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BADEN-WÜRTTEMBERG/970: Kommission zur Altersversorgung der Abgeordneten (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 17/2018

Kommission zur Altersversorgung der Abgeordneten

Rentenexperten stellen verschiedene Modelle der Altersversorgung vor


Stuttgart - Mit den Vor- und Nachteilen unterschiedlicher Versorgungssysteme befasste sich die "Unabhängige Kommission zur Altersversorgung der Abgeordneten" im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am Montag, 19. Februar 2018. Sieben Experten stellten neben der gesetzlichen Rentenversicherung, auch die Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst und das Versorgungswerk für die Landtagsabgeordneten von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg vor. Vermittelt wurde zudem ein Überblick über die betriebliche Altersversorgung in Deutschland, die Abgeordneten jedoch nicht offen steht. "Die Anhörung hat uns weiter gebracht. Die Experten haben uns erklärt, dass nicht alle Versorgungsmodelle für Abgeordnete realisierbar sind", so der Kommissionsvorsitzende Michael Hund. Es habe aber auch einen neuen Vorschlag einer kapitalgedeckten Altersversorgung für Abgeordnete durch den Landtag selbst gegeben.

Mehrere Experten bezogen sich in ihren Ausführungen ausdrücklich auch auf die Empfehlung des Bürgerforums. Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg (MdL) erhalten derzeit 1.720 Euro monatlich als Zuschuss für ihre Altersvorsorge. Den Maximalbetrag von 1.209 Euro können sie durch freiwillige Zahlungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) anlegen oder in private Versicherungen investieren. Erwerbsminderungsrente ist allerdings in beiden Fällen ausgeschlossen. Ein MdL in Baden-Württemberg kann nach gut elf Jahren Zugehörigkeit zum Parlament - das sind etwas mehr als zwei Wahlperioden - aus der freiwilligen gesetzlichen Versicherung rund 775 Euro Rente im Monat erwarten.

In der Anhörung wurde angesprochen, dass wohl nicht alle MdL über die bereits seit 2010 bestehende Möglichkeit informiert waren, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu können. In dieser 16. Wahlperiode sind 18 von 143 MdL in der GRV, in der Legislaturperiode zuvor waren es nur sieben Abgeordnete. Eine Zusatzversorgung aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für den öffentlichen Dienst, können die Abgeordneten nach derzeitiger Rechtslage nur erwerben, wenn sie zuvor als Beschäftigte im öffentlichen Dienst pflichtversichert waren.

Düsseldorfer Abgeordnete würden bei einem Eintrittsalter von 50 Jahren vom Versorgungswerk NRW/Brandenburg nach zwei Wahlperioden derzeit 1.517,40 Euro Altersrente beziehen. Dem liegen monatliche Pflichtbeiträge in Höhe von 2.204,63 Euro zugrunde, die von den Abgeordneten voll versteuert werden müssen. Mehrere Experten wiesen darauf hin, die steuerliche Frage müsse bei der Suche nach einem Vorsorge-Modell mehr Beachtung finden.

"Alle aufgeworfenen Detailfragen werden wir diskutieren", betonte der Kommissionsvorsitzende Hund nach der Sitzung. Ein abschließendes Votum des Gremiums soll Ende März als Empfehlung an den Landtag von Baden-Württemberg fertiggestellt sein.

Die Anhörung war die zweite öffentliche Veranstaltung im Zusammenhang mit dem Thema Altersversorgung der Abgeordneten. Zuvor hatte am 6. Februar das per Zufallsverfahren zusammengesetzte Bürgerforum ihr Arbeitsergebnis aus drei Sitzungen der Kommission erläutert. Die öffentliche Anhörung der Rentenexperten verfolgten neben Medienvertretern auch Vertreter der Fraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP/DVP sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bürgerforums.

Weitere Informationen zur Kommission finden Sie unter
www.landtag-bw.de

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Quelle:
Pressemitteilungen 17/2018 - 19.2.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Haus des Landtags,
Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2018

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