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PRESSEKONFERENZ/2009: Regierungspressekonferenz vom 16. März 2020 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Montag, 16. März 2020
Regierungspressekonferenz vom 16. März 2020

Themen: Coronavirus, Lage im Iran, Situation im Gazastreifen, Treibhausgasausstoß im Verkehrs- und im Gebäudebereich

Sprecher: SRS'in Demmer, Alter (BMI), Adebahr (AA), Baron (BMWi), Collatz (BMVg), Stoltenberg (BMAS), Kolberg (BMF), Wackers (BMG), Alexandrin (BMVI), Leber (BMJV)


Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage (zum Coronavirus): Guten Morgen! Ich wüsste gern, wie die Grenzkontrollen laufen, welche Einschränkungen es beim Pendelverkehr gibt, welche Einbußen bei der Wirtschaft wegen möglicherweise schleppenden Warenverkehrs zu erwarten sind und ob es möglicherweise Prognosen dazu gibt.

Alter: Wir haben gestern mit einer Pressemitteilung darüber informiert, was seit heute Morgen, 8 Uhr, umgesetzt wird. Das heißt, an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark wird seit heute Morgen 8 Uhr durch die Bundespolizei kontrolliert. Diese Kontrollen finden mit der Zielrichtung statt, dass die Infektionsgefahren, die bestehen, weiter reduziert werden können. Uns ist dabei wichtig, dass der Warenverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern davon nicht betroffen sind. Genau so wird es derzeit umgesetzt. Der Präsident der Bundespolizei hat heute Morgen auch den Bundesinnenminister über die ersten Erfahrungen unterrichtet und genau diesen Stand wiedergegeben.

Baron: Ich kann dazu vielleicht ergänzen. Wir beobachten jetzt die Situation. Die Kontrollen, die an den Binnengrenzen eingeführt wurden, sind vorübergehend. Wichtig ist, wie der Kollege gesagt hat, dass der Warenverkehr weiterhin erfolgen kann und dass auch Berufspendler ausgenommen sind. Aber Quantifizierungen kann ich jetzt im Augenblick nicht vornehmen.

Frage: Können Sie vielleicht mal grundsätzlich begründen, warum die Grenzschließung verhältnismäßig und notwendig ist?

Alter: Zunächst einmal ist wichtig, noch einmal hervorzuheben, dass wir keine Grenze geschlossen haben. Dieser Begriff führt schlicht in die Irre. Wir haben Kontrollen angeordnet. Das heißt, die Bundespolizei sichtet den grenzüberschreitenden Verkehr, kommt auch mit den Menschen, die das betrifft, die also in den Kontrollen landen, ins Gespräch und spricht über die Frage, ob die Reise, die gerade grenzüberschreitend stattfindet, dringend notwendig ist.

Dringend notwendig ist der Warenverkehr; dringend notwendig ist der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern. Aber dringend notwendig sind beispielsweise nicht touristische Verkehre, die sozusagen nur einem Vergnügungsziel im benachbarten Ausland dienen.

Die Verhältnismäßigkeit ergibt sich daraus, dass an unterschiedlichen Stellen in Europa, an denen Grenzverkehre auch in Richtung Europas verlaufen, Krisenregionen ausgerufen wurden und wir damit rechnen müssen, dass aus diesen Krisenregionen möglicherweise eine erhöhte Infektionsgefahr resultiert, die dann nach Deutschland hineingetragen würde. Im Schengener Grenzkodex gibt es die Möglichkeit, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Gesundheit Maßnahmen zu ergreifen. Das heißt, all das, was jetzt geschieht, geschieht nicht außerhalb von EU-Recht, sondern im absoluten Einklang mit EU-Recht. Diese Fälle sind explizit so vorgesehen.

Zusatzfrage: Aber im Prinzip ist die Grenze für die meisten geschlossen, die eben keine Güter über die Grenze bringen oder pendeln müssen. Das ist ja korrekt.

Was ist mit den Grenzen zum Beispiel nach Tschechien und Polen? Ist damit zu rechnen oder davon auszugehen, dass sie als nächste geschlossen beziehungsweise kontrolliert werden?

Alter: Zunächst noch einmal: Die Grenze ist nicht geschlossen, gerade eben für Pendler ist sie nicht geschlossen. Sie ist sozusagen im jeweiligen Einzelfall - - -

Zusatz : Außer für Pendler und Güter!

Vorsitzender Detjen: Moment!

Alter: Im Einzelfall, wenn jemand aus einem nicht triftigen Grund reisen will, dann gibt es eine Entscheidung, die reisebeschränkend wirkt. Aus dieser jeweiligen individuellen Perspektive könnte man sagen: Für mich ist die Grenze zu. - Aber der absolute Begriff "Grenzschließung" trifft in der Sache einfach nicht zu.

Was Polen und Tschechien angeht, finden genau diese Verhältnismäßigkeitsüberlegungen statt. Die Tschechische Republik und Polen haben für sich schon entschieden, weitreichende Beschränkungen des Reiseverkehrs einzuführen, und haben das für beide Reiserichtungen verfügt. Daraus resultierend sind wir der Auffassung, dass es im Moment jedenfalls keiner zusätzlichen Anordnung vonseiten deutscher Behörden bedarf.

Frage: Herr Alter, es hat ein paar Fragen gegeben, was das für Nichtdeutsche bedeutet. Vielleicht können Sie noch ein bisschen erklären, was zum Beispiel mit EU-Ausländern ist, die an der Grenze sind, hier in Deutschland wohnen oder einen deutschen Partner haben. Wie müssen sie nachweisen, dass sie nicht auf touristischen Besuchen sind? Wer kann einreisen, wer nicht?

Anknüpfend daran eine Frage an Frau Adebahr: Haben Sie einen Überblick darüber, wie viele Deutsche sich im Moment im Ausland befinden, die zurückwollen, sich also möglicherweise bei den Botschaften gemeldet haben? Es gibt ja Einschränkungen beim Flugverkehr.

Eine Frage an das Wirtschaftsministerium, auch im Zusammenhang mit den Grenzkontrollen: Haben Sie einen Überblick darüber, wo der Warenverkehr tatsächlich eingeschränkt ist? Denn es gibt Berichte über kilometerlange Schlangen zwar nicht an der deutschen Grenze, aber zwischen Österreich und Italien, die auch die Logistik und das weitere Arbeiten deutscher Firmen belasten.

Alter: Zunächst einmal sind diese Wiedereinführung von Grenzkontrollen und auch die entsprechenden Konsequenzen aus diesen Kontrollen nicht an bestimmte Staatsangehörigkeiten geknüpft, sondern an die Frage, ob der Reisezweck, der vorgetragen wird, nach Prüfung und Einschätzung der Grenzbehörde triftig, also dringend notwendig ist.

Man kann schlecht pauschal festlegen, in welchen Gründen das gegeben ist. Wir haben eine Festlegung für den Warenverkehr und für den Berufspendelverkehr erlassen, aber es mag andere Anlässe geben, die eben keine Berufspendelfahrten sind, die aber aus persönlichen schwerwiegenden Gründen dennoch dringend sind. Das muss im jeweiligen Einzelfall im pflichtgemäßen Ermessen durch die Bundespolizei bewertet werden.

Das ist ja keine gänzlich neue Aufgabe für die Bundespolizei. Es ist, im Grunde genommen, bei der Durchführung von Grenzkontrollen etwa an den internationalen Flughäfen ein Kernelement jeder Einreisekontrolle, dass der Einreisezweck plausibilisiert werden muss. Das heißt also, dass die Bundespolizei dabei keineswegs auf neuem Terrain unterwegs ist.

Die Frage nach den EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen ist auch so zu beantworten, dass es alle Personengruppen treffen kann, die grenzüberschreitend reisen, mit einer Ausnahme: Deutschen Staatsangehörigen kann die Einreise nach Deutschland nie verweigert werden. Sie werden immer einreisen können. Aber EU-Bürger müssen damit rechnen, dass ihnen Reisebeschränkungen auferlegt werden, es sei denn, dass sie einen dringenden Reisegrund haben. Das Gleiche gilt auch für Drittstaatsangehörige, und zwar ungeachtet der Frage, ob sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel besitzen oder visumfrei reisen.

Adebahr: Wir haben noch keine Gesamtzahl, wie viele Deutsche weltweit im Moment noch auf Reisen sind, nach Deutschland zurückkehren wollen und von den internationalen Beeinträchtigungen im Flugverkehr betroffen sind. Wir müssen aber davon ausgehen, dass es mehrere tausend Deutsche sein könnten. Wir sammeln das gerade und sind in einem intensiven Kontakt mit Reiseveranstaltern und Fluglinien in den einzelnen Ländern, um zu schauen, welches die besten Rückreisemöglichkeiten zunächst auf kommerziellen Wege für deutsche Urlauber, die im Ausland gestrandet sind, sind. Wir bemühen uns mit Hochdruck über unsere Konsulate und Botschaften um möglichst pragmatische und auch möglichst schnelle Lösungen.

In diesem Zusammenhang gebe auch ich noch einmal verstärkend die Information, dass wir seit dem Wochenende weltweit von allen nicht notwendigen Reisen abraten. Dabei handelt es sich auch um touristische Reisen. Sie sind im Moment nicht notwendig.

Wir sehen in den letzten Tagen und Wochen, dass wegen des Coronavirus weltweit und auch in Deutschland immer mehr Einreise- und Ausreisebeschränkungen ausgesprochen und dass Flugverbindungen reduziert oder eingestellt werden. Wenn ein Land sagt: "Deutsche sollen bei uns nicht mehr einreisen", dann heißt das natürlich erst einmal, dass man nicht dort einreisen soll; aber es hat auch Rückwirkungen auf den Flugverkehr, der aus dem Land hinausgeht und damit auch auf die Rückreise.

Insofern ist unser dringender Appell, nicht notwendige Reisen ins Ausland im Moment zu unterlassen. Für die Deutschen, die im Ausland sind, sind wir mit Hochdruck dabei, Lösungen zu erarbeiten, wenn sie nach Deutschland zurückkommen.

