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BADEN-WÜRTTEMBERG/926: In 2014 betreuten Jugendämter 1.454 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 32/2015

Im Integrationsausschuss:
In 2014 betreuten Jugendämter im Land 1.454 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge


Der Integrationsausschuss hat am Mittwoch, 4. März 2015, die Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auf die Länder beraten. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Katrin Schütz, mit. "Es gibt Landkreise, vor allem entlang der Rheinschiene, die sehr stark belastet sind", stellte Schütz fest. Ziel müsse eine gerechtere Lastenverteilung sein.


Wie Katrin Schütz berichtete, habe das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zum Stichtag 31. Dezember 2014 für Baden-Württemberg erhoben, dass insgesamt 1.454 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge von den Jugendämtern betreut worden seien. "Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die nach Baden-Württemberg einreisen, auf hohem Niveau verharren oder sogar weiter ansteigen wird", führte Schütz aus.

Wie die Ausschussvorsitzende erläuterte, setze sich die Landesregierung bereits seit einiger Zeit dafür ein, die rechtlichen Voraussetzungen für eine bundesweite und erweiterte länderbezogene Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu schaffen. Das BMFSFJ bereite derzeit einen Gesetzentwurf vor, mit dem die rechtliche Grundlage für eine bundesweite und erweiterte länderinterne Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen geschaffen werden solle und die dem Kindeswohl Rechnung trage.

Wie Katrin Schütz ausführte, würden die durchschnittlichen Fallkosten für die Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge statistisch nicht erfasst. Nach den vom Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens erhobenen Angaben lägen die durchschnittlichen Kosten für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling im Jahr 2013 bei rund 24.320 Euro.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand der Polizei Baden-Württemberg reise ein erheblicher Teil dieser unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge über Österreich in das Bundesgebiet ein. Dabei würden hauptsächlich Routen über die Balkanstaaten oder Italien genutzt. Ein kleiner Teil reise über Frankreich und die Schweiz nach Deutschland ein. In Baden-Württemberg seien vor allem die Landkreise entlang der Rheinschiene betroffen.

Schütz zufolge gibt es in Baden-Württemberg eine Sicherheitskooperation zwischen der Landespolizei, der Bundespolizei und der Finanzverwaltung. Ein Schwerpunkt dieser Sicherheitskooperation sei die illegale Migration. "Hier werden aktuelle Entwicklungen regelmäßig erörtert und konkrete Umsetzungsmaßnahmen vereinbart", legte Katrin Schütz dar. Zum Beispiel hätten das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und die Bundespolizei eine gemeinsame Informations- und Analysestelle eingerichtet, in der unter anderem Berichte zu Aufgriffen von Geschleusten ausgewertet würden.

Die international bestehenden Abkommen und Regelungen zu Rückübernahmeverpflichtungen würden auch für unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche gelten. "Spezialregelungen bezüglich dieses Personenkreises gibt es meist nicht", so Schütz.

Wie die Ausschussvorsitzende abschließend bekanntgab, sei ein Beschlussantrag der CDU, der darauf abzielte, durch geeignete politische Initiativen auf eine bundesweit gleichmäßige Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge hinzuwirken und dadurch eine punktuelle Überbeanspruchung einzelner Kommunen sicher auszuschließen und gleichzeitig diesen jungen Menschen die bestmögliche Inobhutnahme zu ermöglichen, mehrheitlich abgelehnt worden.

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Quelle:
Pressemitteilungen 32/2015 vom 04.03.2015
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2015

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