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BAYERN/3436: Klare Regelung der Beschäftigung von Abgeordneten-Ehefrauen als Mitarbeiter (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 19.04.2013

Güller kündigt parlamentarische Reaktion für eine klare Regelung der Beschäftigung von Abgeordneten-Ehefrauen als Mitarbeitern an



Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Harald Güller, hat für die kommende Plenarwoche eine parlamentarische Reaktion der SPD zur Regelung der Beschäftigung von Abgeordnetenehefrauen und -kindern als Mitarbeitern angekündigt. "Die vor 13 Jahren im Landtag beschlossene Klausel, dass Altverträge mit Angehörigen 1. Grades noch weiterlaufen können, sei damals allgemein als Übergangsregelung verstanden worden", stellt Güller fest.

"Nachdem das bei der CSU nicht so gesehen wird, muss man es wohl jetzt festschreiben, damit dieses Schlupfloch nicht weiter genutzt werden kann, um wie bei etlichen, teilweise führenden CSU-Landtagsvertretern Ehefrauen und Kinder als staatlich bezahlte Mitarbeiter zu beschäftigen", betont Güller. Er sei überrascht, dass es nach 13 Jahren noch 17 Fälle von CSU-Abgeordneten gebe, die von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen. Deswegen müsse man dies jetzt abschließend regeln.

"Einige in der CSU haben für sich hier den Begriff Familienbetrieb ganz speziell definiert", merkt Güller an. Nachdem die CSU erst vor kurzem auch eine von der SPD geforderte klare Regelung für die Angabe von Abgeordneten-Nebentätigkeiten auf Euro und Cent noch für diese Legislaturperiode abgelehent hatte, werde die SPD diese beiden Themen noch einmal auf die parlamentarische Tagesordnung bringen, kündigt der SPD-Geschäftsführer an.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2013