Baron: Dann beantworte ich noch die Frage zum Warenverkehr. Der Warenverkehr kann weiterhin stattfinden. Wir beobachten die Situation sehr genau. Wir können nicht ausschließen, dass es vorübergehend Zeitverzögerungen an Grenzen gibt, aber die Bundespolizei hat erklärt, dass sie sehr lebensnah Möglichkeiten und Kontrollen an den Grenzen versuchen und alle das Bestmögliche tun, um Einschränkungen auf ein Minimum zu begrenzen. Das ist das, was alle zusammen und gemeinsam versuchen.

Zusatzfrage: Haben Sie keine Meldung darüber, dass es an bestimmten Grenzen wirklich ernsthafte Probleme gibt? Gestern war immer die Rede davon, dass es Staus von bis zu 50 Kilometern Länge gebe.

Baron: Aktuell haben wir das nicht. Aber wir können, wie gesagt, nicht ausschließen, dass es vorübergehende Verzögerungen geben kann. Mehr kann ich dazu aber aktuell nicht sagen.

Frage: Genau dazu meine Nachfrage, und zwar an das BMI: Wie ist es in der Praxis? Werden die Lkw, der Warenverkehr etc. gar nicht kontrolliert, oder wird stichprobenartig kontrolliert? Auch Lkw-Fahrer, die von Portugal bis nach Russland fahren, sind ja potenzielle Überträger des Virus.

Ist das Personal der Bundespolizei dafür aufgestockt worden, oder gibt es dabei Engpässe?

Alter: Zur ersten Frage: Das ist je nach Grenzkontrollstelle möglicherweise unterschiedlich. Es erfolgt verhältnismäßig. Die klare Zielrichtung des Bundesinnenministers und der gesamten Bundesregierung ist, dass der Warenverkehr gewährleitstet wird und nicht durch Kontrollen zum Erliegen kommt. Insofern kann ich mir gut vorstellen - aber das kann ich nicht für alle Grenzkontrollstellen pauschalisieren -, dass wir den Personenverkehr stärker im Blick haben als den Warenverkehr.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Dienststellen, die ohnehin im Grenzraum ihren Zuständigkeitsbereich haben und für die Kontrollen zuständig sind, wurden bis heute durch allein sieben Einsatzhundertschaften der Bundesbereitschaftspolizei und eine technische Einsatzhundertschaft verstärkt. Das heißt, dass der Personalbestand, der generell an der Grenze tätig ist, mit Stand von heute schon um 700 PVB erhöht worden ist. Die Gesamtzahl der eingesetzten Polizeibeamten habe ich jetzt nicht verfügbar.

Zusatzfrage: Wie sieht es mit Transit-Lkw beispielsweise aus Italien und Österreich aus, die einfach nur durch Deutschland rollen? Gibt es dafür besondere Maßnahmen, oder dürfen sie einfach unkontrolliert durchfahren?

Alter: Es gilt dasselbe Prinzip, das für alle gilt. Es geht darum, dringend notwendige Reisen zu ermöglichen, insbesondere im Bahnverkehr. Es gibt ja ganz vielfältige Konstellationen, sodass man nicht pauschal sagen kann: Ein Transit-Lkw darf nicht mehr fahren. - Es kommt ja darauf an, zu welchem Zweck der Transit stattfindet, ob vielleicht irgendwo Waren aufgenommen werden sollen, die woandershin transportiert werden müssen. Die Gewährleistung der Lieferkette ist - so habe ich es gestern verstanden -, ein wichtiges Element, dass wir sicherstellen wollen. Insofern gilt dieses Prinzip selbstverständlich auch da.

Frage: Frau Adebahr, ich kann mir das noch nicht richtig vorstellen. Erklären Sie uns einmal, was die Grundlage ist. Ab wann ist ein Rückreisewunsch deutscher Touristen ein Fall für das Auswärtige Amt? Ist es die fehlende Flugverbindung? Ist es die ärztliche Versorgung in dem Land, in dem sie sich aufhalten? Sind es die Bestimmungen in dem Gastland? Die Touristen werden ja in dem Sinne nicht hinausgeschmissen. Wie sortieren Sie das?

Welche Spielräume haben Sie, wenn Sie sagen, Sie seien in Absprache mit den Reiseveranstaltern?

Eine dritte Frage: Gibt es regionale Schwerpunkte, die Ihnen besondere Sorge bereiten?

Anschließend hätte ich noch eine Frage an das BMVg.

Vorsitzender Detjen: Wenn ich es richtig sehe, gibt es mehrere Fragen an das BMVg. Dann machen wir gleich einen Wechsel, und Sie können die Fragen dann stellen.

Adebahr: Wir sehen im Moment regionale Schwerpunkte in Marokko, der Türkei und Ländern wie den Philippinen und Indonesien in Asien.

Wann ist es ein Fall für uns? - Wir sind nach § 5 des Konsulargesetzes für die Hilfe für Deutsche im Ausland grundsätzlich zuständig. Das heißt, wir sind Ansprechpartner für alle Deutschen, die im Ausland in eine wie auch immer geartete Notsituation kommen. Dafür sind wir da, und das ist unser Job.

Wie unsere Hilfe nach dem Konsulargesetz dann konkret aussieht, richtet sich nach den jeweiligen individuellen Umständen. Das muss, denke ich, auch so sein. Das heißt, dass es von einer ganz konkreten spezifischen Hilfe in einem medizinischen Notfall bis hin zu einer Beratung oder einer Kontaktaufnahme gehen kann.

Im Moment sehen wir einfach, dass viele Deutsche im Urlaub weltweit gestrandet sind, dass ihre Rückflüge storniert wurden oder im Moment nicht stattfinden und dass sich die Fluggesellschaften bemühen, umzuplanen. Wir selbst sind natürlich mit der Lufthansa und anderen Fluggesellschaften im Gespräch. Wir versuchen einfach, für die Deutschen, die im Ausland sind, Lösungen zu finden, die jeweils passen und womöglich individuell für einzelne Gruppen sind, wie man nach Deutschland zurückkehren kann, alles im Rahmen unserer konsularischen Beratung. Wenn es dazu noch konkretere Dinge gibt - wir führen diese Beratungen jetzt im Moment -, dann werden wir das sofort mitteilen, natürlich auch sofort den Betroffenen. Es gibt, wie gesagt, eine ganz weite Bandbreite dessen, was wir ins Auge fassen und annehmen. Das ist eine sehr fluide Situation.

Sie müssen auch sehen, dass wir Hunderttausende Deutsche im Ausland haben, nicht nur Touristen, sondern zum Teil auch Geschäftsreisende, die für Firmen im Ausland unterwegs sind, und Menschen, die mit ausländischen Ehepartnern teilweise oder ganz vor Ort leben. Für viele dieser Menschen wird sich perspektivisch die Frage stellen, ob sie für die kommende Zeit nach Deutschland zurückkommen wollen oder ob sie dort bleiben, wo sie sind. Das heißt, die Touristen sind eine Gruppe, und zwar die akute, aber wir sind jetzt natürlich auch mit ganz vielen anderen Deutschen, die im Ausland sind, verstärkt im Gespräch, oder diese treten an uns heran.

Zusatzfrage: Vom Verteidigungsministerium wüsste ich gern zwei Dinge.

Zum einen: Könnten Sie ein bisschen erläutern, was der Hintergrund für den Aufruf an Reservisten ist, sich in Krankenhäusern der Bundeswehr zu melden? Welche Aufgaben stehen da an? Müssen sie qualifiziert sein? Wie groß sind die ersten Reaktionen auf diesen Aufruf hin?

Zum anderen: Mit Blick auf die Großübung "Defender" gab es Nachrichten in Bezug auf einen konkreten Teil dieser Großübung, was die Bundeswehr angeht, eine deutsche Perspektive, aber sicher auch einen Blick und ein paar Aussagen über die Zahl und die Rolle der jetzt in Europa befindlichen Soldaten. Was machen sie? Was passiert mit den Schiffen, die voll sind und nicht entladen werden etc.?

Collatz: Ich beginne mit dem zweiten Punkt. "DEFENDER-Europe 20" ist eine amerikanische Übung, die wir zunächst mit "Host Nation Support" unterstützen. Das heißt, die Kräfte der US-Amerikaner, die sich in Deutschland bewegen, werden durch uns logistisch unterstützt. Diese Übungsanteile sind, soweit sie denn noch stattgefunden haben, zunächst regulär zu Ende geführt worden. Das heißt, die Bewegungen der amerikanischen Kräfte sind zu Orten geführt worden, von denen sie danach geordnet zurückgeführt werden können. Das ist der aktuelle Status.

Sie haben sicherlich die Zahlen zur Kenntnis genommen, dass, anders als zunächst geplant, insgesamt nur maximal 5500 US-amerikanische Soldatinnen und Soldaten Deutschland betreten haben. Mit dieser Entscheidung ging gleichzeitig die Maßnahme einher, dass Schiffe, die sich auf dem Weg nach Deutschland befunden haben, sofort umgelenkt wurden. Mit dem Zeitpunkt der Entscheidung gab es also keinen Kräfteaufwuchs in Europa für "DEFENDER-Europe 20" mehr.

Wir seitens der Bundeswehr leisten weiterhin die notwendige Unterstützung für die amerikanischen Kräfte, um sie geordnet nach Hause zurückzuführen, also "Host Nation Support". Abgesagt haben wir - das werden Sie am Wochenende auch zur Kenntnis genommen haben - alle aktiven Übungsanteile. Es gibt einige Abschnitte dieser Übung, in denen auch deutsche Kräfte, Bataillone, Kompagnien auf Übungsplätzen mit den Amerikanern zusammen trainieren wollten. Diese Anteile sind komplett abgesagt worden.

Dann zur Lage der Reservedienstleistenden: Ich hatte hier am Freitag schon auf eine Frage hin, in der es darum ging, ob Herr Jung als Reservedienstleistender befürchten müsse, aktiv einberufen zu werden, ausgeführt, dass wir uns im Moment nicht im Status der Beorderung in genereller Art und Weise befinden. Es dreht sich vielmehr darum, dass unsere Reservedienstleistenden angeschrieben werden, ob sie in nächster Zeit die Möglichkeit sehen, freiwillig insbesondere die Sanitätskräfte zu unterstützen. Hierbei werden durch die Bank alle, ob es Ärzte sind, ob es Pflegekräfte oder Laborkräfte sind, angesprochen und dann natürlich über das Kommando Sanitätsdienst betreut. Hierbei geht es insbesondere um Pflegefachkräfte für die Intensivpflege und die Krankenpflege, aber auch Notfallsanitäter und medizinisch-technische Laborassistenten werden gefragt. Noch einmal: Es wird durch die Bank weg das gesamte Spektrum abgefragt.

