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BADEN-WÜRTTEMBERG/976: Petitionsausschuss legt Vor-Ort-Termin am Windparkstandort "Länge" bei Blumberg fest (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 26/2018

Petitionsausschuss

Ausschuss legt Vor-Ort-Termin am Windparkstandort "Länge" bei Blumberg fest


Stuttgart - Am Montag, 12. März 2018, um 11 Uhr, wird der Petitionsausschuss nahe Blumberg/Donaueschingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) einen Vor-Ort-Termin absolvieren. Dies beschloss das Gremium in seiner Sitzung vom 1. März 2018. "Der Petitionsausschuss will Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit geben, ihre Fragen bezüglich des Genehmigungsverfahrens des Windparks 'Länge' stellen zu können", so die Vorsitzende Beate Böhlen (Grüne). Als Gesprächspartner stehen neben den Mitgliedern des Petitionsausschusses aller Fraktionen auch Vertreter der am Verfahren beteiligten Ministerien bereit.

Insgesamt zwei Petitionen wenden sich gegen den Bau des Windparks "Länge", der zwölf Windkraftanlagen vorsieht. Vor wenigen Tagen begannen die Rodungen. Normalerweise wird der Vollzug von Maßnahmen, solange eine Petition anhängig ist, ausgesetzt. Dass davon ausnahmsweise abgewichen wurde, lag laut Böhlen vorwiegend an der arten- und naturschutzrechtlichen Vorgabe, Rodungen bis spätestens Ende Februar vorzunehmen. Zwei Gerichtsurteile - des Verwaltungsgerichts Freiburg sowie des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim - bestätigten die Entscheidung der Naturschutzbehörde.

In einem anderen Fall konnte der Ausschuss zum Bedauern der Vorsitzenden Böhlen keine Abhilfe schaffen. Ein 30-Jähriger aus Gambia kam während seiner Ausbildung zum Altenpflegehelfer in Abschiebehaft. Die Petition sei zeitgleich zur bereits eingeleiteten Abschiebemaßnahme eingegangen, erläuterte Böhlen. "Das Ansinnen wurde zu spät an uns herangetragen, um eine Aussetzung des Vollzugs gemäß des sogenannten Stillhalteabkommens zu bewirken." Eine Vertreterin des Innenministeriums habe in der Sitzung erläutert, dass selbst die Einstufung der Altenpflegehelferausbildung als "qualifizierte Ausbildung" im Rahmen der baden-württembergischen 3+2-Regelung keine aufschiebende Wirkung entfaltet hätte.

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Quelle:
Pressemitteilungen 26/2018 - 1. März 2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Haus des Landtags,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2018

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