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BAYERN/4914: Immer mehr Drohnenunfälle in Bayern (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 27. Mai 2018

Immer mehr Drohnenunfälle in Bayern

Fraktionschef Markus Rinderspacher: "Gefahr von Kollisionen steigt"


Die Zahl der Drohnenunfälle in Bayern steigt. Gab es im Jahr 2015 nur vier solcher Abstürze, war es im darauf folgenden Jahr bereits elf solcher Vorfälle. Das geht aus einer Anfrage von SPD-Landtagsfraktionschef Markus Rinderspacher hervor.

Die Beispiele sind vielfältig: so landete im Januar 2017 eine Drohne auf der A99 bei Germering und kollidierte mit einem PKW, der beschädigt wurde. Im Jahr zuvor stürzten Drohnen u.a. auf das Dach des Würzburger Domes oder auf das Gelände der JVA Landsberg.

Rinderspacher geht in den nächsten Jahren von weiter steigenden Unfallzahlen aus: "Immer mehr Menschen nutzen ferngesteuerte Luftfahrzeuge. Drohnen öffnen neue Horizonte - privat und gewerblich. Aber je mehr Drohnen herumfliegen, desto mehr wächst die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen und Unfällen. Bereits jetzt häufen sich Fälle, bei denen Drohnen der bemannten Luftfahrt gefährlich nahekommen."

Demnach meldete die Deutsche Flugsicherung 2016 sieben und in 2017 neun Meldungen von Drohnen im Nahbereich der Flughäfen Nürnberg und München. Seit 2015 sind in Bayern in 45 Fällen Bußgelder verhängt worden, in denen Drohnenpiloten gegen luftrechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Auch der Schutz der Privatsphäre könne ein Problem sein, betont Rinderspacher. Dennoch warnte er vor Selbstjustiz: Wer eine Drohne vom Himmel hole, sei prinzipiell in der Haftung, wenn dabei ein Schaden verursacht werde.

Generell gilt: Das Überfliegen von reinen Wohngebäuden ist verboten - jedenfalls wenn die Drohne mehr als 250 Gramm wiegt oder Fotos machen kann, was für die meisten gilt. Für Drohnen ab 2 Kilogramm braucht man eine Art "Führerschein". Eines Erlaubnisvorbehalts bedarf es bei Drohnen über 5 Kilogramm. Drohnen-Lenker müssen eine Haftpflichtversicherung für die Geräte haben.

Wie Rinderspacher sieht auch die Staatsregierung "derzeit keinen Handlungsbedarf" für weitere Regelungen, die über die vom Bund verabschiedete Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30. März 2017 hinausgeht, da "bei den bayerischen Luftämtern bislang in nur ganz wenigen Fällen Sicherheitsbedenken geltend gemacht" wurden.

Das Innenministerium selbst will Drohnen u.a. etwa bei Verkehrsunfallaufnahmen, größeren Schadensereignissen, Katastrophen, Tatortarbeit, Aufklärungsmaßnahmen, und der Vermisstensuche einsetzen - sowie zur Lageerkundung beim Katastrophenschutz.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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Telefon: 089/4126 2347, Fax: 089/41 26-11 68
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Internet: www.spd-landtag.de, www.bayern.landtag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Mai 2018

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