Ich kann Ihnen mit Stand von heute Morgen sagen, dass im Kommando Sanitätsdienst derzeit 730 Anfragen eingingen. Davon können recht zeitnah etwa 380 Reservistinnen und Reservisten beim Sanitätsdienst der Bundeswehr eingesetzt werden.

Zusatzfrage: Steht also eine Entscheidung über den Abbruch der Gesamtübung an?

Mir ist nicht ganz klar geworden, ob sich diese 5000 US-Soldaten auf den Heimweg machen oder ob auch darüber erst noch entschieden werden muss.

Collatz: Nach meiner Kenntnis ist die Entscheidung seitens der Amerikaner gefallen, diese Übung jetzt geordnet zu beenden. Davon, dass sie beendet ist, können wir natürlich erst dann sprechen, wenn alle Kräfte Deutschland verlassen haben.

Frage: Meine Fragen richtet sich an Frau Demmer und Frau Adebahr.

Zum einen wüsste ich gern, ob es irgendwelche Bemühungen gibt, nachdem nun das Schengen-Freizügigkeitsregime so scheinbar unkontrolliert zusammengebrochen zu sein scheint, eine geordnete Abstimmung zu kreieren, wann Grenzkontrollen gelockert werden. Oder bleibt das in nationaler Verantwortung, und jeder macht seins?

Das Zweite betrifft die G7-Runde heute Nachmittag. Gibt es irgendwelche weiteren Informationen über Tagesordnung, Dauer oder Agenda, also darüber, was da besprochen werden wird?

SRS'in Demmer: Ich kann Ihnen berichten, dass sich die Kanzlerin heute Morgen mit dem Ratspräsidenten Michel, der Kommissionspräsidentin von der Leyen und auch dem französischen Staatspräsidenten Macron in einer Videoschalte über die aktuelle Lage ausgetauscht hat und man das gemeinsame Vorgehen mit dem Ziel, die Maßnahmen zu vereinheitlichen, um die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes zu wahren, besprochen hat.

Ich kann bestätigen, dass die Bundeskanzlerin an der G7-Besprechung der Staats- und Regierungschefs teilnehmen wird. Ich kann den Gesprächen jetzt nicht vorgreifen. Es wird um 15 Uhr stattfinden. Angesichts der Ausbreitung des Virus ist völlig klar, dass die internationale Zusammenarbeit von großer Bedeutung ist. Dabei hat natürlich auch die G7 eine zentrale Rolle und eine besondere Verantwortung. Insofern nimmt sie an dieser Videokonferenz selbstverständlich teil. Aber den Gesprächen kann ich nicht vorgreifen.

Alter: Ich möchte zu Ihrer ersten Frage noch ergänzen, weil Sie das sehr zugespitzt formuliert haben. Natürlich hat auch am vergangenen Wochenende eine Abstimmung mit vielen Partnern stattgefunden, insbesondere mit der Europäischen Kommission und auch mit Frankreich, mit den Staaten, die von diesen Maßnahmen betroffen sind. Insofern ist es keineswegs etwas, was völlig unilateral entschieden worden wäre.

Die Kommission hat angekündigt, dass sie zeitnah Leitlinien für diese Maßnahmen veröffentlichen werde. Aber Sie können davon ausgehen, dass das, was wir jetzt für uns entschieden haben, bereits im Geiste dieser Leitlinien stattfindet. Insofern ist vorher schon eine Abstimmung gelaufen.

Adebahr: Ich kann das von meiner Seite aus nur noch einmal ergänzen und unterstützen. Auch von Seiten des Auswärtigen Amtes ist mit den Partnern über das Wochenende kommuniziert worden. Auch in Brüssel laufen die Fäden und die Gespräche zusammen, um die europäische Abstimmung zu intensivieren.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Collatz. Dies noch einmal ergänzend zu der Frage des Kollegen zum Aufruf bezüglich der Reservisten: Ist das, was bisher an Reaktionen hereingekommen ist - man liest von über 700 Personen, die sich quasi gemeldet haben -, für Sie eine Größenordnung wie erwartet? Oder brauchen Sie deutlich mehr? Können Sie etwas zu den Zahlen sagen? Und wie sieht es bei der Bundeswehr selbst mit Corona aus?

Collatz: Zunächst zu den Reservedienstleistenden: Bezüglich einer Einschätzung müssten Sie sich tatsächlich direkt an den Sanitätsdienst wenden. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir auch aus der Grundbefähigung heraus derzeit vollständig in der Lage sind, allen Anforderungen gerecht zu werden. Wir bereiten uns nur perspektivisch darauf vor - das ist ja wohl auch angezeigt -, auch höhere Fallzahlen bearbeiten zu können. Hier geht es im Wesentlichen darum, dass wir intern die Arbeitsfähigkeit der Bundeswehr sicherstellen. Denn wir müssen ja unsere Hauptaufträge im Rahmen der nationalen Vorsorge wahrnehmen, aber darüber hinausgehend auch alle anderen staatlichen Kräfte mit unseren Leistungen unterstützen.

Wie war Ihre zweite Frage?

Zusatz: Corona-Fälle bei der Bundeswehr.

Collatz: Auch hier sind die Zahlen natürlich stark im Wandel begriffen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir aktuell 25 verifizierte Infektionen haben und eine Zahl von begründeten Verdachtsfällen, die sich derzeit knapp unter 200 bewegt. Aber, wie gesagt: Das ändert sich ja auch sehr schnell.

Frage: Ich wollte noch einmal nachfragen, wie die Entscheidung zu den Grenzschutzmaßnahmen getroffen ist. Herr Wieler hatte ja am vorigen Mittwoch gesagt, Grenzschutzmaßnahmen dieser Art seien nicht die Antwort auf die Herausforderung, weil es völlig naiv sei zu glauben, dass sich das Virus damit in Deutschland nicht weiter ausbreite. Könnten Sie noch einmal sagen, warum? Herr Seehofer hat ja gestern auch in seiner Pressekonferenz darauf angesprochen, dass er sich über diese Äußerung gewundert hat. Was hat sich seit vergangenem Mittwoch verändert?

Wenn man sich die Maßnahmen in den anderen Ländern - Österreich, Italien, Spanien - anschaut, dass man nur noch zur Arbeit oder zur Apotheke heraus darf, können wir uns darauf einstellen, Frau Demmer, dass das auch auf Deutschland zukommt? Würden Sie empfehlen, dem Vorbild Bayerns mit der Ausrufung des Katastrophenfalls zu folgen?

SRS'in Demmer: Ich kann hier noch einmal sagen: Das Wichtigste ist jetzt ja, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Da kann ich nur noch einmal auf die dynamische Lage der Situation hinweisen. Wie auf die Verbreitung angemessen zu reagieren ist, das lässt sich ja nicht alles vorab auf das Kleinste Detail planen. Die Bundesregierung passt aber ihre Maßnahmen der Lage und dem Rat der Experten entsprechend aktuell fortlaufend an.

Insofern kann ich jetzt auch nicht vorgreifen, welche Maßnahmen noch kommen könnten. Wie gesagt: Die Bundesregierung passt ihre Maßnahmen der Lage und dem Rat der Experten folgend fortlaufend an.

Zuruf: Herr Alter vielleicht?

Alter: Ich will vielleicht an dieser Stelle auch noch einmal an die erste Pressekonferenz erinnern, die der Bundesinnenminister gemeinsam mit dem Gesundheitsminister hier an dieser Stelle zu diesem Thema abgehalten hat. Er hat damals schon gesagt, dass es eben zwei wesentliche Ziele gibt: Einmal die Ausbreitung im Lande zu verhindern und andererseits aber auch durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Ausbreitung im grenzüberschreitenden Verkehr verhindert wird. Insofern war das von Beginn an seine grundsätzliche Position.

Wie das immer so ist, gibt es dann Abstimmungen und neue Erkenntnisse. Das findet ja fast täglich statt, dass wir etwas schlauer werden. Die Maßnahme ist jetzt angeordnet worden. Der Bundesinnenminister hat auch gestern deutlich gemacht: Das Argument, der Virus sei bereits in Deutschland, ist ja kein Argument dafür, diese Maßnahmen nicht anzuordnen, weil es natürlich darum geht, auch jetzt noch, das Menschenmögliche zu tun, um die Ausbreitung zu reduzieren.

Zusatzfrage: Können Sie quantifizieren, welchen Raum jetzt bei Ihnen Videokonferenzen, was internationale Absprachen betrifft, eingenommen haben? Ist das schon - sagen wir einmal - bei 50 oder 80 Prozent? Oder sind Sie da noch am Beginn?

Zu heute ist doch das Exportverbot für Schutzausrüstung gelockert worden. Ist sichergestellt, dass vor allem Landärzte davon genügend haben, die ja sehr klagen, dass ihnen einiges fehlt?

SRS'in Demmer: Ich kann Ihnen das jetzt nicht quantifizieren. Aber Sie können ja allein aus dem, was ich eben schon vorgetragen habe, schließen - heute hat es die Videokonferenz mit dem Ratspräsidenten, der Kommissionspräsidentin und dem französischen Präsidenten gegeben; es wird eine G7-Schalte geben: Die Videokonferenz wird sich großer Beliebtheit erfreuen.

Adebahr: Ich kann das für den Außenminister nur unterstützen. Da geht sehr viel über Videokonferenzen oder Telefonschalten, über eigentlich fast alles. Zum Beispiel überlegt auch der Sicherheitsrat in New York, wie man in diese Richtung geht. Die Räte in Brüssel gehen in diese Richtung. Der Außenminister wird morgen - das vergaß ich anzukündigen - eine Videokonferenz mit seinen Kollegen aus den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen haben. Da geht es um eine Abstimmung der Politik Deutschlands mit den baltischen Partnern und auch über Corona. Das wird wahrscheinlich eine Zwei-Stunden-Schalte werden. Eventuell bekommen wir es hin, das erste Mal auch eine virtuelle Pressekonferenz zu organisieren. Das sind also technische Updates, die wir jetzt alle ins Auge fassen. Wir bilden uns da täglich fort, um besser in diese Richtung gehen zu können.

