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BADEN-WÜRTTEMBERG/882: Meisterbrief, duale Ausbildung und Qualifikationsstandards müssen bleiben (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 68/2014

Evaluierung reglementierter Berufe auf EU-Ebene im Europaausschuss
Meisterbrief, duale Ausbildung und Qualifikationsstandards müssen erhalten bleiben



Stuttgart. Der Ausschuss für Europa und Internationales hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 9. April 2014, mit Überlegungen der Europäischen Kommission zur Reglementierung von Berufen in der Europäischen Union befasst. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der Abgeordnete Peter Hofelich (SPD), mit. "Der Ausschuss unterstützt die Haltung der Landesregierung zum Erhalt des Meisterbriefs, der dualen Ausbildung und hohen Qualifikationsstandards bei reglementierten Berufen und ermutigt sie, sich im Bundesrat auch weiterhin dafür einzusetzen", erläuterte Hofelich. "Bei den Qualifikationsanforderungen für reglementierte Berufe sollte die Europäische Kommission die bewährten baden-württembergischen Modelle aufgreifen und als Konstruktionsplan für die ganze Europäische Union verwenden."


Seitens der Europäischen Kommission würden derzeit die nationalen Reglementierungen des Berufszugangs evaluiert. "Nationale Berufszugangsregelungen haben insoweit ihre Berechtigung, als sie ein hohes Qualifikationsniveau sichern helfen. Dies gilt insbesondere für unser System der dualen Ausbildung und den Meisterbrief", gab Hofelich die im Ausschuss vertretene Auffassung wieder.

Hofelich begrüßte die klare Haltung der Landesregierung zu Überlegungen der Europäischen Kommission, Berufszugangsvoraussetzungen für einige Berufszweige zu erleichtern. Die Landesregierung habe bereits über den Bundesrat auf die Bedeutung des Meisterbriefs insbesondere für das Handwerk hingewiesen.

"Die Qualität und die Quantität der Auszubildenden in Meisterbetrieben ist allgemein höher. Es gibt daher einen direkten Zusammenhang zwischen der Qualität der dualen Ausbildung und dem Meisterbrief. Baden-Württemberg ist damit ein Musterbeispiel, das die Europäische Kommission bei ihrer Evaluierung der Reglementierung zu Berufszugängen berücksichtigen sollte. Regelungen zur Erleichterung des Berufszugangs dürfen keinesfalls auf Kosten der Qualität der Ausbildung in Baden-Württemberg gehen", legte Hofelich dar.

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Quelle:
Pressemitteilungen 68/2014 vom 09.04.2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. April 2014