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RECHT/905: SPD-Vorschlag zum Wahlrecht untauglich


Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 12. November 2018

RUPPERT: SPD-Vorschlag zum Wahlrecht untauglich


Zur Forderung von Bundesjustizministerin Barley nach einer Änderung des Wahlrechts erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Stefan Ruppert:

"Wir feiern heute die Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren. Diese Errungenschaft muss uns zu der Frage führen, wie wir mehr Frauen für die Politik und die Parlamente gewinnen können. Jedoch ist der von den Bundesministerinnen Barley und Giffey vorgeschlagene Weg aus mehreren Gründen untauglich: Zum einen ist der SPD-Vorschlag aus verfassungsrechtlicher Perspektive bedenklich, da die Bürger als Souverän in ihren Wahlentscheidungen durch derart klare Vorgaben beschränkt würden. Dies wäre somit ein erheblicher Eingriff in die Wahlfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hatte in der Vergangenheit bereits deutlich kleinere Einschränkungen der Wahlfreiheit als unzulässig eingestuft. Wir sind der Überzeugung, dass das Wahlrecht stets nur darüber entscheiden sollte, wie gewählt wird und nicht wer gewählt wird. Zu anderen greift der Vorschlag zu kurz. Wir müssen bereits im Vorfeld ansetzen: Die Arbeit in den Gremien der Parteien muss sich strukturell ändern und mehr auf die Bedürfnisse und Interessen von Frauen ausrichtet werden. Das ist der richtige Weg zu mehr Frauen in der Politik."

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Quelle:
Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag
Pressestelle
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Internet: www.fdpbt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2018

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