Baron: Zu Ihrer Frage kann ich gern Stellung nehmen. Beim Thema Schutzausrüstung muss man aktuell zwei Prozesse unterscheiden, weil es auch da ständig neue Entwicklungen gibt. Es gibt eine Durchführungsverordnung auf EU-Ebene, die seit gestern in Kraft getreten ist und Regelungen und Exporte an Drittstaaten unter den Genehmigungsvorbehalt der Mitgliedstaaten stellt. Daneben stehen nationale Regelungen, die wir getroffen haben. Es gibt dazu einen permanenten Austausch zwischen uns und der EU-Ebene, um da auch letzte offene Fragen zu klären. Aber in der Sache ist es ein Genehmigungsvorbehalt, der in Deutschland durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das BAFA, kontrolliert wird.

Frage: Meine Frage geht noch einmal an Herrn Alter: Können Sie noch einmal erläutern, was die Beschränkungen an der Grenze für Asylanträge an der Grenze bedeuten? Haben Sie vielleicht auch eine Zahl für Februar dabei? Die Letzte, die ich gefunden habe, war vom Januar. In welcher Dimension wurden an der deutsch-österreichischen Grenze noch Asylanträge gestellt?

Meine zweite Frage - da bin ich mir nicht sicher; wahrscheinlich geht sie am ehesten an das BMAS -: Nun ist ja das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gerade erst in Kraft getreten. Wenn es da schon Anträge oder auch bewilligte, abgeschlossene Arbeitsverträge gibt: Wirken sich a) die Grenzmaßnahmen schon darauf aus, und gerät dieses ganze Gesetz ins Stocken? Da würde mich einmal eine Einschätzung interessieren.

Alter: Ich kann ja einmal mit Ihrer ersten Frage beginnen. Ich habe jetzt leider keine Zahlen dabei, wie viele Asylanträge an den Grenzen gestellt wurden. Das müsste ich nachliefern; das tue ich auch gern.

Wir haben gestern eine Entscheidung mit zwei wesentlichen Eckpunkten getroffen, nämlich der Berufsverkehr und der Warenverkehr müssen gewährleistet sein. Ansonsten geht es um die Abwägung: Liegt ein dringender Reisegrund vor? Es gibt eben unterschiedliche Konstellationen, wie auch die von Ihnen angesprochene, über die man noch reden muss. Das findet auch weiterhin statt. Der Krisenstab wird sich mit all diesen Einzelfragen noch befassen. Aber ich kann Ihnen dazu im Moment keine Entscheidung mitteilen.

Zusatzfrage: Es ist noch nicht klar, wie mit Asylantragstellern umgegangen wird? Verstehe ich das richtig?

Alter: Im Moment gibt es da keine Verfahrensveränderung im Vergleich zu vorgestern.

Stoltenberg: Vielleicht möchte Herr Alter als federführendes Ressort nachher noch zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz ergänzen. Mir liegen darüber, dass es ins Stocken kommt, aktuell keine Erkenntnisse vor. Trotzdem spricht die Lage natürlich in gewisser Weise für sich, dass es schwieriger wird, was das angeht. Ich würde das gegebenenfalls nachreichen, falls ich noch eine konkretere Information bekomme.

Adebahr: Von mir aus noch eine Ergänzung: Das Gesetz ist ja ungefähr seit vierzehn Tagen in Kraft. Die Botschaften und die Rechts- und Konsularabteilungen bemühen sich, den Einreiseverkehr und auch die Visa-Antragstellung so gut es geht weiter zu fahren. Man kann sich auch über eine Digitalplattform informieren, auch über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Insofern ist der erste Schritt auch hochgradig digitalisiert. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, erst einmal Visa im Inland zu bearbeiten und dann darüber - dazu kann das BMI gern ergänzen - mit den Ausländerbehörden in Kontakt zu treten. Insofern tun wir da natürlich, was möglich ist, um diese Antragstellung weiter ablaufen zu lassen.

Zusatzfrage: Haben Sie eine Zahl? Wie viele Anträge liegen im Moment bei den Botschaften oder bei Ihnen?

Adebahr: Ich habe sie nicht parat. Ich weiß auch nicht, ob es schon eine erste gibt. Denn, wie gesagt: Wir sind in Tag 15. Das muss man schauen. Ich denke, das können wir spätestens monatsweise abrufen. Aber vielleicht können wir es auch schon jetzt abrufen.

Frage: Ich habe eine rein technische Frage an das BMI: Viele Länder haben für sich selber entschieden, wie sie die Grenzkontrollen durchführen. In Polen ist zum Beispiel der Flugverkehr komplett dicht. Viele Leute versuchen auszuweichen und zum Beispiel über Zürich zu fliegen. Was passiert mit einem polnischen oder tschechischen Staatsbürger, der versucht, über die Grenze zu Deutschland nach Hause kommen? Kommt er rein, oder wird er zurückgewiesen?

Die zweite Frage geht um pauschale Reisen; denn viele deutsche Reisebüros haben auch ausländische Kunden. Wenn es zu weiteren Beschränkungen käme und die Leute zurückgeholt werden müssten, dürften die Staatsbürger aus Polen oder aus anderen Ländern dann über ein deutsches Reisebüro nach Berlin fliegen oder würden sie auch nicht reingelassen, wenn die Luftgrenze dicht wäre?

Alter: Im Moment ist ja der Stand, dass wir die Grenzkontrollen auf dem Landweg angeordnet haben. Es wird sehr wahrscheinlich auch noch Überlegungen in der Bundesregierung geben, wie mit anderen Verkehrswegen umzugehen ist. Da kann ich im Moment noch keine Einschätzung abgeben. Aber ich habe das Prinzip unserer Grenzkontrollen ja erläutert.

Man muss dann immer auch die Frage stellen, wenn dieser Fall eintritt, den Sie skizziert haben: Gibt es andere Alternativen? Ich gehe fest davon aus, dass auch andere Staaten - so wie wir das tun - sich Gedanken darüber machen, wie ihre eigenen Staatsangehörigen wieder nach Hause kommen können. Mir liegen da keine konkreten Informationen vor. Aber man muss dann schon auch abwägen: Welche Alternativen gibt es noch?

Zusatzfrage: Wenn ich sozusagen in Zürich bin und nach Hause - nach Polen oder Tschechien - will, muss ich die Grenze passieren. Werde ich dann für den Transit nach Polen hereingelassen, oder werde ich nicht hereingelassen?

Alter: Noch einmal: Ich bin jetzt hier der Sprecher des Bundesinnenministeriums. Es gibt eine ganze Vielzahl von möglichen Fallkonstellationen, die zum Teil auch schwierig zu entscheiden sind. Ich möchte jetzt an dieser Stelle nicht pauschal eine Entscheidung für vergleichbare Fallkonstellationen bekanntgeben. Das muss im Rahmen der Grenzkontrolle verifiziert werden. Da muss der Einzelfall geprüft werden. Es muss geprüft werden: Wie dringend ist die Reise heute? Gibt es Alternativen? Dann kommt man zum Ergebnis. Das müssen wir der Bundespolizei überlassen. Das können wir hier nicht pauschal und zentral entscheiden.

Frage: Ich habe nach all den Antworten nur noch eine ganz kurze praktische Frage: Frau Demmer, haben Sie für die morgige Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit Herrn Macron und Herrn Erdogan eine Uhrzeit?

SRS'in Demmer: Ich habe keine Uhrzeit. Aber das wird morgen Nachmittag stattfinden.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMF, und - ich denke einmal - an das BMI. Es könnte aber auch eine Frage an das BMWi sein. Ich kann das nicht genau sagen.

Können Sie mir sagen, wie der Sachstand im Fall der Corona-Impfstofffirma CureVac ist? Gab es tatsächlich Anfragen aus der US-Regierung, diese Firma zu übernehmen?

Alter: Ich glaube, das beantwortet meine Kollegin aus dem BMWi.

Baron: Zum Thema CureVac können die Kollegen, wenn sie denn wollen, noch ergänzen. Zunächst die Antwort aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums:

Der Bundeswirtschaftsminister hat sich gestern im "Bericht aus Berlin" zum Thema geäußert. Die Bundesregierung hat natürlich ein hohes Interesse daran, dass Wirkstoffe und Impfstoffe in Deutschland und Europa produziert werden. Dazu gibt es auch einen sehr engen Austausch innerhalb der Bundesregierung mit den betroffenen Ressorts.

Was konkret die Firma CureVac angeht, gab es ja gestern eine Äußerung der Unternehmensleitung, die klargestellt hat, dass für sie ein Exklusivitätsverkauf in Richtung USA nicht zur Debatte steht. Diese Ankündigungen und Äußerungen haben wir sehr begrüßt. Der Bundeswirtschaftsminister hat gesagt: Impfstoffentwicklungen müssen vorangetrieben werden. Aber sie müssen für alle verfügbar sein. Es kann hier nicht um Exklusivitäten gehen. - Das ist unsere Haltung.

Zusatzfrage: Gab es diese Versuche von der US-Regierung, die Firma zu übernehmen?

Baron: Das kann ich Ihnen so nicht sagen. Es gibt darüber Medienberichte. Es gibt einen Austausch innerhalb der Bundesregierung, auch mit dem Unternehmen. Aber zur Frage, ob ich das bestätigen kann oder nicht, habe ich aktuell keine ausreichenden Informationen, um das beantworten zu können.

Zusatzfrage: Bayern setzt die Schuldenbremse aus. Wie verhält sich der Bund?

Kolberg: Der Minister hat ja zusammen mit seinem Kollegen, Herrn Altmaier, unser Programm vorgestellt, wie jetzt weiter mit der Krise umgegangen werden soll. Wir haben umfängliche Maßnahmen vorgestellt. Weiteres wird sicherlich zu erörtern sein. Wir werden in dieser Woche den Haushalt und die Finanzplanung für die kommenden Jahre vorstellen. Da wird sich der Minister auch zu allem Weiteren äußern.

