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RECHT/875: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt Rechtsauffassung der FDP


FDP-Pressemitteilung vom 21. Dezember 2016

KUBICKI: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt Rechtsauffassung der FDP


Berlin. Zum EuGH-Urteil über die Vorratsdatenspeicherung erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI:

"Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung bestätigt unsere Rechtsauffassung. Die von Union und SPD im vergangenen Jahr eingeführten Maßnahmen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung stellen genau auf die jetzt in Luxemburg gekippte Regelung ab, dass Telekommunikationsanbieter die Daten von unbescholtenen Bürgern mehrere Wochen speichern sollten.

Wir stellen uns ernsthaft die Frage, warum Union und SPD ständig mit ihren angeblichen sicherheitspolitischen Maßnahmen gegen Europa- und Verfassungsrecht verstoßen. Es ist kein Ausweis einer verantwortungsgeleiteten Politik, wenn Verfassungsgerichte einspringen müssen, um schwarz-rote Bürgerrechtseinschränkungen wieder einzukassieren.

Es wird Zeit, dass im Bundestag wieder bürgerrechtspolitische Positionen vertreten werden - spätestens nach der Bundestagswahl."

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2016

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