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RECHT/811: Generalbundesanwalt in der Sicherheitsarchitektur stärken


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 25.05.2013

WOLFF: Generalbundesanwalt in der Sicherheitsarchitektur stärken



BERLIN. Zum Bericht der Bund-Länder-Kommission zu den Folgen der NSU-Straftaten erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises für Innen- und Rechtspolitik FDP-Bundestagsfraktion und FDP-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss und im Parlamentarischen Kontrollgremium, Hartfrid WOLFF:

Die Beseitigung der durch die NSU-Mordserie aufgedeckten Sicherheitsdefizite wird mehr erfordern, als der zu vorsichtige Bericht der Bund-Länder-Kommission suggeriert. Dafür sind konkrete Beschlüsse notwendig, um die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden nachhaltig zu verbessern. Es darf kein "Weiter so" geben.

Insbesondere muss die Stellung des Generalbundesanwaltes in der Sicherheitsarchitektur gestärkt werden. Es muss gesetzlich klargestellt werden, dass, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte eine Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes begründen, dieser die Ermittlungen führt, bis sich das Gegenteil herausgestellt hat.

Auch sollte der Generalbundesanwalt ein Verfahren immer an sich ziehen können, wenn eine Tat sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet und wegen länderübergreifender Taten eine zentrale Ermittlungszuständigkeit geboten erscheint.

Bislang verschanzen sich die Länder hinter ihren Kompetenzen und sind nicht bereit, aus den Ermittlungspannen bei der Verfolgung der NSU-Straftaten die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Eine Stärkung des Generalbundesanwaltes würde es ermöglichen, im Rahmen der bestehenden Sicherheitsarchitektur für Fälle wie im Fall des NSU - mehrere Morde mit derselben Tatwaffe in verschiedenen Bundesländern - eine zentrale Ermittlung zu gewährleisten.

Darüber hinaus bleibt eine engere Zusammenarbeit oder Fusion von Verfassungsschutzämtern anzumahnen, die zudem Personal und Ressourcen effektiver nutzbar machen könnte. Gerade der Einsatz von V-Leuten muss stärker verrechtlicht werden und bundeseinheitlichen Standards genügen. Der Sicherheit ist nicht gedient, wenn Föderalismus mit Behördenegoismus gleichgesetzt wird.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2013