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BAYERN/3573: "Fall Mollath" - Anzeichen für eine Befangenheit Brixners verdichten sich (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 05.07.2013

Von der SPD angeforderte Stellungnahme des Schöffen Heinz Westenrieder liegt jetzt dem Untersuchungsausschuss vor: Anzeichen für eine Befangenheit Brixners verdichten sich!



Dem Untersuchungsausschuss zum "Fall Mollath" liegt inzwischen die von der SPD angeforderte Stellungnahme von Heinz Westenrieder vor. Darin bestätigt der damalige Schöffe seine Angaben in "Report Mainz", wonach Richter Brixner wegen der Bekanntschaft mit Martin Maske von seiner eigenen Befangenheit sprach sowie dass Dr. Wörtmüller, ein lange wegen Befangenheit ausgeschiedener Gutachter, mit Richter Brixner während einer Verhandlungspause sprach. Der Richter soll daraufhin über Mollath gesagt haben: "Dem Mann schaut ja der Wahnsinn aus den Augen."

Brixner hatte vor dem Untersuchungsausschuss behauptet, Maske seit 1982 nicht mehr gesehen zu haben; die Begebenheit mit Gutachter Wörtmüller hat er abgestritten. Die von Fraktionsvizin Inge Aures angeforderte ergänzende Stellungnahme Brixners liegt dem Untersuchungsausschuss vor. Brixner räumt darin ein, dass die Begegnung mit Maske stattgefunden haben könnte. Gleichzeitig beschwert er sich über die Arbeit des Untersuchungsausschuss.

Aures zeigt sich entsetzt über die Fakten: "Es ist wirklich erschreckend, wie im Fall Mollath nur scheibchenweise die Wahrheit ans Licht kommt. Das Verfahren gegen Mollath beim Landgericht Nürnberg-Fürth strotzt nur so vor Rechtsfehlern. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte sogar Menschenrechtsverstöße festgestellt. Durch die Aussagen der beisitzenden Richter/innen verdichten sich jetzt die Anzeichen dafür, dass der Grund für diese haarsträubenden Fehler, die einen Menschen in die Psychiatrie gebracht haben, in der Voreingenommenheit Brixners liegt." Aures fordere daher auch die Prüfung eines Disziplinarverfahrens durch die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Justizministerin Dr. Merk hatte Aures schriftlich mitgeteilt, disziplinarrechtliche Maßnahmen erst nach der Entscheidung des Landgerichts Regensburg prüfen lassen zu wollen, sofern sich daraus entsprechende Anhaltspunkte ergeben würden. "Es ist mehr als deutlich geworden, dass der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Sachverhalts dringend notwendig war", ergänzt Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, ebenfalls Mitglied im Untersuchungsausschuss.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juli 2013