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INNEN/4862: Im Kampf gegen Corona dürfen die Bürgerrechte nicht geopfert werden


Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 23. März 2020

THOMAE: Im Kampf gegen Corona dürfen die Bürgerrechte nicht geopfert werden


Zu den Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Krise erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:

"Im Kampf gegen das Coronavirus dürfen die Bürgerrechte nicht geopfert werden. Die Bereitschaft der Bevölkerung, das Erforderliche zu tun, darf Bund und Länder nicht zur Unverhältnismäßigkeit verführen. Die FDP-Fraktion warnt ausdrücklich vor leichtfertigen Eingriffe in die Freiheits- und Bürgerrechte. Gerade in Krisenzeiten muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Deshalb ist es gut, dass die ursprünglich geplante Handyortung nun nicht kommt. Als Anwalt der Bürgerrechte wird die FDP-Fraktion jede Maßnahme der Bundesregierung konstruktiv, aber kritisch bewerten: Die Mittel zur Eindämmung des Coronavirus müssen geeignet, angemessen, verhältnismäßig und zeitlich befristet sein. Der Rechtsstaat muss immer zum mildesten der wirksamen Mittel greifen. Zudem darf die Corona-Krise nicht der Deckmantel für dauerhafte und langfristige Überwachungsfantasien werden. Entscheidend ist, dass der Bundestag bei sämtlichen Maßnahmen einbezogen wird und diese mit einem Verfallsdatum versehen werden."

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Quelle:
Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag
Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2020

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