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BADEN-WÜRTTEMBERG/958: Land ist dem Bund bei Klärschlammentsorgung ein Vierteljahrhundert voraus (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 150/2015

Umweltausschuss in Sitzung am 19. November 2015 einig:
Land ist dem Bund bei Klärschlammentsorgung ein Vierteljahrhundert voraus


Stuttgart. Einigkeit im Umweltausschuss des Landtags: Klärschlämme, also das, was in Kläranlagen nach der Abwasserreinigung übrig bleibt, gehören nicht auf Felder und Ackerböden. Übereinstimmend kritisierten die Abgeordneten wie auch die Landesregierung die geplante Klärschlammverordnung des Bundes, die das Düngen mit Klärschlämmen erst bis 2025 beenden will, teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Ulrich Müller, am Freitag, 20. November 2015, mit.


Müller zufolge befasste sich der Ausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. November 2015, auf Antrag der Grünen-Fraktion mit der Frage, was mit den Klärschlämmen geschehen soll, insbesondere wie die darin enthaltenen wertvollen Phosphate zurückgewonnen werden können ohne eine Vielzahl von begleitenden Schadstoffen. Baden-Württemberg sei Vorreiter gewesen, als es darum gegangen sei, nicht mehr mit Klärschlamm zu düngen. Schon Anfang der 2000er Jahre sei es in einem konstruktiven Zusammenwirken von Umwelt- und Landwirtschaftspolitik mit Zustimmung der Bauernverbände und der Kommunen gelungen, aus der Düngung mit Klärschlamm auszusteigen. Heute komme nur noch ein Prozent des Abfallschlamms aus den Kläranlagen auf die Felder, führte Müller aus.

Freilich enthalte der Klärschlamm auch das wichtige und zunehmend knapper werdende Düngemittel Phosphor. Gewinne man es zurück, ließe sich die Hälfte des phosphathaltigen Düngers einsparen. Die Landesregierung habe über erfolgreiche Pilotverfahren berichtet, vor allem in Offenburg, die zunehmend auch großtechnisch eingesetzt werden könnten. Dies sei auf allgemeine Anerkennung des Ausschusses gestoßen.

Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden verhält es sich mit der Bundespolitik in dieser Frage ganz anders. Hier sollten Ausbringungsverbot und Phosphorelimination erst bis 2025 (und zum Teil noch später) verwirklicht werden. Dafür hätten Umweltminister Franz Untersteller und der Ausschuss keinerlei Verständnis gezeigt, betonte Müller.

"Wir können nicht mit Milliardenaufwand erst Schadstoffe in den Kläranlagen aus dem Wasser holen, um das Konzentrat anschließend gleichmäßig über Äcker und Felder zu verteilen, auf denen unsere Lebensmittel produziert werden", sagte der Ausschussvorsitzende, der auch unterstrich, dass die Pionierrolle des Landes Baden-Württemberg in dieser Frage erst so richtig deutlich werde, wenn man in andere Länder schaue. "Diesen Spitzenplatz lassen wir uns nicht nehmen. Die Bundespolitik sollte sich vielmehr ein Beispiel an Baden-Württemberg nehmen", teilte Müller im Namen des ganzen Ausschusses mit.

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Quelle:
Pressemitteilungen 150/2015 - 20.11.2015
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2015

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