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BADEN-WÜRTTEMBERG/1004: 2,74 Prozent der Arbeitnehmer beim Land sind sachgrundlos befristet beschäftigt (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 61/2018

2,74 Prozent der Arbeitnehmer beim Land sind sachgrundlos befristet beschäftigt

Finanzausschuss fordert weitere Verringerung bei sachgrundlosen Befristungen


Stuttgart. Der Finanzausschuss fordert die Landesregierung auf, die im grün-schwarzen Koalitionsvertrag gesetzten Ziele zu sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen weiter zu verfolgen und die sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnisse weiter kontinuierlich zu reduzieren. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Gremium in seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Mai 2018, mit den Stimmen von Grünen, CDU, AfD und FDP/DVP. Die SPD-Fraktion hat sich enthalten, weil ihr weitergehender Antrag auf gänzliche Abschaffung nicht mehr zur Abstimmung kam, nachdem der Antrag der Regierungsfraktionen angenommen wurde. Das teilte der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Rainer Stickelberger, mit.

Der Ausschuss hat sich auf Antrag der SPD-Fraktion mit dem Thema befasst. Ende 2016 waren dem Vorsitzenden zufolge insgesamt 78.186 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Landesministerien und ihren nachgeordneten Behörden beschäftigt, davon hatten 2.300 Beschäftigte einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag (2,94 Prozent). Im Jahr 2017 betrug die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 78.325 Personen, von denen 2.144 Personen sachgrundlos beschäftigt waren (2,74 Prozent). "Der Anteil der sachgrundlos befristeten Verträge unter allen Neueinstellungen im Zeitraum von 12. Mai 2016 bis 31. Dezember 2017 betrug 7,48 Prozent", so Stickelberger.

Das Finanzministerium habe erklärt, die Entwicklung zeige, dass der Anteil der bestehenden sachgrundlos befristeten Verträge verringert und in unbefristete Arbeitsverhältnisse übergeleitet werden konnte. Es sei das klare Ziel, die sachgrundlosen Befristungen weiter zu verringern. In der Landesverwaltung werde bei Stellenbesetzungsverfahren darauf geachtet, unbefristete Einstellungen bzw. befristete Einstellungen mit Sachgrund stets einem sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag vorzuziehen.

Dennoch sei es in vielen Fällen nicht möglich, auf sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse zu verzichten. Die Stelleneinsparverpflichtungen der vergangenen Jahre hätten in Kombination mit einer Zunahme von Aufgaben jedoch dazu geführt, dass die bestehende Stellensituation für eine Bewältigung der Aufgaben nicht immer ausreichend sei.

So habe etwa im schulischen Bereich vermehrt auf sachgrundlose Befristungen zurückgegriffen werden müssen, da der Bedarf an Lehrkräften zur Sprachförderung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sehr stark angestiegen sei. Auch in Vertretungsfällen wie Krankheit, Elternzeit oder temporären Teilzeitbeschäftigungen würden sachgrundlose Befristungen genutzt. Ein weiterer wesentlicher Grund sei, dass häufig zusätzliche und umfangreiche Aufgaben oder Projekte umgesetzt werden müssten, für die das vorhandene Personal nicht ausreiche oder man zusätzliche Mitarbeiter nur für einen begrenzten Zeitraum benötige. Außerdem seien für manche Aufgaben keine Personalstellen, sondern nur Sachmittel vorhanden.

Zu der in dem SPD-Antrag angesprochenen Forderung, auf sachgrundlose Befristungen zu verzichten, habe das Finanzministerium geantwortet: Wenn die Zahl gegen null verringert werden solle, müsse in den Haushaltsplänen die Anzahl der Personalstellen bei den Ministerien und den Landesbehörden erhöht werden, fasste Stickelberger die Debatte zusammen.

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Quelle:
Pressemitteilungen 61/2018 - 17.5.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2018

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