freigesprochen und dann sofort wieder festgenommen. Wie bewertet die Bundesregierung das? Haben Sie Erkenntnisse darüber, was ihm jetzt konkret vorgeworfen wird?

Adebahr: Wir haben gestern Abend relativ schnell getweetet, weil das auch uns bewegt hat. Vielleicht haben Sie das gesehen.

Nach dem gestern erfolgten Freispruch im Gezi-Park-Verfahren, den wir gesehen haben, soll die erneute Verhaftung oder die erneute fortgesetzte Freiheitsentziehung so wäre der juristisch richtige Begriff nach unseren Erkenntnissen nun auf ein schwebendes Ermittlungsverfahren zurückgehen und im Zusammenhang mit dem gescheiterten Putschversuch von 2016 stehen. Diese Informationen haben wir im Moment.

Ich kann für das Auswärtige Amt auch nur noch einmal sagen, dass auch im Lichte der zweijährigen Untersuchungshaft, die Herr Kavala bereits absolviert hat, für uns nach den Informationen, die wir haben, im Moment nicht nachvollziehbar ist, was ihm zur Last gelegt wird und warum die erneute Freiheitsentziehung so unmittelbar nach dem gestrigen Freispruch erfolgte. Deshalb ist unsere Forderung, dass das auch mit Blick auf die lange Untersuchungshaft von Herrn Kavala schnell und transparent aufgeklärt wird und sich die Türkei dabei an rechtliche Standards hält, die sie selbst unterschrieben hat und zu deren Einhaltung sie verpflichtet ist.

Ich will auch noch einmal daran erinnern, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 10. Dezember vergangenen Jahres die lange Untersuchungshaft von Osman Kavala als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet und schon im Dezember seine Freilassung gefordert hat. Die Türkei hatte diese Entscheidung des EGMR bis dato nicht umgesetzt und begibt sich natürlich jetzt unter Umständen in eine erneute Verletzung dieser Grundsatzentscheidung, dass eine Untersuchungshaft ohne Anklage nicht so lange dauern darf.

Um das alles, wie es sich dort verhält, aufzuklären, ist unsere Forderung an die Türkei, das jetzt schnell und transparent öffentlich zu machen und die Standards, zu denen sie sich selbst verpflichtet hat, einzuhalten.

Frage: Frau Adebahr, wie kommt es, dass Sie diesen Fall so ausführlich mit Namen des Betroffenen, den Vorwürfen und der Bewertung der Rechtslage ausführen können, während Sie das im Falle des Iraners nicht tun?

Adebahr: Der Fall ist öffentlich bekannt. Er läuft leider seit über zwei Jahren. Der Fall war Gegenstand einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die öffentlich ist. Ich habe keine Bewertung zur Rechtslage in diesem Fall ausgeführt, sondern hier eine Forderung nach einer schnellen und transparenten Aufklärung der Vorwürfe vorgebracht.

Der Fall des Deutschen, den wir besprochen haben, ist ein Konsularfall, den wir das machen wir in allen Konsularfällen aus Persönlichkeitsschutzrechten das hängt auch immer davon ab, was der Betroffene will oder nicht will in der Öffentlichkeit nicht tiefer besprechen. Ich denke, das ist ein Unterschied.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Vor zwei Tagen gab es die Berichte zur Lage der Uiguren in China. Ist das ein Anlass für Sie oder die Bundesregierung insgesamt, eine Reaktion oder Schritte einzuleiten?

Adebahr: Zum Thema der Uiguren kann ich gern noch einmal sagen, dass wir uns gegenüber China - das ist oft wiederholt worden, aber dadurch nicht weniger wiederholenswürdig - bilateral und in multilateralen Foren für die Einhaltung der Menschenrechte auch und besonders in der Provinz Xinjiang einsetzen und dass auch weiterhin tun werden. Wir haben auch zuletzt im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 22. Januar dieses Jahres die Menschenrechtslage in Xinjiang mehrfach thematisiert. Gemeinsam mit den USA und Großbritannien hat die Bundesregierung China aufgefordert, Menschenrechte zu achten, willkürliche Verhaftungen zu beenden und internationale Beobachter wie insbesondere die VN-Hochkommissarin dort zuzulassen.

Wie Sie vielleicht mitbekommen haben, war der chinesische Außenminister in der vergangenen Woche zum strategischen Dialog mit Außenminister Maas hier. Auch in diesem strategischen Dialog sind derlei Fragen besprochen worden. Das heißt, es gab und gibt Gespräche, auch intensive Gespräche, über diese Frage.

Zusatzfrage: Können Sie mehr zu dem Inhalt der Gespräche oder zu den Reaktionen beider Seiten sagen?

Adebahr: Das, was man über den strategischen Dialog sagen konnte, haben die beiden, denke ich, in der Pressekonferenz gesagt.

Zusatzfrage: Als das Thema im November zuletzt sehr hochkam, haben Sie sich hier dahingehend geäußert, dass die Bundesregierung sehr besorgt über die Entwicklung sei, aber keine Sanktionen in Frage kämen. Ist das nach wie vor der Stand?

Adebahr: Ja.

Mittwoch, 19. Februar 2020

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 19. Februar 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-19-februar-2020-1723268
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2020

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