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AGRAR/051: Kein Moratorium für Neonicotinoide


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 29.04.2013

HAPPACH-KASAN: Kein Moratorium für Neonicotinoide



BERLIN. Zur zweiten Abstimmung der Europäischen Kommission über ein zweijähriges Moratorium von neonicotinoid-haltigen Pflanzenschutzmitteln erklärt die ernährungs- und agrarpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Christel HAPPACH-KASAN:

Ein Moratorium für Neonicotinoide ist in der Sache nicht gerechtfertigt und wäre daher unverhältnismäßig. Bienenvölker werden insbesondere durch die Varroa-Milbe bedroht, nicht jedoch durch die bestimmungsgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Neonicotinoide sollten als Pflanzenschutzmittel für die Beizung von Samen weiterhin zur Verfügung stehen. Dies ist besonders für den Rapsanbau wichtig. Raps ist eine für Bienen wichtige Trachtpflanze. Die Beizung vor der Aussaat hat sich bewährt, weil dadurch ein Kontakt mit Blüten besuchenden Insekten sicher vermieden wird. Die seit 2009 in Deutschland eingeführte Zertifizierung der Beizung gewährleistet einen höchstmöglichen Sicherheitsstandard. Die Bundesregierung ist aufgefordert, gegenüber der EU-Kommission darauf zu dringen, dass auch in anderen EU-Ländern die Zertifizierung der Beizung die Sicherheit der Anwendung von Neonicotinoiden verbessert. Damit ist Landwirtschaft und Imkerei mehr geholfen als durch pauschale Verbote.

Das Deutsche Bienenmonitoring zeigt, dass in Deutschland unter den bei uns geltenden Anwendungsbedingungen Bienen durch die Beizung von Samen mit Neonicotinoiden nicht gefährdet werden. In über 500 Proben von Bienenbrot wurden nur in drei Proben minimale Rückstände von Neonicotinoiden gefunden. Die Untersuchungen ergaben darüber hinaus, dass in Imkereien, in denen Pestizidrückstände im Bienenbrot nachweisbar waren, fast genauso viele Bienen überwinterten wie in Imkereien, bei denen dies nicht der Fall war.

Das Bienenmonitoring zeigt auch, dass die eigentliche Gefahr für Bienen von der Varroa-Milbe ausgeht. Die Bundesregierung muss darauf dringen, dass die EFSA bei der Bewertung der Neonicotinoide auch die seit neun Jahre vorliegenden Ergebnisse des Deutschen Bienenmonitoring berücksichtigt.

Eine fachgerechte Beizung gewährleistet umfassenden Bienen- und Pflanzenschutz. Ein generelles Verbot hätte dagegen große ökonomische und ökologische Nachteile zur Folge. Anstatt überzogene Verbote in Erwägung zu ziehen, sollte die EU-Kommission über eine Verschärfung der Anwendungsauflagen für Neonicotinoide nach deutschem Modell in anderen Ländern fordern. Wir sehen uns in dieser Auffassung bestätigt, weil das Neonicotinoidverbot in Frankreich dort für den Bienenschutz nichts gebracht hat.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2013