Grundsätzlich kann ich schon einmal sagen: In der Schuldenbremse sind ja auch bestimmte Punkte vorgesehen, wenn die Konjunktur einbricht und unvorhergesehene Notfälle eintreten. Das kann ich zum jetzigen Zeitpunkt dazu sagen.

Frage: Ich habe zwei kurze Fragen an das Innenministerium und dann zwei kurze Fragen an das Gesundheitsministerium.

Zu den Grenzen: Was ist denn, Herr Alter, mit den ganzen Kleinen Grenzübergängen? Es gibt ja Dutzende, wenn nicht Hunderte neben der Autobahn, zum Beispiel zwischen Deutschland und Österreich. Wird da auch kontrolliert oder versucht zu kontrollieren?

Die zweite Frage haben Sie schon teilweise beantwortet. Sehe ich das richtig, dass im Moment an den Flughäfen innerhalb des Schengen-Raumes gar nicht kontrolliert wird? Wenn also jemand aus Portugal oder Spanien mit dem Flugzeug kommt, der wird nicht kontrolliert? - Das wären die zwei Fragen an das Innenministerium.

Alter: Ich fange einmal von hinten an. Zur zweiten Frage: Ja, das ist richtig. Unsere Anordnungslage bezieht sich momentan auf die Landgrenzen zu den angesprochenen Ländern. Das heißt, betroffen sind alle Verkehrswege, die auf dem Landweg stattfinden. Es gibt im Moment noch Gespräche zu den anderen Verkehrswegen. Aber darüber ist bisher nicht entschieden.

Zur ersten Frage: Es ist natürlich so, dass wir in einem Schengen-Raum, in einem Raum der offenen Grenzen, die Infrastrukturen in den vergangenen Jahrzehnten zurückgefahren haben. Gleichwohl tut die Bundespolizei das, was in ihrer tatsächlichen Macht steht. Sie versucht also dort zu kontrollieren, wo es möglich ist. Jedenfalls gilt die Anordnung der Kontrollen für die gesamten Grenzabschnitte, das heißt nicht für einzelne Straßenverbindungen, sondern für alle grenzüberschreitenden Verkehrswege.

Aber es ist unrealistisch zu glauben, dass man allein 800 Kilometer deutsch-österreichische Grenze Meter für Meter kontrollieren kann. Das ist aber, ehrlich gesagt, in der öffentlichen Sicherheit immer so, dass man Maßnahmen trifft, die natürlich nicht hundertprozentig flächendeckend sind. Aber wir gehen an die Stellen heran, wo grenzüberschreitender Verkehr ausgesprochen wahrscheinlich ist, und dann wird das abgestuft.

Frage: Mich interessiert, ob mittlerweile eine Art Härtefallfonds geplant ist, um zum Beispiel Kommunen zu unterstützen, die Dinge einstellen oder absagen mussten, oder auch, um Unternehmen zu unterstützen?

Kolberg: Wie gesagt: Wir haben ja das Paket hier vorgestellt, was wir uns an Maßnahmen vorstellen, um Beschäftigte und auch Unternehmen zu schützen. Die Länder sind sicherlich mit ihren Kommunen im Gespräch, was da zu tun ist. Der Minister hat ausdrücklich gesagt: Wenn weitere Notwendigkeiten sind, wird man darüber sprechen. Er hat gestern ja auch angekündigt, weitere Maßnahmen, wenn notwendig, einzuleiten. Das ist der Stand, den ich im Moment mitteilen kann.

Frage: Auch zu dem, was der Minister gestern bei "Anne Will" angekündigt hat, insbesondere zum Fonds, der eingesetzt werden könnte, um laufende Kosten zu decken, wenn die Einnahmen wegbrechen: Gibt es da schon eine Vorstellung, wie hoch der Fonds ist und ob das jetzt rein auf Bundesebene ist? Denn offensichtlich richten jetzt auch die Bundesländer einen solchen Fonds ein. Wie könnte das genauer aussehen? Kann so etwas auch auf europäischer Ebene eingeführt werden?

Kolberg: Der Minister hat sich ja gestern dazu geäußert, dass die Gespräche dazu laufen. Sobald wir Details vorstellen können, werden wir das tun.

Zur europäischen Ebene: Auch da ist natürlich ein koordiniertes Vorgehen und ein solidarisches Vorgehen erforderlich. Deswegen treffen sich heute die Finanzminister der Eurogruppe in einem Video-Call. Dazu wird sich der Minister sicherlich auch noch äußern und morgen die Finanzminister der gesamten EU, auch als Video-Call. Darin wird sicherlich das Thema Corona und Krisenreaktionen im Mittelpunkt stehen.

Frage: Mich würde erst einmal die konkrete Zahl der Intensivbetten in Deutschland interessieren. Stimmt die Zahl von 28 000 im Moment? Mich würde interessieren, wie viele von diesen 28 000 Intensivbetten - wenn es 28 000 sind - jetzt belegt sind und auf welche Zahl man im Notfall hochkommen könnte? Kann man sie also verdoppeln oder verdreifachen? Das wäre die erste Frage.

Die zweite Frage, vielleicht etwas ungewöhnlich: Ich habe mir heute noch einmal die Sterberaten angeschaut. Haben Sie eine Erklärung dafür, warum es sich in Deutschland noch im zweistelligen Bereich bewegt, also unter 20? 13 oder 14 waren es heute früh. In Frankreich, bei ähnlichen Fallzahlen, ist das Zehnfache der Fall, geschweige denn die Sterberaten in Italien und Spanien.

Wackers: Ich fange mit der ersten Frage an. Das Thema Intensivbetten hatten wir am Freitag schon. Die Zahl 28 000 stammt von der DKG. Ich würde Sie bitten, dort zu fragen, wie viele dieser Betten jetzt frei sind.

In diesem Zusammenhang kam am Freitag der Appell des Ministers an alle Krankenhausgeschäftsführer zu prüfen, inwieweit man die Kapazitäten ausbauen kann, ob Operationen verschoben und zusätzliche Personalreserven gehoben werden können, damit genügend Kapazitäten für intensivpflichtige Patienten da sind.

Zu Ihrer zweiten Frage: Das können wir im Moment noch nicht auswerten. Dazu kann ich Ihnen jetzt nichts sagen.

Wir haben immer gesagt: Wir haben ein gutes Gesundheitssystem. Wir haben sehr früh getestet. Aber ich kann Ihnen jetzt noch keine valide Analyse dazu liefern.

Frage: Ich habe auch eine Frage zum Bericht über CureVac vom Wochenende, aber an das BMI. Minister Seehofer hat am Sonntag gesagt, er habe aus mehreren Quellen in der Regierung gehört, dass es einen solchen Übernahmeversuch von den USA gegeben habe, und wollte heute noch darüber reden. Hat er schon mit anderen gesprochen? Was hat er gelernt?

Auch eine Frage an Frau Adebahr: Hat jemand vom Auswärtigen Amt direkt mit dem State Department über diesen Versuch geredet?

Alter: Da habe ich keinen anderen Sachstand als meine Kollegin vom Wirtschaftsministerium.

Zusatzfrage: Hat Minister Seehofer heute mit jemandem gesprochen? Er hat am Sonntag gesagt, dass er mit anderen Kollegen über diesen Fall reden will, um mehr zu wissen.

Alter: Es finden ja zu der Gesamtthematik um das Thema Corona laufend Gespräche zwischen der Bundeskanzlerin und mehreren betroffenen Ministern statt. Bei diesen Gesprächen bin ich nicht dabei. Ich kann also nicht sagen, welcher Beitrag vom Bundesinnenminister kam. Aber Sie können davon ausgehen, dass das Thema dort besprochen worden ist.

Zusatzfrage: Wissen Sie, von welcher Quelle er gesprochen hat? Er hat gestern gesagt, dass er von mehreren in der Regierung gehört hat, dass es einen solchen Übernahmeversuch gegeben hat.

Alter: Ich kann Ihnen dazu keine näheren Angaben machen.

Adebahr: Wir sind natürlich ständig mit dem State Department im Gespräch. Ich glaube, die Meinung zu dem Sachverhalt, die wir dazu einnehmen, hat die Kollegin aus dem BMWi dargestellt. Sie ist ja auch durch Äußerungen, auch des Außenministers und anderer Kolleginnen und Kollegen aus der Bundesregierung, deutlich geworden.

Frage: Ich möchte direkt daran anschließen. Ich glaube, im Fall CureVac war es ja so, dass der Mehrheitseigner des Unternehmens gesagt hat: Das machen wir einfach nicht. - Sie nicken, Frau Baron.

Wie verhält es sich aber, wenn andere Unternehmen in ähnlicher Situation keinen Mehrheitsanteilseigner haben, der sagt: Nein, wir geben diesem Lockruf des Geldes nicht nach? - Verfügen Sie über ein Instrumentarium, um in solchen Fällen, in einer solchen Situation, eine, sagen wir einmal, restriktive Exportpolitik beschließen oder anordnen zu können?

Baron: Ich möchte hier nicht über etwaige künftige Fälle spekulieren, die jetzt nicht zur Debatte stehen. Unsere Haltung ist klar. Die Bundesregierung hat ein hohes Interesse, dass wir Impfstoffe und Wirkstoffe in Deutschland und Europa produzieren. Dazu gibt es ja auch verschiedene Initiativen innerhalb der Bundesregierung. Von Seiten des Bundesforschungsministeriums gibt es da verschiedene Initiativen, um genau dieses Ziel voranzutreiben.

Daneben gelten die immer geltenden Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts, der Investitionsprüfung. Sollten die dort genannten Bedingungen erfüllt sein, kann es eine Investitionsprüfung geben, und dann gilt wie immer der Prüfmaßstab der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Zusatzfrage: Sie sagen, Sie wollen nicht spekulieren. Wir haben ein Kulturgutschutzgesetz, nach dem Kulturgüter von nationaler Bedeutung nicht exportiert werden dürfen. So etwas hat hier ja im Zweifelsfall einen höheren Rang.

Mich interessiert nur die Frage, ohne dass das im Detail aufgeblättert werden muss: Gibt es ein Instrumentarium, mit dem Sie im Zweifelsfall das verhindern können, was die US-Administration hier versucht hat?

Baron: Diese Frage habe ich versucht zu beantworten. Es existieren verschiedene Instrumente auf diesem Weg. Dazu zählen Initiativen, um Forschungsgelder zu bündeln, um das voranzubringen. Es gibt ja aktuelle Initiativen, um Impf- und Wirkstoffproduktion in Deutschland voranzubringen. Das könnten vielleicht die Kollegen aus dem Bundesforschungsministerium ergänzen.

Für die Frage von Übernahmen gibt es ein existierendes Instrumentarium, das Außenwirtschaftsrecht mit seiner Investitionsprüfung, das dann greift, wenn wir eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben.

Aber ich sage noch einmal: Ich möchte hier nicht über etwaige Fälle spekulieren.

In dem jetzigen Fall von CureVac gab es eine ganz klare Aussage der Unternehmensleitung, und die haben wir begrüßt. Denn Impfstoffproduktion, die vorangetrieben werden muss, muss für alle verfügbar gemacht werden.

Frage: Meine Frage ist an Frau Adebahr: Herr Maas hat gesagt, das Thema CureVac würde auf dem G7-Gipfel besprochen werden. Ich wollte wissen: Was ist von diesem Gespräch zu erwarten? Was ist Ihr Ziel?

Adebahr: Herr Maas hat die virtuelle Konferenz der G7-Außenminister gemeint, die in der nächsten Woche ansteht. Dort wird man über folgende Fragen sprechen: Wie kommen wir in der internationalen Zusammenarbeit zu mehr Solidarität? Wie finden wir gemeinsame Lösungen für Herausforderungen des Impfstoffes sowie für all die anderen internationalen Herausforderungen, vor denen sich gerade die ganze internationale Gemeinschaft stellt? Wie bekommen wir da Zusammenarbeit hin?

Insofern kann ich Ihnen jetzt noch keine Ergebnisse liefern. Aber das ist ein Thema, das auch der Außenminister dort gern diskutieren möchte. Vorgeschaltet gibt es dazu, glaube ich, noch das virtuelle Treffen der Staats- und Regierungschefs speziell dazu, auch im G7-Rahmen.

SRS'in Demmer: Genau. Ich kann jetzt, wie gesagt, der Videoschalte der G7 heute um 15 Uhr nicht vorgreifen. Wie schon gesagt, geht es ja genau darum. Die internationale Zusammenarbeit ist bei diesem Thema natürlich von großer Bedeutung. Insofern werden sich die Staats- und Regierungschefs bei diesem Treffen ihrer globalen Verantwortung ganz bewusst sein.

Frage: Ich habe einmal eine Frage zur Arbeitsfähigkeit der Regierung. Wie viele Verdachtsfälle und Fälle von Corona-Virus gibt es denn in der Regierung? Wie ist das jetzt mit dem Ausmaß des Home Office bei den Mitarbeitern, insbesondere auch den Ministern? Ich meine, Herr Seehofer hätte eine entsprechende Äußerung gemacht, dass man ein Ministerium auch gut von zuhause leiten könnte. Wie sieht es aus?

SRS'in Demmer: Ich kann Ihnen jetzt nur für die einzelnen Häuser genaue Zahlen nennen. Aber das mobile Arbeiten spielt in dieser Lage natürlich eine große Rolle. Die Arbeitsfähigkeit der Bundesregierung und auch der Verwaltung ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Es gibt Pandemiepläne für die einzelnen Häuser und für die Bundesregierung. Danach richtet sich das.

Zusatzfrage: Aber Verdachtsfälle haben Sie noch keine?

SRS'in Demmer: Wie gesagt: Ich kann Ihnen zu konkreten Zahlen über Verdachtsfälle oder tatsächliche Fälle hier jetzt nichts berichten.

Frage: Eine Frage an das BMI: In Spanien setzt die Polizei unter anderem Drohnen ein, um die Maßnahmen zu überprüfen oder die Bevölkerung über die Maßnahmen zu informieren. Gibt es auch in Deutschland solche Pläne, Drohnen einzusetzen?

Alter: Wir planen das für den Geschäftsbereich des BMI derzeit nicht, also für die Bundespolizei. Ich kann hier nicht für die Länderpolizeien sprechen. Sie sind sozusagen eigenständig. Ich weiß jetzt auch nicht ad hoc, welche Länderpolizeien über dieses Einsatzmittel überhaupt verfügen, unter welchen rechtlichen Bedingungen es eingesetzt werden kann. Deswegen kann ich nur für die Bundespolizei sprechen. Uns ist gegenwärtig kein Szenario gegenwärtig bekannt, wo das helfen könnte.

Vorsitzender Detjen: Das war die erste Runde. Jetzt kommen noch fünf Nachfragen in dieser Runde als zweite Fragen. Dann kommen wir zu anderen Themen.

Frage: An das Verkehrsministerium: Aus Baden-Württemberg gibt es Meldungen darüber, dass der Flugverkehr dort in den nächsten Tagen eingestellt werden solle. Herr Alter hat eben schon gesagt, dass über andere Verkehrswege geredet werde. Ich wüsste gern, wie weit bei Ihnen die Planungen für mögliche Schließungen sind.

Können die Bundesländer diese Entscheidung für sich treffen, oder muss es in Abstimmung mit der Bundesregierung oder durch die Bundesregierung erfolgen, dass Flugbewegungen in einzelnen Bundesländern ganz eingestellt werden?

Alexandrin: Ganz generell möchte ich zum einen auf die Maßnahmen verweisen, die momentan im Flugverkehr gelten. Wir haben die Allgemeinverfügung des Bundesgesundheitsministeriums. Dabei geht es beispielsweise darum, dass für Flüge aus bestimmten Ländern Aussteigekarten ausgefüllt werden, um das für den Fall nachhalten zu können, dass es Verdachtsfälle gab. Zudem gibt es meines Wissens die ganz normalen Sicherheitskontrollen.

Ansonsten muss man speziell mit Blick auf Baden-Württemberg noch einmal schauen, von welcher Art Schließung die Rede war. Findet zum Beispiel noch Cargotransport statt? Finden verstärkte Kontrollen statt? Wir hatten ja die Diskussion. Ist eine Schließung in diesem Sinne also eine komplette Schließung, oder finden beispielsweise verstärkte Kontrollen statt?

Zusatzfrage: Wie weit sind die Überlegungen auf Bundesebene in der Frage, ob man auch eine komplette Schließung in Erwägung zieht?

Alexandrin: Wir stehen dazu in regem Austausch zum einen über den Krisenstab unter Führung des Bundesgesundheitsministeriums, in dem ja auch die Kollegen aus dem BMI mit dabei sind. Zudem steht der Minister in ständigem Austausch mit allen Vertretern der Branche und mit seinen Länderverkehrsministerkollegen. Vergangene Woche fand die erste institutionalisierte Sitzung statt. Das wird in dieser Woche fortgesetzt. Das heißt, dass wir in sehr regem Austausch dazu stehen. Sie sehen, dass die Lage fluid ist. Wir sind dazu in stetem Austausch untereinander.

Frage: Noch einmal zu meiner Nachfrage von vorhin: Sind nach Ihrer Kenntnis Ärzte und Krankenhäuser in Deutschland mit Schutzausrüstungen versorgt, oder gibt es dabei noch Engpässe?

Heute tagt ja das Coronakabinett. Können Sie mir sagen, zu welchen Themen es tagt und wann darüber informiert wird?

Wackers: Der Schutz des medizinischen Personals steht für uns natürlich an allererster Stelle. Wie Sie wissen, ist das BMG mit der Beschaffung der Schutzausrüstungen beschäftigt. Eine ganze Reihe von Ressorts hilft dabei mit. Uns wurde jetzt fast eine Milliarde Euro für die Beschaffung von Schutzausrüstungen sowie Beatmungsgeräten vom BMF zur Verfügung gestellt. Über die weitere Verteilung wird es ein Konzept geben, das im Krisenstab entwickelt wird.

Darüber hinaus ist unser Appell an alle Krankenhäuser und Ärzte, sich auch selbst weiterhin um die Beschaffung von Schutzausrüstungen zu bemühen.

Zusatzfrage: Besteht also noch ein Mangel?

Wackers: Wir sind dabei, zu beschaffen.

SRS'in Demmer: Die Bundeskanzlerin hat sich in der Tat angesichts der aktuellen Sachlage entschieden, sich mit den zuständigen Ministerinnen und Ministern zu treffen. Ein solches Treffen soll ab jetzt zweimal in der Woche stattfinden. Die konkrete Arbeitsweise wird heute in der ersten Sitzung genau besprochen werden. Heute geht es natürlich um die aktuelle Lage, um die gerade beschlossenen Grenzkontrollen, die wirtschaftlichen Folgen, aber auch um mögliche Maßnahmen mit Blick auf die soziale Distanz, um die es ja jetzt hauptsächlich geht, also um die Frage, wie es gelingen kann, das Ganze einzudämmen und zu bremsen.

Zuruf: Soziale Distanz (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

SRS'in Demmer: Wenn die heutige Sitzordnung kein gutes Beispiel für soziale Distanz ist - - - Ich habe überhaupt nichts gegen Frau Adebahr einzuwenden, aber es ist eben gesünder, Abstand zu halten.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium, einmal zum Thema Bahn und einmal zur Telekom.

Die Bahn hat jetzt angekündigt, dass der Regionalverkehr reduziert werden solle. Besteht dadurch nicht die Gefahr, dass diejenigen, die trotzdem die Bahn nehmen, gefährdeter sind, weil es weniger Waggons und weniger Bahnfahrten gibt, sodass mehr Menschen in weniger Züge kommen? Was ist der Hintergedanke?

Zum Thema Telekom und Internetleitungen: Gibt es Möglichkeiten aufseiten der Bundesregierung, die Kapazitätseinschränkungen, die es für Menschen, die Internetzugang haben, gibt, auf unbestimmte Zeit aufzuheben?

