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WIRTSCHAFT/2729: TAL-Entgelte dürfen Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt nicht einschränken


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 04.04.2013

BÖGEL: TAL-Entgelte dürfen Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt nicht einschränken



BERLIN. Zur Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung erklärt die Beauftragte für IT-Kommunikation der FDP-Bundestagsfraktion Claudia BÖGEL:

Die Senkung der KVz-TAL ist ein richtiges, wenn auch zaghaftes positives Signal der Bundesnetzagentur in Richtung Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt in Deutschland. Die Anhebung der HVt-TAL hingegen sendet ein falsches Signal an die ausbauenden Telekommunikationsunternehmen.

Die Erhöhung der HVt-TAL mindert die Investitionsfähigkeit der ausbauenden Unternehmen und bremst den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt massiv. Insbesondere die Versorgung der ländlichen Gebiete mit schnellem Internet ist aufgrund höherpreisiger Vorleistungsprodukte für die Wettbewerber nicht mehr rentabel. Vielmehr werden mit der gegenwärtig geltenden Entgelthöhe bereits beträchtliche Nettoeinnahmen generiert, die in den Ausbau der Breitband-Infrastruktur investiert werden könnten.

Der von der Bundesregierung anvisierte flächendeckende Breitbandausbau kann letztlich nur im Wettbewerb aller Telekommunikationsanbieter erreicht werden. Wir haben uns immer wieder gegen eine weitere Erhöhung der Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung ausgesprochen. Nur ein angemessener TAL-Preis kann den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt und damit die Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung sicherstellen. Die Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung dürfen nicht zu Wettbewerbsvorteilen bestimmter Unternehmen im Breitbandmarkt führen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2013