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BAYERN/2885: Schwarz-gelbes Gesetz zur Eindämmung von Spielhallen eine Pseudolösung (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 20.06.2012

Rechtspolitiker Arnold: Schwarz-gelbes Gesetz zur Eindämmung von Spielhallen eine Pseudolösung

Gesetzesnovelle von CSU und FDP ermöglicht Spielecenter mit 48 Spielautomaten und erweist damit der Glückspielsucht und den Spielsüchtigen einen Bärendienst



Mit dem Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen, das der Eindämmung von Spielhallen in Bayern dienen soll, werden unerwünschte Spielhallen nicht wirkungsvoll genug eingedämmt, stellt der SPD-Rechtspolitiker Horst Arnold zu dem im Landtag mit den Stimmen von CSU und FDP, aber auch der Freien Wähler beschlossenen Gesetz fest. "Nötig ist ein effektives Spielhallengesetz und keine Pseudolösung wie sie mit der schwarz-gelben Novelle beschlossen wurde." Der SPD-Rechtspolitiker verweist auf den Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion, mit dem die Fraktion ein geschlossenes Konzept der Bekämpfung von Spielsucht vorgelegt habe.

Der Anstieg von Spielhallen und damit von Glücksspielsüchtigen sei nicht länger tolerierbar, so Arnold. Auch in Bayern brauche man gesetzliche Regelungen, Spielhallen und Spielsucht wirkungsvoll entgegentreten zu können. Arnold: "Oberstes Ziel eines Bayerischen Spielhallengesetzes muss der Spielerschutz sein. Wir wollen die Menschen nicht vom Spielen abbringen, sie aber vor pathologischem und problematischem Spielverhalten schützen". Die SPD-Fraktion halte daher an ihrem Gesetzentwurf fest, der ein schlüssiges Konzept zur Bekämpfung des gewerblichen Glücksspiels und somit zur Glücksspielsuchtprävention beinhalte.

Das Abstandsgebot von 250 Meter Luftlinie zwischen zwei Spielhallen bezeichnet Arnold als viel zu gering; auch gebe es eine Befreiungsmöglichkeit von diesem Abstandsgebot. Nach dem neuen Glückspielstaatsvertrag darf die Erlaubnisbehörde nach Ablauf der Fünf-Jahresfrist für sog. "Alt-Spielhallen" eine Befreiung von der Mindestabstandsregelung und dem Verbot von Mehrfachkonzessionen zulassen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sehe eine solche Befreiungsmöglichkeit vor, wenn die Gesamtzahl der Spielautomaten in einem Gebäude oder Gebäudekomplex 48 Spielautomaten nicht übersteigt. Arnold: "48 Spielautomaten sind viermal so viel Glücksspielautomaten wie nach der Spielverordnung in einer Spielhalle zulässig sind. Das Gesetz der Staatsregierung legt es also selbst an, dass weiterhin Spielcenter betrieben werden dürfen. Damit erweist man der Glückspielsucht und den Spielsüchtigen einen 'Bärendienst'."

Der SPD-Politiker verweist auf ein Schreiben des Bayerischen Städtetags, dass das Gesetz der Staatsregierung nicht weit genug gehe und angesichts der Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe in der Praxis kaum vollziehbar sei. Der Mindestabstand müsse auf 500 Meter erhöht werden, um Spielhallen wirksamer begrenzen zu können; auch müsse für Spielhallen eine gesetzliche Sperrzeit von mindestens sechs Stunden geschaffen werden.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2012