Alexandrin: Ich beginne mit der ersten Frage zum Thema des Regionalverkehrs. Mein Stand von heute Morgen zehn Uhr ist, dass die Deutsche Bahn entgegen anderslautenden Meldungen ihre Fahrpläne im innerdeutschen Regionalverkehr ohne Einschränkungen aufrechterhält.

Etwas anderes gilt nur, wenn die Aufgabenträger der Länder über mögliche Fahrplananpassungen entscheiden. Die Länder bestellen ja den Regionalverkehr bei der Deutschen Bahn. Wenn sie merken, dass es auf Strecken, die beispielsweise vorwiegend für den Schulverkehr genutzt werden, eine geringere Nachfrage gibt, dann kann eventuell eine Umstellung beispielsweise auf den Sonntagsfahrplan erfolgen.

Generell gilt aber, dass der innerdeutsche Regionalverkehr ohne Einschränkungen aufrechterhalten wird.

Zusatzfrage : Und in Sachen Internetleitungen?

Alexandrin: Das beträfe höchstwahrscheinlich die Verträge. Dann wären die Kollegen aus dem Justiz- und Verbraucherschutzministerium diejenigen, die Ihnen das beantworten können.

Leber: Zu Ihrer Frage kann ich jetzt nichts ergänzen. Das müsste ich gegebenenfalls nachliefern.

Zuruf : Bitte!

Leber: Gern. - Ich möchte die Gelegenheit nutzen, eine Ankündigung zu machen: Vor rund einer Stunde hat das Bundesjustizministerium eine Pressemitteilung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflichten veröffentlicht, aus der ich gern zitieren würde:

"Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten. Als Vorbild hierfür dienen Regelungen, die anlässlich der Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016 getroffen wurden. Hierzu erklärt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht:

`Wir wollen verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung ist für diese Fälle zu kurz bemessen. Deshalb flankieren wir das von der Bundesregierung bereits beschlossene Hilfspaket mit einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 für die betroffenen Unternehmen. Mit diesem Schritt tragen wir dazu bei, die Folgen des Ausbruchs für die Realwirtschaft abzufedern.'"

So viel dazu.

Frage : Wird es dafür parlamentarische Zustimmung brauchen oder ist das nur eine Anordnung?

Leber: Verfahrenstechnisch wird das jetzt so aussehen, dass sich die Regelung einfach und schnell in Anlehnung an das Vorbild von 2013 in einer Formulierungshilfe zu einem noch zu bestimmenden Trägergesetz umsetzen ließe. Man würde das dann quasi daran anhängen, das wäre verfahrenstechnisch möglich.

Zusatzfrage: Aber muss das Parlament jetzt zustimmen? Es kann ja sein, dass der Bundestag aus Quarantäneschutzgründen gar nicht mehr zusammenkommen kann. Können überhaupt noch Gesetze beschlossen werden?

Leber: Dazu kann ich vonseiten der Bundesregierung jetzt keine Auskunft geben. Das sind ja Fragen des Bundestags.

Zusatz: Aber wenn der nicht mehr zusammenkommen kann, können ja Ihre Gesetzesänderungen nicht beschlossen werden.

Vorsitzender Detjen: Das gilt für alle.

Zusatz : Ja, selbstverständlich.

Frage: Ich würde zum Thema Coronavirus gern noch einmal auf die Grenzschließungen zurückkommen. Frau Demmer, gab es bei der Entscheidungsfindung gestern oder über das Wochenende denn Meinungsverschiedenheiten, was die Frage der Grenzkontrollen angeht? Welches Ressort beziehungsweise welcher Ministerpräsident hat da denn eine entgegengesetzte Meinung vertreten?

Herr Seehofer hatte erwähnt, dass jetzt Amtsärzte beziehungsweise gesundheitliches Personal eingesetzt werden soll, um die Bundespolizisten zu unterstützen, da Bundespolizisten eben keine Entscheidung darüber treffen, wie verfahren wird, wenn jemand Symptome zeigt. Woher werden diese Ärzte akquiriert, wer wird dafür abgestellt?

Eine Frage noch an das BMG: Weil immer mehr Risikogebiete ausgezeichnet werden, gibt es Unsicherheit darüber, wer denn jetzt getestet werden soll und wer nicht. Gibt es eine offizielle Ansage, bei welchen Patienten Coronatests durchgeführt werden sollen und wer einfach nur zu Hause bleibt?

SRS'in Demmer: Ich kann vielleicht ganz schnell antworten: Der Bundesinnenminister hat gestern nicht nur in Abstimmung mit den Nachbarstaaten und den betroffenen Bundesländern, sondern auch in Abstimmung mit der Bundeskanzlerin entschieden.

Alter: Zu Ihrer zweiten Frage: Die Bundespolizisten, die an der Grenze Kontrollen durchführen, sind natürlich nicht medizinisch geschult und auch nicht in der Lage, solche Diagnosen zu treffen. Deswegen ist es grundsätzlich so, dass für den Fall, dass jemand angetroffen wird, der Krankheitssysteme welcher Art auch immer - jedenfalls Symptome, die darauf hindeuten könnten, dass eine Grippe- oder eine Coronainfektion vorliegen könnte -, solche Einschätzungen letztlich nur von medizinisch geschultem Personal vorgenommen werden. Das heißt, in einem solchen Fall werden die Gesundheitsbehörden hinzugezogen.

Natürlich kann man in einem solchen Fall auch das ärztliche Personal mit zum Einsatz bringen, das die Bundespolizei selbst hat. Die Bundespolizei verfügt ja über ausgebildetes Sanitätspersonal, und die sind selbstverständlich mit im Einsatz. Beispielsweise hat jede der Einsatzhundertschaften, die im Moment zusätzlich im Einsatz sind, auch einen Sanitätstrupp; da sind also auch medizinische Arbeitskräfte mit dabei. Auf dieser Basis wird das dann gemacht - aber jedenfalls nicht durch die Polizisten allein.

Zusatzfrage: Meine Frage ist, ob der öffentliche Gesundheitsdienst, der sowieso im Moment sehr belastet ist, dadurch zusätzlich belastet wird.

Alter: Auch das kann ich pauschal nicht beantworten. Jedenfalls ist klar, dass man für den Fall, dass jemand festgestellt wird, bei dem man davon ausgehen muss, dass möglicherweise eine solche Krankheit vorliegt, nicht einfach sagen kann "Die Einreise wird verweigert" - oder was auch immer dann passiert. Es muss dann vielmehr sichergestellt sein, dass dann die notwendigen Maßnahmen auch zum Schutz anderer eingeleitet werden. Dazu ist es notwendig, dass man medizinisches Personal hinzuzieht. Das erfolgt auch in der Praxis.

Wackers: Zum Thema Testung gibt es eine sehr ausführliche RKI-Empfehlung, die Sie auf sich der Internetseite des RKI anschauen können. Getestet werden soll beispielsweise, wer Symptome zeigt und aus einem Infektionsgebiet oder aus einem Risikogebiet kommt oder wer Kontakt mit einem anderen Infizierten hatte usw. Da gibt es eine ganze Reihe von Fallkonstellationen.

Wichtig ist aber noch zu erwähnen, dass Ärzte diese RKI-Empfehlung zwar berücksichtigen sollten, aber letztendlich die Entscheidung beim Arzt liegt. Wenn der Arzt also entscheidet, lieber einen Test zu machen, auch wenn es in dem jeweiligen Fall von der RKI-Empfehlung abweichen sollte, dann wird dieser Test erstattet.

Frage: An das BMG und Frau Demmer: In Anbetracht der Geschwindigkeit der Verbreitung könnten wir in einer Woche schon auf vielleicht 20 000 Fälle kommen. Haben Sie schon eine Idee, wie sich die getroffenen Maßnahmen - Schulschließungen usw. - auf die Zahl der Betroffenen auswirken könnten? Wie viele Fälle erwarten Sie also in der nächsten Woche ohne diese Maßnahmen und wie viele mit diesen Maßnahmen?

SRS'in Demmer: Ich kann ganz allgemein noch einmal wiederholen, was ich eben schon gesagt habe: Grundsätzlich bestätigen Fachleute, dass es in Deutschland gelungen ist, das Infektionsgeschehen bereits ab einer sehr frühen Phase zu beobachten. Das heißt, dass wir im Augenblick ein Zeitfenster haben, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Gesundheitsversorgungen so auch bei erhöhten Patientenzahlen sicherzustellen. Dabei können wir auf eine ausgefeilte fachliche Expertise von Expertinnen und Experten zurückgreifen. Die Bundesregierung setzt alles daran, die Bevölkerung so weit wie möglich zu schützen. Deshalb werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie lagebedingt laufend angepasst.

Wackers: Ich kann nur noch ergänzen, dass der RKI-Vizepräsident heute auch gesagt hat, dass wir in zehn bis zwölf Tagen sehen werden, ob die Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen, Früchte tragen werden.

Frage: In Bayern gilt ja der Katastrophenfall. Kann der auch von der Bundesregierung ausgerufen werden, oder ist das Ländersache?

Frau Demmer, wenn Sie davon sprechen, dass man immer schauen müsse, weil die Lage sehr dynamisch ist: Kommen eventuell auch die Notstandsgesetze, die wir seit 1968 haben, zum Einsatz?

Wahrscheinlich an Herrn Alter: Für wie viele Tage hat die Bundesrepublik strategische Reserven in Sachen Getreide, Benzin und Heizstoffe?

SRS'in Demmer: Ich habe ja ganz grundsätzlich gesagt, dass ich jetzt nicht vorgreifen kann und nicht antizipieren kann, welche Maßnahmen noch zu treffen sind. Grundsätzlich ist die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten, und das ist eben Kernaufgabe des Staates und seiner Behörden. Der Bevölkerungsschutz in Deutschland liegt ja nicht in einer Hand, sondern laut Gesetz sind Bund, Länder und Kommunen für die Sicherheit der Menschen in Deutschland zuständig. Der Katastrophenschutz ist als solcher Aufgabe der Länder. Über Details kann sicherlich das BMI noch berichten.

