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BAYERN/4825: Rechtsanspruch auf Weiterbildung schaffen (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 14. September 2017

Rechtsanspruch auf Weiterbildung schaffen

SPD-Landtagsfraktion legt Gesetzentwurf vor - Fraktionschef Markus Rinderspacher: Brauchen Unterstützung bei der Digitalisierung


Angesichts der tiefgreifenden Veränderungen von Gesellschaft und Arbeitswelt durch Digitalisierung und Globalisierung setzt die SPD auf eine intensive Fortbildung der Beschäftigten in Bayern. Im Schulterschluss mit den Gewerkschaften hat die Landtagsfraktion deshalb ein neues Gesetz zur beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung entworfen. Es soll Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an Fortbildungskursen geben.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Markus Rinderspacher verwies bei einer Klausurtagung des Fraktionsvorstandes mit dem SPD-Landesparteivorstand darauf, dass es in 14 Bundesländern bereits eine solche gesetzliche Regelung gibt, lediglich Sachsen und Bayern fehlen noch: "Wir müssen alles dafür tun, die Menschen im Freistaat auf die Herausforderungen der Zukunft, allen voran der Digitalisierung, vorzubereiten. Das Wissen und die Fähigkeiten der Menschen sind wichtige Standbeine unseres wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritts. Lebenslanges Lernen darf nicht nur eine Floskel sein, sondern muss auch tatsächlich stattfinden. Dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, hat für uns als SPD höchste Priorität."

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sieht vor, einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Erwerbsarbeit zum Zwecke der Weiterbildung einzuführen. Dabei geht es um zehn Tage binnen zwei Kalenderjahren. Das Gesetz gilt für Veranstaltungen der beruflichen oder der gesellschaftspolitischen Weiterbildung, die als solche auch anerkannt sind. Ausgenommen sind also Veranstaltungen, die der Erholung, Unterhaltung oder allgemeinen Freizeitgestaltung dienen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine mindestens sechsmonatige Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber. Ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als fünf Personen ständig beschäftigt. Jedoch sollen kleinere Betriebe Kostenzuschüsse des Staats bekommen. Bei zwingenden betrieblichen oder dienstlichen Belangen kann der Arbeitgeber auch Einspruch gegen die Fortbildung einlegen.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
Maximilianeum, 81627 München
Telefon: 089/4126 2347, Fax: 089/41 26-11 68
E-Mail: pressestelle@bayernspd-landtag.de
Internet: www.spd-landtag.de, www.bayern.landtag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. September 2017

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