Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


BAYERN/4916: Jugendstrafrecht hat sich bewährt (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 28. Mai 2018

SPD-Fraktionsvize Horst Arnold: Jugendstrafrecht hat sich bewährt

Vorstoß von Justizminister Bausback zeigt sein Misstrauen gegen unabhängige Richter


SPD-Fraktionsvize Horst Arnold lehnt den Vorstoß aus CSU und baden-württembergischer CDU, ab 18 Jahren künftig vorrangig das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, als blanken Populismus ab. "Darüber entscheiden die Gerichte in absoluter Unabhängigkeit. Die Richterinnen und Richter brauchen hier keine Ratschläge von Justizministern, die sich offenbar an der Gewaltenteilung stören", kritisiert der frühere Staatsanwalt und Richter Arnold.

Der jetzige SPD-Landtagsabgeordnete verteidigt die Regelung, wonach auch Heranwachsende bis 21 Jahren nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden können. "Unser Ziel muss es sein, kriminelle Karrieren zu verhindern. Das Jugendstrafrecht mit seinem Schwerpunkt auf Erziehung leistet hier sehr gute Dienste. Nicht jeder ist mit 18 schon so erwachsen, dass er sich der Tragweite seiner Taten schon voll bewusst ist. So jemanden in den Erwachsenenknast zu stecken, verschlimmert alles nur. Das gilt natürlich nicht für notorische Straftäter, aber die können ja auch jetzt schon die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen."

Arnold mahnt: "Unsere Richterinnen und Richter sind so erfahren, dass wir ihnen diese Entscheidung ruhig überlassen können. Was Justizminister Bausback hier vorschlägt, ist ein Misstrauensvotum gegenüber der richterlichen Unabhängigkeit. Und es ist schon erstaunlich, dass der Vorschlag von Baden-Württemberg, einem Bundesland mit Grünem Ministerpräsidenten, mitgetragen wird."

*

Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
Maximilianeum, 81627 München
Telefon: 089/4126 2347, Fax: 089/41 26-11 68
E-Mail: pressestelle@bayernspd-landtag.de
Internet: www.spd-landtag.de, www.bayern.landtag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang