Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


BADEN-WÜRTTEMBERG/953: Biber als mögliche Verursacher von Überflutungen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 130/2015

Landwirtschaftsausschuss berät über Biber als mögliche Verursacher von Überflutungen


Stuttgart. Sind Biber Verursacher von Hochwasserschäden in Baden-Württemberg? Mit dieser Frage befasste sich der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anlässlich der Beratung eines entsprechenden Antrags der CDU-Fraktion am Mittwoch, 14. Oktober 2015, wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, mitteilte.


Nach Angaben Traubs heißt es in dem Antrag, dass die durch den Biber verursachten Schäden erneut zugenommen haben. In den vergangenen Monaten seien durch Starkregen Hochwasserschäden an Stellen aufgetreten, wo dies seit 100 Jahren nicht mehr vorgekommen sei. So habe es durch die Überflutungen auch eine Reihe großer Schäden in der Landwirtschaft gegeben. Dies sei auf den Biber als Verursacher zurückzuführen, fasste Traub zusammen.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz habe ausgeführt, dass durch Biberbauten der Abfluss eines Gewässers eingeschränkt werden könne. Trete dann ein Hochwasser auf, könnten Überflutungen verursacht oder verstärkt werden. Durch Biberdämme werde Wasser aufgestaut, was lokal beispielsweise zu Vernässungen führen könne. Dies sei begrifflich aber klar von Hochwasser abzugrenzen. Den Naturschutz- und Wasserbehörden im Land seien keine nachweislich durch den Biber verursachten Hochwasserschäden bekannt, sagte Traub.

Dem Ausschussvorsitzenden zufolge hat die Landesregierung mitgeteilt, dass angesichts der dynamischen Entwicklung der Population der Tiere derzeit die Weiterentwicklung des Bibermanagements vorbereitet wird. Ein maßgeblicher Baustein sei die Entwicklung von Kriterien, mit denen Flächen definiert werden sollen, in denen der Biber erwünscht sei, in denen er nicht geduldet werden könne und in denen das Miteinander von Mensch und Biber ins Gleichgewicht gebracht werden müsse, berichtete Traub.

*

Quelle:
Pressemitteilungen 130/2015 - 14.10.2015
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Haus des Landtags,
Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711/2063-269
Telefax: 0711/2063-299
E-Mail: Post@Landtag-bw.de
Internet: http://www.landtag-bw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Oktober 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang