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BAYERN/2796: Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz hat sich gelohnt (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 08.05.2012

Franz Schindler: Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz hat sich gelohnt



Das Bundesverfassungsgericht hat heute (8. Mai) eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsrecht als unzulässig verworfen, die sich zum Teil gegen inzwischen geänderte Vorschriften richtete. Insoweit bestehe kein Rechtsschutzbedürfnis mehr.

Die Verfassungsbeschwerde hat sich aus Sicht des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Franz Schindler, jedoch gelohnt. "Der Bayerische Landtag muss sich bei all denjenigen bedanken, die Verfassungsbeschwerde erhoben haben", erklärt Schindler, "obwohl das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nun beendet ist, werden sich die Gerichte auch weiterhin mit dem Versammlungsgesetz beschäftigen müssen". Schindler erinnert daran, dass die CSU/FDP-Koalition zum 1. Juni 2010 das Bayerische Versammlungsgesetz nur wegen der von den Beschwerdeführern erkämpften einstweiligen Anordnung vom 17. Februar 2009 umfangreich geändert hat, nachdem die CSU bei der Verabschiedung des Gesetzes 2008 alle Warnungen und Proteste übergangen hatte.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2012