Alter: Im Wesentlichen ist es von Frau Demmer schon beschrieben worden: Die Ausrufung des Katastrophenfalls ist eine Angelegenheit, die in den Ländern zu entscheiden ist. Sie haben es ja angedeutet: Es gibt besondere Vorschriften in unserer Verfassung für den Notstands- und Verteidigungsfall beziehungsweise Spannungs- und Verteidigungsfall - ich glaube, so heißt es korrekt. Diese Situation haben wir im Moment überhaupt nicht. Gleichwohl können Sie davon ausgehen, dass es allein deshalb, weil es diese theoretische Möglichkeit gibt, auch auf Bundesebene entsprechende praktische Instrumente gibt. Aber noch einmal: Im Moment sind wir bei einer Situation, die durch die Länder zu bewältigen ist, was die Katastrophenschutzlage angeht. Ich kann im Moment nicht erkennen, dass der Bund da eine überregionale Entscheidung für die Länder treffen würde.

Zu Ihrer Frage zu den Reserven: Da muss ich an dieser Stelle passen, das liefere ich gerne nach.

Frage: An Frau Demmer: Heute Abend findet ja auch noch einmal eine Konferenzschalte der EU-Staatschefs statt. Jetzt ist es ja so, dass die Maßnahmen in Europa insgesamt doch sehr weitreichend sind. Sie hatten auch schon angesprochen, dass man auch noch einmal die wirtschaftlichen Folgen ansprechen will. Bleibt die Bundeskanzlerin bei ihrer Position, dass man im Moment nur Liquiditätshilfen braucht, oder muss man jetzt auch schon die Diskussion anfangen, welche Auswirkungen für die Volkswirtschaft in Europa zu erwarten sind und ob man da auch gegensteuern muss?

SRS'in Demmer: Es gilt das, was ich eben gesagt habe, und ich kann jetzt einer solchen Schalte nicht vorgreifen.

Die Abstimmung mit den EU-Partnern ist in dieser Lage natürlich von großer und besonderer Bedeutung, aber die Kanzlerin ist ohnehin in ständigem Austausch insbesondere mit dem Staatspräsidenten Macron, aber auch, wie auch schon heute Morgen in der Schalte, mit der Kommissionspräsidentin und dem Ratspräsidenten.

Frage: Frau Adebahr, der Iran erleidet angesichts des Sanktionsregimes, das auch kaum noch Medizin in den Iran lässt, gerade katastrophale Zeiten. Gibt es auf internationaler Ebene, auf europäischer Ebene, Bemühungen, die Sanktionen gegenüber dem Iran jetzt in Sachen Coronakrise aufzulockern, damit dort der leidenden Bevölkerung - es gibt dort schon massenhaft Infizierte - geholfen werden kann? Gibt es von deutscher Seite solche Bemühungen?

Adebahr: Die Sanktionen gegen den Iran sind aus verschiedenen Gründen dort, wo sie sind. Wir als Europäer haben immer gesagt, dass wir an dem Nuklearabkommen mit dem Iran festhalten wollen, und das beinhaltet eben auch, dass die Lieferung humanitärer Güter aus unserer Sicht auf einem humanitären Kanal sowieso immer möglich ist und auch nicht unter Sanktionen fällt. Die Frage der Lieferung humanitärer Güter in den Iran hat vielerlei praktische Schwierigkeiten zu gewärtigen; das ist so, das sehen wir auch. Unsere Grundposition ist aber, dass wir natürlich den Menschen auch im Iran helfen wollen, dass dieser humanitäre Kanal eine besondere Bedeutung hat, dass dieser Kanal offen ist und dass diese Güter per se nicht unter das Sanktionsregime fallen.

Zusatzfrage: Das ist klar, aber Sie sprechen die praktischen Probleme ja selbst an. Was tun Sie aktuell, damit diese praktischen Probleme vielleicht vorübergehend aufgehoben werden können, damit den Leuten dort geholfen werden kann?

Adebahr: Wir versuchen das uns Mögliche. Das ist aber auch eine Unternehmensentscheidung, die dort in jedem Einzelfall von den Unternehmen getroffen wird.

Frage: Meine Frage richtet sich noch einmal auf CureVac, und zwar wurde noch nicht das Gesundheitsministerium gefragt, was ich nachholen möchte, weil sich die Medienberichte auf eine Bestätigung dieses Berichts durch das Gesundheitsministerium beriefen. Ich möchte wissen: Gab es diese Bestätigung? Kennen Sie diesen Sachverhalt und würden Sie ihn jetzt bestätigen?

Wackers: Ich kann nur bestätigen, wie wir den gestrigen Bericht kommentiert haben. Im Übrigen schließe ich mich den Worten der Kollegin aus dem BMWi an, dass wir mit der Firma in Kontakt standen.

Frage: Zur Situation im Gazastreifen, vermutlich an Frau Adebahr: Der deutsche UNRWA-Direktor Matthias Schmale hat gesagt, es gebe ein Defizit von 1 Milliarde Euro bei einem Etat von, ich glaube, 1,4 Milliarden Euro. Es werden einfach keine Beiträge geleistet, und das würde die Situation im Gazastreifen katastrophal verschlechtern. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Situation? Sieht sie Möglichkeiten oder Anlass, da zu intervenieren - gerade angesichts der Tatsache, dass der Direktor nun eben auch ein Deutscher ist -, um die Situation zu verbessern?

Adebahr: Wir machen das nicht, weil der Direktor ein Deutscher ist. - Wir schätzen die Arbeit von UNRWA sehr hoch und als sehr wichtig ein. Seit wir internationale Tendenzen sehen - man muss sagen: auch seitens der USA -, das Budget dieser Organisation zu kürzen, sind wir international mit anderen Partnern im Gespräch, um das Budget zu halten und aufzustocken. Da gab es auch schon Einiges. Ich kann gern noch nachliefern, was wir aufgestockt haben; denn wir haben aufgestockt, weil wir die Arbeit der Organisation in den palästinensischen Gebieten und auch im Gazastreifen für sehr wichtig halten. Diese Arbeit muss natürlich zielgenau sein, sie muss Projekten zugutekommen, die den deutschen Förderungsrichtlinien entsprechen. Das ist aber et was, wofür wir international und auch ganz besonders in den Gremien in den Vereinten Nationen immer wieder werben.

Zusatzfrage: Wenn sich in solchen relativ eng besiedelten Regionen Corona ausbreiten würde - da haben wir dann den Link dazu -, was man ja nicht ausschließen kann, dann wäre das eine Katastrophe, die wir uns hier vermutlich kaum vorstellen können. Ist so ein Argument, so eine Perspektive, ein zusätzlicher Treiber? Haben Sie das schon eingebracht? Wie sind die Reaktionen seitens der USA, die da ja die größten Verweigerer sind?

Adebahr: Ich glaube, die Frage der Ausbreitung des Virus in Gebieten, in denen Menschen mit einer nicht so guten Gesundheitsversorgung wie in Deutschland auf engstem Raum zusammenleben, ist eine Frage, die sich weltweit ganz viele Organisationen - auch in den Vereinten Nationen - stellen. Natürlich ist das eine Grundfrage der humanitären Hilfe, des Aufstockens von Geldern und des Hineingebens in ganz spezifische Projekte, die sich mit der Gesundheitsversorgung befassen. Daran arbeitet das Auswärtige Amt. Wir haben aufgestockt, und wir versuchen, die Gelder derzeit, wo möglich, in solche Projekte und Projektlinien hineinzubringen, die in diesem Bereich am wirksamsten sind.

Frage: An das BMI und das BMVI: Die ersten amtlichen Zahlen zeigen, dass der Treibhausgasausstoß im Verkehrs- und im Gebäudebereich im vergangenen Jahr eher zugenommen als abgenommen hat. Unternehmen Sie jenseits des Klimapakets weitere Schritte, um beim Klimaschutz schneller voranzukommen?

Alter: Zunächst einmal haben wir ja immer gesagt, dass wir im Gebäudesektor ein riesiges Einsparpotenzial sehen und dass natürlich die Maßnahmen, die wir ergreifen, insbesondere auch im Gebäudesektor wirken müssen. Es gibt ja verschiedene Maßnahmen, die schon ergriffen worden sind - Förderung von Sanierung und ähnliches. Die Zahlen, die Sie nennen, kenne ich noch nicht; insofern ist es mir an dieser Stelle jetzt nicht möglich, das im Einzelnen zu bewerten. Ganz generell möchte ich aber noch einmal feststellen: Es ist uns sehr bewusst, dass im Bereich der Gebäude und im Bausektor riesige Potenziale schlummern, die wir nutzen müssen.

Alexandrin: Ich glaube, allen ist klar, dass gerade der Verkehrsbereich eine sehr komplexe Thematik ist und dass wir in diesem Bereich vor großen Herausforderungen stehen. Wir hatten in den letzten zwei Wochen aber auch schon verdeutlicht, dass generell gilt, dass Klimaschutz eben kein abgeschlossener Prozess ist - Sie haben ja auf das Klimaschutzpaket angespielt -, sondern dass wir an unseren Maßnahmen kontinuierlich arbeiten müssen und schauen müssen, wo wir schneller, besser, schärfer werden können und wo wir im Kontext aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse oder technischer Innovationen eben auch ergänzen können.

Frage: Frau Demmer, die Spannungen am Persischen Golf haben zuletzt wieder zugenommen. Die USA haben zum ersten Mal seit 2012 zwei Flugzeugträger in den Persischen Golf entsandt. Der Iran warnt zum Beispiel vor unklugen Handlungen seitens der USA nach den Zwischenfällen vom Stützpunkt Tadschi im Irak. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Entwicklung dort vor Ort?

SRS'in Demmer: Da werfe ich einen Blick Richtung AA.

Adebahr: Die Entwicklung macht uns besorgt. Wir sehen die Zwischenfälle im Irak, und wir verurteilen auch die Angriffe, die es im Raum Tadschi gegeben hat. Wir haben keine eigenen Erkenntnisse dazu, wer genau diese Angriffe ausgeübt hat. Ganz wichtig ist, dass der Irak imstande bleibt, den Kampf gegen den IS, der nicht beendet ist, weiterzuführen, und dass der Irak nicht durch solche Aktionen destabilisiert wird. Dafür setzt sich die Bundesregierung auch in ganz vielen Gesprächen ein.

Montag, 16. März 2020

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 16. März 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-16-maerz-2020-1731010
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2020

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