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FINANZEN/1819: Steinbrück'sche Erbschaftsteuerreform verfassungsrechtlicher Murks


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 13.11.2012

WISSING: Steinbrück'sche Erbschaftsteuerreform verfassungsrechtlicher Murks



BERLIN. Zu Medienberichten über die Entscheidung der Finanzbehörde, die Erbschaftsteuer nur vorläufig zu erheben, erklärt der finanzpolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Volker WISSING:

SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat sich als Finanzminister nie leicht mit dem Umgang der Verfassung getan. Egal ob seine Pendlerpauschale oder die Reform der Erbschaftsteuer, beides sind Fälle für das Bundesverfassungsgericht. Die FDP hat den Finanzminister früh darauf hingewiesen, dass die unterschiedliche Bewertung verschiedener Vermögensarten wie etwa Bar-, Betriebs- und Immobilienvermögen mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist.

Peer Steinbrück hat diese Einwände ignoriert und eine rechtlich höchst fragwürdige Erbschaftsteuerreform auf den Weg gebracht. Die Folge ist ein gewaltiger bürokratischer Mehraufwand und ein Einnahmerisiko für die Bundesländer, denen das Aufkommen aus der Steuer zusteht.

Die Vorstellungen der SPD zur Einführung einer Vermögensteuer zeigen, dass die Partei die gleichen Fehler macht wie bei der Erbschaftsteuer. Die SPD will unterschiedliche Vermögensarten unterschiedlich bewerten, um nicht zu viele Arbeitsplätze zu gefährden. Was aber bei der Erbschaftsteuer verfassungswidrig ist, kann bei der Vermögensteuer kaum verfassungskonform sein. Dies sollte mittlerweile auch beim heutigen SPD-Kanzlerkandidaten angekommen sein.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2012