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GESUNDHEIT/882: Meilenstein für die Zukunft des Rettungsdienstes


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 28. Februar 2013

ACKERMANN: Meilenstein für die Zukunft des Rettungsdienstes



BERLIN. Mit Blick auf das heute im Bundestag verabschiedete Notfallsanitätergesetz erklärt der zuständige Berichterstatter und Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Gesundheitssauschuss Jens ACKERMANN:

Mit dem Notfallsanitätergesetz ist die christlich-liberale Koalition einer langjährigen Forderung einer Neuregelung der Ausbildung im Rettungsdienst nachgekommen. Das Berufsbild des künftigen Notfallsanitäters wurde aufgewertet.

Das hilft vor allem den Notfallpatienten, die nun am Unfallort bis zum Eintreffen des Notarztes von besser ausgebildetem Personal im Rettungsdienst betreut werden. Den Schülern wird eine verbesserte Ausbildung geboten, die den verantwortungsvollen Aufgaben gerecht werden. Wir haben die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre verlängert, was den Strukturen in vergleichbaren Gesundheitsberufen entspricht. Die Auszubildenden erhalten künftig eine Vergütung. Bisher mussten sie sogar ihre Ausbildung selbst finanzieren. Das Ausbildungsziel wurde aufgewertet und entspricht nun den modernen Anforderungen an den Rettungsdienst.

Zudem wird die Notfallkompetenz zur Regelkompetenz. Diese rechtliche Grauzone in der Notfallversorgung wurde nun beseitigt. Das schafft Rechtssicherheit bei den Notfallsanitätern und verbessert ihre Versorgung bis zum Eintreffen des Notarztes.

Die christlich-liberale Koalition leistet mit diesem Gesetz einen wichtigen Beitrag für die Versorgung der Menschen in Notfällen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2013