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RECHT/784: Rechte der Versicherten werden gestärkt


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 01.02.2013

SKUDELNY: Rechte der Versicherten werden gestärkt



BERLIN. Zu den Änderungen versicherungsrechtlicher Vorschriften erklärt die zuständige Berichterstatterin für Versicherungsrecht der FDP-Bundestagsfraktion Judith SKUDELNY:

Mit dem Gesetz werden die Rechte der Versicherten entscheidend gestärkt. Sie erhalten künftig die Möglichkeit, im Vorfeld einer Behandlung, die mehr als 2000 Euro kostet, Auskunft von ihrer Krankenversicherung zu verlangen, ob diese Kosten übernommen werden. Das ist eine entscheidende Verbesserung gegenüber der vorherigen Rechtsunsicherheit, bei der die Patienten in einigen Fällen auf ihren Auslagen sitzen blieben.

Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung wird der Versicherte für den Fall abgesichert, dass sein Versicherer insolvent wird. Hier wird ein maximaler Haftungsbetrag von 2500 Euro für den Versicherten eingeführt.

Das Gesetz soll die Transparenz bei der Übernahme von Versicherungsfällen deutlich steigern, was eine spürbare Verbesserung für alle privat Versicherten sein wird.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2013